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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: Nutzung erneuerbarer Energien und Denkmalschutz im Konflikt

Nutzung erneuerbarer Energien und Denkmalschutz: Gerichtsentscheidung in Goslar
Eine aktuelle Gerichtsentscheidung wirft Licht auf die Herausforderungen der Nutzung erneuerbarer Energien im Kontext des Denkmalschutzes. Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat einer Beschwerde der Stadt Goslar gegen eine denkmalrechtliche Beseitigungs- und Wiederherstellungsanordnung stattgegeben, die den Abbau einer ohne Genehmigung errichteten Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Haus in der Altstadt von Goslar forderte.
Der Hauseigentümer hatte eine Photovoltaikanlage ohne die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung auf seinem Dach installiert. Die Anlage bedeckte einen Großteil der straßenabgewandten Seite des Daches, war nicht farblich angepasst und wies keine einheitliche Farbgebung auf. Der Eigentümer argumentierte, dass die Anlage im Einklang mit der Entscheidung des Landesgesetzgebers zur Förderung erneuerbarer Energien auf Baudenkmälern stehe und der angeordnete Abbau unverhältnismäßig sei.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte dem Antrag des Eigentümers auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben und die Beseitigung der Anlage ausgesetzt. Es argumentierte, dass die Anlage offensichtlich genehmigungsfähig sei, da der Eingriff in das äußere Erscheinungsbild rückgängig gemacht werden könne und nur geringfügig in die denkmalwerte Substanz eingegriffen werde. Zudem beeinträchtige die Anlage nicht die straßenseitige Front des Denkmals und stehe auch der Zugehörigkeit des Denkmals zur Weltkulturerbestätte nicht entgegen.
Jedoch hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts diese Entscheidung geändert. Er betonte, dass eine Photovoltaikanlage auf einem Denkmal nicht offensichtlich genehmigungsfähig sei. Insbesondere in einer als UNESCO-Weltkulturerbe geschützten Altstadt wie Goslar bedürfe es einer umfassenden Prüfung des Einzelfalls. Bei einem Genehmigungsverfahren müssten das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien und das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Kulturdenkmals abgewogen werden, wobei das gesetzgeberische Ziel des Klimaschutzes besonders zu berücksichtigen sei. Zudem bleibe der Denkmaleigentümer für die Gestaltung der Anlage verantwortlich, wobei diese sich sowohl in Bezug auf Standort als auch Aussehen dem Denkmalschutz anpassen müsse. Es wurde betont, dass Photovoltaikanlagen soweit wie möglich der Dachfarbe angepasst und einfarbig ausgeführt werden sollten. Gleichzeitig müsse der mit der denkmalgerechten Gestaltung verbundene Mehraufwand zumutbar bleiben.
Die Entscheidung des 1. Senats ist nicht anfechtbar und wird zeitnah in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht werden. Diese Entscheidung wirft wichtige Fragen zur Abwägung zwischen der Nutzung erneuerbarer Energien und dem Schutz des kulturellen Erbes auf. Es zeigt sich, dass der Denkmalschutz nach wie vor beachtet werden muss, auch wenn das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien in der Regel überwiegt.
Es bleibt abzuwarten, wie diese Entscheidung Auswirkungen auf zukünftige Projekte im Bereich erneuerbarer Energien und Denkmalschutz haben wird. Die richtige Balance zwischen Klimaschutz und dem Schutz des kulturellen Erbes zu finden, wird eine fortlaufende Herausforderung sein. Es bedarf einer sorgfältigen Abwägung der Interessen und einer individuellen Prüfung von Einzelfällen, um eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Klimaschutz fördert als auch den Erhalt unserer wertvollen historischen Gebäude und Denkmäler gewährleistet.

“Erfahren Sie, warum sich ein Balkonkraftwerk lohnt: Sie werden begeistert sein!”
In Zeiten steigender Energiekosten und zunehmender Abhängigkeit von Stromversorgern bietet ein Balkonkraftwerk eine spannende Lösung, um eigenständig Strom zu erzeugen und unabhängiger zu werden. Aber was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die an der Fassade oder dem Balkon eines Hauses montiert werden kann. Das LeserECHO Balkonkraftwerk besteht aus hochwertigen Solarmodulen mit einer beeindruckenden Leistungsgarantie von 25 Jahren (abgenommen vom TÜV-Rheinland). Mit Maßen von je 104 cm x 176,5 cm und einem leistungsstarken Wechselrichter von APsystems, der eine Maximaleinspeisung von 600 Watt ermöglicht (erweiterbar auf 730 Watt), ist diese Anlage optimal ausgestattet. Zusätzlich werden passende Kabel und Stecker mitgeliefert.
Obwohl das Balkonkraftwerk vergleichsweise klein ist, erzeugt es genügend Strom, um die Grundlast zu decken und Geräte wie Kühlschrank, Gefrierschrank, WLAN-Router und Teichpumpe während der Sonnenstunden zu betreiben. Damit können Sie Ihre Energiekosten langfristig senken und gleichzeitig einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Die steigende Nachfrage nach Wärmepumpen, Elektroautos und anderen elektrischen Verbrauchern lässt die Strompreise weiter steigen. Mit der Abschaltung der Atomkraftwerke in Deutschland und der bevorstehenden CO2-Besteuerung auf Kohle- und Gaskraftwerke wird dieser Trend voraussichtlich verstärkt. Ein Balkonkraftwerk ermöglicht es Ihnen, sich ein Stück unabhängiger von steigenden Stromkosten zu machen und aktiv zur Energiewende beizutragen.
Investieren Sie in ein Balkonkraftwerk und nutzen Sie die Vorteile der erneuerbaren Energien. Werden Sie Teil einer nachhaltigen Zukunft und genießen Sie die Freiheit und finanziellen Vorteile, die ein Balkonkraftwerk bietet.
Machen Sie sich unabhängig von steigenden Stromkosten und lassen Sie sich von einem Balkonkraftwerk begeistern!
Entdecken Sie die Kraft der Sonne: Kostenlose Informationsveranstaltungen zu Mini-Solarkraftwerken/Balkonkraftwerken beim LeserECHO-Verlag

“Erleben Sie die Zukunft der Energiegewinnung: Kostenlose Informationsveranstaltungen zu Mini-Solarkraftwerken/Balkonkraftwerken beim LeserECHO-Verlag”
Der LeserECHO-Verlag in Westoverledingen geht neue Wege in der Informationsvermittlung und eröffnet Ihnen die Möglichkeit, mehr über Mini-Solarkraftwerke bzw. Balkonkraftwerke zu erfahren. In Zusammenarbeit mit Elektromeister Michael Gerbrand aus Flachsmeer werden regelmäßig Informationsveranstaltungen am Verlagsgebäude des LeserECHO-Verlags (Ihrener Str. 182, 26810 Ihren/Westoverledingen) durchgeführt. Dort erhalten Sie nicht nur wertvolle Informationen zu diesem spannenden Thema, sondern auch Beratung hinsichtlich aktueller Förderungen.
Während der Veranstaltungen wird Ihnen anhand einer aufgebauten Musteranlage die Funktionsweise eines Mini-Solarkraftwerks/Balkonkraftwerks anschaulich erklärt. Sie haben die Möglichkeit, die einzelnen Komponenten genau zu begutachten und Ihre Fragen direkt an die Experten zu richten. Darüber hinaus wird der komplette Aufbau einer solchen Anlage live vorgeführt, sodass Sie einen umfassenden Einblick in die Technologie erhalten.
Das Beste daran? Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos! Es ist eine hervorragende Gelegenheit für Sie, mehr über die Vorteile und Möglichkeiten von Mini-Solarkraftwerken/Balkonkraftwerken zu erfahren und herauszufinden, wie Sie von den erneuerbaren Energien profitieren können.
Wenn Sie Interesse haben, an einer dieser Veranstaltungen teilzunehmen und sich über Mini-Solarkraftwerke/Balkonkraftwerke informieren möchten, schreiben Sie uns einfach eine E‑Mail an info@leserecho.de. Geben Sie bitte Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und den gewünschten Termin an. Unser Team wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen weitere Informationen zukommen lassen.
Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit und seien Sie dabei, wenn wir gemeinsam die Zukunft der Energiegewinnung erkunden. Melden Sie sich noch heute an und entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten der Mini-Solarkraftwerke/Balkonkraftwerke.
Hinweis: Aufgrund begrenzter Teilnehmerplätze bitten wir um eine rechtzeitige Anmeldung. Die Veranstaltungen finden unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen statt.

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24/7 Automatenkioske in Niedersachsen: Gericht kippt Öffnungsbeschränkungen

Symbolfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO — Automatenkiosk in Rhauderfehn
Automatenkioske in Niedersachsen: Grünes Licht für durchgehende Öffnungszeiten
Gute Nachrichten für Betreiber von Automatenkiosken in Niedersachsen: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Automatenshops nicht den dauerhaften Ladenöffnungszeiten unterliegen . Damit dürfen diese Shops auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr geöffnet bleiben – ein Urteil, das für viele Betreiber erfreulich sein dürfte.
Hintergrund des Urteils
Die Stadt Papenburg hatte im Juni 2024 einen 30 m² großen Automatenshop auferlegt, dessen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden beschränkt waren. Begründet wurde dies mit dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) , das auch für Automatenshops gelten soll. Dagegen wehrte sich die Betreiberin des Shops gerichtlich – und bekam nun in zweiter Instanz Recht.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht argumentierte, dass der Automatenshop nicht unter das Ladenöffnungsgesetz falle . Bereits das frühere bundesweite Ladenschlussgesetz habe solche Geschäfte nicht erfasst, und der Landesgesetzgeber habe mit der Reform 2006 eher eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beabsichtigt. Auch der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe steht einer durchgehenden Öffnung nicht entgegen, da Kunden ihre Ruhezeiten selbst bestimmen könnten.
Folgen für Automatenkioske
Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen für die weitere Verbreitung von Automatenkiosken in Niedersachsen . Immer mehr Betreiber setzen auf das Konzept von personalfreien 24/7‑Verkaufsstellen , um Kunden auch außerhalb regulärer Ladenöffnungszeiten mit Waren zu versorgen.
Da der Beschluss unanfechtbar ist, dürfte er auch über Papenburg hinaus Signalwirkung für andere Kommunen in Niedersachsen haben. Betreiber von Automatenkiosken können sich somit auf stabile rechtliche Rahmenbedingungen verlassen und ihre Standorte künftig ohne zeitliche Einschränkungen betreiben.
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Erfolgreiche Nachhilfe in Leer: Individuelle Lernförderung für bessere Schulnoten

Nachhilfe in Leer: Individuelle Lernförderung für alle Schulformen und Jahrgänge
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Schulfit Nachhilfe & Coaching – Ihr erfahrener Partner in Sachen Bildung
Seit 1988 steht Schulfit Nachhilfe & Coaching unter der Leitung von Martina Schoon für qualitativ hochwertige Nachhilfe in Leer, Moormerland, Aurich und Emden. Unser Team aus erfahrenen und engagierten Nachhilfelehrern unterstützt Schülerinnen und Schüler aller Schulformen individuell und effektiv.
Unser Nachhilfeangebot auf einen Blick
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Unterstützung für alle Schulformen: Egal ob Grundschule, Hauptschule, Realschule oder Gymnasium – wir passen die Nachhilfe exakt an die schulischen Anforderungen und das Lerntempo Ihres Kindes an.
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Fächerübergreifende Nachhilfe: Von Deutsch, Englisch, Französisch über Mathematik und Naturwissenschaften wie Chemie und Physik bis hin zu speziellen Fächern wie Wirtschaft oder Informatik – unsere qualifizierten Lehrkräfte decken ein breites Spektrum ab.
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Lernen mit Konzept – Unsere pädagogischen Ansätze
Unser Ziel ist es nicht nur, fachliche Defizite auszugleichen, sondern auch die Lernmotivation zu steigern und das Selbstbewusstsein der Schüler zu stärken. Unsere Methoden beinhalten:
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Individuelle Lernstrategien: Jedes Kind lernt anders – wir setzen auf Methoden, die zu seinem Lerntyp passen.
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Motivationsförderung: Durch positive Verstärkung und gezielte Lernstrategien steigern wir die Lernfreude.
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Schulfit Nachhilfe & Coaching
Inhaberin: Martina Schoon
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Niedersachsen: Rekord-Gemüseernte 2024 – Speisezwiebeln auf Platz 1!

Große Gemüseernte in Niedersachsen: Speisezwiebeln dominieren Anbau
Die Gemüseproduktion in Niedersachsen hat im Jahr 2024 einen deutlichen Zuwachs verzeichnet. Nach Angaben des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN) konnten 900 Betriebe auf einer Anbaufläche von 24.500 Hektar insgesamt 757.145 Tonnen Gemüse ernten. Dies entspricht einer Steigerung von 13,2% im Vergleich zum Vorjahr. Besonders bemerkenswert ist das Wachstum des Anbaus unter begehbaren Schutzabdeckungen, der sich um 11,0% vergrößerte und mittlerweile 115 Hektar umfasst.
Speisezwiebeln lösen Spargel als führende Kultur ab
Die Anbauflächen für verschiedene Gemüsesorten entwickelten sich unterschiedlich. Während der Spargelanbau weiterhin rückläufig ist (-7,9% gegenüber 2023), gewannen Speisezwiebeln zunehmend an Bedeutung. Mit einer Anbaufläche von 5.498 Hektar (+26,9%) überholten sie den Spargel und wurden zum Gemüse mit der größten Freilandanbaufläche in Niedersachsen. Auch die Erntemenge der Speisezwiebeln wuchs um 16,8% auf 252.122 Tonnen. Möhren und Karotten belegten mit 153.487 Tonnen (+7,6%) den zweiten Platz in der Erntemenge.
Grünkohlanbau erholt sich nach Rückgang
Das für Niedersachsen traditionelle Wintergemüse, der Grünkohl, konnte sich nach einem Rückgang im Jahr 2023 wieder erholen. Die Anbaufläche stieg von 344 Hektar auf 383 Hektar und näherte sich damit dem Niveau von 2022 an. Die Erntemenge lag mit 7.177 Tonnen sogar über den Werten der letzten Jahre.
Gewächshausanbau wächst um 11%
Ein weiterer Trend zeigt sich im geschützten Gemüseanbau. Die Anbauflächen in Gewächshäusern wurden um rund 11% erweitert, was zu einer Ertragssteigerung von 20,9% führte. Insgesamt wurden 37.553 Tonnen Gemüse aus geschütztem Anbau geerntet. Den größten Anteil daran hatten Salatgurken mit 25.691 Tonnen (68,4%), gefolgt von Tomaten mit 9.580 Tonnen (25,5%) und Paprika mit 1.502 Tonnen (4,0%).
Mehr Öko-Gemüse im Freiland
Auch der ökologische Gemüseanbau legte wieder zu. 196 Betriebe bewirtschafteten 2.611 Hektar ökologisch, was einem Anteil von 10,7% der gesamten Freilandgemüse-Anbaufläche entspricht. Nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren konnte die ökologische Anbaufläche um 15,4% gesteigert werden. Die Erntemenge aus biologischem Anbau wuchs um 21,2% auf 81.918 Tonnen, was 11,4% der gesamten Freilandernte ausmachte.
Zusammenfassung
Trotz vereinzelter wetterbedingter Ernteausfälle konnte Niedersachsen seine Gemüseproduktion im Jahr 2024 deutlich steigern. Besonders der Anbau von Speisezwiebeln nahm weiter zu, während sich der Spargelanbau weiter verringerte. Auch die ökologische Landwirtschaft und der Gewächshausanbau verzeichneten Zuwächse. Diese Entwicklungen zeigen eine zunehmende Anpassung der niedersächsischen Gemüseproduktion an veränderte Marktbedingungen und klimatische Herausforderungen.
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