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Empfindliche Strafen bei Verstößen gegen Corona-Verordnung
Aktualisierter Bußgeldkatalog tritt Samstag in Kraft
Am Samstag tritt der vom Sozialministerium überarbeitete Bußgeldkatalog zur Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Personen, die gegen die Regeln der Verordnung verstoßen, müssen demnach mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Grundsätzlich können Verstöße von den zuständigen Behörden auch schon vor dem Inkrafttreten des Bußgeldkataloges mit Geldbußen in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
„Die überwältigende Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen hält sich gewissenhaft an die Corona-Regeln und verhält sich sehr verantwortungsvoll. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich. Dieses große Verantwortungsbewusstsein ist einer der Gründe, weshalb wir in Niedersachsen im Ländervergleich bei der Bewältigung der Pandemie noch verhältnismäßig gut dastehen. Diejenigen aber, die den Ernst der Lage noch immer nicht verstanden haben, müssen damit rechnen, dass Regelverstöße mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, sich weiterhin an die Regeln zu halten. Darüber hinaus sollten wir alle unsere persönlichen Kontakte eigenverantwortlich möglichst weitreichend reduzieren. Auf diese Weise geben wir dem Virus so wenig Chancen wie möglich, sich weiterzuverbreiten”, erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens.
Im Folgenden finden Sie eine exemplarische Übersicht der fälligen Bußgelder bei Verstößen gegen die Regeln der Corona-Verordnung. Den gesamten Bußgeldkatalog finden Sie im Anhang dieser Mitteilung:
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Verstoß |
Bußgeld in Euro |
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- Fehlende oder mangelhafte Maßnahmen zur Sicherstellung des Mindestabstandes oder der Hygienemaßnahmen, - fehlendes oder mangelhaftes Hygienekonzept, - fehlende oder mangelhafte Umsetzung des Hygienekonzepts oder - fehlende Hinweise oder fehlendes Hinwirken auf Pflichten - fehlende Vorlage des Hygiene- oder Testkonzeptes - fehlende Informationen nach positiver Testung |
1 000 bis 3000 |
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Fehlende oder mangelhafte Datenerhebung, Datenüberprüfung oder Dokumentation |
500 bis 2000 |
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Überschreitung der Personenzahl oder Überschreitung der zulässigen Personenkapazität |
500 bis 5000 |
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Fehlende medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung oder fehlende Atemschutzmaske (FFP2 oder gleichwertig) |
100 bis 150 |
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Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen |
50 bis 150 |
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fehlende oder mangelhafte Umsetzung des Testkonzeptes
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1 000 bis 4000 |
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Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Person ohne entsprechenden Nachweis (3G) |
1 500 bis 20 000, |
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Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Person ohne entsprechenden Nachweis (2G) |
2 500 bis 20 000, |
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Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Person ohne entsprechenden Nachweis (2G Plus) |
4 000 bis 20 000, |
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Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden Nachweis (3G) |
150 bis 200 |
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Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten (3G) |
300 bis 400 |
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Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden Nachweis (2G) |
200 bis 250 |
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Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten (2G) |
400 bis 500 |
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Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden Nachweis (2G Plus) WICHTIG: Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht befreit und werden nicht belangt! |
250 bis 350 |
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Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten (2G Plus) |
500 bis 600 |

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L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
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Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
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Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
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Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
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Trunkenheitsfahrt und Widerstand: Vater und Sohn in Wildeshausen gestellt
Polizeieinsatz in Wildeshausen: Trunkenheitsfahrt endet mit Widerstand
In der Nacht zum Sonntag, den 01.03.2026, kam es in Wildeshausen nach einer gemeldeten Trunkenheitsfahrt zu einem turbulenten Polizeieinsatz, in dessen Verlauf sich ein Jugendlicher massiv gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzte.
Der Ausgangspunkt: Auffälliges Fahrverhalten
Der Vorfall nahm seinen Anfang am Sonnabend, den 28.02.2026, gegen 22:10 Uhr. Eine Verkehrsteilnehmerin informierte die Polizei über einen Pkw, der die Delmenhorster Straße auffällig befuhr und dabei beide Fahrstreifen in Anspruch nahm. Aufgrund dieser Meldung konnte der Wagen durch die Beamten schließlich auf der Auffahrt einer Halteranschrift in der Straße „Am Rennplatz“ lokalisiert werden.
Fluchtversuch und Widerstand
Beim Eintreffen der Polizei befand sich der 16-jährige Sohn des Fahrzeughalters auf dem Fahrersitz des Pkw. Der Jugendliche, bei dem später eine Atemalkoholkonzentration von 1,51 Promille festgestellt wurde, versuchte zunächst, sich der polizeilichen Überprüfung durch eine Flucht zu Fuß zu entziehen. Nach einer kurzen Verfolgung gelang es den Beamten, den 16-Jährigen zu stellen. Bei der anschließenden Fixierung leistete der junge Mann vehementen, jedoch erfolglosen Widerstand.
Ermittlungen gegen den Fahrzeughalter
Im Zuge der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass zum Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung nicht der Sohn, sondern dessen 44-jähriger Vater das Fahrzeug geführt hatte. Der Fahrzeughalter konnte in der zugehörigen Wohnung angetroffen werden. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,1 Promille.
Rechtliche Konsequenzen
Die polizeilichen Maßnahmen umfassten neben der Sicherung von Beweisen auch die Entnahme von Blutproben bei beiden Beteiligten. Zudem wurde der Führerschein des 44-jährigen Vaters beschlagnahmt. Die rechtlichen Folgen für die Beteiligten sind wie folgt:
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Gegen den 16-jährigen Sohn: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
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Gegen den 44-jährigen Vater: Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

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Zahlreiche Verstöße bei Großkontrolle auf der Autobahn 31
Großkontrolle auf der A31: Polizei deckt zahlreiche Verstöße auf
WEENER / LANDKREIS LEER – Eine großangelegte Standkontrolle auf dem Parkplatz Rheiderland an der Autobahn 31 hat am gestrigen Donnerstag erhebliche Mängel im gewerblichen Güter- und Personenverkehr ans Licht gebracht. Die Polizeiinspektion Leer/Emden kontrollierte dabei gemeinsam mit dem Landkreis Leer und dem Gewerbeaufsichtsamt Emden gezielt Fahrzeuge und stieß auf teilweise gefährliche Situationen.
Reisebus ohne gültige Fahrerlaubnis gestoppt
Besonders kritisch bewerteten die Beamten die Kontrolle eines vollbesetzten Reisebusses. Der 46-jährige Fahrer konnte keine gültige Fahrerlaubnisklasse für das Fahrzeug vorweisen. Zudem war die gesetzlich vorgeschriebene Berufsfahrerqualifikation bereits abgelaufen. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt sofort. Erst nachdem das Busunternehmen einen Ersatzfahrer eines Fremdbetriebs organisiert hatte, konnten die Fahrgäste ihre Reise in Richtung Norddeich fortsetzen.
Segelmasten mit Klebeband „gesichert“
Ein weiteres hohes Sicherheitsrisiko stellte ein Pritschenwagen dar. Die Beamten stellten fest, dass zwei geladene Segelmasten lediglich mit Klebeband befestigt waren. Geeignete Sicherungsmittel fehlten nahezu vollständig, zudem ragte die Ladung unzulässig weit über das Fahrzeug hinaus. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Einziehungsverfahren eingeleitet.
Handwerker mit 1,81 Promille am Steuer
Erschreckend verlief die Überprüfung eines 60-jährigen Handwerkers. Ein Atemalkoholtest bei dem Fahrzeugführer ergab einen Wert von 1,81 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an, stellten den Führerschein sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen den Mann ein.
Bilanz der Einsatzkräfte
Insgesamt registrierten die Behörden im Rahmen der Aktion 58 Verstöße. Diese reichten von technischen Mängeln über mangelhafte Ladungssicherung bis hin zu schweren Verstößen gegen die Verkehrssicherheit. Die Polizei betont die Notwendigkeit solcher Kontrollen, um die Sicherheit auf den Autobahnen der Region nachhaltig zu gewährleisten.
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