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Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Gemeinsam mit der CDU-Landtagskandidatin und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Silke Kuhlemann (Wahlkreis 84 Leer/Borkum) sprach der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Wahlkreis 83) mit Vertreter*innen von Kindertagespflegeeinrichtungen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Leer. „Die privaten Kindertagespflegekräfte leisten auch im Landkreis Leer einen wichtigen Beitrag, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Betreuungsleistungen unserer Kleinsten zu erfüllen. Das scheint leider noch nicht überall angekommen zu sein“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Treffen mit Kindertagespflegepersonen aus der Regionalgruppe Leer ihrer Berufsvereinigung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018 und forderte deshalb eine bessere Unterstützung für diese Betreuungsform im Landkreis Leer.
Thiele hatte gemeinsam mit der Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann das Gespräch mit der Berufsvereinigung gesucht. Die Regionalgruppe Leer wurde nach Worten der Sprecherinnen Manuela Janßen und Heidi Schmidt zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 gegründet. Ihr gehören derzeit in Ostfriesland rund 25 Kindertagespflegekräfte an. Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsvereinigung mit Kuhlemann und Thiele, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegepersonen sehen leider anders aus: Zwar wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht, aber das bilde immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab. „Ich möchte an die Kreisverwaltung appellieren, die Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, und den Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern zu bemessen. Deren Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Silke Kuhlemann. Dazu ergänzte Janßen, dass inzwischen eine Mutter aus dem Landkreis Leer eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht hatte, um diesen Rechtsanspruch zu untermauern. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeitende im Einzelhandel oder Menschen im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder Einbindung im Familienbetrieb und einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie einen Teil der Kosten über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis für die gebuchten Stunden. Thematisiert wurde auch die Forderung nach einer verlässlichen Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. „Das muss ein wichtiger Bestandteil werden, um eine zuverlässige Betreuung auch bei Krankheit oder Fortbildungen zu gewährleisten. Diese Verlässlichkeit darf nicht wie bisher, zulasten der Gesundheit der Kindertagespflegepersonen gehen“, so Janßen. Aufgrund der steigenden Kosten für Lebensmittel, aber auch Strom und Heizung fordern die Kindertagespflegen zudem eine Anpassung der Sachkosten. Dafür hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereits grünes Licht gegeben. Ulf Thiele und Silke Kuhlemann machten zudem deutlich, dass in der neuen Legislaturperiode wieder eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes NKiTaG) anstehe. Sie wollen sich dafür einsetzen, dort den Status der Kindertagespflege zu stärken.
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Auflösung der Sterbekasse Meinersfehn: 1.000 Euro Spende für das Schutzengel-Huus
Symbolische Übergabe in Remels (v.l.n.r.): Sylvia Dojen (Diakonie), Gretchen Kiesow, Friedrich Menken, Gertrud Berneis (Sterbekasse) und Ulf Thiele (Förderverein Schutzengel-Huus).
Auflösung der Sterbekasse Meinersfehn: Restvermögen fließt in soziale Projekte und Dorfleben
Meinersfehn / Remels. Nach fast drei Jahrzehnten des Bestehens geht eine Ära zu Ende: Die Sterbekasse Meinersfehn wurde zum 31. Dezember 2025 offiziell aufgelöst. Doch das verbleibende Vermögen der Gemeinschaft verschwindet nicht einfach – es wird sinnvoll in die regionale Infrastruktur und in die Unterstützung schwerkranker Kinder investiert.
Das Ende einer langen Tradition
Die Sterbekasse wurde am 21. Mai 1997 mit einem klaren Ziel gegründet: Sie sollte die praktische Unterstützung im Trauerfall sicherstellen. Dazu gehörten die Finanzierung des Grabaushebens, das Tragen der Särge sowie der Transport der Kränze.
Wie Gretchen Kiesow, die bisherige Vorsitzende, erläutert, gestaltete sich die Suche nach freiwilligen Helfern für diese körperlich schweren Aufgaben seit etwa 2024 zunehmend schwierig. Da der ursprüngliche Zweck – die aktive Hilfe vor Ort – nicht mehr wie gewohnt erfüllt werden konnte, entschied die Mitgliederversammlung am 25. November 2025 die Auflösung der Kasse.
Spende für das Schutzengel-Huus in Remels
Ein bedeutender Teil des Restvermögens kommt dem Schutzengel-Huus „Michael“ in Remels zugute. Am Freitag, den 23. Januar 2026, übergaben Gretchen Kiesow, der zweite Vorsitzende Friedrich Menken und Kassenwartin Gertrud Berneis eine Spende in Höhe von 1.000 Euro an den Förderverein der Einrichtung.
Ulf Thiele, Vorsitzender des Fördervereins, und Sylvia Dojen, Teamleiterin der Diakoniestation Hesel-Jümme-Uplengen, nahmen den Scheck dankbar entgegen. „Wir werden das Geld für die Pflegearbeit und die Entlastung der Familien verwenden“, betonte Thiele. Das Schutzengel-Huus bietet eine hochprofessionelle Intensivpflege für Kinder und Jugendliche und fungiert als Brücke zwischen Klinikaufenthalt und der Rückkehr ins heimische Umfeld.
Unterstützung für Kapelle und Dorfgemeinschaft
Neben der Spende an das Schutzengel-Huus fließen die verbleibenden Mittel der Sterbekasse in lokale Projekte in der Gemeinde:
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Friedhofskapelle Stapel: Anschaffung einer neuen Pultlampe.
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Dorfgemeinschaftshaus Meinersfehn: Neue Bänke für den Pavillon, um die Aufenthaltsqualität im Dorf zu steigern.
Hintergrund: Das Schutzengel-Huus „Michael“
Das Ende Juli 2023 eröffnete Haus in Remels schließt eine kritische Versorgungslücke. Es ermöglicht Eltern eine Auszeit von der oft kräftezehrenden häuslichen Pflege und stellt sicher, dass intensivpflegebedürftige Kinder in einer wohnlichen Atmosphäre optimal betreut werden. Da die Krankenkassen nicht alle anfallenden Kosten decken, ist der Förderverein dauerhaft auf Spenden angewiesen, um Familien finanziell komplett zu entlasten.
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Warnstreik: Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke und Einschränkungen im Straßenbetriebsdienst
Warnstreik im Straßenbetriebsdienst: Einschränkungen in Ostfriesland und Friesland
Im Rahmen der angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Dienst der Länder ist am Mittwoch, den 4. Februar, und Donnerstag, den 5. Februar, mit spürbaren Auswirkungen auf den Straßenbetriebsdienst zu rechnen. Betroffen sind vor allem die Bundes- und Landesstraßen in den Regionen Ostfriesland und Friesland.
Mögliche Beeinträchtigungen im Winterdienst
Da der Streik den gesamten Betriebsdienst umfasst, kann es auch zu Einschränkungen beim Winterdienst kommen. Alle Verkehrsteilnehmer werden daher um erhöhte Vorsicht gebeten. Es empfiehlt sich, deutlich mehr Zeit für Fahrten einzuplanen und die Fahrweise den Gegebenheiten anzupassen.
Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke (B 436) in Leer
Besonders gravierend sind die Auswirkungen in Leer. Die Jann-Berghaus-Brücke bleibt an beiden Streiktagen jeweils in der Zeit von 6:00 bis 23:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.
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Verkehrsmittel: Die Sperrung gilt für Kraftfahrzeuge sowie für Fußgänger und Radfahrer.
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Brückenzustand: Um dem rechtlichen Vorrang des Schiffsverkehrs gerecht zu werden, bleibt die Brücke während der Streikzeiten dauerhaft in Hochlage (aufgeklappt).
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Notfallvorsorge: Trotz des Streiks bleibt die Brücke mit Brückenwärtern besetzt. So kann bei Notfällen – etwa einer Störung im Emstunnel – sofort reagiert werden.
Umleitungsinformationen
Für den motorisierten Verkehr ist eine Umleitung eingerichtet:
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Kfz-Verkehr: Die Umleitung erfolgt über die A 31 (Emstunnel).
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Fuß- und Radverkehr: Für Radfahrer und Fußgänger kann leider keine alternative Umleitung angeboten werden, da eine Überquerung der Ems an dieser Stelle nicht möglich ist.
Es wird empfohlen, die betroffenen Bereiche weiträumig zu umfahren oder auf nicht notwendige Fahrten in diesem Zeitraum zu verzichten.
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Salz-Notstand im Landkreis Leer: Winterdienst muss drastisch sparen
Notstreuplan
Angesichts anhaltender winterlicher Witterung stehen Verkehrsteilnehmer im Landkreis Leer vor einer besonderen Herausforderung. Aufgrund erheblicher Lieferschwierigkeiten bei der Beschaffung von Streusalz sieht sich die Kreisverwaltung gezwungen, den Winterdienst ab sofort massiv einzuschränken. Wie das zuständige Straßen- und Tiefbauamt in einer Presseerklärung mitteilte, müsse mit den vorhandenen Vorräten haushaltet werden, um die Einsatzfähigkeit auf den wichtigsten Strecken zu waLhren.
Der Notstreuplan im Detail
Ab dem heutigen Dienstagabend tritt ein Notstreuplan in Kraft. Dieser sieht Priorisierungen vor, die sowohl den Autoverkehr als auch Radfahrer betreffen:
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Radwege an Kreisstraßen: Auf den Radwegen entlang der Kreisstraßen findet weiterhin eine Schneeräumung statt. Eine zusätzliche Streuung mit Salz entfällt jedoch bis auf Weiteres.
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Kreisstraßen: Der Räumdienst bleibt auf dem gesamten Netz der Kreisstraßen aktiv. Gestreut wird allerdings nur noch auf verkehrswichtigen Hauptstrecken, um den Verkehrsfluss an zentralen Knotenpunkten zu sichern.
Ursachen der Lieferengpässe
Obwohl der Landkreis Leer nach eigenen Angaben rechtzeitig und in ausreichender Menge Salz für die laufende Saison bestellt hat, führen bundesweite Nachfragesteigerungen zu Engpässen. Das beauftragte Lieferunternehmen informierte die Verwaltung darüber, dass die Verfügbarkeit von Salz aufgrund der intensiven Nachfrage sukzessive sinke. Dies führt zu deutlich längeren Lieferzeiten, wodurch Termin- und Mengenvorgaben für den Bauhof in Leer-Logabirum derzeit nicht in vollem Umfang garantiert werden können.
Appell an die Verkehrsteilnehmer
Trotz der angespannten Versorgungslage betont der Landkreis, dass die Kolonnen des Straßen- und Tiefbauamtes weiterhin im Tag- und Nachtbetrieb im Einsatz sind, um die Verkehrssicherheit bestmöglich zu gewährleisten. Dennoch lässt sich eine Einschränkung des gewohnten Servicelevels nicht vermeiden.
Die Behörden bitten alle Autofahrer sowie Radfahrer um erhöhte Aufmerksamkeit, eine angepasste Fahrweise und besondere Rücksichtnahme im Straßenverkehr, solange die winterlichen Bedingungen und die Salzknappheit andauern.
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