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Connemann, Kuhlemann und Thiele fassungslos über Förder-Aus des Bundes für Sprach-Kitas in Bunde und Leer.
CDU fordert Folgeprogramm für Sprach-Kitas
Connemann, Kuhlemann und Thiele fassungslos über Förder-Aus des Bundes für Sprach-Kitas in Bunde und Leer.
Für die Streichung des Bundesprogrammes „Sprach-Kitas“ durch die Bundesregierung haben die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann, der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele und die Kreistagsabgeordnete und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann (alle CDU) kein Verständnis: „Wir sind fassungslos“, erklärten die drei Politiker in einer gemeinsamen Erklärung. Sie fordern in einer gemeinsamen Erklärung die hiesigen Bundestagsabgeordneten der Ampel-Koalition im Bund, Troff-Schaffarzyk (SPD) und Pahlke (Grüne) auf, sich im jetzt durch die Grüne Lisa Paus geführten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für ein gleichwertiges Nachfolgeprogramm einzusetzen.
Das CDU geführte Bundesfamilienministerium hatte 2011 das Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ eingeführt. Kitas mit einem hohen Anteil an förderbedürftigen Kindern im Bereich Sprache konnten daraus Mittel für eine zusätzliche halbe Fachkraft beantragen. Das Programm war ein voller Erfolg. 2016 wurde daher das Nachfolgeprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ aufgelegt. Seitdem sind über eine Milliarde Fördermittel geflossen und jede achte Kita ist bundesweit inzwischen eine Sprach-Kita.
Im Landkreis Leer sind die Ev.-luth. Kindertagesstätte Regenbogenland in Leer, die Kindertagesstätte Paul-Gerhardt-Haus in Leer und die Ev.-ref. Kindertagesstätte Bunde Sprach-Kitas und profitieren bisher von dem Programm.
„Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Frühkindliche Bildung ist entscheidend für Bildungsgerechtigkeit. Kinder mit Sprachdefiziten haben es schwerer. Hier setzt das Sprach-Kita-Programm an. Seit mehr als zehn Jahren fördert Bund Sprachfachkräfte in Kitas. Und sorgt damit für Chancen. Die Ampel will dieses Programm jetzt auslaufen lassen. Das ist kurzsichtig, unverantwortlich und sozial ungerecht.“, so Gitta Connemann.
Durch die Corona-Krise habe sich der Förderbedarf im sprachlichen Bereich weiter erhöht, ergänzt Ulf Thiele. Zusätzlich werde die Situation durch den Krieg in der Ukraine verschärft; der führe zu vermehrter Zuwanderung insbesondere von Frauen mit Kindern aus diesem Land. „Die Antwort der Bundesregierung auf diese Herausforderung, das Förderprogramm auslaufen zu lassen, empört mich“, so der Christdemokrat. Zudem breche die Ampel damit ihren Koalitionsvertrag, in dem sie noch im vergangenen Herbst vereinbart hatte, das Programm „weiterzuentwickeln und zu verstetigen“.
Davon will die Ampel-Koalition im Bund jetzt offensichtlich nichts mehr wissen. Das Ende der Bundesförderung für Sprach-Kitas zeigt deutlich, dass mit der Politik von SPD, Grünen und FDP die frühkindliche Bildung auf der Strecke bleibt“, zeigt sich auch die Kreistagsabgeordnete und CDU-Landtagskandidatin Silke Kuhlemann empört. Ein allseits anerkanntes und erfolgreiches Sprachförderprogramm für Kita-Kinder ersatzlos zu streichen, sei ein fatales Signal. Aktuell sei ein solches Programm wichtiger denn je, findet Silke Kuhlemann.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wichtige Infos im Überblick
Dieses Beitragsbild wurde von der Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas
Informationsabend in Moormerland: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Fokus
Veranstaltung im Treffpunkt Anleger beleuchtet rechtliche Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
In Moormerland findet am Mittwoch, 22. April 2026, ein Informationsabend zu zentralen Fragen der persönlichen Vorsorge statt. Unter dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“ laden die Organisatoren in den Treffpunkt Anleger ein. Beginn der Veranstaltung ist um 19.30 Uhr.
Fachreferentinnen aus dem Landkreis Leer
Als Referentinnen sind Insa Elsen und Tanja Wessel von der Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu Gast. Sie informieren über rechtliche Grundlagen und praktische Aspekte der Vorsorge, insbesondere für den Fall, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können.
AnzeigeVorsorgevollmacht als Instrument der Selbstbestimmung
Im Mittelpunkt des Abends steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer im Ernstfall Entscheidungen in medizinischen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten treffen darf. Damit wird sichergestellt, dass individuelle Wünsche berücksichtigt werden.
Die Referentinnen erläutern, welche Anforderungen an eine solche Vollmacht gestellt werden und welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.
Was geschieht ohne Vollmacht?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche rechtlichen Regelungen greifen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Betreuung notwendig werden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über das Betreuungsrecht und zeigt auf, wie entsprechende Verfahren ablaufen.
Patientenverfügung als ergänzende Regelung
Neben der Vorsorgevollmacht wird auch die Patientenverfügung thematisiert. Sie dient dazu, medizinische Maßnahmen im Voraus festzulegen und den eigenen Willen für bestimmte Behandlungssituationen zu dokumentieren.
Anmeldung bis 20. April erforderlich
Die Veranstaltung findet im Treffpunkt Anleger, Eschenweg 8 in Moormerland, statt. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. April telefonisch anzumelden. Die Anmeldung ist unter der Rufnummer 04954 — 937 262 möglich.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
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Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
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Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
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Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
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