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Beherbergungsverbot in Niedersachsen
Hinweise für Reisende
Archivfoto: LeserECHO-Verlag — Ingo Tonsor / Text: Land Niedersachsen
Innerdeutsche Reisen
In Niedersachsen gilt vom 10. Oktober 2020 an ein Beherbergungsverbot für Urlauberinnen und Urlauber aus innerdeutschen Hotspots. Laut Niedersächsischer Corona-Beherbergungs-Verordnung sind Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben, aber auch in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen in Niedersachsen all denjenigen verboten, die aus Gebieten mit besonders hohen Infektionszahlen kommen.
Liste nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1 der Niedersächsischen Verordnung über Beherbergungsverbote zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV‑2 (Stand: 09.10.2020)
Landkreise und kreisfreie Städte, die in Niedersachsen von einem Beherbergungsverbot betroffen sind; bei der Angabe in Klammern handelt es sich um die 7‑Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner:
- LK Cloppenburg (86,1)
- SK Hamm (74,5)
- SK Rosenheim (66,1)
- SK Offenbach (66)
- SK Bremen (63,1)
- LK Wesermarsch (61)
- SK Delmenhorst (60,6)
- SK Herne (56,2)
- SK Frankfurt am Main (55,9)
- LK Esslingen (54,6)
- Land Berlin (51)
- SK Remscheid (50,3)
Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Emsland sind vom Beherbergungsverbot zunächst nicht betroffen, da die Inzidenz von 50 dort mit einem Wert von 52,9 nur knapp überschritten wird und zu einem erheblichen Teil auf das klar abgrenzbare Infektionsgeschehen in einem Schlachtbetrieb zurückgeht.
Auch der Landkreis Vechta (7‑Tages-Inzidenz von 68,6) ist vom Beherbergungsverbot zunächst nicht betroffen. Dort geht ein signifikanter Teil der Neuinfektionen auf einen klar eingrenzbaren Ausbruch in einem Pflegeheim zurück.
Die nächste Aktualisierung findet am Montag, 12.Oktober 2020, statt.
Am Wochenende erfolgt grundsätzlich keine Aktualisierung, weil Sonnabend und Sonntag die Hauptanreisetage für touristische Beherbergungen sind und die Betreiberinnen und Betreiber der Unterkünfte ihre Gäste aus den betroffenen Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städte spätestens am Freitagnachmittag über das Beherbergungsverbot informieren müssen.
Das Unterbringungsverbot gilt nicht für Übernachtungsgäste, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen.
Das Unterbringungsverbot gilt nicht für Gäste, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen. Ausgenommen von dem Beherbergungsverbot sind auch Menschen, die aus privaten Gründen nach Niedersachsen kommen, etwa um enge Angehörige oder Lebenspartner zu besuchen oder um Sorge- oder Umgangsrechte wahrzunehmen oder um schutzbedürftigen Personen Beistand und Pflege zu leisten. Das für den Beherbergungsbetrieb zuständige Gesundheitsamt kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen.
Das Beherbergungsverbot gilt nicht für Personen, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung nach Niedersachsen eingereist sind. Wer also bereits jetzt in Niedersachsen Urlaub macht, darf bleiben. Für Menschen, die aus einem Gebiet mit hohem Infektionsgeschehen in Niedersachsen kommen, gilt der Zeitpunkt des Beginns der Beherbergung.
Verstöße gegen das Beherbergungsverbot stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet.
Reisen ins Ausland
Seit dem 1. Oktober 2020 gelten weltweit differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise.
Das Auswärtige Amt schreibt am 01.10.2020:
„Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl an Ländern wird derzeit gewarnt. Seit dem 1. Oktober 2020 gelten dabei wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise. Überschreitet ein Land oder eine Region die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen, können Reisewarnungen jederzeit wieder ausgesprochen werden.“
Aktuelle Neuinfiziertenzahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Restaurantregeln und weitere COVID-19-Vorschriften bietet die EU-Kommission auf: Re-open EU
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Niedersachsen erleichtert Grundsteuer-Erlass in Härtefällen für Kommunen
Entlastung für Resthöfe geplant: Die niedersächsische Landesregierung möchte Kommunen ermöglichen, die Grundsteuerbelastung bei großen, ungenutzten Nebengebäuden (über 300 qm) in Härtefällen zu senken. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes wurde nun auf den Weg gebracht. Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.
Landesregierung schafft neue Möglichkeit für kommunale Entlastungen bei ungewöhnlich hoher Grundsteuerbelastung
Die niedersächsische Landesregierung will Kommunen künftig mehr Spielraum geben, um in besonderen Einzelfällen eine teilweise oder vollständige Entlastung bei der Grundsteuer zu ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes wurde am Dienstag auf den Weg in den Landtag gebracht. Ziel ist es, stark belastende Ausnahmekonstellationen abzufedern, die im Zuge der Grundsteuerreform sichtbar geworden sind.
Kommunen erhalten Entscheidungsspielraum bei Härtefällen
Mit der geplanten Regelung sollen Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten über sogenannte Härtefälle zu entscheiden. Dabei geht es ausdrücklich um Einzelfälle mit ungewöhnlich hoher Belastungswirkung. Die Landesregierung betont, dass das grundsätzliche System der reformierten Grundsteuer nicht verändert werden soll.
Nach Angaben der Landesregierung wurde der Entwurf zuvor mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Kommunen möglichst gering zu halten und die Fallgruppen klar einzugrenzen.
Hintergrund: Belastungsverschiebungen durch neue Berechnungsmodelle
Im Zuge der Grundsteuerreform, die in Niedersachsen auf einem Flächen-Lage-Modell basiert, haben sich in einzelnen Konstellationen unerwartet hohe Steuerbelastungen ergeben. Diese gelten nach Einschätzung der Landesregierung als nicht beabsichtigt und sollen nun über ein kommunales Erlassinstrument abgefedert werden.
Die geplante Änderung sieht daher kein generelles Abweichen vom System vor, sondern eine gezielte Korrekturmöglichkeit für besonders belastende Ausnahmen.
Resthöfe als erste definierte Fallgruppe
Eine zentrale Gruppe betrifft sogenannte Resthöfe. Gemeint sind ehemalige landwirtschaftliche Betriebe, bei denen größere Nebengebäude dauerhaft ungenutzt sind. Voraussetzung ist, dass die ungenutzte Nutzfläche mehr als 300 Quadratmeter umfasst und keine tatsächliche Nutzung mehr erfolgt.
Durch diese Begrenzung sollen insbesondere Einzelfälle mit erheblicher wirtschaftlicher Belastung erfasst werden, ohne eine Vielzahl kleinerer Fälle in das Verfahren einzubeziehen.
Ungenutzte große Grundstücke im Fokus
Eine weitere Fallgruppe betrifft unbebaute Grundstücke mit einer Fläche von mehr als 3.000 Quadratmetern, die dauerhaft nicht genutzt werden. Ausgenommen sind Flächen, die zu land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gehören und damit unter die Grundsteuer A fallen.
Auch hier soll die Regelung nur in klar abgegrenzten Ausnahmefällen greifen, in denen eine erhebliche Belastungswirkung vorliegt.
Sportflächen mit gemeinnütziger Nutzung
Als dritte Fallgruppe sind Grundstücke vorgesehen, die für sportliche Zwecke an gemeinnützige Organisationen verpachtet werden. Kommunen können in diesen Fällen einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer gewähren, sofern dies der Förderung des Sports im Gemeindegebiet dient.
Antragsverfahren und Fristen geregelt
Ein Antrag auf Erlass muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Für das Jahr 2025 gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2026. Bleiben die tatsächlichen Verhältnisse unverändert, ist kein erneuter Antrag erforderlich.
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Finanzministerium verweist auf gezielte Entlastungswirkung
Finanzminister Gerald Heere betonte den Ausgleich zwischen Entlastung und Verwaltungspraktikabilität. „Wir schaffen mit der vorgeschlagenen Änderung des Grundsteuergesetzes die Voraussetzung für eine wirksame Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Sportvereinen in besonderen Härtefällen. Zugleich haben wir sehr sorgfältig darauf geachtet, die Fälle so konkret einzugrenzen, dass den Gemeinden kein zu hoher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht“, so Heere.
Einordnung und Ausblick der Reform
Die umfassende Evaluation der niedersächsischen Grundsteuerreform ist für Ende 2027 vorgesehen. Erst dann sollen systematische Auswertungen zu möglichen Belastungsverschiebungen vorliegen. Die nun vorgesehene Änderung greift jedoch bereits vorab in bekannten Problemkonstellationen, um frühzeitig Abhilfe zu schaffen.
„Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.“
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Niedersachsen startet neue Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Hannover
Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.
Kampf gegen Queerfeindlichkeit: Niedersachsen startet neue Meldestelle
Ein wichtiger Meilenstein für den Schutz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt: Ab heute nimmt in Niedersachsen die erste zivilgesellschaftliche Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit (MIQ) offiziell ihren Betrieb auf. Betrieben vom Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V. (QNN), macht das neue Onlineportal diskriminierende Vorfälle sichtbar und erfasst diese systematisch.
Bisher blieben viele queerfeindliche Handlungen unter dem Radar der Behörden, da sie häufig nicht zur Anzeige gebracht werden. Die MIQ schließt diese Lücke und dokumentiert anonym, wo und in welcher Form Menschen aufgrund ihrer Identität oder Orientierung angefeindet werden.
Sicherer Raum für Betroffene: Anonym melden
Das Angebot richtet sich an Menschen aus ganz Niedersachsen. Vorfälle können niedrigschwellig gemeldet werden:
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Online-Formular: Direkt über das Webportal.
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Meldehandy: Für persönliche oder telefonische Meldungen.
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Breites Spektrum: Erfasst werden digitale Diskriminierung (Hate Speech) bis hin zu physischer Gewalt im öffentlichen Raum.
Dabei stehen Datenschutz und Anonymität an erster Stelle, um die Hürden für Betroffene so gering wie möglich zu halten. Ergänzend zur Dokumentation bietet die MIQ eine Verweisberatung an, um Hilfesuchende an spezialisierte Fachstellen weiterzuvermitteln.
Politisches Signal für Demokratie und Werte
Gefördert wird das Projekt durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Sozialminister Dr. Andreas Philippi betont die Relevanz:
„Die steigende Zahl queerfeindlicher Angriffe ist ein Alarmzeichen. Wenn Menschen aufgrund ihrer Identität angegriffen werden, betrifft das unser aller Werteverständnis. Die Arbeit der MIQ ist entscheidend, um gezielt mit Präventionsmaßnahmen reagieren zu können.“
Datenlage als Basis für wirksame Prävention
Für Lisa Kühn, Vorständin beim QNN, ist das geschaffene Lagebild die Voraussetzung für Veränderungen: „Nur mit validen Daten können wirksame Präventionsmaßnahmen entwickelt werden.“ Die Auswertung der Meldungen hilft dabei, Muster und gesellschaftliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Zusätzlich veröffentlicht die MIQ eine anonymisierte Chronik. Diese Einblicke sollen die Vielfalt queerfeindlicher Erfahrungen öffentlich machen und das gesellschaftliche Bewusstsein schärfen.
Kontakt und weitere Informationen
Betroffene und Zeugen können Vorfälle ab sofort melden:
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Portal: miq-nds.de
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Träger: Queeres Netzwerk Niedersachsen (QNN)

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Stilvoll wohnen in Ostfriesland – Raumgestaltung aus Leer mit Handwerkskompetenz
Ratgeber: Inneneinrichtung in Ostfriesland – Tipps, Trends & Handwerkskompetenz aus Leer
Wie Sie mit Farben, Materialien und regionalem Fachhandwerk Räume schaffen, die wirklich zu Ihnen passen.
Die Inneneinrichtung in Ostfriesland – besonders in der Stadt Leer – lebt von einer Mischung aus norddeutscher Gelassenheit, hochwertigen Materialien und handwerklicher Präzision. Wer sein Zuhause, seine Ferienwohnung oder Geschäftsräume neu gestalten möchte, profitiert enorm von der Zusammenarbeit mit regionalen Raumausstatter‑Betrieben und spezialisierten Handwerkern. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es ankommt, welche Stile harmonieren und warum professionelle Unterstützung den Unterschied macht.
1. Farben richtig einsetzen – Wirkung, Harmonie und Raumgefühl
Farben sind das stärkste Gestaltungselement in jedem Raum. Sie beeinflussen Stimmung, Lichtwirkung und Proportionen.
Tipps für die Praxis:
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Helle Töne wie Sand, Creme oder Nebelgrau vergrößern optisch kleine Räume – ideal für ostfriesische Altbauten.
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Warme Naturfarben (Ocker, Terracotta, Salbeigrün) schaffen Behaglichkeit und passen hervorragend zum regionalen Landhausstil.
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Akzentwände in Petrol, Nachtblau oder Moosgrün setzen moderne Highlights, ohne den Raum zu überladen.
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Farbkombinationen sollten immer mit Boden, Möbeln und Stoffen abgestimmt werden – hier zeigt sich die Stärke eines erfahrenen Raumgestalters.
Tipp vom Profi: Raumausstatter aus Leer arbeiten oft mit Farbfächern, Lichtsimulationen und Materialmustern, um die perfekte Kombination zu finden.
2. Materialien & Möbel – Qualität, Funktion und Stil vereinen
Die Auswahl der Materialien entscheidet über Langlebigkeit und Wohnkomfort.
Worauf Sie achten sollten:
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Naturmaterialien wie Holz, Leinen, Wolle und Rattan wirken warm und hochwertig.
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Moderne Möbel mit klaren Linien passen gut zu skandinavischen oder minimalistischen Konzepten.
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Polsterarbeiten vom Fachbetrieb sorgen dafür, dass Lieblingsstücke erhalten bleiben und perfekt in das neue Raumkonzept passen.
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Maßanfertigungen durch Tischler aus der Region ermöglichen optimale Raumnutzung – besonders in Altbauten oder Ferienwohnungen.
Handwerksbetriebe aus Leer arbeiten oft eng zusammen: Tischler, Bodenleger, Polsterer und Raumausstatter schaffen gemeinsam ein stimmiges Gesamtbild.
3. Stoffe, Gardinen & Sonnenschutz – Atmosphäre durch Textilien
Textilien sind das „weiche Herz“ der Inneneinrichtung.
Darauf kommt es an:
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Transparente Stoffe lassen Licht hinein und schaffen Leichtigkeit.
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Verdunkelungsstoffe eignen sich für Schlafzimmer oder Ferienwohnungen.
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Plissees, Rollos und Raffstores bieten Sichtschutz und regulieren das Raumklima.
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Hochwertige Gardinenstangen und Schienensysteme sorgen für eine elegante Optik.
Raumausstatter in Leer bieten oft maßgeschneiderte Lösungen, inklusive Aufmaß, Montage und Stoffberatung.
4. Tapeten, Wandfarben & Wohnaccessoires – das Feintuning
Die Wandgestaltung entscheidet über Stil und Charakter eines Raumes.
Aktuelle Trends:
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Struktur- und Vliestapeten für moderne Akzente
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Botanik‑Motive für naturnahe Wohnkonzepte
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Feine Kalkfarben für mediterrane Leichtigkeit
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Holz‑ und Steinoptiken für rustikale oder industrielle Räume
Wohnaccessoires wie Kissen, Teppiche, Bilder und Leuchten runden das Gesamtbild ab – idealerweise farblich und stilistisch abgestimmt.
5. Beleuchtungskonzepte – Licht als Gestaltungselement
Gutes Licht macht Räume erst lebendig.
Wichtige Grundregeln:
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Mehrere Lichtquellen statt einer einzigen Deckenlampe
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Indirektes Licht für gemütliche Abende
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Arbeitslicht in Küche, Büro oder Werkstatt
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Warmweiße LEDs für Wohnräume
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Neutralweiß für Arbeitsbereiche
Viele Raumausstatter arbeiten mit Elektrikern zusammen, um Lichtplanung und Installation perfekt abzustimmen.
6. Warum regionale Handwerksbetriebe aus Leer ein echter Vorteil sind
Professionelle Raumgestalter und Handwerker aus Ostfriesland bieten:
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Jahrelange Erfahrung in Altbau‑, Neubau‑ und Ferienobjekten
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Regionale Netzwerke aus Malern, Bodenlegern, Tischlern, Elektrikern und Polsterern
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Individuelle Beratung statt Standardlösungen
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Hochwertige Materialien und langlebige Verarbeitung
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Zeitersparnis durch professionelle Planung
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Fehlervermeidung bei Farben, Maßen und Materialwahl
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Komplettservice von der Idee bis zur fertigen Umsetzung
Gerade für Ferienwohnungen, Büros oder private Wohnräume lohnt sich die Zusammenarbeit mit Profis – das Ergebnis ist sichtbar und spürbar.
Inneneinrichtung in Ostfriesland – Stil, Handwerk und Persönlichkeit
Wer in Leer oder Umgebung seine Räume neu gestalten möchte, profitiert von der Kombination aus regionalem Handwerk, hochwertigen Materialien und professioneller Planung. Ein erfahrener Raumausstatter sorgt dafür, dass Farben, Stoffe, Möbel, Licht und Accessoires perfekt harmonieren – und Räume entstehen, die nicht nur schön aussehen, sondern sich auch gut anfühlen.
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