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Thiele fordert nach Besuch der Großtagespflege Fehntjer Wichtel mehr Anerkennung für Kindertagespflege
Foto: Der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (CDU) besuchte die Großtagespflege „Fehntjer Wichtel“ und fordert eine stärkere Anerkennung der Kindertagespflege. Das Foto entstand während eines Gespräches mit der der Inhaberin Heidi Schmidt. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Flexibilität und individuelle Betreuung: Wertvolle Kindertagespflege im Landkreis Leer
Leer „Die Kindertagespflege-Einrichtungen im Landkreis Leer, zu denen auch die Großtagespflege Fehntjer Wichtel gehört, leisten einen wertvollen Beitrag, um den Anspruch auf Betreuungsleistungen vor allem der Kleinkinder unter drei Jahren zu erfüllen. Besonders beeindruckt mich die hohe Flexibilität der Einrichtungen“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld). Er hatte die Fehntjer Wichtel am Tag der Kinderbetreuung besucht. Der Tag der Kinderbetreuung findet immer am Montag nach Muttertag statt.
Heidi Schmidt hatte die Großtagespflege Fehntjer Wichtel im Jahr 2020 während des Corona-Lockdowns unter besonders herausfordernden Rahmenbedingungen in einem eigens dafür erworbenen und umgebauten Haus in der Schulstraße 18 in Holterfehn eröffnet. Unterstützt wird sie von ihrer Mitarbeiterin Julia Kroner. Für ihre Betreuungsangebote baute sie das Einfamilienhaus und den großen Garten kindgerecht um und stattete die Einrichtung entsprechend aus. Aktuell verfügt die Großtagespflege über zehn Betreuungsplätze. Da nicht alle Kinder alle fünf Wochentage in Anspruch nehmen, kann sie 13 Kinder im Alter von neun Monaten bis drei Jahren betreuen. „Die Nachfrage ist sehr hoch. Aktuell sind wir voll belegt und ab dem Sommer 2024 sind nur noch wenige Plätze frei“, so die Leiterin während des Gespräches mit Thiele. „Besonders beeindruckend finde ich die sehr flexiblen Betreuungszeiten von 7.30 bis 16.30 Uhr, die häufig über die Randbetreuungszeiten der Regelkindertagesstätten hinaus gehen“, sagt Thiele. Dadurch seien gerade berufstätige Eltern in der Lage, recht flexibel auf die Erfordernisse in ihrem Arbeitsumfeld reagieren zu können. Der Landtagsabgeordnete, der auch stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag sowie der CDU-Fraktion im Kreistag Leer ist, forderte vor diesem Hintergrund, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder in einer Tagespflegeeinrichtung auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. „Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegen sehen leider anders aus, denn es wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht. Das bildet immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab“, so Thieles Fazit. Daher richtete er den Appell an die Kreisverwaltung Leer, die Rechte der Eltern und Kinder endlich so zu stärken, dass sich der Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern bemessen werde. „Diese sehr individuellen Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Thiele. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel oder im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise aus gesundheitlichen Einschränkungen, aus der Pflege von Angehörigen oder der Einbindung im Familienbetrieb oder einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis einen Teil der Kosten für die gebuchten Stunden, so Thiele zu seiner Forderung.
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Leer: Vollsperrung von Neuer Straße und Rathausstraße am 5. Oktober wegen Kranarbeiten
Vollsperrung in Leer: Neue Straße und Rathausstraße am 5. Oktober gesperrt
In Leer kommt es am Montag, 5. Oktober 2026, zu einer vorübergehenden Vollsperrung im Bereich der Neuen Straße und Rathausstraße. Grund sind notwendige Kranarbeiten zur Durchführung von Arbeiten am Rathausturm.
Die Sperrung gilt voraussichtlich von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und erfolgt gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für den Durchgangsverkehr.
Welche Bereiche sind betroffen?
Gesperrt werden der Einmündungsbereich Königstraße/Neue Straße sowie die Rathausstraße auf Höhe des Historischen Rathauses. Der Bereich kann während der Arbeiten nicht mit Kraftfahrzeugen durchfahren werden.
Fußgänger und Radfahrer können den Baustellenbereich weiterhin passieren. Allerdings ist die Durchfahrt beziehungsweise der Durchgang aufgrund der Bauarbeiten nur eingeschränkt möglich.
Zufahrt für Anlieger bleibt teilweise möglich
Für die Anlieger der Neuen Straße wird die Zufahrt weiterhin bis zum Parkplatz an der Waage ermöglicht.
Das bestehende Durchfahrtsverbot auf Höhe der Neuen Straße Nr. 10 wird für die Dauer der Sperrung abgedeckt. Dadurch ist die Durchfahrt durch die Neue Straße aus Richtung Parkplatz möglich.
Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr
Für den Kraftfahrzeugverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Diese führt über:
Neue Straße → Groninger Straße → An der Seeschleuse
Die Umleitungsstrecke wird entsprechend ausgeschildert.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Anbringung beziehungsweise Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Verkehrsteilnehmer sollten am 5. Oktober 2026 im Bereich des Historischen Rathauses mit Einschränkungen rechnen und die ausgeschilderte Umleitung beachten.
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Schleusenbrücke in Leer ab 22. Oktober gesperrt: Fahrbahn muss erneut saniert werden
Schleusenbrücke in Leer wird ab 22. Oktober komplett gesperrt
Sanierungsarbeiten am Fahrbahnbelag dauern voraussichtlich bis zum 12. November – Rad- und Schiffsverkehr bleiben möglich
Auf der Schleusenbrücke in Leer stehen erneut Sanierungsarbeiten an. Die Brücke muss deshalb vom 22. Oktober bis voraussichtlich 12. November 2026 für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.
Schäden an der Fahrbahn nach Sanierung festgestellt
Grund für die Sperrung sind Schäden, die mehr als ein Jahr nach der umfangreichen Sanierung des Fahrbahnbetons in einem Teilbereich oberhalb des Brückenkellers sichtbar geworden sind.
Betroffen ist die damals neu aufgebrachte Oberflächenbeschichtung der Fahrbahn. Diese hat sich aufgrund eines Mangels stellenweise vom Untergrund gelöst und ist in einigen Bereichen abgeplatzt.
Die genaue Ursache für die Schäden wird derzeit noch ermittelt.
Sanierung erfolgt im Rahmen der Gewährleistung
Die erforderlichen Arbeiten sollen in der Woche nach dem Gallimarkt beginnen. Die beauftragte Firma wird den betroffenen Straßenbelag im Rahmen der Gewährleistung sanieren.
Für die Arbeiten ist eine vollständige Sperrung der Schleusenbrücke für den Fahrzeugverkehr erforderlich. Die Sperrung soll nach derzeitiger Planung vom 22. Oktober bis voraussichtlich 12. November 2026 bestehen.
Radverkehr kann die Brücke weiterhin passieren
Für Radfahrer soll die Brücke während der Bauarbeiten weiterhin passierbar bleiben. Vorgesehen ist, dass der Radverkehr auf einer Seite der Brücke an der Baustelle vorbeigeführt werden kann.
Autofahrer müssen dagegen während der Sanierungsarbeiten auf eine andere Route ausweichen.
Schiffsverkehr nicht betroffen
Der Schiffsverkehr wird durch die Sanierungsarbeiten nicht beeinträchtigt. Die Schleuse kann weiterhin wie gewohnt genutzt werden.
Damit können Schiffe und Sportboote die Schleuse auch während der Bauarbeiten passieren.
Die Sperrung betrifft somit ausschließlich den Fahrzeugverkehr auf der Schleusenbrücke.
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Wertstoffhöfe im Landkreis Leer am 3. Oktober geschlossen: Diese Öffnungszeiten gelten
Wertstoffhöfe im Landkreis Leer am 3. Oktober geschlossen
Geänderte Öffnungszeiten wegen des Tages der Deutschen Einheit
Wer am Samstag, 3. Oktober 2026, Abfälle oder Wertstoffe zu einem Wertstoffhof im Landkreis Leer bringen möchte, muss sich auf geänderte Öffnungszeiten einstellen. Wegen des Feiertages Tag der Deutschen Einheit bleiben die Wertstoffhöfe des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Leer an diesem Tag geschlossen.
Wertstoffhof Breinermoor öffnet am 5. Oktober
Der Wertstoffhof im Entsorgungszentrum Breinermoor, Deponiestraße 1 in Westoverledingen, ist nach dem Feiertag wieder am Montag, 5. Oktober, ab 9 Uhr für Kunden geöffnet.
Wer seine Wertstoffe dort entsorgen möchte, sollte die geänderten Öffnungszeiten rund um den Feiertag beachten.
Abfallumschlaganlage auf Borkum ab Montag geöffnet
Auf Borkum öffnet die Abfallumschlaganlage in der Reedestraße 196 ebenfalls wieder am Montag. Dort beginnt der Betrieb am 5. Oktober bereits um 8 Uhr.
Externe Wertstoffhöfe öffnen wieder am 9. und 10. Oktober
Auch bei den externen Wertstoffhöfen im Landkreis Leer kommt es durch den Feiertag zu einer Änderung. Sie öffnen wieder wie gewohnt am Freitag und Samstag, 9. und 10. Oktober.
Wertstoffhof Neermoor weiterhin mit Sommeröffnungszeiten
Am Wertstoffhof Neermoor, Borgwardring 74, gelten aktuell noch die Sommeröffnungszeiten. Deshalb ist der Standort auch am Mittwoch, 7. Oktober, ab 13 Uhr geöffnet.
Die Umstellung auf die Winteröffnungszeiten wird der Landkreis Leer rechtzeitig bekanntgeben.
Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Leer
Bei Fragen zu den Öffnungszeiten oder zur Abfallentsorgung können sich Bürgerinnen und Bürger an die Abfallberatung des Landkreises Leer wenden.
Die kostenlose Service-Nummer lautet 0800 9252423. Alternativ ist die Abfallberatung per E‑Mail unter abfallberatung@all-leer.de erreichbar.
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