News
Land kauft 34 neue Züge für den Regionalverkehr in Niedersachsen

Althusmann: Größte Investition in Niedersachsens Schienenverkehr — 760 Millionen Euro für moderne Mobilität und Klimaschutz
Niedersachsen soll insgesamt 34 neue elektrische Doppelstocktriebzüge für das sogenannte Expresskreuz Bremen/Niedersachsen (EBN) erhalten, das Bremen, Hannover, Oldenburg, Wilhelmshaven, Norddeich-Mole, Osnabrück und Bremerhaven miteinander verbindet. Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) beabsichtigt, den insgesamt rund 760 Millionen Euro umfassenden Auftrag an den Konzern Alstom zu vergeben. Ab Dezember 2024 sollen die Züge zum Einsatz kommen.
Finanziert werden die Züge mit 420 Millionen Euro aus Fördermitteln des Wirtschaftsministeriums für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Niedersachsens Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „So viele neue Züge hat Niedersachsen noch nie auf einen Schlag bestellt. Diese Investition aus Mitteln des Landes setzt ein deutliches Zeichen: Wir wollen den Bahnverkehr weiter stärken. Wir setzen auf moderne barrierefreie Mobilität und Klimaschutz.” Niedersachsen hat seit 1997 einen landeseigenen Pool für den Schienennahverkehr mit inzwischen 385 Fahrzeugen aufgebaut. Mit einem Investitionsvolumen von rund einer Milliarde Euro ist es der größte Pool unter den Bundesländern. „Damit stärken wir den Wettbewerb und sorgen für qualitativ hochwertige Verkehrsangebote auf Niedersachsens Schienen”, sagt Althusmann.
Die 34 neuartigen Doppelstockzüge bestehen aus vier Fahrzeugeinheiten — jeweils zwei Steuerwagen und zwei Mittelwagen. Zusätzlich werden 18 weitere Mittelwagen bestellt, um die Züge je nach Fahrgastaufkommen auf bis zu sechs Einheiten zu verlängern. Insgesamt werden somit 154 Fahrzeugeinheiten (68 Steuerwagen und 86 Mittelwagen) beschafft. Althusmann: „Der von der LNVG in einem strengen Wettbewerbsverfahren ausgeschriebene Auftrag für Bau und Instandhaltung der Fahrzeuge soll an das Unternehmen Alstom gehen. Damit ist die Beschaffung der Züge nicht nur eine gute Nachricht für Fahrgäste, Mobilität und Klima in Niedersachsen, sondern auch für unseren Industriestandort und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Standort Salzgitter.”
Leiseste Züge Deutschlands
Die Fahrgäste können sich dabei über mehr Komfort freuen: Erstmals in Niedersachsen und Bremen werden Doppelstocktriebzüge stufenfreie Einstiege haben und barrierefrei zu betreten sein. Carmen Schwabl, Sprecherin der LNVG-Geschäftsführung, nennt eine weitere Neuerung: „Wir haben von Alstom verlangt, die leisesten Regionalzüge Deutschlands für uns zu entwickeln. Die geringen Geräusche der Fahrzeuge werden neue Maßstäbe setzen.”
Im zu vergebenden Gesamtpaket, das ein Volumen von mehr als 760 Millionen Euro hat, sind auch die Instandhaltung der Fahrzeuge für 30 Jahre und der Neubau einer Werkstatt aus weiteren Mitteln der LNVG enthalten. Das Expresskreuz Bremen/Niedersachsen umfasst die zweistündlich fahrenden Linien RE 1 Hannover-Bremen-Oldenburg-Norddeich Mole; RE 1 Hannover-Bremen-Oldenburg-Wilhelmshaven und RE 8 Bremerhaven-Bremen-Hannover. Die Linien RE 1 und RE 8 ergänzen sich zwischen Hannover und Bremen zum Stundentakt. Die Linie RE 9 Bremerhaven-Bremen-Osnabrück fährt zwischen Osnabrück und Bremen im Stundentakt und wird zweistündlich nach Bremerhaven verlängert. Hier ergänzt sie sich mit der Linie RE 8 zum Stundentakt. Ergänzend verkehren einzelne Verstärkerleistungen zwischen Hannover und Bremen.
LNVG-Geschäftsführerin Schwabl: „Die neuen Züge können sehr schnell gekuppelt und entkuppelt werden. Deshalb können wir den RE 1 aus Hannover künftig in Oldenburg teilen. Ein Teil fährt weiter nach Norddeich-Mole, ein Teil nach Wilhelmshaven.” In der Gegenrichtung werden beide Zugteile in Oldenburg zusammengekuppelt. Schwabl: „Nach langer Zeit entsteht so wieder eine regelmäßige Direktverbindung im Zweistundentakt zwischen Wilhelmshaven und Hannover. Das Expresskreuz Bremen/Niedersachsen wird damit noch attraktiver für Fahrgäste.” Minister Althusmann hebt besonders die Verbesserungen für die Küstenregion hervor: „Die Nordseeküste ist bundesweit eine der Premium-Destinationen im Tourismus. Die neuen komfortablen und in weiten Teilen barrierefreien Züge sowie die Direkt-Anbindung aus Hannover nach Wilhelmshaven bedeuten einen Quantensprung für die Erreichbarkeit der Region und für Tourismusgäste aus ganz Deutschland.”
Mehr Komfort und Barrierefreiheit
Die LNVG hat dem Hersteller hohe Standards vorgegeben. Dazu gehören unter anderem Bereiche für mobilitätseingeschränkte Menschen, komfortable Sitzabstände, großzügige Mehrzweckbereiche und Fahrradbereiche, die je nach Jahreszeit vergrößert oder verkleinert werden können sowie hohe Kapazitäten für Gepäck. Im Oberstock entsteht mehr nutzbarer Platz für die Fahrgäste, weil die Züge nach neuen europäischen Vorschriften für die Außenmaße gebaut werden, das so genannte Lichtraumprofil DE 3.
Schwabl: „Die EBN-Fahrzeuge werden die ersten Neubaufahrzeuge in Deutschland sein, die das europäische Lichtraumprofil DE3 vollständig ausnutzen. Damit ergeben sich im Oberstock mehr Kopf- und Schulterfreiheit. Das ist eine wesentliche Verbesserung für die Fahrgäste.“Die EBN-Fahrzeuge verfügen über WLAN und Videoüberwachung. Auf die Fahrgastinformation wird großer Wert gelegt. So werden Displays außen am Zug anzeigen, wie viele freie Sitzplätze es in den jeweiligen Wagen gibt. Reisende werden diese Daten vor Reiseantritt auch über eine App abrufen können. Außerdem gibt es innen dynamische Anzeigen für die Fahrgastinformation mit Zuglauf, Echtzeitinformation und Anschlussverbindungen auf den Unterwegsbahnhöfen.
Mehr Platz
2024 gehen zunächst 33 neue Triebzüge an den Start. Auf den Linien RE 8 und RE 9 wird es dann 15 bis 20 Prozent mehr Sitzplätze geben. LNVG-Geschäftsführerin Schwabl betont: „Wir wollen die Platzanzahl auch auf der nachfragestarken Linie RE 1 zwischen Hannover und Oldenburg steigern. Voraussichtlich ab 2028 kommen weitere Wagen für das Netz dazu. Gegenüber heute wird die Platzzahl der Linie RE1 dann etwa ein Viertel höher liegen. Schneller geht es nicht, weil vorher zum Beispiel Bahnsteige auf der Linie verlängert und Signale angepasst werden müssen.” Ein 34. Doppelstockzug steht dem Hersteller zunächst zur Verfügung, um die Zulassung für das europäische Zugsicherungssystem ETCS (European Train Control System) zu ermöglichen, das in den kommenden Jahren eingeführt wird.
Alstom betreut Fahrzeuge 30 Jahre lang
Vom Hersteller der Triebzüge bekommt die LNVG ein Komplettpaket: Alstom baut die Züge und ist gleichzeitig 30 Jahre für deren Instandhaltung verantwortlich. Ebenso muss Alstom über 30 Jahre für Ersatzteile sorgen, selbst, wenn dafür Teile nachgefertigt werden müssen. Diese Vertragsgestaltung bedeute mehr Verlässlichkeit für die Fahrgäste, so Schwabl: „Der Hersteller garantiert uns, dass immer genügend Fahrzeuge zur Verfügung stehen, um wie geplant zu fahren.”
Die Werkstatt, die Alstom baut, wird eine hochmoderne Anlage, besonders mit Blick auf Umweltschutz und Energieeffizienz. Die LNVG hat dabei auch besonders strenge Vorgaben für den Lärmschutz gemacht. Arbeiten, die mit Lärm verbunden sind, dürfen nur in der Werkstatthalle stattfinden. Rangiert wird nicht mit einer Diesellok, sondern mit einem elektrisch angetriebenen Rangiergerät. Die Gleisanlagen sollen so gebaut werden, dass etwa bei Weichen und Bögen das Kurvenquietschen vermieden wird. Die Grundstücksauswahl lag ebenfalls in der Verantwortung von Alstom. Das Unternehmen hat sich für eine Fläche in Bremen entschieden. Die Pläne für das Areal im Bereich Inlandshafen/Reitbrake werden von den Bremer Behörden geprüft werden.
Welches Bahnunternehmen die neuen Züge auf dem Expresskreuz betreiben wird, wird in einer weiteren europaweiten Ausschreibung geklärt. Betrieb und Instandhaltung der Züge zu trennen, werde Vorteile bringen, betont Schwabl: „Der Hersteller kennt die Züge am besten. Er ist für die kompletten 30 Jahre Lebensdauer für die Technik verantwortlich. Das Bahnunternehmen, das fährt, kann sich auf die Fahrgäste und den Betrieb konzentrieren.”
Der Zuschlag an Alstom wird wirksam, wenn bis zum 8. März 2021 kein unterlegener Bieter gegen die Entscheidung vorgeht.
Anzeige
Anzeige
Bäder, Wohlfühloasen und Wärmepumpen in Leer – Ausstellung mit Expertenberatung

Warum es sich lohnt, Badezimmer- und Wärmepumpenausstellungen vor Ort zu besuchen
Eine Badezimmer- oder Wärmepumpenausstellung nur im Katalog oder im Internet zu sehen, kann nie dasselbe Erlebnis bieten wie ein Besuch vor Ort. Wer Inspiration für seine persönliche Wohlfühloase sucht, möchte nicht nur Fotos betrachten, sondern sehen, fühlen und sich vorstellen, wie Materialien, Farben und Technik im eigenen Zuhause wirken. Genau das bietet die I. & L. Jüchter GmbH in Leer, mit einer der modernsten Ausstellungsflächen in Ostfriesland direkt an der A 28.
Vorteile eines Vor-Ort-Besuchs
Vor Ort kann man Materialien, Oberflächen und Funktionen hautnah erleben:
-
Fliesen in verschiedenen Formaten und Oberflächen lassen sich kombinieren und im echten Licht betrachten.
-
Barrierefreie Badlösungen und Komfortelemente wie bodenebene Duschen, Waschtische ohne Unterbau oder Badewannen mit bequemem Einstieg können direkt auf ihre Alltagstauglichkeit geprüft werden.
-
Wärmepumpen und moderne Heizsysteme lassen sich nicht nur ansehen, sondern werden von Fachleuten erklärt – wie sie funktionieren, wie sie Platz sparen und welche Vorteile sie für Energieeffizienz und Wohnkomfort bieten.
Die fachkundige Beratung vor Ort macht dabei den entscheidenden Unterschied. Kundinnen und Kunden erhalten Antworten auf ihre Fragen, erfahren Details, die in Katalogen oder im Internet kaum zu erkennen sind, und können Entscheidungen für ihr Zuhause sicher treffen.


Eine aufwendige Ausstellung – für den Kundenservice gemacht
Eine Ausstellung dieser Größenordnung ist sehr aufwendig: Von der Planung der 300 Quadratmeter großen Fläche über die Auswahl der Exponate bis hin zu Aufbau, Lichtgestaltung und Präsentation der Technik sind zahlreiche Arbeitsstunden nötig. Dennoch ist es für die I. & L. Jüchter GmbH eine Investition, die sich lohnt. Denn der direkte Kontakt, das Erleben der Produkte und die individuelle Beratung stehen im Zentrum des Kundenservices – und genau das schätzen die Besucherinnen und Besucher.
Laura Jüchter und ihr Team legen besonderen Wert darauf, dass jedes Detail stimmig ist: von modernen Badwelten über barrierefreie Lösungen bis zu innovativen Heizsystemen. So wird der Besuch zu einem vollständigen Erlebnis, das Inspiration, Informationen und Sicherheit für Entscheidungen rund ums eigene Zuhause bietet.
Standortvorteil in Ostfriesland
Die Ausstellung in Leer, Am Nüttermoorer Sieltief 18, ist ideal erreichbar direkt an der A 28. Das macht es einfach, die Ausstellung zu besuchen – egal ob aus der Stadt oder von außerhalb. Die moderne Präsentation, die kompetente Beratung und die große Auswahl an Lösungen machen den Besuch zu einem echten Mehrwert.
Wer also Inspiration für sein Badezimmer, seine Wohlfühloase oder sein Heizsystem sucht, sollte sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen. Hier kann man sehen, vergleichen und Entscheidungen treffen – live, kompetent und direkt beim Experten vor Ort.

I. & L. Jüchter GmbH
Heizung und Sanitär
Am Nüttermoorer Sieltief 18
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

News
Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden

Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
-
Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
-
Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
-
Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
-
Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
-
Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
-
die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
-
das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
-
eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
-
Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
-
Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
-
Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
-
Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
-
Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
-
Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
Anzeige
Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
In Zeiten moderner Smartphones ist es einfacher denn je, kreative und hochwertige Fotos selbst zu machen. Warum also ein unkalkulierbares Risiko eingehen, wenn die Lösung so nahe liegt?
👉 Ideen für eigene Bildmotive:
-
Fotografieren Sie Ihre Produkte in Szene – ob im Geschäft, auf dem Wochenmarkt oder im Büro.
-
Nutzen Sie Alltagsdetails: eine schöne Schaufensterdekoration, frisch zubereitete Speisen, die Arbeitsatmosphäre im Team.
-
Setzen Sie auf Authentizität: Kunden und Follower schätzen echte Eindrücke oft mehr als sterile Stockfotos.
-
Experimentieren Sie mit Perspektiven und Licht – ein anderer Blickwinkel kann ein einfaches Motiv besonders wirken lassen.
Mit ein wenig Kreativität lassen sich ganz individuelle Aufnahmen gestalten – kostenlos, rechtssicher und einzigartig.
Anzeige
Anzeige
WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
-
Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
-
Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
-
Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
-
Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
-
Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
-
Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
-
Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
-
Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de