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Feuerwehr und Brandkasse warnen: Gefahren bei Silvester-Pyrotechnik-Zündung
Unfälle und Schäden lassen sich so einfach vermeiden!
Feuerwehr und Brandkasse warnen: Gefahren bei Silvester-Pyrotechnik-Zündung
Irreparable Hörschäden, Augenverletzungen, Verbrennungen oder gar abgetrennte Finger: Jahr für Jahr verletzen sich in der Silvesternacht viele hundert Menschen teils schwer beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Auch Gebäudebrände durch verirrte Raketen oder Böller sind in der Silvesternacht häufig zu beklagen … Hier warnen der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Brandkasse vor den leider oft unterschätzten Gefahren!
Gerd Diekena und Manuel Goldenstein, Präsident und Sprecher des Arbeitskreises Öffentlichkeitsarbeit des Feuerwehrverbandes Ostfriesland, und Signe Foetzki, Pressesprecherin der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse, informieren: „Bei allem Vergnügen, das ein Feuerwerk bereitet, erkundigen Sie sich bitte nach den regionalen Beschränkungen und bedenken Sie die Gefahren.“
Unfälle und Schäden lassen sich einfach vermeiden!
„Ursachen sind oft der unsachgemäße oder leichtsinnige Umgang mit Raketen und Knallkörpern. Wer auf ein Feuerwerk zu Silvester nicht verzichten möchte, muss unbedingt die Gebrauchsanweisung von Feuerwerkskörpern beachten!”, rät Gerd Diekena: „Raketen sind stets im Freien und niemals aus der Hand, sondern aus standsicheren Rohren oder Flaschen zu zünden. Und auch wenn es reizt: Selbstgebaute Böller verbieten sich von allein! Zudem gehört ein Feuerwerk nicht in Kinderhände und sollte niemals auf Menschen oder Tiere gerichtet werden! Und selbst ‚Jugendfeuerwerk‘, das ausdrücklich für Kinder vorgesehen ist, kann brennbare Materialien entzünden — Eltern sollten ihre Kinder im Auge behalten.“
Worauf man beim Umgang mit Feuerwerkskörpern achten muss:
- Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und
–prüfung (BAM) kaufen:
Klasse BAM‑P I: Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig verwendet werden
Klasse BAM‑P II: Feuerwerkskörper dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden - Finger weg von Feuerwerkskörpern unbekannter Herkunft oder „Billigimporten“ und niemals selbst gebastelte Böller benutzen
- Feuerwerkskörper, die nicht losgehen, niemals aufheben oder erneut zünden
- Feuerwerkskörper nicht bündeln, keine Zündschnüre verkürzen
- Silvesterraketen und Knaller nie aus der Hand und nur im Freien und mit großem Sicherheitsabstand unter Berücksichtigung der Windrichtung (!) zünden
- Raketen nur senkrecht aus sicheren Behältern abfeuern, etwa einer leeren Flasche im Getränkekasten
- Feuerwerkskörper stets sicher vor Kindern aufbewahren
- Raketen nicht auf Menschen oder Tiere richten
- Haustiere in der Silvesternacht im Haus halten
- Alkoholisierte Personen von Feuerwerkskörpern fernhalten
- Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, wie etwa in Jacken- oder Hosentaschen
- Auf Balkonen, Terrassen oder im Garten sollte vor Silvester gründlich aufgeräumt werden: Altpapierstapel, leicht brennbare Dekorationsmaterialien erhöhen die Brandgefahr, falls Raketen und Böller außer Kontrolle geraten
- Türen und Fenster sollten geschlossen bleiben – und auch nicht angekippt werden!
- Genaue Gebrauchsanweisung der Hersteller beachten
- Nur am 31.12. und am Neujahrstag ist das Böllern erlaubt! Verboten ist es allerdings in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen!
Eine Bitte hat Signe Foetzki auch: „Denken Sie bei dem Einsatz von Raketen, Feuerwerkskörpern und Knallern auch an die Tiere, die wesentlich sensiblere Gehörorgane besitzen als wir. Wenn unsere Schmerzgrenze durch den Knall schon fast erreicht ist, können sie in panische Angst versetzt werden und unberechenbar reagieren.“
„Die Feuerwehren befinden sich zu dieser Zeit immer in einer angespannteren Lage als sonst, denn die Wahrscheinlichkeit, einen oder gar mehrere Brände bekämpfen zu müssen, ist hoch“, schildert Manuel Goldenstein aus den Erfahrungen der zahlreichen Einsätze der Kameradinnen/ ‑en. „Die Bereitstellung von Löschmitteln in Form eines Gartenschlauches, Feuerlöschern, Eimern mit Wasser oder Sand und Schaufel, können Schlimmeres verhindern. Wichtig zu wissen ist, dass die Knall- und Leuchtkörper oft von Wasser ‚unbeeindruckt‘ sind. Sollte ein Feuer außer Kontrolle geraten oder eine Unsicherheit bei einem Brand bestehen, muss umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gerufen werden. Nähert sich ein Blaulicht, geben Sie die Straße frei und informieren Sie auch andere Personen, die sich auf der Straße befinden. Und auch, wenn es dann im Scherz oder guten Willen gemeint ist: Halten Sie sich an Einsatzstellen zurück und bitte behindern Sie die Kameradinnen/-en nicht bei ihrer Arbeit. Leider mussten wir schon mehrfach die Erfahrungen vom Beschießen unserer Einsatzkräfte und der Löschfahrzeuge machen.“
Versicherungsschutz „in der Silvesternacht“
Vorsorge ist besser als Nachsehen: Trotz größter Vorsicht kommt es auch bei der „erlaubten Pyrotechnik“ während der Silvester-Knallerei immer wieder zu Unfällen oder Bränden. Gegen den finanziellen Schaden bietet dann die richtige Versicherung Schutz. So ersetzt zum Beispiel die Hausratversicherung Schäden, die durch Feuer an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen entstehen. Für Schäden, die beispielsweise explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude anrichten, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Wenn ein Partygast in einer Wohnung mit einem Silvestergeschoss einen Schaden verursacht oder Kinder mit Böllern hantieren und es passiert ein Unfall, zahlt die Private Haftpflichtversicherung. Nicht selten werden auch Autos in der Silvesternacht durch Böller oder Raketen in Mitleidenschaft gezogen und können in Brand geraten — dann tritt die Teilkaskoversicherung ein. Verletzen sich Menschen beim Hantieren mit Pyrotechnik kommt in der Regel die Krankenversicherung für anfallende Heilbehandlungen auf. „Silvesterunfälle können leider so-gar zur Invalidität führen”, verdeutlicht Signe Foetzki. „In einem solchen Fall hilft eine zusätzliche Private Unfallversicherung – was aber nicht bedeutet, dass man nicht immer Vorsicht walten lassen sollte!“
Diekena, Goldenstein und Foetzki sind sich einig: „Wir wollen nicht als Bedenkenträger, Spaßverderber oder Besserwisser auftreten. Wir wünschen uns nur, dass das neue Jahr gut und vor allem gesund für alle Bürgerinnen und Bürger startet!“
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Stadt Leer: Rustikaler Neujahrsempfang auf dem Waageplatz!
Rustikaler Neujahrsempfang auf dem Waageplatz
Leer. Eigentlich war alles für letzte Woche vorbereitet, doch das Wetter zwang die Stadt zur Planänderung. Nachdem das extreme Glatteis einen Strich durch die Rechnung machte, verwandelt sich der Waageplatz nun am morgigen Freitag, den 30. Januar 2026, ab 17:00 Uhr in einen stimmungsvollen Treffpunkt für Jung und Alt.
Rustikales Konzept unter freiem Himmel
In diesem Jahr setzt die Stadt Leer erneut auf das bewährte Konzept eines „rustikalen Empfangs“. Statt steifer Reden in geschlossenen Sälen erwartet die Gäste eine gemütliche Atmosphäre unter freiem Himmel direkt an der historischen Waage. Es ist eine Einladung an alle Leeranerinnen und Leeraner, in lockerer Runde ins Gespräch zu kommen und gemeinsam auf das Jahr 2026 anzustoßen.
Kulinarische Vielfalt von lokalen Vereinen
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Drei lokale Organisationen stehen mit viel Herzblut bereit, um die Gäste mit regionalen Spezialitäten zu bewirten:
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Herzhaftes vom Grill: Das „Schipper Klottje Leer e. V.“ serviert knackige Bratwürste und wärmenden Glühwein.
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Tradition aus der Pfanne: Die Freiwillige Feuerwehr Loga bereitet die beliebten ostfriesischen Speckendicken frisch zu.
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Süßer Genuss: Der Pfadfinderstamm „Wildgänse“ Leer e. V. rundet das Angebot mit frisch gebackenen Waffeln ab.
Musikalischer Rahmen und Gemeinschaft
Für die passende Unterhaltung sorgt, wie bereits angekündigt, die Uwe Heger Bigband. Der Waageplatz bietet mit seiner Kulisse neben dem Restaurant „Zur Waage“ den idealen Rahmen für diesen besonderen Start ins Jahr. Der Bürgermeister und die beteiligten Vereine freuen sich auf ein zahlreiches Erscheinen und einen lebendigen Austausch in der Nachbarschaft.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Ehrenamt mit Verantwortung: Seminar zum Betreuungsrecht in Leer
Ehrenamtliche rechtliche Betreuung: Kostenloses Einführungsseminar in Leer
Das Betreuungsrecht betrifft viele Menschen – sei es durch die Übernahme einer Aufgabe für Angehörige oder durch das Interesse an einem gesellschaftlich wichtigen Ehrenamt. Um Bürgerinnen und Bürgern den Einstieg in dieses Thema zu erleichtern, lädt die Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu einer Informationsveranstaltung ein.
Unterstützung für Angehörige und Interessierte
Das Seminar richtet sich gezielt an Personen, die bereits als gesetzliche Betreuer für Familienmitglieder bestellt wurden, sowie an alle, die sich eine ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Bereich vorstellen können. Im Fokus steht die Frage, wie Menschen unterstützt werden können, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr vollumfänglich selbst regeln können.
Eckdaten der Veranstaltung
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Datum: Donnerstag, 5. Februar 2026
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Uhrzeit: 16:00 Uhr (Dauer ca. zwei Stunden)
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Ort: Gesundheitsamt Leer, Jahnstraße 4, 26789 Leer
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Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
Inhalte und Ablauf
In der zweistündigen Einführung werden die Grundlagen des Betreuungsrechts verständlich erläutert. Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Theorie, sondern vor allem um die praktische Umsetzung im Alltag.
Themenschwerpunkte sind unter anderem:
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Definition und Abgrenzung der verschiedenen Aufgabenbereiche.
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Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Betreuer.
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Bereitstellung von Arbeitsmaterialien zur Erleichterung der Korrespondenz und Organisation.
Nach Abschluss des Seminars besteht kein Zeitdruck: Die Teilnehmenden können das Erfahrene sacken lassen und in Ruhe entscheiden, ob sie ein solches Ehrenamt übernehmen möchten. Für vertiefende Fragen oder die Planung der weiteren Schritte bietet die Betreuungsstelle zudem individuelle Folgetermine an.
Anmeldung und Kontakt
Für die Planung wird um eine vorherige Anmeldung per E‑Mail gebeten:
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E‑Mail: insa.elsen@lkleer.de
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Telefonische Rückfragen: 0491/926 4015
Dieses Seminar bietet eine ideale Gelegenheit, Berührungsängste mit dem Betreuungsrecht abzubauen und Sicherheit im Umgang mit verantwortungsvollen Aufgaben zu gewinnen.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO

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Wohnungsmarkt in Niedersachsen: Azubis und Rentner geraten unter Druck
Wohnungsmarkt im Kreis Leer: Junge und Alte geraten ins Abseits
Ein aktueller „Sozialer Wohn-Monitor“ des Pestel-Instituts verdeutlicht die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Besonders im Landkreis Leer zeigt sich, dass sowohl Auszubildende als auch die kommende Rentnergeneration der Baby-Boomer vor massiven Problemen stehen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert daher eine drastische Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus.
Ausbildung scheitert an Mietpreisen
Für viele der rund 2.490 Auszubildenden im Landkreis Leer ist der Auszug aus dem Elternhaus finanziell unmöglich. Gabriele Knue, Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordwest-Niedersachsen, warnt vor den wirtschaftlichen Folgen: Wenn junge Menschen eine Ausbildung nicht antreten können, weil sie keine bezahlbare Wohnung oder ein WG-Zimmer finden, gefährdet dies die lokale Wirtschaft.
Um gegenzusteuern, schlägt die Gewerkschaft vor:
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Gezielte Förderung: Bund und Land sollen den Bau von Azubi-Wohnungen nahe Ausbildungszentren unterstützen.
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Steueranreize: Betriebe, die Wohnraum für ihre Lehrlinge schaffen, sollten steuerlich entlastet werden.
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Studentisches Wohnen: Auch in Universitätsstädten ist eine verstärkte Förderung für Studi-Wohnheime notwendig.
Drohende Wohnarmut für Baby-Boomer
Ein weiteres Alarmsignal betrifft die rund 22.800 Baby-Boomer im Landkreis Leer, die bis 2035 in Rente gehen werden. Viele von ihnen blicken aufgrund von Niedriglohnphasen oder Arbeitslosigkeit auf eine geringe Rente. Steigende Mieten könnten dazu führen, dass die bisherige Wohnung unbezahlbar wird. Die IG BAU spricht hierbei von einer drohenden „Wohnarmut im Alter“.
Die Forderung: 14.900 neue Sozialwohnungen pro Jahr
Um den Druck vom Markt zu nehmen und Mieten wieder bezahlbar zu machen, sieht der „Soziale Wohn-Monitor“ einen enormen Nachholbedarf. Bundesweit wird eine Verdopplung des Bestands auf 2 Millionen Sozialwohnungen bis Mitte der 2030er-Jahre angestrebt.
Ziele für Niedersachsen:
| Zielmarke | Anzahl Wohnungen |
| Gesamtbestand bis 2035 | 168.500 Sozialwohnungen |
| Jährlicher Neubau-Bedarf | 14.900 Sozialwohnungen |
Strategien für mehr bezahlbaren Wohnraum
Damit diese Ziele erreicht werden können, fordert die IG BAU eine Kehrtwende in der Förderpolitik und beim Bauen selbst:
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Sofortige Finanzierung: Fördergelder des Bundes müssen bereits zu Baubeginn fließen und nicht über Jahre verteilt werden.
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„Erleichtertes Bauen“: Durch einfachere Standards – ohne Qualitätsverlust – soll mehr Wohnraum für das gleiche Budget entstehen. Dies senkt nicht nur die Baukosten, sondern hält auch die Instandhaltungskosten niedrig.
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Transparenz durch Statistik: Das Land Niedersachsen soll eine öffentliche Statistik führen, um monatlich zu dokumentieren, wo wie viele Sozialwohnungen fertiggestellt wurden.
Die Botschaft ist deutlich: Sozialer Wohnungsbau darf kein Randthema bleiben, sondern muss zur politischen Priorität werden, um den sozialen Zusammenhalt im Kreis Leer und ganz Niedersachsen zu sichern.
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