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Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Gemeinsam mit der CDU-Landtagskandidatin und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Silke Kuhlemann (Wahlkreis 84 Leer/Borkum) sprach der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Wahlkreis 83) mit Vertreter*innen von Kindertagespflegeeinrichtungen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Leer. „Die privaten Kindertagespflegekräfte leisten auch im Landkreis Leer einen wichtigen Beitrag, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Betreuungsleistungen unserer Kleinsten zu erfüllen. Das scheint leider noch nicht überall angekommen zu sein“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Treffen mit Kindertagespflegepersonen aus der Regionalgruppe Leer ihrer Berufsvereinigung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018 und forderte deshalb eine bessere Unterstützung für diese Betreuungsform im Landkreis Leer.
Thiele hatte gemeinsam mit der Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann das Gespräch mit der Berufsvereinigung gesucht. Die Regionalgruppe Leer wurde nach Worten der Sprecherinnen Manuela Janßen und Heidi Schmidt zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 gegründet. Ihr gehören derzeit in Ostfriesland rund 25 Kindertagespflegekräfte an. Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsvereinigung mit Kuhlemann und Thiele, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegepersonen sehen leider anders aus: Zwar wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht, aber das bilde immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab. „Ich möchte an die Kreisverwaltung appellieren, die Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, und den Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern zu bemessen. Deren Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Silke Kuhlemann. Dazu ergänzte Janßen, dass inzwischen eine Mutter aus dem Landkreis Leer eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht hatte, um diesen Rechtsanspruch zu untermauern. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeitende im Einzelhandel oder Menschen im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder Einbindung im Familienbetrieb und einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie einen Teil der Kosten über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis für die gebuchten Stunden. Thematisiert wurde auch die Forderung nach einer verlässlichen Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. „Das muss ein wichtiger Bestandteil werden, um eine zuverlässige Betreuung auch bei Krankheit oder Fortbildungen zu gewährleisten. Diese Verlässlichkeit darf nicht wie bisher, zulasten der Gesundheit der Kindertagespflegepersonen gehen“, so Janßen. Aufgrund der steigenden Kosten für Lebensmittel, aber auch Strom und Heizung fordern die Kindertagespflegen zudem eine Anpassung der Sachkosten. Dafür hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereits grünes Licht gegeben. Ulf Thiele und Silke Kuhlemann machten zudem deutlich, dass in der neuen Legislaturperiode wieder eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes NKiTaG) anstehe. Sie wollen sich dafür einsetzen, dort den Status der Kindertagespflege zu stärken.
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Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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