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MEYER Gruppe mit neuem Geschäftsfeld: Herstellung hochwertiger schwimmender Immobilien
Die MEYER Gruppe, eines der führenden Schiffbauunternehmen mit drei modernen Großwerften in Europa, hat sich mit ADMARES Marine, dem Weltmarktführer für schwimmende Immobilien, zu einem neuen Joint Venture zusammengeschlossen. Das neue Unternehmen mit Hauptsitz in Turku, Finnland, trägt den Namen MEYER Floating Solutions und konzentriert sich auf die Entwicklung und Herstellung hochwertiger schwimmender Immobilien
“Die MEYER Gruppe hat das große Potenzial im Bereich der schwimmenden Lösungen erkannt und ADMARES Marine als Marktführer in dieser sich entwickelnden Branche identifiziert. Gleichzeitig war ADMARES Marine auf der Suche nach einem strategischen Partner, um seine Fähigkeiten zu stärken und sein Potenzial auf dem Markt zu maximieren. Das neue Unternehmen kombiniert die Stärken beider Firmen.”, sagt Kaj Casén, CEO von MEYER Floating Solutions.
“Wir freuen uns, zusätzliche Geschäftsfelder zu erschließen und unser einzigartiges Know-how einzusetzen, um schwimmende Lösungen für den Wohnungsbau, den Tourismus, Infrastruktur und vieles mehr zu entwickeln. MEYER Floating Solutions ist eine natürliche Ergänzung zu unserem aktuellen Produktportfolio und mit ADMARES haben wir einen großartigen und erfahrenen Partner an unserer Seite”, sagt Bernard Meyer, Chairman der MEYER Gruppe.
Es wird erwartet, dass der Bau von Immobilien auf dem Wasser exponentiell wachsen wird, denn es bietet eine völlig neue Möglichkeit, qualitativ hochwertige Immobilien in wertvollen Lagen zu entwickeln. Es ist sogar noch wertvoller geworden, auf dem Wasser zu bauen als am Wasser.
Für die MEYER Gruppe bedeutet das Joint Venture ein natürliches Zusatzgeschäft zu ihrem Kerngeschäft, dem Schiffbau. Das neue Unternehmen wird weiterhin Produkte anbieten, die in einer kontrollierten Fabrikumgebung vor Ort hergestellt und in Betrieb genommen werden. Im Vergleich zu konventionellen Bauarbeiten ermöglichen die fortschrittlichen Produktionsmethoden des Unternehmens kürzere Lieferzeiten und minimieren die Auswirkungen auf die Umwelt, da traditionelle Baustellen nahezu vollständig vermieden werden können.
“Die traditionelle Bauindustrie nimmt neue Technologien nur langsam an. Durch die Kombination der Stärken der beiden Unternehmen verfügt das Joint Venture über ein beispielloses Know-how im Bereich der Entwicklung und Herstellung von schwimmenden Lösungen”, so Casén.
MEYER Floating Solutions bietet eine Vielzahl von schwimmenden Immobilien an, von privaten Villen bis hin zu den größten Überwasseranlagen der Welt.
Das neue Unternehmen wird das Produktportfolio und die Patente von ADMARES Marine übernehmen. Dank der beträchtlichen F&E‑Investitionen von ADMARES Marine und der bahnbrechenden Erfahrung mit Überwasserlösungen kann das neue Unternehmen bereits marktreife Konzepte anbieten. Das Unternehmen verfügt über eine Auswahl an schwimmenden Standardvillen und ‑hotels, bedient aber auch Kunden, die nach vollständig maßgeschneiderten Überwasserlösungen suchen.
MEYER Floating Solutions wird weiterhin Kunden auf der ganzen Welt bedienen, indem es schlüsselfertige Dienstleistungen anbietet, einschließlich Design, Herstellung, Transport und Endmontage am Zielort.
Gemeinsame Mission: Nachhaltiger Lebensstil auf dem Wasser
Die MEYER Gruppe hat sich am Standort Turku kürzlich das Ziel gesetzt, bis 2025 ein klimaneutrales Kreuzfahrtschiff-Konzept zu entwickeln und bis 2030 einen klimaneutralen Schiffbau zu erreichen. Die neu gegründete MEYER Floating Solutions wird diesem Weg folgen und hat Nachhaltigkeit als einen ihrer Kernwerte definiert.
“Die schwimmenden Immobilienlösungen sind in der Regel keine Seeschiffe und benötigen Energie zum Bewegen und Manövrieren. Daher liegt ein großes Potenzial in der Entwicklung völlig energieneutraler Lösungen, bei denen der Strom durch Sonnenkollektoren erzeugt wird und Wärmepumpen den Wasserkörper nutzen, um sowohl die Heizung im Winter als auch die Kühlung im Sommer zu gewährleisten”, sagt Casén.
Der gesamte Lebenszyklus der Produkte ist darauf ausgelegt, die Umweltauswirkungen zu minimieren. Die Overwater-Gebäude werden mit nachhaltigen Materialien entworfen und in kontrollierten Produktionsstätten hergestellt. Studien zufolge kann dadurch der Abfall um mehr als 70 % reduziert werden, was im Vergleich zur herkömmlichen Bauweise vor Ort erhebliche Kostenvorteile und Nachhaltigkeit mit sich bringt.
Das Unternehmen rechnet mit einem arbeitsreichen Jahr, in dem mehrere spannende Überwasserprojekte anstehen.
“Wir sind ständig auf der Suche nach Talenten, die Teil unseres Teams werden und etwas wirklich Einzigartiges auf dem Wasser schaffen”, sagt Casén.
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Lokal
Halbseitige Sperrung auf B70 sorgt für Verzögerungen
Geduldsprobe an der Ledabrücke: Halbseitige Sperrung der B70 ab Montag
Leer – Pendler und Autofahrer im Bereich der Papenburger Straße müssen sich ab der kommenden Woche auf Verzögerungen einstellen. Wie die Verkehrsbehörde der Stadt Leer bereits ankündigte, wird am Montag, den 27. April, ab 9:00 Uhr die halbseitige Sperrung der B70 südlich der Ledabrücke aktiviert.
Baustellenverkehr per Ampelschaltung
Für voraussichtlich drei Wochen wird der Verkehr in diesem Bereich mittels einer Lichtsignalanlage gesteuert. Grund für die Einschränkungen sind vorbereitende Arbeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den anstehenden Neubau der Ledabrücke. Konkret beginnt die beauftragte Fachfirma am Montag mit dem Rückbau des Radweges sowie umfangreichen Erdarbeiten.
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Sicherheit geht vor: Bagger im Schwenkbereich
Die Entscheidung für die halbseitige Sperrung ist laut Behörde unumgänglich. Da direkt am Fahrbahnrand gearbeitet und der Boden tief ausgekoffert wird, kommen schwere Geräte zum Einsatz. Insbesondere der Schwenkbereich der eingesetzten Bagger ragt in die Fahrbahn hinein, was aus Sicherheitsgründen Platz für Mensch und Maschine erfordert.
Sperrung bleibt auch nachts bestehen
Entgegen mancher Hoffnung wird die Sperrung auch in den Abend- und Nachtstunden nicht aufgehoben. Ein täglicher Auf- und Abbau sei im weiteren Bauablauf technisch nicht mehr machbar. Durch das Auskoffern des Erdreichs entsteht entlang der Fahrbahnkante eine offene Vertiefung. Eine Freigabe der Strecke außerhalb der Arbeitszeiten würde somit eine erhebliche Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verzögerungen in ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen oder den Bereich, wenn möglich, großräumig zu umfahren.
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Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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