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Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Gemeinsam mit der CDU-Landtagskandidatin und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Silke Kuhlemann (Wahlkreis 84 Leer/Borkum) sprach der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Wahlkreis 83) mit Vertreter*innen von Kindertagespflegeeinrichtungen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Leer. „Die privaten Kindertagespflegekräfte leisten auch im Landkreis Leer einen wichtigen Beitrag, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Betreuungsleistungen unserer Kleinsten zu erfüllen. Das scheint leider noch nicht überall angekommen zu sein“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Treffen mit Kindertagespflegepersonen aus der Regionalgruppe Leer ihrer Berufsvereinigung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018 und forderte deshalb eine bessere Unterstützung für diese Betreuungsform im Landkreis Leer.
Thiele hatte gemeinsam mit der Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann das Gespräch mit der Berufsvereinigung gesucht. Die Regionalgruppe Leer wurde nach Worten der Sprecherinnen Manuela Janßen und Heidi Schmidt zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 gegründet. Ihr gehören derzeit in Ostfriesland rund 25 Kindertagespflegekräfte an. Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsvereinigung mit Kuhlemann und Thiele, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegepersonen sehen leider anders aus: Zwar wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht, aber das bilde immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab. „Ich möchte an die Kreisverwaltung appellieren, die Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, und den Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern zu bemessen. Deren Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Silke Kuhlemann. Dazu ergänzte Janßen, dass inzwischen eine Mutter aus dem Landkreis Leer eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht hatte, um diesen Rechtsanspruch zu untermauern. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeitende im Einzelhandel oder Menschen im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder Einbindung im Familienbetrieb und einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie einen Teil der Kosten über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis für die gebuchten Stunden. Thematisiert wurde auch die Forderung nach einer verlässlichen Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. „Das muss ein wichtiger Bestandteil werden, um eine zuverlässige Betreuung auch bei Krankheit oder Fortbildungen zu gewährleisten. Diese Verlässlichkeit darf nicht wie bisher, zulasten der Gesundheit der Kindertagespflegepersonen gehen“, so Janßen. Aufgrund der steigenden Kosten für Lebensmittel, aber auch Strom und Heizung fordern die Kindertagespflegen zudem eine Anpassung der Sachkosten. Dafür hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereits grünes Licht gegeben. Ulf Thiele und Silke Kuhlemann machten zudem deutlich, dass in der neuen Legislaturperiode wieder eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes NKiTaG) anstehe. Sie wollen sich dafür einsetzen, dort den Status der Kindertagespflege zu stärken.
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Friesenbrücke weiter eingeschränkt: Probebetrieb verlängert
Friesenbrücke: Geduldsprobe für Radfahrer und Fußgänger hält an
Weener/Westoverledingen – Wer in diesen Tagen die Ems über die Friesenbrücke überqueren möchte, muss weiterhin mit Hindernissen rechnen. Wie die Deutsche Bahn über ihr BauInfoPortal mitteilt, wird der laufende Probebetrieb an dem wichtigen Brückenbauwerk verlängert.
Probebetrieb geht in die Verlängerung
Eigentlich sollten die intensiven Testphasen bereits Mitte April abgeschlossen sein. Doch für „vertiefende Untersuchungen“, so die Bahn, müsse der erweiterte Probebetrieb nun bis mindestens Donnerstag, den 30. April 2026, fortgesetzt werden.
Einschränkungen auf Geh- und Radweg
Für die Nutzer des Geh- und Radwegs hat dies unmittelbare Konsequenzen: Eine durchgehende Verfügbarkeit der Überquerung kann in diesem Zeitraum nicht garantiert werden. Die Bahn weist darauf hin, dass es jederzeit zu kurzfristigen Sperrungen oder Einschränkungen kommen kann.
Die Verantwortlichen bitten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen um Verständnis für die Unannehmlichkeiten. Warum die zusätzlichen Untersuchungen notwendig geworden sind und ob der 30. April als fixes Enddatum für die Einschränkungen steht, bleibt abzuwarten.
Radfahrer und Fußgänger sollten für ihre Planungen in der kommenden Woche vorsichtshalber mehr Zeit einplanen oder sich vorab über den aktuellen Status informieren.
Quelle: BauInfoPortal der Deutschen Bahn AG, Stand 24. April 2026
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Halbseitige Sperrung auf B70 sorgt für Verzögerungen
Geduldsprobe an der Ledabrücke: Halbseitige Sperrung der B70 ab Montag
Leer – Pendler und Autofahrer im Bereich der Papenburger Straße müssen sich ab der kommenden Woche auf Verzögerungen einstellen. Wie die Verkehrsbehörde der Stadt Leer bereits ankündigte, wird am Montag, den 27. April, ab 9:00 Uhr die halbseitige Sperrung der B70 südlich der Ledabrücke aktiviert.
Baustellenverkehr per Ampelschaltung
Für voraussichtlich drei Wochen wird der Verkehr in diesem Bereich mittels einer Lichtsignalanlage gesteuert. Grund für die Einschränkungen sind vorbereitende Arbeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den anstehenden Neubau der Ledabrücke. Konkret beginnt die beauftragte Fachfirma am Montag mit dem Rückbau des Radweges sowie umfangreichen Erdarbeiten.
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Sicherheit geht vor: Bagger im Schwenkbereich
Die Entscheidung für die halbseitige Sperrung ist laut Behörde unumgänglich. Da direkt am Fahrbahnrand gearbeitet und der Boden tief ausgekoffert wird, kommen schwere Geräte zum Einsatz. Insbesondere der Schwenkbereich der eingesetzten Bagger ragt in die Fahrbahn hinein, was aus Sicherheitsgründen Platz für Mensch und Maschine erfordert.
Sperrung bleibt auch nachts bestehen
Entgegen mancher Hoffnung wird die Sperrung auch in den Abend- und Nachtstunden nicht aufgehoben. Ein täglicher Auf- und Abbau sei im weiteren Bauablauf technisch nicht mehr machbar. Durch das Auskoffern des Erdreichs entsteht entlang der Fahrbahnkante eine offene Vertiefung. Eine Freigabe der Strecke außerhalb der Arbeitszeiten würde somit eine erhebliche Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verzögerungen in ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen oder den Bereich, wenn möglich, großräumig zu umfahren.
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Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

























