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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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Küstenschutz in Zeiten des Klimawandels: UMWELTMINISTER MEYER UND NLWKN stellen Pläne vor
Hohe Anforderungen an den Küstenschutz durch turbulente Sturmflutsaison und Klimakrise
UMWELTMINISTER MEYER UND NLWKN STELLEN ZAHLEN UND SCHWERPUNKTE DER KÜSTENSCHUTZPLANUNGEN VOR // 80 MILLIONEN EURO FÜR PROJEKTE UND PLANUNGEN IN 2024
Harlesiel. Auf eine im Vergleich zum Vorjahr turbulente Sturmflutsaison blicken die Menschen an der niedersächsischen Küste zurück. Zugleich steigen durch die Folgen der Klimakrise die bereits heute großen Herausforderungen für den Küstenschutz. Über die zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel und Schwerpunkte der Planungen der Küstenschützer für das kommende Sommerhalbjahr informierten am Freitag (19.04.) Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Rahmen eines Ortstermins in Harlesiel (Landkreis Wittmund).
„Die 1,1 Millionen Menschen hier an der Küste sehen sich bereits heute mit wachsenden Herausforderungen durch die Klimakrise konfrontiert. Und die Sturmfluten im Winter haben gezeigt, dass wir noch mehr für den Schutz der niedersächsischen Küste tun müssen. Der beschleunigte Meeresspiegelanstieg wird den Handlungsdruck zukünftig noch erhöhen. Der tiefliegende Lebens‑, Wirtschafts- und Naturraum in Niedersachsens Norden kann nur durch einen wirksamen Küstenschutz dauerhaft gesichert werden“, kommentierte Umweltminister Meyer die Zahlen des vorgestellten Bau- und Finanzierungsprogramms Küstenschutz für 2024.
Das Land intensiviere deshalb weiter seine Bemühungen rund um einen kontinuierlich verbesserten Schutz seiner Küsten, so Meyer. „Wir stellen – gemeinsam mit dem Bund – in diesem Jahr 2024 die Rekordsumme von über 80 Millionen Euro für den Küstenschutz auf dem Festland und den Inseln zur Verfügung. Beim Küstenschutz gilt das Vorsorgeprinzip. Das Vorsorgemaß ging bisher von 50 Zentimetern Meeresspiegelanstieg in 100 Jahren aus. Jetzt erhöhen wir viele Deiche vorsorglich schon um das Klimamaß von 100 Zentimetern, was zu erheblich höheren Kosten im Küstenschutz führt.“
Auch für die Folgejahre sind daher bereits über 43 Millionen Euro für die Umsetzung der oft mit großem Aufwand verbundenen Schutzprojekte an der Küste vorgesehen. Der Küstenschutz wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes finanziert (70% Bundes- und 30% Landesanteil). Die vorgesehene Verwendung der Küstenschutzmittel erfolgt auf Grundlage der Generalplanung Küstenschutz, der Bedarfsanmeldungen und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der einzelnen Vorhaben.
Für Bauprojekte im Bereich der 22 Hauptdeichverbände sind in diesem Jahr rund 51,5 Millionen Euro eingeplant. Insgesamt werden in den Verbandsgebieten zwischen Dollart und Elbe Mittel für die Umsetzung oder Planung von über 100 Einzelprojekten zur Verfügung gestellt (vgl. Übersicht im Anhang). Die für landeseigene Vorarbeiten sowie Vorhaben auf dem Festland vorgesehenen Mittel belaufen sich auf knapp 12,9 Millionen Euro. Weitere 15,7 Millionen Euro investieren Land und Bund in den Schutz der Ostfriesischen Inseln – deutlich mehr als im Vorjahr (5,7 Millionen Euro).
Erhöhter Handlungsbedarf auf den Inseln
„Der erhöhte Mittelbedarf auf den Inseln ist eine unmittelbare Folge der jetzt abgeschlossenen, im Vergleich zum Winter 22/23 turbulenten Sturmflutsaison“, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der für den Schutz der Ostfriesischen Inseln zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Norden. Der Küstenschutz auf den Ostfriesischen Inseln liegt weitgehend in der direkten Verantwortung des NLWKN. Auf Norderney ereigneten sich nach Auswertung des Sturmflutwarndienstes des NLWKN zwischen Oktober und März demnach zwölf, in Emden 15 und in Cuxhaven 13 Sturmfluten, darunter am 22. Dezember eine schwere Sturmflut. „Die jüngste Sturmflutsaison ist damit aus statistischer Sicht durchaus nicht ungewöhnlich, hat aber auf mehreren Ostfriesischen Inseln zu Sandverlusten und Dünenabbrüchen geführt, die wir durch gezielte naturbasierte Maßnahmen in den kommenden Monaten ausgleichen werden, um den Schutz der Inseln sicherzustellen“.
Unter anderem auf Langeoog waren durch Sturmfluteinwirkung an dem zuletzt im Jahr 2022 wiederhergestellten Verschleißköper vor der Schutzdüne am Pirolatal deutliche Verluste aufgetreten. Die Düne schützt Teile der Ortslage und das Wassergewinnungsgebiet der Insel. Der Verschleißkörper und der davor liegende Strand sollen im Laufe des Sommerhalbjahrs auf rund zwei Kilometer Länge mit einem Sandvolumen von 450.000 Kubikmeter verstärkt werden.
Auch auf Wangerooge kam es im Zuge der Sturmflutsaison zu Sandverlusten: An der Harlehörndüne sind im mittleren und südlichen Teil der Düne Erosionen am seeseitig gelegenen Verschleißkörper aufgetreten. Dieser war zuletzt 2017 neu errichtet worden. Er soll auf einer Länge von einem Kilometer mit knapp 90.000 Kubikmeter Sand verstärkt werden. An den Nordostdünen, die den unmittelbaren Sturmflutschutz für den östlichen Teil des Inseldorfes bilden, sind an dem zuletzt im Jahr 2022 wiederhergestellten Verschleißkörper ebenfalls erhebliche Verluste aufgetreten. Um die Substanz und Funktion der Schutzdüne zu sichern, ist ein Wiederaufbau des Verschleißkörpers auf einer Länge von fast 800 Metern erforderlich. Hierfür werden knapp 52.000 Kubikmeter Sand benötigt.
Ostfriesisches Festland: Deichbau und Salzwiesenrenaturierung im Fokus
Vielfach agiert der Landesbetrieb als Planungs- und Umsetzungspartner für Küstenschutzprojekte der Hauptdeichverbände. Über ein konkretes Deichbauvorhaben, das bereits in den kommenden Tagen starten soll, informierte sich Umweltminister Christian Meyer im Rahmen seines Ortstermins: Die Deicherhöhung im Bereich des Hafens Harlesiel, die für die Deich- und Sielacht Harlingerland durchgeführt wird (vgl. separate Presseinformation). Auch die 2019 begonnene umfangreiche Deicherhöhung zwischen Manslagt und Upleward in der Krummhörn (Ostfriesland) wird im Jahr 2024 fortgesetzt. Im Auftrag der Deichacht Krummhörn erhöht der NLWKN hier in diesem Jahr weitere 600 Meter Deich. Die Arbeiten haben bereits im April begonnen. Für 2025 ist der Abschluss des Großprojekts geplant, in dessen Rahmen Fehlhöhen ausgeglichen und rund 4,3 Kilometer Deich auf ein neues Schutzniveau gehoben werden.
Beide Deichbauprojekte werden durch eine umfangreiche Salzwiesenrenaturierung begleitet. „Der hierbei entnommene Bodenaushub kommt im Sinne eines nachhaltigen Küstenschutzes im Deichbau erneut zum Einsatz. Auf diese Weise verknüpfen wir die Ziele von Küsten- und Naturschutz in der Region“, betont Dr. Thomas Schoneboom, Geschäftsbereichsleiter Planung und Bau des NLWKN in Aurich. Neben Bauprojekten, die sich bereits in Umsetzung befinden, treiben die Küstenschützer zudem die Planungen von künftigen Deicherhöhungen etwa am Rysumer Nacken (Deichacht Krummhörn) weiter voran. Bei aktuell neu begonnenen Deichbauvorhaben berücksichtigen die Küstenschützer gemäß der niedersächsischen Klimaschutzstrategie bereits ein erhöhtes Vorsorgemaß, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen.
Abseits der großen Deichbauvorhaben zählen Modernisierungen und Anpassungen technischer Anlagen des Küstenschutzes zu den aktuellen Projekten, bei denen der Landesbetrieb als Partner der Verbände in der Region agiert – so etwa am Siel- und Schöpfwerk Neuharlingersiel der Deich- und Sielacht Harlingerland sowie an Siel und Schleuse Harlesiel der Sielacht Wittmund.
Jadebusen, Wesermarsch und Cuxhavener Land
Zwischen Wilhelmshaven und Hooksiel wird die Erneuerung des Deckwerks des Voslapper Seedeiches 2024 mit dem zweiten großen Bauabschnitt fortgesetzt. Mit dem Vorhaben wurde baulich bereits 2016 begonnen, die Fertigstellung ist nach aktuellem Stand für 2027 vorgesehen. In Folge der zwischen 1999 und 2004 umgesetzten Erhöhung und Verstärkung des Deiches zwischen Hobenbrake und Beckmannsfeld werden auf verschiedenen Teilabschnitten noch fehlende Deichverteidigungswege umgesetzt. An der Hunte startet in diesem Jahr nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten die über drei Jahre vorgesehene bauliche Herstellung der Deichsicherheit im Bereich Kloster Blankenburg.
In Sahlenburg (Cuxhaven) rückt der nicht alltägliche komplette Neubau eines Deiches in den Blick der Küstenschützer. Hier ist die sogenannte Wolskermarsch bisher nur durch eine Düne und eine Promenade mit Deckwerk geschützt. Als Planungspartner des Deichverbands Cuxhaven treibt der NLWKN die Überlegungen für einen Deich in Sonderbauweise inklusive Schöpfwerk voran, um den hier anliegenden Interessen von Küstenschutz, Naturschutz und Tourismus gerecht werden zu können.
Unterelbe und Oste
An der Oste kam es in der abgelaufenen Sturmflutsaison zu mehreren Uferabbrüchen (Großwörden, Hechthausen, Kleinwörden), wodurch teils kein den Deichfuß schützendes Vorland mehr vorhanden ist. Infolgedessen werden dieses Jahr hier mehrere bauliche Abschnitte umgesetzt. Im Verbandsgebiet des Ostedeichverbandes wird zudem die nächste große Schutzdeichverstärkung vorbereitet. Für den Aus- und Neubau des Ostedeiches im Bereich von Ostendorf bis Gräpel erfolgen in 2024 Planungen sowie der erforderliche Grunderwerb.
Ein besonderer Fokus liegt auf den Bedarfen an den Hauptdeichen. Hier werden zum Beispiel im Bereich des Deichverbands Kehdingen-Oste unter anderem die Arbeiten an vorbereitenden Kompensationsmaßnahmen im FFH-Lebensraumtyp Ästuar und die dafür erforderliche Flächenakquisition intensiviert, um die Deichbauplanungen voranzutreiben zu können.
Für die Erhöhung des Hauptdeiches an der Elbe werden im Bereich von Hinterbrack bis zur Landesgrenze (im Zuständigkeitsbereich des Deichverbandes der II. Meile Alten Landes) die Planung sowie mit dem Deichbau einhergehende weitere bauliche Maßnahmen weiterverfolgt. Die bauliche Umsetzung der eigentlichen Deicherhöhung wird dann nach Beginn über mehrere Jahre erfolgen.
An der Elbe investiert der NLWKN darüber hinaus aktuell unter anderem in die landeseigenen Sperrwerke, die vor Sturmfluten schützen sollen – so zum Beispiel im Rahmen der Grundinstandsetzung des Ilmenau-Sperrwerks in Hoopte. Die umfangreiche Modernisierung des wichtigen Küstenschutzbauwerks soll in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Küstenschutz braucht Fachkräfte – Anreize für ein spannendes Arbeitsfeld
Im Küstenschutzprogramm sind künftig große Projekte mit zum Teil erheblichem Finanzvolumen anzuschieben. Neben der Erhöhung und Verstärkung von über hundert Kilometern Deich steht auch die Anpassung von in der Deichlinie befindlichen Bauwerken im Fokus – Sperrwerke sowie Siel- und Schöpfwerke, die teils bereits Jahrzehnte alt sind und für die Herausforderungen des Klimawandels ebenfalls fitgemacht werden müssen. Das erfordert nicht nur eine entsprechende finanzielle Ausstattung, sondern auch enorme personelle Ressourcen zur Planung und Vorbereitung. Vielerorts erschwerende Rahmenbedingungen, konkurrierende Flächennutzungen und eine auch juristisch zunehmende Komplexität der Planungen stellen die Küstenschützer vor zusätzliche Herausforderungen. „Der Fachkräftemangel im Ingenieurbereich ist spürbar. Wir können nur immer wieder die Werbetrommel für eine Tätigkeit in diesem interessanten Berufsfeld rühren. Engagierte Menschen für diese wichtigen, die Zukunft des Lebens hier an der Küste sichernden, sinnstiftenden Aufgaben zu gewinnen wird zunehmend wichtig“, so die Küstenschützer. Der NLWKN biete bereits heute zum Beispiel mit Stipendien für die Studiengänge Bau- und Umweltingenieurwesen entsprechende Anreize.
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Neue Wege zum besseren Hören: Die Kraft der Gehörtherapie bei Wilken Hörakustik
Ohrenfee Kerstin Wilken: Hörakustikmeisterin, Inhaberin und Gehörtherapeutin bei Wilken Hörakustik
Interview mit Kerstin Wilken von Wilken Hörakustik: 5 Fragen, 5 Antworten
Der LeserECHO-Verlag hat Frau Kerstin Wilken, Inhaberin von Wilken Hörakustik, zu den wichtigsten Aspekten rund um das Thema Hörgesundheit interviewt.
Frau Wilken, wieso kommt es überhaupt zu einer Schwerhörigkeit?
Kerstin Wilken: Nicht jeder Mensch wird im Alter schwerhörig, es hängt maßgeblich davon ab, wie gut man auf seine Ohren acht gibt. Starker oder auch dauerhafter Lärm schädigt unsere Ohren. Seltener spielen Krankheiten oder andere Faktoren eine Rolle.
Und was passiert bei einer Schwerhörigkeit?
Kerstin Wilken: Zu Beginn nicht viel, denn eine Schwerhörigkeit „passiert“ nicht, sondern sie entwickelt sich meistens ganz langsam über viele Jahre. Deshalb merkt man selber kaum, dass man schlecht hört. Es fällt eher dem Umfeld auf oder man selbst hat immer mehr Mühe, richtig zu verstehen.
Braucht es immer ein Hörgerät?
Kerstin Wilken: Nein, bei einem beginnenden Hörverlust können Betroffene, die Mühe beim Zuhören und Verstehen haben, ein audiologisches Gehörtraining durchführen. Dadurch kann man die Hörverarbeitung gezielt fördern, so dass Betroffene vor allem im Lärm besser verstehen können. Ist der Hörverlust bereits größer, braucht es zusätzlich Hörgeräte – das prüfen wir bei jedem Klienten individuell und vorab.
Wie stark lässt sich ein Gehör wieder verbessern?
Kerstin Wilken: Wir haben bei uns gute Voraussetzungen, um nicht nur das Hören, sondern auch das Verstehen zu steigern. Durch unsere therapeutische Kombination von Hörtechnik und Gehörtraining beziehen wir alle Teile des Gehörs mit ein, das Ohr, das etwas hört, und das Gehirn, das daraus etwas verstehen kann. Dadurch ergeben sich bessere Chancen als nur durch Hörgeräte.
Was empfehlen Sie, damit man ein Leben lang gut hört?
Kerstin Wilken: Zum einen müssen die Ohren vor Lärm geschützt werden. Wenn man das Gefühl hat, schlecht zu verstehen, sollte man frühestmöglich sein Gehör untersuchen lassen – lieber zu früh als zu spät. Ist eine Schwerhörigkeit vorhanden, sollte man nicht abwarten, sondern Hilfe annehmen: Denn je länger man schlecht hört, desto mehr baut sich die Hörverarbeitung des Gehirns ab. Dadurch kann beispielsweise das Demenz-Risiko steigen. Frühes Handeln lohnt sich!
Das Gehör ist trainierbar: Neue Hoffnung für Menschen mit Hörproblemen
In Hesel, bei Wilken Hörakustik, herrscht Aufbruchstimmung. Millionen Menschen leiden unter beginnender Hörminderung, doch ein innovativer Ansatz aus der Schweiz verspricht Besserung: die Gehörtherapie — eine neuartige Kombination aus Training und Technik.
Ein Blick hinter die Kulissen der Forschung
Andreas Koj, Audiotherapeut, leitet ein interdisziplinäres Team aus Akustikern, Biologen und Ingenieuren. Gemeinsam forschen sie nach neuen Behandlungsmethoden für Hörprobleme. Lange Zeit wurde das Potenzial des Gehirns in der Hörtherapie vernachlässigt. Doch Koj betont: “Das Gehörte wird erst im Gehirn verarbeitet und verstanden. Das Gehirn ist entscheidend für das Verstehen, nicht nur die Ohren.”
Die Rolle des Gehirns beim Verstehen
Unsere Ohren ruhen nie. Tag und Nacht leiten sie Schalleindrücke an das Gehirn weiter. Doch nicht alle Signale sind relevant. Das Gehirn filtert Informationen, fokussiert sich auf das Wichtige und ignoriert Nebengeräusche. Ähnlich einem Muskel wird die Hörverarbeitung im Gehirn durch Training gefördert. Doch bei nachlassendem Gehör oder äußeren Einflüssen können Nervensignale abnehmen, was die Leistungsfähigkeit des Gehirns beeinträchtigt.
Die Gehörtherapie: Ein ganzheitlicher Ansatz
Die Gehörtherapie, entwickelt in der Schweiz, zielt darauf ab, nicht nur das Hören, sondern auch das Verstehen und Verarbeiten von Sprache zu fördern. Kerstin Wilken, Gehörtherapeutin bei Wilken Hörakustik, begleitet Betroffene bei diesem Prozess. Durch die Kombination von Technik für die Ohren und Training für das Gehirn können Fortschritte erzielt werden.
Wie funktioniert das Gehörtraining?
Wilken erklärt: “Es ist ganz leicht, Lerncomputer einzuschalten, zuzuhören und zu antworten.” Die Gehörtherapie ermöglicht es den Betroffenen, zu Hause aktiv an ihrem Hörverständnis zu arbeiten. Die Ergebnisse sind vielversprechend: Eine Umfrage unter 5’000 Nutzern der KOJ®Gehörtherapie ergab eine Zufriedenheitsrate von 97%. Sogar Menschen ohne Hörgerät trainieren prophylaktisch, um ihr Gehör zu stärken und möglichst lange ohne Gerät auszukommen.
Frühzeitiges Handeln ist entscheidend
Entwickler Jan-Patric Schmid betont die Bedeutung eines frühzeitigen Trainingsbeginns: “Je länger die Hörverarbeitung des Gehirns unterfordert wird, desto mehr muss wieder gelernt werden.” Daher ist es wichtig, bei ersten Anzeichen von Hörminderung aktiv zu werden.
Wilken Hörakustik bietet eine individuelle Beratung und Betreuung für alle, die ihr Gehör verbessern möchten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Beratung.
Wilken Hörakustik
Inh. Kerstin Wilken
Oldenburger Str. 9
26835 Hesel
Tel.: 04950 7753900
WhatsApp: 0176 24330443
info@wilken-hoerakustik.de
www.wilken-hoerakustik.de
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Niedersachsen plant Anhebung der Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum um 25 Prozent
Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum sollen um 25 Prozent angehoben werden – Kabinett gibt Entwurf für Verbandsbeteiligung frei
Das Land Niedersachsen plant eine bedeutende Änderung im Bereich der sozialen Wohnraumförderung: Die Einkommensgrenzen, ab denen ein Anspruch auf den Bezug von gefördertem Wohnraum besteht, sollen um 25 Prozent erhöht werden. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass mehr Menschen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erhalten.
Der entsprechende Entwurf für eine Änderung des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes (NWoFG) wurde in der heutigen Sitzung des Landeskabinetts für die Verbandsbeteiligung freigegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, die Einkommensgrenzen für Einpersonenhaushalte von derzeit 17.000 Euro auf 21.250 Euro und für Zweipersonenhaushalte von 23.000 Euro auf 28.750 Euro anzuheben. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person sollen künftig 3.750 Euro hinzugerechnet werden, im Vergleich zu den bisherigen 3.000 Euro. Ebenfalls ist geplant, den Zuschlag zur Einkommensgrenze für Haushalte mit Kindern von 3.000 Euro pro Kind auf 3.750 Euro pro Kind zu erhöhen.
Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf die steigenden Kosten für Wohnen in den letzten Jahren, wobei die Mieten allein in den letzten fünf Jahren um bis zu 25 Prozent gestiegen sind. Bauminister Olaf Lies betonte die Dringlichkeit dieser Maßnahme: “Die bisherigen Einkommensgrenzen für den Bezug von gefördertem Wohnraum sind schlicht nicht mehr aktuell. Wir haben gerade in den letzten Jahren eine enorme Steigerung der Kosten für Wohnen erlebt. Das können sich viele Menschen nicht mehr leisten.”
Die geplanten Anpassungen der Einkommensgrenzen sollen sicherstellen, dass die Förderung zielgenau und wirksam bleibt. Sie basieren auf Daten über das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte und sollen sicherstellen, dass die Bevölkerung angemessen mit Wohnraum versorgt ist.
Das Niedersächsische Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz (NWoFG) ist der gesetzliche Rahmen für die soziale Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen und definiert die Zielgruppe der Förderung durch die festgelegten Einkommensgrenzen. Diese waren seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2010 unverändert. Die Einhaltung der Einkommensgrenzen wird anhand eines spezifischen Regelwerks ermittelt, das sich an den Bruttoeinkommen der Haushaltsmitglieder orientiert.
Die geplanten Änderungen werden nun in den Verbandsbeteiligungsprozess überführt, bevor sie in Kraft treten können.
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