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ASUKA III startet Emspassage – Spektakuläre Überführung am Sonntag!
Überführung der ASUKA III: Tradition und Innovation auf der Ems
Am frühen Sonntagmorgen, dem 02. März 2025, wird ein bedeutendes Ereignis die maritime Gemeinschaft der Region Papenburg bewegen: Die ASUKA III, das neueste Juwel aus der MEYER WERFT, startet ihre Überführungsfahrt auf der Ems Richtung Eemshaven in den Niederlanden. Dieses Schiff, das speziell für NYK Cruises gebaut wurde, markiert nicht nur eine Premiere in der langen Geschichte der Werft, sondern auch eine Rückkehr zu den Wurzeln japanischer Schiffbautechnik.
Mit einer Länge von 230 Metern und einer Breite von 29,8 Metern bietet die ASUKA III Platz für etwa 744 Passagiere. Was sie besonders macht, sind die maßgeschneiderten Lösungen für den japanischen Markt, darunter speziell gestaltete Spa-Bereiche, die den Bedürfnissen und Gewohnheiten der Passagiere gerecht werden. Ein weiteres Highlight ist ihre Umweltfreundlichkeit: Das Schiff wird mit LNG betrieben, einem emissionsarmen Treibstoff, der Innovation und Nachhaltigkeit vereint.
Die Überführung selbst ist ein komplexes Manöver, das präzise Planung und erfahrenes Können erfordert. Die Route führt durch verschiedene Brücken und das Emssperrwerk, das als Unterstützung für die Passage dient. Unter der bewährten Führung der Emslotsen von der Lotsenbrüderschaft Emden wird die ASUKA III rückwärts geführt, unterstützt von leistungsstarken Schleppern, was ihre Manövrierfähigkeit erheblich verbessert.
Die MEYER WERFT, berühmt für ihre Handwerkskunst und technische Expertise, liefert die ASUKA III voraussichtlich im Frühjahr 2025 aus. Dies markiert nicht nur einen Meilenstein in der Schiffbautechnologie, sondern auch eine Fortsetzung der engen Verbundenheit zwischen der Werft und der internationalen Kreuzfahrtindustrie.
Für diejenigen, die an der Überführung interessiert sind, bietet sich die Gelegenheit, dieses maritime Ereignis entlang der Ems zu verfolgen. Die genauen Zeiten können aufgrund der Wetterbedingungen leicht variieren, doch eines ist sicher: Die ASUKA III wird die Tradition der MEYER WERFT in die Zukunft tragen, bereit, neue Meere zu erkunden und Passagieren unvergessliche Erlebnisse zu bieten.
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Für die Emspassage gilt folgender Zeitplan, der sich entsprechend der Wetter- und Tidebedingungen kurzfristig verschieben kann:
Samstag, 01. März 2025
- 22:00 Uhr Schiff in Warteposition (Papenburg)
Sonntag, 02. März 2025
- 05.30 Uhr Passieren der Dockschleuse (Papenburg)
- 09:00 Uhr Passieren der Friesenbrücke (Weener)
- 10:40 Uhr Passieren der Jann-Berghaus-Brücke (Leer)
- 11:50 Uhr Ankunft Emssperrwerk (Gandersum)
- 14:30 Uhr Passieren Emssperrwerk
- 16:30 Uhr Passieren Emden
Alle Angaben sind vorbehaltlich der Wind- und Wetterlage, der Wasserstände und somit ohne Gewähr. Zeitverschiebungen sind auch kurzfristig möglich!
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Halbseitige Sperrung auf B70 sorgt für Verzögerungen
Geduldsprobe an der Ledabrücke: Halbseitige Sperrung der B70 ab Montag
Leer – Pendler und Autofahrer im Bereich der Papenburger Straße müssen sich ab der kommenden Woche auf Verzögerungen einstellen. Wie die Verkehrsbehörde der Stadt Leer bereits ankündigte, wird am Montag, den 27. April, ab 9:00 Uhr die halbseitige Sperrung der B70 südlich der Ledabrücke aktiviert.
Baustellenverkehr per Ampelschaltung
Für voraussichtlich drei Wochen wird der Verkehr in diesem Bereich mittels einer Lichtsignalanlage gesteuert. Grund für die Einschränkungen sind vorbereitende Arbeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den anstehenden Neubau der Ledabrücke. Konkret beginnt die beauftragte Fachfirma am Montag mit dem Rückbau des Radweges sowie umfangreichen Erdarbeiten.
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Sicherheit geht vor: Bagger im Schwenkbereich
Die Entscheidung für die halbseitige Sperrung ist laut Behörde unumgänglich. Da direkt am Fahrbahnrand gearbeitet und der Boden tief ausgekoffert wird, kommen schwere Geräte zum Einsatz. Insbesondere der Schwenkbereich der eingesetzten Bagger ragt in die Fahrbahn hinein, was aus Sicherheitsgründen Platz für Mensch und Maschine erfordert.
Sperrung bleibt auch nachts bestehen
Entgegen mancher Hoffnung wird die Sperrung auch in den Abend- und Nachtstunden nicht aufgehoben. Ein täglicher Auf- und Abbau sei im weiteren Bauablauf technisch nicht mehr machbar. Durch das Auskoffern des Erdreichs entsteht entlang der Fahrbahnkante eine offene Vertiefung. Eine Freigabe der Strecke außerhalb der Arbeitszeiten würde somit eine erhebliche Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verzögerungen in ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen oder den Bereich, wenn möglich, großräumig zu umfahren.
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Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

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OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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