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Feuerwehr und Brandkasse warnen: Gefahren bei Silvester-Pyrotechnik-Zündung
Unfälle und Schäden lassen sich so einfach vermeiden!
Feuerwehr und Brandkasse warnen: Gefahren bei Silvester-Pyrotechnik-Zündung
Irreparable Hörschäden, Augenverletzungen, Verbrennungen oder gar abgetrennte Finger: Jahr für Jahr verletzen sich in der Silvesternacht viele hundert Menschen teils schwer beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Auch Gebäudebrände durch verirrte Raketen oder Böller sind in der Silvesternacht häufig zu beklagen … Hier warnen der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Brandkasse vor den leider oft unterschätzten Gefahren!
Gerd Diekena und Manuel Goldenstein, Präsident und Sprecher des Arbeitskreises Öffentlichkeitsarbeit des Feuerwehrverbandes Ostfriesland, und Signe Foetzki, Pressesprecherin der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse, informieren: „Bei allem Vergnügen, das ein Feuerwerk bereitet, erkundigen Sie sich bitte nach den regionalen Beschränkungen und bedenken Sie die Gefahren.“
Unfälle und Schäden lassen sich einfach vermeiden!
„Ursachen sind oft der unsachgemäße oder leichtsinnige Umgang mit Raketen und Knallkörpern. Wer auf ein Feuerwerk zu Silvester nicht verzichten möchte, muss unbedingt die Gebrauchsanweisung von Feuerwerkskörpern beachten!”, rät Gerd Diekena: „Raketen sind stets im Freien und niemals aus der Hand, sondern aus standsicheren Rohren oder Flaschen zu zünden. Und auch wenn es reizt: Selbstgebaute Böller verbieten sich von allein! Zudem gehört ein Feuerwerk nicht in Kinderhände und sollte niemals auf Menschen oder Tiere gerichtet werden! Und selbst ‚Jugendfeuerwerk‘, das ausdrücklich für Kinder vorgesehen ist, kann brennbare Materialien entzünden — Eltern sollten ihre Kinder im Auge behalten.“
Worauf man beim Umgang mit Feuerwerkskörpern achten muss:
- Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und
–prüfung (BAM) kaufen:
Klasse BAM‑P I: Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig verwendet werden
Klasse BAM‑P II: Feuerwerkskörper dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden - Finger weg von Feuerwerkskörpern unbekannter Herkunft oder „Billigimporten“ und niemals selbst gebastelte Böller benutzen
- Feuerwerkskörper, die nicht losgehen, niemals aufheben oder erneut zünden
- Feuerwerkskörper nicht bündeln, keine Zündschnüre verkürzen
- Silvesterraketen und Knaller nie aus der Hand und nur im Freien und mit großem Sicherheitsabstand unter Berücksichtigung der Windrichtung (!) zünden
- Raketen nur senkrecht aus sicheren Behältern abfeuern, etwa einer leeren Flasche im Getränkekasten
- Feuerwerkskörper stets sicher vor Kindern aufbewahren
- Raketen nicht auf Menschen oder Tiere richten
- Haustiere in der Silvesternacht im Haus halten
- Alkoholisierte Personen von Feuerwerkskörpern fernhalten
- Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, wie etwa in Jacken- oder Hosentaschen
- Auf Balkonen, Terrassen oder im Garten sollte vor Silvester gründlich aufgeräumt werden: Altpapierstapel, leicht brennbare Dekorationsmaterialien erhöhen die Brandgefahr, falls Raketen und Böller außer Kontrolle geraten
- Türen und Fenster sollten geschlossen bleiben – und auch nicht angekippt werden!
- Genaue Gebrauchsanweisung der Hersteller beachten
- Nur am 31.12. und am Neujahrstag ist das Böllern erlaubt! Verboten ist es allerdings in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen!
Eine Bitte hat Signe Foetzki auch: „Denken Sie bei dem Einsatz von Raketen, Feuerwerkskörpern und Knallern auch an die Tiere, die wesentlich sensiblere Gehörorgane besitzen als wir. Wenn unsere Schmerzgrenze durch den Knall schon fast erreicht ist, können sie in panische Angst versetzt werden und unberechenbar reagieren.“
„Die Feuerwehren befinden sich zu dieser Zeit immer in einer angespannteren Lage als sonst, denn die Wahrscheinlichkeit, einen oder gar mehrere Brände bekämpfen zu müssen, ist hoch“, schildert Manuel Goldenstein aus den Erfahrungen der zahlreichen Einsätze der Kameradinnen/ ‑en. „Die Bereitstellung von Löschmitteln in Form eines Gartenschlauches, Feuerlöschern, Eimern mit Wasser oder Sand und Schaufel, können Schlimmeres verhindern. Wichtig zu wissen ist, dass die Knall- und Leuchtkörper oft von Wasser ‚unbeeindruckt‘ sind. Sollte ein Feuer außer Kontrolle geraten oder eine Unsicherheit bei einem Brand bestehen, muss umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gerufen werden. Nähert sich ein Blaulicht, geben Sie die Straße frei und informieren Sie auch andere Personen, die sich auf der Straße befinden. Und auch, wenn es dann im Scherz oder guten Willen gemeint ist: Halten Sie sich an Einsatzstellen zurück und bitte behindern Sie die Kameradinnen/-en nicht bei ihrer Arbeit. Leider mussten wir schon mehrfach die Erfahrungen vom Beschießen unserer Einsatzkräfte und der Löschfahrzeuge machen.“
Versicherungsschutz „in der Silvesternacht“
Vorsorge ist besser als Nachsehen: Trotz größter Vorsicht kommt es auch bei der „erlaubten Pyrotechnik“ während der Silvester-Knallerei immer wieder zu Unfällen oder Bränden. Gegen den finanziellen Schaden bietet dann die richtige Versicherung Schutz. So ersetzt zum Beispiel die Hausratversicherung Schäden, die durch Feuer an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen entstehen. Für Schäden, die beispielsweise explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude anrichten, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Wenn ein Partygast in einer Wohnung mit einem Silvestergeschoss einen Schaden verursacht oder Kinder mit Böllern hantieren und es passiert ein Unfall, zahlt die Private Haftpflichtversicherung. Nicht selten werden auch Autos in der Silvesternacht durch Böller oder Raketen in Mitleidenschaft gezogen und können in Brand geraten — dann tritt die Teilkaskoversicherung ein. Verletzen sich Menschen beim Hantieren mit Pyrotechnik kommt in der Regel die Krankenversicherung für anfallende Heilbehandlungen auf. „Silvesterunfälle können leider so-gar zur Invalidität führen”, verdeutlicht Signe Foetzki. „In einem solchen Fall hilft eine zusätzliche Private Unfallversicherung – was aber nicht bedeutet, dass man nicht immer Vorsicht walten lassen sollte!“
Diekena, Goldenstein und Foetzki sind sich einig: „Wir wollen nicht als Bedenkenträger, Spaßverderber oder Besserwisser auftreten. Wir wünschen uns nur, dass das neue Jahr gut und vor allem gesund für alle Bürgerinnen und Bürger startet!“
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Waffenverbote an Bahnhöfen verlängert: Worauf Bahnreisende jetzt achten müssen!
Am Hauptbahnhof Hannover gilt vom 1. bis 31. August 2026 erneut ein umfassendes Mitführverbot für Waffen und gefährliche Werkzeuge. Die Bundespolizei hat die Sicherheitsmaßnahme verlängert, um Bahnreisende besser zu schützen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Wichtig für Bahnreisende in Niedersachsen, Bremen und Hamburg: Bundespolizei verlängert Waffenverbote an Hauptbahnhöfen
Wer in den kommenden Wochen mit dem Zug in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg unterwegs ist – sei es auf dem Weg nach Hannover, Bremen oder in die Hansestadt Hamburg –, muss sich auf strenge Sicherheitsvorgaben einstellen. Die Bundespolizeidirektion Hannover hat die geltenden Allgemeinverfügungen zum Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Werkzeugen an zentralen Bahnhöfen verlängert.
Das Verbot gilt jeweils bis einschließlich zum 31. August 2026 (in Hannover vom 1. August bis zum 31. August 2026). Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung zu erhöhen, da Delikte mit Messern und gefährlichen Werkzeugen bundesweit spürbar zugenommen haben.
Die betroffenen Bahnhöfe und Geltungsbereiche im Überblick
1. Hauptbahnhof Hannover
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Zeitraum: Samstag, 1. August 2026, 00:00 Uhr bis Montag, 31. August 2026, 24:00 Uhr.
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Geltungsbereich: Umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige – ausgenommen sind lediglich die „Raschplatzhalle“ sowie die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
2. Hauptbahnhof Bremen
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Geltungsbereich: Umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige – ausgenommen ist hierbei ausschließlich die Passage „Bürgerweide“.
3. Bahnhöfe in Hamburg
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Geltungsbereiche: Die strengen Kontrollen und Verbote erstrecken sich auf wichtige Knotenpunkte in der Hansestadt, namentlich auf den Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.
Was genau ist verboten?
Das Verbot richtet sich grundsätzlich gegen das Mitführen von:
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Schusswaffen und Schreckschusswaffen
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Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen
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Messern aller Art
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Sonstigen gefährlichen Werkzeugen
Die Einhaltung wird von Einsatzkräften der Bundespolizei kontrolliert. Verstöße können drastische Konsequenzen nach sich ziehen: Neben Platzverweisen, Bahnhofsverboten (Hausverbot) oder Beförderungsausschlüssen drohen straf- beziehungsweise ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfahren nach dem Waffengesetz (WaffG). Bei uneinsichtigen Personen ist zudem die Verhängung eines Zwangsgeldes möglich.
Wichtige Hinweise der Bundespolizei
Ergänzend weist die Bundespolizei auf folgende Aspekte hin:
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Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt strikten waffenrechtlichen Bestimmungen (z. B. Verbot des Führens von Einhandmessern oder Erforderlichkeit des Kleinen Waffenscheins).
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Waffen zur vermeintlichen Selbstverteidigung bieten eine trügerische Sicherheit, erhöhen die eigene Risikobereitschaft und können zu einer gefährlichen Eskalation führen.
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In Gefahrensituationen empfiehlt die Polizei stattdessen alternative Hilfsmittel wie einen Schrillalarm (Taschenalarm), dessen lauter Ton Umstehende aufmerksam macht und Täter abschrecken kann. Nützliche Präventionstipps bietet zudem die polizeiliche Kriminalprävention im Internet unter polizei-beratung.de.

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Atomkraftgegner protestieren gegen Rosatom-Deal in Lingen und Uran-Transporte in Gronau
Erneute Proteste gegen Brennelementefabrik in Lingen: Kritik an Rosatom-Deal hält an
Lingen/Bonn/Hannover – Rund 100 Atomkraftgegnerinnen und Atomkraftgegner haben am Montagabend vor der Brennelementefabrik in Lingen (Emsland) gegen die jüngst erweiterte Betriebserlaubnis demonstriert. Im Zentrum der Kritik steht die Kooperation mit dem russischen Staatskonzern Rosatom sowie die generelle Fortführung der Produktion. Weitere Proteste sind für das kommende Wochenende in Gronau angekündigt.
Am Montagabend versammelten sich nach Angaben der Veranstalter rund 100 Aktivisten aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu einer Mahnwache vor den Toren der Lingener Anlage. Mit Kundgebungsreden und Transparenten machten sie ihrem Unmut über die Genehmigungslage Luft. Zu dem Protest hatten neben örtlichen Initiativen aus dem Emsland und dem Münsterland auch der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) aufgerufen.
Anlass der Demonstration ist die am 22. Juli 2026 vom niedersächsischen Umweltministerium in Hannover erteilte Genehmigung. Diese erlaubt der Fabrik, Brennstäbe russischer Bauart für osteuropäische Atomkraftwerke zu produzieren. Die Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit der Bundes- und Landesregierung und stößt auf massiven Widerstand. Kritiker werfen den Behörden vor, trotz des beschlossenen Atomausstiegs weiter nukleare Geschäfte zu ermöglichen – nun auch in direkter Zusammenarbeit mit Russland.
BBU fordert Stilllegung der Anlage
Der BBU, der seinen Sitz in Bonn hat, erneuerte seine scharfe Kritik an dem Vorhaben. Trotz zahlreicher Störfälle in der Vergangenheit und der ungelösten Frage nach der dauerhaften Endlagerung des anfallenden Uranmülls werde an der Anlage festgehalten. Lingen beherbergt bundesweit die letzte Brennelementefabrik, für die es bisher keine Laufzeitbegrenzung gibt.
Udo Buchholz, Vorstandsmitglied des BBU, betonte: „Umweltminister Meyer hätte, ebenso wie seine Vorgänger, schon längst die Stilllegung dieser international umstrittenen Anlage verfügen können.“ Wäre dies geschehen, „dann wäre die ganze Diskussion um den Einstieg des russischen Rosatom-Konzerns überhaupt nicht notwendig gewesen“, so Buchholz weiter.
Transporte und Folgetermine in Gronau
Die Brisanz der nuklearen Materialflüsse in der Region bleibt hoch. Am heutigen Dienstag erreichten erneut mehrere LKW mit Uranhexafluorid die Urananreicherungsanlage (UAA) im nordrhein-westfälischen Gronau. Uranhexafluorid ist das hochgefährliche Nuklearmaterial, das sowohl in Gronau als auch in Lingen verarbeitet wird.
Der Protest gegen die Atomindustrie verarbeitende Industrie geht am kommenden Wochenende weiter. Für Sonntag, den 2. August 2026, haben Initiativen zu einer Fahrraddemonstration nach Gronau aufgerufen. Sie beginnt um 12 Uhr am Bahnhof und endet direkt vor der Urananreicherungsanlage an der Röntgenstraße.
Weitere Informationen zu den Protesten in Gronau sind auf der Website https://sofa-ms.de abrufbar.
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Freizeit
Ein kleiner Spaziergang durch den Wilhelminengang
Blick durch den malerischen Wilhelminengang auf den ehemaligen Hafenspeicher, der heute als Veranstaltungsort dient. (Foto: Hans-Albert Dirks)
Charme aus vergangenen Jahrhunderten: Ein Streifzug durch den Wilhelminengang in Leer
Ein historischer Blickfang im Herzen der Altstadt von Leer: Das stimmungsvolle Foto von Hans-Albert Dirks zeigt den malerischen Wilhelminengang, der sich charmant zwischen der Rathausstraße und der Norderstraße erstreckt. Die schmale Gasse gehört zweifellos zu den meistfotografierten Motiven in ganz Ostfriesland, erfreut sich gleichermaßen bei Einheimischen wie Touristen größter Beliebtheit und darf daher bei keiner klassischen Stadtführung fehlen.
Geschichte trifft auf maritimes Flair
In unmittelbarer Nähe zum historischen Rathaus sowie dem belebten Handels- und Freizeithafen gelegen, atmet der Wilhelminengang an jeder Ecke pure Geschichte. Charakteristisch für die Gasse sind das enge alte Kopfsteinpflaster, das historische Mauerwerk und die markanten Speicherhäuser. Einst diente der Weg als wichtiger Verbindungsweg für Fuhrwerke, die die alten Packhäuser mit Waren versorgten.
Heute verbindet der Gang historische Bausubstanz mit modernem Leben: Direkt vor Ort befinden sich der Kulturspeicher Leer – ein ehemaliger Hafenspeicher aus dem Jahr 1778, der heute als beliebter Veranstaltungsraum genutzt wird – sowie die Stadtbibliothek.
Auf den Spuren von Wilhelmine Siefkes
Seinen Namen verdankt der Gang einer großen Persönlichkeit der Region: Der bekannten Leeraner Lehrerin und Schriftstellerin Wilhelmine Siefkes (1890–1984). Als anerkannter „frauenORT“ ist die Gasse auch fester Bestandteil der thematischen Stadtführungen der Stadt Leer, die sich intensiv mit dem Leben und literarischen Wirken von Siefkes auseinandersetzen.
Nach einem Spaziergang durch die historische Gasse laden zudem die zahlreichen gemütlichen Cafés, Teestuben und Restaurants in der direkten Umgebung zum Verweilen ein.
Ein herzlicher Dank gilt an dieser Stelle dem Fotografen Hans-Albert Dirks für diese wunderschönen, atmosphärischen Einblicke.



























