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Land kauft 34 neue Züge für den Regionalverkehr in Niedersachsen
Althusmann: Größte Investition in Niedersachsens Schienenverkehr — 760 Millionen Euro für moderne Mobilität und Klimaschutz
Niedersachsen soll insgesamt 34 neue elektrische Doppelstocktriebzüge für das sogenannte Expresskreuz Bremen/Niedersachsen (EBN) erhalten, das Bremen, Hannover, Oldenburg, Wilhelmshaven, Norddeich-Mole, Osnabrück und Bremerhaven miteinander verbindet. Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) beabsichtigt, den insgesamt rund 760 Millionen Euro umfassenden Auftrag an den Konzern Alstom zu vergeben. Ab Dezember 2024 sollen die Züge zum Einsatz kommen.
Finanziert werden die Züge mit 420 Millionen Euro aus Fördermitteln des Wirtschaftsministeriums für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Niedersachsens Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „So viele neue Züge hat Niedersachsen noch nie auf einen Schlag bestellt. Diese Investition aus Mitteln des Landes setzt ein deutliches Zeichen: Wir wollen den Bahnverkehr weiter stärken. Wir setzen auf moderne barrierefreie Mobilität und Klimaschutz.” Niedersachsen hat seit 1997 einen landeseigenen Pool für den Schienennahverkehr mit inzwischen 385 Fahrzeugen aufgebaut. Mit einem Investitionsvolumen von rund einer Milliarde Euro ist es der größte Pool unter den Bundesländern. „Damit stärken wir den Wettbewerb und sorgen für qualitativ hochwertige Verkehrsangebote auf Niedersachsens Schienen”, sagt Althusmann.
Die 34 neuartigen Doppelstockzüge bestehen aus vier Fahrzeugeinheiten — jeweils zwei Steuerwagen und zwei Mittelwagen. Zusätzlich werden 18 weitere Mittelwagen bestellt, um die Züge je nach Fahrgastaufkommen auf bis zu sechs Einheiten zu verlängern. Insgesamt werden somit 154 Fahrzeugeinheiten (68 Steuerwagen und 86 Mittelwagen) beschafft. Althusmann: „Der von der LNVG in einem strengen Wettbewerbsverfahren ausgeschriebene Auftrag für Bau und Instandhaltung der Fahrzeuge soll an das Unternehmen Alstom gehen. Damit ist die Beschaffung der Züge nicht nur eine gute Nachricht für Fahrgäste, Mobilität und Klima in Niedersachsen, sondern auch für unseren Industriestandort und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Standort Salzgitter.”
Leiseste Züge Deutschlands
Die Fahrgäste können sich dabei über mehr Komfort freuen: Erstmals in Niedersachsen und Bremen werden Doppelstocktriebzüge stufenfreie Einstiege haben und barrierefrei zu betreten sein. Carmen Schwabl, Sprecherin der LNVG-Geschäftsführung, nennt eine weitere Neuerung: „Wir haben von Alstom verlangt, die leisesten Regionalzüge Deutschlands für uns zu entwickeln. Die geringen Geräusche der Fahrzeuge werden neue Maßstäbe setzen.”
Im zu vergebenden Gesamtpaket, das ein Volumen von mehr als 760 Millionen Euro hat, sind auch die Instandhaltung der Fahrzeuge für 30 Jahre und der Neubau einer Werkstatt aus weiteren Mitteln der LNVG enthalten. Das Expresskreuz Bremen/Niedersachsen umfasst die zweistündlich fahrenden Linien RE 1 Hannover-Bremen-Oldenburg-Norddeich Mole; RE 1 Hannover-Bremen-Oldenburg-Wilhelmshaven und RE 8 Bremerhaven-Bremen-Hannover. Die Linien RE 1 und RE 8 ergänzen sich zwischen Hannover und Bremen zum Stundentakt. Die Linie RE 9 Bremerhaven-Bremen-Osnabrück fährt zwischen Osnabrück und Bremen im Stundentakt und wird zweistündlich nach Bremerhaven verlängert. Hier ergänzt sie sich mit der Linie RE 8 zum Stundentakt. Ergänzend verkehren einzelne Verstärkerleistungen zwischen Hannover und Bremen.
LNVG-Geschäftsführerin Schwabl: „Die neuen Züge können sehr schnell gekuppelt und entkuppelt werden. Deshalb können wir den RE 1 aus Hannover künftig in Oldenburg teilen. Ein Teil fährt weiter nach Norddeich-Mole, ein Teil nach Wilhelmshaven.” In der Gegenrichtung werden beide Zugteile in Oldenburg zusammengekuppelt. Schwabl: „Nach langer Zeit entsteht so wieder eine regelmäßige Direktverbindung im Zweistundentakt zwischen Wilhelmshaven und Hannover. Das Expresskreuz Bremen/Niedersachsen wird damit noch attraktiver für Fahrgäste.” Minister Althusmann hebt besonders die Verbesserungen für die Küstenregion hervor: „Die Nordseeküste ist bundesweit eine der Premium-Destinationen im Tourismus. Die neuen komfortablen und in weiten Teilen barrierefreien Züge sowie die Direkt-Anbindung aus Hannover nach Wilhelmshaven bedeuten einen Quantensprung für die Erreichbarkeit der Region und für Tourismusgäste aus ganz Deutschland.”
Mehr Komfort und Barrierefreiheit
Die LNVG hat dem Hersteller hohe Standards vorgegeben. Dazu gehören unter anderem Bereiche für mobilitätseingeschränkte Menschen, komfortable Sitzabstände, großzügige Mehrzweckbereiche und Fahrradbereiche, die je nach Jahreszeit vergrößert oder verkleinert werden können sowie hohe Kapazitäten für Gepäck. Im Oberstock entsteht mehr nutzbarer Platz für die Fahrgäste, weil die Züge nach neuen europäischen Vorschriften für die Außenmaße gebaut werden, das so genannte Lichtraumprofil DE 3.
Schwabl: „Die EBN-Fahrzeuge werden die ersten Neubaufahrzeuge in Deutschland sein, die das europäische Lichtraumprofil DE3 vollständig ausnutzen. Damit ergeben sich im Oberstock mehr Kopf- und Schulterfreiheit. Das ist eine wesentliche Verbesserung für die Fahrgäste.“Die EBN-Fahrzeuge verfügen über WLAN und Videoüberwachung. Auf die Fahrgastinformation wird großer Wert gelegt. So werden Displays außen am Zug anzeigen, wie viele freie Sitzplätze es in den jeweiligen Wagen gibt. Reisende werden diese Daten vor Reiseantritt auch über eine App abrufen können. Außerdem gibt es innen dynamische Anzeigen für die Fahrgastinformation mit Zuglauf, Echtzeitinformation und Anschlussverbindungen auf den Unterwegsbahnhöfen.
Mehr Platz
2024 gehen zunächst 33 neue Triebzüge an den Start. Auf den Linien RE 8 und RE 9 wird es dann 15 bis 20 Prozent mehr Sitzplätze geben. LNVG-Geschäftsführerin Schwabl betont: „Wir wollen die Platzanzahl auch auf der nachfragestarken Linie RE 1 zwischen Hannover und Oldenburg steigern. Voraussichtlich ab 2028 kommen weitere Wagen für das Netz dazu. Gegenüber heute wird die Platzzahl der Linie RE1 dann etwa ein Viertel höher liegen. Schneller geht es nicht, weil vorher zum Beispiel Bahnsteige auf der Linie verlängert und Signale angepasst werden müssen.” Ein 34. Doppelstockzug steht dem Hersteller zunächst zur Verfügung, um die Zulassung für das europäische Zugsicherungssystem ETCS (European Train Control System) zu ermöglichen, das in den kommenden Jahren eingeführt wird.
Alstom betreut Fahrzeuge 30 Jahre lang
Vom Hersteller der Triebzüge bekommt die LNVG ein Komplettpaket: Alstom baut die Züge und ist gleichzeitig 30 Jahre für deren Instandhaltung verantwortlich. Ebenso muss Alstom über 30 Jahre für Ersatzteile sorgen, selbst, wenn dafür Teile nachgefertigt werden müssen. Diese Vertragsgestaltung bedeute mehr Verlässlichkeit für die Fahrgäste, so Schwabl: „Der Hersteller garantiert uns, dass immer genügend Fahrzeuge zur Verfügung stehen, um wie geplant zu fahren.”
Die Werkstatt, die Alstom baut, wird eine hochmoderne Anlage, besonders mit Blick auf Umweltschutz und Energieeffizienz. Die LNVG hat dabei auch besonders strenge Vorgaben für den Lärmschutz gemacht. Arbeiten, die mit Lärm verbunden sind, dürfen nur in der Werkstatthalle stattfinden. Rangiert wird nicht mit einer Diesellok, sondern mit einem elektrisch angetriebenen Rangiergerät. Die Gleisanlagen sollen so gebaut werden, dass etwa bei Weichen und Bögen das Kurvenquietschen vermieden wird. Die Grundstücksauswahl lag ebenfalls in der Verantwortung von Alstom. Das Unternehmen hat sich für eine Fläche in Bremen entschieden. Die Pläne für das Areal im Bereich Inlandshafen/Reitbrake werden von den Bremer Behörden geprüft werden.
Welches Bahnunternehmen die neuen Züge auf dem Expresskreuz betreiben wird, wird in einer weiteren europaweiten Ausschreibung geklärt. Betrieb und Instandhaltung der Züge zu trennen, werde Vorteile bringen, betont Schwabl: „Der Hersteller kennt die Züge am besten. Er ist für die kompletten 30 Jahre Lebensdauer für die Technik verantwortlich. Das Bahnunternehmen, das fährt, kann sich auf die Fahrgäste und den Betrieb konzentrieren.”
Der Zuschlag an Alstom wird wirksam, wenn bis zum 8. März 2021 kein unterlegener Bieter gegen die Entscheidung vorgeht.
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Niedersachsen: Reform des christlichen Religionsunterrichts setzt auf Ökumene
Ökumene statt Ausgrenzung: Niedersachsens neuer Weg im Religionsunterricht
In der Debatte um die Zukunft der religiösen Bildung in Niedersachsen herrscht derzeit Unruhe. Pointierte Schlagzeilen suggerieren eine Abkehr von christlichen Werten im Klassenzimmer. Doch wer den Blick hinter die Kulissen der geplanten Reform wirft, erkennt ein anderes Bild: Das neue Fach „Christliche Religion“, das ab dem kommenden Schuljahr in Kooperation von katholischer und evangelischer Kirche eingeführt wird, ist kein Abschied vom Bekenntnis, sondern dessen zeitgemäße Weiterentwicklung.
Das Fundament bleibt christlich
Kultusministerin Julia Willie Hamburg stellt unmissverständlich klar, dass die Identität des Faches gewahrt bleibt. Entgegen anderslautender Berichte stehen christliche Inhalte – von der Gottebenbildlichkeit des Menschen bis hin zur Menschwerdung Gottes in Jesus Christus – im Zentrum des Curriculums. „Anders ist ein christlicher Religionsunterricht schlicht nicht denkbar“, so die Ministerin. Es geht nicht um eine Verwässerung, sondern um die Vermittlung christlicher Narrative, biblischer Texte und gelebter Frömmigkeit wie Gebet und Gottesdienst.
Dialog als pädagogische Notwendigkeit
Ein Kritikpunkt der jüngsten Berichterstattung war die Einbeziehung anderer religiöser Perspektiven, etwa des Islams im Kontext der Zehn Gebote. Hier setzt die Reform auf intellektuelle Redlichkeit: In einer religiös heterogenen Schülerschaft ist der interreligiöse Dialog kein Hindernis, sondern eine Voraussetzung für ein tieferes Verständnis der eigenen Tradition. Wenn das Kerncurriculum Bezüge zur Thora oder den Säulen des Islams herstellt, geschieht dies, um christliche Grundwerte in das Verhältnis zur modernen, pluralen Gesellschaft zu setzen. Den Vorwurf „Scharia statt Jesus“ weist das Kultusministerium daher als sachlich falsch und diskreditierend zurück.
Ein bundesweites Pilotprojekt
Das niedersächsische Modell genießt eine breite politische und kirchliche Legitimierung. Von der SPD über die CDU bis hin zu den Grünen und der FDP wurde der Prozess von Beginn an unterstützt. Dass die Lehrpläne gemeinsam mit den (Erz-)Bistümern und Landeskirchen entwickelt wurden, unterstreicht den hohen qualitativen Anspruch. Die Kirchen haben am Ende des Prozesses das letzte Wort und müssen ihr Einvernehmen erklären – eine eingebaute Sicherung gegen eine einseitige staatliche Inhaltssteuerung.
Bildung für die Welt von morgen
Der neue christliche Religionsunterricht in Niedersachsen ist ein wegweisendes ökumenisches Projekt. Er verbindet die tief verwurzelten Traditionen beider großen Kirchen mit den Realitäten einer sich wandelnden Welt. Wer die Kerncurricula liest, erkennt: Hier wird kein Glaube an den Rand gedrängt, sondern ein Fundament gegossen, auf dem Schülerinnen und Schüler lernen, ihre eigene Identität im Dialog mit anderen zu finden.
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Zwischen Tradition und Transformation: Der Bildungsauftrag des 21. Jahrhunderts
Die Reform des Religionsunterrichts in Niedersachsen ist weit mehr als eine organisatorische Zusammenlegung zweier Konfessionen. Sie ist die Antwort auf die komplexen Anforderungen einer modernen Bildungslandschaft. Das neue Kerncurriculum integriert systematisch Querschnittsthemen, die heute für jedes Schulfach in Niedersachsen verpflichtend sind, um Schülerinnen und Schüler auf eine globalisierte Welt vorzubereiten.
Ein moderner Kanon: Von Nachhaltigkeit bis Medienkompetenz
Religionsunterricht findet nicht im luftleeren Raum statt. Die Auseinandersetzung mit der biblischen Schöpfungserzählung mündet im neuen Fach konsequent in Fragen der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Es geht darum, ethische Leitplanken angesichts der Klimakrise zu entwickeln. Ebenso fest verankert sind die Demokratiebildung sowie der proaktive Kampf gegen Antisemitismus und Antiislamismus.
Diese Integration ist keine Abkehr von theologischen Inhalten, sondern deren Anwendung. Das Fach nutzt digitale Bildung und Inklusion als methodische Standards, um den Unterricht zieldifferent und barrierefrei zu gestalten – ein Anspruch, der dem christlichen Menschenbild der Teilhabe zutiefst entspricht.
Rechtliche Stabilität und historische Kooperation
Trotz der ökumenischen Öffnung bleibt der verfassungsrechtliche Rahmen gewahrt. Gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes ist und bleibt der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach unter staatlicher Schulaufsicht. Das Besondere in Niedersachsen: Erstmals tragen evangelische Landeskirchen und katholische Bistümer die inhaltliche Verantwortung gemeinsam.
Diese Kooperation basiert auf einer fundierten Vereinbarung zwischen Land und Kirchen. Dass kirchliche Vertreterinnen und Vertreter direkt an der Erstellung der Kerncurricula mitgewirkt haben, garantiert, dass die Bekenntnisgebundenheit trotz der neuen Weite das tragende Fundament bleibt.
Die Schülerin und der Schüler im Zentrum
Ein entscheidender didaktischer Wendepunkt ist die konsequente Schülerorientierung. Der Unterricht beginnt nicht mit abstrakten Dogmen, sondern bei den Fragen, Erfahrungen und Zweifeln der jungen Generation. Von diesem lebensnahen Ausgangspunkt schlägt das Fach die Brücke zu den großen theologischen Antworten des Christentums.
Dieser Ansatz macht den Religionsunterricht zu einem Labor der Toleranz. Indem Schülerinnen und Schüler lernen, über Vielfalt und konfessionelle Unterschiede nachzudenken, entwickeln sie jenen Respekt, der für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Niedersachsen unerlässlich ist.
Ein historischer Meilenstein
Niedersachsen geht hiermit einen historisch einmaligen Weg. Die Entwicklung einer gemeinsamen Religionsdidaktik, die offen für Angehörige anderer Konfessionen und Weltanschauungen ist, ohne das eigene Profil zu verlieren, setzt bundesweit Maßstäbe. Es ist ein Fach, das Orientierung bietet, ohne zu indoktrinieren, und das zur Reflexion einlädt, statt Antworten vorzugeben.
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Neue EU-Regeln für Bezeichnungen von vegetarischen Ersatzprodukten
„Veggie-Kompromiss“ der EU: Ministerin Staudte kritisiert Bürokratie und Verwirrung
HANNOVER / BRÜSSEL – Neue Regeln für die Benennung von Fleischersatzprodukten sorgen für scharfe Kritik aus Niedersachsen. Nach einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sollen Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ zwar erlaubt bleiben, Begriffe wie „veganer Speck“ oder „Hähnchen-Typ“ jedoch verboten werden. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) spricht von einem Sieg der Fleisch-Lobby.
Das Ergebnis der nächtlichen Verhandlungen in Brüssel ist ein komplizierter Kompromiss: Während die „Veggie-Bratwurst“ weiterhin so heißen darf, sind Begriffe, die sich direkt auf eine Fleischart oder ein spezielles Teilstück beziehen – etwa Filet, Kotelett, Steak oder Speck – in Kombination mit „vegan“ oder „vegetarisch“ künftig untersagt. Auch Bezeichnungen wie „vegetarisches Geflügel“ fallen unter das Verbot.
„Wer soll da noch durchsteigen?“
Ministerin Miriam Staudte findet für diese Entscheidung deutliche Worte: „Der Kompromiss bedeutet vor allem mehr Bürokratie und Aufwand für die Veggie-Produzenten und Verwirrung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“ Sie sieht in den neuen Vorschriften keinen Gewinn für den Verbraucherschutz, sondern eine bewusste Benachteiligung pflanzlicher Alternativen.
„Wer auf der Packung ‚vegan‘ oder ‚vegetarisch‘ liest, weiß doch genau, dass kein Fleisch enthalten ist“, so Staudte weiter. Die Ministerin kritisiert, dass hier „Kulturkampf-Ideologen“ am Werk gewesen seien, die statt Klarheit für „maximale Verunsicherung vor dem Supermarktregal“ sorgen würden.
Hintergrund: Einigung bis Ende 2027
Der Vorstoß geht auf eine Initiative aus Frankreich zurück, die im Zuge der Überarbeitung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) diskutiert wurde. Die nun getroffenen Regelungen sollen vorerst bis Ende 2027 gelten. Bevor die Vorschriften final in Kraft treten, müssen sie noch formell vom EU-Rat und dem Parlament gebilligt werden.
Für Staudte ist die Entwicklung ein Rückschritt in Sachen Entbürokratisierung. Sie verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bestehenden Vorschriften für Milchersatzprodukte, bei denen statt „Hafermilch“ lediglich „Haferdrink“ geschrieben werden darf – eine Regelung, die sie lieber abgeschafft als ausgeweitet gesehen hätte.
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Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
Erfolg für Niedersachsen in Berlin: Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
HANNOVER / BERLIN – Ein wichtiger Schritt für den Schutz der Intimsphäre: Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung grünem Licht für eine Initiative aus Niedersachsen gegeben. Die von der niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) angestoßene Änderung des Strafgesetzbuchs zielt darauf ab, gravierende Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu schließen.
„Heute ist ein großer Tag für die Selbstbestimmung eines jeden Menschen – und ein schlechter Tag für Voyeure“, fasst Ministerin Dr. Wahlmann das Abstimmungsergebnis zusammen. Mit diesem Beschluss setzen die Länder auf Vorschlag Niedersachsens ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Intimsphäre, insbesondere von Frauen und jungen Mädchen, die am häufigsten Opfer solcher Taten werden.
Die bisherige, „unerträgliche“ Rechtslage
Nach bislang geltendem Recht (§ 184k StGB) ist das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen einer unbekleideten Person keineswegs in jedem Fall strafbar. Eine Strafbarkeit ist derzeit nur gegeben, wenn die Aufnahmen in einer Wohnung oder einem „gegen Einblick besonders geschützten Raum“ gemacht werden.
Das heimliche Filmen oder Fotografieren in öffentlich zugänglichen Bereichen – wie etwa einer gemischten Sauna, einer öffentlichen Sammelumkleide oder im Schwimmbad – wird hiervon bislang nicht umfasst. Genau hier setzt der niedersächsische Vorstoß an.
„Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre der Betroffenen ein. Solche Taten sind grenzüberschreitend und demütigend, sie können das Leben der Opfer nachhaltig beeinträchtigen“, betont Dr. Wahlmann. „Dass ein solches Verhalten bislang nicht strafbar ist, finde ich unerträglich. Hier muss der Staat klare Grenzen setzen.“
Schockierende Praxisbeispiele zeigen Handlungsbedarf
Die Initiative erfasst neben unbefugten Nacktaufnahmen auch das unbefugte Filmen oder Fotografieren von intimen Körperteilen, die zwar durch Kleidung bedeckt sind, aber sexuell motiviert ins Visier genommen werden.
Hintergrund der Initiative sind mehrere konkrete Fälle aus der jüngsten Vergangenheit, die für die Täter aufgrund der Gesetzeslücke völlig ohne strafrechtliche Konsequenzen blieben:
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Der Sauna-Fall aus Leipzig: Zwei junge Frauen bemerkten in einer Sauna, dass sie von einem Mann heimlich gefilmt wurden. Sie stellten ihn zur Rede und informierten die Polizei. Das Handy des Mannes samt den Nacktaufnahmen wurde sichergestellt. Doch das eingeleitete Strafverfahren musste mangels Strafbarkeit eingestellt werden. Die Konsequenz: Das sichergestellte Handy wurde inklusive der heimlich gefertigten Nacktaufnahmen an den Täter zurückgegeben.
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Der Joggerin-Fall aus Köln: Eine junge Joggerin wurde von einem Mann verfolgt, der erkennbar ihr durch eine Sporthose bekleidetes Gesäß filmte. Auch hier stellte sich heraus, dass das Verhalten des Verfolgers nach aktueller Rechtslage nicht strafbar ist.
Appell an den Bundestag: „Schnellstmöglich anpassen“
Für Justizministerin Dr. Wahlmann zeigen diese Beispiele „glasklar“, dass das Strafgesetzbuch an dieser Stelle schnellstmöglich geändert werden muss. Es sei völlig inakzeptabel, dass das heimliche Filmen in einer Sauna straflos ist und die Aufnahmen am Ende sogar zurück in die Hände des Täters gelangen.
Ebenso deutlich äußert sie sich zum Fall aus Köln: „Die Würde einer Frau endet nicht am Stoff ihrer Sporthose. Wer unbefugt Nacktaufnahmen von anderen Menschen macht, steht moralisch auf unterster Stufe.“
Nach dem erfolgreichen Beschluss im Bundesrat liegt der Ball nun beim Deutschen Bundestag. Dieser ist nun am Zug, das Strafgesetzbuch entsprechend anzupassen und die von Niedersachsen aufgezeigte Lücke zu schließen.
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