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Laaken: Sozialpartnerschaft gilt auch für den Arbeitgeber Meyer
Im Gespräch: der Landtagsabgeordnete Sascha Laaken und der Betriebsratsvorsitzende der Papenburger Meyer-‚Werft, Nico Bloem. Bild: privat
Laaken: Sozialpartnerschaft gilt auch für den Arbeitgeber Meyer
Papenburg — Der SPD-Landtagsabgeordnete Sascha Laaken (Leer) hat sich bei einem Besuch des Betriebsratsvorsitzenden der Papenburger Meyer-Werft, Nico Bloem, über die derzeitig geplanten Entlassungen auf der Werft informiert. An dem Gespräch nahm auch der IG-Metall-Bevollmächtigte Thomas Gelder teil. Der Stand: Im Interessenausgleich wurden im Sommer ein Abbau von insgesamt 350 Arbeitsplätzen der Meyer-Werft-Belegschaft und in einem weiteren Schritt von 100 Arbeitsplätzen der Ems Maritime Service vereinbart. Einige Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits am Freiwilligenprogramm beteiligt. Trotz der aktuellen Situation — Stichworte Mehrarbeit, Qualitätsmängel und Vergabe — hält die Geschäftsleitung an dem Stellenabbau fest.
Laaken zeigte sich erschrocken darüber, dass sich die Geschäftsleitung offenkundig nicht an das jüngste Urteil des Arbeitsgerichtes Lingen gebunden fühlt. Demnach muss die Werftleitung dem Betriebsrat umfänglich über den aktuellen Stand der auf der Werft beschäftigten Werksvertragsnehmer Auskunft erteilen.
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Spontan suchte Laaken bei dem Besuch das Gespräch mit fünf Mitarbeitern aus der Fertigung, die soeben von der Geschäftsführung auf eine bevorstehende Kündigung angesprochen wurden. „Ich bin sehr irritiert, wie die Werftleitung mit seinen jahrelang treuen Mitarbeitern umgeht. Es ist kein guter Stil, Mitarbeiter vollkommen unvorbereitet vom Arbeitsplatz in der Schiffsfertigung zu holen und ihn im Personalbüro „antreten” zu lassen. Dort wurde dem Mitarbeiter dann binnen kürzester Zeit offeriert, sich für das Freiwilligenprogramm auszusprechen, da ansonsten vielleicht die Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Raum stünde. Diese Art und Weise ist keine gute Grundlage für eine vertrauensvolle Sozialpartnerschaft. Offensichtlich legt die Geschäftsleitung auf eine gute Sozialpartnerschaft nicht viel Wert, anders kann ich mir das Vorgehen nicht erklären”, so Sascha Laaken, der damit die jüngste Stellungnahme der SPD-Kreisverbände Leer und Emsland unterstützt.
Sprachlos war der Abgeordnete, als ihm ein 43 Jahre alter zweifacher Familienvater aus der Fertigung schilderte, wie es ihm gerade bei dem „Gespräch“ mit der Personalleitung ging. „Ich weiß nicht, wie ich es heute meiner Familie erklären soll? Ich habe damit nicht gerechnet”, teilte der Facharbeiter unter Tränen dem SPD-Landtagsabgeordneten mit. “Ich hoffe, dass die Werftleitung sich wieder auf die Sozialpartnerschaft besinnt und bei den betriebsbedingten Kündigungen ihrer sozialen Verantwortung der Region gegenüber gerecht wird. Es kann nicht angehen, dass sich zum Teil mehr als 15 Meyer-Werft-Mitarbeiter und ‑Mitarbeiterinnen freiwillig im Personalbüro für das Entlassungsprogramm aussprechen, ihnen dann aber mitgeteilt wird, dass sie für dieses Programm nicht in Frage kämen, weil sie für das Unternehmen unentbehrlich seien. Im gleichen Atemzug soll aber ein zweifacher junger Familienvater vor die Tür gesetzt werden, so Laaken.
Der Landtagsabgeordnete stellt sich ebenfalls die Frage, warum die Werftleitung offensichtlich einen Großteil der Belegschaft aus dem Bereich der Fertigung auf das Freiwilligenprogramm anspricht, obwohl sie im Vertrag dem „Interessensausgleich“ zugestimmt hat, der nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich ist.
Eins wurde bei dem Gespräch klar: Der Betriebsrat wird einem Austausch der Stammmannschaft durch kostengünstigere Werksvertragsarbeitnehmer ganz sicher nicht zustimmen, so Laaken.
Sascha Laaken appelliert an die Geschäftsleitung der Meyer-Werft, das derzeitige Vorgehen zu überdenken und gemeinsam mit dem Betriebsrat eine gute und sozialverträgliche Lösung für die Werft auf den Weg zu bringen.
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Lokal
Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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