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Laaken: Sozialpartnerschaft gilt auch für den Arbeitgeber Meyer
Im Gespräch: der Landtagsabgeordnete Sascha Laaken und der Betriebsratsvorsitzende der Papenburger Meyer-‚Werft, Nico Bloem. Bild: privat
Laaken: Sozialpartnerschaft gilt auch für den Arbeitgeber Meyer
Papenburg — Der SPD-Landtagsabgeordnete Sascha Laaken (Leer) hat sich bei einem Besuch des Betriebsratsvorsitzenden der Papenburger Meyer-Werft, Nico Bloem, über die derzeitig geplanten Entlassungen auf der Werft informiert. An dem Gespräch nahm auch der IG-Metall-Bevollmächtigte Thomas Gelder teil. Der Stand: Im Interessenausgleich wurden im Sommer ein Abbau von insgesamt 350 Arbeitsplätzen der Meyer-Werft-Belegschaft und in einem weiteren Schritt von 100 Arbeitsplätzen der Ems Maritime Service vereinbart. Einige Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits am Freiwilligenprogramm beteiligt. Trotz der aktuellen Situation — Stichworte Mehrarbeit, Qualitätsmängel und Vergabe — hält die Geschäftsleitung an dem Stellenabbau fest.
Laaken zeigte sich erschrocken darüber, dass sich die Geschäftsleitung offenkundig nicht an das jüngste Urteil des Arbeitsgerichtes Lingen gebunden fühlt. Demnach muss die Werftleitung dem Betriebsrat umfänglich über den aktuellen Stand der auf der Werft beschäftigten Werksvertragsnehmer Auskunft erteilen.
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Spontan suchte Laaken bei dem Besuch das Gespräch mit fünf Mitarbeitern aus der Fertigung, die soeben von der Geschäftsführung auf eine bevorstehende Kündigung angesprochen wurden. „Ich bin sehr irritiert, wie die Werftleitung mit seinen jahrelang treuen Mitarbeitern umgeht. Es ist kein guter Stil, Mitarbeiter vollkommen unvorbereitet vom Arbeitsplatz in der Schiffsfertigung zu holen und ihn im Personalbüro „antreten” zu lassen. Dort wurde dem Mitarbeiter dann binnen kürzester Zeit offeriert, sich für das Freiwilligenprogramm auszusprechen, da ansonsten vielleicht die Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Raum stünde. Diese Art und Weise ist keine gute Grundlage für eine vertrauensvolle Sozialpartnerschaft. Offensichtlich legt die Geschäftsleitung auf eine gute Sozialpartnerschaft nicht viel Wert, anders kann ich mir das Vorgehen nicht erklären”, so Sascha Laaken, der damit die jüngste Stellungnahme der SPD-Kreisverbände Leer und Emsland unterstützt.
Sprachlos war der Abgeordnete, als ihm ein 43 Jahre alter zweifacher Familienvater aus der Fertigung schilderte, wie es ihm gerade bei dem „Gespräch“ mit der Personalleitung ging. „Ich weiß nicht, wie ich es heute meiner Familie erklären soll? Ich habe damit nicht gerechnet”, teilte der Facharbeiter unter Tränen dem SPD-Landtagsabgeordneten mit. “Ich hoffe, dass die Werftleitung sich wieder auf die Sozialpartnerschaft besinnt und bei den betriebsbedingten Kündigungen ihrer sozialen Verantwortung der Region gegenüber gerecht wird. Es kann nicht angehen, dass sich zum Teil mehr als 15 Meyer-Werft-Mitarbeiter und ‑Mitarbeiterinnen freiwillig im Personalbüro für das Entlassungsprogramm aussprechen, ihnen dann aber mitgeteilt wird, dass sie für dieses Programm nicht in Frage kämen, weil sie für das Unternehmen unentbehrlich seien. Im gleichen Atemzug soll aber ein zweifacher junger Familienvater vor die Tür gesetzt werden, so Laaken.
Der Landtagsabgeordnete stellt sich ebenfalls die Frage, warum die Werftleitung offensichtlich einen Großteil der Belegschaft aus dem Bereich der Fertigung auf das Freiwilligenprogramm anspricht, obwohl sie im Vertrag dem „Interessensausgleich“ zugestimmt hat, der nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich ist.
Eins wurde bei dem Gespräch klar: Der Betriebsrat wird einem Austausch der Stammmannschaft durch kostengünstigere Werksvertragsarbeitnehmer ganz sicher nicht zustimmen, so Laaken.
Sascha Laaken appelliert an die Geschäftsleitung der Meyer-Werft, das derzeitige Vorgehen zu überdenken und gemeinsam mit dem Betriebsrat eine gute und sozialverträgliche Lösung für die Werft auf den Weg zu bringen.
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Asylbewerberleistungen in Niedersachsen: Zahl der Leistungsbeziehenden 2025 gesunken
Asylbewerberleistungen in Niedersachsen: Rückgang der Zahlen zum Jahresende 2025
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 bezogen in Niedersachsen insgesamt 42.130 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in seiner Pressemitteilung vom 11. September 2026 berichtet, entspricht dies einem Rückgang der Leistungsbeziehenden um rund 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ende 2024 lag die Gesamtzahl noch bei 45.070 Personen.
Grundleistungen und Hilfe zum Lebensunterhalt
Der Großteil der Berechtigten – konkret 31.040 Menschen beziehungsweise 73,7 Prozent – erhielt Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Diese Leistungen dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Bei den Gewährungsformen erhielten 29.965 Personen Geldleistungen, 20.705 Personen Sachleistungen und 3.880 Personen Wertgutscheine. Da verschiedene Leistungsformen teilweise nebeneinander gewährt werden, erfolgt die Erfassung der Empfängerinnen und Empfänger jeweils bei der gewährten Leistungsart.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG wurde an 11.095 Personen ausgezahlt. Diese Form der Unterstützung orientiert sich am Leistungsniveau des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und richtet sich insbesondere an Personen, die sich bereits länger in Deutschland aufhalten.
Altersstruktur und Geschlechterverteilung
Mit 24.360 Personen (57,8 Prozent) bildeten Männer die größere Gruppe unter den Empfängerinnen und Empfängern, während 17.775 Frauen erfasst wurden. Das Durchschnittsalter aller Leistungsberechtigten lag bei 24,8 Jahren.
Mehr als ein Drittel der Beziehenden war zum Stichtag minderjährig:
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Unter 7 Jahre: 6.225 Kinder
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7 bis unter 14 Jahre: 5.605 Kinder und Jugendliche
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14 bis unter 18 Jahre: 2.550 Jugendliche
Die mit Abstand größte Altersgruppe stellten die 25- bis unter 50-Jährigen mit 18.005 Personen dar. Senioren ab 65 Jahren bildeten mit 615 Personen die kleinste Gruppe.
Herkunftsländer und Kontinentale Aufteilung
Die größten Gruppen nach Staatsangehörigkeit stammten aus folgenden Ländern:
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Syrien: 6.760 Personen
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Türkei: 6.475 Personen
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Irak: 4.925 Personen
Auf diese drei Herkunftsländer entfielen zusammen knapp 43,1 Prozent aller Empfängerinnen und Empfänger in Niedersachsen. Weitere größere Gruppen kamen aus Kolumbien (3.185 Personen), Afghanistan (1.820 Personen) und der Ukraine (1.725 Personen).
Nach Kontinenten gegliedert kamen 18.720 Leistungsberechtigte aus Asien, 12.125 aus Europa, 7.145 aus Afrika und 3.275 aus Amerika.
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Kreiswahlausschuss im Landkreis Leer: Amtliche Wahlergebnisse werden am 16. September festgestellt
Kreiswahlausschuss tagt nach der Kommunalwahl im Landkreis Leer
Sitzung am 16. September zur Feststellung der amtlichen Wahlergebnisse
Nach den Kommunalwahlen in Niedersachsen kommt der Kreiswahlausschuss des Landkreises Leer zusammen, um die amtlichen Ergebnisse der Kreiswahl und der Landratswahl festzustellen.
Die öffentliche Sitzung findet am Mittwoch, 16. September, im Saal 2 des Kreishauses in Leer, Bergmannstraße 37, statt. Beginn ist um 14 Uhr.
Die Sitzung ist in zwei Teile gegliedert: Zunächst geht es um die Landratswahl, anschließend um die Kreiswahl für den Kreistag.
In beiden Sitzungsteilen berichtet die Kreiswahlleiterin zunächst über die Ergebnisse der Vorprüfung der eingegangenen Wahlniederschriften. Anschließend stellt der Kreiswahlausschuss die jeweiligen amtlichen Wahlergebnisse fest.
Damit werden nach der Wahl die formalen Voraussetzungen für die abschließende Feststellung der Ergebnisse im Landkreis Leer geschaffen.
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231 neue Staatsbürger im Landkreis Leer: Einbürgerungsfeier für Menschen aus 35 Nationen
Gemeinsam angekommen: Bei der Einbürgerungsfeier 2026 wurden die neuen Staatsbürger aus dem Landkreis Leer für ihre Einbürgerung gewürdigt. Sie stehen stellvertretend für insgesamt 231 Menschen aus 35 Nationen, die zwischen Juli 2025 und Juni 2026 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Foto: Sylvia Brüling
231 neue Staatsbürger im Landkreis Leer: Feierlicher Empfang für Neubürger aus 35 Nationen
Der Landkreis Leer freut sich über Zuwachs: Bei einer feierlichen Einbürgerungsveranstaltung hießen Landrat Matthias Groote und die Integrationsbeauftragte des Landkreises Leer, Anna Kuhn, rund 30 Neubürgerinnen und Neubürger gemeinsam mit ihren Familienangehörigen willkommen.
Die Anwesenden standen stellvertretend für insgesamt 231 Personen aus 35 verschiedenen Ländern, die im Zeitraum von Juli 2025 bis Juni 2026 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Organisiert wurde die feierliche Veranstaltung von der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe.
Persönliche Lebenswege im Mittelpunkt
Ein besonderer Schwerpunkt der Feier lag auf den persönlichen Geschichten von vier Eingebürgerten. In bewegenden Beiträgen berichteten sie von ihren individuellen Lebenswegen sowie ihren Erfahrungen in Deutschland und verliehen der Veranstaltung damit eine ganz besonders eindrucksvolle Note.
Würdigung und Nationalhymne
Im Anschluss an die Lebensberichte wurden die anwesenden Eingebürgerten namentlich gewürdigt und erhielten als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung ein Geschenk überreicht. Den traditionellen Abschluss des offiziellen Teils bildete das gemeinsame Singen der deutschen Nationalhymne.
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