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Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Gemeinsam mit der CDU-Landtagskandidatin und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Silke Kuhlemann (Wahlkreis 84 Leer/Borkum) sprach der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Wahlkreis 83) mit Vertreter*innen von Kindertagespflegeeinrichtungen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Leer. „Die privaten Kindertagespflegekräfte leisten auch im Landkreis Leer einen wichtigen Beitrag, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Betreuungsleistungen unserer Kleinsten zu erfüllen. Das scheint leider noch nicht überall angekommen zu sein“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Treffen mit Kindertagespflegepersonen aus der Regionalgruppe Leer ihrer Berufsvereinigung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018 und forderte deshalb eine bessere Unterstützung für diese Betreuungsform im Landkreis Leer.
Thiele hatte gemeinsam mit der Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann das Gespräch mit der Berufsvereinigung gesucht. Die Regionalgruppe Leer wurde nach Worten der Sprecherinnen Manuela Janßen und Heidi Schmidt zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 gegründet. Ihr gehören derzeit in Ostfriesland rund 25 Kindertagespflegekräfte an. Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsvereinigung mit Kuhlemann und Thiele, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegepersonen sehen leider anders aus: Zwar wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht, aber das bilde immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab. „Ich möchte an die Kreisverwaltung appellieren, die Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, und den Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern zu bemessen. Deren Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Silke Kuhlemann. Dazu ergänzte Janßen, dass inzwischen eine Mutter aus dem Landkreis Leer eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht hatte, um diesen Rechtsanspruch zu untermauern. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeitende im Einzelhandel oder Menschen im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder Einbindung im Familienbetrieb und einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie einen Teil der Kosten über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis für die gebuchten Stunden. Thematisiert wurde auch die Forderung nach einer verlässlichen Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. „Das muss ein wichtiger Bestandteil werden, um eine zuverlässige Betreuung auch bei Krankheit oder Fortbildungen zu gewährleisten. Diese Verlässlichkeit darf nicht wie bisher, zulasten der Gesundheit der Kindertagespflegepersonen gehen“, so Janßen. Aufgrund der steigenden Kosten für Lebensmittel, aber auch Strom und Heizung fordern die Kindertagespflegen zudem eine Anpassung der Sachkosten. Dafür hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereits grünes Licht gegeben. Ulf Thiele und Silke Kuhlemann machten zudem deutlich, dass in der neuen Legislaturperiode wieder eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes NKiTaG) anstehe. Sie wollen sich dafür einsetzen, dort den Status der Kindertagespflege zu stärken.
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Kondolenzbuch für Ehrenbürger Albrecht Weinberg eingerichtet
In stillem Gedenken an Albrecht Weinberg: Das Online-Kondolenzbuch ist ab sofort geöffnet; ab dem 19. Mai liegt zudem ein Buch im Historischen Rathaus aus.
In stillem Gedenken: Kondolenzbücher für Ehrenbürger Albrecht Weinberg
Der Landkreis und die Stadt Leer trauern um ihren Ehrenbürger Albrecht Weinberg, der am 12. Mai verstorben ist. Sein unermüdlicher Einsatz als Zeitzeuge und seine Mahnungen gegen das Vergessen haben tiefe Spuren in den Herzen der Menschen hinterlassen. Um allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre persönliche Anteilnahme auszudrücken und Abschied zu nehmen, wurden nun verschiedene Wege des Gedenkens geschaffen.
Digitales Gedenken ab sofort
Für all jene, die ihre Gedanken zeitnah und ortsunabhängig teilen möchten, ist bereits ein Online-Kondolenzbuch eingerichtet worden. Unter der folgenden Adresse können persönliche Erinnerungen und Abschiedsworte hinterlassen werden:
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Link zum Online-Portal: https://anteilnahme.online/albrecht-weinberg/
Kondolenzbuch im Historischen Rathaus
Zusätzlich zur digitalen Möglichkeit wird es einen Ort des stillen Gedenkens direkt vor Ort geben. Ab kommendem Dienstag, dem 19. Mai, wird für die Dauer von zwei Wochen ein physisches Kondolenzbuch im Erdgeschoss des Historischen Rathauses ausliegen.
Interessierte können sich zu den folgenden Zeiten eintragen:
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Montag bis Donnerstag: 09:00 – 18:00 Uhr
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Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr
Es ist eine Einladung an alle, die Albrecht Weinbergs Lebensweg würdigen und der Familie sowie den Angehörigen ihr tiefes Mitgefühl aussprechen möchten. In seinen Worten und in unserem gemeinsamen Gedenken wird sein Vermächtnis für Toleranz und Menschlichkeit weiterleben.
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Landratswahl 2026: Wichtige Frist für Wahlvorschläge vorgezogen
Landratswahl 2026: Wichtige Friständerung für Wahlvorschläge
Im Hinblick auf die kommenden Kommunalwahlen am 13. September 2026 ergeben sich für die Einreichung von Wahlvorschlägen für das Amt der Landrätin oder des Landrats entscheidende Neuerungen. Um einen reibungslosen Ablauf des demokratischen Prozesses zu gewährleisten, wurde der Zeitplan für Direktwahlen angepasst.
Neuer Stichtag im Juli
Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber müssen ihre Unterlagen für die Landratswahl nun deutlich früher einreichen als ursprünglich geplant.
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Neue Frist: Montag, 6. Juli 2026, 18:00 Uhr.
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Bisherige Regelung: Ursprünglich war der 20. Juli 2026 als Abgabetermin vorgesehen.
Es ist zu beachten, dass diese Änderung ausschließlich Direktwahlen betrifft. Die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl des Kreistages bleiben von dieser Neuregelung unberührt und bestehen weiterhin in der gewohnten Form fort.
Hintergrund: Fokus auf Verfassungstreue
Die Anpassung der Fristen resultiert aus einer Entscheidung des Niedersächsischen Landtags vom 28. April 2026. Ziel der neuen gesetzlichen Regelungen ist eine intensivere Überprüfung der Kandidatinnen und Kandidaten im Hinblick auf die Achtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Sollten konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der notwendigen Verfassungstreue aufkommen lassen, wird der entsprechende Wahlvorschlag künftig der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde zur detaillierten Prüfung vorgelegt. In diesem Prozess kann bei Bedarf auch der Niedersächsische Verfassungsschutz einbezogen werden.
Zeitlicher Spielraum für sorgfältige Prüfung
Da diese erweiterten Prüfmechanismen Zeit in Anspruch nehmen, wurde das Ende der Abgabefrist gesetzlich auf den 69. Tag vor der Wahl vorgezogen. Nur durch diese Vorverlegung kann sichergestellt werden, dass alle Wahlvorschläge rechtzeitig vor dem Wahltag abschließend und rechtssicher geprüft sind.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber sowie politische Gruppierungen sind daher aufgerufen, die verkürzte Vorbereitungszeit bei der Zusammenstellung ihrer Unterlagen zu berücksichtigen.
AnzeigeNicht nur die Kandidaten sollten gut aufgestellt sein – auch Ihr nächster Feierabend-Snack!
Während die Politik die Fristen prüft, können Sie sich mit etwas Glück entspannt zurücklehnen. Auf unserer Facebook-Seite „Wir Leeraner“ verlosen wir aktuell einen liebevoll zusammengestellten Präsentkorb vom nah & gut Markt Blank in der Leeraner Weststadt – gefüllt mit ausgewählten Produkten und kleinen Überraschungen aus dem Sortiment. Ein großes Dankeschön geht an das Team vom nah & gut Markt Blank für diesen tollen Gewinn!
SO NEHMEN SIE TEIL: Besuchen Sie einfach unseren Beitrag auf der Facebook-Seite „Wir Leeraner“:
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Like: Geben Sie dem Beitrag ein „Gefällt mir“.
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Kommentar: Verraten Sie uns unter dem Post, mit wem Sie diesen Präsentkorb am liebsten teilen würden.
Der Gewinner oder die Gewinnerin wird nach Teilnahmeschluss ausgelost und kann den Korb direkt im Markt in der Weststadt abholen.
Teilnahmeschluss: 17.05.2026


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Trotz Großbaustelle erreichbar: Nahversorgung in der Leeraner Weststadt gesichert
Der nah & gut Markt Blank bleibt trotz der Großbaustelle in der Ohlthaverstraße für Kundinnen und Kunden erreichbar. Der Traditionsmarkt versorgt die Weststadt seit Jahrzehnten zuverlässig – auch während der laufenden Straßensanierung.
Nahversorgung gesichert: nah & gut Markt Blank trotz Großbaustelle in der Weststadt erreichbar
Seit dem 7. April prägen Baustellenbarken und Umleitungsschilder das Bild der Leeraner Weststadt. Die umfassende Sanierung der Ohlthaverstraße und des Königskamps ist angelaufen – ein Projekt mit weitreichenden Folgen für den Verkehrsfluss und die ansässigen Betriebe.
Die Stadtverwaltung hat für den Straßenausbau eine Vollsperrung für den Durchgangsverkehr angeordnet, die planmäßig bis zum 31. August 2026 andauern soll. Um die Belastung für das Quartier steuerbar zu halten, wird das Vorhaben in vier Bauabschnitten durchgeführt. Diese erstrecken sich vom Hermann-Lange-Ring bis zum Pastorenkamp. Trotz der massiven baulichen Eingriffe steht eine zentrale Frage für die Anwohner im Raum: Wie sicher ist die lokale Nahversorgung während der monatelangen Sperrung?
Logistische Herausforderungen für Anlieger und Kunden
Besonders betroffen von der Vollsperrung ist der nah & gut Markt Blank, der seit 1983 an der Ohlthaverstraße 13 ansässig ist. Für Inhaber Gunnar Blank und seine 15 Mitarbeiter bedeutet die Baustelle vor allem einen erhöhten Kommunikationsbedarf. Zwar ist die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge zeitweise unmöglich, doch die fußläufige Erreichbarkeit sowie der Zugang für Radfahrer bleiben nach offiziellen Angaben der Stadt über den gesamten Zeitraum gewährleistet.
Die Situation erfordert von den Kunden derzeit Flexibilität. Eine klare Beschilderung weist den Weg zum Markt, der als einer der wenigen Nahversorger im Stadtteil eine tragende Rolle spielt. Mit einer Historie, die bis in das Jahr 1974 zurückreicht, ist der Betrieb fest im sozialen Gefüge der Weststadt verankert.

Bedeutung der Nahversorgung auf kleiner Fläche
In Zeiten von großflächigen Supermärkten auf der „grünen Wiese“ stellt der nah & gut Markt Blank eine funktionale Besonderheit dar. Auf einer Verkaufsfläche von etwa 350 m² wird ein Vollsortiment von über 10.000 Artikeln vorgehalten. Für viele Anwohner, insbesondere für weniger mobile Bürger, ist dieser Standort essenziell. Neben der Versorgung mit frischen Lebensmitteln, Bio-Produkten und Backwaren fungiert der Markt auch als lokaler Wirtschaftsfaktor, der regionale Erzeuger einbindet und als Ausbildungsbetrieb agiert.
Perspektiven trotz Bauphase
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die Einschränkungen, die ein Projekt dieser Größenordnung unweigerlich mit sich bringt. Witterungsbedingte Verzögerungen im Bauablauf sind dabei nicht auszuschließen.
Für das Team rund um Gunnar Blank geht der Betrieb unterdessen unvermindert weiter. Die Öffnungszeiten bleiben mit Montag bis Samstag von 7:00 bis 20:00 Uhr konstant. Trotz der aktuellen Umstände blickt die Unternehmensführung bereits über den August 2026 hinaus: Geplante Modernisierungen und Erweiterungen der Verkaufsfläche sollen sicherstellen, dass die Nahversorgung in der Weststadt auch nach Abschluss der Straßenbauarbeiten zukunftsfähig aufgestellt bleibt.
Daten & Fakten zur Situation:
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Baumaßnahme: Ohlthaverstraße und Königskamp (4 Bauabschnitte).
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Zeitraum: 07.04.2026 bis voraussichtlich 31.08.2026.
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Erreichbarkeit nah & gut Markt Blank: Fußläufig und per Rad jederzeit gesichert; PKW-Zufahrt über ausgeschilderte Umleitungen und gemäß Baufortschritt.
Gewinnspiel‑Hinweis: Präsentkorb von nah & gut Markt Blank!
Heute Abend startet auf der Leeraner Facebookseite „Wir Leeraner“ ein neues Gewinnspiel! Zu gewinnen gibt es einen wundervollen Präsentkorb, liebevoll zusammengestellt und vom nah & gut Markt Blank zur Verfügung gestellt.
Der glückliche Gewinner oder die Gewinnerin kann den Korb direkt beim EDEKA in der Ohlthaverstraße 13, 26789 Leer abholen.
Also: Mitmachen lohnt sich – das Gewinnspiel startet heute Abend auf „Wir Leeraner“

























