Politik
Ende der Winterruhe in Sicht — schrittweise Lockerungen auch in Niedersachsen
Die Entwicklung der Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Corona-Virus und die Hospitalisierungswerte deuten stark darauf hin, dass in Niedersachsen der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten ist. Die hohen Infektionszahlen der letzten Wochen haben glücklicherweise nicht zu einer Überforderung des Gesundheitssystems geführt. Die mit Omikron einhergehenden Krankheitsverläufe waren und sind weitgehend moderat, die Zahl der infolge von Omikron-Infektionen notwendigen Klinikaufenthalte stieg zwar an, blieb jedoch in einem beherrschbaren Rahmen und der Anteil der von Corona-Patienten belegten Intensivbetten ging leicht zurück.
Ministerpräsident Stephan Weil: „Niedersachsen hat die Omikron-Welle bislang vergleichsweise gut bewältigt, die Zeit für deutliche Lockerungsschritte ist gekommen. Die Menschen in Niedersachsen können sich auf eine schrittweise Lockerung der bisherigen Schutzmaßnahmen in den nächsten vier Wochen freuen. Die Winterruhe wird beendet, aber das Frühjahr ist noch nicht da. Wir müssen weiter vorsichtig bleiben, je mehr Beschränkungen fallen, desto größer wird die Verantwortung jeder und jedes Einzelnen.”
In der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz haben die Länderchefs und die Bundesregierung einen Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler und grundsätzlicher Bedeutung vereinbart. An den in diesem Zusammenhang avisierten Zeitabständen (bis zum 4. März, bis zum 19. März, ab dem 20. März) wird Niedersachsen sich zukünftig orientieren. Das bisherige, streng an Schwellenwerten orientierte Stufenmodell wird aufgegeben.
In einem ersten Schritt werden ab Mitte nächster Woche auch in Niedersachsen private Zusammenkünfte für vollständig Geimpfte und Genesene wieder ohne eine Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich, die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (eigener Haushalt plus zwei Personen) gelten weiterhin. Sport- und Kulturveranstaltungen werden bereits im ersten Schritt von einer deutlich größeren Zahl von Zuschauerinnen und Zuschauern besucht werden können als bislang, die 500er Grenze fällt. Im ÖPNV und im Einzelhandel bleibt es bei einer FFP2-Masken-Pflicht. Weitere Details der nächsten Corona-Verordnung sollen in der morgigen Pressekonferenz erläutert werden.
„Niedersachsen wird auch weiterhin im Team Vorsicht bleiben”, so Ministerpräsident Stephan Weil. Die Landesregierung werde vor jedem Lockerungsschritt genau prüfen, ob die Corona-bedingten Krankenhauszahlen oder die Intensivstationsbelegungen eine problematische Entwicklung nehmen. Weil: „Noch ist nicht absehbar, wie sich die Lockerungen auf das Pandemiegeschehen auswirken werden. Außerdem besteht eine gewisse Restunsicherheit darin, dass die Infektionen aktuell von den jüngeren in die älteren Jahrgänge übergehen.” Zwar sind in Niedersachsen mehr als 90 Prozent der über 60-jährigen vollständig geimpft und mehr als 79 Prozent auch ‚geboostert’, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Hospitalisierungswerte in den nächsten Wochen noch einmal ansteigen.
Stephan Weil: „Ich will ausdrücklich betonen, dass wir zum 20. März keinen Freedom-Day ausrufen. Die Pandemie ist nicht vorbei. Das wir in Niedersachsen den Scheitelpunkt der Welle überschritten haben, liegt an den Schutzmaßnahmen und vor allem am umsichtigen und verantwortungsvollen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Alles das werden wir auch weiterhin benötigen, damit wir das Infektionsgeschehen und die Belastung des Gesundheitswesens unter Kontrolle halten.”
In Ziffer 2 des heutigen MPK-Beschlusses haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder übereinstimmend festgestellt, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf. Hierzu gehören aus Sicht der Länder insbesondere eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen, die Pflicht zur Nachweisführung des Impf‑, Genesenen- und Teststatus sowie Möglichkeiten für Schulen und Kindertageseinrichtungen und für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen).
Die Länder bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen.
Hierzu Ministerpräsident Stephan Weil: „Mit dem heutigen MPK-Beschluss nehmen wir einen Paradigmenwechsel vor, wir orientieren uns nicht mehr streng an Infektionszahlen und Hospitalisierungswerten. Der heute beschlossene Dreisprung ist in der Summe ein sehr großer Sprung, in etwas mehr als einem Monat werden viele Sicherungsmaßnahmen abgebaut sein. Dafür gibt es gute Gründe, aber wenn man sich die Stellungnahme des Expertenrats der Bundesregierung durchliest, erkennt man auch die damit verbundenen Risiken. Das Virus war schon mehrfach für böse Überraschungen gut — darauf müssen wir auch weiterhin vorbereitet sein. Deshalb benötigen wir auch nach dem 19. März 2022 einen ausreichenden Instrumentenkasten, um angemessen und schnell handeln zu können. Spätestens im Herbst müssen wir damit rechnen, dass wir es wieder mit einem neuen Gegner zu tun haben werden — sei es, dass eine alte Variante zurückkehrt, sei es, dass eine neue Variante kommt.”
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Politik
Nico Bloem: Frontalangriff auf „Lifestyle-Teilzeit“-Debatte
Bloem kritisiert CDU-Vorstöße: „Herber Schlag gegen die Beschäftigten“
WEEENER / HANNOVER – Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem aus Weener bezieht in der aktuellen Debatte um die Einschränkung der Teilzeitarbeit klar Stellung. In einer scharfen Reaktion auf jüngste Vorschläge aus den Reihen der CDU kritisiert Bloem die Tendenz, Arbeitnehmerrechte systematisch zu schwächen.
Kritik an „Lifestyle“-Vorwürfen
Bloem ordnet die aktuelle Diskussion in eine Reihe von Vorstößen ein, die nach seiner Auffassung den Respekt gegenüber den Arbeitnehmern vermissen lassen. Ob es um die Kritik am Mindestlohn, Forderungen nach längeren Arbeitszeiten oder die Debatte um die telefonische Krankschreibung gehe – die Rhetorik sei besorgniserregend.
Besonders deutlich kritisiert der Abgeordnete die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz und der Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann. Den Vorwurf einer sogenannten „Lifestyle-Teilzeit“ bezeichnet Bloem als realitätsfern:
„Wer einen Teilzeitjob hat, hat in der Regel nicht genug Geld, um seinen Lifestyle in der Freizeit zu finanzieren. Wer das meint, kennt die Realität der Arbeitswelt nicht.“
Fokus auf Kinderbetreuung und Pflege statt Einschränkungen
Für Bloem ist Teilzeit kein Luxus, sondern für die meisten Beschäftigten eine Notwendigkeit, um den Alltag zwischen Beruf, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen zu bewältigen. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach seiner Einschätzung vor allem Frauen treffen und den bestehenden Fachkräftemangel durch einen Rückgang der Beschäftigung weiter verschärfen.
Statt Arbeitnehmerrechte zu beschneiden, fordert der SPD-Politiker Investitionen in die Infrastruktur des Alltags:
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Bessere Kinderbetreuung
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Gesteigerte Familienfreundlichkeit
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Stärkung der Pflege
Schulterschluss mit Arbeitnehmern und Unternehmen
Nico Bloem betont, dass die Menschen, die täglich „ackern“, Wertschätzung statt Misstrauen verdient hätten. Er signalisiert Gesprächsbereitschaft, sofern es um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Job und Alltag geht. Abschließend unterstreicht er sein Engagement für die Region: „Ich stehe an der Seite aller Beschäftigten und Unternehmen und werde mich weiterhin für sie einsetzen, weil ich sehe, was täglich geleistet wird.“
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Politik
Teilzeit nur noch bei „echtem“ Bedarf? Heftiger Streit um CDU-Vorstoß
Streit um „Lifestyle-Teilzeit“: Minister Philippi kritisiert CDU-Vorstoß scharf
Die Debatte um die Arbeitszeitmodelle in Deutschland verschärft sich. Ein Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) in der CDU, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, sorgt für heftigen Gegenwind aus Niedersachsen. Arbeits- und Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) bezeichnet das Vorhaben als „absoluten Irrweg“.
In einem Antrag an den CDU-Bundesparteitag fordert die MIT unter dem Schlagwort „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“, den gesetzlichen Anspruch auf reduzierte Arbeitsstunden zu begrenzen. Ziel des Vorstoßes ist es offenbar, dem Arbeitskräftemangel durch eine höhere Vollzeitquote entgegenzuwirken. Doch für den niedersächsischen Arbeitsminister geht diese Rechnung nicht auf.
Realität an der Lebenswirklichkeit vorbei
„Dieser Vorschlag macht mich fassungslos“, erklärt Dr. Andreas Philippi deutlich. Laut dem Minister ignoriere der Begriff der „Lifestyle-Teilzeit“ die tatsächlichen Lebensrealitäten der Beschäftigten. Statistiken würden belegen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit in den meisten Fällen nicht dem Freizeitvergnügen diene, sondern notwendig sei, um Beruf und „Care-Arbeit“ – also die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen – zu vereinbaren.
Besonders berufstätige Mütter stünden hier im Fokus. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach Ansicht Philippis vor allem Frauen treffen und sie im Zweifelsfall ganz aus dem Berufsleben drängen, anstatt sie zu mehr Arbeitsstunden zu bewegen.
Gefahr für den Arbeitsmarkt
Auch wirtschaftspolitisch sieht der Minister in dem Unions-Vorstoß eine Gefahr. Während die Wirtschaft händeringend nach Personal sucht, könnte eine solche Maßnahme zu einem Rückgang der Gesamtbeschäftigung führen. Anstatt Rechte zu beschneiden, fordert Philippi Investitionen in die Infrastruktur:
„Es ist politisch vielmehr notwendig, dass wir in die Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten investieren und die Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung und Pflege verbessern – so kann mehr Vollzeiterwerbstätigkeit gefördert werden.“
Die Debatte zeigt deutlich die gegensätzlichen Positionen: Während Teile der Wirtschaft auf mehr Präsenz setzen wollen, pocht das Arbeitsministerium auf Flexibilität als Grundvoraussetzung für eine moderne Arbeitswelt und die Gleichstellung von Mann und Frau.
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Politik
Offshore-Gewerbesteuer gesichert: Landkreis Leer profitiert von Verordnung
Landesregierung sichert Gewerbesteuer von Offshore-Windparks – auch Landkreis Leer profitiert
Am Montag, 15. Dezember 2025, hat die niedersächsische Landesregierung eine wichtige Änderung der Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten beschlossen. Damit werden die Gewerbesteuereinnahmen der Offshore-Windparks vor der niedersächsischen Nordseeküste dauerhaft den Kommunen zugutekommen. Besonders profitieren davon nicht nur die Stadt Wilhelmshaven, sondern über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) auch andere Regionen wie der Landkreis Leer.
Ab 2026 fließt der wesentliche Teil der Gewerbesteuer aus den Offshore-Windparks zunächst in die Kassen der Stadt Wilhelmshaven. Rund 65 Millionen Euro der Einnahmen werden anschließend über den KFA auf andere niedersächsische Kommunen verteilt. So profitieren auch Kommunen im Binnenland von den Mehreinnahmen, während das Land Niedersachsen und der Bund gemeinsam rund neun Millionen Euro erhalten. Insgesamt verbleiben etwa 36 Millionen Euro im Haushalt von Wilhelmshaven selbst.
Finanzminister Gerald Heere betont: „Wir verhindern, dass viel Geld aus Niedersachsen abfließt und sichern durch diese gut abgewogene Entscheidung Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich dauerhaft für unsere Kommunen ab. Die Landesregierung zeigt damit einmal mehr, dass ihr die Belange der niedersächsischen Kreise, Städte und Gemeinden sehr wichtig sind.“
Hintergrund der Verordnung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2024. Danach darf die Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer für Offshore-Betriebsstätten nur auf eine oder mehrere Gemeinden übertragen werden. Ohne die Änderung hätten die Steuereinnahmen an die Standorte der Betreiber außerhalb Niedersachsens fließen können.
Die Landesregierung plant, die tatsächlichen Auswirkungen auf Wilhelmshaven und die Umverteilung über den KFA regelmäßig zu prüfen. Im kommenden Jahr sollen zudem Gespräche mit betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden stattfinden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Dank der neuen Regelung profitieren somit nicht nur die direkt betroffenen Küstenstädte, sondern auch Kommunen im Binnenland wie der Landkreis Leer, die auf die Mehreinnahmen angewiesen sind, um ihre Infrastruktur und kommunalen Aufgaben zu stärken.
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