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Zusammenarbeit der Kultureinrichtungen vernetzen
Vertreter von Kultureinrichtungen im Landkreis Leer diskutierten am Dienstag in der Stadtbibliothek Leer mit dem Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler (rechts), und dem CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele (2. von rechts) Fragen der Kulturpolitik. Von links: Oliver Freise (Heimatmuseum Leer, Daniel van Lengen (Zollhaus), Raphaele Huber (VHS), Stefan Leja (Kreismusikschule), Hilke Boomgaarden (Heimatmuseum), Antje Hamer-Hümmling (Stadtbibliothek), Susanne Augat (Kunsthaus Leer) und Birgit Zimmermann (Ensemble Schloss Evenburg).
Zusammenarbeit der Kultureinrichtungen vernetzen
Kulturminister Björn Thümler (CDU) und CDU-Landtagsabgeordneter Ulf Thiele (CDU) sprachen mit Vertretern der Kultureinrichtungen in Leer und besuchten das Heimatmuseum.
Zu Gesprächen mit Kulturschaffenden war Björn Thümler, Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur, auf Einladung des CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele am Dienstag in Leer. In der Stadtbibliothek Leer trafen sich die beiden Politiker zunächst für einen zweistündigen Gedankenaustausch mit Vertretern der Kulturszene in Stadt- und Landkreis Leer. Dabei stellte Minister Thümler die Inhalte und Hintergründe des neuen Kulturfördergesetzes vor. Ihm sei wichtig, dass die Kultur nicht als sogenannte freiwillige Leistung angesehen und bei finanziellen Engpässen als erstes auf den Streichlisten lande. Zugleich lobte er die enge Zusammenarbeit der Kultureinrichtungen in Leer.
„Die Bündelung der Interessen von Kulturschaffenden, ist ganz im Sinne des neuen Kulturfördergesetzes, nämlich die Herausforderungen der Kulturschaffenden anzuerkennen, Ihnen Aufmerksamkeit zu schenken, ihre Probleme ernst zu nehmen und Kultur eben nicht nur als freiwillige Leistung einzustufen“, so Thümler in dem Gespräch. Er wünsche sich, dass im nächsten Schritt die Kulturförderung weiter ausgebaut werde. Ob dies auch über gesetzliche Standards erfolgen solle, müsse mit den Kulturverbänden und den Kommunen besprochen werden.
Ulf Thiele verwies in dem Zusammenhang auf die Investitionsförderung für kleine Kultureinrichtungen, die seitens der die Regierung tragenden Fraktionen in dieser Legislaturperiode erstmals im Haushalt verankert wurde. „Die Mittel für die Jahre 2022 und 2023 in Höhe von jeweils 2,5 Millionen Euro sollten bald bereitstehen, sodass nichtstaatliche Kulturträger auch in den kommenden Monaten wieder in ihrer Investitionstätigkeit gestärkt würden“, so Thiele, der auch haushaltspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist. Für Theater- und Musikpädagogik, für die Heimatpflege und die Musikschulen stünden in beiden Jahren jeweils 1,66 Millionen Euro zur Verfügung. Ab 2023 übernehme das Land zudem den Tarifausgleich für die kommunalen Theater, wie die Landesbühne Nordwest. Dafür hat der Landtag nach Auskunft Thieles 440.000 Euro eingeplant.
Minister Thümler ermutigte die Kultureinrichtungen, ihre enge Zusammenarbeit fortzusetzen und auszubauen. Dies stärke jede Einrichtung und sei wichtig für eine Professionalisierung. An dem Gespräch nahmen Vertreter der Stadtbibliothek, des Zollhaus Leer, der Kreisvolkshochschule, des Heimatmuseum Leer, des Kulturamtes des Landkreises, der Kreismusikschule und des Kunsthauses Leer teil.
Im Anschluss besuchten Minister Thümler und Ulf Thiele gemeinsam das Heimatmuseum Leer. Die Vorsitzende des Heimatvereins, Hilke Boomgaarden, ihre Stellvertreter Heinz Hauschild und Enno Weege sowie Vorstandsmitglied Ulf-Fabian Heinrichsdorff und Museumsleiter Oliver Freise erläuterten den Gästen die Geschichte und die vielfältigen Aufgaben des Vereins sowie die Investitionen in das Museum. Die vom Ministerium geförderte Fassadensanierung ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Sie gingen auch auf die Kooperation der Museen in Ostfriesland und im Landkreis Leer ein, die sie als Zukunftschance sehen.
„Der Heimatverein Leer leistet großartiges unter erschwerten Bedingungen. Die Bündelung von Kompetenz und das Zusammenwirken in einem Museumsverbund könnte ein Weg zur Zukunftssicherung sein“, bestärkte Björn Thümler den Vorstand des Heimatvereins und den Museumsleiter, gemeinsame Wege mit benachbarten Museen zu suchen.
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Friesenbrücke für Fußgänger und Radfahrer geöffnet – trotz laufender Bauarbeiten
Friesenbrücke: Geh- und Radweg während der Bauarbeiten eingeschränkt nutzbar
Die Deutsche Bahn (DB) hat in einer aktuellen Pressemitteilung über die Nutzung des Geh- und Radwegs an der Friesenbrücke während der laufenden Bauarbeiten informiert. Obwohl die Arbeiten an der Brücke und an der Bahnstrecke weiterhin andauern, steht die Friesenbrücke seit Anfang September 2025 bereits wieder Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung – allerdings unter besonderen Bedingungen.
Während der Nutzung gilt: Baufahrzeuge haben jederzeit Vorrang. Nutzer werden gebeten, stets den Anweisungen des Brückenpersonals zu folgen. Radfahrer müssen im gesamten Baustellenbereich sowie auf den Rampen absteigen und das Fahrrad über die Brücke schieben. Ergänzende Details zur Nutzung und zu den Zeiten stellt die Deutsche Bahn in speziellen Informationshandzetteln im Download-Bereich zur Verfügung.
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Große Playmobil-Sammlung in Weener: In einer ehemaligen Bundeswehrhalle direkt an der Friesenbrücke hat Florian Plawer seine über 20 Jahre gewachsene Playmobil-Sammlung untergebracht. Zwischen unzähligen Figuren und Sets entsteht eine bunte, kreative Landschaft, die kleine und große Besucher zum Staunen einlädt. Mehr lesen …
Ab Sonntag, 14. Dezember 2025, wird der Geh- und Radweg täglich von 8 bis 16 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum bleibt die Brücke grundsätzlich geschlossen. Möchten Schiffe passieren, müssen sie sich beim Brückenwärter melden. In diesem Fall wird die Brücke bei Bedarf geöffnet, Fußgänger und Radfahrer müssen dann warten, bis das Schiff die Passage beendet hat.
Zwischen 16 Uhr und 8 Uhr bleibt die Friesenbrücke hingegen dauerhaft für den Schiffsverkehr geöffnet. In dieser Zeit ist der Geh- und Radweg für Fußgänger und Radfahrer gesperrt.
Eine Sonderregelung gilt für die Feiertage:
Von Mittwoch, 24. Dezember, bis Freitag, 26. Dezember 2025, sowie von Mittwoch, 31. Dezember 2025, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, kann der Geh- und Radweg jeweils von 8 bis 12 Uhr genutzt werden.
Diese zeitlich begrenzten Regelungen bleiben laut Deutscher Bahn bestehen, bis voraussichtlich Mitte 2026 die sogenannte Wunderline in Betrieb genommen wird. Die DB bittet alle Betroffenen um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
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Warnstreik auf der Jann-Berghaus-Brücke: Vollsperrung am 16. Dezember 2025
Warnstreik: Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke am 16. Dezember 2025
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr informiert, dass die Jann-Berghaus-Brücke (B436) am Dienstag, 16. Dezember 2025, aufgrund eines Warnstreiks der Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten (VDStra) für sämtliche Verkehrsarten voll gesperrt wird.
Die Gewerkschaft hat die Beschäftigten des Geschäftsbereichs Aurich der Landesbehörde dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Während des gesamten Warnstreiks von 0 bis 24 Uhr bleibt die Brücke allerdings für den Schiffsverkehr geöffnet, um den rechtlichen Vorrang gegenüber dem Straßenverkehr einzuhalten.
Der Kraftfahrzeugverkehr wird über die BAB 31 (Emstunnel) umgeleitet. Für Radfahrer und Fußgänger kann keine Umleitung angeboten werden.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Sperrung frühzeitig einzuplanen und alternative Routen zu nutzen.
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Gesundheitsminister Philippi: „Grippeimpfung schützt vor schweren Verläufen“
Gesundheitsminister Philippi ruft erneut zur Grippeimpfung auf: „Influenza ist keine harmlose Erkältung“
Angesichts steigender Infektionszahlen mit Influenza appelliert Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi erneut an die Bevölkerung, sich gegen die Grippe impfen zu lassen. Bereits im November hatte er – wie jedes Jahr – zur Grippeschutzimpfung aufgerufen.
„Die Influenza ist keine harmlose Erkältung – sie ist eine hochansteckende Virusinfektion, die deutlich schwerer verlaufen kann als eine gewöhnliche Erkältung. Gerade für ältere Menschen, chronisch Kranke und Schwangere kann sie schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es wichtig, sich impfen zu lassen – dafür ist es auch jetzt noch nicht zu spät!“, betont Philippi.
Der Minister weist darauf hin, dass Niedersachsen derzeit zwar noch weit von einer epidemischen Grippephase entfernt ist, aber der Anteil der positiv auf Influenza getesteten Proben leicht zugenommen hat. „Es gilt nun vorzubeugen: Die Grippeschutzimpfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Komplikationen. Und sie schützt nicht nur die Einzelne und den Einzelnen, sondern ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit der Gesamtbevölkerung“, so Philippi weiter.
Impfschutz ausreichend verfügbar
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen meldet, dass genügend Impfstoff vorrätig ist. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Grippeschutzimpfung insbesondere für:
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Menschen ab 60 Jahren
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Personen mit chronischen Grunderkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf‑, Atemwegs- oder Stoffwechselerkrankungen)
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Schwangere ab dem zweiten Trimester
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Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
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Medizinisches Personal und Personen mit erhöhtem beruflichen Infektionsrisiko
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Angehörige und enge Kontaktpersonen von Risikopatientinnen und ‑patienten
Der optimale Zeitpunkt für die Impfung ist der Herbst, damit ein ausreichender Schutz zu Beginn der Grippewelle besteht.
Hintergrund: Symptome und Risiken der Influenza
Typische Symptome einer Grippe sind plötzlicher Beginn von hohem Fieber, Schüttelfrost, trockener Husten, Kopf‑, Muskel- und Gliederschmerzen sowie ausgeprägte Erschöpfung. Die Erkrankung kann mehrere Tage bis Wochen den Allgemeinzustand deutlich beeinträchtigen.
Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Personen mit geschwächtem Immunsystem oder Vorerkrankungen sowie Schwangere. Bei diesen Gruppen kann Influenza zu schweren Verläufen und Komplikationen führen, etwa Lungenentzündung (Pneumonie) oder Herzmuskelentzündung (Myokarditis). In seltenen Fällen kann die Erkrankung tödlich verlaufen.
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt informiert wöchentlich über den aktuellen Stand der Grippeaktivität und Atemwegserkrankungen (ARE). Grundlage sind unter anderem Krankenstände in Kindertageseinrichtungen, Laborergebnisse aus Arztpraxen und Krankmeldungen der AOK.
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