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Brandbekämpfung mit Innovation: Ostfriesland erhält Unterstützung für D‑Schläuche
Gerrit Wilken (rechts außen) und Tammo Keck (links außen) übergeben den Feuerwehrverbands-Vertretern (mittig vrnl) Gerd Diekena, Ralf Heykants und Friedhelm Tannen und Johannes Dirksen, Ehrenbrandmeister und ‚Pionier des D‑Schlauches in Ostfriesland“, symbolisch zwei Rucksäcke mit D- Schlauch-Utensilien.
50.000 Euro für D‑Schläuche: Ostfriesische Feuerwehren erhalten Unterstützung von der Brandkasse
Die ostfriesischen Gemeinden werden flächendeckend mit rund 50.000 Euro von der Brandkasse unterstützt, um sogenannte „D‑Schläuche“ für Löschzwecke zu schaffen. Diese Schläuche zeichnen sich durch ihren geringen Durchmesser aus, was im Hinblick auf den nachhaltigen Umgang mit Wasser, die einfache Handhabung und die Schadensbegrenzung viele Vorteile bietet. Johannes Dirksen, ein Ehrenbrandmeister aus Südbrookmerland, entwickelte ein Umsetzungskonzept für den Einsatz dieser Schläuche in Ostfriesland.
Ostfriesland in einer Vorreiterrolle
Der Feuerwehrverband Ostfriesland eV und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse spielen erneut eine Vorreiterrolle auf Bundesebene. Johannes Dirksen, ein Ehrenbrandmeister, hat ein Konzept zur Fortbildung in den D‑Schlauchtechniken und deren Einsatz in Ostfriesland entwickelt. Diese Schläuche, gekennzeichnet durch die Buchstaben D und einen Durchmesser, der dem eines Gartenschlauchs ähnelt, werden deutschlandweit selten verwendet. Dennoch haben sie in Ostfriesland erfolgreich ihren Platz gefunden, insbesondere bei der Brandbekämpfung. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass bei großen oder unbekannten Bränden immer mindestens ein C‑Schlauch verwendet werden muss, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.
Vorteile der D‑Schläuche
Der Einsatz von D‑Schläuchen bietet zahlreiche Vorteile:
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In Zeiten zunehmender Trockenheit und Wasserknappheit sind geringere Wasserverbrauchsraten von großem Vorteil, insbesondere in ländlichen Gebieten mit weit voneinander entfernten Wasserentnahmestellen.
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In vielen Neubaugebieten gibt es unterdimensionierte Wasserleitungen, was zu geringerer Wasserabnahme führt. D‑Schläuche sind flexibler und können dennoch ausreichend Wasserdruck befolgen.
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Die Handhabung von D‑Schläuchen ist einfacher und wendiger, was bei der Brandbekämpfung, insbesondere bei Vegetationsbränden, von Vorteil ist.
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Ein Angriff bei der Brandbekämpfung kann aufgrund der einfachen Handhabung und des schnelleren Aufbaus schneller erfolgen.
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Die geringere Tagesverfügbarkeit von Feuerwehrleuten wird durch die einfachere Handhabung weniger belastend.
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D‑Hohlstrahlrohre/-düsen haben eine ähnliche Wurfweite wie C‑Hohlstrahlrohre, jedoch mit geringerer Wasserabgabemenge.
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D‑Schläuche können unter Druck gebogen werden, um Schlauchleitungen zu verlängern, was die Flexibilität bei der Brandbekämpfung erhöht.
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Aufgrund der geringeren Wasserabgabe verursacht sie weniger Löschwasserschäden.
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Sie sind besonders für Kinder- und Jugendfeuerwehren leichter zu handhaben und bieten ein zusätzliches Übungs-Highlight.
Vorstellung und Ausbildung
Die Feuerwehrleute stellen den Einsatz der D‑Schläuche auf der Verbandstagung der Feuerwehr West-Mittegroßefehn vor, bei der alle ostfriesischen Kreis- und Gemeindebrandmeister anwesend waren. Johannes Dirksen, der Ehrenbrandmeister, wird bei Bedarf zu den einzelnen Feuerwehren fahren und Einsatz-Workshops durchführen.
Übergabe der Schläuche
Diese Initiative ähnelt der Unterstützung der ostfriesischen Gemeinden mit Wärmebildkameras im Jahr 2009 und 2010, bei der die Brandkasse insgesamt 100.000 Euro für die Ausstattung der Feuerwehren mit diesen Kameras bereitstellte. Die flächendeckende Ausstattung mit D‑Schlauchmaterial in Ostfriesland ist die erste ihrer Art in Deutschland. Gerrit Wilken und Tammo Keck von der Brandkasse übergaben symbolisch zwei „D‑Schlauchpaket-Rucksäcke“ an die Verbandsvertreter, darunter Gerd Diekena (Präsident), Ralf Heykants und Friedhelm Tannen (beide Vize-Präsidenten) sowie Johannes Dirksen, den Ehrenbrandmeister und Pionier des D ‑Schlauchs in Ostfriesland.
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Neue Technik schützt Ledabrücke in Leer vor Überlastung
Hightech-Schutz für die Ledabrücke: Neue Wiege-Systeme kommen Ende Mai
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 bei Leer bekommt einen digitalen Schutzschild. Damit das in die Jahre gekommene Bauwerk bis zur Fertigstellung des Neubaus stabil bleibt, rüstet die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Aurich) technisch auf. Das Ziel: Fahrzeugen über 7,5 Tonnen konsequent den Riegel vorzuschieben.
Intelligente Scanner warnen vor der Auffahrt
Das neue Schutzkonzept setzt auf Prävention. Schon bevor schwere Lkw die Brücke erreichen, werden sie von einer modernen Scan-Anlage erfasst. Drei Scanner und Displays – verteilt im Südring, in der Papenburger Straße und in Folmhusen – checken die herannahenden Fahrzeuge. Wer zu schwer ist, erhält direkt einen Hinweis auf dem Display und wird gebeten, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. So sollen unnötige Belastungen für die Brücke gar nicht erst entstehen.
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„Weigh-in-Motion“: Wiegen während der Fahrt
Unmittelbar vor der Brücke wird es ernst: Eine Gewichtsmessanlage (Weigh-in-Motion) misst das tatsächliche Gewicht sowie die Achslasten, während die Fahrzeuge darüberrollen. Das System arbeitet absolut datenschutzkonform und dient dazu, Verstöße gegen die Gewichtsbeschränkung lückenlos zu erfassen. Diese Daten helfen dabei, über weitere Schutzmaßnahmen für die Brücke zu entscheiden.
Termine und Verkehrsbehinderungen
Für den Einbau der Technik sind im Mai kurzzeitige Einschränkungen und halbseitige Sperrungen erforderlich:
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Nachtarbeiten an der B 70 (nördliche Ledabrücke):
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In den Nächten vom 19. auf den 20. Mai sowie vom 20. auf den 21. Mai.
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Jeweils von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampel.
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Arbeiten am Südring:
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Am 19. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Verkehrsführung über eine mobile Absperrtafel (keine Ampel).
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Kreuzungsbereich B 70 / B 438 (Folmhusen):
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Am 20. Mai zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr.
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Regelung durch eine Ampelanlage.
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Direkt nach dem Einbau geht das System in Betrieb, um die Ledabrücke als wichtige Verkehrsader für PKW und leichte Fahrzeuge so lange wie möglich zu erhalten.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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