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9‑Euro-Ticket: Ab 1. Juni zusätzliche Züge und Service-Kräfte im Regionalverkehr
9‑Euro-Ticket: Ab 1. Juni zusätzliche Züge und Service-Kräfte im Regionalverkehr
Bundesweiter Vorverkauf über Vertriebswege der DB gestartet • DB setzt ab 1. Juni zusätzliche Züge und Mitarbeitende ein • DB Regio-Chef Sandvoß: „Wir setzen alles in Bewegung, was wir haben und freuen uns auf viele Fahrgäste, die die Attraktivität von Bahnen und Bussen für sich wieder oder neu entdecken“
Zehn Tage vor dem Start des 9‑Euro-Tickets hat die Deutsche Bahn (DB) heute den Vorverkauf auf bahn.de, im DB Navigator, an Fahrkartenautomaten und in Reisezentren in den Bahnhöfen begonnen. Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen beim größten Nahverkehrsbetreiber auf Hochtouren. DB Regio hält mit 22.000 Zugfahrten pro Tag 300.000 Mal, um Fahrgäste überall in Deutschland klimafreundlich ans Ziel zu bringen. Rund 10.000 Busse sorgen für gut eine Million Halte pro Tag und sichern vor allem im ländlichen Raum öffentliche Mobilität für Berufspendler:innen, Schüler:innen und Ausflügler. Über 1,5 Milliarden Fahrgäste hat DB Regio mit Zügen und Bussen im vergangenen Jahr 2021, das noch stark von der Pandemie gekennzeichnet war, deutschlandweit befördert.
Jörg Sandvoß, Vorstandsvorsitzender DB Regio: „Das 9‑Euro-Ticket ist eine einmalige Chance für den öffentlichen Nahverkehr und den Klimaschutz in Deutschland. Zugleich ist es ein großes Experiment für den gesamten ÖPNV. Wir bereiten uns vor und setzen buchstäblich alles in Bewegung, was wir haben – Züge, Busse, Servicekräfte. Davon werden alle profitieren. Abo-Kund:innen genauso wie Fahrgäste, die nach langer Corona-Pause zurückkehren oder die Attraktivität von Bahnen und Bussen gänzlich neu für sich entdecken. Das alles geht nur dank unserer Mitarbeitenden, die in diesen Tagen Unglaubliches leisten.“
Für die zu erwartende steigende Zahl von Fahrgästen ab dem 1. Juni lässt DB Regio über 50 zusätzliche Züge rollen. Bahnkund:innen profitieren damit von rund 250 zusätzlichen Fahrten und einer Erhöhung des täglichen Angebots von rund 60.000 Sitzplätzen in den Regional- und S‑Bahn-Zügen. Da an den bevorstehenden Feiertagswochenenden und während der Sommermonate insbesondere mehr Freizeit- und Ausflugsfahrten unternommen werden, verstärkt die DB vor allem entlang touristischer Strecken das Personal in Zügen und Bahnhöfen. Über 700 zusätzliche Service- und Sicherheitskräfte koordinieren den Ein- und Ausstieg, unterstützen Reisende mit Gepäck oder Fahrrädern und stehen für Auskünfte zur Verfügung. Das sind viermal so viele wie in einem normalen Sommer. Außerdem verstärkt DB Regio die Wartung und Reinigung von Zügen in den Werken und durch mobile Instandhaltungsteams. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung der Aufgabenträger der Bundesländer.
DB Regio-Chef Jörg Sandvoß: „Auch ein Maximum an verfügbaren Zügen markiert letztlich eine Grenze. Vor allem die Mitnahme von Fahrrädern kann nicht immer garantiert werden, zumal viele Ausflüge spontan und wetterabhängig entschieden werden. So wie ein plötzlicher Stau auf der Autobahn die Fahrt verzögert, kann das bei sehr hohem Verkehrsaufkommen auch bei der Bahn passieren. Mit intensiver Vorbereitung, etwas Rücksicht und gegenseitigem Verständnis können wir alle gemeinsam dazu beitragen, dass der klimafreundliche ÖPNV und Millionen Fahrgäste als Gewinner aus dieser Aktion hervorgehen.“
Parallel zur Aufstockung der Regionalverkehrsflotte treibt die DB in diesem Sommer die Erneuerung ihres Schienennetzes voran. So schafft sie mehr Kapazität und macht die Infrastruktur leistungsfähiger für weiteres Fahrgastwachstum auf der Schiene. Diese Arbeiten gehen ungebremst weiter und bringen teilweise längere Fahrtzeiten mit sich. Die aktuellen Reiseinformationen sind in der Fahrplanauskunft auf bahn.de und in der App DB Navigator hinterlegt.
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Neue EU-Regeln für Bezeichnungen von vegetarischen Ersatzprodukten
„Veggie-Kompromiss“ der EU: Ministerin Staudte kritisiert Bürokratie und Verwirrung
HANNOVER / BRÜSSEL – Neue Regeln für die Benennung von Fleischersatzprodukten sorgen für scharfe Kritik aus Niedersachsen. Nach einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sollen Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ zwar erlaubt bleiben, Begriffe wie „veganer Speck“ oder „Hähnchen-Typ“ jedoch verboten werden. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) spricht von einem Sieg der Fleisch-Lobby.
Das Ergebnis der nächtlichen Verhandlungen in Brüssel ist ein komplizierter Kompromiss: Während die „Veggie-Bratwurst“ weiterhin so heißen darf, sind Begriffe, die sich direkt auf eine Fleischart oder ein spezielles Teilstück beziehen – etwa Filet, Kotelett, Steak oder Speck – in Kombination mit „vegan“ oder „vegetarisch“ künftig untersagt. Auch Bezeichnungen wie „vegetarisches Geflügel“ fallen unter das Verbot.
„Wer soll da noch durchsteigen?“
Ministerin Miriam Staudte findet für diese Entscheidung deutliche Worte: „Der Kompromiss bedeutet vor allem mehr Bürokratie und Aufwand für die Veggie-Produzenten und Verwirrung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“ Sie sieht in den neuen Vorschriften keinen Gewinn für den Verbraucherschutz, sondern eine bewusste Benachteiligung pflanzlicher Alternativen.
„Wer auf der Packung ‚vegan‘ oder ‚vegetarisch‘ liest, weiß doch genau, dass kein Fleisch enthalten ist“, so Staudte weiter. Die Ministerin kritisiert, dass hier „Kulturkampf-Ideologen“ am Werk gewesen seien, die statt Klarheit für „maximale Verunsicherung vor dem Supermarktregal“ sorgen würden.
Hintergrund: Einigung bis Ende 2027
Der Vorstoß geht auf eine Initiative aus Frankreich zurück, die im Zuge der Überarbeitung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) diskutiert wurde. Die nun getroffenen Regelungen sollen vorerst bis Ende 2027 gelten. Bevor die Vorschriften final in Kraft treten, müssen sie noch formell vom EU-Rat und dem Parlament gebilligt werden.
Für Staudte ist die Entwicklung ein Rückschritt in Sachen Entbürokratisierung. Sie verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bestehenden Vorschriften für Milchersatzprodukte, bei denen statt „Hafermilch“ lediglich „Haferdrink“ geschrieben werden darf – eine Regelung, die sie lieber abgeschafft als ausgeweitet gesehen hätte.
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Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
Erfolg für Niedersachsen in Berlin: Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
HANNOVER / BERLIN – Ein wichtiger Schritt für den Schutz der Intimsphäre: Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung grünem Licht für eine Initiative aus Niedersachsen gegeben. Die von der niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) angestoßene Änderung des Strafgesetzbuchs zielt darauf ab, gravierende Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu schließen.
„Heute ist ein großer Tag für die Selbstbestimmung eines jeden Menschen – und ein schlechter Tag für Voyeure“, fasst Ministerin Dr. Wahlmann das Abstimmungsergebnis zusammen. Mit diesem Beschluss setzen die Länder auf Vorschlag Niedersachsens ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Intimsphäre, insbesondere von Frauen und jungen Mädchen, die am häufigsten Opfer solcher Taten werden.
Die bisherige, „unerträgliche“ Rechtslage
Nach bislang geltendem Recht (§ 184k StGB) ist das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen einer unbekleideten Person keineswegs in jedem Fall strafbar. Eine Strafbarkeit ist derzeit nur gegeben, wenn die Aufnahmen in einer Wohnung oder einem „gegen Einblick besonders geschützten Raum“ gemacht werden.
Das heimliche Filmen oder Fotografieren in öffentlich zugänglichen Bereichen – wie etwa einer gemischten Sauna, einer öffentlichen Sammelumkleide oder im Schwimmbad – wird hiervon bislang nicht umfasst. Genau hier setzt der niedersächsische Vorstoß an.
„Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre der Betroffenen ein. Solche Taten sind grenzüberschreitend und demütigend, sie können das Leben der Opfer nachhaltig beeinträchtigen“, betont Dr. Wahlmann. „Dass ein solches Verhalten bislang nicht strafbar ist, finde ich unerträglich. Hier muss der Staat klare Grenzen setzen.“
Schockierende Praxisbeispiele zeigen Handlungsbedarf
Die Initiative erfasst neben unbefugten Nacktaufnahmen auch das unbefugte Filmen oder Fotografieren von intimen Körperteilen, die zwar durch Kleidung bedeckt sind, aber sexuell motiviert ins Visier genommen werden.
Hintergrund der Initiative sind mehrere konkrete Fälle aus der jüngsten Vergangenheit, die für die Täter aufgrund der Gesetzeslücke völlig ohne strafrechtliche Konsequenzen blieben:
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Der Sauna-Fall aus Leipzig: Zwei junge Frauen bemerkten in einer Sauna, dass sie von einem Mann heimlich gefilmt wurden. Sie stellten ihn zur Rede und informierten die Polizei. Das Handy des Mannes samt den Nacktaufnahmen wurde sichergestellt. Doch das eingeleitete Strafverfahren musste mangels Strafbarkeit eingestellt werden. Die Konsequenz: Das sichergestellte Handy wurde inklusive der heimlich gefertigten Nacktaufnahmen an den Täter zurückgegeben.
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Der Joggerin-Fall aus Köln: Eine junge Joggerin wurde von einem Mann verfolgt, der erkennbar ihr durch eine Sporthose bekleidetes Gesäß filmte. Auch hier stellte sich heraus, dass das Verhalten des Verfolgers nach aktueller Rechtslage nicht strafbar ist.
Appell an den Bundestag: „Schnellstmöglich anpassen“
Für Justizministerin Dr. Wahlmann zeigen diese Beispiele „glasklar“, dass das Strafgesetzbuch an dieser Stelle schnellstmöglich geändert werden muss. Es sei völlig inakzeptabel, dass das heimliche Filmen in einer Sauna straflos ist und die Aufnahmen am Ende sogar zurück in die Hände des Täters gelangen.
Ebenso deutlich äußert sie sich zum Fall aus Köln: „Die Würde einer Frau endet nicht am Stoff ihrer Sporthose. Wer unbefugt Nacktaufnahmen von anderen Menschen macht, steht moralisch auf unterster Stufe.“
Nach dem erfolgreichen Beschluss im Bundesrat liegt der Ball nun beim Deutschen Bundestag. Dieser ist nun am Zug, das Strafgesetzbuch entsprechend anzupassen und die von Niedersachsen aufgezeigte Lücke zu schließen.
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Hautgesundheit in der Region: Neue Wege und verkürzte Wartezeiten
Wege aus der Warteschlange: Heilpraktikerin Astrid Frey setzt auf ganzheitliche Konzepte wie Kinesiologie und die Kohne-Therapie, um die Selbstheilungskräfte bei chronischen Hauterkrankungen gezielt zu aktivieren.
Ganzheitliche Haut-Gesundheit: Wege aus der Warteschlange – Naturheilkunde als Chance bei chronischen Hauterkrankungen
Unerträglicher Juckreiz, rötliche Schuppen, brennende Hautareale – wer unter chronischen Hauterkrankungen wie Neurodermitis oder Psoriasis leidet, kennt nicht nur den körperlichen Leidensdruck, sondern oft auch eine frustrierende Odyssee durch das Gesundheitssystem. Die Realität in vielen dermatologischen Fachpraxen ist ernüchternd: Übervolle Wartezimmer, Aufnahmestopps für Neupatienten und Wartezeiten von Wochen oder gar Monaten auf einen Termin sind keine Seltenheit.
Für akute Schübe bedeutet dies oft: Die Betroffenen sind gezwungen, sich mit freiverkäuflichen Mitteln aus der Apotheke „über die Zeit zu retten“. Die Verzweiflung ist groß, die Lebensqualität sinkt. Doch es gibt Alternativen jenseits der Schulmedizin, die nicht nur schneller zugänglich sind, sondern einen völlig anderen, ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Der Besuch in einer spezialisierten Heilpraktikerpraxis kann hier neue Wege ebnen.
Der ganzheitliche Ansatz: Die Haut als Spiegel der Seele und des Körpers
In der Naturheilkunde betrachten wir die Haut nicht isoliert. Sie ist unser größtes Organ, eine wichtige Barriere nach außen und gleichzeitig ein Spiegel innerer Vorgänge. Hauterkrankungen sind oft Symptome tieferliegender Dysbalanzen im Körper – sei es im Immunsystem, im Stoffwechsel, im Hormonhaushalt oder im Darm.
Als Heilpraktikerin mit dem Fokus auf Hauterkrankungen liegt mein Ziel nicht primär in der bloßen Symptombekämpfung (wie es oft bei Cortisonsalben der Fall ist), sondern in der Ursachenforschung und der Aktivierung der körpereigenen Selbstheilungskräfte. Ein wesentlicher Vorteil für Sie als Patient: Die Wartezeiten auf einen Termin sind in der Regel deutlich kürzer, und ich nehme mir Zeit für eine ausführliche Anamnese, die den gesamten Menschen in den Blick nimmt.
Um ein wirklich individuelles Therapiekonzept für Sie zu entwickeln, nutze ich in meiner Praxis bewährte Diagnose- und Therapiemethoden: die Kinesiologie und die Kohne-Therapie.
Individuelle Diagnostik durch Kinesiologie
Die Kinesiologie ist ein bioenergetisches Testverfahren, das den Muskeltest als „Biofeedback-Instrument“ des Körpers nutzt. Basis ist die Annahme, dass sich gesundheitliche Störungen, Stress oder Unverträglichkeiten im Muskeltonus widerspiegeln.
Im Kontext von Hauterkrankungen hilft mir die Kinesiologie dabei:
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Verborgene Stressoren (emotional oder physisch) zu identifizieren.
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Mögliche Unverträglichkeiten gegen Nahrungsmittel oder Umweltstoffe auszutesten, die das Hautbild verschlechtern.
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Das am besten geeignete naturheilkundliche Mittel für Ihren spezifischen Zustand zu ermitteln.
So entsteht kein Therapiekonzept „von der Stange“, sondern eine exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Behandlung.
Die Kohne-Therapie: Eine besondere Form der Komplexmittelhomöopathie
Ein Kernstück meiner therapeutischen Arbeit bei Hauterkrankungen ist die Kohne-Therapie. Diese naturheilkundliche Behandlungsmethode blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung zurück. Sie wurde zwischen 1970 und 1980 von dem Apotheker Hermann Kohne in Zusammenarbeit mit homöopathisch ausgerichteten Heilpraktikern entwickelt.
Was ist das Besondere an der Kohne-Therapie?
Im Gegensatz zur klassischen Homöopathie, bei der stets nur ein einziger Wirkstoff (Simile) verordnet wird, handelt es sich bei der Kohne-Therapie um eine Komplexmitteltherapie. Ein Komplexmittel besteht aus mehreren Arzneistoffen, die synergetisch wirken und verschiedene Aspekte einer Erkrankung gleichzeitig adressieren.
Die Grundlage der Kohne-Präparate bildet die Wurzel des Holunderbaumes (Extr. Rad. Sambuci minor). Diese Basis wird mit weiteren homöopathischen Substanzen ergänzt.
Der entscheidende Unterschied: Die Komplexmittel der Kohne-Therapie sind für jede Therapieform individuell entwickelt worden. Sie werden für jeden Patienten einzeln hergestellt. Das bedeutet, Sie erhalten eine Rezeptur, die exakt auf Ihr kinesiologisch ausgetestetes Beschwerdebild zugeschnitten ist.
Wichtiger Hinweis: Da die Substanzen in Alkohol gelöst sind, findet die Kohne-Therapie keine Anwendung bei trockenen Alkoholikern.
Vielseitige Einsatzmöglichkeiten der Kohne-Therapie
Obwohl der Fokus auf Hauterkrankungen liegt, zeigt die Erfahrung, dass die Kohne-Therapie aufgrund ihres regulierenden Ansatzes auf den gesamten Stoffwechsel und das Immunsystem bei einer Vielzahl von Beschwerdebildern unterstützend wirken kann.
Dazu gehören:
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Haut & Allergien: Neurodermitis, Schuppenflechte (Psoriasis), Allergien, Heuschnupfen.
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Atemwege: Asthma.
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Stoffwechsel & Entgiftung: Stoffwechselstörungen, Unterstützung bei Gewichtsregulation, allgemeine Entgiftung und Ausleitung von Schadstoffen.
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Nervensystem & Psyche: Migräne, Stresssymptome, Burn-out, ADHS / ADS.
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Bewegungsapparat: Chronische und akute Beschwerdebilder.
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Immunsystem & Urogenitaltrakt: Autoimmunerkrankungen, wiederkehrende Blasenentzündungen.
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Sonstiges: Unerfüllter Kinderwunsch.
Ein Weg zu nachhaltiger Hautgesundheit
Wenn Sie die langen Wartezeiten bei Fachärzten satthaben und nach einer tiefergehenden, individuellen Lösung für Ihre Hautprobleme suchen, bietet die Naturheilkunde einen wertvollen Ansatz. Durch die Kombination von Kinesiologie zur Ursachenfindung und der maßgeschneiderten Kohne-Therapie packen wir das Problem an der Wurzel.
Geben Sie Ihrem Körper die Chance, sich aus eigener Kraft zu regulieren und zu heilen.
Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten der Kinesiologie und Kohne-Therapie erfahren? Kontaktieren Sie mich gerne für ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir Ihren Weg zu gesunder Haut.
Rechtlicher Hinweis: Die Wirksamkeit der hier vorgestellten Methoden (Kinesiologie, Kohne-Therapie) ist schulmedizinisch / wissenschaftlich nicht bewiesen. Sie beruhen auf den Erfahrungen der Erfahrungsheilkunde.
























