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Mini-PV-Anla­gen: Fra­gen zur Instal­la­ti­on und Inbe­trieb­nah­me an Elek­tro­meis­ter Micha­el Ger­brand aus Westoverledingen. 

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Mini-PV-Anla­gen: Fra­gen zur Instal­la­ti­on und Inbe­trieb­nah­me an Elek­tro­meis­ter Micha­el Ger­brand aus Westoverledingen.

 
 
Seit 2017 ist Micha­el Ger­brand Elek­tro­meis­ter. Unter ande­rem hat sich Ger­brand mit sei­nem Betrieb auf die Instal­la­ti­on von Mini-PV-Anla­gen spezialisiert.
 
 
 
Lese­r­ECHO: Die Strom­prei­se stei­gen ste­tig, daher über­le­gen immer mehr Haus­ei­gen­tü­mer und Mie­ter sich eine Mini-PV-Anla­ge anzu­schaf­fen. Lohnt sich aus heu­ti­ger Sicht eine sol­che Investition?
 
Ger­brand: Die­se Fra­ge ist mit einem kla­ren JA zu beant­wor­ten. Wie schon rich­tig beschrie­ben sind die Strom­prei­se in den letz­ten Jah­ren ste­tig gestie­gen. Durch die wei­ter stei­gen­de Nach­fra­ge wird sich die­se Preis­stei­ge­rung aus mei­ner Sicht sogar noch wei­ter fort­set­zen. Es sol­len in Deutsch­land noch zig Mil­lio­nen E‑Autos und Wär­me­pum­pen an den Start gehen. Die­se benö­ti­gen sehr gro­ße Men­gen an Strom. Gleich­zei­tig sol­len Atom­kraft- und Koh­le­kraft­wer­ke auf abseh­ba­rer Zeit abge­schal­tet wer­den. Nun kann sich jeder sel­ber aus­rech­nen, wie sich die­ser Markt wei­ter ent­wi­ckeln wird. Die EWE wird schon zum 1. Janu­ar die Strom­prei­se in der Grund­ver­sor­gung auf 49,98 Cent anheben.
 
LE: Darf man ein Bal­kon­kraft­werk mit einem Schu­ko-Ste­cker ans Haus­netz anschlie­ßen? Laut Nach­fra­ge an die EWE wur­de dem Lese­r­ECHO-Ver­lag mit­ge­teilt, dass dies nicht zuläs­sig ist, da ein siche­rer Betrieb nicht gewähr­leis­tet wer­den kann.
 
GB: Natür­lich darf man eine 600 Watt Mini-Solar-Anla­ge mit einem Schu­ko-Ste­cker an das eige­ne Haus­netz anschlie­ßen, genau­so wie man ein 3000 Watt Heim­so­la­ri­um anschlie­ßen darf. Dabei gibt es aller­dings drei Din­ge zu beach­ten. Sie benö­ti­gen einen digi­ta­len Strom­zäh­ler, der ver­bau­te Wech­sel­rich­ter muss eine NA Abschal­tung haben und man soll­te den Ste­cker an kei­ne Mehr­fach­steck­do­se anschlie­ßen. Die EWE beruft sich auf eine VDE-Norm, wel­che sich auf den Wie­land-Ste­cker bezieht. Die­se VDE Norm stellt aber nicht den aktu­el­len Stand der Tech­nik dar und ist daher auch nicht bin­dend. Die EWE kann natür­lich eine Emp­feh­lung aus­spre­chen, aber kei­ne Geset­ze erlas­sen. In den Nie­der­lan­den wer­den Bal­kon­kraft­wer­ke selbst­ver­ständ­li­cher Wei­se mit einem Schu­ko-Ste­cker ange­schlos­sen. Bis heu­te ist nicht bekannt, dass es zu irgend­wel­chen Stör­fäl­len gekom­men ist, wel­che auf einen Schu­ko-Ste­cker zurück­zu­füh­ren sind.
 
LE: Kann man eine Mini-Solar-Anla­ge über­all betrei­ben, zum Bei­spiel am Strand?
 
GB: Die Mini-Solar­an­la­ge muss an das eige­ne Haus­netz ange­schlos­sen wer­den, am Strand funk­tio­niert eine sol­che Anla­ge lei­der nicht. Daher wird auch bei einem Black­out kein Strom pro­du­ziert. Ansons­ten kann man die Anla­ge an der Haus­wand, am Bal­kon oder auf einer Gara­ge pro­blem­los mon­tie­ren. Am bes­ten dort, wo eine Aus­rich­tung nach Süden, Wes­ten oder Osten gege­ben ist.
 
LE: Wor­auf müs­sen Kun­den beim Kauf einer Mini-PV-Anla­ge achten?
 
GB: Lei­der muss­te ich in der letz­ten Zeit fest­stel­len, dass eini­ge mei­ner Kun­den PV-Anla­gen im Inter­net gekauft haben, wo die Qua­li­tät doch sehr zu wün­schen übrig lässt. Ein Kun­de hat­te sogar eine Anla­ge per Vor­kas­se bestellt. Nach zwei Wochen gab es den Inter­net­shop nicht mehr und das Geld war weg. Auch die Ser­vice-Leis­tun­gen und Garan­tie­an­sprü­che soll­te man im Blick haben. Nicht das güns­tigs­te Ange­bot ist auch das bes­te Ange­bot. Zum Mate­ri­al sel­ber: der Wech­sel­rich­ter soll­te über eine NA Abschal­tung ver­fü­gen, damit man die Mini-PV-Anla­ge über einen Schu­ko Ste­cker anschlie­ßen darf. Eine Mini-PV-Anla­ge, auch Bal­kon­kraft­werk genannt, darf mit höchs­tens 600 Watt ange­schlos­sen wer­den. Die Solar­mo­du­le soll­ten aber etwas mehr Leis­tung brin­gen, damit die Strom­aus­beu­te im Win­ter grö­ßer ist. Im Som­mer sorgt der Wech­sel­rich­ter dafür, dass die Strom­ein­spei­sung auf 600 Watt begrenzt wird.
 
LE: Was habe ich als Käu­fer bei einer Bal­kon­kraft­an­la­ge ansons­ten noch zu beachten?
 
GB: Wich­tig ist, dass ein digi­ta­ler Zäh­ler vor­han­den ist. Soll­te kei­ner vor­han­den sein, muss der Grund­ver­sor­ger (EWE) einen neu­en digi­ta­len Strom­zäh­ler nach­rüs­ten. Die­ser Umtausch ist für den Ver­brau­cher kos­ten­los. Des wei­te­ren muss die Steck­do­se funk­ti­ons­tüch­tig sein und einen ent­spre­chen­den Schlei­fen­wi­der­stand haben. Dies ist in der Regel der Fall. Als Anla­gen­be­trei­ber muss man die Mini-PV-Anla­ge bei sei­nem Netz­be­trei­ber anmel­den. Die dazu benö­tig­ten Unter­la­gen und Daten­blät­ter erhal­ten die Kun­den beim Kauf vom Her­stel­ler bzw. Händ­ler. Mie­ter soll­ten vor Instal­la­ti­on mit Ihrem Ver­mie­ter spre­chen, gera­de dann, wenn Boh­run­gen an einer Haus­wand vor­ge­nom­men wer­den müssen.

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Bau­wirt­schaft im Kreis Leer: Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld sichert Jobs im Winter

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Sicher durch den Win­ter: Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld schützt Bau­jobs im Kreis Leer

Für rund 2.760 Bau­ar­bei­ter im Land­kreis Leer gibt es auch bei eisi­gen Tem­pe­ra­tu­ren eine gute Nach­richt: Nie­mand muss in den kal­ten Mona­ten sei­nen Job ver­lie­ren, wenn auf den Bau­stel­len Still­stand herrscht. Mög­lich macht dies das Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld (Sai­son-Kug), das ab dem 1. Dezem­ber greift.

„Kei­ner muss sei­nen Job an den ‚Win­ter-Nagel‘ hän­gen“, betont Gabrie­le Knue von der Indus­trie­ge­werk­schaft Bau­en-Agrar-Umwelt (IG BAU) Nord­west-Nie­der­sach­sen. Dank die­ser Rege­lung blei­ben Arbeits­ver­trä­ge und Lohn­zah­lun­gen in der Bau­wirt­schaft auch bei schlech­tem Wet­ter bestehen.

Sai­son-Kug: Eine Brü­cke durch den Winter

Das Sai­son-Kug, frü­her als Schlecht­wet­ter­geld bekannt, sichert bis zu 67 Pro­zent des Net­to­lohns, wenn Arbei­ten auf Bau­stel­len wegen Frost oder Schnee nicht mög­lich sind. Die­se Maß­nah­me ist eine wich­ti­ge Stüt­ze, um Ent­las­sun­gen in den Win­ter­mo­na­ten zu ver­hin­dern und Fach­kräf­te in der Bran­che zu hal­ten. „Im Früh­jahr kön­nen Betrie­be direkt wie­der auf ihre erfah­re­nen Teams zugrei­fen, ohne neue Kräf­te ein­stel­len zu müs­sen“, erklärt Knue.

Unkom­pli­zier­te Nut­zung für Betriebe

Die Rege­lung ist bewusst fle­xi­bel gestal­tet. Bau­un­ter­neh­men kön­nen die Arbeits­agen­tur auch nach­träg­lich infor­mie­ren, wenn wet­ter­be­ding­te Aus­fall­zei­ten ent­ste­hen. Es genügt, anzu­ge­ben, wel­che Mit­ar­bei­ter wie lan­ge gear­bei­tet haben. „Das mini­miert Büro­kra­tie und macht das Sys­tem beson­ders attrak­tiv“, so Knue weiter.

Kla­re Regeln für den Einsatz

Bevor Unter­neh­men das Sai­son-Kug in Anspruch neh­men, müs­sen sie jedoch prü­fen, ob es alter­na­ti­ve Arbei­ten gibt, die wet­ter­un­ab­hän­gig aus­ge­führt wer­den kön­nen. Auch alte Urlaubs­ta­ge oder Plus­stun­den auf Arbeits­zeit­kon­ten müs­sen zunächst auf­ge­braucht werden.

Schutz für vie­le Gewerke

Neben dem Bau­ge­wer­be pro­fi­tie­ren auch das Dach­de­cker­hand­werk und der Gar­ten- und Land­schafts­bau von die­ser Rege­lung. Im Gerüst­bau, wo die Win­ter­pau­se frü­her beginnt, greift das Schlecht­wet­ter­geld bereits seit November.

Win-Win für alle Märkte

„Das Sai­son-Kurz­ar­bei­ter­geld ist eine ech­te Win-win-Lösung“, betont Knue. Beschäf­tig­te behal­ten eine sta­bi­le Ein­kom­mens­per­spek­ti­ve, wäh­rend Unter­neh­men auf lang­fris­ti­ge Per­so­nal­su­che ver­zich­ten kön­nen. Die IG BAU appel­lier­te an die 201 Bau­be­trie­be im Kreis Leer, die „Win­ter-Brü­cke“ aktiv zu nutzen.

Mit die­ser bewähr­ten Lösung bleibt die Bau­wirt­schaft im Land­kreis Leer auch in den kal­ten Mona­ten sta­bil – und gut vor­be­rei­tet für den Frühjahrsstart.


 

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Sicher durch die Lüch­ter­tied: Advents­zeit ohne Brandgefahr

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Lüch­ter­tied in Ost­fries­land: Sicher­heit in der Adventszeit!

Feu­er­wehr und Brand­kas­se war­nen: Kin­der und Weih­nachts­ker­zen nicht allein lassen!

Die Advents­zeit bringt Gemüt­lich­keit und besinn­li­che Stun­den mit Ker­zen­schein und fest­li­cher Beleuch­tung – aber auch eine erheb­li­che Brand­ge­fahr. Fried­helm Tan­nen, Prä­si­dent des Feu­er­wehr­ver­ban­des Ost­fries­land, und Signe Foetz­ki, Pres­se­spre­che­rin der Ost­frie­si­schen Land­schaft­li­chen Brand­kas­se, appel­lie­ren an alle: „Ein Moment der Unacht­sam­keit kann fata­le Fol­gen haben!“

Vor­sicht bei Ker­zen und Weihnachtsdeko

Beson­ders ech­te Ker­zen auf Advents­krän­zen oder Weih­nachts­bäu­men ber­gen Gefah­ren. Tro­cke­ne Tan­nen­zwei­ge oder Deko­ra­tio­nen aus Papier und Kunst­stoff kön­nen leicht ent­flam­men. Kin­der wer­den von den fla­ckern­den Lich­tern ange­zo­gen, was das Risi­ko zusätz­lich erhöht. Des­halb gilt: Bren­nen­de Ker­zen nie­mals unbe­auf­sich­tigt las­sen, vor allem nicht in Räu­men mit Kin­dern oder Haustieren!

„Die soge­nann­te Sorg­falts­pflicht ist nicht nur eine Fra­ge der Sicher­heit, son­dern auch für den Ver­si­che­rungs­schutz ent­schei­dend“, betont Signe Foetz­ki. Gro­be Fahr­läs­sig­keit, etwa das unbe­auf­sich­tig­te Abbren­nen von Ker­zen, kann dazu füh­ren, dass Ver­si­che­run­gen den Scha­den nicht voll­stän­dig übernehmen.

Maß­nah­men zur Sicherheit

  • Advents­krän­ze auf feu­er­fes­te Unter­la­gen stel­len: Geeig­net sind Glas‑, Por­zel­lan- oder Steingutteller.
  • Sta­bi­ler Baum: Ein Tan­nen­baum­fuß mit Was­ser­scha­le ver­hin­dert das Umkip­pen und erhöht die Sicher­heit. Selbst­lö­schen­de Ker­zen sind eine zusätz­li­che Schutzmaßnahme.
  • Ker­zen in der rich­ti­gen Rei­hen­fol­ge anzün­den: Begin­nen Sie oben und hin­ten, löschen Sie die Ker­zen umgekehrt.
  • Abstand: Ker­zen soll­ten fern von brenn­ba­ren Mate­ria­li­en wie Vor­hän­gen oder Möbeln auf­ge­stellt werden.
  • Kei­ne Wun­der­ker­zen am Baum: Her­un­ter­bren­nen­de Ker­zen recht­zei­tig austauschen.
  • Tro­cke­ne Zwei­ge ver­mei­den: Ent­fer­nen Sie Weih­nachts­bäu­me, Krän­ze und Geste­cke recht­zei­tig, bevor sie zu einer Brand­ge­fahr werden.
  • Im Not­fall vor­be­rei­tet sein: Hal­ten Sie Feu­er­lö­scher, Was­ser oder eine Feu­er­de­cke griffbereit.

Koh­len­mon­oxid-Gefahr: Unsicht­bar, aber tödlich

Die Nut­zung von Kami­nen oder Öfen kann zu einer wei­te­ren unsicht­ba­ren Gefahr füh­ren: gif­ti­ges Koh­len­mon­oxid. Fried­helm Tan­nen warnt: „Abga­se aus unsach­ge­mäß genutz­ten Öfen oder unsau­be­ren Schorn­stei­nen kön­nen töd­lich sein.“ Las­sen Sie daher Ihre Heiz­sys­te­me regel­mä­ßig von Fach­leu­ten überprüfen.

Rauch- und Koh­len­mon­oxid­mel­der ret­ten Leben – und sie sind in Nie­der­sach­sen bereits Pflicht. Signe Foetz­ki emp­fiehlt: „Die­se Gerä­te gehö­ren an jede Zim­mer­de­cke und eig­nen sich auch her­vor­ra­gend als sinn­vol­les Weihnachtsgeschenk.“

Der hei­ße Draht zur Feu­er­wehr: Not­ruf 112

Soll­te es den­noch zu einer Mar­ke kom­men, zögern Sie nicht, den Not­ruf 112 zu wäh­len. Mit weni­gen Vor­sichts­maß­nah­men kann die Advents­zeit sicher und sorg­los genos­sen werden.


 

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Licht­er­fahr­ten in Nie­der­sach­sen: Ein moder­nes Brauch­tum für die Adventszeit

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Licht­er­fahr­ten in Nie­der­sach­sen: Ein moder­nes Brauch­tum mit Strahlkraft

In der Advents­zeit gehö­ren sie längst zum fest­li­chen Bild Vie­le Gemein­den: die Licht­er­fahr­ten in Nie­der­sach­sen. Ursprüng­lich in der Coro­na-Zeit 2020 ins Leben geru­fen, haben sich die­se lie­be­voll geschmück­ten Fahr­ten zu einem fes­ten Bestand­teil des kul­tu­rel­len Lebens ent­wi­ckelt. Sie sym­bo­li­sie­ren Gemein­schaft und Zusam­men­halt – Wer­te, die gera­de in der Vor­weih­nachts­zeit beson­ders geschätzt werden.

Licht­er­fahr­ten als Zei­chen der Gemeinschaft

Olaf Lies, nie­der­säch­si­scher Ver­kehrs­mi­nis­ter — Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO

Olaf Lies, nie­der­säch­si­scher Ver­kehrs­mi­nis­ter, bezeich­net die Licht­er­fahr­ten als „neu­es, moder­nes Brauch­tum“. Er lobt die Kom­mu­nen, die in den ver­gan­ge­nen Jah­ren stets für eine siche­re Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tun­gen gesorgt haben. „Das ist mit Augen­maß und Sen­si­bi­li­tät gelöst wor­den, und so wird es auch in Zukunft blei­ben“, betont Lies. Die Lan­des­re­gie­rung unter­stützt die Licht­er­fahr­ten aus­drück­lich und erkennt ihre Bedeu­tung für die loka­le Iden­ti­tät und Gemein­schaft an.

Kei­ne Ände­run­gen in der Genehmigungspraxis

In eini­gen Regio­nen kam es zuletzt zu Ver­wir­rung über angeb­lich ver­än­der­te Geneh­mi­gungs­vor­schrif­ten für die Licht­er­fahr­ten. Das Nie­der­säch­si­sche Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um stell­te jedoch klar: Es hat sich nichts an der recht­li­chen Grund­la­ge geän­dert. Die Durch­füh­rung bleibt wie in den Vor­jah­ren mög­lich, vor­aus­ge­setzt, die Ver­kehrs­si­cher­heit wird gewährleistet.

Die unte­ren Ver­kehrs­be­hör­den spie­len dabei eine zen­tra­le Rol­le, indem sie die Geneh­mi­gun­gen ertei­len und sicher­stel­len, dass die Fahr­ten rei­bungs­los und sicher ver­lau­fen. Zur Klä­rung der jüngs­ten Miss­ver­ständ­nis­se steht das Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um in engem Aus­tausch mit den kom­mu­na­len Spitzenverbänden.

Ein leuch­ten­des Sym­bol der Vorweihnachtszeit

Die Licht­er­fahr­ten sind mehr als eine regio­na­le Attrak­ti­on – sie ste­hen für den Zusam­men­halt und die Freu­de, die die Advents­zeit in Nie­der­sach­sen prä­gen. Mit lie­be­voll deko­rier­ten Fahr­zeu­gen, Lich­ter­ket­ten und fest­li­cher Musik schaf­fen sie ein unver­gess­li­ches Erleb­nis für Groß und Klein.

Die Lan­des­re­gie­rung zeigt sich zuver­sicht­lich, dass die Licht­er­fahr­ten auch in den kom­men­den Jah­ren die Stra­ßen Nie­der­sach­sens erleuch­ten wer­den – als Sym­bol moder­ner Brauch­tums­pfle­ge und geleb­ter Gemeinschaft.


 

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