Lokal
Für Besucherinnen und Besuchern der ostfriesischen Gerichte gilt 3G-Regel
Die Präsidentin des Landgerichts Aurich sowie die Direktorin und Direktoren der Amtsgerichte Aurich, Leer, Emden, Wittmund und Norden weisen darauf hin, dass für Besucherinnen und Besucher der Gerichte ab sofort die sog. 3G-Regel sowie ein neuer Maskenstandard gilt.
Rechtsuchende, Besucherinnen und Besucher müssen daher vor Betreten der jeweiligen Gerichtsgebäude ihren Impf- bzw. Genesenenstatus nachweisen oder
eine aktuelle Bescheinigung (in gedruckter oder elektronischer Form) über die Durchführung eines negativen Corona-Tests (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) vorlegen. Die Bescheinigung des Arbeitsgebers über einen unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest erfüllt diese Voraussetzungen ebenfalls. Ferner ist ein gültiger Personalausweis oder sonstiges amtlichen Ausweisdokument vorzulegen.
Vor diesem Hintergrund werden Rechtsuchende sowie Besucherinnen und Besucher gebeten, vor Aufsuchen der Gerichte verantwortungsbewusst zu prüfen, ob ihr Anliegen zur Vermeidung von Infektionsrisiken auch schriftlich oder telefonisch erledigt werden kann.
Verfahrensbeteiligte haben einen solchen Nachweis nicht zu erbringen, soweit nicht eine individuelle Anordnung der jeweils Vorsitzenden Richter*innen bzw. Rechtspfleger*innen erfolgt ist. Zu den Verfahrensbeteiligten zählen Angeklagte, Verteidiger, Parteien, Prozessbevollmächtigte, Zeug*innen, Sachverständige, sonstige Verfahrensbeteiligte (z.B. Antragsteller) sowie Vertreter der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe sowie die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft.
In öffentlich zugänglichen Bereichen der ostfriesischen Gerichte sind zudem alle Rechtssuchenden, Besucherinnen und Besucher sowie alle Verfahrensbeteiligten verpflichtet, eine medizinische Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen.
Um Kenntnisnahme Beachtung wird höflich gebeten.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Lokal
Fährbetrieb Ditzum-Petkum aufgrund extremer Glätte vorübergehend eingestellt
Witterungsbedingt: Fähre Ditzum-Petkum stellt den Betrieb ein
Aufgrund der aktuellen Wetterlage wurde der Fährbetrieb zwischen Ditzum und Petkum bis auf Weiteres eingestellt. Die Kombination aus Ebbe, Flut und anhaltendem Frost führt dazu, dass die Anleger kontinuierlich mit Eis bedeckt werden, wodurch ein sicheres Ein- und Aussteigen der Fahrgäste nicht mehr möglich ist.
Der Landkreis Leer beobachtet die Situation fortlaufend und wird umgehend informieren, sobald eine gefahrlose Aufnahme des Fährverkehrs wieder möglich ist.
Das Beitragsfoto der Fähre Ditzum-Petkum wurde zur Veranschaulichung der aktuellen Wetterlage mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (KI) winterlich angepasst. Die Bearbeitung dient dazu, die derzeitigen Vereisungen an den Anlegern und die schwierigen Bedingungen auf der Ems visuell zu verdeutlichen.
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Lokal
Schulausfall im Landkreis Leer: Glättegefahr beeinträchtigt den Schulbetrieb
Glättegefahr: Schulausfall im Landkreis Leer am 4. Februar
Aufgrund einer amtlichen Warnung des Deutschen Wetterdienstes vor gefrierendem Regen und der damit verbundenen Glättegefahr fällt am Mittwoch, den 4. Februar 2026, im gesamten Landkreis Leer der Präsenzunterricht an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen aus. Die Entscheidung, ob stattdessen Distanzunterricht stattfindet, obliegt der jeweiligen Schulleitung.
Die Straßenverhältnisse werden voraussichtlich zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-leer.de/Schulausfall abrufbar.
Einschränkungen im Busverkehr
Die Witterungslage wirkt sich ebenfalls auf den öffentlichen Personennahverkehr aus. Fahrgäste müssen mit Verspätungen oder kompletten Fahrtausfällen rechnen. Aktuelle Statusmeldungen zu den betroffenen Linien sind unter www.vej-bus.de zu finden.
Regelungen der Lebenshilfe Leer
Die Lebenshilfe Leer hat gesonderte Regelungen für ihre Einrichtungen getroffen:
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Tagesbildungsstätte: Der Fahrdienst entfällt für den morgigen Mittwoch komplett.
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Kindergarten Mikado & Werkstätten: Hier findet der Fahrdienst grundsätzlich statt. Die Entscheidung über die Durchführung der einzelnen Fahrten liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Fahrer, basierend auf der lokalen Straßensituation. Betroffene Fahrgäste werden bei einem Ausfall telefonisch durch das Fahrpersonal informiert.

Lokal
Energie-Sharing für Leer: Kommunale Gebäude als virtuelles Kraftwerk
Lokale Energiewende in Leer: CDU-Fraktion fordert Prüfung eines Strombilanzkreismodells
In der Stadt Leer könnte die Nutzung von Solarstrom bald eine neue Effizienzstufe erreichen. Die CDU-Fraktion hat einen Antrag an Bürgermeister Claus-Peter Horst gerichtet, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, die technische und wirtschaftliche Umsetzung eines sogenannten Strombilanzkreismodells für kommunale Liegenschaften zu prüfen.
Das Problem: Ungeutztes Potenzial auf städtischen Dächern
Die Stadt Leer verfolgt bereits das Ziel, zunehmend kommunale Gebäude mit Photovoltaikanlagen (PV) auszustatten. Doch die Realität stößt oft an bauliche Grenzen: Nicht jedes Gebäude ist für eine eigene Anlage geeignet. Denkmalschutz, statische Probleme oder Verschattungen durch Nachbargebäude verhindern oft die Installation.
Bei den bereits existierenden Anlagen handelt es sich zumeist um Teileinspeiseanlagen. Das bedeutet:
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Ein Großteil des Stroms wird direkt vor Ort verbraucht.
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Ein beachtlicher Rest – geschätzt zwischen 20 und 40 Prozent – fließt ungenutzt ins öffentliche Netz.
Die Lösung: Energy Sharing innerhalb der Kommune
Hier setzt das beantragte Strombilanzkreismodell an. Ziel ist es, den überschüssigen Strom nicht einfach gegen eine geringe Einspeisevergütung abzugeben, sondern ihn gezielt anderen städtischen Gebäuden zuzuführen, die selbst keine Solarenergie erzeugen können.
So funktioniert das Modell technisch: Mithilfe moderner Messtechnik und spezialisierter Software werden die Überschussmengen erfasst. Über das öffentliche Stromnetz erfolgt die virtuelle Weiterleitung an andere kommunale Abnehmer im Stadtgebiet.
Wirtschaftliche Vorteile für den Haushalt
Die Vorteile dieses “Energy Sharings” sind zweierlei:
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Steigerung des Eigenverbrauchs: Der wertvolle Sonnenstrom bleibt im System der Stadtverwaltung.
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Senkung der Stromkosten: Durch die direkte Verrechnung entfallen der Energiepreis des Versorgers und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Stromsteuer.
Zusammenarbeit mit Versorgern als Schlüssel
In dem Antrag betont die CDU, dass für den Erfolg eine enge Abstimmung mit dem lokalen Energieversorger notwendig ist. Ohne dessen Unterstützung und die Bereitstellung der entsprechenden Netzstrukturen ist eine Umsetzung nicht möglich.
Dass dieses Modell keine bloße Theorie ist, zeigen Beispiele aus anderen Regionen Deutschlands. Der Main-Taunus-Kreis gilt hierbei als Vorreiter und hat bereits demonstriert, wie Kommunen durch intelligente Bilanzierung ihre Energiekosten senken und gleichzeitig das Klima schützen können.
Ob und wie schnell die Verwaltung in Leer dieses Modell realisieren kann, wird nun die angeforderte Prüfung zeigen.
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