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Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mund-Nasen-Bedeckung
Foto: Wem es aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (z.B. bei entsprechender psychischer Beeinträchtigung oder anderen Krankheitsbildern, wie etwa einem verringerten Lungenvolumen, bei schwerem Asthma, Herz- oder Lungenerkrankungen etc. = nicht abschließende Aufzählung), ist von der Pflicht ausgenommen. In solchen Fällen ist es ratsam ein Visier zu tragen.
Warum gibt es in Niedersachsen eine Maskenpflicht?
Es gibt keine Maskenpflicht im engeren Sinn, wohl aber die Pflicht, in bestimmten Situationen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. (Dennoch sprechen wir im Folgenden immer mal wieder auch nur von Maske, meinen damit aber diese Mund-Nasen-Bedeckungen.)
Die wenigsten Menschen haben Freude bei dem Gedanken, einen Teil des eigenen Gesichts verdecken zu müssen. Es gibt allerdings leider zahlreiche Situationen, in denen viele Menschen zusammenkommen werden und der notwendige Abstand nicht eingehalten werden kann.
Deswegen müssen Sie insbesondere in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind bzw. in Bereichen in denen Besuchs- und Kundenverkehr stattfindet, eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Dies gilt insbesondere:
- wenn Tätigkeiten oder Dienstleistungen die Unterschreitung des Mindestabstandes erfordern. Das gilt insbesondere in der Gesundheitsversorgung, der Pflege, im Handel, in der Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen. Hierzu gehören auch Arztpraxen.
- im öffentlichen Personenverkehr und bei touristischen Schiffs‑, Bus- und Kutschfahrten. Eine Alltagsmaske muss auch in den dazugehörigen Gebäuden und in Wartebereichen getragen werden.
- wenn Sie an einer Veranstaltung in geschlossenen Räumen teilnehmen, wenn Sie noch nicht an Ihrem festen Sitzplatz sitzen. Gleiches gilt für Kinos, Theater etc.
- beim theoretischen und auch praktischen Fahrschulunterricht und der Fahrlehrerausbildung
- Für die Gastronomie gilt:
sitzen Sie an Ihrem Platz, können Sie Ihre Maske abnehmen, beim Weg von und zu ihrem Tisch oder auch in den Sanitäranlagen bitte unbedingt Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gibt es einige Ausnahmen, die in § 3 Abs. 3 der Verordnung aufgezählt sind.
Mund und Nase in Situationen, in denen kein Abstand gehalten werden kann, mit einfachen Mitteln zu bedecken, schützt auch im Freien Dritte vor unseren Viren und uns vor den Viren anderer und ist deshalb sinnvoll. Deshalb gilt auch draußen eine Pflicht, Mund und Nase zu bedecken, wenn der nötige Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Entscheidend sind jedoch drei, nein, vier Dinge, die wir alle im Alltag tun können und sollten:
Abstand halten. Hände waschen. Maske tragen. Innenräume gut lüften.
In der Region Hannover soll eine erweiterte Maskenpflicht gelten – was bedeutet das?
Tatsächlich gilt aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen in der Region Hannover (also auch in der Stadt Hannover) ab Mittwoch (21.10.2020) eine erweiterte Maskenpflicht.
Konkret bedeutet dies eine verbindliche Maskenpflicht innerhalb von Verkehrsflächen (also auf Fluren, an Treffpunkten etc.). in Gebäuden, in denen Menschen arbeiten. Das betrifft alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Ausgenommen sind Schulen und Kindertagestätten, in denen weiterhin die jeweiligen Hygienekonzepte gelten. Hier geht es zu den Regelungen, die die Region Hannover darüber hinaus getroffen hat.
Die Möglichkeit von Kommunen mit hoher Inzidenz weitergehende Maßnahmen anzuordnen, als sonst landesweit gelten, ergibt sich aus § 18 der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Soweit es im Interesse des Gesundheitsschutzes zwingend erforderlich ist, können die zuständigen kommunalen Behörden insbesondere für bestimmte öffentliche Plätze, Parkanlagen und ähnliche Orte generelle Betretungsverbote erlassen oder zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichten.
Muss in der Schule Maske getragen werden?
Grundsätzlich gilt: Im Unterricht müssen Schülerinnen und Schüler keine Masken tragen – außerhalb des Klassenraumes muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Maskenpflicht gilt insbesondere, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht eingehalten werden kann – zum Beispiel in Gängen, Fluren und Treppenhäusern.
Aber es gibt eine Ausnahme: Bleiben die Schülerinnen und Schüler einer sogenannten Kohorte unter sich und treffen nicht auf Mitglieder einer anderen Kohorte, kann auch außerhalb der Unterrichtsräume auf die Maske verzichtet werden. Das ist zum Beispiel möglich, wenn eine Kohorte einen eigenen Schultrakt oder zu einer bestimmten Zeit den Pausenhof alleine nutzt.
Eine Kohorte sollte möglichst klein gehalten werden und im Idealfall eine Klasse/einen Kurs umfassen, sie kann maximal einen Schuljahrgang ausmachen.
Bitte beachten Sie, dass die für den Infektionsschutz zuständigen Landkreise bzw. kreisfreien Städte im begründeten Fall, wenn also die Infektionszahlen besonders steigen, weitergehende Anordnungen treffen können.
Bei welchem Personenkreis kann von der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen abgesehen werden?
Wem es aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (z.B. bei entsprechender psychischer Beeinträchtigung oder anderen Krankheitsbildern, wie etwa einem verringerten Lungenvolumen, bei schwerem Asthma, Herz- oder Lungenerkrankungen etc. = nicht abschließende Aufzählung), ist von der Pflicht ausgenommen.
Beachten Sie hierbei aber bitte, dass Sie dann ein entsprechendes ärztliches Attest bei sich haben müssen, um glaubhaft machen zu können, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen von der Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen sind.
Grundsätzlich können Sie in o.g. Fällen ohne Mund-Nasen-Bedeckung einkaufen gehen oder mit Bus und Bahn fahren. Bitte bedenken Sie aber dabei, dass es möglich sein kann, dass Ihnen ein Geschäft den Zutritt verweigert. Dieses Recht besteht im Rahmen des Hausrechts. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall das Gespräch mit einer verantwortlichen Person zu suchen und nach einer Lösung zu fragen.
Auch Menschen, bei denen es aufgrund einer Behinderung durch eine Mund-Nasen-Bedeckung zu erheblichen Einschränkungen in der Kommunikation kommt (insbesondere bei hochgradig schwerhörigen und gehörlosen Menschen oder Menschen mit Sprachbehinderungen) müssen beim Einkaufen oder im ÖPNV nicht durchgängig eine solche Bedeckung tragen. Bei der Kommunikation mit und von gehörlosen oder hochgradig schwerhörigen Menschen, kann in der Gesprächssituation die Bedeckung abgenommen werden. Einen Nachweis können Sie hierzu auch mit dem Schwerbehindertenausweis als amtliches Dokument erbringen, wenn die Merkzeichen GL (Gehörlos) oder TBL (Taubblindheit) vorliegen.
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis – dann muss ich also keine Maske tragen, oder?
Dieser Ausweis ist für die Inanspruchnahme vieler Rechte ein wichtiger Nachweis. Für die Ausnahme von der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung ist dieser allerdings ungeeignet, da er für Außenstehende keine Rückschlüsse ermöglicht, ob Ihnen tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Bedeckung unzumutbar ist. Vielen Menschen mit Schwerbehindertenausweis ist es ohne besondere Einschränkungen möglich eine Bedeckung zu tragen. Für andere Menschen ist es wiederum aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung (unabhängig von der Schwerbehinderteneigenschaft) kaum möglich eine Maske zu tragen. Insofern ist das ärztliche Attest der richtige und ausschlaggebende Nachweis für die Befreiung von der Bedeckungspflicht.
Ist eine Bescheinigung für die Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich?
Ja, nach § 3 Absatz 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung ist es notwendig, dass Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht von der Maskenpflicht betroffen sind, dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen.
Wer stellt ggf. die Bescheinigung aus?
Atteste sind durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte auszustellen. Die Ärztinnen und Ärzte entscheiden hierbei rein nach medizinischen Aspekten. Es wird angeregt, auf einen Besuch in der Praxis möglichst zu verzichten. Einer telefonischen oder schriftlichen Bitte auf Ausstellung eines Attestes kann vielleicht insbesondere bei wegen der Atemwegserkrankungen bereits seit längerem in Behandlung befindlichen Patientinnen und Patienten entsprochen werden. Auch die Entscheidung über das Procedere fällt allerdings der zuständige Arzt, die zuständige Ärztin.
Wem gegenüber ist die Bescheinigung vorzuzeigen?
Soweit Ihnen aufgrund der fehlenden Mund-Nasen-Bedeckung der Zutritt zum Einzelhandel oder zum ÖPNV verwehrt wird, legen Sie das Attest bitte gegenüber den Verantwortlichen der Verkaufsstelle oder dem Personal der Verkehrsbetriebe vor. Sollte es im Nachhinein zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahrens kommen, muss ein ärztliches Attests der jeweiligen Behörde vorgelegt werden.
Das mögliche Bußgeld wegen fehlender Maske macht mich nervös – wo genau in der Öffentlichkeit muss ich denn jetzt die Maske tragen?
Es gibt keinen Grund für Nervosität, denn im Prinzip ist es ganz einfach. Im Grundsatz gilt die Pflicht überall dort, wo davon ausgegangen werden muss, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgängig eingehalten werden kann. Die Pflicht besteht daher vor allem in der Öffentlichkeit …
- im Einzelhandel (jegliche Form von Geschäften und Verkaufsstellen)
- in Verkehrsmitteln des Personenverkehrs (Bus, Bahn, Nah- und Fernzüge wie auch Flugzeuge und Taxen u.ä.) sowie in dazugehörigen Einrichtungen (Bahnhof, (U-)Bahnstationen, Haltestellen sowie in den dortigen Wartezonen). Oder ganz einfach: bei der Benutzung, beim Ein- und Aussteigen und natürlich beim Warten – also solange Sie sich in den Bereichen des Personenverkehrs aufhalten!
Und natürlich bei Veranstaltungen oder Besuchen von Dienstleistungsbetrieben und ‑einrichtungen.
Dort, wie auch an anderen Stellen, werden Sie aber in der Regel gesondert auf die Pflicht hingewiesen.
Bitte halten Sie sich daran, weniger zur Vermeidung eines Bußgeldes, sondern viel mehr um sich und andere vor einer möglichen Infektion zu schützen.
Welche Art von Mund-Nasen-Bedeckung ist vorgeschrieben?
Vorgeschrieben ist nach der Verordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, insbesondere als textile Barriere eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern. Es muss also keine Maske getragen werden, zulässig sind auch Schals, Tücher, Schlauchschals oder ähnliches. Geeignet sind auch sogenannte Alltagsmasken oder Community-Masken, also selbst hergestellte oder gekaufte Masken aus Baumwolle oder anderem gut abdeckenden Material. Bitte tragen Sie keine Maske mit Ventil, denn Masken mit Ventil schützen nur die Trägerin/den Träger – solche FFP2-/FFP3-Masken mit Ventil werden im Krankenhausalltag benötigt.
Sind eigentlich auch Visiere (z.B. aus Plexiglas) anstatt einer „Alltagsmaske“ zulässig?
Leider nein! Grundsätzlich gilt die Verpflichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) aus Stoff zu tragen. Wichtig ist bei der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) eine Beschaffenheit, die dazu geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Diese Funktion ist bei jeder textilen Bedeckung erfüllt. Gesichtsvisiere oder sogenannte Faceshields stellen auch nach der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts keine vollwertige Alternative zur MNB aus Stoff dar. Insofern sind Visiere oder Faceshields vor allem eine Alternative für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine MNB tragen können und dennoch zeigen möchten, dass sie die derzeit getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung unterstützen. Allen anderen Bürgerinnen und Bürgern empfehlen wir ausdrücklich das Tragen einer MNB aus Stoff.
Wo genau soll diese Pflicht gelten und ab wann?
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist zum einen für alle Personen verpflichtend, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen nutzen. Diese Verpflichtung gilt also bei der Nutzung von Bussen, Bahnen und Zügen, aber auch in Taxen und für die Beförderung von Passagieren durch eingesetzte Kleinbusse (Moia etc.).
Gleiches gilt für Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, also insbesondere im Einzelhandel, sei es im Supermarkt, im Baumarkt, einer Drogerie oder in einem Bekleidungsgeschäft.
Es gibt eine Maskenpflicht im Einzelhandel – dann gibt es aber keine Pflicht im Großhandel, oder?
Dies ist eine interessante Differenzierung, allerdings ist sie nicht zutreffend. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung gilt für Kundinnen und Kunden von Verkaufsstellen und Geschäften einschließlich Wochenmärkten und Spezialmärkten. Insofern gilt die Pflicht auch im Großhandel.
Wenn ich ohne Mund-Nasen-Schutz einkaufen gehe oder Bus fahre, muss ich dann mit einem Bußgeld rechnen? Und wie hoch fällt das Bußgeld dann aus?
Ja, Vorsicht, wer keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und dabei erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen. Wenn Sie nicht von der Pflicht befreit sind und trotzdem dort wo sie vorgeschrieben ist keine Maske tragen, müssen Sie damit rechnen, ein Bußgeld in Höhe von 100 bis 150 Euro bezahlen zu müssen. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover zuständig — hilfsweise die Polizei.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist neben einer guten Hygiene und dem Halten von Abstand zu anderen ein wichtiger Baustein zum Schutz vor dem Coronavirus. Aus diesem Grund sollte sich jeder an diese Auflagen halten. Die Polizei und die kommunalen Verwaltungen haben zum Thema Maskenpflicht in den vergangenen Monaten viel Aufklärungsarbeit geleistet und es gab jetzt genug Zeit sich an die Regeln zu gewöhnen, sie zu verinnerlichen und umzusetzen.
Über das Hausrecht kann Ihnen zudem im Einzelhandel und im ÖPNV der Zutritt verwehrt werden. Da bereits ein Schal oder ein Tuch ausreichen, sind Sie aber nicht von einer Maske abhängig und sollten idealerweise erst gar nicht in diese Situation kommen müssen.
Dürfen Mitarbeitende von Verkehrsbetrieben oder der Bahn Bußgelder verhängen?
Nein, das dürfen sie nicht. Bußgelder dürfen nur von den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover, hilfsweise von der Polizei, verhängt werden. Allerdings ist das kein Freibrief dafür, sich in Bussen und Bahnen nicht an die Regeln zu halten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können im Rahmen ihres Betreiberrechts verlangen, dass der Fahrgast an der nächsten Station aussteigt, wenn er oder sie trotz mehrfacher Aufforderung keine Maske tragen will. Sie können die Polizei um Hilfe bitten, die dann den Fahrgast am nächsten Bahnhof erwartet und entsprechende Regelungen ergreift und/oder ein Bußgeld ausspricht.
Müssen wir bei einer Wattwanderung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?
Nein. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist insbesondere dann wichtig, wenn aufgrund der örtlichen Bedingungen nicht der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann (z.B. an Haltestelle im ÖPNV).
Im Watt, wie auch bei allen anderen Führungen unter freien Himmel (durch Natur und Landschaft, Freilichtmuseen etc.) ist dies durchaus möglich. Von daher braucht es hier keine Bedeckung, aber achten Sie bitte auf den Abstand.
Was gilt beim Besuch eines Wochenmarktes im Freien?
Auch auf dem Wochenmarkt muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden:
Was gilt beim Betreten einer Bank?
Ja, auch in einer Bank und auch beim Nutzen eines Geldautomaten muss man einen Mund-Nasen-Schutz tragen!
Ist das Tragen von Schutz- oder Behelfsmasken beim Autofahren erlaubt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann und mit welchen Einschränkungen? Was kann auf Autofahrer zukommen, die dennoch eine Maske tragen?
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Mund-Nasen-Schutz) beim Autofahren kann gegen die Regelung des § 23 Abs. 4 StVO verstoßen. Ergänzend ist anzumerken, dass die Vorschrift nach § 23 Abs. 4 StVO ausschließlich den Kraftfahrzeugführenden und nicht weitere im Kraftfahrzeug befindliche Personen betrifft.
Der Normzweck besteht darin, dass der Fahrzeugführende während seiner Verkehrsteilnahme, insbesondere bei automatisierten Verkehrskontrollen erkennbar und seine Identität feststellbar bleibt. Fahrgäste sind demzufolge von den Bestimmungen dieser Vorschrift nicht betroffen.
Grundsätzlich ist es nur dann sinnvoll, im Auto einen Mundschutz zu tragen, wenn in diesem mehr als eine Person und/oder weitere Personen nicht aus dem eigenen Hausstand unterwegs sind.
Aktuell gilt dies in der Regel insbesondere für Fahrzeugführende in Bussen und Taxis oder in dem Fall, in dem mehrere Personen berufsbedingt zusammen Autofahren müssen.
Für weitere Personen, die aus dringenden Gründen auch im Auto einen Mundschutz tragen müssen, haben sich die Länder bundesweit darauf geeinigt, dass dies aktuell mindestens nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. In einigen Ländern – wozu auch Niedersachsen gehört – wird die Auffassung vertreten, dass ein zwingend erforderliches Mundschutz-Tragen bei Bus- und Taxifahrern nicht verboten ist. In diesen Fällen kann in der Regel durch Fahrtenbücher oder ähnliche betriebliche Dokumentationen sichergestellt werden, dass die Fahrer bei Verkehrsverstößen auch trotz einer Teilverhüllung des Gesichts ermittelt werden können.
In den Fällen, in denen der Fahrer weder erkennbar ist, noch eine ausreichende Dokumentation vorliegt, aber dennoch eine Mund-Nasen-Bedeckung (Mund-Nasen-Schutz) erforderlich ist, sind die Kontrollbehörden in Niedersachsen je nach Fall gebeten, von der Möglichkeit der Anwendung des sog. „Opportunitätsprinzips“ Gebrauch zu machen – das heißt, von einer Verfolgung der Ordnungswidrigkeit abzusehen.
Gleichwohl bedarf es bei Verkehrskontrollen weiterhin einer Prüfung des Einzelfalles, da bei Alleinfahrten oder einer zusätzlichen Verhüllung des Gesichtes, z. B. durch das Tragen einer Sonnenbrille oder einer Kopfbedeckung, die mit der Absicht erfolgt, sich einer Identitätsfeststellung zu entziehen, ein Verstoß gegen § 23 Abs. 4 StVO vorliegen könnte.
Dürfen Autofahrer Masken tragen? Kann die Polizei noch Temposünder „überführen“, wenn die Blitzerfotos wenig aussagekräftig sind?
In einem Auto muss die Fahrerin oder der Fahrer keine Maske tragen. Er oder sie kann das aber tun, wenn Mitfahrende, d.h. weitere Fahrgäste, geschützt werden sollen. Dieser Wunsch wird von der Landesregierung respektiert.
Das bedeutet aber auch, dass bei einer alleinigen Nutzung keine Maske getragen werden muss. Ein „Überführen“ von Temposündern ist dennoch möglich. Auch bei einer bewussten Verdeckung des Mund-Nasen-Bereiches ist eine Identifikation des Fahrzeugführenden bei der automatisierten Verkehrsüberwachung in der Regel durch weitere Merkmale möglich. Auch in Zeiten von Corona hat die Polizei Niedersachsen in den letzten Wochen verstärkt Verkehrskontrollen durchgeführt, wobei betroffene „Temposünder“ direkt vor Ort angehalten wurden. Auch eine Maske schützt demnach nicht vor einer Ahndung von Temposünden.
Was mache ich, wenn ich mein Frühstück in Bus oder Bahn einnehmen möchte?
Essen in Bus und Bahn sollte möglichst vermieden und die Essgewohnheiten dahingehend angepasst werden. Der mit der Mund-Nasen-Bedeckung angestrebte Schutz von anderen Personen wird leider kaum möglich sein, wenn ein opulentes Frühstück im Bus oder Zug eingenommen wird. Der kurze Biss in die Stulle und der Schluck Kaffee sollte aber auch mit einem kurzen Wegschieben der Bedeckung möglich sein.
Was ist mit dem Fernverkehr der Deutschen Bahn? Kann das Land dort überhaupt Mund-Nasen-Bedeckungen vorschreiben?
Sobald sich ein Fernzug auf niedersächsischem Territorium befindet, sind die Fahrgäste verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt, obwohl es seitens der Deutschen Bahn generell bislang nur eine dringende Empfehlung gibt, Alltagsmasken zu nutzen. Der Bundesverkehrsminister aber hat sich im Deutschen Bundestag bereits für eine Maskenpflicht in Bahn und Flugzeug ausgesprochen. Darüber wird noch beraten.
Gilt das auch, wenn jemand längere Zeit im Bus oder in der Bahn unterwegs ist?
Ja! Gerade auf längeren Strecken in geschlossenen Räumlichkeiten ist die Bedeckung wichtig.
Was gilt bei touristischen Busreisen?
Bei touristischen Busreisen darf eine Mund-Nasen-bedeckung abgenommen werden, soweit und solange eine Person ihren Sitzplatz eingenommen hat und das Abstandsgebot eingehalten wird.
Gilt die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auch auf dem Weg zu Geschäften oder zum Bus oder zur Bahn?
Es kommt darauf an. Draußen auf Straßen, Plätzen und Wegen gilt die Pflicht nicht, wohl aber in Passagen, auf dem Weg zu den Gleisen und in allen zu dem Personenverkehr gehörenden Einrichtungen wie zum Beispiel Haltestellen oder Aufenthaltsbereiche am Gleis oder an Busbahnhöfen.
Wie gehe ich als Busfahrer/Busfahrerin oder im Verkauf mit Personen um, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?
Da man einem Menschen seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z.B. Asthma) nicht unbedingt ansehen kann, können Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung im Zweifelsfall auf die fehlende Mund-Nasen-Bedeckung angesprochen werden. In vielen Fällen lässt sich so sicherlich eine Klärung der Situation herbeiführen. Die Kontrollen zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist jedoch an sich Aufgabe der Kommunen bzw. der Polizei.
Müssen auch kleinere Kinder oder Babys eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen? Wo ist die Altersgrenze?
Kleineren Kindern ist die Notwendigkeit, Mund und Nase zu bedecken, kaum zu vermitteln bzw. zuzumuten. Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahr (also bis zum 6. Geburtstag) sind Kinder daher von der Pflicht ausgenommen.
Nehmen wir nicht denen die Masken weg, die sie dringend im Beruf zum Schutz brauchen (Pflege, Krankenhaus etc.)?
Nein – ganz bewusst gibt es keine Maskenpflicht in Niedersachsen und erst Recht keine Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Vorgeschrieben ist bewusst nur eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung. Der Einsatz von qualifizierten Schutzmasken (FFP-Masken) soll den Beschäftigten in den besonders betroffenen Berufsgruppen vorbehalten bleiben. FFP2- und FFP3-Schutzmasken sind für medizinisches und pflegerisches Personal überlebenswichtig.
Wenn alle eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und ich damit vor allem mein Gegenüber schütze, dann dürfen wir uns doch jetzt wieder mit Freunden in der Gruppe treffen?
Nein! Mit dieser Pflicht wollen wir insbesondere die ersten Lockerungen schützend begleiten, da nun wieder mehr Menschen, z.B. in Geschäften oder in Bussen, zusammenkommen werden und der notwendige Abstand eventuell nicht immer eingehalten werden kann.
Die Pflicht hilft, die bisherigen Eindämmungsmaßnahmen sinnvoll zu unterstützen, sie kann aber nicht die derzeit bestehenden Maßnahmen ersetzen.
Stimmt es, dass im Einzelhandel, insbesondere auch an der Kasse oder an den Frischetheken in Supermärkten, inzwischen auch eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss?
Ja, seit dem 9. Oktober 2020 gilt der Grundsatz, dass jede und jeder in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss. Es gibt keine Ausnahme mehr für im Einzelhandel tätige Menschen. Allerdings ist es möglich, dass in Supermärkten oder auch anderen Geschäften von den dort Verantwortlichen andere effektive Schutzvorkehrrichtungen geschaffen werden, die die dauerhafte Einhaltung des Abstandsgebotes sicherstellen oder auf andere Art und Weise die Gefahr einer Corona-Infektion hinreichend vermindern. Dies ist beispielsweise bei Abtrennungen durch hohe Plexiglasscheiben der Fall.
Muss ich im Restaurant eine Maske tragen?
Sie müssen im Restaurant immer dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn Sie nicht an Ihrem Platz sitzen und sich frei im Raum bewegen. Das heißt, wenn Sie das Restaurant betreten, auf die Toilette oder zum Tresen gehen, müssen Sie Ihre Maske tragen.
Wie kann ich mir eine solche Mund-Nasen-Bedeckung nähen?
Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Anleitungen im Internet. Nachstehend finden Sie einige Links dazu:
- Nähanleitung | Niedersächsischer LandFrauenverband e.V.
- Nähanleitung des Deutschen Hausärzteverbandes — Landesverband Niedersachen (PDF)
- Behelfs-Masken selber nähen |Video-Anleitung vom NDR
- Mundschutz zum selber nähen | Antenne Niedersachsen
- Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung hat uns eine Nähanleitung für Behelfsmasken in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch, Polnisch, Griechisch, Spanisch, Arabisch und Farsi zur Verfügung gestellt. Das Tragen eines Tuchs oder Schals über Mund und Nase genügt allerdings als Mund-Nasen-Bedeckung bereits aus.
Was muss ich beim Gebrauch meiner genähten Mund-Nasen-Bedeckung beachten?
Selbstgenähte Mund-Nasen-Bedeckungen haben den Vorteil, dass sie mehrmals verwendet werden können, wenn sie als Kochwäsche (bei 90°C, mindestens 60 °C, ggf. Verwendung eines Hygienespülzusatzes) gewaschen und anschließend gebügelt werden. Wichtig ist, die selbstgenähten Masken regelmäßig, insbesondere wenn sie durchfeuchtet sind, zu wechseln und zu waschen. Das Reinigen kann auch durch Auskochen im Topf auf dem Herd erfolgen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat hierzu nachstehendes Merkblatt veröffentlicht: https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung.pdf
Gilt die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auch am Arbeitsplatz, wenn ich dort mit anderen Menschen zusammenkomme?
Die Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus macht Vorgaben hinsichtlich der Mindeststandards bei der Mund-Nasen-Bedeckungspflicht. Der Arbeitgeber kann hierzu weitergehende Regelungen treffen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass entsprechende berufsgenossenschaftliche (und branchenspezifische) Vorgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch für die Kundinnen und Kunden zu beachten sind.
Für den Bereich körpernaher Dienstleistungen verweisen wir beispielhaft auf die Vorgaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege im Friseurhandwerk.
Gilt die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auch in anderen Situationen, in denen größere Gruppen von Menschen zusammen kommen? (Beim Warten in Behörden, in engen Durchgängen im öffentlichen Raum, oder in Fußgängerzonen, wenn viele Menschen unterwegs sind?)
Ja, überall dort, wo auch unter freiem Himmel das Abstandsgebot nicht nur vorübergehend nicht eingehalten werden kann, gilt die Pflicht eine Mund-Nasen-bedeckung zu tragen.
Verstößt man gegen die Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, wenn man diese nur über den Mund und nicht über die Nase zieht?
Da Mund UND Nase bedeckt sein sollen – Ja!
Mein Personalausweis läuft ab – wie kann ich ein Foto machen lassen, wenn im Fotostudio die Pflicht zur Munds-Nasen-Bedeckung besteht?
Mit der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, muss beim Fotografen pragmatisch umgegangen werden. Während des Fotografierens kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass dabei genügend Abstand zum Fotografen und zu anderen Kundinnen und Kunden eingehalten wird.
Gilt die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auch auf Demonstrationen? Was ist dann mit dem Vermummungsverbot?
Versammlungen unter freiem Himmel können trotz des generellen Verbots in Ausnahmefällen erlaubt sein, beispielsweise damit politische Meinungsäußerungen möglich sind. Die Veranstalter müssen dann aber den Schutz vor Infektionen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen. Welche Maßnahmen dies dann sind, ist für jeden Einzelfall und anlassbezogen festzulegen; das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen während einer Versammlung kann eine dieser zu ergreifenden Schutzmaßnahmen sein. In einem solchen Fall stellt das Tragen von Gesichtsmasken aus Infektionsschutzgründen aber keinen Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar. Etwas anderes gilt nur, wenn deutlich erkenntlich ist, dass die getragene Maske diese Vermummung als primäres Ziel verfolgt.
Atemschutzmasken als Teil der persönlichen Schutzausrüstung
Beim Coronavirus handelt es sich um einen biologischen Arbeitsstoff, dessen Umgang der Biostoffverordnung (BioStoffV) mit dem technischen Regelwerk für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) unterliegt. Das Coronavirus wurde in die Risikogruppe 3 nach BioStoffV eingestuft. Dementsprechend sind die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften für diese Risikogruppe anzuwenden.
Hinweise zum Atemschutz (persönliche Schutzausrüstung — PSA) enthalten dabei die TRBA 250 („Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“) und speziell für den vorliegenden Fall der Beschluss 609 des ABAS (Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe) mit dem Titel „Arbeitsschutz beim Auftreten einer nicht ausreichend impfpräventablen Influenza“, der hier sinngemäß anwendbar ist.
Als Atemschutzmasken sind je nach Tätigkeit partikelfiltrierende Halbmasken der Kategorie FFP2 oder FFP3 zu verwenden. Bei wiederverwendbaren Masken (Halb- oder Vollmasken mit Partikelfilter), also Masken mit desinfizierbarem Grundkörper, müssen die Partikelfilter mit P2 oder P3 gekennzeichnet sein (entspricht FFP2 oder FFP3).
Atemschutzmasken sind persönliche Schutzausrüstungen und unterliegen hinsichtlich ihrer Herstellung und Bereitstellung auf dem Markt den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen. Sie müssen einem Konformitätsbewertungsverfahren, bei dem eine notifizierte Stelle einzubeziehen ist, unterzogen werden, wobei am Ende das CE-Kennzeichen mit der Kennnummer der notifizierten Stelle als Nachweis für die Konformität anzubringen ist. Im Kontext der COVID-19-Bedrohung und auftretenden Lieferengpässe ist durch Empfehlung (EU) 2020/403 der Europäischen Kommission vom 13. März 2020 den zuständigen Behörden unter anderem die Möglichkeit gegeben, die Bereitstellung von Atemschutzmasken auf dem Unionsmarkt für einen begrenzten Zeitraum zu genehmigen, obwohl die obligatorischen EU-Konformitätsbewertungsverfahren nicht erfüllt sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Atemschutzmasken ein angemessenes Gesundheits- und Sicherheitsniveau gewährleisten.
Sofern bei Atemschutzmasken ein angemessenes Schutzniveau nicht auf anderem Weg nachgewiesen werden kann (Konformitätserklärung/CE-Kennzeichnung, Übereinstimmung mit den US-amerikanischen, kanadischen, australischen oder japanischen Vorschriften), kann über eine notifizierte Stelle ein verkürztes Prüfverfahren als Nachweis herangezogen werden. Der Prüfgrundsatz ist auch auf der Homepage der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zusammen mit ergänzenden Hinweisen veröffentlicht worden.
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Wie funktionieren individuelle Flashstempel und Siebdruckstempel
Individueller Flashstempel / Siebdruckstempel: Eine innovative Lösung von Geschenkekreisel
Ein Blick auf die revolutionäre Technologie hinter den hochwertigen Stempeln
Einleitung
In der Welt der Büroartikel und personalisierten Geschenke gibt es eine Firma, die durch Innovation und Qualität hervorsticht: Geschenkekreisel GmbH. Ihre individuellen Flashstempel und Siebdruckstempel sind nicht nur ein Blickfang, sondern auch äußerst praktisch und langlebig. In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf diese bemerkenswerte Stempellösung.
Die Technologie hinter den Stempeln
Das Geheimnis der Textplattenproduktion
Die Textplatten dieser Stempel werden mittels Film und Blitz-Belichtungsgerät hergestellt. Diese fortschrittliche Technologie gewährleistet eine präzise und klare Darstellung des gewünschten Textes oder Designs.
Kein zusätzliches Stempelkissen nötig
Im Gegensatz zu herkömmlichen Stempeln benötigen die Flash- und Siebdruckstempel von Geschenkekreisel kein extra Stempelkissen. Die Textplatte ist ständig mit Farbe getränkt, was ein müheloses und sauberes Stempeln ermöglicht.
Die Vorteile im Überblick
Praktisch, effizient und langlebig
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Kein zusätzliches Stempelkissen nötig : Die ständig mit Farbe getrunkene Textplatte macht das Stempeln bequem und sauber.
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Präzise Ergebnisse : Die Verwendung von Film und Blitz-Belichtungsgerät gewährleistet eine klare und fehlerfreie Darstellung des Textes oder Designs.
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Hohe Lebensdauer : Die Stempel von Geschenkekreisel zeichnen sich durch ihre lange Lebensdauer aus, was sie zu einer nachhaltigen Investition macht.
Kontaktinformationen
Geschenkekreisel GmbH
vertr. dd Geschäftsführer: Jens Schöneis
Südstraße 18
26897 Esterwegen
Telefon: 05955–2900
E‑Mail: info@geschenke-kreisel.com
Schlussfolgerung
Die individuellen Flashstempel und Siebdruckstempel von Geschenkekreisel sind nicht nur eine Bereicherung für jeden Arbeitsplatz oder Haushalt, sondern auch eine ausgezeichnete Geschenkidee für Geschäftspartner oder Freunde. Ihre innovative Technologie und hohe Qualität machen sie zu einem unverzichtbaren Werkzeug für jeden, der regelmäßig stempelt. Erleben Sie selbst die Vorteile dieser bemerkenswerten Stempellösung von Geschenkekreisel!
Über Geschenkekreisel GmbH
Geschenkekreisel GmbH ist ein Unternehmen, das sich auf individuelle Geschenkartikel und Bürobedarf spezialisiert hat. Mit Sitz in Esterwegen, Deutschland, bietet das Unternehmen hochwertige Stempel, personalisierte Geschenke und vieles mehr für Privatpersonen und Unternehmen an. Geleitet von Geschäftsführer Jens Schöneis strebt Geschenkekreisel stets nach Innovation, Qualität und Kundenzufriedenheit.
Gestochen scharf integriertes Stempelkissen: Bis zu 20.000 Abdrucke, dokumentenecht und umweltfreundlich!
Entdecken Sie die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten dieser innovativen Stempellösung von Geschenkekreisel
Ein gestochen scharf integriertes Stempelkissen ist mehr als nur ein Büroartikel – es ist ein unverzichtbares Werkzeug für jede Organisation. Mit bis zu 20.000 Abdrucken bietet es eine beeindruckende Leistungsfähigkeit und ist dabei dokumentenecht sowie umweltfreundlich. Hier sind einige Gründe, warum Sie sich für dieses Produkt entscheiden sollten:
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Perfektes Druckbild : Dank der hochwertigen Verarbeitung und der präzisen Technologie liefert das gestochen scharf integrierte Stempelkissen von Geschenkekreisel ein perfektes Druckbild bei jedem Abdruck.
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Schnell trocknende und wischfeste Tinte : Die verwendete Tinte trocknet sehr schnell und ist äußerst wischfest, was für sofort einsatzbereite und makellos gestempelte Dokumente sorgt.
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Umweltfreundlichkeit : Durch die Integration des Stempelkissens wird kein zusätzliches Stempelkissen benötigt, was Ressourcen spart und die Umwelt schont.
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Kostengünstig und schnell zur Hand : Diese Stempellösung ist kostengünstig in der Anschaffung und ermöglicht eine effiziente Stempelung großer Mengen in kürzester Zeit.
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Vielseitige Einsatzmöglichkeiten : Ob für Freiflächengestaltung, Personalisierung von Werbeartikeln oder Druckerzeugnissen – das gestochen scharf integrierte Stempelkissen bietet eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten.
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Beratung und Service : Das Team von Geschenkekreisel steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Auswahl und Nutzung dieser innovativen Stempellösung zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich beraten!
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Deutsch Nachhilfe für Schüler im Landkreis Leer und Moormerland
Effektives Lernen in Deutsch: Tipps und Tricks für Schüler im Landkreis Leer
Einleitung: Die Bedeutung eines starken Fundaments in der deutschen Sprache
Die deutsche Sprache ist ein zentraler Bestandteil des Schulunterrichts und bildet die Grundlage für viele weitere Lernbereiche. Ein solides Verständnis von Deutsch ermöglicht nicht nur erfolgreiches Schreiben und Lesen, sondern auch das Verstehen komplexer Texte und die Kommunikation in verschiedenen Situationen. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte des Deutschunterrichts beleuchten und effektive Lernstrategien für Schüler im Landkreis Leer vorstellen.
1. Rechtschreibung und Grammatik: Die Basis beherrschen
Ein fundiertes Wissen in Rechtschreibung und Grammatik ist unerlässlich für ein gutes Verständnis der deutschen Sprache. Durch regelmäßiges Üben und gezielte Nachhilfe können Schülerinnen und Schüler im Landkreis Leer ihre Rechtschreibfehler minimieren und grammatikalische Konzepte sicher beherrschen.
2. Leseverständnis und Textanalyse: Den Inhalt erfassen
Das Leseverständnis ist eine wichtige Fähigkeit, um Informationen aus Texten zu extrahieren und zu verstehen. Mit gezielten Lesetechniken und Übungen zur Textanalyse können Schülerinnen und Schüler im Landkreis Leer lernen, Schlüsselinformationen zu identifizieren und komplexe Texte zu interpretieren.
3. Schreibtechniken und Aufsatzarten: Kreativität entfalten
Das Verfassen von Texten erfordert klare Strukturen und eine gute Ausdrucksweise. Durch das Erlernen verschiedener Schreibtechniken und Aufsatzarten können Schülerinnen und Schüler im Landkreis Leer ihre kreativen Fähigkeiten entfalten und ihre Gedanken präzise aufs Papier bringen.
4. Kommunikation und Rhetorik: Sich klar ausdrücken
Die Fähigkeit zur erfolgreichen Kommunikation ist entscheidend für das Berufsleben und den Alltag. Durch das Erlernen von Kommunikationstechniken und rhetorischen Strategien können Schülerinnen und Schüler im Landkreis Leer lernen, sich klar und überzeugend auszudrücken.
5. Literaturgeschichte und Gedichtinterpretation: Kulturelles Verständnis entwickeln
Die Kenntnis der Literaturgeschichte und das Verständnis von Gedichten ermöglichen einen tieferen Einblick in die kulturellen und historischen Hintergründe der deutschen Sprache. Durch die Beschäftigung mit literarischen Werken können Schülerinnen und Schüler im Landkreis Leer ihre analytischen Fähigkeiten verbessern und ein breites Verständnis für die deutsche Literatur entwickeln.
Schluss: Die Bedeutung kontinuierlichen Lernens und individueller Unterstützung
Ein erfolgreiches Lernen in Deutsch erfordert Zeit, Engagement und die richtige Unterstützung. Mit gezielten Lernstrategien und individueller Nachhilfe können Schülerinnen und Schüler im Landkreis Leer ihre Deutschkenntnisse kontinuierlich verbessern und ihre schulischen Ziele erreichen.
Deutsch-Nachhilfe im Landkreis Leer: Erfolgreich lernen mit professioneller Unterstützung!
Unser Angebot umfasst gezielte Deutsch-Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler im Landkreis Leer. Mit praxisnahen Erklärungen und individueller Betreuung helfen wir dabei, Grammatik, Rechtschreibung, Textanalyse und mehr zu verbessern. Erfahrene Lehrkräfte begleiten die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu einem besseren Verständnis der deutschen Sprache. Jetzt informieren!
Deutsch Nachhilfe im Landkreis Leer und Moormerland!
1. Beratung und erweiterte Angebote
- Lernentwicklung
- Schullaufbahn
- Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie
- Familienunterstützung
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
- Sprachkurse
- Bildung und Teilhabe
2. Rechtschreibung
- Gezielte Übungen und Strategien, um Rechtschreibfehler zu erkennen und zu korrigieren.
3. Grammatik
- Praxisnahe Erklärungen und Übungen zur Vermittlung grammatikalischer Konzepte.
4. Satzbau
- Analyse der Satzstruktur und gezielte Übungen zum korrekten Satzbau.
5. Zeichensetzung
- Erläuterung der Regeln für die korrekte Verwendung von Satzzeichen mit praktischen Beispielen.
6. Wortarten
- Identifizierung und Verständnis verschiedener Wortarten zur Funktionsweise in Sätzen.
7. Satzglieder
- Zerlegung von Sätzen in ihre Bestandteile und Identifizierung der verschiedenen Satzglieder.
8. Satzarten
- Erklärung und Übung der Unterscheidung zwischen Aussage‑, Frage‑, Aufforderungs- und Ausrufesätzen.
9. Textanalyse
- Analyse von Texten zur Identifizierung von Schlüsselinformationen und Verständnis des Textaufbaus.
10. Textinterpretation
- Interpretation literarischer Werke oder Sachtexte zur Erfassung der Intention des Autors und Entwicklung eigener Interpretationen.
11. Gedichtinterpretation
- Analyse von Gedichten zur Auseinandersetzung mit lyrischen Mitteln, Formen und Inhalten.
12. Argumentation
- Formulierung überzeugender Argumente und strukturierte Präsentation in Diskussionen und schriftlichen Texten.
13. Stilmittel
- Erklärung und Beispiele zur Verwendung von Stilmitteln wie Metaphern, Vergleichen oder Ironie.
14. Aufsatzarten (Erörterung, Inhaltsangabe, Interpretation)
- Vermittlung von Schreibtechniken und Strukturvorlagen für verschiedene Aufsatzarten.
15. Textsorten (Brief, Bericht, Essay, Gedicht)
- Erläuterung der Merkmale verschiedener Textsorten und praktische Übungen zur Vorbereitung auf Schreibaufgaben.
16. Leseverständnis
- Gezieltes Training des Leseverständnisses zur Interpretation und Extraktion von Schlüsselinformationen aus Texten.
17. Lesetechniken
- Vermittlung verschiedener Lesetechniken zur Verbesserung des Leseverständnisses und der Effizienz beim Lesen.
18. Schreibtechniken
- Vermittlung von Schreibstrategien und ‑prozessen zur Verbesserung der Schreibfertigkeiten.
19. Kreatives Schreiben
- Förderung der Fantasie und Entwicklung eigener Geschichten durch kreative Schreibübungen.
20. Recherche
- Vermittlung von Recherchemethoden und ‑techniken zur Findung und Bewertung relevanter Informationen.
21. Quellenarbeit
- Anwendung von Quellenkritik zur Prüfung der Glaubwürdigkeit und Relevanz von Informationen.
22. Sprachliche Mittel
- Erklärung und Übungen zu verschiedenen sprachlichen Mitteln wie Metaphern, Vergleichen oder rhetorischen Fragen.
23. Redewendungen
- Vorstellung bekannter Redewendungen, Sprichwörter und Idiome zur Erweiterung des Wortschatzes.
24. Sprachvariationen (Dialekte, Standardsprache)
- Erläuterung der Unterschiede zwischen Dialekten und der Standardsprache zur angemessenen Verwendung verschiedener Sprachregister.
25. Kommunikationstechniken
- Vermittlung von Gesprächs- und Diskussionstechniken zur klaren und verständlichen Kommunikation.
26. Rhetorik
- Grundlagen der Rhetorik wie Argumentationstechniken, Überzeugungskraft und Körpersprache zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeiten.
27. Sprecherziehung
- Übungen zur Stimmbildung, Aussprache und Betonung zur Verbesserung der Sprechfertigkeiten.
28. Hörverstehen
- Training des Hörverständnisses zur Extraktion von Schlüsselinformationen aus gesprochener Sprache.
29. Sprachliche Präzision
- Vermittlung von Präzisionsübungen und Formulierungstechniken zur klaren und präzisen Ausdrucksweise.
30. Sprachliche Kreativität
- Förderung der sprachlichen Kreativität durch kreative Sprachspiele und Schreibübungen.
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Erfolgreich in Deutsch: Nachhilfe für alle Klassen und Fächer im Landkreis Leer
Effektive Nachhilfe in Deutsch für alle Klassen und Fächer: Schwerpunkte und Strategien
In der heutigen Bildungslandschaft ist Deutsch nicht nur ein Schulfach, sondern eine grundlegende Kompetenz, die in allen Lebensbereichen wichtig ist. Gute Deutschkenntnisse sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Schullaufbahn und bilden die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Doch nicht alle Schülerinnen und Schüler sind gleichermaßen stark in Deutsch. Einige kämpfen mit Rechtschreibung, Grammatik oder Textverständnis, während andere Schwierigkeiten haben, sich mündlich auszudrücken. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die Schwerpunkte der Nachhilfe in Deutsch und wie sie effektiv gestaltet werden kann.
Schwerpunkte der Nachhilfe in Deutsch
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Rechtschreibung und Grammatik: Viele Schülerinnen und Schüler haben Schwierigkeiten mit der korrekten Rechtschreibung und Grammatik. Nachhilfe kann dabei helfen, die Grundlagen zu festigen und typische Fehler zu vermeiden.
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Textverständnis und Interpretation: Das Verstehen von Texten und die Interpretation literarischer Werke sind zentrale Aufgaben im Deutschunterricht. Nachhilfe kann dabei unterstützen, Texte zu analysieren, Hauptinhalte zu erfassen und Zusammenhänge zu erkennen.
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Schreibkompetenz: Das Verfassen von Texten in verschiedenen Formen und Genres ist eine wichtige Fähigkeit. Nachhilfe kann Schülerinnen und Schülern helfen, ihre Ausdrucksfähigkeit zu verbessern und strukturierte Texte zu verfassen.
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Mündliche Kommunikation: Die mündliche Kommunikation ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Deutschunterrichts. Nachhilfe kann dabei helfen, die mündliche Ausdrucksfähigkeit zu stärken, indem sie Übungen zur freien Rede, Diskussionen und Präsentationen umfasst.
Effektive Ansätze für Nachhilfe in Deutsch
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Diagnose und Individualisierung: Jeder Schüler hat unterschiedliche Stärken und Schwächen im Fach Deutsch. Eine effektive Nachhilfe beginnt daher mit einer gründlichen Diagnose, um die spezifischen Lernbedürfnisse jedes Schülers zu identifizieren. Auf dieser Grundlage kann dann ein individueller Lehrplan entwickelt werden.
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Praxisorientierte Übungen: Der Deutschunterricht sollte praxisorientiert sein und den Schülern ermöglichen, ihre Fähigkeiten in realen Situationen anzuwenden. Nachhilfe kann durch praktische Übungen, Rollenspiele und Projekte eine lebendige Lernumgebung schaffen.
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Motivation und Feedback: Motivation spielt eine entscheidende Rolle beim Lernen. Nachhilfelehrer sollten ihre Schülerinnen und Schüler ermutigen, selbstbewusst zu sein und ihr Potenzial zu entfalten. Regelmäßiges Feedback hilft den Schülern, ihren Fortschritt zu erkennen und motiviert sie, kontinuierlich an ihren Fähigkeiten zu arbeiten.
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Integration von Technologie: Die Integration von Technologie kann das Lernen in Deutsch effektiver und ansprechender gestalten. Nachhilfe kann durch den Einsatz von digitalen Lernplattformen, interaktiven Übungen und Online-Ressourcen unterstützt werden.
Schulfit: Nachhilfe & Coaching
Standorte:
- Leer: Heisfelder Straße 2, Telefon: 0491 — 5951
- Moormerland: Rudolf-Eucken-Straße 14, Telefon: 04954 — 8789
Kontakt:
- E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
- WhatsApp oder SMS: 0176 24206004
Beratung und erweiterte Angebote:
- Lernentwicklung
- Schullaufbahn
- Verhaltensauffälligkeiten und Lerntherapie
- Familienunterstützung
- Individuelles Coaching
- Erwachsenenbildung
- Sprachkurse
- Bildung und Teilhabe
Bei Schulfit bieten wir individuelle Nachhilfe und Coaching für Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Fächer. Unser erfahrenes Team von Lehrkräften unterstützt Ihre Kinder dabei, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern und ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung!