Lokal
Postkarten aus dem Wahlkreis auch für die Bundeskanzlerin
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger. Wenn für einen vorübergehenden Zeitraum – bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr – die Pflege im häuslichen Bereich nicht möglich oder nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet ist, kann die pflegebedürftige Person in eine vollstationäre Einrichtung aufgenommen werden.
Wann kommt Kurzzeitpflege in Frage?
Wenn die pflegenden Angehörigen in Urlaub fahren möchten, wegen Krankheit oder Unfall ausfallen, sich einer medizinischen Behandlung oder eine Kurmaßnahme unterziehen müssen oder eine Erholung der Hauptpflegeperson erforderlich ist. Eine Kurzzeitpflege kann auch unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person oder bei Krisensituationen in Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Urlaubszeit ist Reisezeit – Auszeit für pflegende Angehörige
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege nehmen und sich im Urlaub entspannen möchten, ihren pflegebedürftigen Angehörigen aber gut versorgt wissen wollen, dann stellt die Kurzzeitpflege in einer unserer vollstationären Einrichtungen eine optimale Versorgung und Betreuung sicher. Für pflegende Angehörige stellt die Kurzzeitpflege eine Entlastung dar, für die pflegebedürftige Person selbst ist der Aufenthalt in einer unserer Einrichtungen eine schöne Abwechslung vom Alltag daheim. In familiärer Atmosphäre bieten wir eine Rundum-Versorgung sowie im Rahmen der Betreuung die Möglichkeit zu vielseitiger Beschäftigung, je nach Interessen und Fähigkeiten, in geselliger Runde.
Seien Sie unser Gast!
Unsere Einrichtungen zeichnen sich durch eine familiäre Atmosphäre und netten Gemeinschaften unter den Bewohnern aus. Unsere soziale Betreuung unterstützt Sie bei der Eingewöhnung. Sie wohnen in einem hell und freundlich gestalteten Zimmer mit eigenem Bad. Wir stimmen die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen auf Ihre individuellen Bedürfnisse gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen ab, bei Bedarf mit Ärzten und Krankengymnasten.
Lassen Sie sich von unserem HANSA Catering Team verwöhnen!
In den hauseigenen Küchen der HANSA Senioren- und Pflegeeinrichtungen wird täglich frisch gekocht: ausgewogen, abwechslungsreich und regional ausgerichtet. Unsere Bewohner und Gäste können aus zwei Menüs wählen. Besonderheiten bei der Ernährung stimmen wir mit den Betroffenen individuell ab.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Ab dem Jahr 2017 lösen die fünf Pflegegrade die bisher geltenden drei Pflegestufen ab. Demnach besteht für alle Menschen ab anerkanntem Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege. Auch Menschen ohne anerkannten Pflegegrad, die durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall vorübergehend Pflege benötigen, können unter gewissen Voraussetzungen Kurzzeitpflege in Form der sogenannten Übergangspflege bei der Pflegekasse beantragen.
Dauer der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Im Gegensatz zur Verhinderungspflege gem. § 39 SGB ist eine Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich. Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB kann nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden.
Finanzierung
Bei der Kurzzeitpflege gewährt die Pflegekasse auf Antrag einen Zuschuss. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Lokal
Stadt Leer: Sperrung des Bahnübergangs Moorweg
Archivfoto: Bahnübergang Eisinghausener Straße ( Umleitung )
Verkehrsbehördliche Maßnahme: Sperrung des Bahnübergangs Moorweg
Aufgrund von Sanierungsarbeiten im Bereich des Bahnübergangs Moorweg (Bahnstrecke 2931 km 325,092) ist es notwendig, den Bahnübergang gemäß § 45 StVO für jeglichen Fahrzeugverkehr zu sperren. Die Sperrung ist für den Zeitraum vom 11.05.2024 bis voraussichtlich zum 14.05.2024 geplant.
Der erste Teil der Sanierungsarbeiten findet vom 11.05.2024 bis 13.05.2024 in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. Für die Asphaltierungsarbeiten muss der Bahnübergang ganztägig vom 13.05.2024 bis voraussichtlich 14.05.2024 gesperrt bleiben.
Die Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr erfolgt über die Heisfelder Straße (B70), Eisinghausener Straße und Mettjeweg. Aus Verkehrssicherheitsgründen ist eine Passage des Baustellenbereichs für Rettungskräfte sowie Fußgänger- und Radverkehr ebenfalls nicht möglich.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit Anbringung/Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft. Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert.
Anzeige
Lokal
Stadt Leer: Sperrung der Seeschleuse
Wartungsarbeiten an der Seeschleuse in Leer
Leer — Aufgrund erforderlicher Wartungsarbeiten wird die Seeschleuse in Leer voraussichtlich von Montag, dem 13. Mai, um 8 Uhr bis Donnerstag, dem 16. Mai, um 17 Uhr für den gesamten Schiffsverkehr gesperrt sein. Diese Maßnahme wurde den Anrainern, der Berufsschifffahrt, Wassersportclubs und ‑vereinen sowie allen anderen betroffenen Schleusen-Nutzern frühzeitig mitgeteilt.
Speziell der Umschlag durch See- und Binnenschiffe wurde bereits vor Langem auf andere Zeitpunkte verlegt, um die Auswirkungen auf den Schiffsverkehr zu minimieren. Im Mittelpunkt der Wartungsarbeiten steht das Außentor der Schleuse. Dort wird der Austausch eines 6,5 Tonnen schweren sogenannten Unterwagens, auf dem das Schleusentor auf- und zufährt, vorgenommen. Dazu ist unter anderem der Einsatz eines Schwerlastkrans erforderlich.
Die Sperrung der Seeschleuse ist notwendig, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlage langfristig zu gewährleisten. Wir bitten alle betroffenen Nutzer um Verständnis und Beachtung der Sperrzeiten.
Anzeige
Lokal
Transparenz in der Wärmewende: Stadt Leer beantwortet Bürgerfragen
Wärmewende: Stadt beantwortet Bürgerfragen
Leer – Fragen rund um die Wärmewende beschäftigen die Bürgerinnen und Bürger von Leer. Wie lange darf ich meine Gasheizung noch nutzen? Welche Heizungsanlage ist die richtige für einen Neubau? Wie steht die Wärmeplanung im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz? Diese und weitere Fragen stehen im Fokus, seit Ende Februar in Leer der Startschuss für die Wärmewende gefallen ist.
Die Stadtverwaltung arbeitet seither gemeinsam mit dem Energienetzbetreiber EWE Netz an einem kommunalen Wärmeplan. Dieser soll einen bedeutenden Beitrag zum effektiven Klimaschutz im Wärmesektor leisten. Um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, Fragen zum Thema zu stellen, hat die Stadt die Mailadresse Waermewende@leer.de eingerichtet.
Vom 29. April bis zum 19. Mai haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Fachfragen zu stellen, die dann von der Stadt und von EWE Netz beantwortet werden. Alle gesammelten Fragen und die dazugehörigen Antworten werden anschließend als PDF-Katalog – im Sinne eines FAQ (Frequently Asked Questions) — auf der Homepage der Stadt Leer veröffentlicht, ohne Angaben von Namen oder Daten der Bürgerinnen und Bürger.
Anzeige
Gemeinsam stark für Ihr Projekt: Wir sind Mitglied beim Handwerkerportal bauwole.de
Gemeinsam stark für Ihr Projekt: Als stolzes Mitglied beim Handwerkerportal bauwole.de stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und Leidenschaft für hochwertiges Handwerk zur Seite. Mit unserem Team von erfahrenen Handwerkern bieten wir Ihnen zuverlässige Lösungen für Ihre Bauvorhaben. Von Dachsanierungen bis zur Installation von Balkonkraftanlagen – wir setzen auf Qualität und Kundenzufriedenheit. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und finden Sie Ihren Handwerker auf bauwole.de!