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Wie lange hält die Ledabrücke noch durch? – Ulf Thiele drängt auf Notfallplan
Brückenbau-Ingenieur Lothar Griese erläuterte dem CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele, Stadtbaurat Jens Lüning (Stadt Leer) und Florian Pfaff von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Aurich) die zunehmenden Schäden an der Ledabrücke – einer zentralen Verbindung zwischen Leer, dem Fehn und dem Emsland.
Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Ulf Thiele fordert: Plan B für die Ledabrücke muss her
Leer. Sorge und Anspannung bestimmten am vergangenen Montag das Bild an der Ledabrücke in Leer. Bei der turnusmäßigen Sonderprüfung – sie findet zweimal jährlich im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, statt – wurde erneut deutlich: Der bauliche Zustand der Brücke verschlechtert sich weiter. Ob sie bis zur Fertigstellung des Ersatzbaus in rund vier bis fünf Jahren durchhält, ist zunehmend fraglich.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele nahm gemeinsam mit dem Leeraner Stadtbaurat Jens Lüning an der Prüfung teil. Dabei machte er deutlich, wie groß die Bedeutung des Bauwerks für die Region ist:
„Die Ledabrücke hat eine außerordentliche überregionale Bedeutung. Sie verbindet das Overledingerland und das Emsland mit der Stadt Leer, ermöglicht kurze Wege zur Arbeit, zu Schulen, zum Einzelhandel und zur wirtschaftlichen Infrastruktur unserer Kreisstadt. Eine langfristige Sperrung wäre ein Desaster“, betonte Thiele.
Auch Florian Pfaff von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie Stadtbaurat Lüning stimmten zu. Ziel sei es, die Brücke so lange wie möglich zumindest für den Autoverkehr und Schülertransporte offen zu halten, bis der Neubau steht.
Eindringendes Wasser setzt dem Bauwerk weiter zu
Gemeinsam mit dem prüfenden Ingenieur Lothar Griese verschafften sich Thiele und Lüning einen genauen Überblick über den Zustand des Bauwerks – auch an Stellen, die für Verkehrsteilnehmer unsichtbar sind. Dabei zeigte sich erneut das ganze Ausmaß der Schäden: Eindringendes Regenwasser hat das Metall an mehreren Punkten stark angegriffen.
„Die Brücke hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und wahrscheinlich schon überschritten“, erklärte Thiele. „Zudem war sie ursprünglich nie für den heutigen Verkehr einer Bundesstraße ausgelegt.“
Der Brückenexperte Griese, der die Ledabrücke seit 2018 regelmäßig prüft, musste die Brücke für die aktuelle Untersuchung zwei Tage lang sperren. Sein Fazit fiel ernüchternd aus: Der Zustand verschlechtere sich stetig – eine Herausforderung, bis der Ersatzbau steht.
Ersatzbau soll 2026 beginnen – Fertigstellung frühestens 2030
Nach Angaben der Landesbehörde sind die Ausschreibungen für das neue Bauwerk bereits abgeschlossen. Die Auftragsvergabe wird derzeit vorbereitet, sodass der Neubau voraussichtlich Anfang 2026 beginnen kann. Die Bauzeit wird auf vier bis fünf Jahre geschätzt.
„Wir hoffen, dass wir diese Zeit im wahrsten Sinne des Wortes überbrücken können“, sagte Thiele. „Aber klar ist auch: Schwerlastverkehre müssen konsequent vermieden werden, um die Brücke nicht zusätzlich zu belasten.“
Plan B gefordert: Lebensdauer notfalls verlängern
Angesichts des unsicheren Zustands fordert Thiele nun, einen Plan B zu entwickeln. Dieser soll greifen, falls sich die Schäden schneller verschlimmern als erwartet.
„Für den Fall der Fälle muss die Landesstraßenbehörde gewappnet sein“, so Thiele.
„Es braucht konkrete Varianten, um die Lebensdauer zu verlängern – auch wenn dies mit Einschränkungen verbunden wäre.“
Zwar seien verschiedene Möglichkeiten bereits geprüft, aber wegen längerer Sperrzeiten wieder verworfen worden. Eine Einhausung der Brücke für Reparaturmaßnahmen oder eine Verstärkung der Träger sei technisch schwierig. Dennoch müsse alles getan werden, um die Nutzbarkeit möglichst lange zu erhalten.
Strengere Auflagen denkbar
Thiele sprach sich außerdem für eine konsequente Kontrolle der bestehenden Gewichts- und Geschwindigkeitsbegrenzung aus.
„Die bisherigen Beschränkungen sind absolut gerechtfertigt“, betonte er. Denkbar seien künftig auch weitere Maßnahmen, etwa eine Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts auf 3,5 Tonnen oder eine einspurige Verkehrsführung mit Ampelregelung.
Am Ende des Termins zeigte sich Thiele zwar besorgt, aber entschlossen:
„Alle Beteiligten müssen ihren Beitrag leisten, um diese wichtige Straßenverbindung zu erhalten. Ich bin sicher, dass die Landesbehörde die Dringlichkeit genauso sieht.“
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Lokal
Neue Handlungshilfe für rechtssichere verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen
Sonntagsöffnung ohne Risiko: Land veröffentlicht neuen Leitfaden für Kommunen
HANNOVER / REGION – Ein verkaufsoffener Sonntag ist für viele Städte und Gemeinden ein Highlight, oft verbunden mit Märkten oder Festen. Doch in der Vergangenheit endeten kommunale Planungen nicht selten vor Gericht. Um Kommunen und dem Einzelhandel künftig mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu geben, hat das niedersächsische Sozialministerium nun eine detaillierte Handlungshilfe veröffentlicht.
Hintergrund der Initiative sind zahlreiche Klagen gegen kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen. In der Folge mussten geplante Öffnungen teils extrem kurzfristig abgesagt werden, was für Händler und Organisatoren erhebliche wirtschaftliche Schäden bedeutete. Der neue Leitfaden stellt nun ausführlich dar, unter welchen strengen rechtlichen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, um solche Szenarien zu verhindern.
Balance zwischen Handel und Arbeitnehmerschutz
Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Christine Arbogast, betont die Bedeutung klarer Regeln: „Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt.“ Einerseits biete es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits müssten die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen geschützt werden.
„Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben“, so Arbogast weiter.
Wer profitiert von dem Leitfaden?
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an:
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Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen
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Antragsteller von Sonntagsöffnungen (z. B. Standort- und Werbegemeinschaften)
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Handels- und Gewerbevereine
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Einzelne Handelsbetriebe
Ziel ist es, Anträge von vornherein rechtssicher zu gestalten und den bürokratischen Prozess zu vereinfachen. Eine vollständige Version der Handlungshilfe steht ab sofort auf der Website des niedersächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
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Papenburg erhält Anschluss an das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz
BU: V. l. n. r.: Hartmut Moorkamp (Landtagsabgeordneter), Helmut Wilkens (Bürgermeister der Samtgemeinde Lathen), Marc-André Burgdorf (Landrat des Landkreises Emsland), Hermann Wocken (Bürgermeister der Samtgemeinde Dörpen) und Christian Strentzsch (Leiter des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung – Stadt Papenburg) freuen sich über die Anbindung des Landkreises an das Wasserstoff-Kernnetz. Bildquelle: Stadt Papenburg
Papenburg erhält Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz
Die Stadt Papenburg wird an das entstehende Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Damit erhält der Wirtschaftsstandort direkten Zugang zu einer zentralen Infrastruktur der Energiewende. Der Landkreis Emsland treibt gemeinsam mit Partnern den Aufbau der Wasserstofftransportleitung „Nordsee-Ruhr-Link III“ voran. Zu den Partnern gehören insbesondere der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe (OGE) sowie das Land Niedersachsen. Entlang der Leitung entstehen mehrere Anschlussstellen. Eine davon ist in Papenburg vorgesehen.
Die geplante Infrastruktur ermöglicht es, Wasserstoff von der Nordseeküste in Richtung Ruhrgebiet zu transportieren. Über sogenannte Abzweige können Städte und Unternehmen entlang der Strecke direkt an das Netz angeschlossen werden. Für Papenburg eröffnet sich damit die Perspektive, künftig klimafreundlichen Wasserstoff als Energieträger zu nutzen.
Mit dem Anschluss verbessert Papenburg seine Voraussetzungen für neue Investitionen und innovative Technologien. Besonders energieintensive Branchen können künftig von der Nutzung von Wasserstoff profitieren. Gleichzeitig stärkt die Infrastruktur die Rolle des Emslands als wichtigen Standort der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland.
Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für die klimaneutrale Transformation von Industrie und Wirtschaft. Mit der geplanten Anbindung positioniert sich Papenburg frühzeitig in diesem Zukunftsmarkt.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden sich auf der Webseite des Landkreises Emsland:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/wirtschaftsfaktor-wasserstoff-landkreis-nimmt-vorreiterrolle.html

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Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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