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Laaken: Sozialpartnerschaft gilt auch für den Arbeitgeber Meyer
Im Gespräch: der Landtagsabgeordnete Sascha Laaken und der Betriebsratsvorsitzende der Papenburger Meyer-‚Werft, Nico Bloem. Bild: privat
Laaken: Sozialpartnerschaft gilt auch für den Arbeitgeber Meyer
Papenburg — Der SPD-Landtagsabgeordnete Sascha Laaken (Leer) hat sich bei einem Besuch des Betriebsratsvorsitzenden der Papenburger Meyer-Werft, Nico Bloem, über die derzeitig geplanten Entlassungen auf der Werft informiert. An dem Gespräch nahm auch der IG-Metall-Bevollmächtigte Thomas Gelder teil. Der Stand: Im Interessenausgleich wurden im Sommer ein Abbau von insgesamt 350 Arbeitsplätzen der Meyer-Werft-Belegschaft und in einem weiteren Schritt von 100 Arbeitsplätzen der Ems Maritime Service vereinbart. Einige Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits am Freiwilligenprogramm beteiligt. Trotz der aktuellen Situation — Stichworte Mehrarbeit, Qualitätsmängel und Vergabe — hält die Geschäftsleitung an dem Stellenabbau fest.
Laaken zeigte sich erschrocken darüber, dass sich die Geschäftsleitung offenkundig nicht an das jüngste Urteil des Arbeitsgerichtes Lingen gebunden fühlt. Demnach muss die Werftleitung dem Betriebsrat umfänglich über den aktuellen Stand der auf der Werft beschäftigten Werksvertragsnehmer Auskunft erteilen.
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Spontan suchte Laaken bei dem Besuch das Gespräch mit fünf Mitarbeitern aus der Fertigung, die soeben von der Geschäftsführung auf eine bevorstehende Kündigung angesprochen wurden. „Ich bin sehr irritiert, wie die Werftleitung mit seinen jahrelang treuen Mitarbeitern umgeht. Es ist kein guter Stil, Mitarbeiter vollkommen unvorbereitet vom Arbeitsplatz in der Schiffsfertigung zu holen und ihn im Personalbüro „antreten” zu lassen. Dort wurde dem Mitarbeiter dann binnen kürzester Zeit offeriert, sich für das Freiwilligenprogramm auszusprechen, da ansonsten vielleicht die Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Raum stünde. Diese Art und Weise ist keine gute Grundlage für eine vertrauensvolle Sozialpartnerschaft. Offensichtlich legt die Geschäftsleitung auf eine gute Sozialpartnerschaft nicht viel Wert, anders kann ich mir das Vorgehen nicht erklären”, so Sascha Laaken, der damit die jüngste Stellungnahme der SPD-Kreisverbände Leer und Emsland unterstützt.
Sprachlos war der Abgeordnete, als ihm ein 43 Jahre alter zweifacher Familienvater aus der Fertigung schilderte, wie es ihm gerade bei dem „Gespräch“ mit der Personalleitung ging. „Ich weiß nicht, wie ich es heute meiner Familie erklären soll? Ich habe damit nicht gerechnet”, teilte der Facharbeiter unter Tränen dem SPD-Landtagsabgeordneten mit. “Ich hoffe, dass die Werftleitung sich wieder auf die Sozialpartnerschaft besinnt und bei den betriebsbedingten Kündigungen ihrer sozialen Verantwortung der Region gegenüber gerecht wird. Es kann nicht angehen, dass sich zum Teil mehr als 15 Meyer-Werft-Mitarbeiter und ‑Mitarbeiterinnen freiwillig im Personalbüro für das Entlassungsprogramm aussprechen, ihnen dann aber mitgeteilt wird, dass sie für dieses Programm nicht in Frage kämen, weil sie für das Unternehmen unentbehrlich seien. Im gleichen Atemzug soll aber ein zweifacher junger Familienvater vor die Tür gesetzt werden, so Laaken.
Der Landtagsabgeordnete stellt sich ebenfalls die Frage, warum die Werftleitung offensichtlich einen Großteil der Belegschaft aus dem Bereich der Fertigung auf das Freiwilligenprogramm anspricht, obwohl sie im Vertrag dem „Interessensausgleich“ zugestimmt hat, der nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich ist.
Eins wurde bei dem Gespräch klar: Der Betriebsrat wird einem Austausch der Stammmannschaft durch kostengünstigere Werksvertragsarbeitnehmer ganz sicher nicht zustimmen, so Laaken.
Sascha Laaken appelliert an die Geschäftsleitung der Meyer-Werft, das derzeitige Vorgehen zu überdenken und gemeinsam mit dem Betriebsrat eine gute und sozialverträgliche Lösung für die Werft auf den Weg zu bringen.
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Lokal
Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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Drogenhandel in der Region: 20-Jähriger nach groß angelegter Durchsuchung in Haft
Großer Ermittlungserfolg: Hauptbeschuldigter nach Drogenfund in Haft
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat einen bedeutenden Schlag gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln geführt. Nach monatelangen verdeckten Ermittlungen konnten am gestrigen Donnerstag, den 09.07.2026, gezielte Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Objekten in Leer, Emden und Oldenburg vollstreckt werden.
Die wichtigsten Details zum Ermittlungserfolg:
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Drogen sichergestellt: Die Einsatzkräfte fanden einen Handelsbestand von mindestens drei Kilogramm Marihuana, 250 Gramm Kokain und 50 Ecstasy-Tabletten.
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Weitere Beweise: Neben den Betäubungsmitteln wurden Schusswaffen, Bargeld sowie verschiedene Datenträger beschlagnahmt.
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Festnahme: Der 20-jährige Hauptbeschuldigte wurde während der Durchsuchung in Leer festgenommen.
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Haftbefehl: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Aurich einen Untersuchungshaftbefehl wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Heranwachsende befindet sich bereits in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen, auch gegen zwei weitere Beschuldigte, dauern derzeit noch an, während die sichergestellten Beweismittel ausgewertet werden
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Zukunft gestalten, Geschichte bewahren: Neues Wohnquartier und Gedenkort in Leer geplant
80 neue Wohneinheiten – und ein Ort des Gedenkens
Leer – Ein zukunftsweisendes städtebauliches Projekt nimmt Formen an: Die Stadtverwaltung Leer hat sich mit Investor Helmut Wittrock und dem Bauunternehmen Mersmann & Thomas auf die Neuordnung des Areals zwischen Bummert, Friesenstraße und Heisfelder Straße geeinigt.
Wohnraum für Leer: 80 Einheiten geplant
Das betroffene Gebiet umfasst drei Teilflächen, wobei zwei Areale eine grundlegende städtebauliche Neugestaltung erfahren sollen. Dabei handelt es sich um das Areal der ehemaligen Tankstelle und Werkstatt an der Bummert-Kreuzung sowie ein Grundstück, das früher zur Spirituosenfabrik Folts & Speulda gehörte.
Auf diesen Flächen entstehen zwei große Gebäudekomplexe. Mit einer geplanten Geschossfläche von insgesamt rund 4400 Quadratmetern wird Platz für etwa 80 neue Wohneinheiten geschaffen. Bürgermeister Claus-Peter Horst unterstreicht die soziale Bedeutung des Vorhabens: „Für die Stadt ist das ein weiterer wichtiger Schritt, um den steigenden Bedarf nach Wohnungen zu erfüllen, speziell auch, was bezahlbare Optionen betrifft.“ Mindestens 25 Prozent der Einheiten sind als sozialer Wohnraum vorgesehen.
Die architektonische Gestaltung sieht vor, dass sich die maximal viergeschossigen Neubauten harmonisch in das Stadtbild einfügen. Um bestehende Baudenkmäler in der Nachbarschaft zu respektieren, wurden die Entwürfe teils in ihrer Höhe angepasst. Die Parkraumsituation wird durch eine Kombination aus oberirdischen Stellplätzen und integrierten Tiefgaragen gelöst.
Ein Ort des Gedenkens am Standort der ehemaligen Synagoge
Zwischen den beiden Neubaukomplexen liegt die dritte Teilfläche, die eine besondere historische Bedeutung trägt: Hier befand sich einst die Synagoge der jüdischen Gemeinde Leer, die in der Pogromnacht 1938 zerstört wurde. In enger Abstimmung mit dem Investor Helmut Wittrock wurde vereinbart, dass die Stadt dieses Areal erwirbt und unbebaut lässt, um einen würdigen Ort des Gedenkens zu errichten.
Dieses Vorhaben war dem im Mai verstorbenen Ehrenbürger und Holocaustüberlebenden Albrecht Weinberg ein tiefes Herzensanliegen. Über Jahre hinweg hatte er sich für dieses Ziel eingesetzt, Spenden gesammelt und persönliche Gespräche mit den Beteiligten geführt. „Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir dieses Projekt jetzt angehen können. Der Stadt ist das ein großes Bedürfnis, aber auch eine historische Verpflichtung“, erklärt Bürgermeister Horst. Für ihn war es besonders wichtig, dass Albrecht Weinberg noch zu Lebzeiten erfuhr, dass sein Wunsch in Erfüllung gehen wird.
Archäologische Untersuchungen und Bürgerbeteiligung
Die weitere Planung sieht vor, dass der Archäologische Dienst der Ostfriesischen Landschaft das Gelände untersucht. Parallel dazu ist ein breiter, öffentlicher Prozess geplant, in dem Konzepte für die Gestaltung des Synagogengrundstücks im Sinne von Albrecht Weinberg erarbeitet werden sollen. Derzeit befindet sich die Gesamtplanung in der finalen Abstimmung mit der Stadtverwaltung, insbesondere hinsichtlich denkmalrechtlicher Vorgaben, bevor das Projekt den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird.
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