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25 Jahre „Fritz Filapper“: Malbuch zur Verkehrserziehung feiert Jubiläum mit 8.500 neuen Exemplaren für Ostfriesland
Die Vorsitzenden aller ostfriesischen Verkehrswachten freuen sich über die neuen Fritz Filapper-Malbücher. Übergeben wurden Sie seitens des Vereins Oostfreesketaal, des Plattdüütskbüros und der Brandkasse in Gegenwart der Autorin und des Mitautors Brigitte und Heinz Kleemann (4. und 6. von rechts)
Malbuch „Fritz Filapper“ feiert 25. Geburtstag
8.500 Malbücher für ostfriesische Verkehrswachten
Eine der großen Erfolgsgeschichten der ostfriesischen Verkehrswachten und der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse wird fortgesetzt: Die überarbeitete achte Auflage des 1999 erschienenen zweisprachigen Malbuchs zur Mobilitätserziehung „Fritz Filapper“ wurde veröffentlicht. Zum 25-jährigen Jubiläum erhielten alle fünf ostfriesischen Verkehrswachten 8.500 Arbeitshefte im Wert von rund 6.500 Euro. Diese Malbücher sind für Kinder in Kindergärten und Grundschulen gedacht und haben in den vergangenen Jahren knapp 90.000 Kindern im Straßenverkehr geholfen – auf Hoch- und Plattdeutsch.
Ein bedeutendes Jubiläum
Hajo Reershemius, Gebietsbeauftragter der ostfriesischen Verkehrswachten, erläutert: „Ziel des Mal- und Lesebuches ist die Auseinandersetzung mit dem Straßenverkehr. Unsere Aufgabe ist es, die sichere Teilnahme der Kinder am Straßenverkehr trotz der zunehmenden Stressfaktoren zu ermöglichen. Wir sind stolz darauf, dass wir mit der neuen Auflage weiterhin dazu beitragen können. Besonders freut es uns, dass wir von Nachbar-Verkehrswachten und ‑Schulleitungen um diesen Schatz beneidet werden. Ein paar der Malbücher wurden sogar exportiert!“
Unfallprävention und Sprachförderung
„Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel,“ ergänzt Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse. „Unser Ziel ist es, Unfälle und damit einhergehende Verletzungen oder Schlimmeres zu vermeiden. Kinder glauben oft: ‚Wenn ich das Auto sehe, sieht das Auto mich auch!‘ – so einfach ist das leider nicht. Bis heute haben fast 90.000 Kinder Fritz Filapper und seine Tipps kennengelernt. Wenn wir dabei auch noch die Zweisprachigkeit unserer Kinder fördern können, haben wir viel erreicht. Die um 20 % gesunkenen Unfallzahlen der letzten zehn Jahre bestätigen unser Engagement. Ich danke der Verkehrswacht für ihre großartige, ehrenamtliche Arbeit!“
Positive Entwicklung der Unfallzahlen
Hans-Günter Jelting, Erster Vorsitzender der Verkehrswacht Leer, fügt hinzu: „Die Anzahl der Verkehrsunfälle in Ostfriesland mit Kindern bis 14 Jahre sinkt tatsächlich: 2014 kam es zu 212 Unfällen, 2018 zu 194 und 2023 noch zu 170 Unfällen. Von diesen wurden 27, 21 bzw. 13 Kinder schwer verletzt, und in 2018 und 2023 starb je ein Kind. Doch die Teilnahme am Verkehr ist ein Stück Lebenserfahrung, die unsere Kinder machen müssen. Dabei brauchen sie die Hilfe der Eltern, der Lehrkräfte und aller Verkehrsteilnehmenden.“
Zweisprachige Erziehung als Herzensangelegenheit
„Die Bedeutung der zweisprachigen Erziehung nach dem Motto ‚je früher, desto besser‘ ist für uns eine Herzensangelegenheit“, informiert Hans Freese, Vorsitzender des Vereins Oostfreeske Taal. „Den Begriff ‚Filapper‘ kann man sowohl mit dem verniedlichten mittelhochdeutschen ‚fîlen‘ (für putzen, streichen) als auch mit dem altfriesischen ‚fila‘ (für schlagen, schwingen, streichen) erklären. Das ‚-lapper‘ könnte zu ‚lappen‘ (schlagen, z. B. mit den Flügeln) gehören. Das Handeln des Tieres benennt somit das Tier, das schwingend und flügelschlagend umherfliegt.“
Unterstützung für Lehrkräfte
Grietje Kammler, Leiterin des Plattdüütskbüros der Ostfriesischen Landschaft, ergänzt: „Oberflächlich betrachtet, ist dieses Büchlein für viele vielleicht einfach nur ein Malbuch. Aber dieses Buch hat es in sich. Gerade für nicht Plattdeutsch-sprechende Lehrkräfte ist es hervorragend geeignet, die plattdeutsche Sprache zusätzlich zum Verhalten im Straßenverkehr näher zu bringen. Je nach Einsatz können die Geschichten ‚nur vorgelesen‘ oder das Malen ‚begleitet‘ werden.“

Die Vertreter von Bundeswehr, Polizei, Verkehrsicherheitsforum und Brandkasse haben mit Brigitte Kleemann das neue Malbuch „Fritz Filapper“ auf den Weg gebracht.
Der Hintergrund
Im Jahr 1998 hatte die Verkehrswacht Aurich die Idee, ein Verkehrssicherheits-Malbuch für ostfriesische Kindergarten- und Grundschulkinder zu produzieren. Bis dahin gab es nur kleinere Malbücher mit viel Werbung und ohne regionalen Bezug. Die Auricher Logopädin Brigitte Kleemann setzte diese Idee um und brachte den Schmetterling „Filapper“ auf die Welt. Sie entwarf Figuren, die Kindern wie Paula und Nils über Sicherheit im Straßenverkehr aufklären. Mit 11 illustrierten Geschichten deckt das Malbuch verschiedene Verkehrssituationen ab, einschließlich der wichtigen „Sichtbarkeit bringt Sicherheit“-Thematik, dargestellt durch Paula in einer Warnweste.
Übersetzung und Erfolg
Heinz Kleemann, ehemaliger Leiter der Bundeswehrfahrschule in der Blücher-Kaserne und Mitglied der Verkehrswacht Aurich, übersetzte die Geschichten ins Plattdeutsche mit Unterstützung von Gernot de Vries und dem Plattdüütskbüro der Ostfriesischen Landschaft. Dank der finanziellen Unterstützung der Brandkasse konnte 1999 eine Auflage von 20.000 Exemplaren des ersten zweisprachigen Malbuchs zur Verkehrserziehung veröffentlicht werden. Aufgrund des Erfolgs wurden bis heute fast 90.000 Malbücher verteilt.
Fritz Filapper als Synonym für Verkehrssicherheit
Fritz Filapper ist mittlerweile ein Synonym für Verkehrssicherheitsarbeit in Ostfriesland. Kinder lernen spielerisch, wie man sich sicher im Straßenverkehr verhält. Neue Geschichten, wie das richtige Verhalten an Bahnübergängen und Bushaltestellen, werden ständig integriert, um den sich verändernden Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.
Ansprechpartner und weitere Informationen
Bei Bedarf können sich Schulen und Kindergärten an ihre örtliche Verkehrswacht wenden:
- Aurich: info@verkehrswacht-aurich.de
- Emden: heinzwweber@aol.com
- Leer: verkehrswacht-leer@web.de
- Wittmund: sascha.nowak@gmx.net
- Norden: verkehrswacht-norden@ewe.net
Hajo Reershemius betont abschließend: „Als Verkehrswachten bedanken wir uns herzlich bei den Herausgebern für die großzügige Unterstützung. Wir hoffen, mit den neuen Mal- und Lesebüchern Anreize für die Mobilitätserziehung zu schaffen und die Unfallzahlen zu reduzieren. Das Malbuch kann dazu ein Baustein sein, aber mitmachen muss letztendlich jeder Verkehrsteilnehmende!“
Konkrete Tipps für das Verhalten von und mit Kindern im Straßenverkehr
Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, weil:
- sie bis zum Alter von etwa 10 bis 12 Jahren noch ein eingeschränktes Blickfeld haben und Fahrzeuge, die sich ihnen von der Seite nähern, später bemerken als Erwachsene.
- sie Geräusche nicht exakt verorten können und daher nicht rechtzeitig bemerken, aus welcher Richtung ein Rettungsfahrzeug kommt.
- sie aufgrund ihrer Körpergröße oftmals über parkende Autos und andere Hindernisse nicht hinwegsehen können.
- sie Gefahren oftmals nicht oder nur unzureichend einschätzen können.
- sie frühestens ab dem Grundschulalter Geschwindigkeiten abschätzen können.
- sie nicht mehrere Aspekte gleichzeitig erfassen und in komplexen Situationen schnell überfordert sind.
- sie einen starken Bewegungsdrang haben und deshalb unvermittelt auf die Fahrbahn laufen.
- sie beim Laufen oftmals nicht nach links und rechts sehen und nicht so gut abrupt abstoppen können.
- sie impulsiv sind und sich in vielen Situationen nicht vernünftig verhalten.
- sie aufgrund ihrer geringen Körpergröße von anderen Verkehrsteilnehmern häufig spät wahrgenommen werden.
Empfehlungen für Eltern und Autofahrer
Eltern:
- Beginnen Sie früh mit der Verkehrserziehung.
- Üben Sie das Verhalten am Fahrbahnrand.
- Seien Sie ein Vorbild und leben korrektes Verhalten vor.
- Trainieren Sie gemeinsam den Kindergarten- und Schulweg.
- Sichern Sie Ihr Kind im Auto richtig in Kindersitzen.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Kind einen Helm und reflektierende Kleidung trägt.
Autofahrer:
- Reduzieren Sie das Tempo und seien Sie bremsbereit.
- Rechnen Sie mit unberechenbarem Verhalten, besonders vor Ihrem Fahrzeug.
- Seien Sie an Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Zebrastreifen und Bushaltestellen besonders vorsichtig, auch wenn Sie zunächst keine Kinder sehen.
Diese Maßnahmen und das Engagement der Verkehrswachten tragen dazu bei, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die plattdeutsche Sprache zu fördern.
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Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Das gilt jetzt für Reisende
Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Was Reisende in Bremen, Hamburg und Hannover beachten müssen
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und die Hauptbahnhöfe in Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor Fahrtantritt über die geltenden Waffen- und Messerverbote informieren. An mehreren großen Bahnhöfen gelten besondere Regelungen zum Mitführen von Messern, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover hat entsprechende Allgemeinverfügungen verlängert. Betroffen sind unter anderem der Hauptbahnhof Bremen, der Hamburger Hauptbahnhof sowie weitere Hamburger Bahnhöfe und der Hauptbahnhof Hannover. Die jeweiligen Allgemeinverfügungen legen fest, welche Gegenstände in den genannten Bereichen nicht mitgeführt werden dürfen und welche räumlichen Geltungsbereiche gelten.
Bremen: Mitführverbot am Hauptbahnhof verlängert
Für den Hauptbahnhof Bremen wurde die bestehende Allgemeinverfügung zum Mitführverbot verlängert. Verboten ist dort grundsätzlich das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.
Die Allgemeinverfügung gilt grundsätzlich für alle Personen. Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung geregelt.
Die Einhaltung der Regelung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Geltungszeitraum in Bremen
Die Allgemeinverfügung gilt:
Donnerstag, 1. Oktober 2026, 00:00 Uhr, bis Samstag, 31. Oktober 2026, 24:00 Uhr.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen ist die Passage „Bürgerweide“.
Wer den Bremer Hauptbahnhof als Ziel oder Umsteigebahnhof nutzt, sollte deshalb bereits vor Reiseantritt darauf achten, welche Gegenstände mitgeführt werden.
Hamburg: Mehrere Bahnhöfe betroffen
Auch in Hamburg gelten entsprechende Regelungen. Der Geltungsbereich der dortigen Allgemeinverfügung umfasst mehrere Bahnhöfe.
Betroffen sind:
- Hamburg Hauptbahnhof, ausgenommen der Mönckebergtunnel
- Hamburg-Altona
- Hamburg-Harburg
- Hamburg-Bergedorf
- Hamburg-Dammtor
Damit betrifft die Regelung nicht ausschließlich den Hamburger Hauptbahnhof. Auch Fahrgäste, die in Altona, Harburg, Bergedorf oder Dammtor ein- oder aussteigen beziehungsweise dort umsteigen, sollten die geltenden Bestimmungen beachten.
Gerade für Reisende aus Richtung Ostfriesland und dem nördlichen Emsland kann dies relevant sein, wenn Hamburg als Ziel oder Umsteigepunkt auf der Reise liegt.
Hannover: Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige
Auch am Hauptbahnhof Hannover gelten entsprechende Regelungen zum Mitführen von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen sind die Raschplatzhalle sowie die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
Auch hier sollten Reisende beachten, dass das Verbot nicht nur den eigentlichen Bahnhofseingang oder einzelne Bereiche betrifft, sondern sich auf den festgelegten Gebäudebereich einschließlich der Bahnsteige erstreckt.
Welche Gegenstände sind betroffen?
Die Regelungen beziehen sich unter anderem auf gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
Welche Ausnahmen im Einzelfall bestehen, ist der jeweiligen Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Darüber hinaus gelten unabhängig von den besonderen Regelungen an Bahnhöfen die allgemeinen Vorschriften des deutschen Waffenrechts. Das Führen bestimmter Waffen kann verboten sein oder eine entsprechende behördliche Erlaubnis voraussetzen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover weist beispielsweise auf die waffenrechtlichen Regelungen für Einhandmesser sowie auf den Kleinen Waffenschein für Schreckschuss‑, Reiz- und Signalwaffen hin.
Verstöße können Konsequenzen haben
Die Einhaltung der Allgemeinverfügungen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Wer gegen ein geltendes Mitführverbot verstößt, muss mit verschiedenen Maßnahmen rechnen. Dazu können unter anderem ein Platzverweis, ein Bahnhofsverbot beziehungsweise Hausverbot oder ein Beförderungsausschluss gehören.
Darüber hinaus kann unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) auch die Erhebung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich sein.
Reisende sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Gegenstand automatisch mitgeführt werden darf, nur weil sein Besitz grundsätzlich erlaubt ist. Entscheidend können sowohl die waffenrechtlichen Vorschriften als auch die besonderen Regelungen für den jeweiligen Bahnhof sein.
Bundespolizei warnt vor zusätzlicher Eskalationsgefahr
Die Bundespolizei begründet die Maßnahmen unter anderem mit der bundespolizeilichen Lage. Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere mit Messern, sowie das bloße Mitführen entsprechender Gegenstände sind nach Angaben der Bundespolizei deutlich wahrnehmbar.
Dies könne die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinflussen.
Die Bundespolizei weist außerdem darauf hin, dass Waffen – auch wenn sie zur Selbstverteidigung mitgeführt werden – eine trügerische Sicherheit vermitteln können. Sie können nach Angaben der Behörde die eigene Risikobereitschaft erhöhen und zu einer Eskalation beitragen.
Auch deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien können dadurch in den Hintergrund treten.
Für Helfer und Polizeikräfte kann eine Situation zusätzlich erschwert werden, wenn mehrere Personen Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich tragen. Dann kann es schwieriger sein, zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
Eine weitere Gefahr besteht darin, dass eine Waffe dem Träger abgenommen und anschließend gegen ihn selbst eingesetzt werden könnte.
Der Einsatz von Waffen kann zudem schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen und erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
Besonders bei Umstiegen auf die Regelungen achten
Für Bahnreisende ist vor allem wichtig: Wer während einer Fahrt mehrere größere Bahnhöfe passiert, sollte die jeweiligen Regelungen berücksichtigen.
Das betrifft beispielsweise Reisende aus Ostfriesland und dem nördlichen Emsland, die auf dem Weg nach Hamburg oder Hannover über Bremen fahren oder dort umsteigen.
Auch wenn ein Bahnhof lediglich für einen kurzen Aufenthalt genutzt wird, gelten die jeweiligen Regelungen innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs.
Wer beispielsweise in Bremen umsteigt und anschließend nach Hamburg oder Hannover weiterfährt, sollte daher nicht nur die Regelungen am Zielbahnhof berücksichtigen.
Was sollten Reisende beachten?
Wer einen der genannten Bahnhöfe ansteuert, sollte sich vor Reisebeginn über die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung und deren Geltungsbereich informieren.
Im Zweifel sollte auf das Mitführen von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen verzichtet werden, sofern diese nicht ausdrücklich von einer geltenden Ausnahme erfasst sind.
Auch bei Gegenständen, die aus beruflichen oder alltäglichen Gründen mitgeführt werden, sollte geprüft werden, ob deren Mitführen im jeweiligen Geltungsbereich zulässig ist.
Entscheidend ist dabei nicht allein, ob ein Gegenstand grundsätzlich legal erworben oder besessen werden darf. Auch das Führen und Mitführen an einem bestimmten Ort kann besonderen gesetzlichen oder behördlichen Einschränkungen unterliegen.
Schrillalarm als mögliche Alternative
Die Polizei weist darauf hin, dass Menschen in Gefahrensituationen beispielsweise einen Schrillalarm beziehungsweise Taschenalarm nutzen können, um auf sich aufmerksam zu machen.
Beim Auslösen ertönt ein lauter, schriller Ton. Dadurch können Personen in der Umgebung auf eine Gefahrensituation aufmerksam werden.
Das Ziel ist, dass ein möglicher Täter angesichts weiterer Zeugen von einer Tat ablässt.
Weitere Informationen und Verhaltenstipps zu unterschiedlichen Gefahrensituationen bietet die Polizei über ihre Internetseite Polizei-Beratung an.
Für Bahnreisende im Oktober besonders wichtig
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor der Reise über die jeweils geltenden Waffen- und Messerverbote informieren.
In Bremen gilt das verlängerte Mitführverbot am Hauptbahnhof vom 1. bis einschließlich 31. Oktober 2026. In Hamburg sind neben dem Hauptbahnhof auch die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor vom festgelegten Geltungsbereich betroffen. In Hannover umfasst der Geltungsbereich den Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige, wobei die Raschplatzhalle und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade ausgenommen sind.
Für Fahrgäste bedeutet das: Vor allem bei längeren Bahnreisen und Umstiegen sollten die jeweiligen örtlichen Regelungen beachtet werden.
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Jugendfeuerwehr Weener: Neun Jugendliche erhalten die Leistungsspange
Gruppenfoto der erfolgreichen Jugendlichen gemeinsam mit einigen ihrer Betreuer und Jugendfeuerwehrwarte. Foto: Joachim Rand
Neun Jugendfeuerwehrmitglieder aus Weener erhalten die Leistungsspange
Erfolgreiche Prüfung in Wittmund – Nachwuchs beweist Teamgeist und Können
Ein besonderer Erfolg für den Feuerwehrnachwuchs aus dem Stadtgebiet Weener: Neun Mitglieder der Jugendfeuerwehren haben am Sonntag, 27. September 2026, die begehrte Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) erfolgreich erworben.
Die anspruchsvolle Prüfung fand in Wittmund statt. Die Leistungsspange gilt als eine der höchsten bundesweit anerkannten Auszeichnungen, die Jugendliche innerhalb der Deutschen Jugendfeuerwehr erreichen können. Für die jungen Feuerwehrleute bedeutet das erfolgreiche Bestehen einen wichtigen Meilenstein auf ihrem weiteren Weg in der Feuerwehr.
Zu den erfolgreichen Absolventen gehören Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer.
Fünf Disziplinen forderten die Jugendlichen
Für die Prüfung mussten die Jugendlichen als Gruppe gleich mehrere unterschiedliche Aufgaben bewältigen. Auf dem Programm standen ein 1500-Meter-Staffellauf, eine Schnelligkeitsübung, der fehlerfreie Aufbau eines Löschangriffs, Kugelstoßen sowie eine mündliche Theorieprüfung.
Dabei waren nicht nur sportliche Leistungen und feuerwehrtechnisches Wissen gefragt. Eine zentrale Rolle spielte insbesondere das Zusammenspiel innerhalb der Gruppe. Die Jugendlichen mussten zeigen, dass sie sich aufeinander verlassen können, Aufgaben gemeinsam bewältigen und auch unter Prüfungsbedingungen als Mannschaft funktionieren.
Teamleistung steht im Mittelpunkt
Die Leistungsspange stellt hohe Anforderungen an die Teilnehmer. Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem ein Mindestalter von 15 Jahren sowie eine mindestens einjährige Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr.
Im Mittelpunkt steht dabei bewusst nicht allein die Leistung des Einzelnen. Entscheidend ist vielmehr die geschlossene Mannschaftsleistung. Genau diesen Teamgeist und ihr Können konnten die neun Jugendlichen aus Weener bei der Prüfung in Wittmund unter Beweis stellen.
Mit ihrem erfolgreichen Abschluss haben Jannick Weiß, Nele Battermann, Emily Fricke, Lotta Scheibel, Lennart Sap, Lea Yzer, Bente Kromminga, Lasse Schubert und Nils Santjer einen wichtigen Grundstein für ihre weitere Feuerwehrlaufbahn gelegt.
Der Erfolg zeigt zugleich, wie engagiert der Feuerwehrnachwuchs im Stadtgebiet Weener ist und welchen Stellenwert eine gute Nachwuchsarbeit für die Zukunft der Feuerwehren hat.
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Allgemein
Sirke Siebens aus Holtland wird neuer Regierungsbrandmeister für Ostfriesland
Sirke Siebens (6. v. l.) übernimmt zum 1. Oktober 2026 das Amt des Regierungsbrandmeisters und tritt damit die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich verabschiedet wurde.
Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt
Verantwortung für 170 Feuerwehren in den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund sowie in Emden
Im Rahmen einer Feierstunde im Feuerwehrhaus Wiesmoor ist Sirke Siebens aus Holtland zum neuen Regierungsbrandmeister ernannt worden. Die Ernennung erfolgte mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 im Beisein der Stadt- und Gemeindebrandmeister sowie der Brandabschnittsleiter.
Vollzogen wurde die Ernennung durch Niedersachsens Landesbranddirektor Dieter Rohrberg und Dr. Christian Kielhorn, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK).
Zu den Gästen der Feierstunde gehörten unter anderem Vertreter der Kommunen, der Polizei, des Technischen Hilfswerks (THW), der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse sowie weiterer Partnerorganisationen.
Sirke Siebens übernimmt verantwortungsvolle Führungsaufgabe
Mit der Berufung von Sirke Siebens wird das verantwortungsvolle Ehrenamt mit einer erfahrenen Führungskraft aus dem Landkreis Leer besetzt. Siebens tritt die Nachfolge von Erwin Reiners an, der nach sechs Jahren Amtszeit feierlich aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet wurde.
Als neuer Regierungsbrandmeister übernimmt Sirke Siebens künftig Verantwortung für insgesamt 170 Feuerwehren. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund sowie die kreisfreie Stadt Emden.
Das Amt des Regierungsbrandmeisters zählt zu den höchsten ehrenamtlichen Führungsämtern im niedersächsischen Feuerwehrwesen. Angesiedelt in der Abteilung Brandschutz des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz übernimmt der Regierungsbrandmeister eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen den örtlichen Feuerwehr-Einsatzleitern und dem Land Niedersachsen.
Darüber hinaus ist Siebens künftig auch bei Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes eingebunden. Hinzu kommen umfangreiche repräsentative Aufgaben.
Umfangreiche Erfahrung im Feuerwehrwesen
Für die anspruchsvolle Führungsaufgabe bringt Sirke Siebens einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus dem Feuerwehrwesen mit. Vor seiner Ernennung zum Regierungsbrandmeister war er bereits als Gemeindebrandmeister sowie als stellvertretender Brandabschnittsleiter tätig.
Auch künftig bleibt Siebens aktiv in der Kreisfeuerwehr Leer. Er führt weiterhin den Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr Leer als Zugführer an.
Mit seinem Amtsantritt zum 1. Oktober 2026 übernimmt Sirke Siebens damit eine zentrale ehrenamtliche Führungsfunktion für den Brand- und Katastrophenschutz in der Region.
Verabschiedung von Erwin Reiners
Gleichzeitig wurde mit der Feierstunde Erwin Reiners nach einer sechsjährigen Amtszeit als Regierungsbrandmeister aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet.
Foto: Feuerwehr
Quelle: Joachim Rand - Pressesprecher Kreisfeuerwehr Leer
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