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Impfangebot mit Impfstoff von AstraZeneca für weitere Personengruppen

Aktuelle Informationen zur Covid-19 Schutzimpfung in Niedersachsen: Impfangebot mit Impfstoff von AstraZeneca für weitere Personengruppen
In der wöchentlichen Telefonkonferenz der Gesundheitsministerinnen und ‑Minister der Länder und des Bundes, hat der Bundesgesundheitsminister am Montag angekündigt, dem Personal in Kindertageseinrichtungen sowie an Grund- und Förderschulen Covid-19-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca mit hoher Priorität zugänglich zu machen. Der Bund will dafür die sogenannte Impf-Verordnung ändern, die die Impfreihenfolge rechtsverbindlich für alle Bundesländer regelt.
Die Bundesregierung ändert damit teilweise ihren Kurs. Ministerpräsident Stephan Weil hatte bereits seit langem die Aufnahme von Lehr- und Betreuungskräften in die Priorisierungsgruppe zwei gefordert. Stephan Weil: „Es ist gut, dass der Bundesgesundheitsminister jetzt zumindest für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Grundschulen, Förderschulen und Kindertagesstätten eine frühzeitige Impfung vorsieht. Allerdings ist das nur ein erster Schritt. Es ist nicht zu verstehen, dass die Lehrerinnen und Lehrer von älteren Kindern und Jugendlichen ausgenommen sind. Die Bundesregierung sollte in dieser Hinsicht keine halben Sachen machen.”
Derzeit werden in Niedersachsen insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Bürgerinnen und Bürger, die älter sind als 80 Jahre, sowie das Personal in besonders gefährdeten Bereichen der medizinischen Einrichtungen geimpft.
Noch in dieser Woche sollen nach den Planungen des Landes schon erste Personen aus der Gruppe mit einer hohen Priorität für eine Covid-Schutzimpfung mit dem Vakzin von AstraZeneca geimpft werden können. Dies wäre jeweils dann möglich, wenn vor Ort bereits allen Personen unter 65 aus der ersten Gruppe mit der höchsten Priorität ein Impfangebot gemacht wurde und noch Impfstoff von AstraZeneca zur Verfügung steht.
„In der Gruppe mit der höchsten Priorität für eine Schutzimpfung gegen Covid-19 finden sich vergleichsweise wenige Personen, die mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden können, weil sie jünger sind als 65 Jahre. Wir erhalten von ersten Impfzentren bereits die Rückmeldung, dass vor Ort mehr Dosen dieses Impfstoffs zur Verfügung stehen, als impfberechtigte und impfwillige Personen aus dieser Gruppe. Wir werden den Impfzentren vor diesem Hintergrund ermöglichen, Personen, die jünger sind als 65 Jahre, aus der zweiten Priorisierungsgruppe mit dem Impfstoff von AstraZeneca zu impfen”, erklärt Gesundheitsstaatsekretär Heiger Scholz.
Zunächst sollen dabei Beschäftigte und Bewohnerinnen und Bewohner der Eingliederungshilfe sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und anderes medizinisches Personal mit direktem Patientenkontakt ein Impfangebot erhalten. Diese Gruppen haben aufgrund ihrer Lebensumstände oder ihrer beruflichen Tätigkeit weiterhin viele persönliche Kontakte, bei denen Abstandsregeln häufig nicht eingehalten werden können. Das Land arbeitet daran, in den kommenden Wochen immer mehr Niedersächsinnen und Niedersachsen aus der zweiten Prioritätsgruppe, die jünger sind als 65 Jahre, ein Impfangebot mit AstraZeneca zu machen.
Nach der nun angekündigten Änderung der Impf-Verordnung könnten auch schon bald die genannten Beschäftigten im Bildungsbereich ein Impfangebot erhalten. Entsprechende vorbereitende Gespräche zwischen dem Gesundheits- und dem Kultusministerium sowie den kommunalen Spitzenverbänden finden noch in dieser Woche statt.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Ich begrüße, dass unsere Initiativen zur Priorisierung von Kita und Schule Erfolg hatten. Der Druck, den Niedersachsen über die Jugend- und Familienministerkonferenz sowie über die Kultus- und Gesundheitsministerkonferenz erzeugt hat, zahlt sich jetzt aus. Konsequent wäre es jetzt, das gesamte Schulpersonal zu impfen.
Die pädagogische Arbeit mit kleinen Kindern und mit den jüngsten Schülerinnen und Schülern erfordert auch körperliche Nähe. Abstandhalten ist weder möglich noch wünschenswert. In den Krippen, Kindergärten und Grundschulen werden daher an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz besondere Anforderungen gestellt, die auch einen besonderen Schutz rechtfertigen. Die Änderung der Impf-Verordnung ist allerdings nur der erste Schritt, weitere müssen folgen.
Insbesondere muss Impfstoff zügig und direkt an die Kitas und die Schulen. Die Aussendung mobiler Teams wäre hier wünschens- und erstrebenswert. Grundsätzlich gilt: Der Dreiklang aus Impfen, Testen und konsequenter Anwendung der AHA+L‑Regeln ist der Schlüssel zu weiteren Öffnungsschritten bei Kindertageseinrichtungen und Schulen. Die entsprechenden Konzeptionierungen laufen.
Wie es weitergeht im Bildungsbereich, werden wir wie besprochen nach den kommenden Bund-Länder-Gesprächen Anfang März festlegen. Viele andere Länder haben sich heute auf den niedersächsischen Weg begeben, mehr Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Wir bleiben vorerst auf diesem Weg. Die Entwicklung der aktuellen Infektionslage macht mir dabei Kopfzerbrechen, wir sind derzeit nicht auf dem Weg hin zu großen Öffnungen. Offenkundig haben sich die Coronavirus-Mutationen eingenistet und bremsen eine weitere Verbesserung der Lage aus. Nach wie vor bleibt das Ziel, im März mehr Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen zu holen — sicher und verantwortbar.”
„Wir erwarten in den kommenden Wochen weiterhin größere Lieferungen des Impfstoffes von AstraZeneca, der dann auch für die Impfung der Beschäftigten in Kindertagesstätten sowie Grund- und Förderschulen genutzt werden kann.” Denkbar sei es, die mobilen Impfteams, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten große Fortschritte bei der Impfung der Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime machen, auch im Bereich von Schule und Kita einzusetzen, so Gesundheitsstaatssekretär Heiger Scholz.
Hintergrund:
Mit Stand von Sonntagabend hatten die mobilen Teams 96 Prozent aller stationären Alten- und Pflegeheime in Niedersachsen mindestens einmal aufgesucht, in 71 Prozent der Einrichtungen fanden auch schon die Zweitimpfungen statt.
Von den rund 72.000 Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca, die das Land bisher an die Impfzentren ausgeliefert hat, waren am Sonntagabend rund 20.000 Dosen verimpft. Damit liegt Niedersachsen auf Platz drei im Ländervergleich. Bis Mittwoch liefert das Land weitere rund 69.000 Dosen dieses Impfstoffs an die Impfzentren aus.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO Leer
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Hesel: Besser schlafen trotz Lärm – wie Gehörschutz Ihre Nachtruhe schützt

Endlich durchschlafen – wie der richtige Gehörschutz die Nachtruhe rettet
Viele Menschen kennen das Problem: Man legt sich ins Bett, doch die Nacht wird von störenden Geräuschen begleitet – sei es das Schnarchen des Partners, Straßenlärm oder laute Nachbarn. Laut Robert-Koch-Institut leidet etwa jeder vierte Erwachsene zeitweise unter Schlafstörungen, mehr als jeder zehnte empfindet seinen Schlaf dauerhaft als nicht erholsam. Selbst wenn wir bewusst abschalten möchten, sind unsere Ohren ständig aktiv und nehmen Geräusche wahr, die uns unbewusst wachhalten.
Eine wirksame Lösung für besseren Schlaf kann gezielter Gehörschutz sein. Diese speziellen Ohrstöpsel oder maßgefertigten Lösungen dämpfen Nachtlärm zuverlässig und sorgen dafür, dass das Gehirn zur Ruhe kommt.
Wann Gehörschutz wirklich Sinn macht
Hörakustikmeisterin Kerstin Wilken nennt typische Situationen, in denen Gehörschutz besonders hilfreich ist:
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Schnarchende Partner oder Mitbewohner
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Leben in lauten Stadtlagen, zum Beispiel Studierende in zentraler Lage
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Hotels an stark befahrenen Straßen oder mit lauten Klimaanlagen
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Beruflich bedingte Aufenthalte in lärmintensiven Umgebungen
Wer regelmäßig in einer solchen Umgebung schläft, kann von passendem Gehörschutz deutlich profitieren.
Standardstöpsel oder individuelle Lösung?
Einfache Ohrstöpsel aus Drogerie oder Apotheke dämpfen Geräusche bereits gut. Allerdings sind sie meist nur 1–2 Mal verwendbar – weder umweltfreundlich noch kosteneffizient. Wer empfindliche Ohren hat oder besonderen Wert auf Komfort legt, sollte über maßgefertigte Gehörschutzlösungen nachdenken. Diese werden nach einem Ohrabdruck individuell hergestellt, sitzen angenehm, sind langlebig und oft über Jahre hinweg nutzbar.
Was kann Gehörschutz wirklich leisten?
Individuell angepasster Gehörschutz eliminiert Geräusche nicht vollständig, reduziert sie jedoch deutlich um 20–30 Dezibel. Diese Lärmreduktion reicht aus, um dem Gehirn Ruhe vorzugaukeln, den Einschlafprozess zu erleichtern und die nächtliche Erholung zu verbessern. Studien zeigen: Menschen, die regelmäßig mit geeignetem Gehörschutz schlafen, wachen erholter auf und fühlen sich tagsüber konzentrierter.
Wichtige Hinweise zur Anwendung
Nicht jeder kann oder sollte Gehörschutz verwenden. Bei bestehenden Ohrproblemen – wie Entzündungen, Trommelfellschäden oder nach Operationen – ist vorherige Rücksprache mit einem HNO-Arzt unbedingt empfehlenswert. Auch Allergien gegen Materialien wie Silikon können eine Nutzung ausschließen. Wer ohnehin in einer ruhigen Umgebung schläft, sollte das Gehirn nicht unnötig „umtrainieren“, da sonst die Empfindlichkeit gegenüber Lärm steigen kann.

Auch für Kinder geeignet
Silikon-Gehörschutz kann auch Kindern und Jugendlichen helfen, ruhiger zu schlafen. Dabei ist jedoch regelmäßige Anpassung an das Wachstum der Ohren wichtig. In der Praxis schlafen Kinder häufig ohnehin besser als Erwachsene, sodass Gehörschutz vor allem in besonders lauten Umgebungen sinnvoll ist.
Mehr Ruhe, mehr Erholung – die Wahl des passenden Gehörschutzes
Mit dem richtigen Gehörschutz lässt sich die Schlafqualität erheblich verbessern. Entscheidend ist die individuelle Auswahl und Anpassung – dafür sind erfahrene Hörakustiker die idealen Ansprechpartner. Wer gezielt auf seine Nachtruhe achtet, kann langfristig von einem tieferen, erholsameren Schlaf profitieren.
Kontakt:
Wilken Hörakustik Inh. Kerstin Wilken
Oldenburger Str. 9, 26835 Hesel
Tel.: 04950 7753900
wilken@wilken-hoerakustik.de
www.wilken-hoerakustik.de

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Bäder, Wohlfühloasen und Wärmepumpen in Leer – Ausstellung mit Expertenberatung

Warum es sich lohnt, Badezimmer- und Wärmepumpenausstellungen vor Ort zu besuchen
Eine Badezimmer- oder Wärmepumpenausstellung nur im Katalog oder im Internet zu sehen, kann nie dasselbe Erlebnis bieten wie ein Besuch vor Ort. Wer Inspiration für seine persönliche Wohlfühloase sucht, möchte nicht nur Fotos betrachten, sondern sehen, fühlen und sich vorstellen, wie Materialien, Farben und Technik im eigenen Zuhause wirken. Genau das bietet die I. & L. Jüchter GmbH in Leer, mit einer der modernsten Ausstellungsflächen in Ostfriesland direkt an der A 28.
Vorteile eines Vor-Ort-Besuchs
Vor Ort kann man Materialien, Oberflächen und Funktionen hautnah erleben:
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Fliesen in verschiedenen Formaten und Oberflächen lassen sich kombinieren und im echten Licht betrachten.
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Barrierefreie Badlösungen und Komfortelemente wie bodenebene Duschen, Waschtische ohne Unterbau oder Badewannen mit bequemem Einstieg können direkt auf ihre Alltagstauglichkeit geprüft werden.
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Wärmepumpen und moderne Heizsysteme lassen sich nicht nur ansehen, sondern werden von Fachleuten erklärt – wie sie funktionieren, wie sie Platz sparen und welche Vorteile sie für Energieeffizienz und Wohnkomfort bieten.
Die fachkundige Beratung vor Ort macht dabei den entscheidenden Unterschied. Kundinnen und Kunden erhalten Antworten auf ihre Fragen, erfahren Details, die in Katalogen oder im Internet kaum zu erkennen sind, und können Entscheidungen für ihr Zuhause sicher treffen.


Eine aufwendige Ausstellung – für den Kundenservice gemacht
Eine Ausstellung dieser Größenordnung ist sehr aufwendig: Von der Planung der 300 Quadratmeter großen Fläche über die Auswahl der Exponate bis hin zu Aufbau, Lichtgestaltung und Präsentation der Technik sind zahlreiche Arbeitsstunden nötig. Dennoch ist es für die I. & L. Jüchter GmbH eine Investition, die sich lohnt. Denn der direkte Kontakt, das Erleben der Produkte und die individuelle Beratung stehen im Zentrum des Kundenservices – und genau das schätzen die Besucherinnen und Besucher.
Laura Jüchter und ihr Team legen besonderen Wert darauf, dass jedes Detail stimmig ist: von modernen Badwelten über barrierefreie Lösungen bis zu innovativen Heizsystemen. So wird der Besuch zu einem vollständigen Erlebnis, das Inspiration, Informationen und Sicherheit für Entscheidungen rund ums eigene Zuhause bietet.
Standortvorteil in Ostfriesland
Die Ausstellung in Leer, Am Nüttermoorer Sieltief 18, ist ideal erreichbar direkt an der A 28. Das macht es einfach, die Ausstellung zu besuchen – egal ob aus der Stadt oder von außerhalb. Die moderne Präsentation, die kompetente Beratung und die große Auswahl an Lösungen machen den Besuch zu einem echten Mehrwert.
Wer also Inspiration für sein Badezimmer, seine Wohlfühloase oder sein Heizsystem sucht, sollte sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen. Hier kann man sehen, vergleichen und Entscheidungen treffen – live, kompetent und direkt beim Experten vor Ort.

I. & L. Jüchter GmbH
Heizung und Sanitär
Am Nüttermoorer Sieltief 18
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

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Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden

Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
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Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
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Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
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Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
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Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
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Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
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die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
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das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
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eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
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Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
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Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
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Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
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Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
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Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
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Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
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Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
In Zeiten moderner Smartphones ist es einfacher denn je, kreative und hochwertige Fotos selbst zu machen. Warum also ein unkalkulierbares Risiko eingehen, wenn die Lösung so nahe liegt?
👉 Ideen für eigene Bildmotive:
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Fotografieren Sie Ihre Produkte in Szene – ob im Geschäft, auf dem Wochenmarkt oder im Büro.
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Nutzen Sie Alltagsdetails: eine schöne Schaufensterdekoration, frisch zubereitete Speisen, die Arbeitsatmosphäre im Team.
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Setzen Sie auf Authentizität: Kunden und Follower schätzen echte Eindrücke oft mehr als sterile Stockfotos.
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Experimentieren Sie mit Perspektiven und Licht – ein anderer Blickwinkel kann ein einfaches Motiv besonders wirken lassen.
Mit ein wenig Kreativität lassen sich ganz individuelle Aufnahmen gestalten – kostenlos, rechtssicher und einzigartig.
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