Wirtschaft
IHK begrüßt geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Jedoch auch Nachbesserungsbedarf in Sicht
„Den aktuell bekannt gewordene Entwurf für ein novelliertes EEG aus dem Bundeswirtschaftsministerium halten wir durchaus für geeignet, der Energiewende wieder zu neuem Schub zu verhelfen“, sagt Hauptgeschäftsführer Dr. Torsten Slink. „Das ist ein Ziel, für das auch wir als IHK weiterhin klar eintreten.“
Die Bundesregierung wolle die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien deutlich erhöhen, um bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch zu erreichen. „Das kann die Perspektive für den Ausbau der Windenergie an Land deutlich verbessern“, so Slink. Entscheidend sei nun, dass es bundesweit in den Kommunen auch tatsächlich zur Ausweisung weiterer Flächen für regenerative Energie komme. Denn höhere Ausbauzahlen im Gesetz helfen nur dann, wenn sie sich auch in der Umsetzung in der Fläche wiederfinden.
Ob das geplante finanzielle Beteiligungsinstrument, über das Kommunen einen festen Betrag pro Windenergieanlage erhalten sollen, sich durchsetzen und zu mehr Akzeptanz führen werde, müsse sich in der Praxis erst beweisen. „Die vorgesehene Abgabe in Cent pro produzierter Kilowattstunde kann auf Anlagenbetreiber auch abschreckend wirken“, erläutert Slink. Nur wenn die Abgabe über den Strompreis refinanziert werden könne, würde sie keinen Hemmschuh für neue Projekte darstellen.
Wichtig für die Region sei es vor allem, dass die Windenergiebranche rasch Verbesserungen des rechtlichen Rahmens erhalte. „Der aktuelle Gesetzesentwurf lässt noch einige Fragen offen“, so Slink. Wie der Bestand an Windenergie gehalten wird, adressiert der Entwurf ebenso wenig, wie das Thema „Repowering“, das heißt der Rückbau alter und Aufbau neuer Anlagen in bestehenden Windparks. Auch wenn die IHK nicht für eine gesetzliche Fortsetzung einer Förderung von Altanlagen eintrete, sei die Sicherung des Bestandes entscheidend, um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung überhaupt erreichen zu können.
Hilfreich wäre es an dieser Stelle, Grünstromzertifikate auch für geförderte Anlagen auszustellen: „Zertifikate sind geeignet, um die wirtschaftliche Perspektive für Erneuerbare-Energie-Anlagen am Markt zu verbessern“, so IHK-Energieexperte Hartmut Neumann. Dies sei auch notwendig, wenn ein schrittweiser Ausstieg aus der bisherigen 20-jährigen Förderung gelingen soll. Im Rahmen der regelmäßigen Befragung von Unternehmen durch den DIHK sei klar geworden, dass die Nachfrage nach Grünstrom ansteige. Diese solle dann auch regional bedient werden können.
Die Diskussion um die EEG-Novelle mache einmal mehr den Kern des Konflikts der Energiewende deutlich: Einerseits sei es für die Wirtschaft wichtig, vom hohen Strompreis entlastet zu werden. Andererseits müssten auch die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erfüllt werden. „Die Deckelung der EEG-Umlage durch die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sind ein guter Ansatz für die Reduzierung des Strompreises“, so Neumann. Dieser gehe jedoch noch nicht weit genug. Die EEG-Umlage müsse weiter abgesenkt werden, um die Wirtschaft zu entlasten, so Neumann. Ein Weg dafür sei der Vorschlag aus dem niedersächsischen Umweltministerium, die EEG-Umlage deutlich stärker zu deckeln und das EEG-Konto durch weitere Haushaltsmittel gegen zu finanzieren.
„Um die klimapolitischen Ziele zu erreichen, muss aber auch der Bestand an erneuerbaren Energieanlagen gehalten und müssen Standorte gesichert werden“, so Neumann. Diese „Quadratur des Kreises“ zu lösen, erfordere kreative Ideen. Die IHK bringe sich entsprechend in den Gesetzgebungsprozess ein.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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Wirtschaft
Medienberichte zu VW: IG Metall weist Spekulationen um Standorte zurück
Angebliche Kahlschlagpläne bei Volkswagen: IG Metall und Konzernbetriebsrat beziehen Stellung
Datum: 26. Juni 2026
Thema: Medienberichte über mögliche Werksschließungen und Stellenabbau beim VW-Konzern
Die Volkswagen-Belegschaft ist erneut in Unruhe versetzt worden. Auslöser ist ein Medienbericht des Manager-Magazins vom Freitagvormittag, in dem über weitreichende Sparpläne des VW-Konzernvorstands spekuliert wird.
Die spekulativen Pläne laut Medienbericht
Dem Bericht zufolge soll der Konzernvorstand folgende Maßnahmen in Erwägung ziehen:
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Massiver Stellenabbau: Es ist die Rede von insgesamt 100.000 Arbeitsplätzen.
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Werksschließungen: Neben Osnabrück sollen mittelfristig vier weitere deutsche Standorte auslaufen: Emden, Hannover, Neckarsulm und Zwickau.
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VW-Gesetz: Es wird zudem über einen angeblichen Angriff auf das VW-Gesetz spekuliert.
Klare Kante: Stellungnahme der IG Metall und des Konzernbetriebsrats
Die Erste Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner, VW-Konzernbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo und der IG Metall-Bezirksleiter Thorsten Gröger (zuständig für den VW-Haustarif) weisen die Berichte entschieden zurück:
“Angriffe auf das VW-Gesetz, die Mitbestimmung und unsere Standorte sind unverantwortliche Drohungen. Sollten solche Pläne vorangetrieben werden, würden wir sie mit aller Macht verhindern.”
Die Arbeitnehmervertretungen fordern den Vorstand auf, statt “blindem Aktionismus” den Fokus auf die eigentliche Arbeit zu legen: die Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte, moderner Technologien sowie die Straffung von Konzernstrukturen und die Nutzung von Synergien.
Politische Reaktionen aus Niedersachsen
Der Niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies und die stellvertretende Ministerpräsidentin Julia Willie Hamburg betonten, dass Entscheidungen über konkrete Maßnahmen ausschließlich im Aufsichtsrat getroffen werden.
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Ablehnung von Kahlschlag: Die Landesregierung stellt klar, dass Zukunft nicht durch Werksschließungen oder Stellenabbau gewonnen wird.
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Bekenntnis zur Mitbestimmung: Die Mitbestimmung wird als wesentlicher Teil der Erfolgsgeschichte von VW gesehen und nicht als Wettbewerbsnachteil.
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Strategischer Applaus: Die Politik fordert eine gemeinsame deutsche Strategie für den Automobilstandort Europa, insbesondere angesichts des Preisdrucks durch China.
Solidarität von Audi und der IG Metall Baden-Württemberg
Auch aus anderen Teilen des Konzerns und der Branche kommt deutliche Kritik:
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Audi-Betriebsrat: Jörg Schlagbauer (Gesamtbetriebsrat Ingolstadt) und Alexander Reinhart (Neckarsulm) unterstreichen, dass Neckarsulm Teil der “Audi DNA” ist und nicht zur Debatte steht.
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IG Metall Baden-Württemberg: Die Bezirksleiterin Barbara Resch bezeichnet die Pläne als “Frontalangriff auf die Zukunft der Industriearbeitsplätze” und warnt vor massivem Know-how-Verlust durch Standortschließungen.
Statement der Unternehmensseite von Volkswagen
Der Konzernvorstand kommentiert die internen, vertraulichen Unterlagen nicht direkt, bestätigt jedoch die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Transformation.
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Herausforderungen: Zölle, härterer Wettbewerb und stagnierende Märkte verursachen Belastungen im zweistelligen Milliardenbereich pro Jahr.
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Notwendige Entwicklung: Das bisherige Geschäftsmodell (Entwicklung in Deutschland, Produktion in Europa, Export weltweit) funktioniere so nicht mehr.
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Zukunftsplan: Der Konzern arbeitet an einer Neuaufstellung, um effizienter und schlanker zu werden.
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Ziel: Die Volkswagen Group soll bis 2030 das attraktivste Automobilunternehmen der Welt werden.
Quelle: Pressemitteilung der IG Metall bei Volkswagen, 26.06.2026.
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Wirtschaft
Droht das Aus für 800.000 Minijobs im Einzelhandel?
Gefährlicher Irrweg: HDE warnt vor Abschaffung der Minijobs im Zuge der Rentenreform
Der Handelsverband Deutschland (HDE) übt scharfe Kritik an den aktuellen Plänen zur Rentenreform. Insbesondere die angestrebte Abschaffung der Minijobs sowie geplante Beitragssteigerungen stoßen beim Verband auf massiven Widerstand.
Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE, bezeichnet die geplante Abschaffung der Minijobs als „gefährlichen Irrweg“. Aus Sicht des Verbandes droht dadurch der Verlust von Hunderttausenden Arbeitsplätzen im Einzelhandel.
Bedeutung für Beschäftigte und Handel
Der HDE betont, dass Minijobs für viele Personengruppen eine essenzielle Finanzierungssäule darstellen.
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Flexibilität für Beschäftigte: Viele Minijobber, etwa Rentner, Studenten oder Menschen mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder, können aus verschiedenen Gründen keine Vollzeitarbeit aufnehmen.
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Unverzichtbar für Unternehmen: Handelsunternehmen nutzen Minijobber, um Personal flexibel einzusetzen und Stoßzeiten abzudecken. In einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage würden zusätzliche Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als fatal bewertet.
Widersprüche in der Finanzierung
Der HDE verweist auf Inkonsistenzen zu geplanten Änderungen in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dort soll die allein arbeitgeberfinanzierte Pauschalabgabe für Minijobber auf fast 40 Prozent steigen – eine Erhöhung um mehr als acht Prozentpunkte.
Angesichts der erwarteten Mehreinnahmen von über 3,1 Milliarden Euro jährlich durch diese Pauschale stellt Genth die Gegenfinanzierung einer Minijob-Abschaffung in Frage. Zudem kritisiert er, dass die Einbeziehung geringfügig Beschäftigter in die Beitragspflicht einen enormen Verwaltungsaufwand erzeuge, ohne den Sozialversicherungen nennenswerte Mehreinnahmen zu bringen. Allein im Einzelhandel sind derzeit 800.000 Minijobber beschäftigt, ein verantwortungsvollerer Umgang mit dieser Gruppe sei dringend geboten.
Kritik an Kapitalrente und Forderung nach mehr Tempo
Auch die Empfehlung zur paritätisch finanzierten Kapitalrente unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung lehnt der HDE ab. Eine zusätzliche Beitragssteigerung um zwei Prozent würde die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gefährden und bestehende tarifliche Regelungen zur Altersvorsorge unterwandern.
Positiv bewertet der Verband hingegen die Pläne zur Abschaffung der „Rente mit 63“. Auch die Kopplung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung findet Zustimmung, allerdings mahnt Genth mehr Tempo an: Die von der Kommission vorgeschlagene Anhebung des Eintrittsalters um sechs Monate über einen Zeitraum von zehn Jahren sei zu langsam.
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