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Freitag der 13. = Rauchmeldertag!
Freitag der 13. = Rauchmeldertag!
Feuerwehren und Brandkasse appellieren: „Rauchmelder retten Leben!“
Jeder vergangene und zukünftige Freitag der 13. eines Jahres wurde vom Feuerwehrverband zu einem „Rauchmeldertag“ erklärt – so auch der kommende in dieser Woche. Und die rund 170 ostfriesischen Ortsfeuerwehren hängen ihr eigenes Warnspannband „Rauchmelder retten Leben!“, welches die Brandkasse ihnen zur Verfügung gestellt hat, am Freitag wieder öffentlichkeitswirksam aus.
Seit 24 (!) Jahren werben Wehren und OF erfolgreich für den kleinen Lebensretter Schnell ist das Thema vergessen, lebensrettend bleibt es! Gerade wenn wir immer wieder hören und lesen, wie oft Rauchmelder „aktiv“ und erfolgreich waren. Vor mittlerweile 24 Jahren haben die ostfriesischen Feuerwehren und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse die Aktion „Rauchmelder retten Leben“ geplant – und mit Erfolg bis heute durchgeführt.
„Schäden verhüten, Gefahren abwenden und Menschen sensibilisieren: Das sind die gemeinsamen Ziele von Feuerwehr und Brandkasse!“ schildert Ernst Hemmen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland e.V.. „Rund 100 Menschenleben wurden dank des Alarms des Rauchmelders gerettet! Von den ungezählten lebensrettenden Fällen ohne Feuerwehr-Einsatz gar nicht zu sprechen. Und: Dank der gemeinsamen ostfriesischen Initiative gibt es heute bundesweit die gesetzliche Pflicht, Häuser und Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten! Mehr geht an der Stelle nicht! Hier wurde das Projekt gestartet. Der Erfolg gibt unseren Anstrengungen Recht und macht uns stolz. Und bestärkt uns natürlich darin, immer wieder auf den Sinn und die Notwendigkeit des im wahrsten Sinne des Wortes ‚kleinen Lebensretters‘ hinzuweisen!“
Jedes Unglück ist ein Unglück zu viel!
„Die beiden ostfriesischen Institutionen, der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Brandkasse, arbeiten hinsichtlich der Vorsorge Ostfrieslands eng zusammen. So gibt es beispielsweise zwölf (!) gemeinsame Arbeitskreise, die unterschiedliche Themenbereiche wie ‚Brandschutzerziehung‘, ‚Vorbeugender Brandschutz‘ etc. bearbeiten.“ informiert Tammo Keck, verantwortlich für die Feuerwehr-Themen im Hause der Brandkasse. „Zwar finden zurzeit aufgrund der Corona-Situation kaum Präsenz-Veranstaltungen statt, aber wir tauschen uns auf unterschiedlichen technischen Wegen aus.“
„‚A L A R M!‘ – gehört, gelesen oder gesehen: Irgendetwas ist nicht in Ordnung und man wird gewarnt. Hoffentlich … denn jedes Unglück ist ein Unglück zu viel!“ ergänzt Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse. „Gemeinsam mit den Feuerwehren machen wir uns traditionell auch präventiv allerhand Gedanken – bevor ein Schaden eintreten kann! In unserem gemeinsamen Arbeitskreis ‚Vorbeugender Brandschutz‘ haben wir uns erfolgreich seit 1997 für die Sensibilisierung der Bevölkerung eingesetzt. Wir wollten und wollen erreichen, dass keine Menschen mehr an den Folgen eines Brandes sterben!“
‚Hören‘ Sie den Rauch!
„Ob Kurzschluss oder ein defektes Elektrogerät – Brandgefahren lauern im ganzen Haus!“ so Hemmen. „Wenn ein Feuer ausbricht, bleiben nur Minuten, manchmal nur Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen. Die sich in Windeseile ausbreitenden Flammen sind jedoch nicht die häufigste Todesursache, sondern der giftige Rauch ist es. Nachts ist die Gefahr am größten, denn im Schlaf ist der Geruchssinn praktisch ausgeschaltet. Schon nach ein paar Atemzügen im giftigen Brandrauch ist man bewusstlos, etwa zehn Atemzüge sind tödlich. Das hochgiftige Kohlenmonoxid betäubt in kürzester Zeit. Es ist also lebenswichtig, dass man so schnell wie möglich alarmiert wird, wenn ein Feuer ausbricht. Und dafür können die Rauchmelder mit ihren schrillen Pieptönen sorgen.“
Warnmelder sind in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich. Es gibt 1. Einzelrauchmelder, 2. funkvernetzte Melder, die gleichzeitig auslösen und somit im gesamten Gebäude zu hören sind, und 3. mit Telefonkarten ausgestattete Melder, die telefonisch Alarm melden. Eingesetzt werden sie je nach Bedarfsfall — wie zum Beispiel in Abhängigkeit von der Größe eines Gebäudes, damit alle Bewohner gleichzeitig gewarnt werden, oder aber bei Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Es gibt akustische Melder für gehörlose oder schwerhörige Personen und solche mit Vibrationsalarm für sehbeeinträchtigte Menschen. Diese Warnmelder sind beispielsweise mit einer extrem hellen Blitzlampe, die im Schlaf die Netzhaut stimuliert, und/oder einem separaten Vibrationskissen ausgestattet! Bei Personen mit Orientierungsschwierigkeiten bieten sich Telefonmeldungen bei der Familie oder bei Nachbarn an.
Warnmelder: Bezahlbar und zertifiziert!
„Achten Sie beim Kauf auf die Zertifizierungen: Das VdS-Prüfzeichen, die DIN EN 14604 und auf das CE-Zeichen.“ stellt Hemmen dar. „Nur diese Rauchmelder erfüllen Kriterien, die ein gutes Produkt ausmachen — Sicherheit und Qualität hinsichtlich der Lautstärke, einer Batterieendanzeige und einer Prüftaste. Das relativ neue Zertifizierungszeichen ‚Q‘ mit einer integrierten Flamme garantiert eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie, die nicht zweckentfremdet werden kann. Gegenüber den bisherigen Rauchmeldern handelt es sich hierbei um eine neue Generation von Meldern mit sicherheitsrelevanten Bauteilen. Sie haben zusätzlich einen Fliegenschutz, man kann den großen Stummschaltknopf ‚nach dem Frühstückstoast-Brand‘ einfach vom Fußboden aus mit dem Besenstiel betätigen und jährliche Batteriewechsel sind überflüssig. Für technik-affine Menschen gibt es sogar die Möglichkeit, sich per App über zum Beispiel den Batterie-Zustand zu informieren oder zu prüfen, ob die Fotozelle durch Staub beeinträchtigt ist.“
Über die Rauchmelder hinaus gibt es weitere Warnmelder, die im Notfall größeren Schaden abwenden oder gar Leben retten können, denn: auch Hitze, Gas, Kohlenmonoxid oder Wasser können gefährlich sein. Die Ausstattungsmerkmale variieren von Hersteller zu Hersteller und Produktinnovationen sind fast an der Tagesordnung.
Wo sind Rauchmelder zu montieren?
Die Niedersächsische Bauordnung schreibt in § 44 Abs. 5 vor: ‚In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben.‘ Diese müssen so angebracht sein, dass ‚Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.‘ Neben der gesetzlichen Mindestanforderung ist es sinnvoll, auch auf dem Dachboden und im Keller Warnmelder zu installieren, da dort oft Brände entstehen.
Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft in vermieteten Wohnungen der Mieter. Aber: Der Vermieter kann die Installation und/oder die Instandhaltung bzw. Wartung, insbesondere den regelmäßigen Batteriewechsel, sowie die Funktionsprüfung per ausdrücklicher Regelung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen.
Rauchmelder können ohne großen Aufwand montiert werden — Dübel und Schrauben liegen bei. Grundsätzlich gilt: Rauchmelder sollten immer an der Zimmerdecke montiert werden, denn Rauch steigt immer nach oben.
Ihr Versicherungsschutz
Rauchmelder sollen Leben retten! Ihr Beitrag zum Schutz vor Sachschäden ist demgegenüber ‚zweitrangig‘: Weder rufen Rauchmelder automatisch die Feuerwehr, noch leisten sie aktiv einen Beitrag zur Brandbekämpfung. Zwar muss jeder, der eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abschließt, alle bestehenden gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregeln beachten – die Rauchmelder-Pflicht eingeschlossen – sollte dem Vermieter, Mieter oder Eigentümer aber bei der Verwendung eines Rauchmelders trotz alledem ein Fehler unterlaufen, riskiert er dennoch nicht den Versicherungsschutz. Im ureigenen Interesse an sich und seiner Familie muss man immer nur bedenken: Ein Rauchmelder ist bezahlbar – ein Leben nicht!
Was tun, wenn es dann doch brennt?
- Bewahren Sie Ruhe
- Warnen Sie alle Mitbewohner
- Schließen Sie hinter sich Fenster und Türen
- Benutzen Sie keine Aufzüge
- Verlassen Sie umgehend das Haus
- Setzen Sie den Notruf ab: 112
Rauchmelder retten Leben!
Abschließend schildert Ernst Hemmen: „Durch unsere roten Warn-Spannbänder weisen wir vor Ort zum Beispiel bei den Feuerwehrhäusern auf die kleinen Lebensretter hin. Aufklärung ist die halbe Miete! Wir werden gemeinsam mit der Brandkasse nicht müde, auf die Sinnhaftigkeit der Melder hinzuweisen. Denn: Rauchmelder retten Leben!“
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Neueröffnung in Leer: Die „Gute Stube“ lädt im Herzen der Stadt zum Verweilen ein
Auf dem Eröffnungsfoto präsentiert sich das Team: Stephan, der Inhaber, gemeinsam mit Silke und Robert, alle voller Vorfreude, Gäste willkommen zu heißen und den neuen Treffpunkt der Innenstadt persönlich vorzustellen.
Pünktlich zum Weihnachtsmarkt: „Gute Stube“ eröffnet in der Leeraner Innenstadt
Leer – Pünktlich zur festlichen Eröffnung des Weihnachtsmarktes hat am 23. November 2025 ein neues gastronomisches Highlight die Türen geöffnet: die „Gute Stube“ in der Mühlenstraße 54. In den Räumlichkeiten, die vielen als das frühere Ostfriesische Stübchen – Restaurant und Pension bekannt sein dürften, entsteht nun ein Ort, der Genuss, Geselligkeit und gemütliche Atmosphäre vereint.
Das Konzept der „Guten Stube“ kombiniert ambientevolle Gemütlichkeit mit anspruchsvoller Genusskultur. Im Mittelpunkt steht eine Auswahl erlesener Weine von einem Winzerbetrieb aus Baden-Württemberg, ergänzt durch regionales Bier, kleine herzhafte Snacks und hausgemachte Kuchen der traditionsreichen Bäckerei Bruns. Ein Angebot, das sowohl den Kaffeegenuss am Nachmittag als auch einen stilvollen Abend bei Wein oder Bier abdeckt.



Die Lage könnte kaum zentraler sein: mitten in der Innenstadt und nur wenige Schritte vom Wochenmarkt entfernt, lässt sich ein Besuch ideal mit einem Stadtbummel verbinden.
Die „Gute Stube“ ist täglich von 10:00 bis 22:00 Uhr geöffnet, Dienstag bleibt Ruhetag.
Mit der Eröffnung zur Weihnachtsmarktsaison setzt die „Gute Stube“ ein deutliches Zeichen für Qualität, Genuss und Gemütlichkeit in Leers Innenstadt – ein neuer Ort zum Verweilen, Plaudern und den Alltag hinter sich lassen.
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Westoverledingen feiert 50 Jahre – die Chronik als perfektes Weihnachtsgeschenk
Chronik Westoverledingen: Ein ideales Weihnachtsgeschenk mit Heimatgefühl
Pünktlich zur Weihnachtszeit präsentiert die Gemeinde Westoverledingen ein besonderes Geschenk für alle Geschichtsfreunde und heimatverbundenen Bürger: die umfangreiche Jubiläumschronik zum 50-jährigen Bestehen der Gemeinde. Das Buch, das die Jahre 1973 bis 2023 eindrucksvoll dokumentiert, ist weit mehr als eine Sammlung historischer Daten – es ist ein lebendiges Stück Gemeindegeschichte, sorgfältig zusammengetragen und hochwertig gestaltet.
Auf 160 Seiten zeichnet die Chronik die Entwicklung Westoverledingens über fünf Jahrzehnte nach. Sie beleuchtet politische, kulturelle und wirtschaftliche Meilensteine, zeigt Veränderungen, Herausforderungen und Erfolge und führt damit durch ein halbes Jahrhundert Gemeindeleben. Zahlreiche ausgewählte Fotos bereichern das Werk und lassen viele prägende Ereignisse erneut aufleben. Die Bilder verleihen dem Buch einen besonderen Charme, weil sie Geschichten nicht nur erzählen, sondern sichtbar machen.
Bürgermeister Theo Douwes unterstreicht den Wert dieser besonderen Veröffentlichung – und den erfreulich niedrigen Preis: „Es freut uns besonders, dass sich mehrere Westoverledinger Firmen an der Finanzierung des hochwertig gebundenen Buches beteiligt haben. Wir können die Jubiläumschronik deshalb zum Preis von nur 14,90 Euro zum Kauf anbieten.“ Dadurch bleibt die Publikation für alle Interessierten erschwinglich und gleichzeitig ein liebevoll gestaltetes Sammlerstück.
Die Chronik eignet sich damit hervorragend als persönliches und bleibendes Weihnachtsgeschenk – voller Erinnerungen, regionaler Geschichte und spannender Einblicke in die Entwicklung der Gemeinde. Ein Präsent, das nicht nur unter dem Weihnachtsbaum Eindruck macht, sondern immer wieder zum Blättern und Entdecken einlädt.
Erhältlich ist das Buch in der Tourist-Information im Rathaus Westoverledingen (Zimmer B01).
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8:30–12:30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14:00–16:00 Uhr

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Gewinnspiel: gesponsert von Wilken Elektromaschinen
Gewinne mit uns: Mega Adventskalender-Gewinnspiel gesponsert von Wilken Elektromaschinen!
Es ist wieder soweit – wir präsentieren euch voller Vorfreude das alljährliche Highlight: das große Adventskalender-Gewinnspiel, großzügig gesponsert von Wilken Elektromaschinen! In diesem Jahr haben wir gleich zwei beeindruckende Adventskalender im Wert von je etwa 50,00 Euro für euch, die darauf warten, euer Zuhause festlich zu schmücken.
Die Teilnahme an diesem aufregenden Gewinnspiel ist denkbar einfach. Bis zum 23. November 2025 habt ihr die Möglichkeit, euch auf der Facebookseite „Wir Leeraner“ zu beteiligen. Dort findet ihr nicht nur alle relevanten Informationen rund um das Gewinnspiel, sondern auch die Datenschutzbestimmungen und Teilnahmebedingungen. Uns ist Transparenz wichtig, und wir möchten sicherstellen, dass alle Teilnehmer bestmöglich informiert sind.
Ein herzliches Dankeschön geht an Holger Wilken, den Inhaber von Wilken Elektromaschinen, für die großzügige Unterstützung und die Bereitstellung dieses beeindruckenden Adventskalenders. Sein Engagement macht dieses Gewinnspiel zu einer wahren Bereicherung für unsere Community.
Alle Teilnehmer wünschen uns das allerbeste Glück! Nutzt diese Gelegenheit, um euch auf die festliche Jahreszeit einzustimmen und mit etwas Glück einen der beliebten Adventskalender von Wilken Elektromaschinen zu gewinnen.
Wir sind gespannt auf eure Teilnahme und drücken euch die Daumen! Viel Glück! Die Vorfreude auf die festliche Jahreszeit beginnt mit dem WERA Adventskalender! Hinter jedem Türchen dieses einzigartigen Adventskalenders verbirgt sich eine Überraschung, die nicht nur Handwerkerherzen höherschlagen lässt, sondern auch alle jene, die Qualität und Funktionalität zu schätzen wissen.
Machen Sie mit und lassen Sie sich von der festlichen Vorfreude inspirieren!
DATENSCHUTZ UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR GEWINNSPIELE AUF FACEBOOK
Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Facebook steht nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zur Verfügung.
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennen die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der LeserECHO-Verlag behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, anzupassen oder zu beenden.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
GEWINN:
Gewinnermittlung
Der oder die Gewinner/in werden per Zufallsverfahren ausgelost und persönlich benachrichtigt. Eine öffentliche Bekanntmachung wird aus Datenschutzgründen nicht erfolgen.
Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb der vorgegebenen Frist melden, verfällt der Gewinn.
Die Gewinner werden per Zufall ermittelt, jedes Like und jeder Kommentar zählt!
Das Ende vom Gewinnspiel ist auf dem Facebook-Beitrag zu finden.
Die Kalender werden beim Firmensitz des LeserECHO-Verlags in 26810 Ihren übergeben.
Benachrichtigung
Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass im Gewinnfall die Verleger vom LeserECHO die Gewinner benachrichtigen dürfen. Die Gewinner werden über die angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Die Gewinner werden über eine PN via Facebook benachrichtigt. Die Gewinner sollten daher ihre Nachrichten ( Spam) bei ihrem Facebookprofil überprüfen. Alternativ können die Gewinner auch über eine E‑Mail benachrichtigt werden.
Haftungsausschluss
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Datenschutz
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Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sonstiges
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Ansprechpartner für das Gewinnspiel:
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Ingo Tonsor
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