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Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Gemeinsam mit der CDU-Landtagskandidatin und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Silke Kuhlemann (Wahlkreis 84 Leer/Borkum) sprach der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Wahlkreis 83) mit Vertreter*innen von Kindertagespflegeeinrichtungen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Leer. „Die privaten Kindertagespflegekräfte leisten auch im Landkreis Leer einen wichtigen Beitrag, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Betreuungsleistungen unserer Kleinsten zu erfüllen. Das scheint leider noch nicht überall angekommen zu sein“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Treffen mit Kindertagespflegepersonen aus der Regionalgruppe Leer ihrer Berufsvereinigung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018 und forderte deshalb eine bessere Unterstützung für diese Betreuungsform im Landkreis Leer.
Thiele hatte gemeinsam mit der Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann das Gespräch mit der Berufsvereinigung gesucht. Die Regionalgruppe Leer wurde nach Worten der Sprecherinnen Manuela Janßen und Heidi Schmidt zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 gegründet. Ihr gehören derzeit in Ostfriesland rund 25 Kindertagespflegekräfte an. Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsvereinigung mit Kuhlemann und Thiele, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegepersonen sehen leider anders aus: Zwar wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht, aber das bilde immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab. „Ich möchte an die Kreisverwaltung appellieren, die Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, und den Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern zu bemessen. Deren Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Silke Kuhlemann. Dazu ergänzte Janßen, dass inzwischen eine Mutter aus dem Landkreis Leer eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht hatte, um diesen Rechtsanspruch zu untermauern. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeitende im Einzelhandel oder Menschen im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder Einbindung im Familienbetrieb und einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie einen Teil der Kosten über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis für die gebuchten Stunden. Thematisiert wurde auch die Forderung nach einer verlässlichen Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. „Das muss ein wichtiger Bestandteil werden, um eine zuverlässige Betreuung auch bei Krankheit oder Fortbildungen zu gewährleisten. Diese Verlässlichkeit darf nicht wie bisher, zulasten der Gesundheit der Kindertagespflegepersonen gehen“, so Janßen. Aufgrund der steigenden Kosten für Lebensmittel, aber auch Strom und Heizung fordern die Kindertagespflegen zudem eine Anpassung der Sachkosten. Dafür hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereits grünes Licht gegeben. Ulf Thiele und Silke Kuhlemann machten zudem deutlich, dass in der neuen Legislaturperiode wieder eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes NKiTaG) anstehe. Sie wollen sich dafür einsetzen, dort den Status der Kindertagespflege zu stärken.
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Leer-Bingum: Sanierungsoffensive startet mit Vollsperrungen!
Sanierungsoffensive startet: Massive Verkehrsbehinderungen in Bingum erwartet
Leer-Bingum. Autofahrer und Anwohner im Leeraner Ortsteil Bingum müssen sich in der kommenden Woche auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Wie die Stadt Leer und die Stadtwerke Leer AöR mitteilen, startet am Montag, dem 10. August 2026, eine umfangreiche Instandsetzungsoffensive für Straßen im gesamten Stadtgebiet. Den Auftakt bilden umfangreiche Baumaßnahmen in Bingum, die eine Reihe von Vollsperrungen nach sich ziehen.
Insgesamt steht eine Liste von rund 30 Straßenabschnitten im gesamten Stadtgebiet an, die saniert werden sollen. In Bingum sind zum Auftakt acht Abschnitte betroffen: die Ziegeleistraße (aufgeteilt in drei Bauabschnitte), die Gewerbestraße, die Bingumgaster Straße sowie die Weißdornstraße, die Rotdornstraße und die Von-Bodelschwingh-Straße.
Zügiges Verfahren, aber witterungsabhängig
Die Stadtwerke setzen bei den Arbeiten primär auf das sogenannte DSK-Verfahren (Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise). Dieses Verfahren gilt als technisch gut geeignet für die betroffenen Straßen und hat sich bereits auf Projekten wie dem Ostfriesland-Wanderweg bewährt. Es ermöglicht eine wirtschaftliche und deutliche Verlängerung der Lebensdauer der Fahrbahnen. Zum Einsatz kommt eine speziell entwickelte DSK-Einbaumaschine, die das Material direkt auf der Baustelle als kontinuierliche Misch- und Einbaueinheit herstellt.
Die Behörden weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Erfolg dieses speziellen Verfahrens von dauerhaft geeigneten Witterungsverhältnissen abhängt. Die Materialien benötigen bestimmte klimatische Bedingungen, um ihre langlebige Wirkung und Haltbarkeit zu entfalten. Sollte das Wetter nicht mitspielen, können kurzfristige Verschiebungen der Arbeiten in einzelnen Abschnitten erforderlich werden.

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Die Vollsperrungen im Detail
Um die Arbeiten durchzuführen, sind verkehrsbehördliche Maßnahmen gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) notwendig. Dies bedeutet zeitweise Vollsperrungen für den Kraftfahrzeugverkehr. Der genaue Zeitplan gestaltet sich wie folgt:
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Montag, 10. August 2026 (07:00 bis 20:00 Uhr): Ziegeleistraße (1. Bauabschnitt) Betroffen ist der Abschnitt zwischen der Emsstraße (B 436) und Ziegeleistraße Nr. 50. Durch diese Sperrung sind auch die Zufahrten zur Weißdornstraße, Rotdornstraße und Von-Bodelschwingh-Straße dicht. Die Umleitung erfolgt über die Emsstraße (B 436), Am Bingumer Deich und die Ziegeleistraße.
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Montag, 10. August, und Dienstag, 11. August 2026 (jeweils 16:00 bis 20:00 Uhr): Gewerbestraße Gesperrt wird der Bereich zwischen Unnerweg und Am Bingumer Deich. Da die Straße in ihrer gesamten Länge gesperrt wird, ist keine Umleitung vorgesehen.
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Dienstag, 11. August 2026 (07:00 bis 20:00 Uhr): Ziegeleistraße (2. und 3. Bauabschnitt) Der zweite Abschnitt liegt zwischen Bingumgaster Straße und An der Matthäikirche, der dritte Abschnitt zwischen An der Matthäikirche und Am Bingumer Deich. Beide Abschnitte werden parallel gesperrt. Eine Umleitung wird über die Ziegeleistraße, die Emsstraße (B 436) und Am Bingumer Deich eingerichtet.
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Dienstag, 11. August, und Mittwoch, 12. August 2026 (jeweils 07:00 bis 20:00 Uhr): Bingumgaster Straße Der gesperrte Abschnitt befindet sich zwischen Ziegeleistraße und Efeustraße. Die Umleitung führt über die Ziegeleistraße und die Efeustraße.
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Donnerstag, 13. August, und Freitag, 14. August 2026 (jeweils 07:00 bis 20:00 Uhr): Weißdornstraße, Rotdornstraße, Von-Bodelschwingh-Straße Diese Straßen werden nacheinander gesperrt, beginnend mit der Von-Bodelschwingh-Straße. Da es sich hierbei jeweils um Sackgassen handelt, ist keine Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr möglich.
Wichtige Hinweise für Anlieger und Rettungskräfte
Trotz der Vollsperrungen gelten wichtige Ausnahmeregelungen:
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Die Durchfahrt für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei ist jederzeit gewährleistet.
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Fußgänger können die Baustellenbereiche jederzeit passieren.
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Abends und nachts (jeweils ab 20:00 Uhr) werden die Sperrungen nach Beendigung der täglichen Arbeiten aufgehoben, sodass die Durchfahrt wieder möglich ist.
Die betroffenen Anlieger werden zusätzlich schriftlich über den genauen Bauablauf informiert. Anlieger, die in den genannten Zeiträumen zwingend auf ihr Kraftfahrzeug angewiesen sind, werden gebeten, dieses rechtzeitig außerhalb des gesperrten Bereiches abzustellen. Sofern es der Baufortschritt und die Arbeitssicherheit zulassen, wird den Anliegern die Zufahrt zu ihren Grundstücken ermöglicht.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Anbringung bzw. Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen.
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31-Jähriger wegen schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft
Ermittlungen nach Explosion in Westoverledingen: 31-Jähriger wegen schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft
Westoverledingen/Leer. Nach dem verheerenden Wohnhausbrand am Montagmorgen, 3. August 2026, in Westoverledingen gibt es gravierende neue Entwicklungen. Wie die Staatsanwaltschaft Aurich am Mittwoch (5. August) in einer offiziellen Pressemitteilung bekanntgab, sitzt der 31-jährige Bewohner des Gebäudes mittlerweile in Untersuchungshaft. Dem Mann wird schwere Brandstiftung vorgeworfen.
Haus brennt nach Detonation fast vollständig aus
Am frühen Morgen des 3. August war es in dem Wohnhaus aus bislang ungeklärter Ursache zu einer massiven Detonation gekommen. Das anschließende Feuer breitete sich rasend schnell aus und zerstörte das Gebäude nahezu vollständig. Das Wohnhaus ist unbewohnbar; der entstandene Sachschaden wird von den Behörden im sechsteiligen Bereich beziffert. Glücklicherweise befand sich zum Zeitpunkt des Brandes niemand in dem Gebäude, sodass keine Personen verletzt wurden.
Ermittlungsbehörden greifen schnell durch
Die Ermittler gehen nach derzeitigem Stand davon aus, dass der 31-jährige Bewohner die verheerende Explosion selbst herbeigeführt hat. Der Tatverdächtige wurde unmittelbar nach dem Brandgeschehen vor Ort festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich hat der zuständige Ermittlungsrichter am Amtsgericht Leer am Dienstagnachmittag (4. August) einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung erlassen. Der Beschuldigte wurde umgehend in die Justizvollzugsanstalt Oldenburg überstellt.
Die komplexen Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft zum genauen Hergang und den Hintergründen der Tat dauern weiterhin an.
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Vom Geistesblitz zum Patent – haben Sie die nächste große Erfindung?
Starthilfe für Erfinder: Kostenfreie Beratung rund um Patente und Ideen
Ostfriesland. Eine gute Idee ist oft der erste Schritt zum Erfolg – doch ohne den passenden Schutz kann sie schnell kopiert werden. Wie Erfinder ihre Innovationen rechtlich absichern und erfolgreich vermarkten können, erfahren Interessierte beim kostenfreien Erfindersprechtag der Handwerkskammer für Ostfriesland (HWK) am Mittwoch, 23. September, ab 9 Uhr.
Die Beratung wird als Hybrid-Veranstaltung angeboten. Termine können sowohl online als auch vor Ort wahrgenommen werden. Die Präsenzberatung findet in den Räumen der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) in der Ringstraße 4 in Emden statt.
Wie wertvoll eine frühzeitige Beratung sein kann, zeigt das Beispiel des Erfinders Martin Faust. Mit seiner Idee einer Wühlmausfalle nahm er am Erfindersprechtag teil und konnte für seine Entwicklung das deutsche Patent DE 10 2007 032 008 erwirken. Heute vermarktet er sein Produkt seit vielen Jahren erfolgreich. Das Patent verschafft ihm dabei eine geschützte Marktposition und schützt seine Innovation vor Nachahmern.

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Ostfriesland. Eine gute Idee ist oft der erste Schritt zum Erfolg – doch ohne den passenden Schutz kann sie schnell kopiert werden. Wie Erfinder ihre Innovationen rechtlich absichern und erfolgreich vermarkten können, erfahren Interessierte beim kostenfreien Erfindersprechtag der Handwerkskammer für Ostfriesland (HWK) am Mittwoch, 23. September, ab 9 Uhr.
Die Beratung wird als Hybrid-Veranstaltung angeboten. Termine können sowohl online als auch vor Ort wahrgenommen werden. Die Präsenzberatung findet in den Räumen der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) in der Ringstraße 4 in Emden statt.
Wie wertvoll eine frühzeitige Beratung sein kann, zeigt das Beispiel des Erfinders Martin Faust. Mit seiner Idee einer Wühlmausfalle nahm er am Erfindersprechtag teil und konnte für seine Entwicklung das deutsche Patent DE 10 2007 032 008 erwirken. Heute vermarktet er sein Produkt seit vielen Jahren erfolgreich. Das Patent verschafft ihm dabei eine geschützte Marktposition und schützt seine Innovation vor Nachahmern.
Das Beratungsangebot richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber von Handwerksbetrieben, deren Mitarbeitende sowie freie Erfinder, deren Ideen einen Bezug zum Handwerk haben. In vertraulichen, etwa 30-minütigen Einzelgesprächen können die Teilnehmenden ihre Entwicklungen vorstellen und sich individuell beraten lassen.
Der Erfindersprechtag wird gemeinsam von der Handwerkskammer für Ostfriesland, der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg sowie den benachbarten Kammern aus Oldenburg organisiert. Die Innovationsberater der Kammern und ein Patentanwalt informieren über die Möglichkeiten gewerblicher Schutzrechte und geben Hinweise zu Vermarktungschancen, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie finanziellen Förderprogrammen.
Ein Schwerpunkt der Beratung liegt auf dem Schutz geistigen Eigentums. Erfinder erhalten Informationen darüber, wie sich Entwicklungen beispielsweise durch Patente, eingetragene Designs oder Marken vor Ideenklau schützen lassen. Zu den markenrechtlichen Schutzmöglichkeiten zählen unter anderem Firmenlogos, Werbeslogans oder charakteristische Gestaltungselemente, die den Wiedererkennungswert eines Unternehmens oder Produktes stärken.
Die Teilnahme am Erfindersprechtag ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist online unter www.hwk-aurich.de/erfinder möglich.
Weitere Informationen erteilt Daniel Bigl von der Handwerkskammer für Ostfriesland telefonisch unter 04941 1797–60 oder per E‑Mail an d.bigl@hwk-aurich.de.
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