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Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Gemeinsam mit der CDU-Landtagskandidatin und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Silke Kuhlemann (Wahlkreis 84 Leer/Borkum) sprach der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Wahlkreis 83) mit Vertreter*innen von Kindertagespflegeeinrichtungen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Leer. „Die privaten Kindertagespflegekräfte leisten auch im Landkreis Leer einen wichtigen Beitrag, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Betreuungsleistungen unserer Kleinsten zu erfüllen. Das scheint leider noch nicht überall angekommen zu sein“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Treffen mit Kindertagespflegepersonen aus der Regionalgruppe Leer ihrer Berufsvereinigung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018 und forderte deshalb eine bessere Unterstützung für diese Betreuungsform im Landkreis Leer.
Thiele hatte gemeinsam mit der Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann das Gespräch mit der Berufsvereinigung gesucht. Die Regionalgruppe Leer wurde nach Worten der Sprecherinnen Manuela Janßen und Heidi Schmidt zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 gegründet. Ihr gehören derzeit in Ostfriesland rund 25 Kindertagespflegekräfte an. Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsvereinigung mit Kuhlemann und Thiele, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegepersonen sehen leider anders aus: Zwar wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht, aber das bilde immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab. „Ich möchte an die Kreisverwaltung appellieren, die Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, und den Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern zu bemessen. Deren Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Silke Kuhlemann. Dazu ergänzte Janßen, dass inzwischen eine Mutter aus dem Landkreis Leer eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht hatte, um diesen Rechtsanspruch zu untermauern. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeitende im Einzelhandel oder Menschen im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder Einbindung im Familienbetrieb und einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie einen Teil der Kosten über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis für die gebuchten Stunden. Thematisiert wurde auch die Forderung nach einer verlässlichen Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. „Das muss ein wichtiger Bestandteil werden, um eine zuverlässige Betreuung auch bei Krankheit oder Fortbildungen zu gewährleisten. Diese Verlässlichkeit darf nicht wie bisher, zulasten der Gesundheit der Kindertagespflegepersonen gehen“, so Janßen. Aufgrund der steigenden Kosten für Lebensmittel, aber auch Strom und Heizung fordern die Kindertagespflegen zudem eine Anpassung der Sachkosten. Dafür hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereits grünes Licht gegeben. Ulf Thiele und Silke Kuhlemann machten zudem deutlich, dass in der neuen Legislaturperiode wieder eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes NKiTaG) anstehe. Sie wollen sich dafür einsetzen, dort den Status der Kindertagespflege zu stärken.
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Lokal
Kreiswahlausschuss gibt Grünes Licht für Landrats-Trio und 42 Liste-Vorschläge
Demokratie in Aktion: Das Foto zeigt Andreas Frerichs aus Leer, wie er sein Wahlrecht wahrnimmt. Am Sonntag, den 13. September 2026, sind die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen aufgerufen, die Weichen für ihre Region neu zu stellen. Gewählt werden sowohl die hauptamtlichen Landräte und Bürgermeister als auch die Vertretungen auf kommunaler Ebene – von den Orts‑, Gemeinde- und Stadträten bis hin zum Kreistag.
Kreiswahlausschuss entscheidet: Wahlvorschläge für die Kreiswahlen im Landkreis Leer zugelassen
Grünes Licht für die Kommunalwahl im Landkreis Leer: Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 22. Juli 2026, offiziell über die Zulassung der Wahlvorschläge für die anstehende Landratswahl sowie die Wahl des Kreistages entschieden.
Drei Kandidaten treten zur Landratswahl an
Für das Amt der Landrätin bzw. des Landrats im Landkreis Leer wurden insgesamt drei Wahlvorschläge eingereicht. Der Kreiswahlausschuss hat alle drei Bewerber offiziell zur Wahl zugelassen:
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Matthias Groote (SPD)
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Jens Völker (FDP)
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Olaf Bade (parteilos)
42 Wahlvorschläge für die Kreistagswahl geprüft
Zur Ergänzung des Kreistages reichten 11 Wahlvorschlagsträger insgesamt 42 Wahlvorschläge ein. Der Ausschuss ließ den Großteil davon vollumfänglich zu.
Lediglich zwei formale Absagen mussten erteilt werden: Ein Bewerber der CDU im Wahlbereich II sowie ein Bewerber der FDP im Wahlbereich III konnten nicht zugelassen werden, da für sie die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht vorlagen.
Folgende Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber treten in den jeweiligen Wahlbereichen an:
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SPD: Wahlbereiche I bis V
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CDU: Wahlbereiche I bis V
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Bündnis 90/Die Grünen: Wahlbereiche I bis V
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AfD: Wahlbereiche I bis V
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FDP: Wahlbereiche I bis V
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BSW: Wahlbereiche I bis V
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Die Linke: Wahlbereiche I bis V
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MOIN: Wahlbereiche I, III, IV und V
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Einzelbewerber Adolf Junker: Wahlbereich II
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Moormerländer Wählergemeinschaft (MWG): Wahlbereich II
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Wählergemeinschaft Stimme des Bürgers Rhauderfehn: Wahlbereich V
Einteilung der fünf Wahlbereiche im Landkreis Leer
Für die Wahl des Kreistages ist das Kreisgebiet in fünf Wahlbereiche unterteilt:
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Wahlbereich I: Stadt Leer
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Wahlbereich II: Samtgemeinde Hesel, Gemeinde Moormerland
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Wahlbereich III: Samtgemeinde Jümme, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Ostrhauderfehn
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Wahlbereich IV: Stadt Borkum, Gemeinde Bunde, Gemeinde Jemgum, Stadt Weener
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Wahlbereich V: Gemeinde Rhauderfehn, Gemeinde Westoverledingen
Wichtige Fakten zur Kommunalwahl am 13. September 2026
Die niedersächsischen Kommunalwahlen finden am Sonntag, den 13. September 2026, statt. An diesem Tag werden sowohl die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte als auch die Vertretungen auf kommunaler Ebene (Ortsräte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadträte und der Kreistag) gewählt.
Im Landkreis Leer sind aktuell rund 142.400 Bürgerinnen und Bürger Wahlberechtigt. Teilnahmeberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie alle EU-Bürgerinnen und ‑Bürger, die ihren Wohnsitz im Kreisgebiet haben. Das Wahlalter liegt bei 16 Jahren.
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Bürgerinitiative fordert sofortiges Aus für Uranfabrik Lingen
Foto: Lars Hoff / .ausgestrahlt
Scharfer Protest gegen „Rosatom-Genehmigung“: BBU fordert sofortige Stilllegung der Uranfabrik Lingen
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) übt scharfe Kritik an der erteilten Genehmigung für die Brennelementefabrik in Lingen. Trotz jahrelanger, massiver Proteste gaben das Niedersächsische Umweltministerium, die Landesregierung sowie die Bundesregierung grünes Licht für die Produktion russischer Brennelemente. Der Umweltverband betont nun erneut: Die umstrittene Anlage kann und muss dauerhaft stillgelegt werden.
BBU kritisiert Landes- und Bundespolitik: Parallelen zu Hanau gezogen
Der BBU zeigt sich von der Entscheidung am 22. Juli 2026 tief enttäuscht. Nach Auffassung des BBU-Vorstandsmitglieds Udo Buchholz hätte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) die Genehmigung mit allen juristischen Mitteln verhindern müssen.
Buchholz verweist dabei auf ein historisches Vorbild aus den lateinischen 1990er-Jahren: Bereits Ende des letzten Jahrhunderts hatte der damalige hessische Umweltminister Joschka Fischer (Grüne) rechtliche Wege aufgezeigt, um die damaligen Brennelementefabriken im hessischen Hanau zu stoppen – diese Anlagen wurden schließlich dauerhaft stillgelegt.
Keine Laufzeitbegrenzung trotz Atomausstieg
In Lingen befindet sich die bundesweit letzte verbliebene Brennelementefabrik, die trotz des beschlossenen Atomausstiegs über keine gesetzliche Laufzeitbegrenzung verfügt.
Laut BBU sprechen gleich mehrere Sicherheits- und Umweltgründe für ein sofortiges Aus der Fabrik:
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Ungelöste Müllfrage: Wohin der in Lingen anfallende Uranmüll dauerhaft gelagert werden soll, ist nach wie vor ungeklärt.
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Mangelnder Schutz gegen Flugzeugabstürze: Die Anlage besitzt keinen ausreichenden Schutz gegen Flugzeugabstürze – eine besondere Risikolage, da sie sich nur wenige Flugsekunden vom militärischen Bombenabwurfgelände Nordhorn-Range entfernt befindet.
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Gefährliche Atomtransporte: Der laufende Betrieb verursacht regelmäßige Gefahrguttransporte. Buchholz kritisiert scharf, dass selbst Urantransporte direkt aus Russland in Lingen weiterhin zur Tagesordnung gehören.
Rund 150 Störfälle seit Inbetriebnahme
Erste Teile der Lingener Brennelementefabrik gingen bereits 1979 – vor fast 50 Jahren – an den Start. Bis Ende 2024 wurden in der Anlage rund 150 Störfälle registriert, darunter auch ein Brand mit erheblichen Auswirkungen.
Dass eine derart veraltete Fabrik nach wie vor produzieren dürfe und dadurch den deutschen Atomausstieg unterlaufe, bezeichnet der BBU als handfesten Skandal. Wäre die Anlage schon früher stillgelegt worden, hätte man sich die hochbrisante Debatte um den Einstieg des russischen Staatskonzerns Rosatom komplett ersparen können.
Breite Allianz fordert Aus für die Uranfabrik
In der Vergangenheit haben sich mehr als 350 Organisationen – darunter auch der niedersächsische Landesverband der Grünen – für das Ende der Lingener Brennelementefabrik ausgesprochen.
Der BBU, in dem auch regionale emsländische Bürgerinitiativen vertreten sind, erneuert daher seine Kernforderung: Die Kooperation mit Rosatom zur Fertigung russischer Brennelemente muss umgehend unterbunden und die gesamte Fabrik gestoppt werden. Rechtlich sei dies möglich, es fehle allein am politischen Willen.
Über den BBU
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU) mit Sitz in Bonn wurde 1972 gegründet und fungiert als Dachverband für zahlreiche Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und Einzelmitglieder. Der Verband setzt sich unter anderem für den weltweiten Atomausstieg, umweltfreundliche Verkehrs- und Energiekonzepte sowie gegen CO₂-Endlagerung und Fracking ein.
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Weiterführende Dokumente & Quellen:

Lokal
Atom-Deal trotz Putin-Kritik: Umstrittene Fertigung in Lingen genehmigt
Russische Brennelemente in Lingen: Umstrittene Fertigung unter strengen Auflagen genehmigt
Das Niedersächsische Umweltministerium hat die Erweiterung der Brennelementefabrik der Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen genehmigt. Künftig dürfen dort hexagonale Brennelemente russischen Typs in Lizenzfertigung mit dem russischen Atomkonzern TVEL hergestellt werden. Während der Bund rechtlich grünes Licht gab, übt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer scharfe Kritik an der Entscheidung.
Grünes Licht durch Bundesaufsicht – Keine rechtliche Handhabe zur Ablehnung
Die Genehmigung erlaubt es der ANF – einer Tochtergesellschaft der französischen Framatome GmbH –, in Lingen Brennelemente für osteuropäische Druckwasserreaktoren (VVER-Typ) zu fertigen. Die Fertigung erfolgt unter Einsatz russischer Lizenzen und Technik im Rahmen einer Kooperation mit dem russischen Staatskonzern TVEL/Rosatom.
Obwohl der Schritt angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine politisch hochumstritten ist, stellte das Bundesumweltministerium in einem bundesaufsichtlichen Schreiben klar: Nach der aktuellen sicherheitstechnischen Einschätzung der Bundesbehörden zu Spionage- und Sabotagerisiken existiert keine atomrechtliche Grundlage, um die Genehmigung zu versagen oder zeitlich zu befristen. Da das Land Niedersachsen im Auftrag des Bundes handelt, war das Umweltministerium an diese Weisung gebunden.
Umweltminister Meyer übt scharfe Kritik: „Politisch grundfalsch“
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) distanzierte sich deutlich von dem Schritt:
„Ich habe immer gesagt, dass ich Geschäfte und eine enge Kooperation mit Putins Atomkonzern für grundfalsch halte. Es muss darum gehen, Abhängigkeiten von Russland gerade im sensiblen Atomsektor zu verringern und nicht zu erhöhen.“
Meyer verwies auf Warnungen aus der Ukraine und betonte, dass der direkt dem Kreml unterstellte Rosatom-Konzern in Kriegshandlungen verwickelt sei. Zudem zeigten Beispiele aus anderen Staaten, dass die Herstellung hexagonalere Brennelemente auch ohne russische Beteiligung technisch möglich sei. Dass der EU-Sektor für russisches Uran und Kernbrennstoffe nach wie vor nicht sankioniert ist, bezeichnete der Minister als fatales Signal für die angestrebte Energieunabhängigkeit Europas.
Bedenken der Öffentlichkeit und langwieriges Prüfverfahren
Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus:
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Öffentlichkeitsbeteiligung: Im Rahmen des Verfahrens gingen knapp 11.000 Einwendungen aus der Bevölkerung ein.
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Erörterungstermin: Im November 2024 fand in Lingen eine dreitägige mündliche Anhörung statt.
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Sicherheitsbewertung: Nach intensiven Abstimmungen zwischen Land und Bund zur inneren und äußeren Sicherheit bewertete die Bundesregierung die Risiken abschließend so, dass die Genehmigung nicht verweigert werden konnte.
Strenge Sicherheitsauflagen gegen Spionage und Sabotage
Um mögliche Gefahren abzuwenden, ist die Genehmigung an umfassende Auflagen gebunden:
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Betretungsverbot: Angehörigen der russischen Konzerne TVEL und Rosatom sowie deren Beauftragten ist das Betreten der Anlage grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur in eng begrenzten Einzelfällen unter Begleitung der Aufsichtsbehörde gestattet.
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IT-Trennung & Prüfungen: Hard- und Software der russischen Lizenzmaschinen müssen extern überprüft werden. Sie dürfen keine Verbindung zur sonstigen IT/OT-Infrastruktur der Fabrik besitzen.
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100-%-Kontrolle: Aus Russland angelieferte Gadolinium-Brennstäbe müssen mittels Aktiv- und Passivscannern im Vier-Augen-Prinzip vollständig auf Manipulationen untersucht werden.
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Personalschulungen: Mitarbeiter der ANF werden regelmäßig für den Schutz vor Spionage- und Sabotageversuchen sensibilisiert.
Transparenz vor Bekanntmachung
Aus Gründen der Transparenz hat das Niedersächsische Umweltministerium den vollständigen Genehmigungsbescheid bereits vor der offiziellen Veröffentlichung im Bundesanzeiger auf seiner Website umwelt.niedersachsen.de zur Einsicht bereitgestellt.
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