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Niedersachsen steigt schrittweise um auf ‚2G‘!
Erste deutliche Verschärfungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung
+++ Aktueller Hinweis +++
Die nachstehende Übersichten basieren auf der aktuell gültigen Corona-Verordnung vom 11.11.2021.
Eine Anpassung auf Basis der Bund-Länder-Beschlüsse vom 18.11.2021 erfolgt mit der nächsten Änderung in der Niedersächsischen Corona-VO, voraussichtlich zum 23. November.
Indikatoren
Leitindikator:
- Hospitalisierung (landesweite Kennzahl)
Indikatoren:
- Neuinfizierte (je Landkreis und kreisfreie Stadt)
- Intensivbetten (landesweite Kennzahl)
Der Leitindikator „Hospitalisierung“ bestimmt sich nach den landesweiten Hospitalisierungsfällen mit Covid-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen (7‑Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz). Ein Hospitalisierungsfall ist jede in Bezug auf eine Covid-19-Erkrankung in einem Krankenhaus aufgenommene Person. Die Fallzahl wird mittels des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth landesweit bestimmt.
Der Leitindikator „Neuinfektionen“ richtet sich nach der Zahl der Neuinfizierten mit Covid 19 im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen. Die 7‑Tage-Inzidenz wird je Landkreis und kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) ermittelt.
Der Leitindikator „Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem landesweiten prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität. Die Anzahl der belegten Intensivbetten wird auf Basis des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth landesweit ermittelt.
Aufgrund der auch in Niedersachsen ansteigenden Infektionszahlen und des immer höheren Anteils von Corona-Patienten an den Krankenhaus- und Intensivstationsbelegungen nimmt das Land Niedersachsen erste deutliche Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen vor: Niedersachsen steigt schrittweise um auf ‚2G‘.
„Wir liegen heute bei einer Inzidenz von 103, einer Hospitalisierungsrate von 4,0 und einem Anteil von 6 Prozent mit Corona-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Gesamtkapazität der Intensivstationen“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Damit ist die Situation in Niedersachsen noch vergleichsweise gut. Aber wir müssen jetzt vorbeugenden Brandschutz betreiben! Es geht uns darum, die kommenden kalten und nassen Monate so gut wie irgend möglich durchzustehen, eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu verhindern, und möglichst viele Menschen vor schweren Erkrankungen und Tod zu retten. Es darf in keinem Fall zu einer Situation kommen, in der wir durch Engpässe auf unseren Intensivstationen doch wieder zu einem Lockdown gezwungen werden!“
Die Geltungsdauer der niedersächsischen Corona-Verordnung wird um vier Wochen verlängert, in einigen Bereichen werden strenge Begrenzungen des Zugangs nur auf vollständig geimpfte und genesene Personen vorgezogen auf die Warnstufe 1, Testvorgaben werden verschärft. Zeitnah sind weitere Verschärfungen wahrscheinlich – unter Berücksichtigung der Pandemieentwicklung in den nächsten Tagen und Wochen und der anstehenden Veränderungen im Infektionsschutzgesetz und im Arbeitsschutzrecht.
Die beigefügte, morgen (10. November 2021) formal in Kraft tretende Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung behält das bisherige System von sich, in drei Warnstufen steigernden Schutzmaßnahmen bei, sieht aber im Detail die folgenden, übermorgen (also am 11. November 2021) in Kraft tretenden Neuregelungen vor:
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit 1.000 bis 5.000 Teilnehmenden erfolgt zukünftig die Zugangsbegrenzung auf vollständig geimpfte und genesene Personen bereits in Warnstufe 1, statt wie bislang in Warnstufe 3 (siehe § 10 Absatz 6).
- Das gleiche gilt ab morgen bei den eigentlichen Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden (§ 11 Absatz 8): ‚2G‘ statt ‚3G mit PoC-Test‘ schon bei Warnstufe 1 (und nicht mehr wie bisher erst bei Warnstufe 3). Veranstaltungen haben sich in jüngster Zeit unter der Delta-Variante als besondere Verbreitungsorte erwiesen. Die in § 11 b zu findenden Regelungen für die Ende November beginnenden Weihnachtsmärkte sollen klarer beziehungsweise vor Ort jeweils individuell besser handhabbar werden: Klargestellt wird beispielsweise, dass die Vorgabe ‚3G‘ auch bei der „Entgegennahme“ von Bewirtungsleistungen gilt und nicht nur bei der „Erbringung“ derselben. Es muss also sichergestellt sein, dass nicht nur der- oder diejenige Person, die für alle Essen oder Getränke besorgt, geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist, sondern alle Personen, die dann gemeinsam essen und trinken. Sobald aber infolge einer, entweder unabhängig von den Warnstufen freiwillig festgelegten oder ab Warnstufe 3 obligatorischen, 2G-Regelung Bewirtungsleistungen und die Nutzung von Fahrgeschäften lediglich geimpften und genesenen Personen vorbehalten bleiben, sind diese von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und von den Abstandspflichten befreit. Auch hier gilt also: mehr Freiheiten bei mehr Sicherheit in ‚2G‘.
- In § 8 Absatz 1 Satz 4, wird klargestellt, dass in Warnstufe 1 auch Personen, die nur im Außenbereich Sport getrieben haben, geimpft, genesen oder getestet sein müssen, wenn sie sich anschließend im Innenbereich einer Sportanlage duschen und umkleiden möchten.
- Die ursprünglich in § 12 ins Auge gefassten Erleichterungen für Diskotheken und Shisha-Bars (wie beispielsweise ein Wegfall zwingender Kapazitätsbegrenzungen) werden NICHT vorgenommen. Ausdrücklich wird allen, diese Einrichtungen Betreibenden empfohlen, sich für das vielerorts bereits geplante fakultative ‚2G‘ schon vor und in Warnstufe 1 zu entscheiden.
- Vor dem Hintergrund einiger Corona-Ausbrüche in Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen sich dort beschäftigte, ungeimpfte Personen zwingend alle zwei Tage testen lassen (§ 13).
- Eine tägliche Testpflicht gilt von morgen an für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Alten- und Pflegeheimen (§ 17).
Zu den aktuellen Änderungen der Corona-Schutzmaßnahmen noch einmal abschließend Ministerpräsident Stephan Weil: „Auch Bundesländer, die – wie Niedersachsen – noch weniger betroffen sind als andere Länder, müssen sehr vorsichtig sein. Die Situation in Süd- und Ostdeutschland ist ein warnendes Beispiel. Durch höhere Impfquoten, strengere Schutzmaßnahmen und eine höhere Disziplin der Niedersächsinnen und Niedersachsen, für die ich sehr dankbar bin, sind wir noch in einer besseren Lage. Aber wir sehen sehr deutlich, dass auch bei uns mit den ungeimpften Menschen ein erhebliches Risikopotential verbunden ist. Die Ungeimpften erhöhen auch für die Geimpften die Gefahr, sich doch noch zu infizieren, die Zahl der Impfdurchbrüche steigt. Deswegen bauen wir jetzt eine Brandmauer und erhöhen sie sukzessive.“
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Deutsche Schaustellerkultur als Immaterielles Kulturerbe offiziell anerkannt
Tradition pur beim Gallimarkt in Leer: Das größte Volksfest Ostfrieslands, das jährlich am zweiten Mittwoch im Oktober beginnt, ist nun offizieller Teil des Immateriellen Kulturerbes. Diese Auszeichnung durch die UNESCO würdigt die jahrhundertelange Arbeit der Schaustellerfamilien, die Feste wie den Gallimarkt zu einem unverzichtbaren Treffpunkt unserer regionalen Identität machen.
Ein Erbe zum Anfassen: Deutsche Schaustellerkultur ist nun offizielles Kulturerbe
Es ist ein Ritterschlag für die bunten Lichter, den Duft von gebrannten Mandeln und das Lachen in der Achterbahn: Die UNESCO-Kommission hat die Schaustellerkultur auf deutschen Volksfesten offiziell in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Mit dieser Entscheidung wird eine Tradition gewürdigt, die seit über 1.200 Jahren tief in der deutschen Gesellschaft verwurzelt ist. Es ist eine Anerkennung für rund 5.600 Schaustellerfamilien, die oft über viele Generationen hinweg Wissen, Handwerk und Leidenschaft weitergeben.
Ein Ort der Begegnung für alle
Ob Kirmes, Jahrmarkt, Schützenfest, Dult oder die geliebten Weihnachtsmärkte – die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache:
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9.750 Volksfeste finden jährlich in Deutschland statt.
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200 Millionen Gäste lassen sich pro Jahr von der Magie der Plätze verzaubern.
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Der Eintritt ist frei: Ein entscheidender Faktor, denn Volksfeste sind einer der wenigen Orte, an denen Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder ihres Geldbeutels zusammenkommen.
„Volksfeste sind weit mehr als ein reines Freizeitangebot – sie sind ein zentraler Bestandteil unserer kulturellen Identität“, betont Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes (DSB). Die Aufnahme in das Verzeichnis sei ein starkes Signal und zugleich ein Auftrag an die Politik, die Rahmenbedingungen für dieses Kulturgut langfristig zu sichern.
Tradition trifft Innovation
Die Schaustellerkultur lebt von einem besonderen Kontrast: Während historische Fahrgeschäfte und traditionelle Leckereien für Vertrautheit sorgen, setzen die Betreiber gleichzeitig auf modernste Technik und innovative Konzepte. Dieses Zusammenspiel schafft eine Atmosphäre, die Menschen „analog“ und von Angesicht zu Angesicht vereint – ein wertvolles Gut in einer zunehmend digitalen Welt.
Über den Deutschen Schaustellerbund (DSB)
Der in Berlin ansässige DSB ist die weltweit größte Berufsspitzenorganisation des Gewerbes. Mit 89 Mitgliedsverbänden setzt er sich unermüdlich für den Erhalt von Kirmes, Jahrmarkt und Weihnachtsmarkt ein. Die jetzige Auszeichnung unterstreicht die Bedeutung dieser Arbeit: Die Schausteller sind die Hüter eines Erbes, das Generationen verbindet und das Herz unserer Städte und Gemeinden zum Schlagen bringt.
📍 Hintergrund: Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes listet lebendige Traditionen auf, die für die Identität und Vielfalt in Deutschland von besonderer Bedeutung sind.
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Tankstellen-Preise: Neue Regelung tritt heute um 12 Uhr in Kraft
Blick in eine günstigere Vergangenheit: Eine historische Preistafel aus Zeiten, in denen das Tanken die Haushaltskasse noch deutlich weniger belastete.
Kraftstoffpreise: Neue Regulierungen und Freigabe der Ölreserven treten in Kraft
Angesichts massiv gestiegener Energiepreise infolge des Iran-Nahost-Konflikts hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Seit dem heutigen 1. April 2026 gelten neue gesetzliche Regelungen, die für mehr Transparenz an den Tankstellen sorgen und den Preisdruck mindern sollen.
Die zentrale Neuerung: Preisbindung ab 12 Uhr
Die wohl spürbarste Änderung für Verbraucher betrifft die Preisauszeichnung an den Zapfsäulen. Um dem bisherigen Trend von bis zu 22 Preisschwankungen pro Tag entgegenzuwirken, wurde die Anpassungsfähigkeit der Tankstellenbetreiber eingeschränkt:
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Erhöhungen: Kraftstoffpreise dürfen nur noch einmal täglich um 12 Uhr mittags angehoben werden.
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Senkungen: Preissenkungen bleiben zur Förderung des Wettbewerbs jederzeit zulässig.
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Sanktionen: Verstöße gegen diese Regelung können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Dieses Modell orientiert sich an langjährigen Erfahrungen aus Österreich und soll den sogenannten „Rakete-und-Feder-Effekt“ unterbinden, bei dem Preise bei steigenden Rohölkosten rasant steigen, aber nur sehr verzögert wieder sinken.
Verschärfte Aufsicht durch das Bundeskartellamt
Parallel dazu wurden Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgenommen. Das Bundeskartellamt erhält erweiterte Kompetenzen, um missbräuchliche Preiserhöhungen effektiver zu unterbinden:
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Beweislast: Unternehmen müssen bei Verdacht auf unangemessen hohe Preise künftig darlegen, dass ihre Kalkulationen gerechtfertigt sind.
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Strukturkontrolle: Wettbewerbsstörungen können schneller festgestellt und behoben werden, um insbesondere freie Tankstellen vor marktbeherrschenden Konzernen zu schützen.
Freigabe der strategischen Ölreserven
Der Weltmarktpreis für Rohöl ist durch die Sperrung der Schifffahrtsroute von Hormus um etwa 30 Prozent gestiegen. Als Reaktion auf eine Anfrage der Internationalen Energieagentur (IEA) beteiligt sich Deutschland an einer globalen konzertierten Aktion:
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Internationaler Umfang: Insgesamt werden 400 Millionen Barrel freigegeben.
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Deutscher Beitrag: Deutschland stellt 2,6 Millionen Tonnen aus seiner rund 20 Millionen Tonnen umfassenden Notfallreserve bereit.
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Versorgungssicherheit: Trotz der Freigabe bleibt die nationale Reserve für rund 90 Tage bestehen. Die Versorgung mit Diesel, Benzin und Heizöl gilt als absolut gesichert.
Herkunft der Kraftstoffe in Deutschland
Obwohl der Nahost-Konflikt die Weltmärkte belastet, ist Deutschland direkt nur geringfügig von dortigen Importen abhängig. Lediglich sechs Prozent des Rohöls stammen aus dieser Region. Die Hauptlieferanten sind derzeit:
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Rohöl: Norwegen, USA, Libyen, Kasachstan und Großbritannien.
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Mineralölprodukte: Importe erfolgen primär aus den Niederlanden, den USA, Norwegen und Belgien, während ein Großteil direkt in deutschen Raffinerien verarbeitet wird.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen nach einem Jahr umfassend zu evaluieren und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten.
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Modernisierte Nationalpark-Häuser auf Spiekeroog und Norderney eröffnet
Feierliche Eröffnung auf Norderney: Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Mitte) gab gemeinsam mit Vertretern aus Politik und Nationalparkverwaltung den Startschuss für die neue, interaktive Erlebniswelt im Watt Welten Besucherzentrum. Die modernisierte Ausstellung setzt mit einem Investitionsvolumen von zwei Millionen Euro neue Maßstäbe in der Vermittlung von Natur- und Klimaschutz im Weltnaturerbe Wattenmeer.
(v. l. n. r.: Peter Südbeck, Leiter der Nationalparkverwaltung Wattenmeer; Dr. Valeria Bers, Leitung Watt Welten; Christian Meyer, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz; Johann Saathoff, MdB; Saskia Buschmann, MdL; Frank Ulrichs, Bürgermeister von Norderney)
„Das Wattenmeer verstehen heißt, es zu schützen“: Umweltminister Meyer eröffnet modernisierte Nationalpark-Zentren
Spiekeroog / Norderney – Das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer wird interaktiver, digitaler und zukunftsorientierter. Pünktlich zum 40-jährigen Bestehen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer hat Umweltminister Christian Meyer am vergangenen Wochenende die vollständig erneuerten Dauerausstellungen im Nationalpark-Haus Wittbülten auf Spiekeroog sowie im Watt Welten Besucherzentrum auf Norderney feierlich eröffnet.
Mit millionenschweren Investitionen setzen diese zentralen Bildungsorte ein starkes Zeichen für moderne Natur- und Klimavermittlung an der niedersächsischen Küste.
Investition in die Zukunft: 3,4 Millionen Euro für die Umweltbildung
„Die neuen Ausstellungen machen die Faszination des Wattenmeeres erlebbar und schaffen niedrigschwellige Zugänge zu komplexen Natur- und Klimathemen“, betonte Minister Meyer während der Eröffnungsfeierlichkeiten. Die Modernisierungen unterstreichen den Anspruch des Landes, den Schutz dieses einzigartigen Lebensraums durch fundierte Wissensvermittlung langfristig zu sichern. Insgesamt flossen rund 3,4 Millionen Euro an Bundesmitteln in die Neugestaltung der beiden Standorte.
Spiekeroog: Wittbülten verbindet Tradition mit moderner Forschung
Im Nationalpark-Haus Wittbülten wurde die rund 20 Jahre alte Schau grundlegend transformiert. Unter dem Leitmotiv „Leben im Weltnaturerbe Wattenmeer – erleben, erforschen, gestalten“ wurde auf ca. 400 Quadratmetern ein Raum geschaffen, der ökologische Zusammenhänge und die Folgen des Klimawandels in den Fokus rückt.
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Highlights: Das bekannte Pottwal-Skelett, die Aquarien und das Inselmodell bleiben erhalten, wurden jedoch in ein interaktives Gesamtkonzept eingebettet.
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Wissenschaftlicher Fokus: Durch die enge Kooperation mit der Universität Oldenburg und der Hermann-Lietz-Schule fungiert das Haus als bedeutender Forschungsstandort.
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Nachhaltige Sanierung: Parallel zur Ausstellung wird das Gebäude für rund 400.000 Euro energetisch saniert. Bis Ende 2026 sollen Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und moderner Wärmeschutz den ökologischen Fußabdruck des Hauses minimieren.
Norderney: Eine interaktive Zeitreise im Watt Welten Besucherzentrum
Auf Norderney erwartet die jährlich über 80.000 Gäste eine komplett neu konzipierte Erlebniswelt. Auf 600 Quadratmetern widmet sich die Ausstellung dem Thema „Das Wattenmeer: früher – heute – morgen“.
Das Zentrum, das gemeinschaftlich von der Stadt Norderney und dem BUND Niedersachsen betrieben wird, setzt auf:
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Technik und Barrierefreiheit: Die Stationen wurden technikrobuster, heller und barriereärmer gestaltet.
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Multimediale Vermittlung: Neue Nordsee-Aquarien und ein integriertes Kino machen die Dynamik des Gezeitenmeeres greifbar.
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Finanzierung: Die komplette Neugestaltung wurde mit 2 Millionen Euro aus Bundesmitteln realisiert.
Nationalpark-Häuser als Rückgrat des Naturschutzes
Die Neueröffnungen sind Teil eines Netzwerks von insgesamt 19 Informations- und Bildungseinrichtungen im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Diese Zentren erreichen jährlich rund 900.000 Besucher und bieten über 10.000 Veranstaltungen an.
Als außerschulische Lernorte leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Akzeptanz des Nationalparks und der Biosphärenregion. Minister Meyer stellte klar: „Mit diesen Investitionen stärken wir die Bildungsarbeit und machen das Wattenmeer für kommende Generationen noch besser erfahrbar. Schutz und Vermittlung müssen Hand in Hand gehen.“
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