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Brandbekämpfung mit Innovation: Ostfriesland erhält Unterstützung für D‑Schläuche
Gerrit Wilken (rechts außen) und Tammo Keck (links außen) übergeben den Feuerwehrverbands-Vertretern (mittig vrnl) Gerd Diekena, Ralf Heykants und Friedhelm Tannen und Johannes Dirksen, Ehrenbrandmeister und ‚Pionier des D‑Schlauches in Ostfriesland“, symbolisch zwei Rucksäcke mit D- Schlauch-Utensilien.
50.000 Euro für D‑Schläuche: Ostfriesische Feuerwehren erhalten Unterstützung von der Brandkasse
Die ostfriesischen Gemeinden werden flächendeckend mit rund 50.000 Euro von der Brandkasse unterstützt, um sogenannte „D‑Schläuche“ für Löschzwecke zu schaffen. Diese Schläuche zeichnen sich durch ihren geringen Durchmesser aus, was im Hinblick auf den nachhaltigen Umgang mit Wasser, die einfache Handhabung und die Schadensbegrenzung viele Vorteile bietet. Johannes Dirksen, ein Ehrenbrandmeister aus Südbrookmerland, entwickelte ein Umsetzungskonzept für den Einsatz dieser Schläuche in Ostfriesland.
Ostfriesland in einer Vorreiterrolle
Der Feuerwehrverband Ostfriesland eV und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse spielen erneut eine Vorreiterrolle auf Bundesebene. Johannes Dirksen, ein Ehrenbrandmeister, hat ein Konzept zur Fortbildung in den D‑Schlauchtechniken und deren Einsatz in Ostfriesland entwickelt. Diese Schläuche, gekennzeichnet durch die Buchstaben D und einen Durchmesser, der dem eines Gartenschlauchs ähnelt, werden deutschlandweit selten verwendet. Dennoch haben sie in Ostfriesland erfolgreich ihren Platz gefunden, insbesondere bei der Brandbekämpfung. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass bei großen oder unbekannten Bränden immer mindestens ein C‑Schlauch verwendet werden muss, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.
Vorteile der D‑Schläuche
Der Einsatz von D‑Schläuchen bietet zahlreiche Vorteile:
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In Zeiten zunehmender Trockenheit und Wasserknappheit sind geringere Wasserverbrauchsraten von großem Vorteil, insbesondere in ländlichen Gebieten mit weit voneinander entfernten Wasserentnahmestellen.
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In vielen Neubaugebieten gibt es unterdimensionierte Wasserleitungen, was zu geringerer Wasserabnahme führt. D‑Schläuche sind flexibler und können dennoch ausreichend Wasserdruck befolgen.
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Die Handhabung von D‑Schläuchen ist einfacher und wendiger, was bei der Brandbekämpfung, insbesondere bei Vegetationsbränden, von Vorteil ist.
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Ein Angriff bei der Brandbekämpfung kann aufgrund der einfachen Handhabung und des schnelleren Aufbaus schneller erfolgen.
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Die geringere Tagesverfügbarkeit von Feuerwehrleuten wird durch die einfachere Handhabung weniger belastend.
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D‑Hohlstrahlrohre/-düsen haben eine ähnliche Wurfweite wie C‑Hohlstrahlrohre, jedoch mit geringerer Wasserabgabemenge.
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D‑Schläuche können unter Druck gebogen werden, um Schlauchleitungen zu verlängern, was die Flexibilität bei der Brandbekämpfung erhöht.
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Aufgrund der geringeren Wasserabgabe verursacht sie weniger Löschwasserschäden.
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Sie sind besonders für Kinder- und Jugendfeuerwehren leichter zu handhaben und bieten ein zusätzliches Übungs-Highlight.
Vorstellung und Ausbildung
Die Feuerwehrleute stellen den Einsatz der D‑Schläuche auf der Verbandstagung der Feuerwehr West-Mittegroßefehn vor, bei der alle ostfriesischen Kreis- und Gemeindebrandmeister anwesend waren. Johannes Dirksen, der Ehrenbrandmeister, wird bei Bedarf zu den einzelnen Feuerwehren fahren und Einsatz-Workshops durchführen.
Übergabe der Schläuche
Diese Initiative ähnelt der Unterstützung der ostfriesischen Gemeinden mit Wärmebildkameras im Jahr 2009 und 2010, bei der die Brandkasse insgesamt 100.000 Euro für die Ausstattung der Feuerwehren mit diesen Kameras bereitstellte. Die flächendeckende Ausstattung mit D‑Schlauchmaterial in Ostfriesland ist die erste ihrer Art in Deutschland. Gerrit Wilken und Tammo Keck von der Brandkasse übergaben symbolisch zwei „D‑Schlauchpaket-Rucksäcke“ an die Verbandsvertreter, darunter Gerd Diekena (Präsident), Ralf Heykants und Friedhelm Tannen (beide Vize-Präsidenten) sowie Johannes Dirksen, den Ehrenbrandmeister und Pionier des D ‑Schlauchs in Ostfriesland.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
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Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
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Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
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Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
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Trunkenheitsfahrt und Widerstand: Vater und Sohn in Wildeshausen gestellt
Polizeieinsatz in Wildeshausen: Trunkenheitsfahrt endet mit Widerstand
In der Nacht zum Sonntag, den 01.03.2026, kam es in Wildeshausen nach einer gemeldeten Trunkenheitsfahrt zu einem turbulenten Polizeieinsatz, in dessen Verlauf sich ein Jugendlicher massiv gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzte.
Der Ausgangspunkt: Auffälliges Fahrverhalten
Der Vorfall nahm seinen Anfang am Sonnabend, den 28.02.2026, gegen 22:10 Uhr. Eine Verkehrsteilnehmerin informierte die Polizei über einen Pkw, der die Delmenhorster Straße auffällig befuhr und dabei beide Fahrstreifen in Anspruch nahm. Aufgrund dieser Meldung konnte der Wagen durch die Beamten schließlich auf der Auffahrt einer Halteranschrift in der Straße „Am Rennplatz“ lokalisiert werden.
Fluchtversuch und Widerstand
Beim Eintreffen der Polizei befand sich der 16-jährige Sohn des Fahrzeughalters auf dem Fahrersitz des Pkw. Der Jugendliche, bei dem später eine Atemalkoholkonzentration von 1,51 Promille festgestellt wurde, versuchte zunächst, sich der polizeilichen Überprüfung durch eine Flucht zu Fuß zu entziehen. Nach einer kurzen Verfolgung gelang es den Beamten, den 16-Jährigen zu stellen. Bei der anschließenden Fixierung leistete der junge Mann vehementen, jedoch erfolglosen Widerstand.
Ermittlungen gegen den Fahrzeughalter
Im Zuge der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass zum Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung nicht der Sohn, sondern dessen 44-jähriger Vater das Fahrzeug geführt hatte. Der Fahrzeughalter konnte in der zugehörigen Wohnung angetroffen werden. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,1 Promille.
Rechtliche Konsequenzen
Die polizeilichen Maßnahmen umfassten neben der Sicherung von Beweisen auch die Entnahme von Blutproben bei beiden Beteiligten. Zudem wurde der Führerschein des 44-jährigen Vaters beschlagnahmt. Die rechtlichen Folgen für die Beteiligten sind wie folgt:
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Gegen den 16-jährigen Sohn: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
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Gegen den 44-jährigen Vater: Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
























