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Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Gemeinsam mit der CDU-Landtagskandidatin und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Silke Kuhlemann (Wahlkreis 84 Leer/Borkum) sprach der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Wahlkreis 83) mit Vertreter*innen von Kindertagespflegeeinrichtungen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Leer. „Die privaten Kindertagespflegekräfte leisten auch im Landkreis Leer einen wichtigen Beitrag, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Betreuungsleistungen unserer Kleinsten zu erfüllen. Das scheint leider noch nicht überall angekommen zu sein“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Treffen mit Kindertagespflegepersonen aus der Regionalgruppe Leer ihrer Berufsvereinigung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018 und forderte deshalb eine bessere Unterstützung für diese Betreuungsform im Landkreis Leer.
Thiele hatte gemeinsam mit der Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann das Gespräch mit der Berufsvereinigung gesucht. Die Regionalgruppe Leer wurde nach Worten der Sprecherinnen Manuela Janßen und Heidi Schmidt zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 gegründet. Ihr gehören derzeit in Ostfriesland rund 25 Kindertagespflegekräfte an. Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsvereinigung mit Kuhlemann und Thiele, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegepersonen sehen leider anders aus: Zwar wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht, aber das bilde immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab. „Ich möchte an die Kreisverwaltung appellieren, die Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, und den Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern zu bemessen. Deren Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Silke Kuhlemann. Dazu ergänzte Janßen, dass inzwischen eine Mutter aus dem Landkreis Leer eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht hatte, um diesen Rechtsanspruch zu untermauern. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeitende im Einzelhandel oder Menschen im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder Einbindung im Familienbetrieb und einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie einen Teil der Kosten über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis für die gebuchten Stunden. Thematisiert wurde auch die Forderung nach einer verlässlichen Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. „Das muss ein wichtiger Bestandteil werden, um eine zuverlässige Betreuung auch bei Krankheit oder Fortbildungen zu gewährleisten. Diese Verlässlichkeit darf nicht wie bisher, zulasten der Gesundheit der Kindertagespflegepersonen gehen“, so Janßen. Aufgrund der steigenden Kosten für Lebensmittel, aber auch Strom und Heizung fordern die Kindertagespflegen zudem eine Anpassung der Sachkosten. Dafür hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereits grünes Licht gegeben. Ulf Thiele und Silke Kuhlemann machten zudem deutlich, dass in der neuen Legislaturperiode wieder eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes NKiTaG) anstehe. Sie wollen sich dafür einsetzen, dort den Status der Kindertagespflege zu stärken.
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Schadstoffmobil im Landkreis Leer 2026: Alle Termine und Standorte im Überblick
Mobile Schadstoffsammlung im Landkreis Leer: Alle Termine im November 2026
Schadstoffmobil kommt nach Weener, Moormerland, Jümme, Uplengen und Hesel – Sonderabfälle auf Borkum bereits am 30. Oktober abgeben
Landkreis Leer – Wohin mit alten Lacken, Reinigungsmitteln und anderen schadstoffhaltigen Abfällen? Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer bietet auch im Herbst 2026 wieder eine mobile Schadstoffsammlung auf dem Festland und auf der Insel Borkum an. Bürgerinnen und Bürger können ihre Sonderabfälle an mehreren Standorten kostenlos abgeben. Den Anfang macht die Sammlung auf Borkum am Freitag, 30. Oktober 2026. Auf dem Festland startet das Schadstoffmobil am Donnerstag, 5. November.
Schadstoffmobil im Landkreis Leer: Termine und Standorte auf dem Festland
Im November macht das Schadstoffmobil an fünf Terminen an verschiedenen Wertstoffhöfen im Landkreis Leer Station. Die Annahmezeiten unterscheiden sich je nach Standort.
Donnerstag, 5. November 2026
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Weener: Wertstoffhof Weener, Kleiner Bollen 8 in Möhlenwarf, von 9 bis 11 Uhr
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Moormerland: Wertstoffhof Moormerland, Borgwardring 75 in Neermoor, von 13 bis 15 Uhr
Mittwoch, 25. November 2026
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Jümme: Wertstoffhof Jümme, Hullenweg 1 in Filsum, von 9 bis 10 Uhr
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Uplengen: Wertstoffhof Uplengen, Cirksenastraße 12, von 11 bis 12.30 Uhr
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Hesel: Wertstoffhof Hesel, An der Fabrik in Hesel, von 14 bis 15 Uhr
Wer Schadstoffe abgeben möchte, sollte die jeweiligen Öffnungszeiten beachten und die Abfälle möglichst passend zum Annahmeort und zur vorgesehenen Zeit anliefern.
Mobile Schadstoffsammlung auf Borkum bereits am 30. Oktober
Auf der Insel Borkum findet die mobile Schadstoffsammlung bereits am Freitag, 30. Oktober 2026, statt. Annahmestelle ist die Abfallumschlaganlage Borkum in der Reedestraße 196.
Dabei gelten unterschiedliche Annahmezeiten für private und gewerbliche Anlieferungen:
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Gewerbliche Anlieferungen: von 11 bis 12.30 Uhr
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Private Anlieferungen: von 13.30 bis 15 Uhr
Welche Schadstoffe werden angenommen?
Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass aus Privathaushalten ausschließlich haushaltsübliche Mengen angenommen werden.
Bestimmte Abfälle sind von der mobilen Schadstoffsammlung ausgeschlossen. Dazu gehören:
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Altöl
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Asbestplatten
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Mineralwolle
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Teerpappe
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Signalraketen
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leere Kanister
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Farbdosen
Für leere und ausgetrocknete Farbdosen gibt es einen anderen Entsorgungsweg: Sie gehören in den Gelben Sack.
Wer unsicher ist, ob bestimmte Abfälle bei der mobilen Schadstoffsammlung angenommen werden, kann sich vorab an die Abfallberatung des Landkreises Leer wenden.
Sonderabfälle kostenlos in Breinermoor abgeben
Neben den mobilen Sammelterminen können Privatpersonen ihre Sonderabfälle auch direkt bei der Schadstoffsammelstelle im Entsorgungszentrum in Breinermoor abgeben. Die Adresse lautet Deponiestraße 1 in Westoverledingen.
Die Annahme ist für Privatpersonen kostenlos. Die Sammelstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
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Montag bis Freitag: 9 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr
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Samstag: 8 bis 13 Uhr
In Breinermoor besteht außerdem die Möglichkeit, Altöl, Asbestplatten, Mineralwolle und Teerpappe kostenpflichtig abzugeben. Diese Abfälle werden bei der mobilen Schadstoffsammlung nicht angenommen.
Abfuhrtermine mit der kostenlosen MyMüll-App abrufen
Wer keinen Sammeltermin verpassen möchte, kann die Termine der mobilen Schadstoffsammlung auch über die kostenlose MyMüll-App für Smartphones und Tablets abrufen.
Die Abfall-App steht auf der Internetseite des Landkreises Leer unter folgender Adresse zum Download bereit:
Abfallberatung des Landkreises Leer hilft bei Fragen
Bei Fragen zur Schadstoffsammlung und zur richtigen Entsorgung von Sonderabfällen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer zur Verfügung.
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Telefon: 0800 – 9 25 24 23 (kostenlose Service-Nummer)
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de
Mit der mobilen Schadstoffsammlung und der zusätzlichen Annahmestelle in Breinermoor bietet der Landkreis Leer mehrere Möglichkeiten, Sonderabfälle fachgerecht zu entsorgen.
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Serverausfall beim Straßenverkehrsamt Leer: Zulassungsstelle und Führerscheinstelle betroffen
Serverausfall beim Straßenverkehrsamt Leer: Zulassungsstelle und Führerscheinstelle betroffen
Landkreis Leer: IT-Störung verhindert Bearbeitung von Vorgängen – Termine am Mittwoch finden statt
Leer – Eine größere IT-Störung beeinträchtigt seit dem Morgen des 20. Oktober die Arbeit des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Leer. Aufgrund eines Serverausfalls beim zuständigen Fachverfahrensanbieter können derzeit keine Vorgänge bearbeitet werden. Betroffen sind sowohl die Kfz-Zulassungsstelle als auch die Führerscheinstelle.
Wie der Landkreis Leer mitteilt, wird die Bearbeitung auch im weiteren Verlauf des Dienstags nicht mehr möglich sein. Der Fachverfahrensanbieter hat inzwischen angekündigt, dass der Server am Mittwochvormittag, 21. Oktober, wieder einsatzbereit sein soll.
Gebuchte Termine am Mittwoch finden statt
Für Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Termin vereinbart haben, gibt es eine wichtige Information: Vorgänge können weiterhin abgegeben werden, wenn dafür ein Termin gebucht wurde. Die für Mittwoch, 21. Oktober, vereinbarten Termine sollen wie geplant abgearbeitet werden.
Allerdings gelten für diesen Tag besondere Einschränkungen: Wer keinen Termin hat, kann am Mittwoch keine Vorgänge abgeben.
Mit dieser Regelung möchte der Landkreis sicherstellen, dass nach der Behebung der technischen Störung zunächst die aufgelaufenen Rückstände geordnet und möglichst zügig abgearbeitet werden können.
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IT-Störung betrifft mehrere Kommunen und Fachbereiche
Die Ursache für den Ausfall liegt nach Angaben des Landkreises nicht bei der Kreisverwaltung selbst, sondern beim Anbieter des eingesetzten Fachverfahrens. Die Störung wirkt sich auf sämtliche angebundenen Kommunen aus.
Neben dem Kfz-Bereich sind auch weitere Verwaltungsverfahren betroffen. Dazu gehören unter anderem das Meldewesen, die Fahrerlaubnisangelegenheiten und das Gewerbewesen.
Damit beschränkt sich die technische Störung nicht allein auf die Zulassung von Fahrzeugen oder die Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten, sondern beeinträchtigt auch weitere Verwaltungsdienstleistungen.
Landkreis bittet um Verständnis
Der Landkreis Leer bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen und bedankt sich für ihre Geduld. Sobald der Server wieder zur Verfügung steht, sollen die liegen gebliebenen Vorgänge schrittweise aufgearbeitet werden.

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Baum- und Strauchschnittabfuhr 2026 im Landkreis Leer: Alle Termine und Regeln im Überblick
Kostenlose Abholung in Rhauderfehn, Westoverledingen, Leer und weiteren Gemeinden: Der Landkreis Leer beginnt am 2. November 2026 mit der herbstlichen Baum- und Strauchschnittabfuhr. Bis Ende November können Bürger ihren gebündelten Baum- und Strauchschnitt an den jeweiligen Abfuhrterminen zur Abholung bereitstellen. Dabei gelten bestimmte Vorgaben für Länge, Durchmesser, Gewicht und Bindematerial.
Landkreis Leer. Wenn im Herbst Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden, fällt in vielen Gärten eine größere Menge an Ästen und Zweigen an. Damit diese ordnungsgemäß entsorgt werden können, organisiert der Landkreis Leer auch im Herbst 2026 wieder eine kostenlose Baum- und Strauchschnittabfuhr. Der erste Abfuhrtermin ist am 2. November in der Gemeinde Rhauderfehn. Anschließend folgen die weiteren Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Kreisgebiet. Die Abfuhr endet Ende November mit den Terminen in der Stadt Leer und auf der Insel Borkum.
Damit die Abholung reibungslos funktioniert, müssen die Gartenabfälle rechtzeitig und entsprechend den geltenden Vorgaben am Straßenrand bereitliegen.
Baum- und Strauchschnittabfuhr 2026: Alle Termine im Überblick
Die Abfuhr erfolgt je nach Gemeinde und teilweise auch nach Ortsteilen an unterschiedlichen Tagen. Für die Planung der Gartenarbeiten sollten die jeweiligen Termine beachtet werden.
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Datum |
Gemeinde / Stadt und Ortsteile |
|---|---|
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2. November 2026 |
Gemeinde Rhauderfehn |
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3. November 2026 |
Gemeinde Ostrhauderfehn |
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4. November 2026 |
Gemeinde Westoverledingen – nördlicher Bereich |
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5. November 2026 |
Gemeinde Westoverledingen – südlicher Bereich |
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6. November 2026 |
Samtgemeinde Jümme |
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9. November 2026 |
Gemeinde Jemgum |
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9. November 2026 |
Gemeinde Bunde: Dollart sowie Bunderhee teilweise – Deichstraße, Heesterweg und Molkereistraße |
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10. November 2026 |
Gemeinde Bunde: Bunde, Bunderhee, Boen und Wymeer |
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11. November 2026 |
Stadt Weener: Holthusen, Holthuserheide, Stapelmoor, Diele, Vellage, Halte und Tichelwarf |
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12. November 2026 |
Stadt Weener: Stadtgebiet |
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13. November 2026 |
Stadt Weener: Möhlenwarf, Weenermoor, Beschotenweg, St. Georgiwold, Kirchborgum, Ferstenborgum und Middelstenborgum |
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16. November 2026 |
Samtgemeinde Hesel |
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17. November 2026 |
Gemeinde Uplengen |
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18. November 2026 |
Gemeinde Moormerland: Warsingsfehn und Neermoor Kolonie |
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19. November 2026 |
Gemeinde Moormerland: Oldersum, Rorichum, Tergast, Gandersum, Terborg, Neermoor und Veenhusen |
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20. November 2026 |
Gemeinde Moormerland: Hatshausen, Boekzetelerfehn und Jheringsfehn |
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23. bis 27. November 2026 |
Stadt Leer |
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23. bis 27. November 2026 |
Insel Borkum |
Für die Stadt Leer und die Insel Borkum gilt eine Besonderheit: Die Abholung des Baum- und Strauchschnitts erfolgt dort jeweils am Tag der regulären Hausmüllabfuhr.

Diese Regeln gelten für die kostenlose Abholung
Damit Äste und Sträucher bei der herbstlichen Abfuhr mitgenommen werden, müssen sie ordnungsgemäß gebündelt sein. Außerdem gelten klare Vorgaben für die Größe und das Gewicht der Bündel.
Die wichtigsten Regeln im Überblick:
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Bereitstellung: Der gebündelte Baum- und Strauchschnitt muss am jeweiligen Abfuhrtag spätestens bis 6 Uhr morgens am Straßenrand liegen.
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Verkehrssicherheit: Das Material ist so zu platzieren, dass der öffentliche Verkehr nicht behindert wird.
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Maximale Länge: Die einzelnen Bündel dürfen höchstens zwei Meter lang sein.
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Durchmesser: Mitgenommen werden Äste und Sträucher mit einem Durchmesser von maximal 15 Zentimetern.
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Gewicht: Ein Bündel darf nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen.
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Bindematerial: Zum Bündeln dürfen ausschließlich Stroh- oder Bastband verwendet werden. Kunststoffband ist nicht erlaubt.
Wer den Baum- und Strauchschnitt bereits vor dem Abfuhrtag vorbereitet, sollte darauf achten, dass die Bündel diese Vorgaben erfüllen. So lässt sich vermeiden, dass Material bei der Abholung zurückbleibt.
Diese Gartenabfälle werden nicht mitgenommen
Nicht alle bei der Gartenarbeit anfallenden Abfälle können über die kostenlose Baum- und Strauchschnittabfuhr entsorgt werden. Von der Abholung ausgeschlossen sind Baumstubben, Gartenabfälle in Säcken sowie Baumstämme, die zu dick sind und die vorgegebenen Maße überschreiten.
Auch Strauchschnitt aus Gartenbaubetrieben und Baumschulen wird nicht mitgenommen. Gleiches gilt für Schnittgut von gewerblich genutzten Grundstücken.
Die Abfuhr ist damit auf gebündelte Äste und Sträucher aus dem zugelassenen Bereich beschränkt. Wer andere Gartenabfälle entsorgen möchte, sollte sich über die dafür vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten informieren.
Abfuhrtermine online prüfen und Abfallberatung kontaktieren
Wer sich über den genauen Abfuhrtermin für seinen Wohnort informieren möchte, kann die Termine online auf der Internetseite der Abfallwirtschaft einsehen.
Weitere Informationen gibt es unter:
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Abfuhrtermine: www.all-leer.de/abfuhrtermine
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Kostenlose Servicenummer der Abfallberatung: 0800 – 9 25 24 23
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de
Mit der kostenlosen Baum- und Strauchschnittabfuhr bietet der Landkreis Leer auch im Herbst 2026 eine Möglichkeit, anfallende Äste und Sträucher ordnungsgemäß zu entsorgen. Entscheidend ist, den jeweiligen Abfuhrtermin einzuhalten und das Schnittgut rechtzeitig, gebündelt und nach den geltenden Vorgaben am Straßenrand bereitzulegen.
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