Politik
Spahn: „Machen Medizinische Dienste effektiver, glaubwürdiger und handlungsfähiger.“
Bundestag beschließt MDK-Reformgesetz
Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und ist als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden. Das sind Ziele des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“, über das der Deutsche Bundestag heute in 2./3. Lesung entscheidet.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Medizinischen Dienste neutral prüfen und handeln. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, wird der Medizinische Dienst deshalb von den Krankenkassen losgelöst und eigenständig organisiert. Damit führen wir eine über zwanzig Jahre währende Debatte zur Unabhängigkeit des medizinischen Dienstes endlich zu einer Entscheidung. Auch bei den Krankenhausabrechnungen sorgen wir für mehr Transparenz. Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.“
Organisationsreform MDK
- Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) stellen künftig keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr dar, sondern werden als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt.
- Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst und erhält die Kompetenz zum Erlass der Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste.
- Die Besetzung der Verwaltungsräte der MD wird neu geregelt. Künftig werden auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat vertreten sein.
Krankenhausabrechnungsprüfung
- Künftig soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der Prüfungen begrenzt. Ab 2021 wird die Höhe der Prüfquote durch die Qualität der Abrechnungen bestimmt. Die Krankenhäuser, die schlecht abrechnen, werden mehr geprüft als gut abrechnende.
- Eine schlechte Abrechnungsqualität hat negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus.
- Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen werden systematisch reduziert. Dazu werden durch verschiedene Maßnahmen bestehende Blockaden des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene aufgelöst.
- Statt Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern in vielen Einzelfällen zu prüfen, wird das Verfahren in einer Strukturprüfung gebündelt.
- Unnötige Prüffelder im Bereich der neuen Pflegepersonalkostenvergütung werden vermieden.
- Der Katalog für sog. „ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe“ (AOP-Katalog) wird erweitert. Dadurch können die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern künftig konsequenter genutzt und dem heute noch häufigsten Prüfanlass entgegengewirkt werden.
- Eine Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser ist künftig nur noch in festgelegten Ausnahmefällen zulässig.
- Durch Einführung einer bundesweiten Statistik soll das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter werden.
Weitere Änderungen
Darüber hinaus sieht das MDK-Reformgesetz die folgenden wesentlichen Änderungen vor:
- Im Rahmen der Förderung der Weiterbildung in der ambulanten fachärztlichen Versorgung wird eine Förderung von mindestens 250 angehenden Kinder- und Jugendärztinnen und ‑ärzten vorgesehen.
- Das im Jahr 2013 eingeführte Hygieneförderprogramm wird um weitere drei Jahre verlängert. Damit werden Krankenhäuser weiterhin bei der personellen Ausstattung mit Hygienepersonal unterstützt, um die entsprechenden Vorgaben des Infektionsschutzrechts besser umsetzen zu können. Bei dieser Verlängerung wird ein neuer Schwerpunkt gesetzt, der auf den sachgerechten Einsatz von Antibiotika abzielt.
- Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der Personalkosten für die Pflege am Bett aus der pauschalierenden Vergütung wird zu Gunsten der Krankenhäuser der Umfang pflegeentlastender Maßnahmen von 3 Prozent auf 4 Prozent erhöht. Die durch pflegeentlastende Maßnahmen eingesparten Pflegepersonalkosten können dann neben den tatsächlichen Pflegepersonalkosten zusätzlich im Pflegebudget berücksichtigt werden.
- Das Verfahren zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse wird für die Mitglieder einfacher und einheitlicher gestaltet. Bürokratie wird abgebaut, indem elektronische Meldeverfahren genutzt werden. Die bisherige Mindestbindungsfrist wird von 18 auf zwölf Monate verkürzt.
- Die studentische Krankenversicherung wird weiterentwickelt und ein elektronisches Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen eingeführt. Die bisherige Begrenzung bis zum 14. Fachsemester wird zugunsten der Studierenden gestrichen.
- Der schrittweise Abbau überschüssiger Finanzreserven von Krankenkassen ist bereits ab dem Haushaltsjahr 2020 verpflichtend anzuwenden. Somit profitieren deren Versicherte zeitnah bei der Festlegung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge.
- Mit einer Geschlechterquote bei der Listenaufstellung im Rahmen der Sozialwahlen soll eine angemessene Repräsentanz von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten der Krankenkassen erreicht werden.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss hat künftig seine öffentlichen Sitzungen live im Internet zu übertragen sowie in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen. Damit soll die Transparenz seiner Entscheidungen weiter verbessert werden.
- Die Unterstützungsmöglichkeiten und die Finanzierung der Patientenverbände auf Landesebene werden verbessert.
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Politik
5.084 mögliche Verstöße gegen 12-Uhr-Tankregelung in Niedersachsen – jetzt drohen Bußgelder
Niedersachsen erfasst weitere 5.084 mögliche Verstöße gegen die 12-Uhr-Tankregelung
Hannover/Niedersachsen. In Niedersachsen sind bei der Überprüfung der sogenannten 12-Uhr-Tankregelung weitere 5.084 mögliche Verstöße festgestellt worden. Die Fälle betreffen die Monate Mai, Juni und Juli und werden derzeit für eine mögliche Ahndung nach dem Kraftstoffpreisanpassungsgesetz geprüft.
Nach den bereits veröffentlichten Zahlen für April liegen nun auch die Auswertungen für die drei Folgemonate vor. Im Mai wurden 2.139 mögliche Verstöße, im Juni 1.755 und im Juli 1.190 Fälle erfasst. Damit wurden innerhalb dieser drei Monate insgesamt 5.084 mögliche Verstöße gegen die Vorgaben festgestellt.
Betroffen waren 577 Tankstellen und 453 Preishoheitsinhaber. Als Preishoheitsinhaber gelten Unternehmen oder Betreiber, die über die Kraftstoffpreise der jeweiligen Tankstellen entscheiden.
Verfahren wegen möglicher Verstöße laufen
Die festgestellten Fälle werden nun im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft. Nach den Vorgaben des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes ist vor dem Erlass eines konkreten Bußgeldbescheides zunächst eine Anhörung zu den Vorwürfen vorgesehen. Die Verfahren befinden sich derzeit in diesem Stadium.
Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne betont, dass die sogenannte 12-Uhr-Regelung keine unverbindliche Empfehlung sei. Preiserhöhungen außerhalb der erlaubten Zeit seien ein Rechtsverstoß, der entsprechend geahndet werde.
„Wir prüfen die mehr als 5.000 gemeldeten Fälle und ahnden bestätigte Verstöße konsequent mit Bußgeldern“, erklärte Tonne. Wer die Kraftstoffpreise festlege, müsse sich an die geltenden Regeln halten.
Im April wurden bereits 2.039 Verstöße festgestellt
Bereits für den Monat April hatte Niedersachsen 2.039 Verstöße festgestellt. Dafür wurden jeweils 55 Euro Verwarngeld verhängt.
Für Verstöße ab Mai führt das Land nun Bußgeldverfahren durch. Für den Mai ist nach den Angaben ein Bußgeld von 100 Euro vorgesehen. Für die folgenden Monate soll das Bußgeld schrittweise erhöht werden.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums zeigte sich zugleich ein positiver Trend ab den Zeitpunkten, zu denen Verwarnungsgeld- und Anhörungsschreiben zugestellt wurden. Die sinkenden Fallzahlen seien damit auch auf das Tätigwerden des Landes Niedersachsen zurückzuführen.
Wirtschaftsminister fordert Änderung der 12-Uhr-Regelung
Grant Hendrik Tonne fordert gleichzeitig eine Änderung der gesetzlichen Uhrzeit für Preiserhöhungen an Tankstellen. Die derzeitige Regelung, nach der eine Preiserhöhung einmal täglich um 12 Uhr erfolgen darf, gehe am Alltag vieler Menschen vorbei.
Nach Auffassung des Ministers könnten insbesondere Berufstätige mittags häufig nicht von günstigeren Kraftstoffpreisen profitieren. Würden Preiserhöhungen erst um 20 Uhr erlaubt, könnten nach seiner Einschätzung deutlich mehr Menschen nach Feierabend noch zu einem günstigeren Preis tanken.
Tonne fordert deshalb den Bund auf, die entsprechende gesetzliche Regelung zu ändern.
Was gilt bei der 12-Uhr-Tankregelung?
Nach dem Kraftstoffpreisanpassungsgesetz dürfen Tankstellen ihre Preise derzeit einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Preissenkungen sind dagegen jederzeit möglich.
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erfasst die Preismeldungen und übermittelt die entsprechenden Daten an die Länder. Niedersachsen prüft die gemeldeten Fälle und ist für die Ahndung festgestellter Verstöße zuständig.
Mit den nun ausgewerteten Monaten Mai, Juni und Juli kommen damit weitere 5.084 mögliche Verstöße zu den bereits für April erfassten 2.039 Fällen hinzu. Ob aus den aktuell geprüften Fällen tatsächlich Bußgelder entstehen, wird im weiteren Verlauf der jeweiligen Ordnungswidrigkeitenverfahren entschieden.
Beitragsbild: KI-Symbolfoto
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Politik
Zuckersteuer vor dem Start? Staudte fordert endlich klare Entscheidung aus Berlin
Zuckersteuer: Verbraucherschutzministerin Staudte fordert klares Signal aus Berlin
Niedersachsens Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte drängt die Bundesregierung zu einer abgestimmten Position bei der geplanten Zuckersteuer. Die Debatte dürfe aus ihrer Sicht nicht durch interne Uneinigkeit weiter verzögert werden. Entscheidend sei, den Zuckerkonsum zu reduzieren und insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor gesundheitlichen Folgen eines hohen Zuckerkonsums zu schützen.
Staudte fordert von der Bundesregierung ein geschlossenes Vorgehen. Bei einem aus ihrer Sicht überschaubaren Thema wie der Zuckersteuer müsse Berlin „unverzüglich mit einer abgestimmten Position“ auftreten. Andernfalls profitiere vor allem die Zuckerindustrie davon, wenn das Vorhaben politisch weiter zerredet werde.
Die Ministerin äußerte zugleich den Verdacht, dass die aktuelle Debatte möglicherweise durch ein gezielt durchgestochenes internes Papier – einen sogenannten Leak – angeheizt worden sein könnte. Dadurch könne das Vorhaben zusätzlich ins Stocken geraten.
Ziel: Weniger Zucker und mehr Gesundheit
Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung einer möglichen Zuckersteuer müsse aus Sicht Staudtes vor allem ein Ziel im Mittelpunkt stehen: Der Zuckerkonsum soll sinken und gesundheitsschädliche Folgen sollen eingedämmt werden.
Besonders mit Blick auf Kinder und Jugendliche sieht die Verbraucherschutzministerin Handlungsbedarf. Eine politische Grundsatzentscheidung zugunsten der Gesundheit junger Menschen sei ihrer Auffassung nach längst überfällig.
„Wichtig ist doch, dass endlich etwas passiert und die Zuckersteuer nun bald kommt“, erklärt Staudte. Entscheidend sei daher weniger die aktuelle politische Auseinandersetzung über einzelne Details als vielmehr die grundsätzliche Entscheidung, Maßnahmen zur Reduzierung des Zuckerkonsums auf den Weg zu bringen.
Staudte: Gesundheit von Kindern muss im Mittelpunkt stehen
Mit ihrer Forderung beteiligt sich die niedersächsische Verbraucherschutzministerin an der bundesweiten Debatte über eine mögliche Zuckersteuer. Sie macht dabei deutlich, dass sie eine schnelle politische Entscheidung erwartet.
Aus ihrer Sicht sollte der Gesundheitsschutz – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – Vorrang vor den Interessen der Zucker-Lobby haben. Eine abgestimmte Position der Bundesregierung sei deshalb dringend erforderlich.
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Politik
Nico Bloem: Frontalangriff auf „Lifestyle-Teilzeit“-Debatte
Bloem kritisiert CDU-Vorstöße: „Herber Schlag gegen die Beschäftigten“
WEEENER / HANNOVER – Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem aus Weener bezieht in der aktuellen Debatte um die Einschränkung der Teilzeitarbeit klar Stellung. In einer scharfen Reaktion auf jüngste Vorschläge aus den Reihen der CDU kritisiert Bloem die Tendenz, Arbeitnehmerrechte systematisch zu schwächen.
Kritik an „Lifestyle“-Vorwürfen
Bloem ordnet die aktuelle Diskussion in eine Reihe von Vorstößen ein, die nach seiner Auffassung den Respekt gegenüber den Arbeitnehmern vermissen lassen. Ob es um die Kritik am Mindestlohn, Forderungen nach längeren Arbeitszeiten oder die Debatte um die telefonische Krankschreibung gehe – die Rhetorik sei besorgniserregend.
Besonders deutlich kritisiert der Abgeordnete die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz und der Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann. Den Vorwurf einer sogenannten „Lifestyle-Teilzeit“ bezeichnet Bloem als realitätsfern:
„Wer einen Teilzeitjob hat, hat in der Regel nicht genug Geld, um seinen Lifestyle in der Freizeit zu finanzieren. Wer das meint, kennt die Realität der Arbeitswelt nicht.“
Fokus auf Kinderbetreuung und Pflege statt Einschränkungen
Für Bloem ist Teilzeit kein Luxus, sondern für die meisten Beschäftigten eine Notwendigkeit, um den Alltag zwischen Beruf, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen zu bewältigen. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach seiner Einschätzung vor allem Frauen treffen und den bestehenden Fachkräftemangel durch einen Rückgang der Beschäftigung weiter verschärfen.
Statt Arbeitnehmerrechte zu beschneiden, fordert der SPD-Politiker Investitionen in die Infrastruktur des Alltags:
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Bessere Kinderbetreuung
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Gesteigerte Familienfreundlichkeit
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Stärkung der Pflege
Schulterschluss mit Arbeitnehmern und Unternehmen
Nico Bloem betont, dass die Menschen, die täglich „ackern“, Wertschätzung statt Misstrauen verdient hätten. Er signalisiert Gesprächsbereitschaft, sofern es um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Job und Alltag geht. Abschließend unterstreicht er sein Engagement für die Region: „Ich stehe an der Seite aller Beschäftigten und Unternehmen und werde mich weiterhin für sie einsetzen, weil ich sehe, was täglich geleistet wird.“
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