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25 Jahre „Fritz Filapper“: Malbuch zur Verkehrserziehung feiert Jubiläum mit 8.500 neuen Exemplaren für Ostfriesland
Die Vorsitzenden aller ostfriesischen Verkehrswachten freuen sich über die neuen Fritz Filapper-Malbücher. Übergeben wurden Sie seitens des Vereins Oostfreesketaal, des Plattdüütskbüros und der Brandkasse in Gegenwart der Autorin und des Mitautors Brigitte und Heinz Kleemann (4. und 6. von rechts)
Malbuch „Fritz Filapper“ feiert 25. Geburtstag
8.500 Malbücher für ostfriesische Verkehrswachten
Eine der großen Erfolgsgeschichten der ostfriesischen Verkehrswachten und der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse wird fortgesetzt: Die überarbeitete achte Auflage des 1999 erschienenen zweisprachigen Malbuchs zur Mobilitätserziehung „Fritz Filapper“ wurde veröffentlicht. Zum 25-jährigen Jubiläum erhielten alle fünf ostfriesischen Verkehrswachten 8.500 Arbeitshefte im Wert von rund 6.500 Euro. Diese Malbücher sind für Kinder in Kindergärten und Grundschulen gedacht und haben in den vergangenen Jahren knapp 90.000 Kindern im Straßenverkehr geholfen – auf Hoch- und Plattdeutsch.
Ein bedeutendes Jubiläum
Hajo Reershemius, Gebietsbeauftragter der ostfriesischen Verkehrswachten, erläutert: „Ziel des Mal- und Lesebuches ist die Auseinandersetzung mit dem Straßenverkehr. Unsere Aufgabe ist es, die sichere Teilnahme der Kinder am Straßenverkehr trotz der zunehmenden Stressfaktoren zu ermöglichen. Wir sind stolz darauf, dass wir mit der neuen Auflage weiterhin dazu beitragen können. Besonders freut es uns, dass wir von Nachbar-Verkehrswachten und ‑Schulleitungen um diesen Schatz beneidet werden. Ein paar der Malbücher wurden sogar exportiert!“
Unfallprävention und Sprachförderung
„Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel,“ ergänzt Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse. „Unser Ziel ist es, Unfälle und damit einhergehende Verletzungen oder Schlimmeres zu vermeiden. Kinder glauben oft: ‚Wenn ich das Auto sehe, sieht das Auto mich auch!‘ – so einfach ist das leider nicht. Bis heute haben fast 90.000 Kinder Fritz Filapper und seine Tipps kennengelernt. Wenn wir dabei auch noch die Zweisprachigkeit unserer Kinder fördern können, haben wir viel erreicht. Die um 20 % gesunkenen Unfallzahlen der letzten zehn Jahre bestätigen unser Engagement. Ich danke der Verkehrswacht für ihre großartige, ehrenamtliche Arbeit!“
Positive Entwicklung der Unfallzahlen
Hans-Günter Jelting, Erster Vorsitzender der Verkehrswacht Leer, fügt hinzu: „Die Anzahl der Verkehrsunfälle in Ostfriesland mit Kindern bis 14 Jahre sinkt tatsächlich: 2014 kam es zu 212 Unfällen, 2018 zu 194 und 2023 noch zu 170 Unfällen. Von diesen wurden 27, 21 bzw. 13 Kinder schwer verletzt, und in 2018 und 2023 starb je ein Kind. Doch die Teilnahme am Verkehr ist ein Stück Lebenserfahrung, die unsere Kinder machen müssen. Dabei brauchen sie die Hilfe der Eltern, der Lehrkräfte und aller Verkehrsteilnehmenden.“
Zweisprachige Erziehung als Herzensangelegenheit
„Die Bedeutung der zweisprachigen Erziehung nach dem Motto ‚je früher, desto besser‘ ist für uns eine Herzensangelegenheit“, informiert Hans Freese, Vorsitzender des Vereins Oostfreeske Taal. „Den Begriff ‚Filapper‘ kann man sowohl mit dem verniedlichten mittelhochdeutschen ‚fîlen‘ (für putzen, streichen) als auch mit dem altfriesischen ‚fila‘ (für schlagen, schwingen, streichen) erklären. Das ‚-lapper‘ könnte zu ‚lappen‘ (schlagen, z. B. mit den Flügeln) gehören. Das Handeln des Tieres benennt somit das Tier, das schwingend und flügelschlagend umherfliegt.“
Unterstützung für Lehrkräfte
Grietje Kammler, Leiterin des Plattdüütskbüros der Ostfriesischen Landschaft, ergänzt: „Oberflächlich betrachtet, ist dieses Büchlein für viele vielleicht einfach nur ein Malbuch. Aber dieses Buch hat es in sich. Gerade für nicht Plattdeutsch-sprechende Lehrkräfte ist es hervorragend geeignet, die plattdeutsche Sprache zusätzlich zum Verhalten im Straßenverkehr näher zu bringen. Je nach Einsatz können die Geschichten ‚nur vorgelesen‘ oder das Malen ‚begleitet‘ werden.“

Die Vertreter von Bundeswehr, Polizei, Verkehrsicherheitsforum und Brandkasse haben mit Brigitte Kleemann das neue Malbuch „Fritz Filapper“ auf den Weg gebracht.
Der Hintergrund
Im Jahr 1998 hatte die Verkehrswacht Aurich die Idee, ein Verkehrssicherheits-Malbuch für ostfriesische Kindergarten- und Grundschulkinder zu produzieren. Bis dahin gab es nur kleinere Malbücher mit viel Werbung und ohne regionalen Bezug. Die Auricher Logopädin Brigitte Kleemann setzte diese Idee um und brachte den Schmetterling „Filapper“ auf die Welt. Sie entwarf Figuren, die Kindern wie Paula und Nils über Sicherheit im Straßenverkehr aufklären. Mit 11 illustrierten Geschichten deckt das Malbuch verschiedene Verkehrssituationen ab, einschließlich der wichtigen „Sichtbarkeit bringt Sicherheit“-Thematik, dargestellt durch Paula in einer Warnweste.
Übersetzung und Erfolg
Heinz Kleemann, ehemaliger Leiter der Bundeswehrfahrschule in der Blücher-Kaserne und Mitglied der Verkehrswacht Aurich, übersetzte die Geschichten ins Plattdeutsche mit Unterstützung von Gernot de Vries und dem Plattdüütskbüro der Ostfriesischen Landschaft. Dank der finanziellen Unterstützung der Brandkasse konnte 1999 eine Auflage von 20.000 Exemplaren des ersten zweisprachigen Malbuchs zur Verkehrserziehung veröffentlicht werden. Aufgrund des Erfolgs wurden bis heute fast 90.000 Malbücher verteilt.
Fritz Filapper als Synonym für Verkehrssicherheit
Fritz Filapper ist mittlerweile ein Synonym für Verkehrssicherheitsarbeit in Ostfriesland. Kinder lernen spielerisch, wie man sich sicher im Straßenverkehr verhält. Neue Geschichten, wie das richtige Verhalten an Bahnübergängen und Bushaltestellen, werden ständig integriert, um den sich verändernden Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.
Ansprechpartner und weitere Informationen
Bei Bedarf können sich Schulen und Kindergärten an ihre örtliche Verkehrswacht wenden:
- Aurich: info@verkehrswacht-aurich.de
- Emden: heinzwweber@aol.com
- Leer: verkehrswacht-leer@web.de
- Wittmund: sascha.nowak@gmx.net
- Norden: verkehrswacht-norden@ewe.net
Hajo Reershemius betont abschließend: „Als Verkehrswachten bedanken wir uns herzlich bei den Herausgebern für die großzügige Unterstützung. Wir hoffen, mit den neuen Mal- und Lesebüchern Anreize für die Mobilitätserziehung zu schaffen und die Unfallzahlen zu reduzieren. Das Malbuch kann dazu ein Baustein sein, aber mitmachen muss letztendlich jeder Verkehrsteilnehmende!“
Konkrete Tipps für das Verhalten von und mit Kindern im Straßenverkehr
Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, weil:
- sie bis zum Alter von etwa 10 bis 12 Jahren noch ein eingeschränktes Blickfeld haben und Fahrzeuge, die sich ihnen von der Seite nähern, später bemerken als Erwachsene.
- sie Geräusche nicht exakt verorten können und daher nicht rechtzeitig bemerken, aus welcher Richtung ein Rettungsfahrzeug kommt.
- sie aufgrund ihrer Körpergröße oftmals über parkende Autos und andere Hindernisse nicht hinwegsehen können.
- sie Gefahren oftmals nicht oder nur unzureichend einschätzen können.
- sie frühestens ab dem Grundschulalter Geschwindigkeiten abschätzen können.
- sie nicht mehrere Aspekte gleichzeitig erfassen und in komplexen Situationen schnell überfordert sind.
- sie einen starken Bewegungsdrang haben und deshalb unvermittelt auf die Fahrbahn laufen.
- sie beim Laufen oftmals nicht nach links und rechts sehen und nicht so gut abrupt abstoppen können.
- sie impulsiv sind und sich in vielen Situationen nicht vernünftig verhalten.
- sie aufgrund ihrer geringen Körpergröße von anderen Verkehrsteilnehmern häufig spät wahrgenommen werden.
Empfehlungen für Eltern und Autofahrer
Eltern:
- Beginnen Sie früh mit der Verkehrserziehung.
- Üben Sie das Verhalten am Fahrbahnrand.
- Seien Sie ein Vorbild und leben korrektes Verhalten vor.
- Trainieren Sie gemeinsam den Kindergarten- und Schulweg.
- Sichern Sie Ihr Kind im Auto richtig in Kindersitzen.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Kind einen Helm und reflektierende Kleidung trägt.
Autofahrer:
- Reduzieren Sie das Tempo und seien Sie bremsbereit.
- Rechnen Sie mit unberechenbarem Verhalten, besonders vor Ihrem Fahrzeug.
- Seien Sie an Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Zebrastreifen und Bushaltestellen besonders vorsichtig, auch wenn Sie zunächst keine Kinder sehen.
Diese Maßnahmen und das Engagement der Verkehrswachten tragen dazu bei, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die plattdeutsche Sprache zu fördern.
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Lokal
Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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