Lokal
Für Besucherinnen und Besuchern der ostfriesischen Gerichte gilt 3G-Regel
Die Präsidentin des Landgerichts Aurich sowie die Direktorin und Direktoren der Amtsgerichte Aurich, Leer, Emden, Wittmund und Norden weisen darauf hin, dass für Besucherinnen und Besucher der Gerichte ab sofort die sog. 3G-Regel sowie ein neuer Maskenstandard gilt.
Rechtsuchende, Besucherinnen und Besucher müssen daher vor Betreten der jeweiligen Gerichtsgebäude ihren Impf- bzw. Genesenenstatus nachweisen oder
eine aktuelle Bescheinigung (in gedruckter oder elektronischer Form) über die Durchführung eines negativen Corona-Tests (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) vorlegen. Die Bescheinigung des Arbeitsgebers über einen unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest erfüllt diese Voraussetzungen ebenfalls. Ferner ist ein gültiger Personalausweis oder sonstiges amtlichen Ausweisdokument vorzulegen.
Vor diesem Hintergrund werden Rechtsuchende sowie Besucherinnen und Besucher gebeten, vor Aufsuchen der Gerichte verantwortungsbewusst zu prüfen, ob ihr Anliegen zur Vermeidung von Infektionsrisiken auch schriftlich oder telefonisch erledigt werden kann.
Verfahrensbeteiligte haben einen solchen Nachweis nicht zu erbringen, soweit nicht eine individuelle Anordnung der jeweils Vorsitzenden Richter*innen bzw. Rechtspfleger*innen erfolgt ist. Zu den Verfahrensbeteiligten zählen Angeklagte, Verteidiger, Parteien, Prozessbevollmächtigte, Zeug*innen, Sachverständige, sonstige Verfahrensbeteiligte (z.B. Antragsteller) sowie Vertreter der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe sowie die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft.
In öffentlich zugänglichen Bereichen der ostfriesischen Gerichte sind zudem alle Rechtssuchenden, Besucherinnen und Besucher sowie alle Verfahrensbeteiligten verpflichtet, eine medizinische Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen.
Um Kenntnisnahme Beachtung wird höflich gebeten.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Bildung
Glatteisunfall auf der A31: PKW überschlägt sich bei Eisregen
Glatteisunfall auf der A31: PKW überschlägt sich – zwei Personen verletzt
LANDKREIS LEER / A31 – Einsetzender Eisregen hat am frühen Mittwochmorgen auf der Autobahn 31 für gefährliche Straßenverhältnisse und einen schweren Verkehrsunfall gesorgt. Infolgedessen kam es zu einem Einsatz für die Freiwilligen Feuerwehren aus Jemgum, Holtgaste und Weenermoor.
Gegen 05:10 Uhr wurden die Einsatzkräfte mit dem Alarmstichwort „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“ in Fahrtrichtung Weener alarmiert. Beim Eintreffen an der Unfallstelle bot sich den Rettungskräften ein dramatisches Bild: Nach einer Kollision waren zwei Fahrzeuge von der Fahrbahn abgekommen und im angrenzenden Graben gelandet. Eines der Autos war durch die Wucht des Aufpralls auf dem Dach zum Liegen gekommen.
Rettungsdienst befreit Insassen
Glücklicherweise bestätigte sich die erste Meldung über eingeklemmte Personen nicht. Dem bereits vor der Feuerwehr eingetroffenen Rettungsdienst gelang es, die Insassen aus den Unfallwracks zu befreien.
Der Unfall forderte zwei Verletzte:
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Eine Person erlitt nach ersten Erkenntnissen leichtere Verletzungen.
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Eine zweite Person musste mit schweren Verletzungen in ein naheliegendes Krankenhaus transportiert werden.
Sicherung und Ausleuchtung der Unfallstelle
Die Feuerwehr Jemgum unterstützte die Bergungsarbeiten, indem sie die Unfallstelle absicherte und für die Dauer des Einsatzes großflächig ausleuchtete. Da die Unterstützung der Feuerwehren Holtgaste und Weenermoor nicht mehr erforderlich war, konnten diese zeitnah wieder einrücken.
Eingesetzte Kräfte
Insgesamt war ein Großaufgebot an Rettungskräften vor Ort:
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Feuerwehr: Ortsfeuerwehren Jemgum, Holtgaste und Weenermoor
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Rettungsdienst
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Polizei
Foto: Feuerwehr Berends
Joachim Rand Pressesprecher Kreisfeuerwehr Leer
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Lokal
Fährbetrieb Ditzum-Petkum aufgrund extremer Glätte vorübergehend eingestellt
Witterungsbedingt: Fähre Ditzum-Petkum stellt den Betrieb ein
Aufgrund der aktuellen Wetterlage wurde der Fährbetrieb zwischen Ditzum und Petkum bis auf Weiteres eingestellt. Die Kombination aus Ebbe, Flut und anhaltendem Frost führt dazu, dass die Anleger kontinuierlich mit Eis bedeckt werden, wodurch ein sicheres Ein- und Aussteigen der Fahrgäste nicht mehr möglich ist.
Der Landkreis Leer beobachtet die Situation fortlaufend und wird umgehend informieren, sobald eine gefahrlose Aufnahme des Fährverkehrs wieder möglich ist.
Das Beitragsfoto der Fähre Ditzum-Petkum wurde zur Veranschaulichung der aktuellen Wetterlage mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (KI) winterlich angepasst. Die Bearbeitung dient dazu, die derzeitigen Vereisungen an den Anlegern und die schwierigen Bedingungen auf der Ems visuell zu verdeutlichen.
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Lokal
Schulausfall im Landkreis Leer: Glättegefahr beeinträchtigt den Schulbetrieb
Glättegefahr: Schulausfall im Landkreis Leer am 4. Februar
Aufgrund einer amtlichen Warnung des Deutschen Wetterdienstes vor gefrierendem Regen und der damit verbundenen Glättegefahr fällt am Mittwoch, den 4. Februar 2026, im gesamten Landkreis Leer der Präsenzunterricht an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen aus. Die Entscheidung, ob stattdessen Distanzunterricht stattfindet, obliegt der jeweiligen Schulleitung.
Die Straßenverhältnisse werden voraussichtlich zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-leer.de/Schulausfall abrufbar.
Einschränkungen im Busverkehr
Die Witterungslage wirkt sich ebenfalls auf den öffentlichen Personennahverkehr aus. Fahrgäste müssen mit Verspätungen oder kompletten Fahrtausfällen rechnen. Aktuelle Statusmeldungen zu den betroffenen Linien sind unter www.vej-bus.de zu finden.
Regelungen der Lebenshilfe Leer
Die Lebenshilfe Leer hat gesonderte Regelungen für ihre Einrichtungen getroffen:
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Tagesbildungsstätte: Der Fahrdienst entfällt für den morgigen Mittwoch komplett.
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Kindergarten Mikado & Werkstätten: Hier findet der Fahrdienst grundsätzlich statt. Die Entscheidung über die Durchführung der einzelnen Fahrten liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Fahrer, basierend auf der lokalen Straßensituation. Betroffene Fahrgäste werden bei einem Ausfall telefonisch durch das Fahrpersonal informiert.























