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MEYER Gruppe mit neuem Geschäftsfeld: Herstellung hochwertiger schwimmender Immobilien
Die MEYER Gruppe, eines der führenden Schiffbauunternehmen mit drei modernen Großwerften in Europa, hat sich mit ADMARES Marine, dem Weltmarktführer für schwimmende Immobilien, zu einem neuen Joint Venture zusammengeschlossen. Das neue Unternehmen mit Hauptsitz in Turku, Finnland, trägt den Namen MEYER Floating Solutions und konzentriert sich auf die Entwicklung und Herstellung hochwertiger schwimmender Immobilien
“Die MEYER Gruppe hat das große Potenzial im Bereich der schwimmenden Lösungen erkannt und ADMARES Marine als Marktführer in dieser sich entwickelnden Branche identifiziert. Gleichzeitig war ADMARES Marine auf der Suche nach einem strategischen Partner, um seine Fähigkeiten zu stärken und sein Potenzial auf dem Markt zu maximieren. Das neue Unternehmen kombiniert die Stärken beider Firmen.”, sagt Kaj Casén, CEO von MEYER Floating Solutions.
“Wir freuen uns, zusätzliche Geschäftsfelder zu erschließen und unser einzigartiges Know-how einzusetzen, um schwimmende Lösungen für den Wohnungsbau, den Tourismus, Infrastruktur und vieles mehr zu entwickeln. MEYER Floating Solutions ist eine natürliche Ergänzung zu unserem aktuellen Produktportfolio und mit ADMARES haben wir einen großartigen und erfahrenen Partner an unserer Seite”, sagt Bernard Meyer, Chairman der MEYER Gruppe.
Es wird erwartet, dass der Bau von Immobilien auf dem Wasser exponentiell wachsen wird, denn es bietet eine völlig neue Möglichkeit, qualitativ hochwertige Immobilien in wertvollen Lagen zu entwickeln. Es ist sogar noch wertvoller geworden, auf dem Wasser zu bauen als am Wasser.
Für die MEYER Gruppe bedeutet das Joint Venture ein natürliches Zusatzgeschäft zu ihrem Kerngeschäft, dem Schiffbau. Das neue Unternehmen wird weiterhin Produkte anbieten, die in einer kontrollierten Fabrikumgebung vor Ort hergestellt und in Betrieb genommen werden. Im Vergleich zu konventionellen Bauarbeiten ermöglichen die fortschrittlichen Produktionsmethoden des Unternehmens kürzere Lieferzeiten und minimieren die Auswirkungen auf die Umwelt, da traditionelle Baustellen nahezu vollständig vermieden werden können.
“Die traditionelle Bauindustrie nimmt neue Technologien nur langsam an. Durch die Kombination der Stärken der beiden Unternehmen verfügt das Joint Venture über ein beispielloses Know-how im Bereich der Entwicklung und Herstellung von schwimmenden Lösungen”, so Casén.
MEYER Floating Solutions bietet eine Vielzahl von schwimmenden Immobilien an, von privaten Villen bis hin zu den größten Überwasseranlagen der Welt.
Das neue Unternehmen wird das Produktportfolio und die Patente von ADMARES Marine übernehmen. Dank der beträchtlichen F&E‑Investitionen von ADMARES Marine und der bahnbrechenden Erfahrung mit Überwasserlösungen kann das neue Unternehmen bereits marktreife Konzepte anbieten. Das Unternehmen verfügt über eine Auswahl an schwimmenden Standardvillen und ‑hotels, bedient aber auch Kunden, die nach vollständig maßgeschneiderten Überwasserlösungen suchen.
MEYER Floating Solutions wird weiterhin Kunden auf der ganzen Welt bedienen, indem es schlüsselfertige Dienstleistungen anbietet, einschließlich Design, Herstellung, Transport und Endmontage am Zielort.
Gemeinsame Mission: Nachhaltiger Lebensstil auf dem Wasser
Die MEYER Gruppe hat sich am Standort Turku kürzlich das Ziel gesetzt, bis 2025 ein klimaneutrales Kreuzfahrtschiff-Konzept zu entwickeln und bis 2030 einen klimaneutralen Schiffbau zu erreichen. Die neu gegründete MEYER Floating Solutions wird diesem Weg folgen und hat Nachhaltigkeit als einen ihrer Kernwerte definiert.
“Die schwimmenden Immobilienlösungen sind in der Regel keine Seeschiffe und benötigen Energie zum Bewegen und Manövrieren. Daher liegt ein großes Potenzial in der Entwicklung völlig energieneutraler Lösungen, bei denen der Strom durch Sonnenkollektoren erzeugt wird und Wärmepumpen den Wasserkörper nutzen, um sowohl die Heizung im Winter als auch die Kühlung im Sommer zu gewährleisten”, sagt Casén.
Der gesamte Lebenszyklus der Produkte ist darauf ausgelegt, die Umweltauswirkungen zu minimieren. Die Overwater-Gebäude werden mit nachhaltigen Materialien entworfen und in kontrollierten Produktionsstätten hergestellt. Studien zufolge kann dadurch der Abfall um mehr als 70 % reduziert werden, was im Vergleich zur herkömmlichen Bauweise vor Ort erhebliche Kostenvorteile und Nachhaltigkeit mit sich bringt.
Das Unternehmen rechnet mit einem arbeitsreichen Jahr, in dem mehrere spannende Überwasserprojekte anstehen.
“Wir sind ständig auf der Suche nach Talenten, die Teil unseres Teams werden und etwas wirklich Einzigartiges auf dem Wasser schaffen”, sagt Casén.
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Lokal
Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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Drogenhandel in der Region: 20-Jähriger nach groß angelegter Durchsuchung in Haft
Großer Ermittlungserfolg: Hauptbeschuldigter nach Drogenfund in Haft
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat einen bedeutenden Schlag gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln geführt. Nach monatelangen verdeckten Ermittlungen konnten am gestrigen Donnerstag, den 09.07.2026, gezielte Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Objekten in Leer, Emden und Oldenburg vollstreckt werden.
Die wichtigsten Details zum Ermittlungserfolg:
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Drogen sichergestellt: Die Einsatzkräfte fanden einen Handelsbestand von mindestens drei Kilogramm Marihuana, 250 Gramm Kokain und 50 Ecstasy-Tabletten.
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Weitere Beweise: Neben den Betäubungsmitteln wurden Schusswaffen, Bargeld sowie verschiedene Datenträger beschlagnahmt.
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Festnahme: Der 20-jährige Hauptbeschuldigte wurde während der Durchsuchung in Leer festgenommen.
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Haftbefehl: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Aurich einen Untersuchungshaftbefehl wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Heranwachsende befindet sich bereits in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen, auch gegen zwei weitere Beschuldigte, dauern derzeit noch an, während die sichergestellten Beweismittel ausgewertet werden
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Zukunft gestalten, Geschichte bewahren: Neues Wohnquartier und Gedenkort in Leer geplant
80 neue Wohneinheiten – und ein Ort des Gedenkens
Leer – Ein zukunftsweisendes städtebauliches Projekt nimmt Formen an: Die Stadtverwaltung Leer hat sich mit Investor Helmut Wittrock und dem Bauunternehmen Mersmann & Thomas auf die Neuordnung des Areals zwischen Bummert, Friesenstraße und Heisfelder Straße geeinigt.
Wohnraum für Leer: 80 Einheiten geplant
Das betroffene Gebiet umfasst drei Teilflächen, wobei zwei Areale eine grundlegende städtebauliche Neugestaltung erfahren sollen. Dabei handelt es sich um das Areal der ehemaligen Tankstelle und Werkstatt an der Bummert-Kreuzung sowie ein Grundstück, das früher zur Spirituosenfabrik Folts & Speulda gehörte.
Auf diesen Flächen entstehen zwei große Gebäudekomplexe. Mit einer geplanten Geschossfläche von insgesamt rund 4400 Quadratmetern wird Platz für etwa 80 neue Wohneinheiten geschaffen. Bürgermeister Claus-Peter Horst unterstreicht die soziale Bedeutung des Vorhabens: „Für die Stadt ist das ein weiterer wichtiger Schritt, um den steigenden Bedarf nach Wohnungen zu erfüllen, speziell auch, was bezahlbare Optionen betrifft.“ Mindestens 25 Prozent der Einheiten sind als sozialer Wohnraum vorgesehen.
Die architektonische Gestaltung sieht vor, dass sich die maximal viergeschossigen Neubauten harmonisch in das Stadtbild einfügen. Um bestehende Baudenkmäler in der Nachbarschaft zu respektieren, wurden die Entwürfe teils in ihrer Höhe angepasst. Die Parkraumsituation wird durch eine Kombination aus oberirdischen Stellplätzen und integrierten Tiefgaragen gelöst.
Ein Ort des Gedenkens am Standort der ehemaligen Synagoge
Zwischen den beiden Neubaukomplexen liegt die dritte Teilfläche, die eine besondere historische Bedeutung trägt: Hier befand sich einst die Synagoge der jüdischen Gemeinde Leer, die in der Pogromnacht 1938 zerstört wurde. In enger Abstimmung mit dem Investor Helmut Wittrock wurde vereinbart, dass die Stadt dieses Areal erwirbt und unbebaut lässt, um einen würdigen Ort des Gedenkens zu errichten.
Dieses Vorhaben war dem im Mai verstorbenen Ehrenbürger und Holocaustüberlebenden Albrecht Weinberg ein tiefes Herzensanliegen. Über Jahre hinweg hatte er sich für dieses Ziel eingesetzt, Spenden gesammelt und persönliche Gespräche mit den Beteiligten geführt. „Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir dieses Projekt jetzt angehen können. Der Stadt ist das ein großes Bedürfnis, aber auch eine historische Verpflichtung“, erklärt Bürgermeister Horst. Für ihn war es besonders wichtig, dass Albrecht Weinberg noch zu Lebzeiten erfuhr, dass sein Wunsch in Erfüllung gehen wird.
Archäologische Untersuchungen und Bürgerbeteiligung
Die weitere Planung sieht vor, dass der Archäologische Dienst der Ostfriesischen Landschaft das Gelände untersucht. Parallel dazu ist ein breiter, öffentlicher Prozess geplant, in dem Konzepte für die Gestaltung des Synagogengrundstücks im Sinne von Albrecht Weinberg erarbeitet werden sollen. Derzeit befindet sich die Gesamtplanung in der finalen Abstimmung mit der Stadtverwaltung, insbesondere hinsichtlich denkmalrechtlicher Vorgaben, bevor das Projekt den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird.
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