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Online-Sicherheit: So Schützen Sie Sich Vor Fake Shops

Sicher Online Shoppen: So Erkennen Sie Fake Shops
Die Faszination des Onlineshoppings
Ob während des Black Fridays, beim Kauf von Weihnachtsgeschenken oder einfach aus Spaß: Die Deutschen nutzen das Onlineshopping gerne. Die Gründe dafür sind vielfältig: von der riesigen Auswahl an Produkten bis hin zur Bequemlichkeit, bequem von zu Hause aus zu stöbern. Leider sind viele dieser verlockenden Angebote nicht das, was sie scheinen. Hinter ihnen verbergen sich oft Betrüger, die es auf Ihr Geld abgesehen haben – insbesondere in Form von sogenannten Fake Shops.
Die Risiken von Fake Shops
Fake Shops bedienen sich attraktiver Preisgestaltung und erwecken den Eindruck von Seriosität, um unvorsichtige Käufer zu ködern. Diese gefälschten Verkaufsplattformen bieten in der Regel zwei Szenarien: Kunden erhalten entweder minderwertige Produkte oder gar keine Ware. „Diese Shops sind darauf ausgelegt, Käufer zu täuschen und deren Geld oder persönliche Daten zu stehlen“, erklärt ein IT-Experte. Deshalb ist es unerlässlich, beim Onlineshopping besonders wachsam zu sein.
So erkennen Sie Fake Shops
1. URL-Überprüfung
Ein wesentlicher erster Schritt ist die Prüfung der URL. Fake Shops nutzen häufig Domains, die echten Webseiten ähnlich sind, aber kleine Abweichungen aufweisen, wie z.B. „.de.com“ statt „.de“. Achten Sie darauf, dass die URL mit „https“ beginnt – dies zeigt an, dass die Verbindung sicher und verschlüsselt ist.
2. Fehlende Sicherheitsmerkmale
Ein weiteres Alarmzeichen ist die Abwesenheit von Sicherheitsindikatoren, wie dem Vorhängeschloss in der Adressleiste Ihres Browsers. Geben Sie auf Websites, die keine SSL-Verschlüsselung anbieten, keine persönlichen oder Zahlungsdaten ein.
3. Inhaltsprüfung der Webseite
Analysieren Sie auch den Inhalt und die Struktur der Webseite. Ist die Seite unübersichtlich, gibt es viele Rechtschreibfehler oder fehlen wesentliche Informationen wie Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)? Diese Faktoren sind klare Hinweise auf eine unseriöse Plattform. Ein vollständiges Impressum sollte die Adresse, einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner und eine gültige E‑Mail-Adresse enthalten.
Preisanzeichen und Gütesiegel im Blick behalten
1. Übermäßig günstige Angebote
Seien Sie vorsichtig bei Preisen, die weit unter den üblichen Marktpreisen liegen – auch wenn sie äußerst verlockend erscheinen.
2. Gefälschte Gütesiegel
Gütesiegel wie „Trusted Shops“ können ebenfalls manipuliert sein. Prüfen Sie die Echtheit des Siegels, indem Sie darauf klicken. Wenn Sie zur Webseite des Anbieters weitergeleitet werden, können Sie davon ausgehen, dass es sich um ein echtes Gütesiegel handelt.
Sichere Zahlungsmethoden nutzen
Vor dem Abschluss eines Kaufs sollten Sie die angebotenen Zahlungsmethoden genau überprüfen. Besonders sicher sind Optionen, bei denen Sie erst nach Erhalt der Ware bezahlen, wie der Kauf auf Rechnung. Direktzahlanbieter wie PayPal bieten zudem einen Käuferschutz, der Ihre Transaktionen absichert. „Fake Shops geben oft auch diese Zahlungsmethoden an, bieten sie jedoch im Bestellprozess nicht an“, warnt der Experte. Brechen Sie den Bestellvorgang ab, wenn nur unsichere Zahlungsmethoden zur Verfügung stehen.
Handlungsmöglichkeiten im Betrugsfall
Sollten Sie dennoch auf einen Fake Shop hereingefallen sein und die Lieferung ausbleiben, können Sie versuchen, Ihr Geld direkt beim Händler zurückzufordern. „In den meisten Fällen bleibt dies jedoch erfolglos“, warnt die Fachkraft. Es ist ratsam, Ihre Bank zu kontaktieren und die Zahlung rückgängig zu machen. Die Fristen für Rückerstattungen variieren je nach Kreditinstitut.
1. Belege sichern
Es ist entscheidend, alle Belege wie Bestellbestätigungen und Kaufverträge aufzubewahren und möglichst viele Screenshots der Kommunikation zu erstellen. Diese Dokumentation kann bei der Rückforderung des Geldes sowie bei der Anzeige des Betrugs hilfreich sein.
2. Anzeige erstatten
Wenn Sie auf einen Fake Shop gestoßen sind, sollten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten und Verbraucherschutzorganisationen informieren. Auch wenn viele Betrüger aus dem Ausland operieren, kann eine Anzeige dazu beitragen, dass solche Shops geschlossen werden und andere Käufer geschützt bleiben.
Fazit: Informiert und mit Bedacht einkaufen
Onlineshopping bietet eine bequeme und oftmals kostengünstige Möglichkeit, Einkäufe zu tätigen – vorausgesetzt, Sie sind sich der Risiken bewusst. Achten Sie auf die genannten Warnsignale und handeln Sie vorsichtig, um Ihr Einkaufserlebnis sowohl angenehm als auch sicher zu gestalten.
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Vertrauen durch Transparenz: Die Bedeutung von Shop-Bewertungen
Seriöse Händler sind häufig Mitglieder im Händlerbund, was ein Zeichen für ihre Vertrauenswürdigkeit ist. Echte Shop-Bewertungen bieten eine wertvolle Orientierungshilfe, um die Qualität eines Online-Shops zu beurteilen. Sie geben Auskunft über verschiedene Aspekte wie die angebotene Ware, Versandkosten, Lieferzeiten und den Kundenservice. So können Sie fundierte Entscheidungen treffen und sicherer einkaufen.
Soziale Medien und Überprüfung von Händlern
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie auch die sozialen Medien des Händlers überprüfen. Funktioniert der Link zu deren Facebook-Seite? Eine aktive und seriöse Präsenz dort kann ein gutes Zeichen sein. Zudem können Sie die angegebenen Telefonnummern überprüfen und sicherstellen, dass sie erreichbar sind.
Wenn Ihnen die Option zur Zahlung über PayPal angeboten wird, ist das ein weiterer Pluspunkt für die Sicherheit Ihrer Transaktion. Zusätzlich empfiehlt es sich, über Google Maps zu überprüfen, ob die Firma tatsächlich existiert und an der angegebenen Adresse ansässig ist. Je teurer das Produkt, desto mehr lohnt sich der Aufwand für diese Überprüfungen – Ihre Sorgfalt kann Ihnen helfen, teure Fehler zu vermeiden.
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Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung

Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
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Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
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Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
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Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
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Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
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Träger öffentlicher Aufgaben
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Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
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Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
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Wahlwerbung
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Irreführende Werbung
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Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
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3. Gestaltungsregeln
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
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Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
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Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
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Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
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Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
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Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
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Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
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Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
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Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
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Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
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Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
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Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.
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Notar Leer – So finden Sie den passenden Notar für Immobilien, Erbe & Verträge

Alt eingesessene Notare in der Mühlenstraße in Leer – erfahrene Ansprechpartner für Immobilienrecht, Erbrecht und Vertragsbeurkundungen.
Notar Leer – Ihr zuverlässiger Partner für rechtliche Angelegenheiten
Wer in Leer einen kompetenten Notar sucht, steht oft vor wichtigen Entscheidungen. Ob Immobilienkauf, Testament, Unternehmensgründung oder Ehevertrag – der Notar in Leer sorgt dafür, dass rechtliche Vorgänge sicher, transparent und gesetzeskonform ablaufen.
Warum ist ein Notar in Leer so wichtig?
Der Notar ist in Deutschland ein neutraler, staatlich bestellter Rechtsbeistand. Seine Aufgabe:
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Rechtsgeschäfte beurkunden
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Parteien umfassend beraten
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Rechtssicherheit gewährleisten
Egal, ob Sie ein Haus in Leer kaufen, Ihr Erbe regeln oder eine Firma gründen – der Notar in Leer sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt und rechtliche Fehler vermieden werden.
Leistungen eines Notars in Leer
Ein Notar in Leer bietet eine Vielzahl an Leistungen, darunter:
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Immobilienrecht
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Kaufverträge für Häuser, Wohnungen und Grundstücke
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Eintragungen im Grundbuch
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Erbrecht
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Testamente und Erbverträge
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Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
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Familienrecht
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Eheverträge
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Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Gesellschaftsrecht
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Gründung von Unternehmen
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Änderungen im Handelsregister
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Beglaubigungen
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Unterschriften
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Dokumente und Vollmachten
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Tipps zur Auswahl des richtigen Notars in Leer
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Lokale Erfahrung: Ein Notar aus Leer kennt regionale Besonderheiten, z. B. bei Immobilienverträgen.
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Spezialisierung: Achten Sie darauf, ob der Notar im für Sie relevanten Rechtsgebiet Erfahrung hat.
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Erreichbarkeit: Gute Terminverfügbarkeit und persönliche Beratung sind ein Qualitätsmerkmal.
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Transparenz: Ein seriöser Notar erklärt Abläufe und Kosten verständlich.

Notar Leer – Sicherheit und Vertrauen
Ein Notar in Leer ist Ihr verlässlicher Partner für rechtlich sichere Verträge und Dokumente. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass Ihre Angelegenheiten korrekt geregelt werden – von der Immobilienübertragung bis zur Unternehmensgründung.
Wenn Sie auf Qualität, Erfahrung und rechtliche Sicherheit setzen, ist ein lokaler Notar in Leer die beste Wahl.

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Arbeitsplatz Stall: Landkreis Leer gefragt! Zu wenig Zeit für die Tiere?

Studie untersucht Agrar-Jobs – vom Arbeitsplatz-Risiko „Huftritt“ bis zum Lohn
Umfrage für Beschäftigte in der Tierhaltung im Kreis Leer gestartet
Leer. Wer im Landkreis Leer in der Tierhaltung arbeitet, kann jetzt an einer bundesweiten Studie teilnehmen, die die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft genauer unter die Lupe nimmt. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.
Der Online-Fragebogen richtet sich an Beschäftigte und Auszubildende, die regelmäßig mit Tieren zu tun haben – vom Füttern bis zur Stallpflege. Die Teilnahme ist anonym und dauert nach Angaben der IG BAU nur etwa 15 Minuten. Mitmachen ist per Smartphone, Tablet oder Computer möglich unter:
Bitte Hier Klicken: Umfrage unter Beschäftigten in der Tierhaltung und Tierzucht
Die Umfrage läuft noch bis zum 14. September.
„Die Arbeit mit Tieren in der Aufzucht oder Mast ist alles andere als ein 08/15-Job“, betont Gabriele Knue von der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Erstmals befragt ein Forscherteam des gewerkschaftsnahen PECO-Instituts gezielt Menschen in der Tierzucht und ‑haltung zu Themen wie Lohn, Arbeitszeiten, Arbeitsdruck und Zufriedenheit im Beruf. Auch Risiken wie Verletzungen durch Tiere, Staubbelastung oder andere Arbeitsschutzfragen werden beleuchtet.
Knue hebt hervor, dass es in der Landwirtschaft besondere Herausforderungen gebe: „Dort, wo Tiere im Stall stehen, ist die Woche immer sieben Tage lang.“ Besonders interessiert die Wissenschaftler, ob Beschäftigte genügend Zeit haben, sich um die Tiere zu kümmern – oder ob der Arbeitsdruck zu hoch ist.
Die IG BAU hofft, dass auch möglichst viele Landwirtinnen, Landwirte und Stallmitarbeiter aus dem Kreis Leer teilnehmen, damit ihre Situation in die Auswertung einfließt. Das Projekt wird von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert.
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