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Zusammenarbeit der Kultureinrichtungen vernetzen
Vertreter von Kultureinrichtungen im Landkreis Leer diskutierten am Dienstag in der Stadtbibliothek Leer mit dem Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler (rechts), und dem CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele (2. von rechts) Fragen der Kulturpolitik. Von links: Oliver Freise (Heimatmuseum Leer, Daniel van Lengen (Zollhaus), Raphaele Huber (VHS), Stefan Leja (Kreismusikschule), Hilke Boomgaarden (Heimatmuseum), Antje Hamer-Hümmling (Stadtbibliothek), Susanne Augat (Kunsthaus Leer) und Birgit Zimmermann (Ensemble Schloss Evenburg).
Zusammenarbeit der Kultureinrichtungen vernetzen
Kulturminister Björn Thümler (CDU) und CDU-Landtagsabgeordneter Ulf Thiele (CDU) sprachen mit Vertretern der Kultureinrichtungen in Leer und besuchten das Heimatmuseum.
Zu Gesprächen mit Kulturschaffenden war Björn Thümler, Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur, auf Einladung des CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele am Dienstag in Leer. In der Stadtbibliothek Leer trafen sich die beiden Politiker zunächst für einen zweistündigen Gedankenaustausch mit Vertretern der Kulturszene in Stadt- und Landkreis Leer. Dabei stellte Minister Thümler die Inhalte und Hintergründe des neuen Kulturfördergesetzes vor. Ihm sei wichtig, dass die Kultur nicht als sogenannte freiwillige Leistung angesehen und bei finanziellen Engpässen als erstes auf den Streichlisten lande. Zugleich lobte er die enge Zusammenarbeit der Kultureinrichtungen in Leer.
„Die Bündelung der Interessen von Kulturschaffenden, ist ganz im Sinne des neuen Kulturfördergesetzes, nämlich die Herausforderungen der Kulturschaffenden anzuerkennen, Ihnen Aufmerksamkeit zu schenken, ihre Probleme ernst zu nehmen und Kultur eben nicht nur als freiwillige Leistung einzustufen“, so Thümler in dem Gespräch. Er wünsche sich, dass im nächsten Schritt die Kulturförderung weiter ausgebaut werde. Ob dies auch über gesetzliche Standards erfolgen solle, müsse mit den Kulturverbänden und den Kommunen besprochen werden.
Ulf Thiele verwies in dem Zusammenhang auf die Investitionsförderung für kleine Kultureinrichtungen, die seitens der die Regierung tragenden Fraktionen in dieser Legislaturperiode erstmals im Haushalt verankert wurde. „Die Mittel für die Jahre 2022 und 2023 in Höhe von jeweils 2,5 Millionen Euro sollten bald bereitstehen, sodass nichtstaatliche Kulturträger auch in den kommenden Monaten wieder in ihrer Investitionstätigkeit gestärkt würden“, so Thiele, der auch haushaltspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist. Für Theater- und Musikpädagogik, für die Heimatpflege und die Musikschulen stünden in beiden Jahren jeweils 1,66 Millionen Euro zur Verfügung. Ab 2023 übernehme das Land zudem den Tarifausgleich für die kommunalen Theater, wie die Landesbühne Nordwest. Dafür hat der Landtag nach Auskunft Thieles 440.000 Euro eingeplant.
Minister Thümler ermutigte die Kultureinrichtungen, ihre enge Zusammenarbeit fortzusetzen und auszubauen. Dies stärke jede Einrichtung und sei wichtig für eine Professionalisierung. An dem Gespräch nahmen Vertreter der Stadtbibliothek, des Zollhaus Leer, der Kreisvolkshochschule, des Heimatmuseum Leer, des Kulturamtes des Landkreises, der Kreismusikschule und des Kunsthauses Leer teil.
Im Anschluss besuchten Minister Thümler und Ulf Thiele gemeinsam das Heimatmuseum Leer. Die Vorsitzende des Heimatvereins, Hilke Boomgaarden, ihre Stellvertreter Heinz Hauschild und Enno Weege sowie Vorstandsmitglied Ulf-Fabian Heinrichsdorff und Museumsleiter Oliver Freise erläuterten den Gästen die Geschichte und die vielfältigen Aufgaben des Vereins sowie die Investitionen in das Museum. Die vom Ministerium geförderte Fassadensanierung ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Sie gingen auch auf die Kooperation der Museen in Ostfriesland und im Landkreis Leer ein, die sie als Zukunftschance sehen.
„Der Heimatverein Leer leistet großartiges unter erschwerten Bedingungen. Die Bündelung von Kompetenz und das Zusammenwirken in einem Museumsverbund könnte ein Weg zur Zukunftssicherung sein“, bestärkte Björn Thümler den Vorstand des Heimatvereins und den Museumsleiter, gemeinsame Wege mit benachbarten Museen zu suchen.
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Peter Kuiper neuer Bezirksschornsteinfegermeister für Holthusen
Landrat Matthias Groote überreichte Peter Kuiper seine Ernennungsurkunde zum Bezirksschornsteinfeger für Holthusen. Wilfried Groen geht in den Ruhestand.
Peter Kuiper neuer Bezirksschornsteinfegermeister für Holthusen
Ernennung für sieben Jahre – Landrat Matthias Groote überreicht Urkunde
Holthusen – Peter Kuiper ist zum neuen Bezirksschornsteinfegermeister für den Kehrbezirk Holthusen ernannt worden. Die Ernennung gilt für einen Zeitraum von sieben Jahren.
Die Ernennungsurkunde überreichte ihm jetzt Landrat Matthias Groote. Damit übernimmt Kuiper künftig die Verantwortung für den Kehrbezirk Holthusen und tritt die Nachfolge von Wilfried Groen an.
Groen war zuvor als Bezirksschornsteinfegermeister für den Kehrbezirk zuständig und wurde inzwischen in den Ruhestand versetzt. Mit der Ernennung von Peter Kuiper ist die Nachfolge nun geregelt.
Als Bezirksschornsteinfegermeister übernimmt Kuiper künftig die entsprechenden Aufgaben im Kehrbezirk Holthusen. Dazu gehört unter anderem die Wahrnehmung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben rund um die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen.
Mit der Übergabe der Ernennungsurkunde ist der Wechsel im Kehrbezirk damit offiziell vollzogen.
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Küstenschutz in Niedersachsen: Nico Bloem fordert sichere Deiche für kommende Generationen
Nico Bloem bei seiner Rede zum Küstenschutz im Niedersächsischen Landtag.
Küstenschutz in Niedersachsen: Nico Bloem fordert sichere Deiche für kommende Generationen
Hannover/Ostfriesland – Die Bedeutung des Hochwasser- und Küstenschutzes für Niedersachsen hat der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem bei seiner Rede im jüngsten Plenum des Niedersächsischen Landtags hervorgehoben. Anlass war eine Große Anfrage der CDU-Landtagsfraktion zum Hochwasser- und Küstenschutz.
Unter dem Leitgedanken „Sichere Deiche für Generationen“ machte Bloem deutlich, dass der Küstenschutz langfristig gedacht werden müsse. „Wir wollen Deiche nicht nur für die nächste Sturmflut, sondern für ganze Generationen bauen“, erklärte der Landtagsabgeordnete aus Weener.
124 Millionen Euro für Hochwasser- und Küstenschutz
Die bisherige Bilanz der Landesregierung beim Hochwasser- und Küstenschutz könne sich nach Einschätzung Bloems sehen lassen. Er verwies auf zahlreiche bereits laufende sowie geplante Maßnahmen. Auch die Generalpläne Küstenschutz sowie Siel- und Schöpfwerke stünden kurz vor dem Abschluss.
Insgesamt werden den Angaben zufolge in diesem Jahr 124 Millionen Euro in den Hochwasser- und Küstenschutz investiert. Gleichzeitig laufen 280 Maßnahmen. Damit soll die Sicherheit vor Sturmfluten und Hochwasser langfristig weiter verbessert werden.
Gerade für die niedersächsische Küstenregion und Ostfriesland hat der Schutz der Deiche eine besondere Bedeutung. Sturmfluten können erhebliche Gefahren für Menschen, Siedlungen, Infrastruktur und Landwirtschaft mit sich bringen. Entsprechend wichtig sind dauerhaft leistungsfähige Deiche, Sielanlagen und Schöpfwerke.
Genehmigungsverfahren dürfen den Küstenschutz nicht ausbremsen
Trotz der bereits laufenden Projekte sieht Bloem weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. „Sturmfluten warten nicht darauf, wie lange ein Genehmigungsverfahren dauert“, sagte der SPD-Politiker.
Aus seiner Sicht kommt es deshalb darauf an, die Arbeit der Deich- und Sielachten zu unterstützen. Bloem bezeichnete die dort tätigen Menschen als „Kenner und Könner“ und bedankte sich ausdrücklich für deren Engagement.
Die Aufgabe der Landesregierung und der Landespolitik sei es, diesen Fachleuten bei ihrer wichtigen Arbeit zur Seite zu stehen. Gerade beim Küstenschutz seien langfristige Planung, praktische Erfahrung und eine verlässliche Umsetzung der notwendigen Maßnahmen entscheidend.
Sedimentmanagement soll Schlick für den Deichbau nutzbar machen
Als konkretes Beispiel für einen zukünftigen Lösungsansatz nannte Bloem das geplante Sedimentmanagement. Dabei soll der in großen Mengen vorhandene Schlick gezielt genutzt werden. Der Schlick soll zu Klei für den Deichbau reifen und damit künftig für den Küstenschutz eingesetzt werden können.
Bloem sieht darin einen Ansatz, bei dem aus einer bestehenden Herausforderung ein nutzbarer Baustoff für den Küstenschutz entsteht. „Aus Problemen schaffen wir Lösungen – das ist Zukunft“, erklärte der Landtagsabgeordnete.
Damit verbindet sich die Frage nach einem nachhaltigen Umgang mit den anfallenden Sedimenten unmittelbar mit der langfristigen Sicherung der niedersächsischen Deiche. Für die Küstenregion könnte ein solches Sedimentmanagement künftig eine wichtige Rolle bei der Umsetzung weiterer Küstenschutzmaßnahmen spielen.
Küstenschutz als Aufgabe für kommende Generationen
Mit Blick auf die kommenden Jahrzehnte steht für Bloem fest: Der niedersächsische Küstenschutz muss kontinuierlich weiterentwickelt werden. Investitionen, geplante Maßnahmen, moderne Konzepte und die Arbeit der Deich- und Sielachten sollen dazu beitragen, die Schutzanlagen dauerhaft auf einem hohen Sicherheitsniveau zu halten.
Die Botschaft des SPD-Landtagsabgeordneten aus Weener: Deiche sollen nicht nur kurzfristig für die nächste Sturmflut gerüstet sein, sondern langfristig Sicherheit für ganze Generationen bieten.
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Künstliche Intelligenz sorgt für mehr Klagen: Sozialgerichte in Niedersachsen verzeichnen deutlichen Anstieg
Foto: Das Amtsgericht in Leer – im Zusammenhang mit dem bundesweiten Anstieg gerichtlicher Verfahren zeigt sich auch, welche Herausforderungen der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Klagen und Anträgen für die Justiz mit sich bringen kann.
KI sorgt für deutlich mehr Klagen und Eilanträge an Sozialgerichten in Niedersachsen und Bremen
Deutlich mehr Verfahren an den Sozialgerichten: Seit Beginn des Jahres 2026 verzeichnen die acht niedersächsischen Sozialgerichte, das Sozialgericht Bremen und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen einen erheblichen Anstieg der Verfahrenseingänge. Nach Einschätzung der Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Lioba Huss, ist dieser Anstieg überwiegend auf den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung von Klagen und Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz zurückzuführen.
Besonders deutlich fällt die Entwicklung bei den niedersächsischen Sozialgerichten aus. Bereits im ersten Halbjahr 2026 gingen dort mehr als doppelt so viele Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ein wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Die Zahl stieg von 1.495 Anträgen im ersten Halbjahr 2025 auf 3.083 Anträge im ersten Halbjahr 2026. Das entspricht einer Steigerung von 106 Prozent.
Auch bei den Klagen ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Hier erhöhte sich die Zahl von 11.685 im ersten Halbjahr 2025 auf 14.120 im ersten Halbjahr 2026. Das entspricht einem Plus von rund 21 Prozent.
Sozialgericht Bremen verzeichnet ebenfalls deutlichen Anstieg
Auch das Sozialgericht Bremen ist von der Entwicklung betroffen. Dort stiegen die Verfahrenseingänge insgesamt um rund 48 Prozent.
Die Entwicklung setzt sich auch im weiteren Jahresverlauf fort. Bis zum 31. August 2026 hatten die Eingänge an den niedersächsischen Sozialgerichten bereits 80 Prozent der gesamten Eingänge des Jahres 2025 erreicht. Beim Sozialgericht Bremen war die Zahl der Eingänge zu diesem Zeitpunkt bereits höher als im gesamten Vorjahr.
Besonders viele Verfahren bei existenzsichernden Leistungen
Vom Anstieg betroffen sind nach Angaben des Landessozialgerichts verschiedene sozialrechtliche Bereiche. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung neben dem Krankenversicherungsrecht in Rechtsgebieten, in denen es um existenzsichernde Leistungen geht.
Dazu gehören unter anderem Verfahren zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, zum Arbeitslosengeld sowie zur Sozial- und Eingliederungshilfe.
Auch beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen setzt sich die Entwicklung fort. Das Gericht ist für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Sozialgerichte zuständig.
Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 stiegen die Eingänge dort insgesamt um 16 Prozent. Besonders stark ist die Entwicklung bei den in Celle für die Grundsicherung zuständigen Senaten. Dort wurden rund 30 Prozent mehr Eingänge als im entsprechenden Vorjahreszeitraum registriert.
Auch die Zahlen bis Ende August verdeutlichen die Entwicklung: Zum 31. August 2026 waren beim Landessozialgericht bereits 76 Prozent der Eingänge des gesamten Jahres 2025 erreicht. Bei den Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes lag der Anteil zu diesem Zeitpunkt sogar bereits bei 115 Prozent der Eingänge des gesamten Vorjahres.
Sozialgerichtlicher Rechtsschutz wird durch KI leichter zugänglich
Die Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Lioba Huss, führt den starken Anstieg der Verfahrenseingänge überwiegend auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zurück.
KI-Anwendungen würden nach ihren Erfahrungen häufig dazu raten, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig ermöglichten die Programme Antragstellern und Klägern, ihre Anliegen ohne größeren Aufwand und mit einem vergleichsweise geringen Kostenrisiko bei den Gerichten einzureichen.
Dieser niedrigschwellige Zugang zum gerichtlichen Rechtsschutz sei grundsätzlich begrüßenswert, erklärt Huss. Allerdings führe er nicht automatisch zu einer zielorientierten Förderung der gerichtlichen Verfahren, sondern teilweise zu einem höheren Bearbeitungsaufwand bei den Gerichten.
KI-Schreiben häufig umfangreich, aber wenig auf den Einzelfall bezogen
Ein Problem sieht das Landessozialgericht insbesondere in der Art der mithilfe von KI erstellten Schreiben. Diese seien häufig sehr umfangreich und enthielten zahlreiche allgemeine rechtliche Ausführungen.
Nach Einschätzung von Lioba Huss bestehe allerdings oftmals nur ein geringer oder gar kein konkreter Bezug zum jeweiligen Einzelfall der Antragsteller oder Kläger. Gerade dieser individuelle Bezug sei bei sozialrechtlichen Verfahren jedoch von großer Bedeutung – beispielsweise bei der Berechnung existenzsichernder Leistungen.
Hinzu komme, dass KI-Anwendungen teilweise Gerichtsentscheidungen zitieren würden, die entweder gar nicht existierten oder keinen erkennbaren Bezug zum jeweiligen Verfahren hätten.
Mehr Eilverfahren können auch Hauptsacheverfahren verzögern
Besondere Auswirkungen hat der starke Anstieg nach Angaben des Landessozialgerichts bei den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Diese Fälle müssen aufgrund ihrer Dringlichkeit vorrangig bearbeitet werden.
Die hohen Eingangszahlen in diesen Verfahren führen nach Einschätzung des Gerichts dazu, dass sich die Laufzeiten der gerichtlichen Hauptsacheverfahren verlängern können.
Sollte sich der Trend beim Einsatz von KI und den dadurch steigenden Verfahrenseingängen dauerhaft fortsetzen, könnte dies nach Einschätzung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen auch Auswirkungen auf die Personalausstattung der niedersächsisch-bremischen Sozialgerichtsbarkeit haben.
Die Entwicklung zeigt damit einen neuen Aspekt des zunehmenden Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Rechtsbereich: KI erleichtert den Zugang zu rechtlichen Informationen und kann die Erstellung von Schriftsätzen vereinfachen. Gleichzeitig stellt die dadurch möglicherweise steigende Zahl gerichtlicher Verfahren die Sozialgerichtsbarkeit vor zusätzliche Herausforderungen.
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