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125.000 Kubikmeter Sand zusätzlich zum Schutz von Norderney
Küstenschutz: Ereignisreiche Sturmflutsaison sorgt für Handlungsbedarf
Norden/Norderney. Die mehr als 20 leichten Sturmfluten des zurückliegenden Winters sind auch an Norderney nicht spurlos vorübergegangen: Rund 125.000 Kubikmeter Sand, so die Prognose des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), sind für die Verstärkung der Schutzdüne vor der Norderneyer Kugelbake erforderlich, um das hohe Schutzniveau der Insel auch über die kommenden Stürme hinweg zu erhalten. Nach Pfingsten sollen mit der Kampfmittelsondierung die ersten Arbeiten im Auftrag des NLWKN beginnen. Ein Abschluss des Küstenschutzprojekts ist bis September vorgesehen.

Die Abbruchkante der Schutzdüne vor der Kugelbake nach den Sturmfluten des letzten Winters (Bild: NLWKN).
„Das zurückliegende ereignisreiche Winterhalbjahr hat an der Schutzdüne an der Kugelbake zu Dünenabbrüchen von bereichsweise mehr als 20 Metern geführt”, erläutert Prof. Frank Thorenz, Leiter der für die Ostfriesischen Inseln zuständigen NLWKN-Betriebsstelle in Norden. Der betroffene 1.300 Meter lange Dünenbereich beginnt im Bereich der Buhne X1 und reicht bis zum Strandbad an der Weissen Düne. Die Schutzdüne sichert den östlichen Teil der Ortslage und das Trinkwassergewinnungsgebiet von Norderney vor Überflutungen durch Sturmfluten. Sie spielt deshalb eine wichtige Rolle für den Küstenschutz auf der Insel.
„Der Restbreite der Randdüne beträgt auf einer Höhe von acht Metern teilweise nur noch 15 Meter und ist damit deutlich zu schmal, um ihre Funktion für den Sturmflutschutz zu erfüllen”, erläutert Thorenz. Ursache für die aktuell starken Dünenabbrüche seien sehr niedrige und schmale Strände, die durch eine derzeit nicht ausreichende Sandversorgung dieses Inselbereichs verursacht würden. „Im Bereich der Kugelbake erreichen Sandbänke aus dem Riffbogen des Norderneyer Seegats mit Intervallen von etwa ein bis zwei Jahrzehnten die Insel. Derzeit liegen diese noch deutlich vor der Insel, so dass mit weiteren Dünenabbrüchen in Sturmfluten zu rechnen ist”, erklärt der Küstenschutzexperte. Eine ähnliche Situation führte im Winter 1980/81 zu einem Dünendurchbruch der Randdüne. Diese konnte in den Folgejahren mit großen Anstrengungen wieder geschlossen werden.
Um die Funktionsfähigkeit der Düne wiederherzustellen, muss diese bis zum nächsten Winterhalbjahr verstärkt werden. „Hierzu nutzen wir den gesamten Schutzdünenbereich aus, der aus zwei Dünenketten besteht. Auf diese Weise bauen wir auch für den Fall weiterer Dünenabbrüche vor,” so Thorenz. Die seeseitige Dünenkette soll durch Einbau von Sand auf einer Gesamtstrecke von knapp 900 Metern auf eine Breite von 50 Metern verstärkt werden. Zusätzlich werden an der lückenhaften südlichen Dünenkette, in der auch die Aussichtsplattform an der Thalassodüne liegt, an drei Stellen Verstärkungen vorgenommen. Eine ausreichende Breite der Schutzdüne soll damit den Überflutungsschutz selbst bei Versagen des nördlichen Dünenriegels sicherstellen.
Orientierung an natürlichen Prozessen
Bei seinen Küstenschutzvorhaben auf den Inseln verfolgt der NLWKN das Ziel, Schutzmaßnahmen für Schutzdünen im besonders wertvollen Naturraum des Nationalparks an den natürlich ablaufenden Prozessen zu orientierten. Der Bau massiver Küstenschutzanlagen soll in diesem sensiblen Umfeld soweit möglich vermieden werden. Um eine optimale Einbindung in das Landschaftsbild zu erreichen, werden die Dünen mit unterschiedlichen Böschungsneigungen und Höhen gestaltet. Zusätzlich erfolgt eine Abdeckung mit örtlich gewonnenem vegetationsreichen Oberboden sowie eine Bepflanzung mit Strandhafer, um eine standorttypische Vegetation zu erreichen. Innerhalb des zwischen den beiden Dünenriegeln gelegenen Tales werden weiterhin im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme künstliche Sandfangzäune entfernt, um die Naturnähe des Tals zu verbessern.
Der Sand für die Norderneyer Dünenverstärkung wird mit einem Spezialschiff, einem sogenannten Laderaumsaugbagger, westlich von Norderney an der Robbenplate sowie im Fahrwasser des Dovetiefs gewonnen. Das Spezialschiff transportiert das wertvolle Baumaterial in das Seegebiet unmittelbar westlich des Verstärkungsbereiches. Dort verbindet es sich über eine Koppelstation mit einer 350 Meter langen Spülleitung und pumpt den Sand zunächst in ein Depot an den Strand. Von dort wird er mit geländegängigen Spezialfahrzeugen in die Verstärkungsbereiche transportiert und mit Baggern profiliert.
Beginn im Juni
Die Maßnahme soll noch im Juni beginnen. „Zunächst wird die Spülleitung antransportiert, am Strand montiert und anschließend auf dem Meeresgrund positioniert”, erklärt NLWKN-Projektleiter Theo van Hoorn. Danach wird der Laderaumsaugbagger „Christophorus” der vom NLWKN beauftragen Spezialfirma Van den Herik GmbH bei der Arbeit vor der Insel zu beobachten sein. Das Schiff fasst knapp 1.000 Kubikmeter Sand.
„Der Aufspülbereich selbst muss aufgrund der möglichen Gefahren während des Spülbetriebs vollständig gesperrt werden”, erläutert van Hoorn. Die Inselgäste können das Depot an der Seeseite passieren. Das Baugeschehen kann von der Aussichtsdüne beobachtet werden. „Eine Überschneidung mit der Tourismussaison ist leider nicht zu vermeiden, da der Sandeinbau bis zum Winterhalbjahr fertiggestellt werden muss. Im Winterhalbjahr erfolgt dann sukzessive die Bepflanzung der Düne mit Strandhafer,” erläutert Thorenz. Die Planungen wurden eng mit der Stadt und dem Staatsbad Norderney abgestimmt. Per Flyer, Bauschilder und über das Internet sollen Inselbesucher über die erforderlichen Arbeiten und eventuelle Einschränkungen informiert werden.
Die Finanzierung des knapp 3,7 Millionen Euro teuren Vorhabens auf Norderney erfolgt aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Insgesamt ist die Insel Norderney durch 12,1 Kilometer Schutzdünen, 10 Kilometer Hauptdeiche, ein 4,7 Kilometer langes Dünendeckwerk und 32 Buhnen geschützt.

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Energie-Zukunft in Westoverledingen: Großer Andrang bei der Sanierungsmesse!
Voller Erfolg bei der Premiere: Großer Andrang auf der Energie- und Gebäudesanierungsmesse in Westoverledingen
Westoverledingen – Dass das Interesse an modernen Sanierungslösungen und effizienter Energienutzung in der Region groß ist, hat sich am 7. Juni eindrucksvoll gezeigt: Die erste Energie- und Gebäudesanierungsmesse der Gemeinde Westoverledingen stieß auf eine bemerkenswerte Resonanz und erwies sich für alle Beteiligten als voller Erfolg.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Veranstaltung, um sich aus erster Hand über aktuelle Möglichkeiten der energetischen Modernisierung zu informieren. In einer entspannten Atmosphäre bot die Messe die ideale Plattform, um komplexe Fragen direkt mit Fachleuten zu erörtern und praxisnahe Lösungen für die eigenen vier Wände zu finden.
Fachkompetenz aus der Nachbarschaft
Insgesamt präsentierten 17 Unternehmen aus Westoverledingen ihr breites Leistungsspektrum. Das Themenspektrum war dabei so vielfältig wie die Herausforderungen der Energiewende: Von erneuerbaren Energien über innovative Heizungssysteme und Elektrotechnik bis hin zu spezialisierten Beratungsangeboten und fachgerechter Gebäudesanierung.
Die Aussteller überzeugten durch innovative Ansätze und konkrete Anwendungsbeispiele. Doch nicht nur für die Besucher war die Messe ein Gewinn: Auch unter den teilnehmenden Unternehmen fand ein reger Austausch statt, der das lokale Netzwerk nachhaltig stärkt.
Ein wichtiges Signal für die Zukunft
Bürgermeister Theo Douwes zeigte sich mit der Premierenveranstaltung mehr als zufrieden: „Wir freuen uns sehr über den großen Zuspruch und das rege Interesse. Die Messe hat deutlich unterstrichen, wie essenziell der Austausch und die Information rund um Energieeffizienz und Sanierungsmaßnahmen für unsere Einwohner sind. Dass so viele Menschen gekommen sind und aktiv das Beratungsgespräch suchten, ist ein klares Zeichen für den hohen Bedarf an solchen Informationsplattformen.“
Fortsetzung bereits im Gespräch
Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen zieht die Gemeinde bereits in Betracht, die Messe in Zukunft zu etablieren. Eine Neuauflage soll erneut aktuelle Trends und drängende Fragen aufgreifen, um den Bürgern auch weiterhin konkrete Hilfestellungen bei ihren Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben zu bieten.
Für alle, die den Termin am 7. Juni verpasst haben oder sich weiterführend informieren möchten, bietet die Gemeinde Westoverledingen eine zentrale Anlaufstelle. Umfassende Informationen zu aktuellen Förderprogrammen und Beratungsangeboten rund um das Thema energieeffiziente Gebäudesanierung sind jederzeit online abrufbar unter:
www.westoverledingen.de/buergerservice/klimaschutz
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Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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