Allgemein
Unbegreifliche Wolfspolitik von Bundes- und Landesregierung führt leider zu mehr toten Weidetieren

Foto: Der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (links) und der Bürgermeister von Uplengen Heinz Trauernicht (rechts) sowie einige Landwirte informierten sich über die Situation nach dem Wolfsriss auf dem Hof der Familie Wolters. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Unbegreifliche Wolfspolitik von Bundes- und Landesregierung führt leider zu mehr toten Weidetieren
Noch sichtlich schockiert von den Wolfsrissen und seinen Auswirkungen am vergangenen Sonntag ist eine Schafhalterfamilie aus Neudorf in der Gemeinde Uplengen. Sieben Schafe seiner Herde fielen einem Wolf zum Opfer, der den Schutzzaun überwunden hatte und zahlreiche Tiere angriff. Auch ungeborene Lämmer wurden Opfer des Wolfs-Angriffs in Uplengen. Das wurde bei einem Besuch des Landtagsabgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld), gemeinsam mit dem Uplengener Bürgermeister Heinz Trauernicht sowie Vertretern der Landwirtschaft, Revierpächtern und Vertretern der CDU auf dem Hof von Familie Wolters deutlich.
„Das waren schreckliche Bilder von den verendeten und schwerverletzten Tieren“, sagt der Landwirt, der diese Situation als kaum zu ertragen beschrieb. Denn die schwer verletzten Schafe konnten erst nach mehreren Stunden von ihren Qualen erlöst werden, da der Wolfsangriff zunächst amtlich festgestellt werden musste. Ich mache alles zum Wohlergehen und zum Schutz unserer Tiere und musste mit meiner Frau so etwas furchtbares erleben“, so der Schafhalter weiter. Der Wolf habe nach Angaben des Schafhalters einen vom Land für die Sicherung der Herde geförderten, 1,2 Meter hohen Schutzzaun überwunden, der mit fünf Elektrolitzen auf unterschiedlichen Höhen gesichert sei. Diese Zäune galten bisher als Wolf-sicher. Aus Sicht eines bei dem Gespräch anwesenden fachkundigen Jägers sei das Überwinden dieser Zäune nichts ungewöhnliches mehr und komme inzwischen in anderen Regionen wie beispielsweise im Raum Cloppenburg bereits häufiger vor, da es sich um sehr intelligente Tiere handele. Er machte deutlich, dass diese Zäune auch aus naturschutzfachlicher Sicht eine sehr fragwürdige Bilanz aufweisen. Denn häufig geraten leider Wildtiere in die Zäune und Igel sowie Kröten kommen mit den Zäunen in Kontakt und werden durch Stromschläge getötet.
Das Leben der Schafhalterfamilie ist inzwischen von Unsicherheit geprägt. „Ich habe alle Schutzmaßnahmen vollends mitgetragen und umgesetzt. Doch gebracht haben sie im Ergebnis nichts“, so die Bilanz des Schafhalters. Nun stehen seine verbleibenden 210 Schafe trotz des Frühlingsbeginns in einem Stall, was nach seinen Angaben für diese Tiere völlig untypisch ist. Denn diese Tiere fühlen sich draußen auch bei Minusgraden am wohlsten. Momentan fehle ihm allerdings der Mut, seine Tiere wieder zur Deichpflege in Apen, Augustfehn oder Wiesmoor einzusetzen. Und er sagt, dass er sogar schon über die Aufgabe seiner Schafzucht nachgedacht habe. Das treibt beim ostfriesischen Christdemokraten Thiele Sorgenfalten ins Gesicht. „Wenn unsere Schafhalter aufgeben, hat das verheerende Folgen für den Küsten- und Hochwasserschutz. Denn die Schafe halten das Gras auf den Deichen kurz und sorgen dafür, dass die Grasnarbe festbleibt. Sie geben den Deichen die notwendige Festigkeit. Ohne unsere Deiche würden viele Landstriche in Ostfriesland überflutet werden“, so Thiele. Ziel müsse es daher sein, den gesamten Küstenbereich zur wolfsfreien Zone zu erklären. „Und das wäre inzwischen rechtlich auch möglich. Das EU-Parlament und die EU-Kommission haben den Weg dafür frei gemacht, dass Mitgliedsstaaten wie Deutschland den Schutzstatus des Wolfes absenken dürfen. Damit könnten die Belange des Küstenschutz gegen die des Artenschutzes abgewogen werden“, so der CDU-Landtagsabgeordnete.
Eine weitere Sorge äußerten de bei dem Gespräch anwesenden Rinderhalter. „Ich sehe vor allem meine Jungtiere, insbesondere Kälber in Gefahr und überlege, auf die Weidehaltung zu verzichten, was ja eigentlich nicht im Sinne der Ökowende sein kann“, so der Landwirt. Andere Landwirte kündigten bereits Protestaktionen an. Alle Anwesenden machten deutlich, dass es nicht darum gehe, den Wolf auszurotten, sondern die Bestände auf einem für alle Seiten akzeptables Niveau zu regulieren. Thiele forderte daher die Bundes- und die Landesregierung auf, dringend ihre Haltung zu überdenken und die neuen Möglichkeiten des EU-Rechts zu nutzen.
Historisch betrachtet habe es in der einst kargen und moorreichen Landschaft Ostfrieslands ohnehin keine fest angesiedelten Wolfsrudel gegeben. „In unserer Küstenlandschaft dürfte der Wolf daher eigentlich gar keine geschützte Art sein. Das Problem ist der mangelnde Wille der grün-geführten Bundes- und Landesumweltministerien, das veränderte EU-Recht umzusetzen“, sagt Thiele. Denn die könnten den guten Erhaltungszustand der Wolfsbestände feststellen, so dass eine Bestandsregulierung sowie auch die Abwägung der Belange des Küsten- und Hochwasserschutzes oder des Naturschutzes mit den Belangen es Wolfsschutzes möglich würde. Denn inzwischen gibt es nach Einschätzung von Experten deutlich mehr als 1.000 Wölfe im von Menschen dicht besiedelten Deutschland, Tendenz steigend. Denn pro Jahr erhöhen sich die Bestände um ein Drittel. Daher fordert Thiele die Bundes- und Landesregierung auf, nun endlich den guten Erhaltungszustand festzustellen, damit der Bestand der Wölfe reguliert werden kann. Das werde in anderen EU-Staaten wie beispielsweise Österreich, Schweden und Polen inzwischen sehr pragmatisch gehandhabt. „Das kann Deutschland selbstverständlich auch. Dieser Schritt ist jetzt notwendig, damit die Beweidung der Deiche, die Weidetierhaltung der Landwirte und auch die Existenz von Waldkindergärten nicht gefährdet wird“, fordert Thiele abschließend.
Anzeige

Allgemein
Tourismus-Förderung in Niedersachsen: Jetzt Anträge stellen!

Radtouristen genießen die Fähre von Ditzum nach Petkum und erkunden die idyllische Landschaft Ostfrieslands – ein schönes Beispiel für nachhaltigen Tourismus. (Bild: privat)
Tourismus-Förderung in Niedersachsen: Anträge noch bis Ende Oktober möglich
Ostfriesland/Hannover – Kommunen, Vereine, Verbände sowie Marketing- und Tourismusorganisationen haben noch bis zum 31. Oktober die Gelegenheit, Förderanträge beim Land Niedersachsen für innovative touristische Projekte einzureichen. Darauf weist der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) hin. Besonders gute Chancen bestehen für Konzepte, die auf digitale Transformation, Nachhaltigkeit und neue, kreative Angebote setzen.
„Das Land stellt hierfür eine Million Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dieser Förderung wollen wir nicht nur den Tourismus direkt stärken, sondern auch die gesamte Wertschöpfungskette in der Region fördern“, erklärt Bloem.
Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor
In Niedersachsen hängen laut Bloem rund 330.000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt am Tourismus. Mit über 46 Millionen Übernachtungen im Jahr 2024 zeigt sich die enorme Beliebtheit des Landes bei in- und ausländischen Gästen. Besonders im Landkreis Leer wächst die Bedeutung des Tourismus stetig.
„Wir wissen, dass die Branche vor großen Herausforderungen steht: Gäste erwarten zunehmend digitale Services, legen großen Wert auf nachhaltige Angebote und suchen nach innovativen Reiseerlebnissen“, so Bloem. Die Richtlinie zur Förderung touristischer Projekte ist ein zentraler Baustein, um diesen Erwartungen gerecht zu werden.
Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Fokus
Die Weiterentwicklung der Richtlinie ist Teil eines landesweiten Strategieprozesses, der die Branche enger vernetzen und langfristig stärken soll. Ziel ist eine „Allianz für den Tourismus“, die innovative Ideen und nachhaltige Konzepte systematisch unterstützt.
„Schon in der Anfangsphase haben Akteure höhere Fördersätze sowie eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Digitalisierung gefordert. Diese Hinweise wurden sorgfältig aufgenommen und fließen nun in die Umsetzung ein“, erklärt Bloem.
Weitere Informationen und Antragstellung
Alle wichtigen Details zur Richtlinie und zur Antragstellung finden Interessierte auf der Webseite der NBank:
www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Touristische-Projekte.html#aufeinenblick
Allgemein
Erfolgreicher Abschluss am Klinikum Leer: 14 neue Pflegefachkräfte starten ins Berufsleben

Strahlende Gesichter: Die Absolventinnen und Absolventen des BIG feiern ihren erfolgreichen Abschluss zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.
14 neue Pflegefachkräfte bestehen ihr Examen am BIG in Leer
Leer/Ostfriesland, 19. September 2025 – Freude und Stolz am Berufsbildungsinstitut Gesundheit (BIG) des Klinikums Leer: 14 Auszubildende haben erfolgreich ihre dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann abgeschlossen. Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung nahmen die Absolventinnen und Absolventen ihre Urkunden entgegen.
Drei Jahre lang haben die frisch Examinierten Theorie und Praxis miteinander verbunden, Erfahrungen in verschiedenen Einrichtungen gesammelt und sich intensiv auf die anspruchsvollen Prüfungen vorbereitet. Mit ihrem Abschluss stehen ihnen nun vielfältige berufliche Möglichkeiten offen – von der Arbeit im Krankenhaus über Alten- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu ambulanten Diensten.
„Wir gratulieren unseren Absolventinnen und Absolventen herzlich und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute“, betonte Susanne Weiss, Institutsleitung des BIG. „Mit ihrem Fachwissen und ihrem Engagement leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in unserer Region.“
Die frisch examinierten Pflegefachkräfte sind:
-
Kaylee Christina Helena Arnoldus (Erika Pahl – Haus am Schwalbenweg)
-
Rojda Bayrak (Borromäus Hospital Leer)
-
Ayesha Bibi (Borromäus Hospital Leer)
-
Sarah-Michél Gerdes (Borromäus Hospital Leer)
-
Justin Habineza (Klinikum Leer)
-
Matthanja Kooijman (Klinikum Leer)
-
Amelie Sophie Luckfiel (Eben-Eser Pflege Moormerland)
-
Danny Meyer (Klinikum Leer)
-
Alicia Nagel (Klinikum Leer)
-
Hannah Lea Pestel (Borromäus Hospital Leer)
-
Melina Rettke (Klinikum Leer)
-
Diego Fernando Roa Betancourt (Seniorenwohnanlage Heisfelde)
-
Philipp Peter Werner Rosenau (Borromäus Hospital Leer)
-
Isabel Wiedenstried (Eben-Eser Pflege Moormerland)
Anzeige

Allgemein
Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse

Foto: Marc Mittfeld @LeserECHO Emden
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 22.08.2025
Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse
Nach dem Dachstuhlbrand in der Klunderburgstraße in Emden am 15.08. gibt es erste Ermittlungsergebnisse.
Nach der Brandortuntersuchung durch die Brandermittler und Brandgutachter am Dienstag ist davon auszugehen, dass der Brand am Dachstuhl des Mehrfamilienhauses durch die dortigen Dachbauarbeiten entstanden ist.
Die Ermittlungen laufen derzeit wegen fahrlässiger Brandstiftung.
Anzeige
Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung & Haftpflichtversicherung: Wer braucht was?
Ob Mieter, Vermieter oder Eigentümer – rund um das Thema Wohnen spielen verschiedene Versicherungen eine wichtige Rolle. Doch oft herrscht Verwirrung: Welche Versicherung ist wofür zuständig? Und wer sollte sie abschließen?
1. Wohngebäudeversicherung
Was sie abdeckt:
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst – also Dach, Wände, Fenster, fest eingebaute Elemente wie Heizungen oder Einbauküchen. Versichert sind in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und optional auch Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben).
Wer braucht sie:
-
Eigentümer von selbstbewohnten Häusern: Unverzichtbar, um das eigene Vermögen zu schützen.
-
Vermieter: Pflicht, um das vermietete Gebäude abzusichern. Die Kosten können teilweise über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
-
Mieter: Brauchen keine Wohngebäudeversicherung – sie haben kein Eigentum am Gebäude.
2. Hausratversicherung
Was sie abdeckt:
Die Hausratversicherung schützt den gesamten beweglichen Besitz innerhalb der Wohnung bzw. des Hauses: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck, Teppiche usw. Versichert sind z. B. Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm.
Wer braucht sie:
-
Mieter: Sehr wichtig, da die Wohngebäudeversicherung des Vermieters nicht für das Inventar des Mieters aufkommt.
-
Eigentümer (selbst bewohnte Immobilie): Sinnvoll, um den eigenen Hausrat abzusichern.
-
Vermieter: Normalerweise nicht erforderlich, da die Einrichtung der Mieter nicht zu ihrem Besitz zählt. Ausnahme: Wenn die Wohnung möbliert vermietet wird.
3. Haftpflichtversicherung
Was sie abdeckt:
Eine private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn man einem Dritten einen Schaden zufügt – egal ob Sach‑, Personen- oder Vermögensschaden.
Zusätzlich gibt es spezielle Varianten:
-
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Deckt Risiken ab, die aus dem Besitz eines Grundstücks oder Hauses entstehen (z. B. wenn jemand auf einem vereisten Gehweg vor dem Haus stürzt).
-
Bauherrenhaftpflicht: Für Eigentümer, die ein Haus bauen oder umbauen.
Wer braucht sie:
-
Mieter: Sollten eine private Haftpflichtversicherung haben – z. B. wenn durch Unachtsamkeit ein Wasserschaden in der Wohnung entsteht, der auch Nachbarwohnungen betrifft.
-
Eigentümer: Private Haftpflichtversicherung + ggf. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
-
Vermieter: Unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, da sie für Schäden auf ihrem Grundstück haften.
Heidi Noormann
Ihre Allianz in Leer Blinke 32 · 26789 Leer
0491 99239152 oder 0173 5606746
heidi.noormann@allianz.de
