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25 Jahre „Fritz Filapper“: Malbuch zur Verkehrserziehung feiert Jubiläum mit 8.500 neuen Exemplaren für Ostfriesland
Die Vorsitzenden aller ostfriesischen Verkehrswachten freuen sich über die neuen Fritz Filapper-Malbücher. Übergeben wurden Sie seitens des Vereins Oostfreesketaal, des Plattdüütskbüros und der Brandkasse in Gegenwart der Autorin und des Mitautors Brigitte und Heinz Kleemann (4. und 6. von rechts)
Malbuch „Fritz Filapper“ feiert 25. Geburtstag
8.500 Malbücher für ostfriesische Verkehrswachten
Eine der großen Erfolgsgeschichten der ostfriesischen Verkehrswachten und der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse wird fortgesetzt: Die überarbeitete achte Auflage des 1999 erschienenen zweisprachigen Malbuchs zur Mobilitätserziehung „Fritz Filapper“ wurde veröffentlicht. Zum 25-jährigen Jubiläum erhielten alle fünf ostfriesischen Verkehrswachten 8.500 Arbeitshefte im Wert von rund 6.500 Euro. Diese Malbücher sind für Kinder in Kindergärten und Grundschulen gedacht und haben in den vergangenen Jahren knapp 90.000 Kindern im Straßenverkehr geholfen – auf Hoch- und Plattdeutsch.
Ein bedeutendes Jubiläum
Hajo Reershemius, Gebietsbeauftragter der ostfriesischen Verkehrswachten, erläutert: „Ziel des Mal- und Lesebuches ist die Auseinandersetzung mit dem Straßenverkehr. Unsere Aufgabe ist es, die sichere Teilnahme der Kinder am Straßenverkehr trotz der zunehmenden Stressfaktoren zu ermöglichen. Wir sind stolz darauf, dass wir mit der neuen Auflage weiterhin dazu beitragen können. Besonders freut es uns, dass wir von Nachbar-Verkehrswachten und ‑Schulleitungen um diesen Schatz beneidet werden. Ein paar der Malbücher wurden sogar exportiert!“
Unfallprävention und Sprachförderung
„Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel,“ ergänzt Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse. „Unser Ziel ist es, Unfälle und damit einhergehende Verletzungen oder Schlimmeres zu vermeiden. Kinder glauben oft: ‚Wenn ich das Auto sehe, sieht das Auto mich auch!‘ – so einfach ist das leider nicht. Bis heute haben fast 90.000 Kinder Fritz Filapper und seine Tipps kennengelernt. Wenn wir dabei auch noch die Zweisprachigkeit unserer Kinder fördern können, haben wir viel erreicht. Die um 20 % gesunkenen Unfallzahlen der letzten zehn Jahre bestätigen unser Engagement. Ich danke der Verkehrswacht für ihre großartige, ehrenamtliche Arbeit!“
Positive Entwicklung der Unfallzahlen
Hans-Günter Jelting, Erster Vorsitzender der Verkehrswacht Leer, fügt hinzu: „Die Anzahl der Verkehrsunfälle in Ostfriesland mit Kindern bis 14 Jahre sinkt tatsächlich: 2014 kam es zu 212 Unfällen, 2018 zu 194 und 2023 noch zu 170 Unfällen. Von diesen wurden 27, 21 bzw. 13 Kinder schwer verletzt, und in 2018 und 2023 starb je ein Kind. Doch die Teilnahme am Verkehr ist ein Stück Lebenserfahrung, die unsere Kinder machen müssen. Dabei brauchen sie die Hilfe der Eltern, der Lehrkräfte und aller Verkehrsteilnehmenden.“
Zweisprachige Erziehung als Herzensangelegenheit
„Die Bedeutung der zweisprachigen Erziehung nach dem Motto ‚je früher, desto besser‘ ist für uns eine Herzensangelegenheit“, informiert Hans Freese, Vorsitzender des Vereins Oostfreeske Taal. „Den Begriff ‚Filapper‘ kann man sowohl mit dem verniedlichten mittelhochdeutschen ‚fîlen‘ (für putzen, streichen) als auch mit dem altfriesischen ‚fila‘ (für schlagen, schwingen, streichen) erklären. Das ‚-lapper‘ könnte zu ‚lappen‘ (schlagen, z. B. mit den Flügeln) gehören. Das Handeln des Tieres benennt somit das Tier, das schwingend und flügelschlagend umherfliegt.“
Unterstützung für Lehrkräfte
Grietje Kammler, Leiterin des Plattdüütskbüros der Ostfriesischen Landschaft, ergänzt: „Oberflächlich betrachtet, ist dieses Büchlein für viele vielleicht einfach nur ein Malbuch. Aber dieses Buch hat es in sich. Gerade für nicht Plattdeutsch-sprechende Lehrkräfte ist es hervorragend geeignet, die plattdeutsche Sprache zusätzlich zum Verhalten im Straßenverkehr näher zu bringen. Je nach Einsatz können die Geschichten ‚nur vorgelesen‘ oder das Malen ‚begleitet‘ werden.“

Die Vertreter von Bundeswehr, Polizei, Verkehrsicherheitsforum und Brandkasse haben mit Brigitte Kleemann das neue Malbuch „Fritz Filapper“ auf den Weg gebracht.
Der Hintergrund
Im Jahr 1998 hatte die Verkehrswacht Aurich die Idee, ein Verkehrssicherheits-Malbuch für ostfriesische Kindergarten- und Grundschulkinder zu produzieren. Bis dahin gab es nur kleinere Malbücher mit viel Werbung und ohne regionalen Bezug. Die Auricher Logopädin Brigitte Kleemann setzte diese Idee um und brachte den Schmetterling „Filapper“ auf die Welt. Sie entwarf Figuren, die Kindern wie Paula und Nils über Sicherheit im Straßenverkehr aufklären. Mit 11 illustrierten Geschichten deckt das Malbuch verschiedene Verkehrssituationen ab, einschließlich der wichtigen „Sichtbarkeit bringt Sicherheit“-Thematik, dargestellt durch Paula in einer Warnweste.
Übersetzung und Erfolg
Heinz Kleemann, ehemaliger Leiter der Bundeswehrfahrschule in der Blücher-Kaserne und Mitglied der Verkehrswacht Aurich, übersetzte die Geschichten ins Plattdeutsche mit Unterstützung von Gernot de Vries und dem Plattdüütskbüro der Ostfriesischen Landschaft. Dank der finanziellen Unterstützung der Brandkasse konnte 1999 eine Auflage von 20.000 Exemplaren des ersten zweisprachigen Malbuchs zur Verkehrserziehung veröffentlicht werden. Aufgrund des Erfolgs wurden bis heute fast 90.000 Malbücher verteilt.
Fritz Filapper als Synonym für Verkehrssicherheit
Fritz Filapper ist mittlerweile ein Synonym für Verkehrssicherheitsarbeit in Ostfriesland. Kinder lernen spielerisch, wie man sich sicher im Straßenverkehr verhält. Neue Geschichten, wie das richtige Verhalten an Bahnübergängen und Bushaltestellen, werden ständig integriert, um den sich verändernden Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.
Ansprechpartner und weitere Informationen
Bei Bedarf können sich Schulen und Kindergärten an ihre örtliche Verkehrswacht wenden:
- Aurich: info@verkehrswacht-aurich.de
- Emden: heinzwweber@aol.com
- Leer: verkehrswacht-leer@web.de
- Wittmund: sascha.nowak@gmx.net
- Norden: verkehrswacht-norden@ewe.net
Hajo Reershemius betont abschließend: „Als Verkehrswachten bedanken wir uns herzlich bei den Herausgebern für die großzügige Unterstützung. Wir hoffen, mit den neuen Mal- und Lesebüchern Anreize für die Mobilitätserziehung zu schaffen und die Unfallzahlen zu reduzieren. Das Malbuch kann dazu ein Baustein sein, aber mitmachen muss letztendlich jeder Verkehrsteilnehmende!“
Konkrete Tipps für das Verhalten von und mit Kindern im Straßenverkehr
Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, weil:
- sie bis zum Alter von etwa 10 bis 12 Jahren noch ein eingeschränktes Blickfeld haben und Fahrzeuge, die sich ihnen von der Seite nähern, später bemerken als Erwachsene.
- sie Geräusche nicht exakt verorten können und daher nicht rechtzeitig bemerken, aus welcher Richtung ein Rettungsfahrzeug kommt.
- sie aufgrund ihrer Körpergröße oftmals über parkende Autos und andere Hindernisse nicht hinwegsehen können.
- sie Gefahren oftmals nicht oder nur unzureichend einschätzen können.
- sie frühestens ab dem Grundschulalter Geschwindigkeiten abschätzen können.
- sie nicht mehrere Aspekte gleichzeitig erfassen und in komplexen Situationen schnell überfordert sind.
- sie einen starken Bewegungsdrang haben und deshalb unvermittelt auf die Fahrbahn laufen.
- sie beim Laufen oftmals nicht nach links und rechts sehen und nicht so gut abrupt abstoppen können.
- sie impulsiv sind und sich in vielen Situationen nicht vernünftig verhalten.
- sie aufgrund ihrer geringen Körpergröße von anderen Verkehrsteilnehmern häufig spät wahrgenommen werden.
Empfehlungen für Eltern und Autofahrer
Eltern:
- Beginnen Sie früh mit der Verkehrserziehung.
- Üben Sie das Verhalten am Fahrbahnrand.
- Seien Sie ein Vorbild und leben korrektes Verhalten vor.
- Trainieren Sie gemeinsam den Kindergarten- und Schulweg.
- Sichern Sie Ihr Kind im Auto richtig in Kindersitzen.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Kind einen Helm und reflektierende Kleidung trägt.
Autofahrer:
- Reduzieren Sie das Tempo und seien Sie bremsbereit.
- Rechnen Sie mit unberechenbarem Verhalten, besonders vor Ihrem Fahrzeug.
- Seien Sie an Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Zebrastreifen und Bushaltestellen besonders vorsichtig, auch wenn Sie zunächst keine Kinder sehen.
Diese Maßnahmen und das Engagement der Verkehrswachten tragen dazu bei, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die plattdeutsche Sprache zu fördern.
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Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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