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Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Gemeinsam mit der CDU-Landtagskandidatin und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Silke Kuhlemann (Wahlkreis 84 Leer/Borkum) sprach der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Wahlkreis 83) mit Vertreter*innen von Kindertagespflegeeinrichtungen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Leer. „Die privaten Kindertagespflegekräfte leisten auch im Landkreis Leer einen wichtigen Beitrag, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Betreuungsleistungen unserer Kleinsten zu erfüllen. Das scheint leider noch nicht überall angekommen zu sein“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Treffen mit Kindertagespflegepersonen aus der Regionalgruppe Leer ihrer Berufsvereinigung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018 und forderte deshalb eine bessere Unterstützung für diese Betreuungsform im Landkreis Leer.
Thiele hatte gemeinsam mit der Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann das Gespräch mit der Berufsvereinigung gesucht. Die Regionalgruppe Leer wurde nach Worten der Sprecherinnen Manuela Janßen und Heidi Schmidt zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 gegründet. Ihr gehören derzeit in Ostfriesland rund 25 Kindertagespflegekräfte an. Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsvereinigung mit Kuhlemann und Thiele, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegepersonen sehen leider anders aus: Zwar wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht, aber das bilde immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab. „Ich möchte an die Kreisverwaltung appellieren, die Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, und den Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern zu bemessen. Deren Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Silke Kuhlemann. Dazu ergänzte Janßen, dass inzwischen eine Mutter aus dem Landkreis Leer eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht hatte, um diesen Rechtsanspruch zu untermauern. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeitende im Einzelhandel oder Menschen im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder Einbindung im Familienbetrieb und einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie einen Teil der Kosten über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis für die gebuchten Stunden. Thematisiert wurde auch die Forderung nach einer verlässlichen Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. „Das muss ein wichtiger Bestandteil werden, um eine zuverlässige Betreuung auch bei Krankheit oder Fortbildungen zu gewährleisten. Diese Verlässlichkeit darf nicht wie bisher, zulasten der Gesundheit der Kindertagespflegepersonen gehen“, so Janßen. Aufgrund der steigenden Kosten für Lebensmittel, aber auch Strom und Heizung fordern die Kindertagespflegen zudem eine Anpassung der Sachkosten. Dafür hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereits grünes Licht gegeben. Ulf Thiele und Silke Kuhlemann machten zudem deutlich, dass in der neuen Legislaturperiode wieder eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes NKiTaG) anstehe. Sie wollen sich dafür einsetzen, dort den Status der Kindertagespflege zu stärken.
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Betreuungsrecht in Leer: Kostenloses Einführungsseminar am 24. September 2026
Betreuungsrecht: Kostenloses Einführungsseminar für interessierte Bürger
Leer – Wer sich vorstellen kann, ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung zu übernehmen, erhält am 24. September 2026 in Leer die Möglichkeit, sich umfassend über das Betreuungsrecht zu informieren. Die Betreuungsstelle des Landkreises Leer bietet an diesem Tag ein kostenloses Einführungsseminar für interessierte Bürgerinnen und Bürger an.
Das Angebot richtet sich sowohl an Personen, die grundsätzlich Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuung haben, als auch an Menschen, die bereits für einen Familienangehörigen als Betreuer bestellt wurden.
Grundlagen und praktische Umsetzung im Mittelpunkt
Das rund zweistündige Seminar beginnt am Donnerstag, 24. September 2026, um 16 Uhr im Gesundheitsamt des Landkreises Leer, Jahnstraße 4 in Leer.
Im Mittelpunkt stehen die Grundlagen des Betreuungsrechts und deren praktische Umsetzung. Die Teilnehmenden erhalten unter anderem eine Einführung in die verschiedenen Aufgabenbereiche einer gesetzlichen Betreuung. Darüber hinaus werden hilfreiche Materialien vorgestellt, die die praktische Arbeit im Betreuungsalltag erleichtern können.
Das Seminar soll dabei nicht nur grundlegende Informationen vermitteln, sondern auch eine Orientierung für alle bieten, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, ein solches Ehrenamt zu übernehmen.
Entscheidung kann in Ruhe getroffen werden
Wer nach dem Seminar noch unsicher ist, muss sich nicht unmittelbar für oder gegen die Übernahme einer Betreuung entscheiden. Die Teilnehmenden können die Informationen zunächst in Ruhe auf sich wirken lassen und anschließend überlegen, ob sie das Ehrenamt übernehmen möchten.
Bei weiterem Gesprächsbedarf besteht außerdem die Möglichkeit, mit der Betreuungsstelle einen Folgetermin zu vereinbaren. Dabei können das weitere Vorgehen und offene Fragen persönlich besprochen werden.
Anmeldung und Kontakt
Die Teilnahme an dem Einführungsseminar ist kostenlos. Eine schriftliche Anmeldung per E‑Mail ist erforderlich.
Anmeldungen nimmt die Betreuungsstelle unter insa.elsen@lkleer.de entgegen. Wer bereits im Vorfeld Fragen zum Seminar oder zur ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuung hat, kann sich telefonisch an die Betreuungsstelle wenden.
Telefon: 0491/926 4015
Termin im Überblick:
- Datum: Donnerstag, 24. September 2026
- Beginn: 16 Uhr
- Dauer: rund zwei Stunden
- Ort: Gesundheitsamt, Jahnstraße 4, Leer
- Teilnahme: kostenlos
- Anmeldung: schriftlich per E‑Mail an insa.elsen@lkleer.de
- Telefonische Fragen: 0491/926 4015
Das Einführungsseminar bietet damit eine gute Gelegenheit, sich unverbindlich über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten einer ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuung zu informieren und eine fundierte Entscheidung über ein mögliches Engagement zu treffen.
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Bundesweiter Warntag 2026: Sirenenalarm im Landkreis Leer am 10. September
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Bürgerhaus Jemgum: Nico Bloem lobt 500 Veranstaltungen als wichtigen Ort der Begegnung
Walter Eberlei, Vorsitzender des Trägervereins, und SPD-Landtagsabgeordneter Nico Bloem im Gespräch im Bürgerhaus Jemgum. Im Mittelpunkt standen die Entwicklung des Hauses, das vielfältige Veranstaltungsangebot und seine Bedeutung als wichtiger Ort der Begegnung für die Gemeinde.
Nico Bloem besucht Bürgerhaus Jemgum: „Ein Ort der Begegnung“
Jemgum – Das Bürgerhaus Jemgum hat sich seit seiner Eröffnung nach der Kernsanierung im Frühjahr 2024 zu einem wichtigen Treffpunkt für die Gemeinde entwickelt. Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem bezeichnete das Bürgerhaus bei seinem Besuch im Rahmen seiner Sommerreise als einen „Ort der Begegnung“ und zugleich als „Glücksfall für Jemgum“.
Bei seinem Besuch sprach Nico Bloem mit Walter Eberlei, dem Vorsitzenden des Trägervereins des Bürgerhauses, über die Entwicklung, das umfangreiche Veranstaltungsangebot und die Bedeutung des Hauses für das Dorfleben.
Rund 500 Veranstaltungen und Angebote im Jahr
Das Bürgerhaus Jemgum ist mittlerweile ein Zentrum für zahlreiche Aktivitäten. Nach Angaben von Walter Eberlei finden dort rund 70 kleine und große Veranstaltungen und Angebote pro Monat statt. Auf das Jahr gerechnet sind das etwa 500 Veranstaltungen und Angebote.
Das Programm ist vielseitig und richtet sich an unterschiedliche Altersgruppen und Interessen. Zum Angebot gehören unter anderem Konzerte, ein Jugendtreff, Gesprächskreise, ein Café und Ausstellungen. Darüber hinaus gibt es Sportangebote, Theater, Beratungsangebote, eine Schachgruppe und Filmveranstaltungen.
Besonders gefragt sind die öffentlichen Konzerte und Veranstaltungen. „Die öffentlichen Konzerte und Veranstaltungen sind in der Regel ausverkauft, wir haben einen guten Ruf erworben“, berichtet Walter Eberlei. Der Veranstaltungssaal des Bürgerhauses bietet 70 Plätze.
Ehrenamt trägt das Bürgerhaus
Für die Zukunft sieht Walter Eberlei vor allem die Aufgabe darin, das vielfältige Angebot weiter auszubauen, das bestehende Niveau zu halten und immer wieder Menschen für eine aktive Mitarbeit zu gewinnen.
Verantwortlich für den Betrieb ist der Bürgerverein, der sich unter anderem um Spenden und Zuschüsse kümmert. Auch über die Mitgliedsbeiträge wird der Betrieb des Bürgerhauses mitfinanziert. Ein großer Teil der Arbeit wird dabei ehrenamtlich geleistet.
Für Nico Bloem zeigt das Bürgerhaus beispielhaft, was durch das Zusammenspiel von öffentlicher Unterstützung und ehrenamtlichem Engagement entstehen kann.
Bloem: „Hier sieht man, was möglich ist“
„Ich bin froh, dass das Land dem Bürgerhaus mit Zuschüssen helfen konnte. Hier sieht man, wie mit öffentlicher Unterstützung und ehrenamtlichem Engagement etwas Außergewöhnliches entstehen kann“, erklärte Nico Bloem.
Das Bürgerhaus sei ein Ort der Begegnung für Jung und Alt. Gerade in einer Zeit, in der vieles zunehmend anonym wirke und Kommunikation häufig nicht mehr unmittelbar, sondern über Medien stattfinde, seien solche Treffpunkte besonders wichtig.
„Genau so einen Ort schafft das Bürgerhaus mit dem Team des Bürgerhausvereins. Hier fließt viel Leidenschaft hinein, mit der Motivation etwas Gutes für das Dorfleben zu schaffen – und das Ganze ehrenamtlich“, betonte Bloem.
Allen Beteiligten sprach der Landtagsabgeordnete seinen Dank aus und fügte hinzu: „Bitte genauso weitermachen.“
Bürgerhaus Jemgum als wichtiger Treffpunkt
Der Besuch von Nico Bloem macht deutlich, welche Bedeutung das Bürgerhaus Jemgum inzwischen für das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde hat. Mit seinem umfangreichen Programm bietet es Raum für Kultur, Sport, Beratung, Austausch und Begegnung.
Die rund 500 Veranstaltungen und Angebote pro Jahr zeigen, wie vielfältig das Bürgerhaus genutzt wird. Gleichzeitig ist das Beispiel Jemgum ein Beleg dafür, welche Rolle ehrenamtliches Engagement und öffentliche Unterstützung bei der Entwicklung solcher Begegnungsorte spielen können.
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