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Postkarten aus dem Wahlkreis auch für die Bundeskanzlerin
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger. Wenn für einen vorübergehenden Zeitraum – bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr – die Pflege im häuslichen Bereich nicht möglich oder nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet ist, kann die pflegebedürftige Person in eine vollstationäre Einrichtung aufgenommen werden.
Wann kommt Kurzzeitpflege in Frage?
Wenn die pflegenden Angehörigen in Urlaub fahren möchten, wegen Krankheit oder Unfall ausfallen, sich einer medizinischen Behandlung oder eine Kurmaßnahme unterziehen müssen oder eine Erholung der Hauptpflegeperson erforderlich ist. Eine Kurzzeitpflege kann auch unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person oder bei Krisensituationen in Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Urlaubszeit ist Reisezeit – Auszeit für pflegende Angehörige
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege nehmen und sich im Urlaub entspannen möchten, ihren pflegebedürftigen Angehörigen aber gut versorgt wissen wollen, dann stellt die Kurzzeitpflege in einer unserer vollstationären Einrichtungen eine optimale Versorgung und Betreuung sicher. Für pflegende Angehörige stellt die Kurzzeitpflege eine Entlastung dar, für die pflegebedürftige Person selbst ist der Aufenthalt in einer unserer Einrichtungen eine schöne Abwechslung vom Alltag daheim. In familiärer Atmosphäre bieten wir eine Rundum-Versorgung sowie im Rahmen der Betreuung die Möglichkeit zu vielseitiger Beschäftigung, je nach Interessen und Fähigkeiten, in geselliger Runde.
Seien Sie unser Gast!
Unsere Einrichtungen zeichnen sich durch eine familiäre Atmosphäre und netten Gemeinschaften unter den Bewohnern aus. Unsere soziale Betreuung unterstützt Sie bei der Eingewöhnung. Sie wohnen in einem hell und freundlich gestalteten Zimmer mit eigenem Bad. Wir stimmen die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen auf Ihre individuellen Bedürfnisse gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen ab, bei Bedarf mit Ärzten und Krankengymnasten.
Lassen Sie sich von unserem HANSA Catering Team verwöhnen!
In den hauseigenen Küchen der HANSA Senioren- und Pflegeeinrichtungen wird täglich frisch gekocht: ausgewogen, abwechslungsreich und regional ausgerichtet. Unsere Bewohner und Gäste können aus zwei Menüs wählen. Besonderheiten bei der Ernährung stimmen wir mit den Betroffenen individuell ab.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Ab dem Jahr 2017 lösen die fünf Pflegegrade die bisher geltenden drei Pflegestufen ab. Demnach besteht für alle Menschen ab anerkanntem Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege. Auch Menschen ohne anerkannten Pflegegrad, die durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall vorübergehend Pflege benötigen, können unter gewissen Voraussetzungen Kurzzeitpflege in Form der sogenannten Übergangspflege bei der Pflegekasse beantragen.
Dauer der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Im Gegensatz zur Verhinderungspflege gem. § 39 SGB ist eine Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich. Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB kann nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden.
Finanzierung
Bei der Kurzzeitpflege gewährt die Pflegekasse auf Antrag einen Zuschuss. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Lokal
Malwettbewerb „Zahngesunde Schultüte“: Kreative Alternativen für einen gesunden Schulstart
Malwettbewerb „Zahngesunde Schultüte“: Alternativen zur Zuckertüte entdecken.
In diesem Jahr haben angehende Schulkinder im Landkreis Leer die Chance, an einem besonderen Malwettbewerb teilzunehmen, der von den Prophylaxefachkräften organisiert wird. Ziel des Wettbewerbs ist es, das Bewusstsein für eine zahngesunde Ernährung zu stärken und Alternativen zur traditionellen Zuckertüte aufzuzeigen.
Die „Zahngesunde Schultüte“ ist der Hauptpreis für sechs glückliche Gewinnerinnen und Gewinner. Diese spezielle Schultüte ist randvoll gefüllt mit kleinen Überraschungen, die nicht nur Freude bereiten, sondern auch die Zahngesundheit unterstützen.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Schultüte, die oft mit Süßigkeiten gefüllt ist und somit einen hohen Zuckergehalt aufweist, soll die Aktion darauf aufmerksam machen, wie wichtig eine zuckerarme Ernährung für die Zahngesundheit ist. Ein übermäßiger Konsum von Zucker kann zu Karies führen und die Zähne dauerhaft schädigen.
Die Prophylaxefachkräfte des Landkreises haben verschiedene Ideen gesammelt, womit die Schultüte stattdessen gefüllt werden kann. Auf der Website des Landkreises Leer finden Eltern und Interessierte zahlreiche Vorschläge für zahngesunde Alternativen: www.landkreis-leer.de/Zahngesundheit.
Für die Teilnahme am Wettbewerb können Jungen und Mädchen eine selbstbemalte oder selbstgebastelte Postkarte zum Thema “Schultüte” einsenden. Die Karte muss an das Gesundheitsamt Leer, Abteilung Zahnprophylaxe, Jahnstraße 4, 26789 Leer, adressiert sein und Name, Anschrift sowie Telefonnummer des Teilnehmenden enthalten. Teilnahmeberechtigt sind Kinder, die im aktuellen Jahr eingeschult werden. Einsendeschluss ist der 10. Juni 2024.
Wichtig ist, dass die Datenschutzbestimmungen, die im Rahmen der Teilnahme an der Aktion „Zahngesunde Schultüte“ gelten, eingehalten werden. Diese können auf der Website des Landkreises Leer unter www.landkreis-leer.de/Zahngesundheit eingesehen werden.
Mit diesem Malwettbewerb möchten die Prophylaxefachkräfte nicht nur auf die Bedeutung einer gesunden Ernährung für die Zahngesundheit hinweisen, sondern auch Eltern und Kinder dazu ermutigen, gemeinsam zahngesunde Alternativen für die Schultüte zu entdecken.
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Vernachlässigung Ostfrieslands bei Hochwasserschäden: Thiele kritisiert Landesregierung
Der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele informierte sich vor Ort über die Hochwasserschäden. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Thiele: Landesregierung vergisst Ostfriesland bei Hochwasserschäden
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Gemeinsamer Austausch und offene Gespräche: “Bürgermeister vor Ort” lädt Einwohner von Leerort zum Dialog ein
„Bürgermeister vor Ort“ in Leerort: Bürgerdialog im Noortmer Huus
Die Veranstaltungsreihe „Bürgermeister vor Ort“ in der Stadt Leer geht weiter. Am Dienstag, den 7. Mai, um 19 Uhr lädt Bürgermeister Claus-Peter Horst die Bürgerinnen und Bürger von Leerort herzlich ins Noortmer Huus ein. Begleitet wird er von Melanie Becker, der Vorsitzenden des Ortsvereins Leerort, sowie weiteren Vertretern der Stadt und der Stadtwerke Leer AöR.
Im Mittelpunkt steht ein offener Austausch über aktuelle Themen, bei dem die Anwesenden in entspannter Atmosphäre ihre Hinweise, Anregungen und Kritik äußern können. Anmeldungen sind nicht erforderlich – jeder ist willkommen, seine Stimme zu erheben und mitzudiskutieren.
Weitere Termine der „Bürgermeister vor Ort“-Veranstaltungen sind wie folgt geplant, jeweils um 19 Uhr: am 14. Mai in Nüttermoor/Hohegaste (Gemeindehaus Nüttermoor), am 21. Mai in Logabirum (Mühle Eiklenborg), am 28. Mai in der Moormerlandsiedlung (Treff JuZ) und am 11. Juni in Loga (Vereinsheim Frisia Loga).
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