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Schleswig-Holsteins Kultusministerin Prien gab in Rhauderfehn Rückendeckung für die Förderschulen
Der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (rechts im Bild) und die CDU-Landtagskandidatin Silke Kuhlemann (links im Bild) sprachen mit der Kultusministerin aus Schleswig-Holstein Karin Prien (Bildmitte) über Förderschulen und Inklusion. Foto: CDU-Kreisverband Leer
Schleswig-Holsteins Kultusministerin Prien gab in Rhauderfehn Rückendeckung für die Förderschulen
Können Schulen Kinder mit unterschiedlichen Voraussetzungen künftig dort abholen, wo sie stehen? „Ja“, betonten der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele und die CDU-Landtagskandidatin Silke Kuhlemann bei einem Besuch der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU Deutschlands und schleswig-holsteinischen Kultusministerin Karin Prien in Rhauderfehn. Voraussetzung ist eine Bildungspolitik mit Augenmaß. Thiele und Kuhlemann möchten nach der Landtagswahl hierfür Weichenstellungen vornehmen.
„In einem rohstoffarmen Land wie Deutschland ist die schulische und berufliche Bildung von besonderer Bedeutung. Wir können es uns nicht leisten, das junge Menschen erheblich über- oder unterfordert werden“, sagte Prien mit Blick auf die in Niedersachsen landesweit geplanten Schließungen von Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Auch in Ostfriesland sind mehrere Schulen betroffen, unter anderem die Pestalozzischule in Leer. Geschieht nichts, dürfen ab dem Schuljahr 2023/24 keine Schüler mehr aufgenommen werden. Thiele und Kuhlemann machten deutlich, dass die CDU bei einem Wahlsieg in Niedersachsen die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen in Niedersachsen erhalten werde. SPD und Grüne wollen das Auslaufen und damit die Schließung dieser wichtigen Schulform. „Inklusion ist ausdrücklich gewollt, aber hier muss man ganz klar sagen, dass zum einen die Regelschulen mit ihren Lehrern, aber vor allem auch viele Kinder über- oder unterfordert sind“, sagt Thiele. Aus Gesprächen mit Eltern wisse er, dass Eltern betroffener Kinder in großer Sorge sind. Eine erneute dauerhafte Überforderung in allgemeinbildenden Schulen fürchten sie sehr. „Es ist zentraler Bestandteil des freien Elternwillens, dass die Eltern aus ihrer Sicht die bestmögliche Schulform für ihre Kinder wählen können. Die Eltern der Pestalozzischule haben in den vergangenen Wochen eindrucksvoll mit Aktionen, demonstriert, was sie von der geplanten Schließung halten“, so Thiele weiter.
Die schleswig-holsteinische Kultusministerin Karin Prien, die derzeit auch Vorsitzende der Kultusministerkonferenz ist, machte deutlich, dass die Förderschule für das Bildungssystem wichtig sei. Denn gerade Menschen mit Förderbedarf beim Lernen profitieren nach ihren Worten in den Förderschulen von den multiprofessionell aufgestellten Teams mit zahlreichen Sonderpädagogen und kleineren Klassenverbänden. „Nach meiner festen Überzeugung stellt das Wahlrecht der Eltern im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Denn sie folgt dem Grundprinzip des Kindeswohls“, so Prien. Thiele ergänzte: „Die an den allgemeinbildenden Schulen bereitgestellten Lehrkraftstunden zur Förderung von Schülerinnen und Schülern reichen nicht aus, um den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf sicherzustellen“. Thiele und Kuhlemann machten deutlich, dass die CDU-Kreistagsfraktion alles daransetzen werde, die Pestalozzischule in Leer zu erhalten.
Die anwesende Vorsitzende des Kreiselternrates Leer, Britta de Buhr-Hollatz, dankte ausdrücklich für die Positionierung für die Förderschulen, die vollumfänglich der Position auch des Kreiselternrates entspreche.
Weitere Themen des Abends waren die Verbesserung der Unterrichtsversorgung, die Entlastung der Schulleiter und Lehrkräfte durch Verwaltungspersonal, die weitere Digitalisierung der Schulen und die Vermittlung von Alltagskompetenzen in den Schulen.
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Baum- und Strauchschnittabfuhr 2026 im Landkreis Leer: Alle Termine und Regeln im Überblick
Kostenlose Abholung in Rhauderfehn, Westoverledingen, Leer und weiteren Gemeinden: Der Landkreis Leer beginnt am 2. November 2026 mit der herbstlichen Baum- und Strauchschnittabfuhr. Bis Ende November können Bürger ihren gebündelten Baum- und Strauchschnitt an den jeweiligen Abfuhrterminen zur Abholung bereitstellen. Dabei gelten bestimmte Vorgaben für Länge, Durchmesser, Gewicht und Bindematerial.
Landkreis Leer. Wenn im Herbst Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden, fällt in vielen Gärten eine größere Menge an Ästen und Zweigen an. Damit diese ordnungsgemäß entsorgt werden können, organisiert der Landkreis Leer auch im Herbst 2026 wieder eine kostenlose Baum- und Strauchschnittabfuhr. Der erste Abfuhrtermin ist am 2. November in der Gemeinde Rhauderfehn. Anschließend folgen die weiteren Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Kreisgebiet. Die Abfuhr endet Ende November mit den Terminen in der Stadt Leer und auf der Insel Borkum.
Damit die Abholung reibungslos funktioniert, müssen die Gartenabfälle rechtzeitig und entsprechend den geltenden Vorgaben am Straßenrand bereitliegen.
Baum- und Strauchschnittabfuhr 2026: Alle Termine im Überblick
Die Abfuhr erfolgt je nach Gemeinde und teilweise auch nach Ortsteilen an unterschiedlichen Tagen. Für die Planung der Gartenarbeiten sollten die jeweiligen Termine beachtet werden.
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Datum |
Gemeinde / Stadt und Ortsteile |
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2. November 2026 |
Gemeinde Rhauderfehn |
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3. November 2026 |
Gemeinde Ostrhauderfehn |
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4. November 2026 |
Gemeinde Westoverledingen – nördlicher Bereich |
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5. November 2026 |
Gemeinde Westoverledingen – südlicher Bereich |
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6. November 2026 |
Samtgemeinde Jümme |
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9. November 2026 |
Gemeinde Jemgum |
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9. November 2026 |
Gemeinde Bunde: Dollart sowie Bunderhee teilweise – Deichstraße, Heesterweg und Molkereistraße |
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10. November 2026 |
Gemeinde Bunde: Bunde, Bunderhee, Boen und Wymeer |
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11. November 2026 |
Stadt Weener: Holthusen, Holthuserheide, Stapelmoor, Diele, Vellage, Halte und Tichelwarf |
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12. November 2026 |
Stadt Weener: Stadtgebiet |
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13. November 2026 |
Stadt Weener: Möhlenwarf, Weenermoor, Beschotenweg, St. Georgiwold, Kirchborgum, Ferstenborgum und Middelstenborgum |
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16. November 2026 |
Samtgemeinde Hesel |
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17. November 2026 |
Gemeinde Uplengen |
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18. November 2026 |
Gemeinde Moormerland: Warsingsfehn und Neermoor Kolonie |
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19. November 2026 |
Gemeinde Moormerland: Oldersum, Rorichum, Tergast, Gandersum, Terborg, Neermoor und Veenhusen |
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20. November 2026 |
Gemeinde Moormerland: Hatshausen, Boekzetelerfehn und Jheringsfehn |
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23. bis 27. November 2026 |
Stadt Leer |
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23. bis 27. November 2026 |
Insel Borkum |
Für die Stadt Leer und die Insel Borkum gilt eine Besonderheit: Die Abholung des Baum- und Strauchschnitts erfolgt dort jeweils am Tag der regulären Hausmüllabfuhr.

Diese Regeln gelten für die kostenlose Abholung
Damit Äste und Sträucher bei der herbstlichen Abfuhr mitgenommen werden, müssen sie ordnungsgemäß gebündelt sein. Außerdem gelten klare Vorgaben für die Größe und das Gewicht der Bündel.
Die wichtigsten Regeln im Überblick:
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Bereitstellung: Der gebündelte Baum- und Strauchschnitt muss am jeweiligen Abfuhrtag spätestens bis 6 Uhr morgens am Straßenrand liegen.
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Verkehrssicherheit: Das Material ist so zu platzieren, dass der öffentliche Verkehr nicht behindert wird.
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Maximale Länge: Die einzelnen Bündel dürfen höchstens zwei Meter lang sein.
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Durchmesser: Mitgenommen werden Äste und Sträucher mit einem Durchmesser von maximal 15 Zentimetern.
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Gewicht: Ein Bündel darf nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen.
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Bindematerial: Zum Bündeln dürfen ausschließlich Stroh- oder Bastband verwendet werden. Kunststoffband ist nicht erlaubt.
Wer den Baum- und Strauchschnitt bereits vor dem Abfuhrtag vorbereitet, sollte darauf achten, dass die Bündel diese Vorgaben erfüllen. So lässt sich vermeiden, dass Material bei der Abholung zurückbleibt.
Diese Gartenabfälle werden nicht mitgenommen
Nicht alle bei der Gartenarbeit anfallenden Abfälle können über die kostenlose Baum- und Strauchschnittabfuhr entsorgt werden. Von der Abholung ausgeschlossen sind Baumstubben, Gartenabfälle in Säcken sowie Baumstämme, die zu dick sind und die vorgegebenen Maße überschreiten.
Auch Strauchschnitt aus Gartenbaubetrieben und Baumschulen wird nicht mitgenommen. Gleiches gilt für Schnittgut von gewerblich genutzten Grundstücken.
Die Abfuhr ist damit auf gebündelte Äste und Sträucher aus dem zugelassenen Bereich beschränkt. Wer andere Gartenabfälle entsorgen möchte, sollte sich über die dafür vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten informieren.
Abfuhrtermine online prüfen und Abfallberatung kontaktieren
Wer sich über den genauen Abfuhrtermin für seinen Wohnort informieren möchte, kann die Termine online auf der Internetseite der Abfallwirtschaft einsehen.
Weitere Informationen gibt es unter:
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Abfuhrtermine: www.all-leer.de/abfuhrtermine
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Kostenlose Servicenummer der Abfallberatung: 0800 – 9 25 24 23
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de
Mit der kostenlosen Baum- und Strauchschnittabfuhr bietet der Landkreis Leer auch im Herbst 2026 eine Möglichkeit, anfallende Äste und Sträucher ordnungsgemäß zu entsorgen. Entscheidend ist, den jeweiligen Abfuhrtermin einzuhalten und das Schnittgut rechtzeitig, gebündelt und nach den geltenden Vorgaben am Straßenrand bereitzulegen.
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Bundespolizei Bunde: Anja Troff-Schaffarzyk begleitet Grenzkontrollen und kritisiert bauliche Mängel
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk sprach mit dem Polizeidirektor Michael Schimkatis über die alltäglichen Abläufe und Herausforderungen bei der Bundespolizei Bunde, insbesondere erneut über die baulichen Mängel der Dienststelle. Foto: Bundespolizei
Bundespolizei Bunde: Anja Troff-Schaffarzyk begleitet Grenzkontrollen und kritisiert bauliche Mängel
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk hat bei einer mehrstündigen Hospitation die Arbeit der Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze kennengelernt. Neben den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen standen moderne Polizeidrohnen, die personelle Situation und erhebliche bauliche Mängel der Dienststelle im Mittelpunkt.
Bunde. Wie arbeitet die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze, welche technischen Möglichkeiten kommen zum Einsatz und vor welchen Herausforderungen stehen die Polizeikräfte vor Ort? Diesen Fragen ist die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk bei einer mehrstündigen Hospitation bei der Bundespolizei in Bunde nachgegangen. Dabei begleitete sie die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen und tauschte sich mit den Einsatzkräften über deren Arbeitsalltag aus.
Ziel des Besuchs war es, sich direkt vor Ort ein Bild von den Abläufen und Anforderungen des grenzpolizeilichen Einsatzes zu machen. Statt im Plenarsaal in Berlin verbrachte die Abgeordnete mehrere Stunden an der deutsch-niederländischen Grenze.
Austausch mit Polizeidirektor Michael Schimkatis
Im Rahmen des Besuchs sprach Anja Troff-Schaffarzyk mit Polizeidirektor Michael Schimkatis, dem Leiter der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, über die aktuelle Einsatzlage und die personelle Situation der Bundespolizei. Auch die technischen Möglichkeiten bei der Überwachung des Grenzraums waren Thema des Gesprächs.
Besondere Aufmerksamkeit galt den erheblichen baulichen Mängeln der Dienststelle in Bunde. Nach Angaben im Zusammenhang mit dem Besuch entspricht der aktuelle Zustand der Liegenschaft nicht den zeitgemäßen Anforderungen an eine Polizeidienststelle. Eine dringende Verbesserung sei erforderlich, um angemessene Bedingungen für die Unterbringung der eingesetzten Polizeikräfte zu schaffen.
Damit standen neben den unmittelbaren Aufgaben der Grenzkontrolle auch die Rahmenbedingungen im Mittelpunkt, unter denen die Beamtinnen und Beamten ihren Dienst leisten.
Polizeidrohnen sollen die Grenzüberwachung unterstützen
Besonders beeindruckt zeigte sich Anja Troff-Schaffarzyk von der Vorführung einer Polizeidrohne. Die Bundespolizei erprobt deren Einsatz derzeit zur Aufklärung und Überwachung im Grenzgebiet.
Die moderne Technik soll dabei helfen, die Lage im Grenzraum schneller zu erfassen und die verfügbaren Einsatzkräfte gezielter einzusetzen.
„Der Einsatz von Drohnen zeigt, wie wichtig moderne Technik für eine effiziente und zielgerichtete Grenzüberwachung ist“, erklärte die Bundestagsabgeordnete.
Gleichzeitig betonte sie, dass der Einsatz solcher Technik stets innerhalb rechtsstaatlicher Standards und unter Achtung der Grundrechte erfolgen müsse.
Abgeordnete begleitet mobile Grenzkontrolle
Im Anschluss an die Gespräche begleitete Anja Troff-Schaffarzyk die Bundespolizeibeamten bei einer mobilen Grenzkontrolle. Dadurch erhielt sie einen unmittelbaren Einblick in die täglichen Arbeitsabläufe und die praktischen Herausforderungen des grenzpolizeilichen Einsatzes.
Die Abgeordnete würdigte dabei insbesondere die Professionalität und das Engagement der Einsatzkräfte.
„Dieser Einblick hat mir gezeigt, mit welcher Professionalität und welchem persönlichen Einsatz die Kolleginnen und Kollegen vor Ort ihre Arbeit wahrnehmen. Oft unter hohem Druck und mit Herausforderungen, aber immer mit großer Verantwortung“, sagte Anja Troff-Schaffarzyk.
Sie zollte den Beamtinnen und Beamten ausdrücklich ihren Respekt für ihre Arbeit, die teilweise unter schwierigen Bedingungen stattfinde.
Gute Ausstattung und angemessene Arbeitsbedingungen gefordert
Nach der Hospitation unterstrich die SPD-Bundestagsabgeordnete die Bedeutung einer gut ausgestatteten und handlungsfähigen Bundespolizei für die innere Sicherheit und den Grenzschutz. Dazu gehören aus ihrer Sicht sowohl moderne technische Möglichkeiten als auch geeignete Rahmenbedingungen für die eingesetzten Polizeikräfte.
Die bei dem Besuch angesprochenen baulichen Mängel der Dienststelle in Bunde verdeutlichen dabei die Bedeutung der Infrastruktur für die tägliche Polizeiarbeit.
Anja Troff-Schaffarzyk kündigte an, sich auch weiterhin in Berlin für eine gut ausgestattete Bundespolizei einzusetzen. Abschließend dankte sie den Beamtinnen und Beamten für ihre Arbeit und ihr Engagement, das sie teilweise unter schwierigen Bedingungen leisten.
Der Besuch bot der Abgeordneten damit Einblicke in die praktische Umsetzung der Grenzkontrollen, den möglichen Einsatz neuer Überwachungstechnik und die Herausforderungen, mit denen die Bundespolizei im Grenzraum konfrontiert ist.
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Friesenbrücke: Neue Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer – wann die Brücke geöffnet wird
Friesenbrücke: Neue Informationen zu den Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer
Friesenbrücke zwischen Weener und Westoverledingen: Geh- und Radweg montags bis samstags von 6.14 bis 22.42 Uhr und sonntags von 7.14 bis 22.42 Uhr nutzbar. Brückenöffnungen für den Schiffsverkehr erfolgen bei Bedarf in bestimmten Zeitfenstern.
Für die Nutzung der Friesenbrücke gibt es neue Informationen zu den Zeiten, in denen Fußgänger und Radfahrer die Brücke überqueren können. Der Geh- und Radweg ist an sechs Tagen in der Woche bereits ab 6.14 Uhr geöffnet. Sonntags beginnt die Nutzungszeit um 7.14 Uhr. An allen Tagen ist die Überquerung bis 22.42 Uhr möglich.
Friesenbrücke: Diese Nutzungszeiten gelten
Die Friesenbrücke kann von Fußgängern und Radfahrern zu folgenden Zeiten genutzt werden:
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Montag bis Samstag: 6.14 bis 22.42 Uhr
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Sonntag: 7.14 bis 22.42 Uhr
Innerhalb dieser Nutzungszeiten kann die Brücke in bestimmten Zeitfenstern geöffnet werden, wenn Schiffe passieren müssen. Damit wird der erforderliche Schiffsverkehr ermöglicht.
Brückenöffnung für den Schiffsverkehr zwischen Minute 50 und Minute 14
Wenn eine Öffnung der Friesenbrücke erforderlich ist, erfolgt diese im Zeitfenster von Minute 50 einer Stunde bis Minute 14 der darauffolgenden Stunde.
Wichtig ist dabei: Bei diesen Angaben handelt es sich nicht um feste Öffnungszeiten, sondern um Zeiträume, in denen eine Öffnung bei Bedarf möglich ist. Ob die Brücke tatsächlich geöffnet wird, hängt davon ab, ob ein Schiff passieren muss.
Ist keine Durchfahrt für ein Schiff erforderlich, bleibt die Friesenbrücke geschlossen und kann von Fußgängern und Radfahrern durchgängig genutzt werden.
Friesenbrücke: Nutzung abhängig vom Schiffsverkehr
Für Fußgänger und Radfahrer bedeutet diese Regelung, dass die Friesenbrücke während der angegebenen Nutzungszeiten grundsätzlich zur Verfügung steht. Unterbrechungen sind möglich, wenn eine Schiffspassage eine Öffnung der Brücke erforderlich macht.
Wer die Friesenbrücke für eine Überquerung nutzen möchte, sollte deshalb berücksichtigen, dass die genannten Zeitfenster für mögliche Brückenöffnungen keine verbindlichen Öffnungszeiten darstellen. Entscheidend ist, ob tatsächlich Schiffsverkehr die Öffnung notwendig macht.
Die neuen Informationen schaffen damit Klarheit über die regulären Nutzungszeiten des Geh- und Radwegs sowie über die Zeiträume, in denen eine Öffnung der Friesenbrücke für den Schiffsverkehr erfolgen kann.
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