Allgemein
Empfindliche Strafen bei Verstößen gegen Corona-Verordnung
Aktualisierter Bußgeldkatalog tritt Samstag in Kraft
Am Samstag tritt der vom Sozialministerium überarbeitete Bußgeldkatalog zur Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Personen, die gegen die Regeln der Verordnung verstoßen, müssen demnach mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Grundsätzlich können Verstöße von den zuständigen Behörden auch schon vor dem Inkrafttreten des Bußgeldkataloges mit Geldbußen in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
„Die überwältigende Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen hält sich gewissenhaft an die Corona-Regeln und verhält sich sehr verantwortungsvoll. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich. Dieses große Verantwortungsbewusstsein ist einer der Gründe, weshalb wir in Niedersachsen im Ländervergleich bei der Bewältigung der Pandemie noch verhältnismäßig gut dastehen. Diejenigen aber, die den Ernst der Lage noch immer nicht verstanden haben, müssen damit rechnen, dass Regelverstöße mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, sich weiterhin an die Regeln zu halten. Darüber hinaus sollten wir alle unsere persönlichen Kontakte eigenverantwortlich möglichst weitreichend reduzieren. Auf diese Weise geben wir dem Virus so wenig Chancen wie möglich, sich weiterzuverbreiten”, erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens.
Im Folgenden finden Sie eine exemplarische Übersicht der fälligen Bußgelder bei Verstößen gegen die Regeln der Corona-Verordnung. Den gesamten Bußgeldkatalog finden Sie im Anhang dieser Mitteilung:
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Verstoß |
Bußgeld in Euro |
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- Fehlende oder mangelhafte Maßnahmen zur Sicherstellung des Mindestabstandes oder der Hygienemaßnahmen, - fehlendes oder mangelhaftes Hygienekonzept, - fehlende oder mangelhafte Umsetzung des Hygienekonzepts oder - fehlende Hinweise oder fehlendes Hinwirken auf Pflichten - fehlende Vorlage des Hygiene- oder Testkonzeptes - fehlende Informationen nach positiver Testung |
1 000 bis 3000 |
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Fehlende oder mangelhafte Datenerhebung, Datenüberprüfung oder Dokumentation |
500 bis 2000 |
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Überschreitung der Personenzahl oder Überschreitung der zulässigen Personenkapazität |
500 bis 5000 |
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Fehlende medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung oder fehlende Atemschutzmaske (FFP2 oder gleichwertig) |
100 bis 150 |
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Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen |
50 bis 150 |
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fehlende oder mangelhafte Umsetzung des Testkonzeptes
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1 000 bis 4000 |
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Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Person ohne entsprechenden Nachweis (3G) |
1 500 bis 20 000, |
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Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Person ohne entsprechenden Nachweis (2G) |
2 500 bis 20 000, |
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Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Person ohne entsprechenden Nachweis (2G Plus) |
4 000 bis 20 000, |
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Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden Nachweis (3G) |
150 bis 200 |
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Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten (3G) |
300 bis 400 |
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Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden Nachweis (2G) |
200 bis 250 |
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Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten (2G) |
400 bis 500 |
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Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden Nachweis (2G Plus) WICHTIG: Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht befreit und werden nicht belangt! |
250 bis 350 |
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Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten (2G Plus) |
500 bis 600 |

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Zahlreiche Verstöße bei Großkontrolle auf der Autobahn 31
Großkontrolle auf der A31: Polizei deckt zahlreiche Verstöße auf
WEENER / LANDKREIS LEER – Eine großangelegte Standkontrolle auf dem Parkplatz Rheiderland an der Autobahn 31 hat am gestrigen Donnerstag erhebliche Mängel im gewerblichen Güter- und Personenverkehr ans Licht gebracht. Die Polizeiinspektion Leer/Emden kontrollierte dabei gemeinsam mit dem Landkreis Leer und dem Gewerbeaufsichtsamt Emden gezielt Fahrzeuge und stieß auf teilweise gefährliche Situationen.
Reisebus ohne gültige Fahrerlaubnis gestoppt
Besonders kritisch bewerteten die Beamten die Kontrolle eines vollbesetzten Reisebusses. Der 46-jährige Fahrer konnte keine gültige Fahrerlaubnisklasse für das Fahrzeug vorweisen. Zudem war die gesetzlich vorgeschriebene Berufsfahrerqualifikation bereits abgelaufen. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt sofort. Erst nachdem das Busunternehmen einen Ersatzfahrer eines Fremdbetriebs organisiert hatte, konnten die Fahrgäste ihre Reise in Richtung Norddeich fortsetzen.
Segelmasten mit Klebeband „gesichert“
Ein weiteres hohes Sicherheitsrisiko stellte ein Pritschenwagen dar. Die Beamten stellten fest, dass zwei geladene Segelmasten lediglich mit Klebeband befestigt waren. Geeignete Sicherungsmittel fehlten nahezu vollständig, zudem ragte die Ladung unzulässig weit über das Fahrzeug hinaus. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Einziehungsverfahren eingeleitet.
Handwerker mit 1,81 Promille am Steuer
Erschreckend verlief die Überprüfung eines 60-jährigen Handwerkers. Ein Atemalkoholtest bei dem Fahrzeugführer ergab einen Wert von 1,81 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an, stellten den Führerschein sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen den Mann ein.
Bilanz der Einsatzkräfte
Insgesamt registrierten die Behörden im Rahmen der Aktion 58 Verstöße. Diese reichten von technischen Mängeln über mangelhafte Ladungssicherung bis hin zu schweren Verstößen gegen die Verkehrssicherheit. Die Polizei betont die Notwendigkeit solcher Kontrollen, um die Sicherheit auf den Autobahnen der Region nachhaltig zu gewährleisten.
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Klimarisikoindex 2050: Wie stark ist unsere Region gefährdet?
Winteridylle am Südstrand: Während Eis die Nordsee bedeckt, warnt der neue Klimarisikoindex vor der Zukunft. Wilhelmshaven gilt bundesweit als die am stärksten vom Klimawandel bedrohte Region. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Klimarisikoindex 2050: Nordwesten besonders im Visier – Wilhelmshaven bundesweit Spitzenreiter
Von der Küste bis in die Alpen – der Klimawandel trifft Deutschland nicht überall gleich hart. Eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und der ERGO Versicherung zeigt nun detailliert auf, welche Kommunen bis zum Jahr 2050 mit den größten Risiken durch Extremwetterereignisse rechnen müssen. Besonders die Küstenregionen und der Nordwesten sind betroffen.
Wie verwundbar ist unsere Infrastruktur? Um diese Frage zu beantworten, haben Wissenschaftler der IW Consult und Experten der Köln.Assekuranz den Klimarisikoindex entwickelt. Auf einer Skala von 0 (geringes Risiko) bis 10 (hohes Risiko) wurden alle 400 Kreise analysiert. Die Forscher zeigen auf, wie stark Regionen heute und im Jahr 2050 Sturm, Starkregen, Hitze, Dürre und Hagel ausgesetzt sind.
Regionale Analyse: Der Norden unter Druck
Besonders Städte und Gemeinden in Küstennähe oder entlang großer Flüsse sind zunehmend gefährdet. Die Auswertung der spezifischen Daten für unsere Region zeigt eine deutliche Tendenz nach oben:
| Region | Risiko Heute | Risiko 2050 |
| Wilhelmshaven (Stadt) | 5,67 | 5,88 |
| Wesermarsch (Landkreis) | 5,60 | 5,80 |
| Emden (Stadt) | 5,45 | 5,59 |
| Wittmund (Landkreis) | 4,74 | 5,13 |
| Bremerhaven (Stadt) | 4,78 | 5,03 |
| Aurich (Landkreis) | 4,56 | 4,97 |
| Brandenburg an der Havel | 4,57 | 4,85 |
| Leer (Landkreis) | 4,23 | 4,84 |
| Mannheim (Stadt) | 4,46 | 4,71 |
| Friesland (Landkreis) | 4,44 | 4,70 |
Wilhelmshaven bundesweit am stärksten gefährdet
Die größten Klimarisiken für die städtische Infrastruktur herrschen in Wilhelmshaven. Mit einem Wert von bis zu 5,9 im Jahr 2050 liegt die Stadt an der Spitze aller 400 untersuchten Regionen. Am geringsten fallen die Risiken im Vergleich dazu in Kempten im Allgäu aus (Anstieg von 2,8 auf 3,1).
Die drei großen Gefahren: Sturm, Starkregen und Hitze
Die Forscher identifizierten drei Hauptbedrohungen:
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Sturm: Bereits heute die flächendeckend größte Gefahr. Alle untersuchten Regionen liegen hier bereits über einem Indexwert von 7,5.
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Starkregen: Trifft jede vierte Region massiv. Das Risiko wächst vor allem in bergigen Regionen, aber auch durch die Zunahme extremer Wetterlagen im Flachland.
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Hitzestress: Hier zeigt sich die drastischste Veränderung. Bis 2050 werden 372 der 400 Regionen massiv unter Hitze leiden (Index über 3,0).
Kommunen fehlt das Geld für Vorsorge
Trotz der klaren Fakten fehlt es oft an der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. „Vielen Kommunen fehlte bislang das Geld, um sich hinreichend auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten“, warnt IW-Experte Hanno Kempermann. Damit notwendige Investitionen in Deichschutz, Kanalisation oder Stadtkühlung nicht auf der Strecke bleiben, fordert das IW eine gesicherte Finanzierung durch Bund und Länder.
Olaf Bläser, Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung AG, betont: „Der Klimawandel betrifft alle – aber nicht überall gleich stark.“ Der Index bietet nun eine wissenschaftlich fundierte Grundlage, damit Politik und Kommunen gezielt Vorsorge treffen können.
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Einbruchsversuch, Randalierer und mysteriöser Unfall im Kreis Leer
POL-LER: Pressemeldung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Mittwoch, d. 31.12.2025
An Fenster gehebelt ++ Randalierer in Gewahrsam genommen ++ Verkehrsunfall
Ostrhauderfehn — An Fenster gehebelt
Ostrhauderfehn — Am 30.12. gegen 03:40 Uhr versuchten bislang unbekannte Täter, durch Aufhebeln eines Fensters mit einem Schraubendreher in ein Einfamilienhaus an der Nordstraße in Ostrhauderfehn einzudringen. Ein Eindringen in das Gebäude misslang, sodass es beim Versuch blieb. Die Täter erlangten kein Diebesgut. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Leer — Randalierer in Gewahrsam genommen
Leer — Am gestrigen Abend gegen 22:25 Uhr randalierte ein 24-jähriger Mann aus Leer vor einem Wohnhaus in der Bürgermeister-Dieckmann-Straße. Der Mann schlug mehrfach gegen die Haustür sowie gegen Fenster, nachdem er nach eigenen Angaben seinen Haustürschlüssel verloren hatte. Zudem beleidigte er die Bewohner des Hauses. Der Mann entfernte sich zunächst vom Tatort, konnte jedoch kurz darauf im Nahbereich durch Einsatzkräfte der Polizei angetroffen werden. Da er weitere Straftaten ankündigte und sich aggressiv verhielt, wurde er in polizeilichen Gewahrsam genommen. Beim Anlegen von Handfesseln sowie beim Einsetzen in den Streifenwagen leistete der 24-Jährige Widerstand und beleidigte die eingesetzten Polizeibeamten. Während des Aufenthalts im polizeilichen Gewahrsam äußerte er zudem mehrfach eine verfassungsfeindliche Parole. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
Bunde — Verkehrsunfall
Bunde — Gegen 06:25 Uhr ging bei der Polizei die Meldung über einen stark beschädigten Pkw in der Moorstraße ein. Nach derzeitigem Stand kam es zu einem Verkehrsunfall, wobei die genaue Unfallörtlichkeit unbekannt ist. Es ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug zuvor mehrfach mit bislang unbekannten Hindernissen kollidiert ist. Der mutmaßliche Fahrzeugführer, ein 34-jähriger Mann aus Bunde, hatte sich nach dem Unfall zunächst vom Fahrzeug entfernt und konnte im Nahbereich durch die Beamten angetroffen werden. Er blieb unverletzt, bestritt jedoch, das Fahrzeug geführt zu haben. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen ergaben sich Hinweise auf eine Alkoholisierung bei dem 34-Jährigen, sodass ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Der Führerschein des Mannes wurde zudem beschlagnahmt. Zeugen sowie mögliche Geschädigte werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen, sofern sie Hinweise zu dem Unfallgeschehen oder zu Beschädigungen geben können.
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