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Bundesverfassungsgericht: Erfolg in Pflegeversicherung, Abweisung in Renten- und Krankenversicherung
| Bundesverfassungsgericht: Erfolg in Pflegeversicherung, Abweisung in Renten- und Krankenversicherung |
| Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) haben die Familien einen Erfolg bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung erzielt. In der Renten- und Krankenversicherung ist der Einsatz für eine familiengerechte Sozialversicherung trotz der abweisenden Entscheidung politisch umso mehr geboten. |
| (Berlin.) 16 Jahre lang haben sich Familien durch die Instanzen geklagt und gegen eine ungerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten‑, Kranken- und Pflegeversicherung argumentiert. Nach Auffassung der Familienverbände verstößt die doppelte Beitragsbelastung aus Geldbeiträgen und dem generativen Beitrag – also der Kindererziehung – gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. |
| Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Klagebegehren dreier Freiburger Familien nur in der Pflegeversicherung stattgegeben. Es sieht eine spezifische Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen gestaffelt nach der Kinderzahl entlastet werden müssten. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es das Bundesverfassungsgericht anders. Familien erbrächten zwar einen generativen Beitrag für die Sozialversicherung, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung sei allerdings noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums und nicht verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter bestätigten hier die Entscheidungen der Vorinstanzen. |
| „Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation in der Pflegeversicherung größtenteils gefolgt ist. In der Renten- und Krankenversicherung bringt die Abweisung der Verfassungsbeschwerden Klarheit, dass familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen sind“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. |
| Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, betont: „Familien sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung ist weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände.“ |
| 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung genau so stark belastet werden wie Menschen ohne Kindesunterhaltspflichten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung dieses Grundsatzes auf die Pflegeversicherung beschränkt. Hier verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einzuführen. |
| „So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige“, betont Ulrich Hoffmann. „So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen. In den für Familien finanziell entscheidenderen Zweigen der Renten- und Krankenversicherung bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verlagerung von der juristischen auf die politische Ebene. Die Hoffnung der Klagefamilien lag beim Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder als Garant eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems hervorgetan hat. Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet.“ |
| Das politische Anliegen der Familien habe Bedeutung für die gesamte Sozialversicherung, wie Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“ |
| Die Familienverbände sind der Auffassung, die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen. Die gegenwärtige und die nächste Generation würden dadurch übermäßig belastet. Durch die doppelte Belastung von Familien in der Sozialversicherung – durch Geldbeiträge und den generativen Beitrag der Kindererziehung – rutschen Familien mit zwei Kindern mit knapp 2.500 Euro unter das Existenzminimum. Das zeigten Berechnungen im Horizontalen Vergleich 2022. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden. |
| Politisch geht es auch um eine Berücksichtigung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dazu führt Ulrich Hoffmann aus: „Lasten müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. Eine Sozialversicherung, die die in die Zukunft gerichteten generativen Beiträge vernachlässigt, verteilt die Freiheitschancen zu Lasten der nächsten Generation, der im demografischen Wandel immer weniger Spielräume bleiben. Eine strukturelle Benachteiligung von Familien ist weder generationengerecht noch nachhaltig.“ |
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Lefi: Ein kleines Pony stärkt Kinder und sorgt für Sicherheit
Lefi – Das kleine Pony mit der großen Botschaft wächst weiter
Für Kinder gemacht, von Herzen gedacht
Was vor einigen Monaten als spontane Idee begann, entwickelt sich immer mehr zu einer liebevollen Bewegung für Kinder: Lefi, das kleine Pony mit den bunten Flicken, steht für Mut, Selbstvertrauen und dafür, dass jedes Kind wertvoll ist. Die Figur wurde von der Unternehmerin Anni Wiegand entwickelt. Aus einer einfachen Zeichnung am heimischen Tisch entstand Schritt für Schritt ein Projekt, das immer mehr Familien, Kinder und Einrichtungen erreicht.
Vom Familienmoment zur wachsenden Idee
Die Geschichte von Lefi begann mit einem ganz persönlichen Moment. Als Anni Wiegand eines Abends ein Pferdebild malte, fragten ihre Kinder, ob sie auch etwas Besonderes bekommen könnten – etwas, das es so noch nicht gibt. Noch in derselben Nacht entstand die Idee für Lefi. Das kleine Pony mit den besonderen Details wurde schnell zu einer Figur, die Kindern Freude macht und gleichzeitig eine wichtige Botschaft vermittelt: Mut haben, an sich glauben und respektvoll miteinander umgehen. Der Name Lefi entstand aus den Anfangsbuchstaben der Namen ihrer Kinder – und genau dieser familiäre Ursprung macht das Projekt bis heute zu einer echten Herzensangelegenheit.


Neue Schritte für Lefi
In den letzten Monaten hat sich rund um Lefi viel entwickelt. Erste Kooperationen mit Kindergärten sind entstanden, in denen die Figur Kinder spielerisch begleitet und ihnen positive Werte vermittelt. Auch der nächste große Schritt steht bereits bevor: Lefi soll als Kuscheltier auf den Markt kommen. Die Idee dahinter ist einfach – Kinder sollen einen kleinen Begleiter haben, der ihnen Mut macht, Trost spendet und ein Stück Geborgenheit vermittelt. Darüber hinaus befindet sich aktuell ein Online‑Shop in Vorbereitung, der im kommenden Jahr starten soll. Dort werden verschiedene liebevoll gestaltete Produkte rund um Lefi erhältlich sein.
Lefi sorgt künftig für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Eine besondere Initiative widmet sich der Sicherheit von Kindern im öffentlichen Raum. In 30er-Zonen wird Lefi künftig auf Hinweisschildern präsent sein, um Autofahrer freundlich an eine angepasste Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit zu erinnern. Die Schilder befinden sich aktuell in der Produktion; Interessierte können sich bereits jetzt bei Anni Wiegand oder TB Finanz & Immobilien melden, um sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Für Interessenten aus dem Landkreis Leer wird zudem eine Abholstelle bei der Allianzagentur Heidi Noormann in Leer eingerichtet. Damit leistet Lefi einen aktiven Beitrag zum Schutz der Kleinsten in Wohngebieten.

In 30er-Zonen wird Lefi künftig auf Hinweisschildern präsent sein, um Autofahrer freundlich an eine angepasste Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit zu erinnern. Die Schilder befinden sich aktuell in der Produktion; Interessierte können sich bereits jetzt bei Anni Wiegand oder TB Finanz & Immobilien melden, um sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Für Interessenten aus dem Landkreis Leer wird zudem eine Abholstelle bei der Allianzagentur Heidi Noormann in Leer eingerichtet. Damit leistet Lefi einen aktiven Beitrag zum Schutz der Kleinsten in Wohngebieten.
Unterstützung für Kinder – auch in schwierigen Situationen
Langfristig ist geplant, Lefi auch in Kinderkrankenhäusern einzusetzen. Besonders das geplante Kuscheltier soll Kindern in schwierigen Momenten Trost und ein kleines Stück Freude schenken. Anni Wiegand freut sich deshalb über Kontakte zu Kinderkliniken, Einrichtungen und sozialen Projekten, die gemeinsam mit Lefi Kindern ein Lächeln schenken möchten.
Ein Projekt mit Herz und Zukunft
Was als kleine Zeichnung begann, wächst Schritt für Schritt weiter. Lefi soll Kinder stärken, ihnen Mut machen und zeigen, wie wichtig Zusammenhalt, Freundlichkeit und Selbstvertrauen sind. Ein kleines Pony – mit einer großen Idee.
Digitale Präsenz und Community
Auch online ist Lefi aktiv: Auf Instagram teilt Wiegand Einblicke in die Entstehung der Figur, kleine Geschichten rund um Lefi und inspirierende Momente für Kinder und Eltern:
Instagram: @ponylefi_original
Wer Interesse an Lefi-Produkten hat oder mehr über das Herzensprojekt erfahren möchte, kann sich gerne direkt bei Anni Wiegand melden: 01512 3565999
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Niedersachsen fördert Forschung zur Akzeptanz der Energiewende
Energiewende in Niedersachsen: Forschung untersucht Akzeptanz und Beteiligung im Landkreis Leer und darüber hinaus
Die erfolgreiche Umgestaltung der Energieversorgung ist ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Stärke Niedersachsens und den Klimaschutz. Doch während der Ausbau von Wind- und Solarenergie voranschreitet, rückt eine zentrale Frage in den Fokus: Wie steht es um die Akzeptanz vor Ort? Ein neues Forschungsprojekt an der Leibniz Universität Hannover geht dieser Frage nun auf den Grund, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien noch effizienter und sozial verträglicher zu gestalten.
Finanzielle Beteiligung als „Game Changer“
Um die Zustimmung der Bevölkerung zu sichern, hat Niedersachsen im April 2024 das „Niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen“ (NWindPVBetG) verabschiedet. Das Ziel ist klar: Anwohnende und Kommunen in der unmittelbaren Nachbarschaft sollen regelmäßig finanziell von der Wertschöpfung neu errichteter Anlagen profitieren.
Niedersachsens Energieminister Christian Meyer sieht in diesem Modell einen entscheidenden Wendepunkt:
„Beteiligung und Wertschöpfung vor Ort sind der Game Changer für die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien.“
Die Zahlen geben diesem Kurs recht: Im Jahr 2025 wurde in Niedersachsen eine Rekordzahl von 807 Windkraftanlagen nach dem neuen Beteiligungsgesetz genehmigt – das sind mehr Anlagen als in den vier vorangegangenen Jahren zusammen.
Wissenschaftliche Begleitung für kluge Entscheidungen
Das Land fördert das Forschungsprojekt am Institut für Wirtschafts- und Kulturgeographie nun für drei Jahre mit rund 280.000 Euro. Die Wissenschaftler analysieren systematisch, welche Faktoren die Bereitschaft der Bevölkerung fördern oder hemmen und wie sich das Beteiligungsgesetz in unterschiedlichen Regionen auswirkt.
Wissenschaftsminister Falko Mohrs betont die Bedeutung dieser Arbeit: „Forschung liefert die Grundlagen, auf denen wir kluge energiepolitische Entscheidungen treffen können. Wir unterstützen Studien, die die Perspektiven der Menschen vor Ort ernst nehmen.“
Erkenntnisse für die Praxis
Das Forschungsteam erhebt eigene Daten und evaluiert bestehende Informationen, um sowohl kurzfristige Effekte als auch langfristige Einflussfaktoren zu verstehen. Die Ergebnisse sollen dabei helfen, politische Maßnahmen gezielt weiterzuentwickeln und das Vertrauen in die Energiewende nachhaltig zu stärken. Die Mittel für diese wichtige Arbeit stammen aus dem Wirtschaftsförderfonds des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Gerade für Regionen wie den Landkreis Leer, in denen der Ausbau der Windenergie das Landschaftsbild prägt, sind diese Erkenntnisse von großer Bedeutung. Sie stellen sicher, dass die Energiewende nicht über die Köpfe der Menschen hinweg, sondern gemeinschaftlich mit ihnen gestaltet wird.
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Phishing 2.0 im Landkreis Leer: Wenn KI den Betrug perfektioniert – Sind Sie noch sicher?
Phishing 2.0: Wenn die Künstliche Intelligenz den Betrug perfektioniert
Ein täglicher Kampf im Postfach: Auch der LeserECHO-Verlag aus Westoverledingen wurde heute Ziel einer professionell gestalteten Phishing-Attacke. Was auf den ersten Blick wie ein offizielles Schreiben wirkte, entpuppte sich bei genauerer Analyse als gefährlicher Betrugsversuch. Der Vorfall verdeutlicht eine besorgniserregende Entwicklung in der digitalen Kriminalität.
Die neue Qualität des digitalen Betrugs
Es gehört mittlerweile fast zum digitalen Grundrauschen: Täglich fluten betrügerische E‑Mails, SMS und Briefe die Postfächer von Unternehmen und Privatpersonen. Doch die Zeiten, in denen man Phishing-Versuche sofort an holprigem Deutsch oder offensichtlichen Layoutfehlern entlarven konnte, neigen sich dem Ende zu.
Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erreichen diese Angriffe eine neue Stufe der Perfektion. KI-gestützte Tools ermöglichen es Kriminellen, Texte fehlerfrei zu formulieren und die Tonalität sowie das visuelle Erscheinungsbild von Behörden – wie in diesem Fall des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) – nahezu makellos zu imitieren. Zwar lässt sich bei sehr genauer Prüfung oft noch erkennen, dass es sich um eine Fälschung handelt, doch die Hürden für die Erkennung werden immer höher.
Steigende Schadenssummen: Die Warnung des BKA
Dass diese Masche Erfolg hat, belegen die Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA): Die durch Cybercrime verursachten Schäden steigen kontinuierlich an. Angesichts dieser technisch hochgerüsteten Angriffe wird die Forderung nach sichereren Rahmenbedingungen durch die Politik und die Behörden lauter. Es bedarf verbesserter technischer Standards zur Identitätsprüfung, um den E‑Mail-Verkehr langfristig wieder zu einem vertrauenswürdigen Medium zu machen.
So schützen Sie sich: Die Experten-Empfehlungen
Um sich wirksam gegen die Flut an Fake-Mails zu wehren, sollten die Verhaltensregeln der Sicherheitsbehörden strikt befolgt werden. Das BKA und das BZSt raten zu folgenden Maßnahmen:
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Absenderprüfung: Kontrollieren Sie die E‑Mail-Adresse kritisch auf ihre Glaubwürdigkeit. Oft weichen diese bei genauem Hinsehen von den offiziellen Behördenadressen ab.
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Keine Reaktion auf Unbekannt: Reagieren Sie grundsätzlich nicht auf E‑Mails von unbekannten Absendern. Es handelt sich vermutlich um Versuche, Ihre Daten für weitere Straftaten auszuspähen.
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Vorsicht bei Anhängen: Öffnen Sie unter keinen Umständen PDF-Dokumente oder Links in verdächtigen Nachrichten. Diese können Schadsoftware enthalten, die Ihr Endgerät infiziert.
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Identitätsschutz: Versenden Sie niemals Kopien Ihres Ausweises an unbekannte Personen.
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Zahlungsaufforderungen ignorieren: Folgen Sie niemals Aufforderungen zu Geldzahlungen, die per E‑Mail oder nach einer unaufgeforderten Kontaktaufnahme eingehen.
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Spam-Filter nutzen: Fügen Sie solche Mails dem SPAM-Bereich Ihres Postfachs hinzu. Damit melden Sie den Vorfall direkt Ihrem Dienstanbieter.
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Anzeige erstatten: Da bereits der Versuch eines Betrugs strafbar ist, sollten Sie den Vorfall bei der Polizei melden. Dies ist unkompliziert über die zuständige Onlinewache möglich.
Kontinuierliche Information als bester Schutz
Das Bundeszentralamt für Steuern hat auf seiner offiziellen Webseite eine spezielle Seite eingerichtet, die aktuelle Warnhinweise zu bekannten Betrugsversuchen bereitstellt. Es wird dringend empfohlen, diese Seite regelmäßig zu besuchen, insbesondere wenn unerwartete oder verdächtige Schreiben eingehen: Aktuelle Warnhinweise des BZSt
Was ist Ihre Meinung? Wie gehen Sie oder Ihre Mitarbeiter im Arbeitsalltag mit dieser täglichen Flut um? Welche Strategien nutzen Sie zur Vorbeugung? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen und Lösungen in die Kommentare unter Facebook “Wir Leeraner ”
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