Lokal
14 Millionen Euro Härtefallhilfen für Meyer Werft
Althusmann: Förderung zum Erhalt von Standort Papenburg und Arbeitsplätzen
Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat heute (Mittwoch) einen Förderbescheid in Höhe von 14 Millionen Euro im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Härtefallhilfen für Unternehmen und Soloselbständige („Härtefallhilfe Niedersachsen”) an die Papenburger Meyer Werft übergeben. Die Hilfen, die jeweils zur Hälfte von Land und Bund getragen werden, sind für Unternehmen bestimmt, die während der Corona-Krise bislang bei sämtlichen Hilfsprogrammen nicht zum Zuge kamen.
Althusmann: „Die Meyer Werft ist von besonderer Bedeutung für die Region und den Wirtschaftsstandort Niedersachsen — sie ist als Wirtschafsfaktor und Arbeitgeber von besonderem landespolitischem Interesse. Durch die Corona-Pandemie ist das Unternehmen, wie alle Kreuzfahrtschiffbau-Werften, von massiven finanziellen Einbußen betroffen, die sich auch auf den Standort Papenburg auswirken. Mit der Förderung aus der Härtefallhilfe wollen wir als Land einen Beitrag zur langfristigen Sicherung des Standortes Papenburg und den damit verbundenen Arbeitsplätzen leisten.”
Nach der „Härtefallhilfe Niedersachsen” ist es bei Feststellung eines sogenannten besonderen landespolitischen Interesses möglich, eine Billigkeitsleistung bis zur beihilferechtlich zulässigen Höchstgrenze zu gewähren. Althusmann: „Ich habe in Gesprächen mit der Werft frühzeitig auf die Erwartungen des Landes hingewiesen, dass mit dieser Unterstützung auch seitens der Meyer Werft ein Beitrag zur Sicherung des Standortes und damit für die Beschäftigten der Werft einhergehen sollte. Ich freue mich, dass die Geschäftsführung mir dies bereits im Vorfeld zugesichert hat.”
Die ursprünglich genannte Fördersumme von 12 Millionen Euro hat sich nun auf 14 Millionen Euro erhöht, da sich die beihilferechtlichen Regelungen geändert haben und für diese Förderungen jetzt neue Höchstsätze gelten.
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Lokal
Halbseitige Sperrung auf B70 sorgt für Verzögerungen
Geduldsprobe an der Ledabrücke: Halbseitige Sperrung der B70 ab Montag
Leer – Pendler und Autofahrer im Bereich der Papenburger Straße müssen sich ab der kommenden Woche auf Verzögerungen einstellen. Wie die Verkehrsbehörde der Stadt Leer bereits ankündigte, wird am Montag, den 27. April, ab 9:00 Uhr die halbseitige Sperrung der B70 südlich der Ledabrücke aktiviert.
Baustellenverkehr per Ampelschaltung
Für voraussichtlich drei Wochen wird der Verkehr in diesem Bereich mittels einer Lichtsignalanlage gesteuert. Grund für die Einschränkungen sind vorbereitende Arbeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den anstehenden Neubau der Ledabrücke. Konkret beginnt die beauftragte Fachfirma am Montag mit dem Rückbau des Radweges sowie umfangreichen Erdarbeiten.
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Sicherheit geht vor: Bagger im Schwenkbereich
Die Entscheidung für die halbseitige Sperrung ist laut Behörde unumgänglich. Da direkt am Fahrbahnrand gearbeitet und der Boden tief ausgekoffert wird, kommen schwere Geräte zum Einsatz. Insbesondere der Schwenkbereich der eingesetzten Bagger ragt in die Fahrbahn hinein, was aus Sicherheitsgründen Platz für Mensch und Maschine erfordert.
Sperrung bleibt auch nachts bestehen
Entgegen mancher Hoffnung wird die Sperrung auch in den Abend- und Nachtstunden nicht aufgehoben. Ein täglicher Auf- und Abbau sei im weiteren Bauablauf technisch nicht mehr machbar. Durch das Auskoffern des Erdreichs entsteht entlang der Fahrbahnkante eine offene Vertiefung. Eine Freigabe der Strecke außerhalb der Arbeitszeiten würde somit eine erhebliche Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verzögerungen in ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen oder den Bereich, wenn möglich, großräumig zu umfahren.
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Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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