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Ver­kehrs­wach­ten + Brand­kas­se sichern 5.000 Kin­dern über­ar­bei­te­te Radfahrausbildung

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Die Vor­sit­zen­den der ost­frie­si­schen Ver­kehrs­wach­ten freu­en sich über das neue Unter­richts­ma­te­ri­al im „Rekord-Wert“ von rund 22.750 Euro (v.l.n.r.): Clau­dia Wil­ting (Lei­te­rin der Grund­schu­le Tan­nen­hau­sen), Hans-Gün­ter Jel­ting (VW Leer), Hans-Frie­del Walt­her (VW Aurich), Hajo Reer­s­he­mi­us (VW Nor­den und Gebiets­be­auf­trag­ter der ost­frie­si­schen VWs), Ber­told Tuit­jer (VW Emden), Klaus Wil­bers (VW Witt­mund)  und Signe Foetz­ki (Pres­se­spre­che­rin der Brandkasse)

Aus­bil­dungs­ma­te­ri­al im Wert von 22.750 Euro ost­fries­land­weit überreicht

Ver­kehrs­wach­ten + Brand­kas­se sichern 5.000 Kin­dern über­ar­bei­te­te Radfahrausbildung

Für 5.000 ‚klei­ne Ost­frie­sin­nen und Ost­frie­sen‘ in der 3. und 4. Schul­klas­se erhal­ten die Ost­frie­si­schen Ver­kehrs­wach­ten durch die Ost­frie­si­sche Land­schaft­li­che Brand­kas­se diver­ses über­ar­bei­te­tes Unter­richts­ma­te­ri­al für die Rad­fahr­aus­bil­dung – neben den ‚Papier­versionen‘ wie­der mit Online-Übungs­por­ta­len. Die rund 130 Grund­schu­len in Ost­fries­land bekom­men bei den Ver­kehrs­wächt­lern auf Anfor­de­rung das Mate­ri­al im Wert von 22.750 Euro kos­ten­los. Damit ist die ost­frie­si­sche Rad­fahr­aus­bil­dung zum ach­ten Mal in Fol­ge für ein wei­te­res Jahr gesi­chert!

„Es ist wie­der so weit: Unse­re jähr­li­che Rad­fahr­prü­fung in den Grund­schu­len ‚steht vor der Tür‘. Eine Her­aus­for­de­rung, die schon meh­re­re Gene­ra­tio­nen beglei­tet. Und schon jetzt haben Schu­len Ihren Bedarf dar­an bei uns ange­mel­det“; schil­dert Hajo Reer­s­he­mi­us, Gebiets­be­auf­trag­ter der ost­frie­si­schen Ver­kehrs­wach­ten. „Nach dem Beschluss des Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums müs­sen Schü­le­rin­nen und Schü­ler der 3. oder 4. Klas­se an einer Rad­fahr­aus­bil­dung teil­neh­men! Unser Ziel ist es, den Kin­dern die Ver­kehrs­re­geln nahe­zu­brin­gen und sie zu ver­ant­wor­tungs­vol­len Ver­kehrs­teil­neh­men­den zu erzie­hen. Unse­re bis­he­ri­gen Unter­la­gen zur Rad­fahr­aus­bil­dung mit Online­por­ta­len für das Ler­nen zu Hau­se erwie­sen sich in den letz­ten Jah­ren als sehr hilf­reich für Lehr­kräf­te und Schul­kin­der — gera­de auch in der Zeit des Home-Schoo­lings. Bei dem Ein­satz des jetzt über­ar­bei­te­ten Mate­ri­als unter­stützt uns zum Glück die Brand­kas­se, ohne die es kos­ten­lo­se Rad­fahr­me­di­en für ganz Ost­fries­land nicht gäbe.“

Dar­an knüpft Signe Foetz­ki, Pres­se­spre­che­rin der Brand­kas­se: „Pünkt­lich zu den anste­hen­den  Fahr­rad­prü­fun­gen in den Schu­len erhal­ten die Ver­kehrs­wach­ten heu­te von uns jeweils 5.000 Arbeits­hef­te, Übungs­bö­gen, Test­bö­gen, Auf­kle­ber und Fahr­rad­päs­se für die ‚neu­en‘ Dritt- und Viert­kläss­ler.“ Zum ach­ten Mal in Fol­ge ist der gesamt-ost­frie­si­sche Schul­jah­res­be­darf gesi­chert. Das Ziel von Ver­kehrs­wacht und Brand­kas­se ist das Ver­mei­den von Unfäl­len. „Fahr­rä­der haben lei­der kei­ne Knautsch­zo­ne!“, so Foetz­ki. „Und je frü­her unse­re Kin­der es ler­nen, sich sicher im Stra­ßen­ver­kehr zu ver­hal­ten, des­to bes­ser! Wir freu­en uns unglaub­lich dar­über, dass die Rad­fahr-Unfall­zah­len der letz­ten acht Jah­re mit Kin­dern bis 14 Jah­re ins­ge­samt rück­läu­fig sind und es glück­li­cher­wei­se zu kei­nem Unfall mit Todes­fol­ge kam!“

Hans-Frie­del Walt­her, Vor­sit­zen­der der Ver­kehrs­wacht Aurich, infor­miert: „Betrach­ten wir aus­schließ­lich ein­mal die Ziel­grup­pe ‚Kin­der bis 14 Jah­re‘: Bun­des­weit kam es hier laut Sta­tis­ti­schem Bun­des­amt in dem Jahr 2021 im Stra­ßen­ver­kehr zu 8.466 Rad­fahr­un­fäl­len mit Per­so­nen­schä­den. Ost­fries­land­weit gab es in 2021 ins­ge­samt 124 Kin­der-Rad­fahr­un­fäl­le. Zum Ver­gleich gab es die letz­ten Jah­re vor und mit unse­rem Unter­richts­ma­te­ri­al in Ost­fries­land in 2014 158 und in 2019 140 sol­cher Unfäl­le. Von den vor­her genann­ten 124 betrof­fe­nen Kin­dern wur­den 7 schwer und 79 leicht ver­letzt. Jedoch ist die Teil­nah­me am Ver­kehr mit all sei­nen Risi­ken ein Stück Lebens­er­fah­rung, die unse­re Kin­der machen müs­sen. Und hier ist jeder ein­zel­ne Ver­kehrs­teil­neh­men­de als Vor­bild gefragt!“

Die Rad­fahr­aus­bil­dung kom­bi­niert das Arbeits­heft mit einem digi­ta­len Übungs­por­tal! „Metho­disch-abwech­se­lungs­reich wer­den Aus­bil­dungs­in­hal­te ver­mit­telt: Grund­la­gen (z.B. ver­kehrs­si­che­re Fahr­rä­der, Fahr­rad­we­ge und –hel­me), Fah­ren im Stra­ßen­ver­kehr (z.B. Vor­fahrts­re­geln, Kreis­ver­kehr), Gefah­ren (z.B. lin­ke Rad­we­ge, Tote Win­kel) und was sonst noch wich­tig ist (z.B. Ers­te Hil­fe)“, begeis­tert sich Reer­s­he­mi­us. „Die lei­der ein­ge­schränk­te Moto­rik bei vie­len ‚Klei­nen‘ erschwert zusätz­lich das siche­re eige­ne Ver­hal­ten im Stra­ßen­ver­kehr – für Eltern mit­un­ter eine über­ra­schen­de Erkenntnis!“

„Rei­ne Mal­bü­cher sind hier out – und ohne per­so­na­li­sier­ten Ava­tar geht heu­te nichts mehr“, ergänzt Signe Foetz­ki. „Mit indi­vi­du­el­len Code­num­mern zur Ein­wahl in Übungs-Por­ta­le und QR-Codes kön­nen Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowohl im Unter­richt als auch zu Hau­se online eigen­stän­dig üben. Fil­me, diver­se Zuord­nungs­übun­gen, Spie­le, Rät­sel und Bewe­gungs­an­re­gun­gen ste­hen zur Ver­fü­gung. Und das jetzt nagel­neue Umwelt- und Nach­hal­tig­keits-Kapi­tel sen­si­bi­li­siert her­vor­ra­gend!“

Die Stich­wor­te nimmt Clau­dia Wil­ting, Lei­te­rin der Grund­schu­le Tan­nen­hau­sen, gern auf: „In unse­rem Unter­richt bemer­ken wir in den letz­ten Jah­ren ins­ge­samt deut­li­che Ver­bes­se­run­gen des Ver­hal­tens der Kin­der. Unse­re Schu­le liegt an einer stark fre­quen­tier­ten Lan­des­stra­ße zur Nord­see­küs­te, auf der oft viel zu schnell gefah­ren wird. Mei­ne Kol­le­gin­nen und ich sind immer wie­der erstaunt und stolz, wie gut sich die Kin­der ver­hal­ten und wie­viel Obacht ins­ge­samt an den Tag gelegt wird! Durch die neu­en Unter­la­gen schnei­den Schü­le­rin­nen und Schü­ler bei Lern­kon­trol­len bes­ser ab, schwä­che­re pro­fi­tie­ren von dem Übungs­por­tal und der Unter­richt an sich mit dem The­ma ‚Mobi­li­täts­er­zie­hung‘ ist ein­fach attrak­ti­ver. Und das Por­tal bezieht die Eltern mit ein, die dort erfah­ren, wie sie ihre Kin­der beim Ler­nen unter­stüt­zen kön­nen. An alle Schul­lei­ten­den kann ich nur appel­lie­ren, ihren Mate­ri­al-Bedarf bei ihrer Ver­kehrs­wacht vor Ort zu melden.“

 

Die Ansprech­part­ner vor Ort:                                                 

Aurich:                                

info@verkehrswacht-aurich.de 

Emden:                

heinzwweber@aol.com                                             

Leer:                     

verkehrswacht-leer@web.de

Nor­den:              

verkehrswacht-norden@ewe.net          

Witt­mund:         

klauswilbers@aol.com

 

Rund 35.000 Kin­der seit 2016 versorgt

„Wir hören von vie­len Leh­ren­den in ganz Ost­fries­land von sol­chen Erfolgs­er­leb­nis­sen“, erläu­tert Foetz­ki. „Immer­hin haben wir die gesam­ten Unter­la­gen seit 2016 schon rund 35.000 Kin­dern und den ver­ant­wort­li­chen 200 Grund­schul­lehr­kräf­ten zur Ver­fü­gung gestellt bzw. lie­fern sie ab sofort aus! Und wir reden dabei von einem Wert von rund 130.000 Euro. Die Ver­kehrs­wach­ten tra­gen einen Teil, den ‚Löwen­an­teil‘ über­neh­men wir! Selbst­ver­ständ­lich ist jeder Unfall ein Unfall zu viel – aber es kann ja nie­mand die durch rich­ti­ges Ver­hal­ten ver­hin­der­ten, unge­sche­he­nen Unfäl­le zählen!“

„In unse­rer Prä­ven­ti­ons­ar­beit füh­len wir uns immer bestä­tigt, wenn wir rich­ti­ges Ver­hal­ten im Stra­ßen­ver­kehr beob­ach­ten! Der Erfolg macht uns stolz und ist Ansporn, unser ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment fort­zu­set­zen“. ergänzt Walt­her. „Zum Abschluss der Rad­fahr­aus­bil­dung müs­sen die Kin­der 20 Fra­gen auf dem Test­bo­gen beant­wor­ten. Und danach ‚doku­men­tie­ren‘ der offi­zi­ell von uns über­reich­te Fahr­rad-Pass und der Auf­kle­ber die erfolg­rei­che Teil­nah­me an der Aus­bil­dung — und sind für die Mäd­chen und die Jun­gen ein ver­dien­ter Lohn, auf den auch sie sehr, sehr stolz sind.“

„Gera­de im länd­li­chen Bereich gibt es vie­le Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die auf­grund des gerin­gen Ver­kehrs-auf­kom­mens weni­ge Gele­gen­hei­ten haben, die Regeln des Stra­ßen­ver­kehrs zu üben. Am bes­ten stei­gen Eltern als Vor­bild selbst aufs Rad!“ Reer­s­he­mi­us resü­miert: „Hier in Ost­fries­land wird das gesam­te Unter­richts­ma­te­ri­al den Schu­len kos­ten­los von den Ver­kehrs­wach­ten zur Ver­fü­gung gestellt. Wie­der ein­mal durch die Unter­stüt­zung der Brand­kas­se, die damit eine kon­ti­nu­ier­li­che Aus­stat­tung sichert. Und dafür bedan­ken wir uns auch im Namen der Eltern und Lehrkräfte!


 

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Waf­fen- und Mes­ser­ver­bo­te an Haupt­bahn­hö­fen: Das gilt jetzt für Reisende

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Waf­fen- und Mes­ser­ver­bo­te an Haupt­bahn­hö­fen: Was Rei­sen­de in Bre­men, Ham­burg und Han­no­ver beach­ten müssen

Wer im Okto­ber 2026 mit der Bahn unter­wegs ist und die Haupt­bahn­hö­fe in Bre­men, Ham­burg oder Han­no­ver ansteu­ert, soll­te sich vor Fahrt­an­tritt über die gel­ten­den Waf­fen- und Mes­ser­ver­bo­te infor­mie­ren. An meh­re­ren gro­ßen Bahn­hö­fen gel­ten beson­de­re Rege­lun­gen zum Mit­füh­ren von Mes­sern, Waf­fen und ande­ren gefähr­li­chen Gegenständen.

Die Bun­des­po­li­zei­di­rek­ti­on Han­no­ver hat ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gun­gen ver­län­gert. Betrof­fen sind unter ande­rem der Haupt­bahn­hof Bre­men, der Ham­bur­ger Haupt­bahn­hof sowie wei­te­re Ham­bur­ger Bahn­hö­fe und der Haupt­bahn­hof Han­no­ver. Die jewei­li­gen All­ge­mein­ver­fü­gun­gen legen fest, wel­che Gegen­stän­de in den genann­ten Berei­chen nicht mit­ge­führt wer­den dür­fen und wel­che räum­li­chen Gel­tungs­be­rei­che gelten.

Bre­men: Mit­führ­ver­bot am Haupt­bahn­hof verlängert

Für den Haupt­bahn­hof Bre­men wur­de die bestehen­de All­ge­mein­ver­fü­gung zum Mit­führ­ver­bot ver­län­gert. Ver­bo­ten ist dort grund­sätz­lich das Mit­füh­ren von gefähr­li­chen Werk­zeu­gen, Schuss­waf­fen, Schreck­schuss­waf­fen, Hieb‑, Stoß- und Stich­waf­fen sowie Mes­sern aller Art.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung gilt grund­sätz­lich für alle Per­so­nen. Aus­nah­men sind in Zif­fer 3.2 der All­ge­mein­ver­fü­gung geregelt.

Die Ein­hal­tung der Rege­lung wird durch Ein­satz­kräf­te der Bun­des­po­li­zei überwacht.

Gel­tungs­zeit­raum in Bremen

Die All­ge­mein­ver­fü­gung gilt:

Don­ners­tag, 1. Okto­ber 2026, 00:00 Uhr, bis Sams­tag, 31. Okto­ber 2026, 24:00 Uhr.

Der räum­li­che Gel­tungs­be­reich umfasst den gesam­ten Gebäu­de­teil des Bre­mer Haupt­bahn­hofs ein­schließ­lich der Bahn­stei­ge.

Aus­ge­nom­men ist die Pas­sa­ge „Bür­ger­wei­de“.

Wer den Bre­mer Haupt­bahn­hof als Ziel oder Umstei­ge­bahn­hof nutzt, soll­te des­halb bereits vor Rei­se­an­tritt dar­auf ach­ten, wel­che Gegen­stän­de mit­ge­führt werden.

Ham­burg: Meh­re­re Bahn­hö­fe betroffen

Auch in Ham­burg gel­ten ent­spre­chen­de Rege­lun­gen. Der Gel­tungs­be­reich der dor­ti­gen All­ge­mein­ver­fü­gung umfasst meh­re­re Bahnhöfe.

Betrof­fen sind:

  • Ham­burg Haupt­bahn­hof, aus­ge­nom­men der Mönckebergtunnel
  • Ham­burg-Alto­na
  • Ham­burg-Har­burg
  • Ham­burg-Ber­ge­dorf
  • Ham­burg-Damm­tor

Damit betrifft die Rege­lung nicht aus­schließ­lich den Ham­bur­ger Haupt­bahn­hof. Auch Fahr­gäs­te, die in Alto­na, Har­burg, Ber­ge­dorf oder Damm­tor ein- oder aus­stei­gen bezie­hungs­wei­se dort umstei­gen, soll­ten die gel­ten­den Bestim­mun­gen beachten.

Gera­de für Rei­sen­de aus Rich­tung Ost­fries­land und dem nörd­li­chen Ems­land kann dies rele­vant sein, wenn Ham­burg als Ziel oder Umstei­ge­punkt auf der Rei­se liegt.

Han­no­ver: Haupt­bahn­hof ein­schließ­lich der Bahnsteige

Auch am Haupt­bahn­hof Han­no­ver gel­ten ent­spre­chen­de Rege­lun­gen zum Mit­füh­ren von Waf­fen, Mes­sern und ande­ren gefähr­li­chen Gegenständen.

Der Gel­tungs­be­reich der All­ge­mein­ver­fü­gung umfasst den gesam­ten Gebäu­de­teil des Han­no­ve­ra­ner Haupt­bahn­hofs ein­schließ­lich der Bahn­stei­ge.

Aus­ge­nom­men sind die Rasch­platz­hal­le sowie die Niki-de-Saint-Phal­le-Pro­me­na­de.

Auch hier soll­ten Rei­sen­de beach­ten, dass das Ver­bot nicht nur den eigent­li­chen Bahn­hofs­ein­gang oder ein­zel­ne Berei­che betrifft, son­dern sich auf den fest­ge­leg­ten Gebäu­de­be­reich ein­schließ­lich der Bahn­stei­ge erstreckt.

Wel­che Gegen­stän­de sind betroffen?

Die Rege­lun­gen bezie­hen sich unter ande­rem auf gefähr­li­che Werk­zeu­ge, Schuss­waf­fen, Schreck­schuss­waf­fen, Hieb‑, Stoß- und Stich­waf­fen sowie Mes­ser aller Art.

Wel­che Aus­nah­men im Ein­zel­fall bestehen, ist der jewei­li­gen All­ge­mein­ver­fü­gung zu entnehmen.

Dar­über hin­aus gel­ten unab­hän­gig von den beson­de­ren Rege­lun­gen an Bahn­hö­fen die all­ge­mei­nen Vor­schrif­ten des deut­schen Waf­fen­rechts. Das Füh­ren bestimm­ter Waf­fen kann ver­bo­ten sein oder eine ent­spre­chen­de behörd­li­che Erlaub­nis voraussetzen.

Die Bun­des­po­li­zei­di­rek­ti­on Han­no­ver weist bei­spiels­wei­se auf die waf­fen­recht­li­chen Rege­lun­gen für Ein­hand­mes­ser sowie auf den Klei­nen Waf­fen­schein für Schreckschuss‑, Reiz- und Signal­waf­fen hin.

Ver­stö­ße kön­nen Kon­se­quen­zen haben

Die Ein­hal­tung der All­ge­mein­ver­fü­gun­gen wird durch Ein­satz­kräf­te der Bun­des­po­li­zei überwacht.

Wer gegen ein gel­ten­des Mit­führ­ver­bot ver­stößt, muss mit ver­schie­de­nen Maß­nah­men rech­nen. Dazu kön­nen unter ande­rem ein Platz­ver­weis, ein Bahn­hofs­ver­bot bezie­hungs­wei­se Haus­ver­bot oder ein Beför­de­rungs­aus­schluss gehören.

Dar­über hin­aus kann unab­hän­gig von einem mög­li­chen Straf- oder Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren nach dem Waf­fen­ge­setz (WaffG) auch die Erhe­bung eines Zwangs­gel­des bei unein­sich­ti­gen Per­so­nen mög­lich sein.

Rei­sen­de soll­ten des­halb nicht davon aus­ge­hen, dass ein Gegen­stand auto­ma­tisch mit­ge­führt wer­den darf, nur weil sein Besitz grund­sätz­lich erlaubt ist. Ent­schei­dend kön­nen sowohl die waf­fen­recht­li­chen Vor­schrif­ten als auch die beson­de­ren Rege­lun­gen für den jewei­li­gen Bahn­hof sein.

Bun­des­po­li­zei warnt vor zusätz­li­cher Eskalationsgefahr

Die Bun­des­po­li­zei begrün­det die Maß­nah­men unter ande­rem mit der bun­des­po­li­zei­li­chen Lage. Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­te mit Waf­fen und ande­ren gefähr­li­chen Werk­zeu­gen, ins­be­son­de­re mit Mes­sern, sowie das blo­ße Mit­füh­ren ent­spre­chen­der Gegen­stän­de sind nach Anga­ben der Bun­des­po­li­zei deut­lich wahrnehmbar.

Dies kön­ne die Sicher­heit von Bahn­rei­sen­den und der Bevöl­ke­rung beeinflussen.

Die Bun­des­po­li­zei weist außer­dem dar­auf hin, dass Waf­fen – auch wenn sie zur Selbst­ver­tei­di­gung mit­ge­führt wer­den – eine trü­ge­ri­sche Sicher­heit ver­mit­teln kön­nen. Sie kön­nen nach Anga­ben der Behör­de die eige­ne Risi­ko­be­reit­schaft erhö­hen und zu einer Eska­la­ti­on beitragen.

Auch dees­ka­lie­ren­de Tech­ni­ken und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gien kön­nen dadurch in den Hin­ter­grund treten.

Für Hel­fer und Poli­zei­kräf­te kann eine Situa­ti­on zusätz­lich erschwert wer­den, wenn meh­re­re Per­so­nen Waf­fen oder gefähr­li­che Gegen­stän­de bei sich tra­gen. Dann kann es schwie­ri­ger sein, zu erken­nen, wer Täter und wer Opfer ist.

Eine wei­te­re Gefahr besteht dar­in, dass eine Waf­fe dem Trä­ger abge­nom­men und anschlie­ßend gegen ihn selbst ein­ge­setzt wer­den könnte.

Der Ein­satz von Waf­fen kann zudem schnell zu lebens­be­droh­li­chen Ver­let­zun­gen füh­ren und erheb­li­che straf­recht­li­che und finan­zi­el­le Fol­gen haben.

Beson­ders bei Umstie­gen auf die Rege­lun­gen achten

Für Bahn­rei­sen­de ist vor allem wich­tig: Wer wäh­rend einer Fahrt meh­re­re grö­ße­re Bahn­hö­fe pas­siert, soll­te die jewei­li­gen Rege­lun­gen berücksichtigen.

Das betrifft bei­spiels­wei­se Rei­sen­de aus Ost­fries­land und dem nörd­li­chen Ems­land, die auf dem Weg nach Ham­burg oder Han­no­ver über Bre­men fah­ren oder dort umsteigen.

Auch wenn ein Bahn­hof ledig­lich für einen kur­zen Auf­ent­halt genutzt wird, gel­ten die jewei­li­gen Rege­lun­gen inner­halb des fest­ge­leg­ten Geltungsbereichs.

Wer bei­spiels­wei­se in Bre­men umsteigt und anschlie­ßend nach Ham­burg oder Han­no­ver wei­ter­fährt, soll­te daher nicht nur die Rege­lun­gen am Ziel­bahn­hof berücksichtigen.

Was soll­ten Rei­sen­de beachten?

Wer einen der genann­ten Bahn­hö­fe ansteu­ert, soll­te sich vor Rei­se­be­ginn über die jeweils aktu­el­le All­ge­mein­ver­fü­gung und deren Gel­tungs­be­reich informieren.

Im Zwei­fel soll­te auf das Mit­füh­ren von Mes­sern oder ande­ren gefähr­li­chen Gegen­stän­den ver­zich­tet wer­den, sofern die­se nicht aus­drück­lich von einer gel­ten­den Aus­nah­me erfasst sind.

Auch bei Gegen­stän­den, die aus beruf­li­chen oder all­täg­li­chen Grün­den mit­ge­führt wer­den, soll­te geprüft wer­den, ob deren Mit­füh­ren im jewei­li­gen Gel­tungs­be­reich zuläs­sig ist.

Ent­schei­dend ist dabei nicht allein, ob ein Gegen­stand grund­sätz­lich legal erwor­ben oder beses­sen wer­den darf. Auch das Füh­ren und Mit­füh­ren an einem bestimm­ten Ort kann beson­de­ren gesetz­li­chen oder behörd­li­chen Ein­schrän­kun­gen unterliegen.

Schrill­alarm als mög­li­che Alternative

Die Poli­zei weist dar­auf hin, dass Men­schen in Gefah­ren­si­tua­tio­nen bei­spiels­wei­se einen Schrill­alarm bezie­hungs­wei­se Taschen­alarm nut­zen kön­nen, um auf sich auf­merk­sam zu machen.

Beim Aus­lö­sen ertönt ein lau­ter, schril­ler Ton. Dadurch kön­nen Per­so­nen in der Umge­bung auf eine Gefah­ren­si­tua­ti­on auf­merk­sam werden.

Das Ziel ist, dass ein mög­li­cher Täter ange­sichts wei­te­rer Zeu­gen von einer Tat ablässt.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Ver­hal­tens­tipps zu unter­schied­li­chen Gefah­ren­si­tua­tio­nen bie­tet die Poli­zei über ihre Inter­net­sei­te Poli­zei-Bera­tung an.

Für Bahn­rei­sen­de im Okto­ber beson­ders wichtig

Wer im Okto­ber 2026 mit der Bahn unter­wegs ist und Bre­men, Ham­burg oder Han­no­ver ansteu­ert, soll­te sich vor der Rei­se über die jeweils gel­ten­den Waf­fen- und Mes­ser­ver­bo­te informieren.

In Bre­men gilt das ver­län­ger­te Mit­führ­ver­bot am Haupt­bahn­hof vom 1. bis ein­schließ­lich 31. Okto­ber 2026. In Ham­burg sind neben dem Haupt­bahn­hof auch die Bahn­hö­fe Alto­na, Har­burg, Ber­ge­dorf und Damm­tor vom fest­ge­leg­ten Gel­tungs­be­reich betrof­fen. In Han­no­ver umfasst der Gel­tungs­be­reich den Haupt­bahn­hof ein­schließ­lich der Bahn­stei­ge, wobei die Rasch­platz­hal­le und die Niki-de-Saint-Phal­le-Pro­me­na­de aus­ge­nom­men sind.

Für Fahr­gäs­te bedeu­tet das: Vor allem bei län­ge­ren Bahn­rei­sen und Umstie­gen soll­ten die jewei­li­gen ört­li­chen Rege­lun­gen beach­tet werden.

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Jugend­feu­er­wehr Wee­ner: Neun Jugend­li­che erhal­ten die Leistungsspange

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Grup­pen­fo­to der erfolg­rei­chen Jugend­li­chen gemein­sam mit eini­gen ihrer Betreu­er und Jugend­feu­er­wehr­war­te. Foto: Joa­chim Rand

Neun Jugend­feu­er­wehr­mit­glie­der aus Wee­ner erhal­ten die Leistungsspange

Erfolg­rei­che Prü­fung in Witt­mund – Nach­wuchs beweist Team­geist und Können

Ein beson­de­rer Erfolg für den Feu­er­wehr­nach­wuchs aus dem Stadt­ge­biet Wee­ner: Neun Mit­glie­der der Jugend­feu­er­weh­ren haben am Sonn­tag, 27. Sep­tem­ber 2026, die begehr­te Leis­tungs­span­ge der Deut­schen Jugend­feu­er­wehr (DJF) erfolg­reich erworben.

Die anspruchs­vol­le Prü­fung fand in Witt­mund statt. Die Leis­tungs­span­ge gilt als eine der höchs­ten bun­des­weit aner­kann­ten Aus­zeich­nun­gen, die Jugend­li­che inner­halb der Deut­schen Jugend­feu­er­wehr errei­chen kön­nen. Für die jun­gen Feu­er­wehr­leu­te bedeu­tet das erfolg­rei­che Bestehen einen wich­ti­gen Mei­len­stein auf ihrem wei­te­ren Weg in der Feuerwehr.

Zu den erfolg­rei­chen Absol­ven­ten gehö­ren Jan­nick Weiß, Nele Bat­ter­mann, Emi­ly Fri­cke, Lot­ta Schei­bel, Lenn­art Sap, Lea Yzer, Ben­te Krom­min­ga, Las­se Schu­bert und Nils Sant­jer.

Fünf Dis­zi­pli­nen for­der­ten die Jugendlichen

Für die Prü­fung muss­ten die Jugend­li­chen als Grup­pe gleich meh­re­re unter­schied­li­che Auf­ga­ben bewäl­ti­gen. Auf dem Pro­gramm stan­den ein 1500-Meter-Staf­fel­lauf, eine Schnel­lig­keits­übung, der feh­ler­freie Auf­bau eines Lösch­an­griffs, Kugel­sto­ßen sowie eine münd­li­che Theo­rie­prü­fung.

Dabei waren nicht nur sport­li­che Leis­tun­gen und feu­er­wehr­tech­ni­sches Wis­sen gefragt. Eine zen­tra­le Rol­le spiel­te ins­be­son­de­re das Zusam­men­spiel inner­halb der Grup­pe. Die Jugend­li­chen muss­ten zei­gen, dass sie sich auf­ein­an­der ver­las­sen kön­nen, Auf­ga­ben gemein­sam bewäl­ti­gen und auch unter Prü­fungs­be­din­gun­gen als Mann­schaft funktionieren.

Team­leis­tung steht im Mittelpunkt

Die Leis­tungs­span­ge stellt hohe Anfor­de­run­gen an die Teil­neh­mer. Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me ist unter ande­rem ein Min­dest­al­ter von 15 Jah­ren sowie eine min­des­tens ein­jäh­ri­ge Mit­glied­schaft in der Jugend­feu­er­wehr.

Im Mit­tel­punkt steht dabei bewusst nicht allein die Leis­tung des Ein­zel­nen. Ent­schei­dend ist viel­mehr die geschlos­se­ne Mann­schafts­leis­tung. Genau die­sen Team­geist und ihr Kön­nen konn­ten die neun Jugend­li­chen aus Wee­ner bei der Prü­fung in Witt­mund unter Beweis stellen.

Mit ihrem erfolg­rei­chen Abschluss haben Jan­nick Weiß, Nele Bat­ter­mann, Emi­ly Fri­cke, Lot­ta Schei­bel, Lenn­art Sap, Lea Yzer, Ben­te Krom­min­ga, Las­se Schu­bert und Nils Sant­jer einen wich­ti­gen Grund­stein für ihre wei­te­re Feu­er­wehr­lauf­bahn gelegt.

Der Erfolg zeigt zugleich, wie enga­giert der Feu­er­wehr­nach­wuchs im Stadt­ge­biet Wee­ner ist und wel­chen Stel­len­wert eine gute Nach­wuchs­ar­beit für die Zukunft der Feu­er­weh­ren hat.

 

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Sir­ke Sie­bens aus Holt­land wird neu­er Regie­rungs­brand­meis­ter für Ostfriesland

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am

Sir­ke Sie­bens (6. v. l.) über­nimmt zum 1. Okto­ber 2026 das Amt des Regie­rungs­brand­meis­ters und tritt damit die Nach­fol­ge von Erwin Rei­ners an, der nach sechs Jah­ren Amts­zeit fei­er­lich ver­ab­schie­det wurde.

Sir­ke Sie­bens aus Holt­land zum neu­en Regie­rungs­brand­meis­ter ernannt

Ver­ant­wor­tung für 170 Feu­er­weh­ren in den Land­krei­sen Aurich, Leer und Witt­mund sowie in Emden

Im Rah­men einer Fei­er­stun­de im Feu­er­wehr­haus Wies­moor ist Sir­ke Sie­bens aus Holt­land zum neu­en Regie­rungs­brand­meis­ter ernannt wor­den. Die Ernen­nung erfolg­te mit Wir­kung zum 1. Okto­ber 2026 im Bei­sein der Stadt- und Gemein­de­brand­meis­ter sowie der Brandabschnittsleiter.

Voll­zo­gen wur­de die Ernen­nung durch Nie­der­sach­sens Lan­des­brand­di­rek­tor Die­ter Rohr­berg und Dr. Chris­ti­an Kiel­horn, Prä­si­dent des Nie­der­säch­si­schen Lan­des­am­tes für Brand- und Kata­stro­phen­schutz (NLBK).

Zu den Gäs­ten der Fei­er­stun­de gehör­ten unter ande­rem Ver­tre­ter der Kom­mu­nen, der Poli­zei, des Tech­ni­schen Hilfs­werks (THW), der Ost­frie­si­schen Land­schaft­li­chen Brand­kas­se sowie wei­te­rer Partnerorganisationen.

Sir­ke Sie­bens über­nimmt ver­ant­wor­tungs­vol­le Führungsaufgabe

Mit der Beru­fung von Sir­ke Sie­bens wird das ver­ant­wor­tungs­vol­le Ehren­amt mit einer erfah­re­nen Füh­rungs­kraft aus dem Land­kreis Leer besetzt. Sie­bens tritt die Nach­fol­ge von Erwin Rei­ners an, der nach sechs Jah­ren Amts­zeit fei­er­lich aus dem Ehren­be­am­ten­ver­hält­nis ver­ab­schie­det wurde.

Als neu­er Regie­rungs­brand­meis­ter über­nimmt Sir­ke Sie­bens künf­tig Ver­ant­wor­tung für ins­ge­samt 170 Feu­er­weh­ren. Sein Zustän­dig­keits­be­reich umfasst die Land­krei­se Aurich, Leer und Witt­mund sowie die kreis­freie Stadt Emden.

Das Amt des Regie­rungs­brand­meis­ters zählt zu den höchs­ten ehren­amt­li­chen Füh­rungs­äm­tern im nie­der­säch­si­schen Feu­er­wehr­we­sen. Ange­sie­delt in der Abtei­lung Brand­schutz des Nie­der­säch­si­schen Lan­des­am­tes für Brand- und Kata­stro­phen­schutz über­nimmt der Regie­rungs­brand­meis­ter eine wich­ti­ge Schnitt­stel­len­funk­ti­on zwi­schen den ört­li­chen Feu­er­wehr-Ein­satz­lei­tern und dem Land Niedersachsen.

Dar­über hin­aus ist Sie­bens künf­tig auch bei Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren im Bereich des Brand- und Kata­stro­phen­schut­zes ein­ge­bun­den. Hin­zu kom­men umfang­rei­che reprä­sen­ta­ti­ve Aufgaben.

Umfang­rei­che Erfah­rung im Feuerwehrwesen

Für die anspruchs­vol­le Füh­rungs­auf­ga­be bringt Sir­ke Sie­bens einen umfang­rei­chen Erfah­rungs­schatz aus dem Feu­er­wehr­we­sen mit. Vor sei­ner Ernen­nung zum Regie­rungs­brand­meis­ter war er bereits als Gemein­de­brand­meis­ter sowie als stell­ver­tre­ten­der Brand­ab­schnitts­lei­ter tätig.

Auch künf­tig bleibt Sie­bens aktiv in der Kreis­feu­er­wehr Leer. Er führt wei­ter­hin den Gefahr­gut­zug der Kreis­feu­er­wehr Leer als Zug­füh­rer an.

Mit sei­nem Amts­an­tritt zum 1. Okto­ber 2026 über­nimmt Sir­ke Sie­bens damit eine zen­tra­le ehren­amt­li­che Füh­rungs­funk­ti­on für den Brand- und Kata­stro­phen­schutz in der Region.

Ver­ab­schie­dung von Erwin Reiners

Gleich­zei­tig wur­de mit der Fei­er­stun­de Erwin Rei­ners nach einer sechs­jäh­ri­gen Amts­zeit als Regie­rungs­brand­meis­ter aus dem Ehren­be­am­ten­ver­hält­nis verabschiedet.

Foto: Feu­er­wehr

Quel­le: Joa­chim Rand - Pres­se­spre­cher Kreis­feu­er­wehr Leer

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