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Schutz von Versuchstieren in weiter Ferne
Bundestag entscheidet über Änderung des Tierschutzgesetzes:
Um Versuchstiere besser zu schützen, stimmt der Bundestag morgen über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ab. Der Bundesrat muss dem Gesetz im Anschluss ebenfalls zustimmen. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert die geplanten Änderungen als absolut unzureichend. Tierversuche in Deutschland würden auch in Zukunft nicht ausreichend kontrolliert werden. Die von der EU geforderte Angleichung an europäisches Recht wird damit aus Sicht der Tierschützer erneut nicht erreicht. Möglichkeiten, um Tierversuche über die EU-Mindestvorgaben hinaus einzuschränken, bleiben ungenutzt.
„Der Gesetzentwurf trägt in keiner Weise zu einem stärkeren Schutz von Versuchstieren bei. Die Punkte, die wir seit Jahren kritisieren und anmahnen, werden bis auf wenige kosmetische Änderungen so belassen wie zuvor. Die Bundesregierung scheitert erneut daran, die von der EU-Kommission geforderte Übereinstimmung mit dem EU-Recht herzustellen. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form ist ein Schuss in den Ofen und eine Ohrfeige für das Staatsziel Tierschutz“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Weil EU-Vorgaben zu Tierversuchen 2013 mangelhaft in deutsches Recht umgesetzt wurden, hatte der Deutsche Tierschutzbund bei der EU-Kommission Beschwerde eingereicht. Diese leitete 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Die „Nachbesserungen“, die Deutschland nun vornehmen will, sind ernüchternd: Das im Gesetzentwurf eingeführte „vereinfachte Genehmigungsverfahren“ ersetzt die bisherige Anzeigepflicht von Tierversuchen. Bisher anzeigepflichtige Versuchsvorhaben unterliegen damit zwar künftig der Genehmigung der Behörden, was durch Einführen einer Genehmigungsfiktion jedoch ad absurdum geführt wird: Wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist entscheidet, gilt der Antrag als genehmigt. Hinzu kommt, dass die Behörden weiterhin keine eigenständigen Überprüfungen der Anträge durchführen können. Stattdessen liegt es im Ermessen des Antragstellers, ob der Tierversuch wirklich unerlässlich und ethisch vertretbar ist. Der Deutsche Tierschutzbund hatte sich bereits an die EU-Kommission gewandt und gefordert, das Vertragsverletzungsverfahren nicht abzuschließen, bevor es nicht wirklich zu einer Harmonisierung mit geltendem EU-Recht kommt.
Möglichkeiten bleiben ungenutzt
Möglichkeiten, die das EU-Recht bietet, um Tierversuche sogar über die EU-Mindestvorgaben hinaus einzuschränken, ergreift Deutschland nicht. „Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf lässt die Bundesregierung die Gelegenheit verstreichen, eine neue Ära einzuläuten“, kommentiert Schröder. Der Deutsche Tierschutzbund fordert im Rahmen seiner Bundestagswahl-Kampagne „Mein Schicksal – Deine Wahl“ von den Parteien, sich in der nächsten Legislaturperiode für eine Gesamtstrategie für einen Ausstieg aus Tierversuchen einzusetzen. Zumindest sollte die Förderung von Alternativmethoden massiv ausgeweitet und schwerbelastende Versuche sowie Versuche an Primaten verboten werden. Eine vollständige Umsetzung der Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht sollte selbstverständlich sein. Mehr dazu unter: www.2021-tierschutz-wählen.de/tierversuche
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MEYER WERFT: Carnival Cruise Line bestellt weiteres Kreuzfahrtschiff der Excel-Klasse
MEYER WERFT: Carnival Cruise Line bestellt 5. Kreuzfahrtschiff der Excel-Klasse
Papenburg, 26. März 2024 – Die MEYER WERFT und die Carnival Corporation (USA) setzen ihre erfolgreiche Partnerschaft fort, indem sie eine Vereinbarung zum Bau eines weiteren modernen Kreuzfahrtschiffs der Excel-Klasse getroffen haben. Dieses Schiff wird voraussichtlich im Jahr 2028 an die Carnival Cruise Line geliefert werden. Erst Mitte Februar hatte die Carnival Corporation ein Kreuzfahrtschiff der Excel-Klasse bei der MEYER WERFT in Auftrag gegeben. Der neue Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung, die im Laufe des Jahres abgeschlossen werden soll.
Bernd Eikens, CEO der MEYER Gruppe, äußerte sich dazu: “Die Excel-Klasse von MEYER WERFT und MEYER TURKU trägt nun schon einige Jahre zum Erfolg der Carnival Corporation bei. Wir freuen uns, diese Erfolgsgeschichte gemeinsam fortzuführen.” Seit 2018 haben die MEYER WERFT und die MEYER TURKU auf einer gemeinsamen technischen Plattform neun Kreuzfahrtschiffe mit LNG-Antrieb für vier Kreuzfahrtlinien der Carnival Corporation gebaut. Auch die nun beauftragten zwei neuen Schiffe werden auf dieser Plattform gebaut und bieten mit einer Länge von rund 344 Metern und einer Größe von ca. 180.000 BRZ Platz für mehr als 6.400 Gäste.
Christine Duffy, Präsidentin von Carnival Cruise Line, fügte hinzu: “Die Flotte der Excel-Klasse von Carnival wird bald aus einem Quintett dieser sehr beliebten Schiffe bestehen, die hervorragende Annehmlichkeiten für die Gäste und eine enorme Betriebseffizienz bieten. Seit der Einführung der Mardi Gras im Jahr 2021 und der anschließenden Erweiterung mit der Carnival Celebration im Jahr 2022 und der Carnival Jubilee im Jahr 2023 sorgen diese Schiffe der Excel-Klasse für Begeisterung, Nachfrage und hohe Gästezufriedenheit.”
Dieser zweite große Auftrag innerhalb weniger Wochen zeigt die Trendwende im Kreuzfahrtmarkt, der das Rekordniveau von 2019 wieder erreicht und teilweise überschritten hat. “Wir sehen, dass die Schiffe der MEYER Gruppe sehr erfolgreich im Einsatz sind und wir deshalb diese Schiffsplattform weiterführen können”, erklärte Thomas Weigend, Chief Sales Officer der MEYER Gruppe.
Das Auftragsbuch der MEYER WERFT umfasst nun sechs Kreuzfahrtschiffe, ein Forschungsschiff und den Stahlbau für vier Offshore-Konverterplattformen.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Feiertagsregelung für Müllabfuhr: Tourenänderungen an Karfreitag und Ostermontag
An Karfreitag und Ostermontag keine Müllabfuhr — Touren werden nachgeholt
Für viele Menschen sind die Feiertage um Ostern eine Zeit der Ruhe und Besinnung. Doch neben den festlichen Feiern und Traditionen gibt es auch organisatorische Anpassungen, die berücksichtigt werden müssen. Eine solche Anpassung betrifft die Müllabfuhr, die an Karfreitag und Ostermontag pausiert.
An den Feiertagen über Ostern findet keine Hausmüllabfuhr statt. Dies betrifft verschiedene Regionen, darunter die Abfuhrbereiche Westoverledingen, die Samtgemeinde Jümme sowie die Freitagstour in Leer an Karfreitag. Am Ostermontag entfallen die Müllabfuhren der Säcke im Rheiderland, in der Gemeinde Jemgum sowie die Montagstour in Leer. Die Abfallsäcke werden am nächsten regulären Abfuhrtag abgeholt, um sicherzustellen, dass keine Verzögerungen entstehen.
Um den Ausfall der Müllabfuhr zu kompensieren, werden die Touren nach den Feiertagen nachgeholt. Die Leerung der Papiertonnen, die normalerweise an Karfreitag stattfinden würde, wird bereits am Samstag, dem 30. März, durchgeführt. Die Touren für Ostermontag werden am Samstag, dem 6. April, nachgeholt.
Für die Insel Borkum gibt es eine Sonderregelung, um sicherzustellen, dass die Müllentsorgung reibungslos abläuft. Die am Karfreitag ausfallenden Touren der Abfallsäcke werden auf Mittwoch, den 27. März, vorgezogen, während die am Ostermontag ausfallende Tour am 3. April nachgeholt wird. Ebenso werden die Abfuhrtage zur Leerung der Gelben Tonne von Karfreitag ebenfalls auf den 27. März vorgezogen, und die Leerung für Ostermontag wird am 4. April nachgeholt. Die Leerung der Papiertonnen für Karfreitag wird auf den 28. März vorgezogen, und die ausfallende Tour am Ostermontag wird am 2. April nachgeholt.
Um sicherzustellen, dass keine Verwirrung entsteht und alle Bürger informiert sind, können alle Termine online unter www.all-leer.de/Abfuhrtermine eingesehen werden. Zudem erinnert die MyMüll-App an die geänderten Zeiten und kann kostenlos unter www.all-leer.de/MyMuell heruntergeladen werden. Für weitere Fragen steht die Servicenummer 0800 – 9 25 24 23 zur Verfügung, oder Anfragen können per E‑Mail an abfallberatung@all-leer.de gesendet werden.
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Verkehrshinweis: Sperrung der Brunnenstraße für den “Tag des Handels” in Leer
Sperrung der Brunnenstraße zum “Tag des Handels
Am kommenden Wochenende steht die Altstadt von Leer ganz im Zeichen des Handels. Anlässlich des “Tags des Handels” wird die Brunnenstraße ab dem Büntingplatz für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. Diese Maßnahme tritt am 28. März 2024 um 18:00 Uhr in Kraft und dauert bis zum 30. März 2024 um 19:00 Uhr an, gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung.
Die temporäre Sperrung dient dazu, den Besuchern ein angenehmes Einkaufserlebnis zu ermöglichen und die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Während dieser Zeit können Fußgänger und Besucher frei die Brunnenstraße nutzen, um die zahlreichen Angebote der örtlichen Geschäfte zu erkunden.
Für den Fall besonderer Bedürfnisse, wie beispielsweise bei Schwerbehinderungen, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung bei der Verkehrsbehörde der Stadt Leer zu beantragen. Dies gewährleistet, dass auch Personen mit eingeschränkter Mobilität Zugang zu den Geschäften und Angeboten haben.
Anlieger, die in der Kirchstraße ansässig sind, werden gebeten, während der Sperrung die Zufahrt über die Schmiedestraße zu nutzen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anwohner trotz der Veranstaltung uneingeschränkten Zugang zu ihren Wohngebieten haben.
Die temporäre Sperrung der Brunnenstraße zum “Tag des Handels” bietet eine großartige Gelegenheit, die Vielfalt und Attraktivität des lokalen Einzelhandels zu entdecken und zu erleben. Wir laden alle Einwohner und Besucher herzlich ein, an diesem besonderen Event teilzunehmen und das lebendige Herz der Altstadt zu erleben.
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