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Freitag der 13. = Rauchmeldertag!
Freitag der 13. = Rauchmeldertag!
Feuerwehren und Brandkasse appellieren: „Rauchmelder retten Leben!“
Jeder vergangene und zukünftige Freitag der 13. eines Jahres wurde vom Feuerwehrverband zu einem „Rauchmeldertag“ erklärt – so auch der kommende in dieser Woche. Und die rund 170 ostfriesischen Ortsfeuerwehren hängen ihr eigenes Warnspannband „Rauchmelder retten Leben!“, welches die Brandkasse ihnen zur Verfügung gestellt hat, am Freitag wieder öffentlichkeitswirksam aus.
Seit 24 (!) Jahren werben Wehren und OF erfolgreich für den kleinen Lebensretter Schnell ist das Thema vergessen, lebensrettend bleibt es! Gerade wenn wir immer wieder hören und lesen, wie oft Rauchmelder „aktiv“ und erfolgreich waren. Vor mittlerweile 24 Jahren haben die ostfriesischen Feuerwehren und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse die Aktion „Rauchmelder retten Leben“ geplant – und mit Erfolg bis heute durchgeführt.
„Schäden verhüten, Gefahren abwenden und Menschen sensibilisieren: Das sind die gemeinsamen Ziele von Feuerwehr und Brandkasse!“ schildert Ernst Hemmen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland e.V.. „Rund 100 Menschenleben wurden dank des Alarms des Rauchmelders gerettet! Von den ungezählten lebensrettenden Fällen ohne Feuerwehr-Einsatz gar nicht zu sprechen. Und: Dank der gemeinsamen ostfriesischen Initiative gibt es heute bundesweit die gesetzliche Pflicht, Häuser und Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten! Mehr geht an der Stelle nicht! Hier wurde das Projekt gestartet. Der Erfolg gibt unseren Anstrengungen Recht und macht uns stolz. Und bestärkt uns natürlich darin, immer wieder auf den Sinn und die Notwendigkeit des im wahrsten Sinne des Wortes ‚kleinen Lebensretters‘ hinzuweisen!“
Jedes Unglück ist ein Unglück zu viel!
„Die beiden ostfriesischen Institutionen, der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Brandkasse, arbeiten hinsichtlich der Vorsorge Ostfrieslands eng zusammen. So gibt es beispielsweise zwölf (!) gemeinsame Arbeitskreise, die unterschiedliche Themenbereiche wie ‚Brandschutzerziehung‘, ‚Vorbeugender Brandschutz‘ etc. bearbeiten.“ informiert Tammo Keck, verantwortlich für die Feuerwehr-Themen im Hause der Brandkasse. „Zwar finden zurzeit aufgrund der Corona-Situation kaum Präsenz-Veranstaltungen statt, aber wir tauschen uns auf unterschiedlichen technischen Wegen aus.“
„‚A L A R M!‘ – gehört, gelesen oder gesehen: Irgendetwas ist nicht in Ordnung und man wird gewarnt. Hoffentlich … denn jedes Unglück ist ein Unglück zu viel!“ ergänzt Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse. „Gemeinsam mit den Feuerwehren machen wir uns traditionell auch präventiv allerhand Gedanken – bevor ein Schaden eintreten kann! In unserem gemeinsamen Arbeitskreis ‚Vorbeugender Brandschutz‘ haben wir uns erfolgreich seit 1997 für die Sensibilisierung der Bevölkerung eingesetzt. Wir wollten und wollen erreichen, dass keine Menschen mehr an den Folgen eines Brandes sterben!“
‚Hören‘ Sie den Rauch!
„Ob Kurzschluss oder ein defektes Elektrogerät – Brandgefahren lauern im ganzen Haus!“ so Hemmen. „Wenn ein Feuer ausbricht, bleiben nur Minuten, manchmal nur Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen. Die sich in Windeseile ausbreitenden Flammen sind jedoch nicht die häufigste Todesursache, sondern der giftige Rauch ist es. Nachts ist die Gefahr am größten, denn im Schlaf ist der Geruchssinn praktisch ausgeschaltet. Schon nach ein paar Atemzügen im giftigen Brandrauch ist man bewusstlos, etwa zehn Atemzüge sind tödlich. Das hochgiftige Kohlenmonoxid betäubt in kürzester Zeit. Es ist also lebenswichtig, dass man so schnell wie möglich alarmiert wird, wenn ein Feuer ausbricht. Und dafür können die Rauchmelder mit ihren schrillen Pieptönen sorgen.“
Warnmelder sind in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich. Es gibt 1. Einzelrauchmelder, 2. funkvernetzte Melder, die gleichzeitig auslösen und somit im gesamten Gebäude zu hören sind, und 3. mit Telefonkarten ausgestattete Melder, die telefonisch Alarm melden. Eingesetzt werden sie je nach Bedarfsfall — wie zum Beispiel in Abhängigkeit von der Größe eines Gebäudes, damit alle Bewohner gleichzeitig gewarnt werden, oder aber bei Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Es gibt akustische Melder für gehörlose oder schwerhörige Personen und solche mit Vibrationsalarm für sehbeeinträchtigte Menschen. Diese Warnmelder sind beispielsweise mit einer extrem hellen Blitzlampe, die im Schlaf die Netzhaut stimuliert, und/oder einem separaten Vibrationskissen ausgestattet! Bei Personen mit Orientierungsschwierigkeiten bieten sich Telefonmeldungen bei der Familie oder bei Nachbarn an.
Warnmelder: Bezahlbar und zertifiziert!
„Achten Sie beim Kauf auf die Zertifizierungen: Das VdS-Prüfzeichen, die DIN EN 14604 und auf das CE-Zeichen.“ stellt Hemmen dar. „Nur diese Rauchmelder erfüllen Kriterien, die ein gutes Produkt ausmachen — Sicherheit und Qualität hinsichtlich der Lautstärke, einer Batterieendanzeige und einer Prüftaste. Das relativ neue Zertifizierungszeichen ‚Q‘ mit einer integrierten Flamme garantiert eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie, die nicht zweckentfremdet werden kann. Gegenüber den bisherigen Rauchmeldern handelt es sich hierbei um eine neue Generation von Meldern mit sicherheitsrelevanten Bauteilen. Sie haben zusätzlich einen Fliegenschutz, man kann den großen Stummschaltknopf ‚nach dem Frühstückstoast-Brand‘ einfach vom Fußboden aus mit dem Besenstiel betätigen und jährliche Batteriewechsel sind überflüssig. Für technik-affine Menschen gibt es sogar die Möglichkeit, sich per App über zum Beispiel den Batterie-Zustand zu informieren oder zu prüfen, ob die Fotozelle durch Staub beeinträchtigt ist.“
Über die Rauchmelder hinaus gibt es weitere Warnmelder, die im Notfall größeren Schaden abwenden oder gar Leben retten können, denn: auch Hitze, Gas, Kohlenmonoxid oder Wasser können gefährlich sein. Die Ausstattungsmerkmale variieren von Hersteller zu Hersteller und Produktinnovationen sind fast an der Tagesordnung.
Wo sind Rauchmelder zu montieren?
Die Niedersächsische Bauordnung schreibt in § 44 Abs. 5 vor: ‚In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben.‘ Diese müssen so angebracht sein, dass ‚Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.‘ Neben der gesetzlichen Mindestanforderung ist es sinnvoll, auch auf dem Dachboden und im Keller Warnmelder zu installieren, da dort oft Brände entstehen.
Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft in vermieteten Wohnungen der Mieter. Aber: Der Vermieter kann die Installation und/oder die Instandhaltung bzw. Wartung, insbesondere den regelmäßigen Batteriewechsel, sowie die Funktionsprüfung per ausdrücklicher Regelung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen.
Rauchmelder können ohne großen Aufwand montiert werden — Dübel und Schrauben liegen bei. Grundsätzlich gilt: Rauchmelder sollten immer an der Zimmerdecke montiert werden, denn Rauch steigt immer nach oben.
Ihr Versicherungsschutz
Rauchmelder sollen Leben retten! Ihr Beitrag zum Schutz vor Sachschäden ist demgegenüber ‚zweitrangig‘: Weder rufen Rauchmelder automatisch die Feuerwehr, noch leisten sie aktiv einen Beitrag zur Brandbekämpfung. Zwar muss jeder, der eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abschließt, alle bestehenden gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregeln beachten – die Rauchmelder-Pflicht eingeschlossen – sollte dem Vermieter, Mieter oder Eigentümer aber bei der Verwendung eines Rauchmelders trotz alledem ein Fehler unterlaufen, riskiert er dennoch nicht den Versicherungsschutz. Im ureigenen Interesse an sich und seiner Familie muss man immer nur bedenken: Ein Rauchmelder ist bezahlbar – ein Leben nicht!
Was tun, wenn es dann doch brennt?
- Bewahren Sie Ruhe
- Warnen Sie alle Mitbewohner
- Schließen Sie hinter sich Fenster und Türen
- Benutzen Sie keine Aufzüge
- Verlassen Sie umgehend das Haus
- Setzen Sie den Notruf ab: 112
Rauchmelder retten Leben!
Abschließend schildert Ernst Hemmen: „Durch unsere roten Warn-Spannbänder weisen wir vor Ort zum Beispiel bei den Feuerwehrhäusern auf die kleinen Lebensretter hin. Aufklärung ist die halbe Miete! Wir werden gemeinsam mit der Brandkasse nicht müde, auf die Sinnhaftigkeit der Melder hinzuweisen. Denn: Rauchmelder retten Leben!“
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Schlager-Nacht in der Fetenscheune: Disco Inferno am 18. Juli
Disco Inferno: Schlager-Nacht in der Fetenscheune
Am 18. Juli findet in der Fetenscheune die Veranstaltung „Disco Inferno – Die Schlager-Nacht“ statt. Ab 22:30 Uhr steht die Mainhall unter dem Motto einer Kombination aus Schlager, Pop und Party-Klassikern.
Programm und Atmosphäre
Die musikalische Gestaltung übernimmt DJ Freddy, dessen Set von bekannten Evergreens bis hin zu aktuellen Chart-Hits reicht. Das Event zielt darauf ab, durch eine Mischung aus Mitsing-Titeln und Tanzmusik eine lebhafte Atmosphäre zu schaffen. Für die Gestaltung des Abends sind unterschiedliche Outfits – von legere bis ausgefallen – Teil der Veranstaltungskultur.
Details zur Veranstaltung:
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Veranstaltungsort: Mainhall, Fetenscheune
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Beginn: 22:30 Uhr
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Einlass: Ab 18 Jahren
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Zusatzangebote: Eine Midnight-Happy-Hour, ein Cocktail-Angebot in der Mainhall sowie ein Outdoor-Chill-Out-Bereich ergänzen das Programm.


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Urlaub ohne Stress: Ab Haustür direkt in den Sommer – Last Minute ab Leer!
Last Minute ab Leer: Sommerurlaub mit Haustür-Transfer buchen
Die Sommerferien laufen bereits, doch der Wunsch nach Sonne, Strand und einer entspannten Auszeit ist noch da? Wer aus Leer oder dem gesamten Bereich Leer kurzfristig verreisen möchte, findet mit den Last-Minute-Angeboten von Reiseland PROFiL Reisen die ideale Lösung für August und September 2026. Das Beste daran: Der Urlaub beginnt nicht erst am Gate, sondern direkt an der eigenen Haustür.
Komfortabler Flughafen-Transfer: Stressfrei in den Urlaub starten
Das größte Ärgernis vor Reiseantritt ist oft die Anreise zum Flughafen – Parkplatzsuche, teure Gebühren oder das anstrengende Schleppen von Koffern in Bahn und Bus können die Urlaubsstimmung bereits trüben. Hier setzt das Service-Konzept von PROFiL Reisen an: Der Haustür-Transfer ist bei den aktuellen Angeboten bereits fest inkludiert. Sie werden bequem zu Hause abgeholt, direkt zum Flughafen Hamburg oder Bremen gebracht und nach Ihrer Rückkehr wieder bis vor die Haustür chauffiert.
Ratgeber: So wird Ihr Last-Minute-Urlaub zum Erfolg
Spontan zu buchen ist eine wunderbare Möglichkeit, den Alltag hinter sich zu lassen. Damit der Kurztrip perfekt gelingt, habe ich hier ein paar Tipps für Sie zusammengestellt:
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Flexibilität bewahren: Bei Last-Minute-Angeboten sind die Kontingente oft begrenzt. Seien Sie offen bei der Zielwahl, falls Ihr Wunschtermin bereits ausgebucht sein sollte.
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Reiseunterlagen frühzeitig prüfen: Auch wenn es schnell geht – checken Sie kurz Ihre Ausweisdokumente. Sind Reisepass oder Personalausweis noch gültig?
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Pack-Strategie: Erstellen Sie eine kleine Checkliste. Da Sie den bequemen Haustür-Transfer nutzen, dürfen Sie auch gerne etwas mehr in den Koffer packen, ohne den Stress, alles durch den Bahnhof tragen zu müssen.
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Persönliche Beratung nutzen: Das Internet bietet viele Vergleiche, aber eine persönliche Beratung durch Profis wie bei Reiseland PROFiL Reisen ist Gold wert. Sie können individuelle Wünsche äußern und sicherstellen, dass das Hotel genau zu Ihren Bedürfnissen passt.


Zwei attraktive Ziele für Ihre Auszeit
Zehn Tage Korfu mit Meerblick im August
Vom 15. bis 25. August 2026 erwartet Sie das Vier-Sterne-Hotel Marilena Seaview in Pirgi auf Korfu. Mit Halbpension und einem traumhaften Blick auf das Ionische Meer ist dies die perfekte Gelegenheit, mediterranes Flair zu genießen.
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Preis: 1.159 Euro pro Person (inkl. Flug ab/bis Hamburg und Haustür-Transfer).
All-Inclusive an der Türkischen Riviera
Vom 27. August bis 6. September 2026 geht es in das Fünf-Sterne-Hotel Side Crown Palace in Side. Hier heißt es: einfach zurücklehnen und genießen.
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Preis: 1.159 Euro pro Person (inkl. Flug ab/bis Bremen und Haustür-Transfer).
Jetzt informieren und buchen
Die letzten freien Doppelzimmer für diese August-Reisen stehen bereit. Wer den Sommer noch einmal so richtig auskosten möchte, sollte jetzt handeln. Die Teams von Reiseland PROFiL Reisen beraten Sie gerne persönlich in den Filialen im DOC in Emden, in Aurich oder Norden.
Nutzen Sie die fachkundige Expertise, planen Sie Ihre Auszeit stressfrei und freuen Sie sich auf einen Sommer, der Ihnen noch lange in positiver Erinnerung bleiben wird.
Quelle: Reiseland PROFiL Reisen. Für weitere Informationen zu Verfügbarkeiten und Buchungen wenden Sie sich bitte direkt an die Standorte in Emden, Aurich oder Norden.
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Neue Optionen bei der Heizungswahl und Fördermöglichkeiten für Käufer
Verlässliche Immobilienkompetenz in Ostfriesland: Anni Wiegand, Immobilienmaklerin, setzt auf persönliche Begleitung und strategische Vermarktung – von der ersten Marktwerteinschätzung bis zum erfolgreichen Notartermin und darüber hinaus.
Immobilienverkauf in Ostfriesland: Mit frischem Wind durch das neue Modernisierungsgesetz – persönlich, modern und stark vernetzt
Ostfriesland. Wer in diesen Tagen mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu verkaufen, sieht sich mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert. Das kürzlich verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz bringt frischen Wind und vor allem mehr Freiheit für Eigentümer. Doch was bedeutet der Wegfall starrer Vorgaben konkret für den Immobilienmarkt in der Region? Und wie können Verkäufer und Käufer gleichermaßen von der überarbeiteten Förderlandschaft profitieren? Anni Wiegand, Ihre Immobilienmaklerin in Ostfriesland, gibt Antworten und zeigt auf, wie eine moderne, persönliche und strategisch begleitete Vermarktung jetzt zum Erfolg führt.
Kurswechsel in der Klimapolitik: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gegeben. Es markiert einen entscheidenden Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor. Die zentrale und für viele Eigentümer erleichternde Nachricht: Die Pflicht, beim Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt.
Das bedeutet mehr Eigenverantwortung und Technologieoffenheit. Hauseigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Der Einbau von modernen Gas- und Ölheizungen bleibt weiterhin möglich, flankiert von einer schrittweisen Dekarbonisierung der Brennstoffe (Bioanteil ab 2029, Grüngasquote ab 2028). Klimafreundliche Lösungen wie Wärmepumpen oder Fernwärme bleiben attraktive Alternativen.
Gebrauchtimmobilien im Fokus: Jetzt verkaufen und von Nachfrage profitieren
Dieser Kurswechsel hat direkten Einfluss auf den Verkauf von Bestandsimmobilien. Für Verkäufer bedeutet dies: Die Unsicherheit, die potenzielle Käufer bei älteren Objekten bezüglich einer sofortigen, teuren Heizungssanierung hatten, weicht. Immobilien werden wieder planbarer.
„Das ist der ideale Zeitpunkt, um über einen Verkauf nachzudenken“, erklärt Anni Wiegand. „Wir analysieren gemeinsam die Stärken Ihrer Immobilie – sei es das Einfamilienhaus, die Kapitalanlage oder ein sanierungsbedürftiges Objekt. Eine realistische Einschätzung schafft Klarheit über den Marktwert und den passenden, individuellen Verkaufsfahrplan.“
Für Käufer: Maximalförderung bei Sanierung nutzen
Während die Heizungswahl freier wird, bleibt der Staat bei energetischen Sanierungen ein starker Partner. Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wurde fortgesetzt, neu strukturiert und tritt in weiten Teilen am 21. Juli 2026 in Kraft.
Hier liegt ein enormes Potenzial für Käufer von Bestandsimmobilien, die modernisieren wollen. Wer ein älteres Haus in Ostfriesland kauft, kann durch gezielte Sanierungsmaßnahmen von attraktiven Boni profitieren:
- Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus auf bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeitsbonus: Auch der Bonus für den vorzeitigen Tausch alter Heizungen bleibt ein Anreiz.
„Als Ihre persönliche Immobilienmaklerin ist es mir wichtig, den Blick für das Gesamtbild zu schärfen“, betont Anni Wiegand. „Dazu gehört die realistische Einschätzung der Immobilie ebenso wie der frühe Blick auf die Finanzierung. Nur so lassen sich die maximalen Fördermittel passgenau in das Kauf- und Sanierungsvorhaben integrieren.“
Neues Starkes Netzwerk: Immobilienkompass Nordwest sucht Partner
Gerade bei sanierungsbedürftigen Häusern oder Immobilien mit Entwicklungspotenzial ist eine fundierte Beratung entscheidend. Mit dem Immobilienkompass Nordwest steht ein regionales Netzwerk zur Verfügung, das Eigentümer, Kaufinteressenten, Finanzierungskompetenz und ausgewählte Fachpartner zusammenführt. Kontakte aus Bau, Sanierung, Planung und Immobilienentwicklung greifen hier ineinander.
Um dieses Netzwerk für die Region gezielt zu ergänzen, sind weitere Kooperationspartner herzlich willkommen und können sich gerne bei Anni Wiegand melden.
Beratung schafft Klarheit
Ob Sie Ihre Bestandsimmobilie jetzt bestmöglich verkaufen möchten oder als Käufer ein Objekt suchen, das Sie mit maximaler Förderung modernisieren – fachkundige Beratung ist der erste Schritt.
„Vertrauen entsteht durch nachvollziehbare Arbeit und klare Kommunikation“, sagt Anni Wiegand. Sie lädt Eigentümer zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln und die Möglichkeiten einer persönlichen, modernen und vernetzten Vermarktung im Lichte der neuen Gesetzeslage zu besprechen.
Kontakt für Ihre Immobilienanliegen: Anni Wiegand Immobilienmaklerin (IHK) (Selbstständige Handelsvertreterin gemäß § 84 HGB für die TB Finanz & Immobilien GmbH) Telefon: 0151 23565999 E‑Mail: wiegand@tb-finanz-immobilien.de
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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.


























