Lokal
Ulf Thiele begrüßt Schüler- und Azubi-Ticket für den Landkreis Leer
„Es hat länger gedauert, als in anderen Regionen und als von der CDU beantragt. Aber jetzt hat der Kreistag Leer mit breiter Mehrheit den Weg für das zwischen dem Niedersächsischen Wirtschafts- und Verkehrsminister Bernd Althusmann und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte „Schüler und Azub-Ticket“ auch im Landkreis Leer freigemacht. Es wird zum kommenden Schuljahr eingeführt. Das begrüßen wir sehr“, erklärte der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (CDU), der auch Mitglied des Kreistages ist, für seine Fraktion.
In seiner Rede im Kreistag begrüßte er ausdrücklich, dass mit dem “Schüler und Azubi-Ticket“ auch eine vollständige Freistellung aller schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler einhergehe. „Damit müssen auch die Jugendlichen keine Kosten für den Schülertransport mehr tragen, die in der Sekundarstufe 2 oder in einer vollschulischen Ausbildung sind. Das ist in großer Fortschritt, den sich viele – auch wir – lange gewünscht haben. Denn dies senkt die finanziellen Hürden zum weiterführenden Schulbesuch“, so Thiele. Die Ungleichbehandlung der Jugendlichen in einer dualen Ausbildung kritisierte er jedoch. „Diese jungen Menschen profitieren zwar von dem sogenannten Ein- Euro-Ticket, mit dem sie für 360 Euro im Jahr den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr im Verkehrsverbund Ems-Jade nutzen können, sie werden den Vollzeit-Schülerinnen und Schülern gegenüber jedoch schlechter gestellt. Das hatten wir uns anders gewünscht“, so Ulf Thiele.
Wichtig war der CDU-Kreistagsfraktion zudem, dass auch Praktikanten von dem Ticket profitieren werden. „Das hat die Kreisverwaltung schriftlich zugesichert, und darauf können sich alle Betroffenen zukünftig berufen“, erklärte Ulf Thiele in der Kreistagsdebatte. Mit einer Ausnahme, denn das Ticket soll nicht für Abiturienten gelten, die ein Praktikum machen, bevor sie nach der Sommerpause in Ausbildung gehen. „Das halten wir für ungerecht und werden daher zur nächsten Fachausschusssitzung einen Antrag stellen, auch diese Personengruppe ab dem Abiturjahrgang 2023 mit aufzunehmen“, kündigte Ulf Thiele abschließend in seiner Rede an.

Lokal
Friesenbrücke: Neue Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer – wann die Brücke geöffnet wird
Friesenbrücke: Neue Informationen zu den Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer
Friesenbrücke zwischen Weener und Westoverledingen: Geh- und Radweg montags bis samstags von 6.14 bis 22.42 Uhr und sonntags von 7.14 bis 22.42 Uhr nutzbar. Brückenöffnungen für den Schiffsverkehr erfolgen bei Bedarf in bestimmten Zeitfenstern.
Für die Nutzung der Friesenbrücke gibt es neue Informationen zu den Zeiten, in denen Fußgänger und Radfahrer die Brücke überqueren können. Der Geh- und Radweg ist an sechs Tagen in der Woche bereits ab 6.14 Uhr geöffnet. Sonntags beginnt die Nutzungszeit um 7.14 Uhr. An allen Tagen ist die Überquerung bis 22.42 Uhr möglich.
Friesenbrücke: Diese Nutzungszeiten gelten
Die Friesenbrücke kann von Fußgängern und Radfahrern zu folgenden Zeiten genutzt werden:
-
Montag bis Samstag: 6.14 bis 22.42 Uhr
-
Sonntag: 7.14 bis 22.42 Uhr
Innerhalb dieser Nutzungszeiten kann die Brücke in bestimmten Zeitfenstern geöffnet werden, wenn Schiffe passieren müssen. Damit wird der erforderliche Schiffsverkehr ermöglicht.
Brückenöffnung für den Schiffsverkehr zwischen Minute 50 und Minute 14
Wenn eine Öffnung der Friesenbrücke erforderlich ist, erfolgt diese im Zeitfenster von Minute 50 einer Stunde bis Minute 14 der darauffolgenden Stunde.
Wichtig ist dabei: Bei diesen Angaben handelt es sich nicht um feste Öffnungszeiten, sondern um Zeiträume, in denen eine Öffnung bei Bedarf möglich ist. Ob die Brücke tatsächlich geöffnet wird, hängt davon ab, ob ein Schiff passieren muss.
Ist keine Durchfahrt für ein Schiff erforderlich, bleibt die Friesenbrücke geschlossen und kann von Fußgängern und Radfahrern durchgängig genutzt werden.
Friesenbrücke: Nutzung abhängig vom Schiffsverkehr
Für Fußgänger und Radfahrer bedeutet diese Regelung, dass die Friesenbrücke während der angegebenen Nutzungszeiten grundsätzlich zur Verfügung steht. Unterbrechungen sind möglich, wenn eine Schiffspassage eine Öffnung der Brücke erforderlich macht.
Wer die Friesenbrücke für eine Überquerung nutzen möchte, sollte deshalb berücksichtigen, dass die genannten Zeitfenster für mögliche Brückenöffnungen keine verbindlichen Öffnungszeiten darstellen. Entscheidend ist, ob tatsächlich Schiffsverkehr die Öffnung notwendig macht.
Die neuen Informationen schaffen damit Klarheit über die regulären Nutzungszeiten des Geh- und Radwegs sowie über die Zeiträume, in denen eine Öffnung der Friesenbrücke für den Schiffsverkehr erfolgen kann.
Anzeige
Lokal
Drogenhandel in Leer: Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren für Mann aus Leer
Das Urteil gegen einen heute 40-jährigen Mann aus Leer wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Lediglich bei der Einziehungsentscheidung nahm das höchste deutsche Strafgericht eine geringfügige Änderung vor.
Landgericht Aurich verurteilt Mann aus Leer in zwölf Fällen
Ein heute 40-jähriger Mann aus Leer muss eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verbüßen. Das Urteil der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich vom 12. Februar 2026 ist inzwischen rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen schuldig gesprochen. Dafür verhängte die Strafkammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 11 KLs 31/24 geführt.
Angeklagter legt Revision ein
Gegen das Urteil des Landgerichts Aurich legte der Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit diesem Rechtsmittel können gerichtliche Entscheidungen auf Rechtsfehler überprüft werden.
Der Bundesgerichtshof befasste sich daraufhin mit dem Urteil und überprüfte die Entscheidung des Landgerichts Aurich.
Bundesgerichtshof ändert Einziehungsentscheidung geringfügig
Mit Beschluss vom 13. August 2026 bestätigte der Bundesgerichtshof die verhängte Haftstrafe im Wesentlichen. Das Urteil wurde lediglich hinsichtlich der Einziehungsentscheidung in geringem Umfang abgeändert.
Im Übrigen ergab die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Deshalb verwarf das Gericht die weitergehende Revision.
Das Revisionsverfahren wurde beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen 7 StR 38/26 geführt.
Urteil wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Damit bleibt die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten bestehen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte somit die Verurteilung des Mannes aus Leer wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen. Die geringfügige Änderung betrifft ausschließlich die Einziehungsentscheidung.
Aktenzeichen: Landgericht Aurich: 11 KLs 31/24; Bundesgerichtshof: 7 StR 38/26.
Anzeige
Lokal
Ledabrücke in Leer: Vollsperrung und zusätzliche halbseitige Sperrung am 20. und 21. Oktober
Ledabrücke in Leer: Vollsperrung am 20. und 21. Oktober – zusätzliche halbseitige Sperrung
Verkehrsbehinderungen auf der B 70 in Leer: Wegen einer turnusmäßigen Bauwerksprüfung und weiterer Untersuchungen wird die Ledabrücke am Dienstag und Mittwoch, 20. und 21. Oktober 2026, jeweils von 9 bis 16 Uhr voll gesperrt. Zwischen den beiden Vollsperrungen ist zusätzlich eine halbseitige Sperrung erforderlich.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich weist darauf hin, dass insbesondere am Dienstagnachmittag sowie am Mittwochmorgen mit Verkehrsbehinderungen und längeren Fahrzeiten zu rechnen ist.
Ledabrücke in Leer an zwei Tagen voll gesperrt
Auf der Ledabrücke an der Bundesstraße 70 (B 70), Papenburger Straße, in Leer kommt es am Dienstag, 20. Oktober, und Mittwoch, 21. Oktober 2026, zu Verkehrseinschränkungen. Wie angekündigt, muss die Brücke an beiden Tagen jeweils von 9 bis 16 Uhr vollständig für den Verkehr gesperrt werden.
Grund dafür ist eine turnusmäßige Bauwerksprüfung durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV).
Weitere Untersuchungen zum Zustand der Bestandsbrücke
Parallel zur regulären Bauwerksprüfung sollen durch verschiedene Versuche belastbare Daten über den Zustand der bestehenden Ledabrücke gesammelt werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse soll anschließend entschieden werden, inwiefern weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Brücke umgesetzt werden können.
Für diese Untersuchungen muss die Fahrbahndecke an einigen Stellen aufgefräst werden. Da der Verschluss der geöffneten Fahrbahndecke erst am darauffolgenden Tag erfolgen kann, ist eine zusätzliche halbseitige Sperrung zwischen den beiden Vollsperrungen notwendig.
Halbseitige Sperrung zwischen Dienstag und Mittwoch
Die halbseitige Sperrung beginnt am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 16 Uhr. Sie dauert bis Mittwoch, 21. Oktober, um 9 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt geht die halbseitige Sperrung wieder in die angekündigte Vollsperrung über.
Damit gelten für die Ledabrücke folgende Sperrzeiten:
-
Dienstag, 20. Oktober, 9 bis 16 Uhr: Vollsperrung der Ledabrücke
-
Dienstag, 20. Oktober, ab 16 Uhr: Halbseitige Sperrung
-
Mittwoch, 21. Oktober, bis 9 Uhr: Fortsetzung der halbseitigen Sperrung
-
Mittwoch, 21. Oktober, 9 bis 16 Uhr: Erneute Vollsperrung
-
Ab Mittwoch, 21. Oktober, 16 Uhr: Abschluss der Gesamtmaßnahme und Ende der Verkehrseinschränkungen
Verkehrsregelung durch temporäre Ampelanlage
Um einen angemessenen Verkehrsablauf während der halbseitigen Sperrung zu gewährleisten, wird eine temporäre Lichtsignalanlage eingesetzt. Nach Angaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird die Ampel in den Hauptverkehrszeiten von Mitarbeitern per Handschaltung bedient. Dadurch können die Schaltzeiten an die jeweiligen Verkehrsströme angepasst werden.
Am Mittwoch, 21. Oktober 2026, soll die gesamte Maßnahme um 16 Uhr abgeschlossen sein. Anschließend kann der Verkehr auf der Ledabrücke wieder ungehindert fließen.
Eine Umleitung ist ausgeschildert und führt für Verkehrsteilnehmer aus Papenburg über die B 438 in Richtung Rhauderfehn, B 72, A 28 und die B 436 nach Leer (U 1). Verkehrsteilnehmer in Richtung Papenburg nutzen bitte die U 2 über die B 436, A 28, B 72 und die B 438.
Quelle: Stadt Leer (Ostfriesland), Mitteilung vom 19. Oktober 2026
Anzeige






















