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Tag der Niedersachsen 10.06. — 12.06.2022

Am Freitag stellten der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil und Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay im Landesmuseum Hannover die Planungen für den 37. Tag der Niedersachsen (10.–12. Juni) vor. Nachdem der ursprüngliche Termin im letzten Jahr coronabedingt nicht stattfinden konnte, möchten nun dieses Jahr zahlreiche Vereine, Verbände und Institutionen aus ganz Niedersachsen ihre Arbeit einem großen Publikum präsentieren. Vor allem die Vereine, Verbände, die Künstlerinnen und Künstler und insbesondere die ehrenamtlich engagierten Menschen geben dem „Tag der Niedersachsen” ein besonderes und jeweils auch regional geprägtes Gesicht. Bei dem Fest präsentieren die Mitwirkenden die kulturelle Vielfalt des Landes und stellen sie einem großen Publikum vor. Die Veranstaltung soll ein Ort der Begegnung sein, für Einheimische und Gäste aus allen Teilen der Welt.
Nach einer kurzen Begrüßung durch die Direktorin des Landesmuseums, Prof. Dr. Katja Lembke, erläuterten Weil und Onay einige Eckpunkte der dreitägigen Veranstaltung in der Landeshauptstadt. Über 400.000 Besucherinnen und Besucher werden erwartet. Rund
250 Aussteller auf neun Themenmeilen präsentieren ihre Arbeit, sieben Bühnen sorgen für Unterhaltung und Information. (Genauere Bezeichnung am Ende der PI) Auch ein Trachten- und Festumzug „Umzug der Vielfalt” mit 80 Gruppen aus ganz Niedersachsen ist mit dabei.
Dazu erklärte der Ministerpräsident: “Ich freue mich auf den Tag der Niedersachsen in Hannover. Es ist gut das wir nach den vielen Corona Monaten wieder das vielfältige Leben unseres Bundeslandes sehen und genießen können. Niedersachsen hat viel zu bieten in seinen Regionen und das zeigen wir vom Harz bis an das Meer in unserer Landeshauptstadt. Deswegen erwartet die Besucherinnen und Besucher ein attraktives Programm und wir freuen uns über viele Niedersächsinnen und Niedersachsen die sich von ihrem Land begeistern lassen.”
Oberbürgermeister Onay ergänzte: „Unter dem Motto „Stadt.Land.Fest” feiert Hannover endlich den Geburtstag des Landes Niedersachsen nach. Es ist eine tolle Gelegenheit, Hannover als Landeshauptstadt zu präsentieren — eine Stadt, die Herausforderungen unserer Zeit meistert, neue Wege wagt und dadurch auch Vorbildfunktion übernimmt. Im Rahmen einer Ausstellung schauen wir auf 76 Jahre voller Ereignisse und Geschichten aus Hannovers Vergangenheit zurück und werfen gleichzeitig mit vielen Angeboten hannoverscher Vereine und Institutionen einen Blick in die Gegenwart und Zukunft der Stadt. Ich freue mich sehr auf viele Besucherinnen und Besuchern sowie auf Gäste aus ganz Niedersachsen und auf ein buntes Fest.”
Die Stadt Hannover bietet den Besucherinnen und Besuchern ein vielfältiges Programm unter dem Motto „Stadt.Land.Fest” und bespielt unter anderem weite Teile des Maschparks. Das Herzstück der sogenannten Meile der Landeshauptstadt Hannover ist die Open-Air-Ausstellung des Historischen Museums mit dem Titel „Hannover — Hauptstadt für Niedersachsen”. Sie knüpft an die Ausstellung „75 Jahre Niedersachsen”, die 2021 im Bürgersaal des Neuen Rathauses gezeigt wurde an. Der Fokus der Ausstellung liegt auf wirkmächtigen Ereignissen, die die Stadt nachhaltig geprägt haben und die für das Zusammenleben und Zusammenwirken der Hannoveranerinnen und Hannoveraner stehen.
Das Historische Museum hat bei der Entwicklung der Outdoor-Ausstellung aus seinem reichen Quellenfundus geschöpft: „Themen, Ereignisse und Entwicklungen der Stadtgeschichte einzuordnen und zu bewerten, der DNA Hannovers nachzuspüren, das gehört zu den Aufgaben unseres Geschichtsmuseums — nicht zuletzt mit den 2,5 Millionen Fotos im Bildarchiv unseres Hauses,” so Direktor Thomas Schwark.
Hannover und seine Stadtverwaltung sind für die Menschen da — spielerisch, bunt, informativ: Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün erklärt, wie Baumschutz in einer Großstadt funktioniert, wie sich unser Grundwasser in Zeiten des Klimawandels verhält und wie Hochbeete klimafreundlich bepflanzt werden können.
Beim Fachbereich Jugend und Familie stehen vor allem Aktivitäten zum Mitmachen auf dem Programm. Darüber hinaus warten im Maschpark ein Märchenzelt, Hüpfburgen und ein riesiger historischer Stadtplan, der mit Bobbycars erkundet werden kann.
Auch die Stadtentwässerung gibt einen spannenden Einblick in ihre Arbeit, die sich meist im hannoverschen Untergrund abspielt. Die hannoversche Feuerwehr ist mit Rat, Tat und schwerem Gerät auf der Technik- und Blaulichtmeile zu finden.
Zusammen mit dem Freundeskreis Hannover präsentiert die Landeshauptstadt auf der Rückseite des Neuen Rathauses eine Bühne und nimmt alle Besucherinnen und Besucher mit auf eine Zeitreise. Auf dem Programm stehen bewegende Gespräche mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern Hannovers, Poetry Slams und natürlich viel Musik — unter anderem dabei sind Brazzo Brazzone, SPAX sowie Egon und die Treckerfahrer, Hannovers beliebteste Band für Kinder.
Unter www.hannover.de/Tag-der-Niedersachsen finden Sie eine Webseite mit vertiefenden Informationen (Aussteller‑, sowie Lagepläne, Bühnenprogramm, Anfahrtsskizzen etc.).
Die Pressestelle der Landeshauptstadt Hannover erreichen Sie unter: 0511 168–43221
olja.yasenovskaya@hannover-stadt.de oder presse@hannover-stadt.de
Meilen:
1. Sportmeile
2. Landesmeile (mit Auftritten aller Ministerien und ihrer nachgeordneten Behörden)
3. Blaulicht- und Technikmeile (die trotz der hohen Belastung durch die Betreuung von
Flüchtlingen aus der Ukraine dabei sind)
4. Meile der Kirchen und Religionsgemeinschaften (erstmals nicht nur eine Kirchenmeile,
sondern eine Meile der Kirchen und Religionsgemeinschaften)
5. Natur- und Umweltmeile
6. Info- und Erlebnismeile (u.a. mit den Zelten der beiden Bündnisse „Niedersachsen packt an”
und „Niedersachsen hält zusammen”)
7. Tourismusmeile (u.a. mit den ehemaligen Ausrichterstädten)
8. Meile der Landeshauptstadt Hannover
9. Wirtschafts- und Innovationsmeile (mit Unternehmen und Einrichtungen der Wissenschaft)
Bühnen:
1. NDR in Kooperation mit dem Landesmusikrat
2. Antenne Niedersachsen in Kooperation mit dem LandesSportBund Niedersachsen und
den Kirchen in Niedersachsen
3. Landestrachtenverband Niedersachsen (tagsüber), RADIO 21 (abends)
4. Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung mit „Baustelle Zukunft”
5. Landestrachtenverband Niedersachsen
6. Landeshauptstadt Hannover und Freundeskreis Hannover e. V.
7. Niedersächsischer Landtag
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
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Wichtiger Tipp für Pilzsammler: Notfallnummern griffbereit halten

Pilzvergiftung Notruf: Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi warnt vor tödlichen Risiken beim Pilzesammeln
Die Pilzsaison in Niedersachsen hat begonnen – und mit ihr wächst auch die Gefahr von Pilzvergiftungen. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi warnt eindringlich davor, sorglos mit dem Sammeln und Verzehr heimischer Wildpilze umzugehen.
Besonders gefährlich ist der Grüne Knollenblätterpilz (Amanita spec.). Er sieht essbaren Pilzen zum Verwechseln ähnlich, ist jedoch hochgiftig. Rund 90 Prozent aller tödlichen Pilzvergiftungen gehen auf ihn zurück.
Symptome einer Pilzvergiftung
Die ersten Anzeichen treten meist erst Stunden nach dem Verzehr auf:
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Übelkeit
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Erbrechen
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Durchfall
Das Tückische: Nach einem kurzen Abklingen der Beschwerden kann es zu schweren Schäden an Leber und Nieren kommen – manchmal erst nach ein bis zwei Tagen.
Dr. Philippis eindringlicher Appell
„Bitte seien Sie beim Spaziergang durch den Wald vorsichtig und informieren sich vorab über die hier vorkommenden Pilzarten“, betont Minister Philippi. „Wenn der Verdacht auf eine Pilzvergiftung besteht, suchen Sie sofort ein Krankenhaus auf. Das Gift breitet sich rasch im Körper aus. Nehmen Sie unbedingt Pilzreste oder Erbrochenes mit, um die Ursache schneller festzustellen.“

Wichtige Telefonnummer im Notfall: Pilzvergiftung Notruf
Bei Verdacht auf eine Pilzvergiftung sollten Sie sofort handeln:
📞 Giftinformationszentrum-Nord (GIZ): 0551 19240
(24 Stunden am Tag erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen)
Im Notfall wählen Sie außerdem immer die 112.
Wichtig zu merken:
Das Sammeln von Pilzen ist ein schönes Naturerlebnis – aber nicht ohne Risiko. Wer sich unsicher ist, sollte Pilze nicht verzehren und im Zweifel Expertinnen und Experten hinzuziehen.
Eine Pilzvergiftung ist lebensgefährlich. Zögern Sie deshalb nicht, im Ernstfall den Notruf oder das Giftinformationszentrum anzurufen.
Wichtige Notrufnummern bei Pilzvergiftung:
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GIZ Nord: 0551 19240
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Europäische Notrufnummer: 112

Vergiftungen: Wann die 112 wählen und wann den Giftnotruf anrufen?
Vergiftungen können sehr schnell gefährlich werden – manchmal sogar lebensbedrohlich. Deshalb ist es entscheidend zu wissen, wann die 112 (Notruf) gewählt werden muss und wann der Kontakt zu einer Giftnotrufzentrale der richtige erste Schritt ist.
112 bei akuten Notfällen
Die 112 ist die richtige Wahl, wenn eine Vergiftung lebensbedrohlich erscheint. Typische Symptome, die einen sofortigen Notruf erfordern, sind:
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Bewusstlosigkeit
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Schwere Atemnot
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Starke Krämpfe
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Andere Anzeichen einer schweren Vergiftung, die den Zustand dramatisch verschlechtern
In diesen Fällen zählt jede Minute. Der Rettungsdienst kann schnell vor Ort sein und lebensrettende Maßnahmen einleiten.
Giftnotruf bei Vergiftungsverdacht ohne akute Lebensgefahr
Besteht lediglich der Verdacht auf eine Vergiftung, ohne dass akute lebensbedrohliche Symptome vorliegen, sollte zunächst eine Giftnotrufzentrale kontaktiert werden. Dort stehen Expertinnen und Experten rund um die Uhr bereit, um einzuschätzen, wie gefährlich die Situation ist und welche Maßnahmen sofort ergriffen werden müssen.
Verschlechtert sich der Zustand der betroffenen Person plötzlich oder treten neue schwere Symptome auf, ist zusätzlich die 112 zu wählen.
Vorbereitung vor dem Anruf
Wer Hilfe holt, sollte – soweit möglich – bereits wichtige Informationen sammeln, um den Rettungskräften oder der Giftnotrufzentrale genaue Angaben machen zu können:
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Was wurde eingenommen?
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Wann?
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Wie viel?
Zudem ist es wichtig, die betroffene Person aus einer möglichen Gefahrenzone zu bringen, die Atemwege freizuhalten und – wenn nötig – Erste Hilfe zu leisten.
Weitere Hinweise
Die 112 ist der europäische Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst und sollte nur in akuten, lebensbedrohlichen Notfällen gewählt werden.
Die Giftnotrufzentralen sind dagegen auf Vergiftungen spezialisiert und können gezielte Ratschläge geben – auch begleitend, während der Rettungsdienst unterwegs ist.
In weniger dringenden Fällen oder bei Unsicherheiten kann außerdem der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 weiterhelfen.
Fazit
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112 sofort anrufen: bei akuten, lebensbedrohlichen Symptomen.
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Giftnotruf kontaktieren: bei Vergiftungsverdacht ohne unmittelbare Lebensgefahr.
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116117: bei medizinischen Fragen außerhalb von Notfällen.
👉 Wichtig: Im Zweifel immer lieber einmal zu viel Hilfe rufen als zu spät reagieren.

Tipp für Pilzsammlerinnen und Pilzsammler
Wer regelmäßig Pilze sammelt, sollte die wichtigen Telefonnummern griffbereit haben. Notieren Sie sich die Nummern gut sichtbar beim Telefon, speichern Sie sie im Handy unter „Notfall“ ab oder hängen Sie sie in der Küche aus. So können auch Angehörige im Ernstfall schnell die richtige Hilfe rufen.
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Giftnotruf GIZ-Nord: 0551 – 19240
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Notruf (bei Lebensgefahr): 112
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117

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Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung

Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
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Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
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Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
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Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
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Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
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Träger öffentlicher Aufgaben
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Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
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Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
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Wahlwerbung
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Irreführende Werbung
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Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
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3. Gestaltungsregeln
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
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Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
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Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
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Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
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Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
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Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
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Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
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Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
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Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
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Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
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Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
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Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.
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Notar Leer – So finden Sie den passenden Notar für Immobilien, Erbe & Verträge

Alt eingesessene Notare in der Mühlenstraße in Leer – erfahrene Ansprechpartner für Immobilienrecht, Erbrecht und Vertragsbeurkundungen.
Notar Leer – Ihr zuverlässiger Partner für rechtliche Angelegenheiten
Wer in Leer einen kompetenten Notar sucht, steht oft vor wichtigen Entscheidungen. Ob Immobilienkauf, Testament, Unternehmensgründung oder Ehevertrag – der Notar in Leer sorgt dafür, dass rechtliche Vorgänge sicher, transparent und gesetzeskonform ablaufen.
Warum ist ein Notar in Leer so wichtig?
Der Notar ist in Deutschland ein neutraler, staatlich bestellter Rechtsbeistand. Seine Aufgabe:
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Rechtsgeschäfte beurkunden
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Parteien umfassend beraten
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Rechtssicherheit gewährleisten
Egal, ob Sie ein Haus in Leer kaufen, Ihr Erbe regeln oder eine Firma gründen – der Notar in Leer sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt und rechtliche Fehler vermieden werden.
Leistungen eines Notars in Leer
Ein Notar in Leer bietet eine Vielzahl an Leistungen, darunter:
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Immobilienrecht
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Kaufverträge für Häuser, Wohnungen und Grundstücke
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Eintragungen im Grundbuch
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Erbrecht
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Testamente und Erbverträge
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Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
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Familienrecht
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Eheverträge
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Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Gesellschaftsrecht
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Gründung von Unternehmen
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Änderungen im Handelsregister
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Beglaubigungen
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Unterschriften
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Dokumente und Vollmachten
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Tipps zur Auswahl des richtigen Notars in Leer
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Lokale Erfahrung: Ein Notar aus Leer kennt regionale Besonderheiten, z. B. bei Immobilienverträgen.
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Spezialisierung: Achten Sie darauf, ob der Notar im für Sie relevanten Rechtsgebiet Erfahrung hat.
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Erreichbarkeit: Gute Terminverfügbarkeit und persönliche Beratung sind ein Qualitätsmerkmal.
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Transparenz: Ein seriöser Notar erklärt Abläufe und Kosten verständlich.

Notar Leer – Sicherheit und Vertrauen
Ein Notar in Leer ist Ihr verlässlicher Partner für rechtlich sichere Verträge und Dokumente. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass Ihre Angelegenheiten korrekt geregelt werden – von der Immobilienübertragung bis zur Unternehmensgründung.
Wenn Sie auf Qualität, Erfahrung und rechtliche Sicherheit setzen, ist ein lokaler Notar in Leer die beste Wahl.
