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Brandgefährlich: Tiere vor den Flammen schützen

Foto: A.Farkas/afi
Brandgefährlich: Tiere vor den Flammen schützen
Zum Brand in Europas größter Ferkelzuchtanlage in Alt Tellin (Mecklenburg-Vorpommern) vor einem Jahr erklären Renate Künast, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft, und Zoe Mayer, Berichterstatterin für Tierschutz:
Fast 60.000 Tiere fanden vor einem Jahr einen qualvollen Tod, weil der Brandschutz in Europas größter Schweinezuchtanlage nicht ausreichend berücksichtigt wurde. An den tragischen Tod zehntausender Lebewesen erinnern wir gemeinsam mit Anwohnerinnen und Anwohnern, Tierschutz- und Umweltverbänden. Eine Brand-Katastrophe wie in Alt Tellin darf sich nicht wiederholen.
Leider sind Stallbrände keine Seltenheit. In Deutschland gibt es durchschnittlich sechs Stallbrände pro Tag. Zur Vermeidung solcher Brände hat sich die Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Rechtsvorschriften zum Schutz vor Bränden und technischen Störungen in Ställen zu verbessern. Bisher sind die brandschutzrechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen sehr unkonkret. Zudem gibt es bislang auch keine nach dem Tierschutzgesetz mögliche bundeseinheitliche Brandschutzverordnung. Der im Grundgesetz verankerte Tierschutz erfordert besseren Brandschutz in Ställen mit ausreichend Platz, Auslauf und Tageslicht. Eine Rettung der Tiere aus dem Stall muss bei jedem neu gebauten Stall zu jeder Zeit möglich sein.
In dieser Woche tagen die zuständigen Fachministerinnen und Fachminister von Bund und Ländern bei der Agrarministerkonferenz in Magdeburg. Dort wird der Ergebnisbericht der im vergangenen Jahr nach dem Brand in Alt Tellin eingesetzten Ad-hoc-Arbeitsgruppe beraten, um Schlussfolgerungen aus solchen Brandvorfällen in Tierhaltungsbetrieben zu ziehen. Nun braucht es zeitnah eine klare und verbindliche Rechtsverordnung, die die Tiere schützt und nicht die Profitinteressen der Eigentümerinnen und Eigentümer.

Deutscher Tierschutzbund fordert Systemwechsel
Angesichts des Rückstaus von Schweinen in Mast- und Aufzuchtbetrieben fordert der Deutsche Tierschutzbund eine Abkehr vom nicht krisensicheren System der Schweine-„Produktion“. Maßnahmen, wie die von Bundesministerin Julia Klöckner geforderte Schlachtung an Wochenenden und Feiertagen lösten das Problem nicht langfristig. Akute Auslöser für den „Schweinestau“ in den Ställen sind die durch Corona eingeschränkten Schlacht- und Zerlegekapazitäten sowie die Afrikanische Schweinepest (ASP), welche die Abnahme der Schweine und den Absatz des Fleisches erschwert.
„Das bestehende System der Agrarindustrie mit seiner eng getakteten und allein am Profit orientierten Intensivtierhaltung stößt an seine Grenzen. Die derzeit dramatische Lage zeigt: Das System ist nicht krisensicher. Lediglich die Schlachtkapazitäten zu erhöhen, wird langfristig nicht helfen. Der Systemwechsel, der insbesondere mit der Reduzierung von Beständen einhergehen muss, ist lange überfällig und dringender denn je, da ein Ende der Schwierigkeiten durch Corona und die ASP nicht absehbar ist. Die Ferkelerzeugung muss jetzt heruntergefahren werden. Ebenso braucht es eine Flächenbindung der landwirtschaftlichen Tierhaltung, eine Dezentralisierung und eine Abkehr von der Exportorientierung“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
In konventioneller Haltung leben Schweine auf sehr engem Raum, der durch die derzeitige Überbelegung weiter schrumpft. Zu viele Schweine in einer Bucht konkurrieren um Ressourcen, wie Platz, Futter und Wasser oder Beschäftigungsmaterial. Durch die massive Überbelegung verschlechtert sich auch die Luftqualität; Schadgaswerte können ansteigen, was die Atemwege belastet und die Gesundheit der Tiere gefährdet. Eine solche Situation bedeutet Stress und kann auch zu Verhaltensstörungen und gesteigerter Aggression und damit Verletzungen führen. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes muss jedoch für jedes Schwein der Zugang zu den notwendigen Ressourcen gewährleistet sein. Reichen die Fressplätze nicht mehr aus, muss beispielsweise eine Bodenfütterung Abhilfe schaffen. Eine weitere Vergrößerung des Rückstaus müsse kurzfristig und mit vereinten Kräften unter anderem durch die Wiederherstellung des normalen Arbeitsbetriebs in Schlacht- und Zerlegeunternehmen verhindert werden — immer unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes und der Hygieneregeln. Nichtsdestotrotz müsse jetzt an den großen Stellschrauben gedreht werden, um in Zukunft eine resiliente Form der Landwirtschaft zu ermöglichen. Hier sieht der Verband die Politik in der Pflicht.
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24/7 Automatenkioske in Niedersachsen: Gericht kippt Öffnungsbeschränkungen

Symbolfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO — Automatenkiosk in Rhauderfehn
Automatenkioske in Niedersachsen: Grünes Licht für durchgehende Öffnungszeiten
Gute Nachrichten für Betreiber von Automatenkiosken in Niedersachsen: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Automatenshops nicht den dauerhaften Ladenöffnungszeiten unterliegen . Damit dürfen diese Shops auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr geöffnet bleiben – ein Urteil, das für viele Betreiber erfreulich sein dürfte.
Hintergrund des Urteils
Die Stadt Papenburg hatte im Juni 2024 einen 30 m² großen Automatenshop auferlegt, dessen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden beschränkt waren. Begründet wurde dies mit dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) , das auch für Automatenshops gelten soll. Dagegen wehrte sich die Betreiberin des Shops gerichtlich – und bekam nun in zweiter Instanz Recht.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht argumentierte, dass der Automatenshop nicht unter das Ladenöffnungsgesetz falle . Bereits das frühere bundesweite Ladenschlussgesetz habe solche Geschäfte nicht erfasst, und der Landesgesetzgeber habe mit der Reform 2006 eher eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beabsichtigt. Auch der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe steht einer durchgehenden Öffnung nicht entgegen, da Kunden ihre Ruhezeiten selbst bestimmen könnten.
Folgen für Automatenkioske
Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen für die weitere Verbreitung von Automatenkiosken in Niedersachsen . Immer mehr Betreiber setzen auf das Konzept von personalfreien 24/7‑Verkaufsstellen , um Kunden auch außerhalb regulärer Ladenöffnungszeiten mit Waren zu versorgen.
Da der Beschluss unanfechtbar ist, dürfte er auch über Papenburg hinaus Signalwirkung für andere Kommunen in Niedersachsen haben. Betreiber von Automatenkiosken können sich somit auf stabile rechtliche Rahmenbedingungen verlassen und ihre Standorte künftig ohne zeitliche Einschränkungen betreiben.
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Unser Ziel ist es nicht nur, fachliche Defizite auszugleichen, sondern auch die Lernmotivation zu steigern und das Selbstbewusstsein der Schüler zu stärken. Unsere Methoden beinhalten:
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Niedersachsen: Rekord-Gemüseernte 2024 – Speisezwiebeln auf Platz 1!

Große Gemüseernte in Niedersachsen: Speisezwiebeln dominieren Anbau
Die Gemüseproduktion in Niedersachsen hat im Jahr 2024 einen deutlichen Zuwachs verzeichnet. Nach Angaben des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN) konnten 900 Betriebe auf einer Anbaufläche von 24.500 Hektar insgesamt 757.145 Tonnen Gemüse ernten. Dies entspricht einer Steigerung von 13,2% im Vergleich zum Vorjahr. Besonders bemerkenswert ist das Wachstum des Anbaus unter begehbaren Schutzabdeckungen, der sich um 11,0% vergrößerte und mittlerweile 115 Hektar umfasst.
Speisezwiebeln lösen Spargel als führende Kultur ab
Die Anbauflächen für verschiedene Gemüsesorten entwickelten sich unterschiedlich. Während der Spargelanbau weiterhin rückläufig ist (-7,9% gegenüber 2023), gewannen Speisezwiebeln zunehmend an Bedeutung. Mit einer Anbaufläche von 5.498 Hektar (+26,9%) überholten sie den Spargel und wurden zum Gemüse mit der größten Freilandanbaufläche in Niedersachsen. Auch die Erntemenge der Speisezwiebeln wuchs um 16,8% auf 252.122 Tonnen. Möhren und Karotten belegten mit 153.487 Tonnen (+7,6%) den zweiten Platz in der Erntemenge.
Grünkohlanbau erholt sich nach Rückgang
Das für Niedersachsen traditionelle Wintergemüse, der Grünkohl, konnte sich nach einem Rückgang im Jahr 2023 wieder erholen. Die Anbaufläche stieg von 344 Hektar auf 383 Hektar und näherte sich damit dem Niveau von 2022 an. Die Erntemenge lag mit 7.177 Tonnen sogar über den Werten der letzten Jahre.
Gewächshausanbau wächst um 11%
Ein weiterer Trend zeigt sich im geschützten Gemüseanbau. Die Anbauflächen in Gewächshäusern wurden um rund 11% erweitert, was zu einer Ertragssteigerung von 20,9% führte. Insgesamt wurden 37.553 Tonnen Gemüse aus geschütztem Anbau geerntet. Den größten Anteil daran hatten Salatgurken mit 25.691 Tonnen (68,4%), gefolgt von Tomaten mit 9.580 Tonnen (25,5%) und Paprika mit 1.502 Tonnen (4,0%).
Mehr Öko-Gemüse im Freiland
Auch der ökologische Gemüseanbau legte wieder zu. 196 Betriebe bewirtschafteten 2.611 Hektar ökologisch, was einem Anteil von 10,7% der gesamten Freilandgemüse-Anbaufläche entspricht. Nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren konnte die ökologische Anbaufläche um 15,4% gesteigert werden. Die Erntemenge aus biologischem Anbau wuchs um 21,2% auf 81.918 Tonnen, was 11,4% der gesamten Freilandernte ausmachte.
Zusammenfassung
Trotz vereinzelter wetterbedingter Ernteausfälle konnte Niedersachsen seine Gemüseproduktion im Jahr 2024 deutlich steigern. Besonders der Anbau von Speisezwiebeln nahm weiter zu, während sich der Spargelanbau weiter verringerte. Auch die ökologische Landwirtschaft und der Gewächshausanbau verzeichneten Zuwächse. Diese Entwicklungen zeigen eine zunehmende Anpassung der niedersächsischen Gemüseproduktion an veränderte Marktbedingungen und klimatische Herausforderungen.
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