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Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Gemeinsam mit der CDU-Landtagskandidatin und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Silke Kuhlemann (Wahlkreis 84 Leer/Borkum) sprach der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Wahlkreis 83) mit Vertreter*innen von Kindertagespflegeeinrichtungen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Leer. „Die privaten Kindertagespflegekräfte leisten auch im Landkreis Leer einen wichtigen Beitrag, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Betreuungsleistungen unserer Kleinsten zu erfüllen. Das scheint leider noch nicht überall angekommen zu sein“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Treffen mit Kindertagespflegepersonen aus der Regionalgruppe Leer ihrer Berufsvereinigung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018 und forderte deshalb eine bessere Unterstützung für diese Betreuungsform im Landkreis Leer.
Thiele hatte gemeinsam mit der Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann das Gespräch mit der Berufsvereinigung gesucht. Die Regionalgruppe Leer wurde nach Worten der Sprecherinnen Manuela Janßen und Heidi Schmidt zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 gegründet. Ihr gehören derzeit in Ostfriesland rund 25 Kindertagespflegekräfte an. Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsvereinigung mit Kuhlemann und Thiele, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegepersonen sehen leider anders aus: Zwar wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht, aber das bilde immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab. „Ich möchte an die Kreisverwaltung appellieren, die Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, und den Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern zu bemessen. Deren Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Silke Kuhlemann. Dazu ergänzte Janßen, dass inzwischen eine Mutter aus dem Landkreis Leer eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht hatte, um diesen Rechtsanspruch zu untermauern. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeitende im Einzelhandel oder Menschen im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder Einbindung im Familienbetrieb und einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie einen Teil der Kosten über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis für die gebuchten Stunden. Thematisiert wurde auch die Forderung nach einer verlässlichen Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. „Das muss ein wichtiger Bestandteil werden, um eine zuverlässige Betreuung auch bei Krankheit oder Fortbildungen zu gewährleisten. Diese Verlässlichkeit darf nicht wie bisher, zulasten der Gesundheit der Kindertagespflegepersonen gehen“, so Janßen. Aufgrund der steigenden Kosten für Lebensmittel, aber auch Strom und Heizung fordern die Kindertagespflegen zudem eine Anpassung der Sachkosten. Dafür hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereits grünes Licht gegeben. Ulf Thiele und Silke Kuhlemann machten zudem deutlich, dass in der neuen Legislaturperiode wieder eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes NKiTaG) anstehe. Sie wollen sich dafür einsetzen, dort den Status der Kindertagespflege zu stärken.
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Lokal
PV-Frust in Rhauderfehn: Energiewende vs. Paragrafendschungel?
Bürokratischer Stillstand bei PV-Anlagen: CDU Rhauderfehn kritisiert Landkreis-Bauamt scharf
Rhauderfehn. Die Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV) auf Dächern in Wohngebieten mit strengen örtlichen Bauvorschriften bleibt ein Ärgernis für Bürger und Kommunalpolitiker. Trotz einer entsprechenden Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung Ende 2023 beklagt die CDU-Fraktion im Gemeinderat Rhauderfehn nun, dass die praktische Umsetzung in der Region an einer „Verwaltungsbürokratie“ scheitere, die den notwendigen Fortschritt bei der Energiewende im Keim ersticke.
Die Problematik ist bekannt:
In vielen Bebauungsplangebieten schreiben örtliche Bauvorschriften eine rote Dacheindeckung vor. Nach aktueller Lesart des Bauamtes beim Landkreis Leer sind PV-Anlagen in diesen Gebieten nicht genehmigungsfähig, solange die Satzung Bestand hat. Eine Änderung der Bebauungspläne durch die Gemeinde sei zwingend erforderlich, da das Bauamt die Planungshoheit der Kommune respektieren müsse.
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Für die CDU-Fraktion ist dieses Vorgehen nicht hinnehmbar.
Pressesprecher Niels Plaisir bezeichnet die Haltung der Behörde als „halbe Wahrheit“. Nach Ansicht der Christdemokraten greift hier das Prinzip „Landesrecht bricht kommunales Satzungsrecht“. Es gäbe durchaus Spielräume, etwa über Befreiungsanträge nach dem Baugesetzbuch oder die Interpretation, dass eine PV-Anlage per se keine Dacheindeckung im Sinne der Gestaltungsvorschriften darstelle. „Möglicherweise wäre eine solche Rechtsanwendung grenzwertig, aber es wäre eine proaktive und keine restriktive Anwendung“, so Plaisir. Er kritisiert das Bauamt des Landkreises, das im Volksmund bereits den Ruf einer „Bauverhinderungsbehörde“ genieße. In anderen Landkreisen sei es durchaus üblich, rechtliche Ermessensspielräume zugunsten der Antragsteller auszuschöpfen – in Leer unter der Führung von Landrat Matthias Groote sei dies jedoch nicht der Fall.
In diesem Zusammenhang wird die Kritik an der Kreisverwaltung besonders scharf: Die CDU weist darauf hin, dass auf dem privaten Dach von Landrat Matthias Groote selbst eine Photovoltaikanlage installiert sei, die nach der strengen Auslegung der eigenen Behörde in einem Gebiet mit entsprechenden Gestaltungsvorgaben eigentlich nicht genehmigungsfähig wäre.
Die CDU-Fraktion zieht daraus einen bitteren Schluss:
Wenn die Behörde eine rechtssichere Genehmigung konsequent verweigere, könne das in der Praxis fatale Signale an die Bürger senden. Plaisir erinnert dabei an George Orwells Zitat: „Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher als die anderen.“ Die aktuelle Situation zeige, dass notwendige Änderungen der Bauordnung in Leer von der Verwaltungsführung förmlich „ausgehebelt“ würden. Für die CDU-Fraktion in Rhauderfehn steht fest: Die Energiewende scheitere hier nicht am Gesetzgeber in Hannover, sondern am mangelnden Gestaltungswillen der zuständigen Behörden in Leer.
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„Kommunen am Limit“: Landrat Groote fordert faire Steuerverteilung für den Landkreis Leer
„Kommunen am Limit“: Landkreis Leer mahnt mehr Steuergerechtigkeit an
Landrat Matthias Groote fordert eine kräftige Erhöhung des kommunalen Anteils am Steueraufkommen – Finanzielle Schieflage bedroht kommunale Handlungsfähigkeit
Leer. Im Rahmen des bundesweiten Aktionstages „Kommunen am Limit“ hat der Leeraner Landrat Matthias Groote deutliche Kritik an der aktuellen Verteilung der Steuereinnahmen geübt und eine stärkere finanzielle Berücksichtigung der Landkreise, Städte und Gemeinden gefordert.
Steueranteile decken Aufgaben nicht mehr ab
Nach Ansicht von Groote klafft eine deutliche Lücke zwischen den Aufgaben, die vor Ort zu bewältigen sind, und den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. „Der Anteil, den die Landkreise, Städte und Gemeinden bekommen, muss erhöht werden, und zwar kräftig“, unterstrich der Landrat am Montag. Bund und Länder stünden in der Pflicht, die kommunale Ebene bei der Aufgabenerfüllung deutlich besser auszustatten, da der derzeitige Steueranteil in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Belastung durch staatliche Aufgaben stehe.
Dramatische Finanzlage im Kreis Leer
Bereits im April machte die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Leer gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen in einem Hilferuf an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies auf die prekäre Haushaltslage aufmerksam. Die finanzielle Situation hat sich dabei massiv verschlechtert: Während die Haushalte bis 2023 noch Überschüsse verzeichneten, sind diese nun in ein tiefes Defizit gerutscht. Die Verschuldung nimmt stetig zu, sodass mittlerweile sogar der laufende Betrieb teilweise durch Kredite finanziert werden muss. „Das kann so nicht bleiben, wir können sonst unsere Aufgaben vor Ort nicht mehr angemessen bewältigen“, warnte Groote mit Blick auf die drohende Handlungsunfähigkeit.
Fehlende Gegenfinanzierung durch Bund und Land
Die Kommunen im Landkreis Leer sehen die Ursache für das Finanzdilemma vor allem in der Gesetzgebung von Bund und Land. Durch neue Standards und gesetzliche Vorgaben würden den Kommunen kontinuierlich Aufgaben übertragen, ohne die notwendige finanzielle Gegenfinanzierung bereitzustellen. Insbesondere an das Land Niedersachsen richtet sich die Erwartung, die finanziellen Auswirkungen neuer Gesetze bereits im Vorfeld stärker in den Fokus zu nehmen.
Vertrauen in den Staat stärken
Für den Landrat ist die kommunale Ebene das Fundament, auf dem die Bürgerinnen und Bürger den Staat unmittelbar erleben. Ob bei der Müllabfuhr, der Digitalisierung, der Jugendarbeit oder dem Betrieb von Schwimmbädern und Büchereien – die Entscheidungen in den Rathäusern und Kreishäusern bestimmen maßgeblich die Lebens- und Wohnqualität vor Ort.
„Die Kommunen benötigen genügend Geld, damit sie die Aufgaben so erledigen können, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates wieder gestärkt wird“, so das Fazit von Matthias Groote.
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Verstärkung für den OP: Zwei neue ATA-Fachkräfte starten im Klinikum Leer durch
Freuen sich über den erfolgreichen Abschluss: (v.l.n.r.) Heike Kliegelhöfer (Pflegedirektorin Klinikum Leer gGmbH), Alina Folkerts (ATA), Daniel Krenik (ATA), Eva Hawlik (Teamleitung Anästhesie).
Erfolgreicher Ausbildungsabschluss: Zwei neue Anästhesietechnische Assistenten verstärken das Klinikum Leer
Das Klinikum Leer freut sich über personelle Verstärkung im medizinischen Bereich: Alina Folkerts und Daniel Krenik haben ihre dreijährige Ausbildung zum/zur Anästhesietechnischen Assistenten/in (ATA) erfolgreich abgeschlossen. Beide werden künftig das Team der Anästhesie im Klinikum Leer tatkräftig unterstützen.
Anästhesietechnische Assistenten nehmen eine verantwortungsvolle und zentrale Rolle im Operationsbereich ein. Ihr Tätigkeitsfeld ist vielfältig und anspruchsvoll: Sie übernehmen die professionelle Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Anästhesien. Zudem sind sie für die selbstständige Koordination und Organisation der betrieblichen Arbeitsabläufe zuständig. Ein wesentlicher Aspekt ihrer Arbeit ist die fachkundige und individuelle Betreuung der Patientinnen und Patienten während der Behandlung. Darüber hinaus gehören der sichere Umgang mit komplexen medizinisch-technischen Geräten sowie die konsequente Umsetzung der geltenden Hygienerichtlinien zu ihren täglichen Aufgaben.
Während ihrer dreijährigen Ausbildung durchliefen Alina Folkerts und Daniel Krenik die verschiedenen Bereiche des OP-Dienstes. Durch zusätzliche Einsätze in unterschiedlichen Funktionsbereichen, auf Stationen sowie bei externen Kooperationspartnern konnten sie umfassende und praxisnahe Erfahrungen sammeln, die sie nun in ihrer beruflichen Laufbahn einbringen werden.
Seit dem Jahr 2024 findet der theoretische Unterricht direkt am Bildungsinstitut Gesundheit des Klinikums statt. Durch diese räumliche und organisatorische Nähe wird die Verzahnung von theoretischem Wissen und praktischer Anwendung noch weiter gestärkt.
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