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Schulanfang: Verkehrswachten und Brandkasse warnen mit Spannbändern „Tempo runter!“
Im Hause der Brandkasse wurden den beiden Vertretern der fünf ostfriesischen Verkehrswachten die neuen Warnbanner übergeben (v.l.n.r.): Hans-Friedel Walther (Vors. VW Aurich), Signe Foetzki (Pressesprecherin der Brandkasse) und Hajo Reershemius (Gebietsbeauftragter der Ostfriesischen VWs und Vors. VW Norden)
Schulanfang: Verkehrswachten und Brandkasse warnen mit Spannbändern „Tempo runter!“
Übergabe von 100 neuen Spannbändern
Das Ferienende steht vor der Tür – und damit auch das Aufeinandertreffen der Schülerinnen und Schüler. In diesen relativ gesehen ‚kontaktärmeren‘ Zeiten, in denen vielleicht auch eine Urlaubsreise nicht stattfand, kann es jetzt im Verkehrsgeschehen ganz besonders ‚wuselig’ zugehen. Daraufhin entschieden sich die ostfriesischen Verkehrswachten und die Brandkasse für das vermehrte Aufhängen von Warnspannbändern an Straßen: Die Verkehrswachten erhielten 100 neue Spannbänder im Wert von rund 3.500 Euro von der Brandkasse. Mit den Worten ‚Schulanfang! Tempo runter‘ sollen Verkehrsteilnehmende gerade im Bereich von Grundschulen sensibilisiert werden.
Seit 1999 unterstützt die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse die Ostfriesischen Verkehrswachten — unter anderem mit der Finanzierung von Warn-Spannbändern. Jetzt haben beide Institutionen neue Banner aufgelegt, die auf den Schulanfang hinweisen. Hajo Reershemius, Gebietsbeauftragter der ostfriesischen Verkehrswachten, erläutert die Hintergründe der Aktion: „Wir wollen wieder gemeinsam für mehr Sicherheit im ostfriesischen Straßenverkehr sorgen! Es wird nicht mehr lange dauern und wir haben insgesamt 1.000 Banner für die Sicherheit von der Brandkasse erhalten. Diese große Anzahl ist der Tatsache geschuldet, dass der Einsatz trotz hochwertiger Qualität nur zeitlich begrenzt ist. Neben der allgemeinen Abnutzung spielen leider Sachbeschädigungen und das widerrechtliche Entfernen immer wieder eine Rolle. Die Banner sollen überall dort platziert werden, wo Kinder ihren Schulweg zu Fuß oder mit dem Rad absolvieren. Wir alle wissen, dass die ersten Tage nach einer Ferienzeit eine besondere Gefährdung darstellen. Unser Appell deshalb an die Kraftfahrzeugfahrerinnen und ‑fahrer: Geben Sie Acht!“
Ostfrieslandweiter Rückgang von Unfallzahlen um 21 %
„Wir haben uns wieder auf die Unfallzahlen von Personenschäden bei den ‚Kleinsten‘, den Kindern im Alter bis 14 Jahre, in ganz Ostfriesland konzentriert“ informiert Signe Foetzki, Pressesprecherin der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse. „In den letzten 5 Jahren sind diese Unfälle um insgesamt 21 % gesunken. Das freut uns richtig! Lagen sie in 2017 noch bei 275 Personen, trugen sich 2021 218 Unfälle zu. Dabei wurden Beteiligte leicht (198 bzw. 143) bis schwer (27 bzw. 13) verletzt. Natürlich gab es Corona-bedingt teilweise nur eingeschränkten Unterricht – dafür fehlte allen aber auch das alltägliche ‚Training‘. Und natürlich geht es uns um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Aber besonders für Kinder ist Straßenverkehr richtiger Stress – sie sind manchmal einfach spontan, leichtsinnig oder überfordert.“
Schulanfang wird ‚wuselig‘
„Die Kinder freuen sich schon auf das Wiedersehen in den Klassen – gerade nach der doch noch ‚kontaktärmeren‘ Zeit, in der unter Umständen auch eine Ferienreise nicht stattfinden konnte. Jetzt wird es vor den Schulen wohl wieder sehr wuselig. In diesem Umfeld hängen wir die Warnbanner auf“ ergänzt Hans-Friedel Walther, Vorsitzender der Verkehrswacht Aurich. „Insgesamt gibt es in Ostfriesland 124 Grundschulen mit rund 12.500 ‚kleinen Ostfriesinnen und Ostfriesen‘. Wir insgesamt fünf Verkehrswachten warnen flächendeckend. Bunte, tanzende Buchstaben und abgebildete Kinder sprechen die Menschen emotional an und sensibilisieren für die aktuelle Gefahrensituation!“
Schulweg zur Einschulung üben
Über 4.000 Fünf- bis Siebenjährige werden in Ostfriesland in der nächsten Woche eingeschult. Neu für die Erstklässlerinnen und ‑klässler ist nicht nur das Rechnen, Schreiben und Lesen, sondern auch der tägliche Weg zur Schule. “Der richtige Schulweg und das entsprechende Verhalten muss genauso wie das ABC und das Einmaleins gelernt werden“ gibt Foetzki zu bedenken. „Am besten üben die ABC-Schützen vor Schulbeginn mit den Eltern. Die Gefahrenpunkte müssen ihnen erklärt werden. Und es ist wichtig, nicht die schnellste, sondern die sicherste Route zu wählen. Am besten werden die Kleinen in der ersten Zeit noch begleitet und so der Lernerfolg beobachtet.“
Brems- bzw. Anhalteweg berücksichtigen
„Unser Ansatz ist die Aufklärung! Wir appellieren an Vernunft und Einsicht der Kraftfahrer. Denken Sie einfach an das Thema ‚Bremsweg‘! Bei zum Beispiel 30 km/h beträgt der Brems- bzw. Anhalteweg bis zu 12 Meter, bei 50 km/h bis zu 25 Meter. Was davon abhängt, in welchem Zustand Ihre Bremsen, Ihre Reifen oder auch der Straßenbelag sind und ob Sie eine Vollbremsung, eine sogenannte ‚Gefahrenbremsung‘, vollziehen! Das ist wahnsinnig weit – gehen Sie zu Fuß einmal solch eine Strecke!“, so Reershemius. Er hofft: „Wir wollen mit den Bannern auf die Gefahren hinweisen. Gleichwohl sind wir nicht blauäugig, weshalb sich die Verkehrswachten schon seit langem unter anderem ausdrücklich für mehr Geschwindigkeitsbegrenzungen und ‑überprüfungen einsetzen. Wer nicht lernen will, soll zahlen!“
Insgesamt 900 Spannbänder für ostfriesische Sicherheit
Christiane Büchner, Sachbearbeiterin Prävention bei der Polizei Norden freut sich auf die neuen Spannbänder: „Die Nachfrage von den Schulen bezüglich der Banner ist groß. Gemeinsam lassen wir uns immer wieder Aktionen einfallen, um die Verkehrsteilnehmenden auf unsere Kleinsten aufmerksam zu machen. So freut sich u.a. auch die Grundschule Leezdorf schon sehr auf die neuen Warnhinweise, die sie in diesem Jahr erstmalig aufhängen.“ Weitere an den Bannern interessierte Einrichtungen können sich an ihre regionale Verkehrswacht wenden:
Aurich: info@verkehrswacht-aurich.de
Wittmund: klauswilbers@aol.com
Leer: verkehrswacht-leer@web.de
Norden: verkehrswacht-norden@ewe.net
Emden: holger.gaertner@polizei.niedersachsen.de
Hajo Reershemius schildert abschließend: „Finanziert wurden die 100 Spannbänder wieder ausschließlich von der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse. Insgesamt haben wir schon über 900 (!) Warn-Spannbänder von der Brandkasse erhalten und dafür bedanken wir uns von ganzem Herzen. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass die Banner ihren richtigen Standort nicht allein finden. Viele fleißige Hände, ob Hausmeister der vielen Schulen, Fördervereine, Ortsvorstehende und nicht zuletzt Mitarbeitende der Bauhöfe fassen mit an, suchen nach den richtigen Standorten und betreuen die aufgehängten Banner. Auch diesen fleißigen Helfenden gilt ein großes Dankeschön!“
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
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Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
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Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
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Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
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