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Land kauft 34 neue Züge für den Regionalverkehr in Niedersachsen

Althusmann: Größte Investition in Niedersachsens Schienenverkehr — 760 Millionen Euro für moderne Mobilität und Klimaschutz
Niedersachsen soll insgesamt 34 neue elektrische Doppelstocktriebzüge für das sogenannte Expresskreuz Bremen/Niedersachsen (EBN) erhalten, das Bremen, Hannover, Oldenburg, Wilhelmshaven, Norddeich-Mole, Osnabrück und Bremerhaven miteinander verbindet. Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) beabsichtigt, den insgesamt rund 760 Millionen Euro umfassenden Auftrag an den Konzern Alstom zu vergeben. Ab Dezember 2024 sollen die Züge zum Einsatz kommen.
Finanziert werden die Züge mit 420 Millionen Euro aus Fördermitteln des Wirtschaftsministeriums für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Niedersachsens Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „So viele neue Züge hat Niedersachsen noch nie auf einen Schlag bestellt. Diese Investition aus Mitteln des Landes setzt ein deutliches Zeichen: Wir wollen den Bahnverkehr weiter stärken. Wir setzen auf moderne barrierefreie Mobilität und Klimaschutz.” Niedersachsen hat seit 1997 einen landeseigenen Pool für den Schienennahverkehr mit inzwischen 385 Fahrzeugen aufgebaut. Mit einem Investitionsvolumen von rund einer Milliarde Euro ist es der größte Pool unter den Bundesländern. „Damit stärken wir den Wettbewerb und sorgen für qualitativ hochwertige Verkehrsangebote auf Niedersachsens Schienen”, sagt Althusmann.
Die 34 neuartigen Doppelstockzüge bestehen aus vier Fahrzeugeinheiten — jeweils zwei Steuerwagen und zwei Mittelwagen. Zusätzlich werden 18 weitere Mittelwagen bestellt, um die Züge je nach Fahrgastaufkommen auf bis zu sechs Einheiten zu verlängern. Insgesamt werden somit 154 Fahrzeugeinheiten (68 Steuerwagen und 86 Mittelwagen) beschafft. Althusmann: „Der von der LNVG in einem strengen Wettbewerbsverfahren ausgeschriebene Auftrag für Bau und Instandhaltung der Fahrzeuge soll an das Unternehmen Alstom gehen. Damit ist die Beschaffung der Züge nicht nur eine gute Nachricht für Fahrgäste, Mobilität und Klima in Niedersachsen, sondern auch für unseren Industriestandort und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Standort Salzgitter.”
Leiseste Züge Deutschlands
Die Fahrgäste können sich dabei über mehr Komfort freuen: Erstmals in Niedersachsen und Bremen werden Doppelstocktriebzüge stufenfreie Einstiege haben und barrierefrei zu betreten sein. Carmen Schwabl, Sprecherin der LNVG-Geschäftsführung, nennt eine weitere Neuerung: „Wir haben von Alstom verlangt, die leisesten Regionalzüge Deutschlands für uns zu entwickeln. Die geringen Geräusche der Fahrzeuge werden neue Maßstäbe setzen.”
Im zu vergebenden Gesamtpaket, das ein Volumen von mehr als 760 Millionen Euro hat, sind auch die Instandhaltung der Fahrzeuge für 30 Jahre und der Neubau einer Werkstatt aus weiteren Mitteln der LNVG enthalten. Das Expresskreuz Bremen/Niedersachsen umfasst die zweistündlich fahrenden Linien RE 1 Hannover-Bremen-Oldenburg-Norddeich Mole; RE 1 Hannover-Bremen-Oldenburg-Wilhelmshaven und RE 8 Bremerhaven-Bremen-Hannover. Die Linien RE 1 und RE 8 ergänzen sich zwischen Hannover und Bremen zum Stundentakt. Die Linie RE 9 Bremerhaven-Bremen-Osnabrück fährt zwischen Osnabrück und Bremen im Stundentakt und wird zweistündlich nach Bremerhaven verlängert. Hier ergänzt sie sich mit der Linie RE 8 zum Stundentakt. Ergänzend verkehren einzelne Verstärkerleistungen zwischen Hannover und Bremen.
LNVG-Geschäftsführerin Schwabl: „Die neuen Züge können sehr schnell gekuppelt und entkuppelt werden. Deshalb können wir den RE 1 aus Hannover künftig in Oldenburg teilen. Ein Teil fährt weiter nach Norddeich-Mole, ein Teil nach Wilhelmshaven.” In der Gegenrichtung werden beide Zugteile in Oldenburg zusammengekuppelt. Schwabl: „Nach langer Zeit entsteht so wieder eine regelmäßige Direktverbindung im Zweistundentakt zwischen Wilhelmshaven und Hannover. Das Expresskreuz Bremen/Niedersachsen wird damit noch attraktiver für Fahrgäste.” Minister Althusmann hebt besonders die Verbesserungen für die Küstenregion hervor: „Die Nordseeküste ist bundesweit eine der Premium-Destinationen im Tourismus. Die neuen komfortablen und in weiten Teilen barrierefreien Züge sowie die Direkt-Anbindung aus Hannover nach Wilhelmshaven bedeuten einen Quantensprung für die Erreichbarkeit der Region und für Tourismusgäste aus ganz Deutschland.”
Mehr Komfort und Barrierefreiheit
Die LNVG hat dem Hersteller hohe Standards vorgegeben. Dazu gehören unter anderem Bereiche für mobilitätseingeschränkte Menschen, komfortable Sitzabstände, großzügige Mehrzweckbereiche und Fahrradbereiche, die je nach Jahreszeit vergrößert oder verkleinert werden können sowie hohe Kapazitäten für Gepäck. Im Oberstock entsteht mehr nutzbarer Platz für die Fahrgäste, weil die Züge nach neuen europäischen Vorschriften für die Außenmaße gebaut werden, das so genannte Lichtraumprofil DE 3.
Schwabl: „Die EBN-Fahrzeuge werden die ersten Neubaufahrzeuge in Deutschland sein, die das europäische Lichtraumprofil DE3 vollständig ausnutzen. Damit ergeben sich im Oberstock mehr Kopf- und Schulterfreiheit. Das ist eine wesentliche Verbesserung für die Fahrgäste.“Die EBN-Fahrzeuge verfügen über WLAN und Videoüberwachung. Auf die Fahrgastinformation wird großer Wert gelegt. So werden Displays außen am Zug anzeigen, wie viele freie Sitzplätze es in den jeweiligen Wagen gibt. Reisende werden diese Daten vor Reiseantritt auch über eine App abrufen können. Außerdem gibt es innen dynamische Anzeigen für die Fahrgastinformation mit Zuglauf, Echtzeitinformation und Anschlussverbindungen auf den Unterwegsbahnhöfen.
Mehr Platz
2024 gehen zunächst 33 neue Triebzüge an den Start. Auf den Linien RE 8 und RE 9 wird es dann 15 bis 20 Prozent mehr Sitzplätze geben. LNVG-Geschäftsführerin Schwabl betont: „Wir wollen die Platzanzahl auch auf der nachfragestarken Linie RE 1 zwischen Hannover und Oldenburg steigern. Voraussichtlich ab 2028 kommen weitere Wagen für das Netz dazu. Gegenüber heute wird die Platzzahl der Linie RE1 dann etwa ein Viertel höher liegen. Schneller geht es nicht, weil vorher zum Beispiel Bahnsteige auf der Linie verlängert und Signale angepasst werden müssen.” Ein 34. Doppelstockzug steht dem Hersteller zunächst zur Verfügung, um die Zulassung für das europäische Zugsicherungssystem ETCS (European Train Control System) zu ermöglichen, das in den kommenden Jahren eingeführt wird.
Alstom betreut Fahrzeuge 30 Jahre lang
Vom Hersteller der Triebzüge bekommt die LNVG ein Komplettpaket: Alstom baut die Züge und ist gleichzeitig 30 Jahre für deren Instandhaltung verantwortlich. Ebenso muss Alstom über 30 Jahre für Ersatzteile sorgen, selbst, wenn dafür Teile nachgefertigt werden müssen. Diese Vertragsgestaltung bedeute mehr Verlässlichkeit für die Fahrgäste, so Schwabl: „Der Hersteller garantiert uns, dass immer genügend Fahrzeuge zur Verfügung stehen, um wie geplant zu fahren.”
Die Werkstatt, die Alstom baut, wird eine hochmoderne Anlage, besonders mit Blick auf Umweltschutz und Energieeffizienz. Die LNVG hat dabei auch besonders strenge Vorgaben für den Lärmschutz gemacht. Arbeiten, die mit Lärm verbunden sind, dürfen nur in der Werkstatthalle stattfinden. Rangiert wird nicht mit einer Diesellok, sondern mit einem elektrisch angetriebenen Rangiergerät. Die Gleisanlagen sollen so gebaut werden, dass etwa bei Weichen und Bögen das Kurvenquietschen vermieden wird. Die Grundstücksauswahl lag ebenfalls in der Verantwortung von Alstom. Das Unternehmen hat sich für eine Fläche in Bremen entschieden. Die Pläne für das Areal im Bereich Inlandshafen/Reitbrake werden von den Bremer Behörden geprüft werden.
Welches Bahnunternehmen die neuen Züge auf dem Expresskreuz betreiben wird, wird in einer weiteren europaweiten Ausschreibung geklärt. Betrieb und Instandhaltung der Züge zu trennen, werde Vorteile bringen, betont Schwabl: „Der Hersteller kennt die Züge am besten. Er ist für die kompletten 30 Jahre Lebensdauer für die Technik verantwortlich. Das Bahnunternehmen, das fährt, kann sich auf die Fahrgäste und den Betrieb konzentrieren.”
Der Zuschlag an Alstom wird wirksam, wenn bis zum 8. März 2021 kein unterlegener Bieter gegen die Entscheidung vorgeht.
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Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung

Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
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Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
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Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
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Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
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Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
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Träger öffentlicher Aufgaben
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Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
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Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
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Wahlwerbung
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Irreführende Werbung
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Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
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3. Gestaltungsregeln
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
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Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
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Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
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Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
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Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
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Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
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Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
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Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
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Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
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Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
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Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
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Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.
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Notar Leer – So finden Sie den passenden Notar für Immobilien, Erbe & Verträge

Alt eingesessene Notare in der Mühlenstraße in Leer – erfahrene Ansprechpartner für Immobilienrecht, Erbrecht und Vertragsbeurkundungen.
Notar Leer – Ihr zuverlässiger Partner für rechtliche Angelegenheiten
Wer in Leer einen kompetenten Notar sucht, steht oft vor wichtigen Entscheidungen. Ob Immobilienkauf, Testament, Unternehmensgründung oder Ehevertrag – der Notar in Leer sorgt dafür, dass rechtliche Vorgänge sicher, transparent und gesetzeskonform ablaufen.
Warum ist ein Notar in Leer so wichtig?
Der Notar ist in Deutschland ein neutraler, staatlich bestellter Rechtsbeistand. Seine Aufgabe:
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Rechtsgeschäfte beurkunden
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Parteien umfassend beraten
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Egal, ob Sie ein Haus in Leer kaufen, Ihr Erbe regeln oder eine Firma gründen – der Notar in Leer sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt und rechtliche Fehler vermieden werden.
Leistungen eines Notars in Leer
Ein Notar in Leer bietet eine Vielzahl an Leistungen, darunter:
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Immobilienrecht
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Kaufverträge für Häuser, Wohnungen und Grundstücke
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Eintragungen im Grundbuch
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Erbrecht
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Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
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Familienrecht
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Eheverträge
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Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Gesellschaftsrecht
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Gründung von Unternehmen
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Änderungen im Handelsregister
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Beglaubigungen
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Unterschriften
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Dokumente und Vollmachten
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Tipps zur Auswahl des richtigen Notars in Leer
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Spezialisierung: Achten Sie darauf, ob der Notar im für Sie relevanten Rechtsgebiet Erfahrung hat.
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Notar Leer – Sicherheit und Vertrauen
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Arbeitsplatz Stall: Landkreis Leer gefragt! Zu wenig Zeit für die Tiere?

Studie untersucht Agrar-Jobs – vom Arbeitsplatz-Risiko „Huftritt“ bis zum Lohn
Umfrage für Beschäftigte in der Tierhaltung im Kreis Leer gestartet
Leer. Wer im Landkreis Leer in der Tierhaltung arbeitet, kann jetzt an einer bundesweiten Studie teilnehmen, die die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft genauer unter die Lupe nimmt. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.
Der Online-Fragebogen richtet sich an Beschäftigte und Auszubildende, die regelmäßig mit Tieren zu tun haben – vom Füttern bis zur Stallpflege. Die Teilnahme ist anonym und dauert nach Angaben der IG BAU nur etwa 15 Minuten. Mitmachen ist per Smartphone, Tablet oder Computer möglich unter:
Bitte Hier Klicken: Umfrage unter Beschäftigten in der Tierhaltung und Tierzucht
Die Umfrage läuft noch bis zum 14. September.
„Die Arbeit mit Tieren in der Aufzucht oder Mast ist alles andere als ein 08/15-Job“, betont Gabriele Knue von der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Erstmals befragt ein Forscherteam des gewerkschaftsnahen PECO-Instituts gezielt Menschen in der Tierzucht und ‑haltung zu Themen wie Lohn, Arbeitszeiten, Arbeitsdruck und Zufriedenheit im Beruf. Auch Risiken wie Verletzungen durch Tiere, Staubbelastung oder andere Arbeitsschutzfragen werden beleuchtet.
Knue hebt hervor, dass es in der Landwirtschaft besondere Herausforderungen gebe: „Dort, wo Tiere im Stall stehen, ist die Woche immer sieben Tage lang.“ Besonders interessiert die Wissenschaftler, ob Beschäftigte genügend Zeit haben, sich um die Tiere zu kümmern – oder ob der Arbeitsdruck zu hoch ist.
Die IG BAU hofft, dass auch möglichst viele Landwirtinnen, Landwirte und Stallmitarbeiter aus dem Kreis Leer teilnehmen, damit ihre Situation in die Auswertung einfließt. Das Projekt wird von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert.
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