Lokal
Postkarten aus dem Wahlkreis auch für die Bundeskanzlerin


Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger. Wenn für einen vorübergehenden Zeitraum – bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr – die Pflege im häuslichen Bereich nicht möglich oder nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet ist, kann die pflegebedürftige Person in eine vollstationäre Einrichtung aufgenommen werden.
Wann kommt Kurzzeitpflege in Frage?
Wenn die pflegenden Angehörigen in Urlaub fahren möchten, wegen Krankheit oder Unfall ausfallen, sich einer medizinischen Behandlung oder eine Kurmaßnahme unterziehen müssen oder eine Erholung der Hauptpflegeperson erforderlich ist. Eine Kurzzeitpflege kann auch unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person oder bei Krisensituationen in Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Urlaubszeit ist Reisezeit – Auszeit für pflegende Angehörige
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege nehmen und sich im Urlaub entspannen möchten, ihren pflegebedürftigen Angehörigen aber gut versorgt wissen wollen, dann stellt die Kurzzeitpflege in einer unserer vollstationären Einrichtungen eine optimale Versorgung und Betreuung sicher. Für pflegende Angehörige stellt die Kurzzeitpflege eine Entlastung dar, für die pflegebedürftige Person selbst ist der Aufenthalt in einer unserer Einrichtungen eine schöne Abwechslung vom Alltag daheim. In familiärer Atmosphäre bieten wir eine Rundum-Versorgung sowie im Rahmen der Betreuung die Möglichkeit zu vielseitiger Beschäftigung, je nach Interessen und Fähigkeiten, in geselliger Runde.


Seien Sie unser Gast!
Unsere Einrichtungen zeichnen sich durch eine familiäre Atmosphäre und netten Gemeinschaften unter den Bewohnern aus. Unsere soziale Betreuung unterstützt Sie bei der Eingewöhnung. Sie wohnen in einem hell und freundlich gestalteten Zimmer mit eigenem Bad. Wir stimmen die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen auf Ihre individuellen Bedürfnisse gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen ab, bei Bedarf mit Ärzten und Krankengymnasten.
Lassen Sie sich von unserem HANSA Catering Team verwöhnen!
In den hauseigenen Küchen der HANSA Senioren- und Pflegeeinrichtungen wird täglich frisch gekocht: ausgewogen, abwechslungsreich und regional ausgerichtet. Unsere Bewohner und Gäste können aus zwei Menüs wählen. Besonderheiten bei der Ernährung stimmen wir mit den Betroffenen individuell ab.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Ab dem Jahr 2017 lösen die fünf Pflegegrade die bisher geltenden drei Pflegestufen ab. Demnach besteht für alle Menschen ab anerkanntem Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege. Auch Menschen ohne anerkannten Pflegegrad, die durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall vorübergehend Pflege benötigen, können unter gewissen Voraussetzungen Kurzzeitpflege in Form der sogenannten Übergangspflege bei der Pflegekasse beantragen.
Dauer der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Im Gegensatz zur Verhinderungspflege gem. § 39 SGB ist eine Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich. Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB kann nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden.
Finanzierung
Bei der Kurzzeitpflege gewährt die Pflegekasse auf Antrag einen Zuschuss. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.


Lokal
CDU beantragt Energiesparplan für den Landkreis Leer


CDU beantragt Energiesparplan für den Landkreis Leer
Wie kann der Landkreis Leer Energie sparen? Angesichts der Energiekrise hält die CDU-Kreistagsfraktion die Suche nach Einsparpotential für unerlässlich und hat einen entsprechenden Antrag für die nächste Kreistagssitzung am 14. September gestellt. „Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind von der Politik aufgefordert worden, den Energieverbrauch zu senken. Hier sollte der Landkreis Leer mit gutem Beispiel vorangehen und zunächst bei den kreiseigenen Liegenschaften die Einsparmöglichkeiten ausschöpfen“, sagt Grietje Oldigs-Nannen, Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion. Mit einem Sparpaket aus unmittelbaren und langfristigen Maßnahmen lasse sich der Energieverbrauch deutlich reduzieren.
In ihrem Antrag fordert die CDU die Verwaltung auf, insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
- Strom- und Gaseinsparmöglichkeiten in sämtlichen kreiseigenen Liegenschaften
- Beleuchtungskonzepte an kreiseigenen Gebäuden (z.B. Evenburg, Kreishaus)
- Einsparung von Heizkosten durch Homeoffice
- Solarflächen auf kreiseigenen Gebäuden inklusive Angebote der Dachflächenvermietung an Dritte
- Überprüfung der Heizungsanlagen in kreiseigenen Gebäuden
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Wir suchen Verstärkung
Wir suchen Verstärkung für unser Gastro-Team als Leitung der Gastronomie (m/w/d) in Vollzeit. Ihre Aufgaben umfassen:
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Wir suchen Verstärkung für unser Team im Bad als Fachangestellter für Bäderbetriebe (m/w/d) oder Rettungssschwimmer (m/w/d). Ihre Aufgaben umfassen:
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Startklar in die Zukunft: 1,5 Millionen mehr für Schwimm- und Sportangebote


Das Aktionsproramm „Startklar in die Zukunft” kommt landesweit gut an. Besonders begehrt sind Schwimmkurse sowie Sport- und Bewegungscamps.
„Das Interesse von Vereinen und Verbänden ist riesig, Kurse und Veranstaltungen anzubieten. Da sich der Fördertopf mit rund 9 Millionen Euro für diese beiden Maßnahmen dem Ende zuneigt, haben wir kurzerhand beschlossen, noch mal 1,5 Millionen Euro draufzulegen. Kinder und Jugendliche mussten in den letzten zwei Jahren viel zurückstecken. Viele Eltern mussten und müssen finanzielle Einbußen hinnehmen. Bewegung, Spaß und ein positives Lebensgefühl ist das, was die junge Generation dringend braucht. Wenn wir sie jetzt darin unterstützen, stärkt sie das nachhaltig für kommende Herausforderungen”, sagt Kinder- und Jugendministerin Daniela Behrens.
Um die Umsetzung dieser Programmbausteine von Startklar kümmern sich der LandesSportBund Niedersachsen (LSB), der Landesschwimmverband Niedersachsen (LSN) und der Landesverband Niedersachsen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). „Die erfolgreiche und zügige Umsetzung so vieler Angebote zeigt einmal mehr, wie wichtig Sport- und Bewegungsangebote für junge Menschen sind und wie groß die Entbehrungen und Einschränkungen für Kinder und Jugendliche durch die Corona-Pandemie waren”, weiß Ministerin Behrens. „Dank des großen Engagements unserer Projektpartner und von vielen Vereinen und Verbänden in ganz Niedersachsen können wir noch mehr Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, wieder mehr in Bewegung zu kommen und Schwimmen zu erlernen.”
Zum Baustein „Schwimmkurse in Bädern“
Viele Kinder und Jugendliche konnten in den vergangenen Monaten das Schwimmen nicht erlernen. Schwimmen ist aber mehr als eine sportliche Fähigkeit. Schwimmen ist eine Überlebenstechnik, die zur Gestaltung gerade auch von Freizeitaktivitäten wichtig ist. Deshalb sollen möglichst viele junge Menschen die Schwimmfähigkeit erlangen können — durch mehr Schwimmkurse im ganzen Land.
Schwimmvereine aus Niedersachsen können bis zum 1. September 2022 Anträge beim LandesSportbund Niedersachsen stellen (Telefon 0511–1268-399; E‑Mail: startklar-in-die-zukunft@lsb-niedersachsen.de)
Zum Baustein „Sport und Bewegung“
Lebensräume und ‑perspektiven zurückerobern und soziale Interaktionen von jungen Menschen zu fördern, das ist das Ziel der Sport- und Bewegungscamps. Auf den Sportanlagen, Freiflächen und in Sporthallen werden von und mit Sportvereinen ein- oder mehrtägige Sport- & Bewegungs-Camps für die jungen Menschen konzipiert und angeboten. Wünschenswert ist die Kooperation mehrerer Sportvereine, damit Kinder und Jugendliche unterschiedliche Sportarten ausprobieren und erleben können. Gemeinschaft und Bewegung stehen dabei im Fokus, andere Kinder und Jugendliche kennenlernen, miteinander zu kommunizieren, miteinander viel Spaß zu haben.
Sportvereine aus Niedersachsen können Anträge beim LandesSportbund Niedersachsen stellen (Telefon 0511–1268-399; E‑Mail: Startklar-in-die-zukunft@lsb-niedersachsen.de)
Über das Programm „Startklar in die Zukunft“
Mit dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft” unterstützt das Land Niedersachsen Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Pandemiefolgen. Grundfinanziert wird es mit 122 Millionen Euro aus Bundesmitteln, aufgestockt und erweitert wurde das Programm zusätzlich mit 100 Millionen Euro aus Landesmitteln. Auf die Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit entfallen insgesamt 25 Millionen Euro. Die jetzt vorgenommene Aufstockung bei Schwimmkursen und Sport- und Bewegung wurde durch Umschichtung von Geldern aus den Bausteinen Spachcamps und Digitalisierung Freie Träger ermöglicht. Das Land reagiert damit auf die hohe Nachfrage in den Bereichen Schwimmen und Bewegung. Mit Startklar fördert das Land die aktiven Begegnungen unter Gleichaltrigen, Stärkung und Bildung neuer Freizeit- und Aktivitätsräume sowie Aktivitäten in Sport, Kunst und Kultur. Kinder und Jugendliche sollen partizipieren, sich einbringen, mitmischen und mitentscheiden. Das Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus Kultur, Sport und Jugend entwickelt und soll für möglichst viele Akteurinnen und Akteure aus der Kinder- und Jugendhilfe zugänglich sein. Neben dem Niedersächsischen Landesjugendamt sind die Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V., der Landessportbund Niedersachsen e.V., der Landesschwimmverband Niedersachsen e.V. und der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Niedersachsen e.V. in der Verantwortung für die Umsetzung der Mittel.
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