Lokal
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Gemeinsam mit der CDU-Landtagskandidatin und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Silke Kuhlemann (Wahlkreis 84 Leer/Borkum) sprach der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Wahlkreis 83) mit Vertreter*innen von Kindertagespflegeeinrichtungen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Leer. „Die privaten Kindertagespflegekräfte leisten auch im Landkreis Leer einen wichtigen Beitrag, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Betreuungsleistungen unserer Kleinsten zu erfüllen. Das scheint leider noch nicht überall angekommen zu sein“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Treffen mit Kindertagespflegepersonen aus der Regionalgruppe Leer ihrer Berufsvereinigung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018 und forderte deshalb eine bessere Unterstützung für diese Betreuungsform im Landkreis Leer.
Thiele hatte gemeinsam mit der Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann das Gespräch mit der Berufsvereinigung gesucht. Die Regionalgruppe Leer wurde nach Worten der Sprecherinnen Manuela Janßen und Heidi Schmidt zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 gegründet. Ihr gehören derzeit in Ostfriesland rund 25 Kindertagespflegekräfte an. Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsvereinigung mit Kuhlemann und Thiele, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegepersonen sehen leider anders aus: Zwar wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht, aber das bilde immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab. „Ich möchte an die Kreisverwaltung appellieren, die Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, und den Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern zu bemessen. Deren Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Silke Kuhlemann. Dazu ergänzte Janßen, dass inzwischen eine Mutter aus dem Landkreis Leer eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht hatte, um diesen Rechtsanspruch zu untermauern. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeitende im Einzelhandel oder Menschen im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder Einbindung im Familienbetrieb und einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie einen Teil der Kosten über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis für die gebuchten Stunden. Thematisiert wurde auch die Forderung nach einer verlässlichen Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. „Das muss ein wichtiger Bestandteil werden, um eine zuverlässige Betreuung auch bei Krankheit oder Fortbildungen zu gewährleisten. Diese Verlässlichkeit darf nicht wie bisher, zulasten der Gesundheit der Kindertagespflegepersonen gehen“, so Janßen. Aufgrund der steigenden Kosten für Lebensmittel, aber auch Strom und Heizung fordern die Kindertagespflegen zudem eine Anpassung der Sachkosten. Dafür hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereits grünes Licht gegeben. Ulf Thiele und Silke Kuhlemann machten zudem deutlich, dass in der neuen Legislaturperiode wieder eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes NKiTaG) anstehe. Sie wollen sich dafür einsetzen, dort den Status der Kindertagespflege zu stärken.
Anzeige

Lokal
CSD in Leer: Polizei kündigt verstärkte Präsenz an
Christopher Street Day in Leer: Polizei begleitet Demonstration am 15. August
Zusätzliche Einsatzkräfte im Stadtgebiet – Verkehrsbehinderungen und Straßensperrungen möglich
In Leer findet am Samstag, 15. August 2026, der Christopher Street Day (CSD) statt. Die Veranstaltung beginnt um 13 Uhr und umfasst unter anderem einen Demonstrationszug durch Teile des Stadtgebietes.
Die Polizeiinspektion Leer/Emden wird den CSD begleiten und gemeinsam mit den Verantwortlichen des Veranstalters für einen sicheren und möglichst störungsfreien Ablauf sorgen.
Polizei mit zusätzlichen Einsatzkräften vor Ort
Im Zusammenhang mit dem Demonstrationszug kann es insbesondere im Innenstadtgebiet zu Verkehrsbehinderungen und Straßensperrungen kommen. Verkehrsteilnehmende werden daher gebeten, den Veranstaltungsbereich nach Möglichkeit weiträumig zu umfahren und zusätzliche Fahrzeiten einzuplanen.
„Die Versammlungsfreiheit ist ein wichtiges demokratisches Grundrecht“, erklärt Thomas Memering, Leiter der Polizeiinspektion Leer/Emden. „Die Polizei wird dafür Sorge tragen, dass die angemeldete Versammlung sicher und möglichst störungsfrei stattfinden kann.“
Für die Dauer der Veranstaltung wird die Polizei mit zusätzlichen Einsatzkräften im Stadtgebiet präsent sein. Die Beamten stehen dabei auch als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Die Polizei und die Verantwortlichen des Veranstalters setzen damit auf eine enge Zusammenarbeit, damit der CSD in Leer sicher und ohne größere Störungen stattfinden kann.
Anzeige
Lokal
69 kreative Ideen für die “Zahngesunde Schultüte” – sechs Kinder dürfen sich freuen!
Gewinner der „Zahngesunden Schultüten“ 2026: Auf dem Foto zu sehen sind (v. l. n. r.) Philipp Meyer, Loreen Hanneken, Ben Brunner, Femke Kalfstermann, Sander Kohlert und Mirja Brink.
Zahngesunde Schultüte: Sechs Kinder gewinnen Malwettbewerb im Landkreis Leer
69 kreative Einsendungen zum Thema Zahngesundheit – Gewinner erhalten Schultüten mit gesunden Überraschungen
Auch in diesem Jahr hat der Jugendzahnärztliche Dienst des Landkreises Leer zum Malwettbewerb „Zahngesunde Schultüte“ eingeladen. Alle zukünftigen Erstklässler waren aufgerufen, ein gemaltes oder gebasteltes Bild zum Thema einzureichen. Die Resonanz war groß: Insgesamt 69 kreative Einsendungen erreichten das Team der Prophylaxefachkräfte des Landkreises Leer.
Sechs Kinder durften sich schließlich über einen besonderen Gewinn freuen: eine „Zahngesunde Schultüte“, die mit vielen kleinen Überraschungen gefüllt war. Kurz vor der Einschulung wurden die Schultüten den Gewinnerinnen und Gewinnern im Gesundheitsamt des Landkreises Leer überreicht.
Zahngesundheit bereits zum Schulstart im Blick
Mit dem Malwettbewerb möchte der Jugendzahnärztliche Dienst des Landkreises Leer bereits bei den angehenden Schulkindern und ihren Familien für das Thema Zahngesundheit sensibilisieren.
Denn traditionell gehören Süßigkeiten für viele Kinder zur Schultüte. Damit kommt jedoch häufig auch eine größere Menge Zucker zusammen. Ein hoher Zuckerkonsum kann die Entstehung von Karies begünstigen und damit die Zahngesundheit beeinträchtigen.
Die Aktion „Zahngesunde Schultüte“ soll deshalb dazu anregen, den Zuckerkonsum zu überdenken und möglichst zu reduzieren. Gleichzeitig möchten die Verantwortlichen zeigen, dass eine Schultüte auch ohne eine große Menge Süßigkeiten abwechslungsreich und spannend gefüllt werden kann.
Zahngesunde Alternativen für die Schultüte
Welche kleinen Überraschungen und Geschenke sich als zahngesunde Alternative für die Schultüte eignen, zeigt der Landkreis Leer im „Schultüten ABC“. Dort finden Eltern zahlreiche Anregungen für einen zahngesunden Start in die Schulzeit.
Weitere Informationen und Tipps zur Zahngesundheit sowie das Schultüten ABC gibt es online unter:
www.landkreis-leer.de/Zahngesundheit
[Anzeige[

Anzeige
Wie Dorn-Therapie und Breuß-Massage Rücken und Gelenke unterstützen können
Sanfte Hilfe für Rücken und Gelenke: Dorn-Therapie und Breuß-Massage in Westoverledingen
Rückenschmerzen, Nackenverspannungen und Fehlhaltungen gehören für viele Menschen zum Alltag. Häufig entsteht das Gefühl, „nicht richtig im Lot“ zu sein. Bewegungsmangel, Stress und einseitige oder falsche Belastungen können dabei eine Rolle spielen.
Eine sanfte Methode aus dem Bereich der Naturheilkunde ist die Dorn-Therapie, die sich mit der Breuß-Massage kombinieren lässt. In der Naturheilpraxis Astrid Frey in Westoverledingen wird diese Behandlung genutzt, um Rücken und Gelenke sanft zu unterstützen und die Beweglichkeit zu fördern.
Dorn-Therapie: Wie entstand die Methode?
Die Dorn-Therapie geht auf den Allgäuer Landwirt und Sägewerksbesitzer Dieter Dorn (1938–2011) zurück. Nach einem eigenen Hexenschuss erlebte Dorn, wie ein älterer Schäfer aus seinem Dorf die Beschwerden mit einfachen Handgriffen lindern konnte.
Diese Erfahrung weckte sein Interesse an den Zusammenhängen zwischen Wirbelsäule, Gelenken und dem allgemeinen Wohlbefinden. Aus seinen praktischen Beobachtungen entwickelte Dieter Dorn schließlich eine eigenständige, sanfte Methode zur Behandlung von Wirbel- und Gelenkfehlstellungen.
Wie läuft eine Dorn-Therapie ab?
Eine Behandlung beginnt mit einer sorgfältigen Betrachtung des körperlichen Fundaments. Dabei werden unter anderem Beinlängen und Beckenstellung kontrolliert. Ein möglicherweise schief stehendes Becken kann sich auf die Körperstatik und damit auch auf darüberliegende Bereiche auswirken.
Anschließend wird die natürliche Bewegung des Körpers genutzt. Während Sie beispielsweise ein Bein oder einen Arm sanft pendeln, können mögliche Fehlstellungen ertastet werden.
Sanfter Druck statt ruckartiger Bewegungen
Bei der Dorn-Therapie wird mit gezieltem Daumendruck gearbeitet. Gleichzeitig führt der Patient eine natürliche Eigenbewegung aus. Dadurch soll der betroffene Wirbel oder das Gelenk auf sanfte Weise in seine vorgesehene Position zurückfinden.
Im Gegensatz zu ruckartigen oder starken Manipulationen steht bei dieser Methode die sanfte Korrektur in Verbindung mit der Eigenbewegung im Mittelpunkt. Dabei wird auf langes Hebeln oder ruckartige Stöße verzichtet.
Ganzheitlicher Ansatz der Dorn-Therapie
Die Dorn-Therapie betrachtet den Körper nicht ausschließlich an der Stelle, an der Beschwerden auftreten. Über die Rückenmarksnerven bestehen Verbindungen zu verschiedenen Körperregionen und zum vegetativen Nervensystem.
Aus Sicht der Methode kann eine Behandlung deshalb nicht nur auf den Rücken oder einzelne Gelenke bezogen werden, sondern das allgemeine körperliche Wohlbefinden unterstützen.
Breuß-Massage als wohltuende Ergänzung
Eine Dorn-Therapie lässt sich mit einer Breuß-Massage kombinieren. Die Massage kann dazu dienen, das Gewebe auf die Behandlung vorzubereiten oder anschließend zu entspannen.
Die Methode wurde nach dem österreichischen Elektrotechniker und Heilkundigen Rudolf Breuß (1899–1990) benannt. Er entwickelte eine sanfte Rückenmassage, die traditionell mit der Dorn-Methode verbunden wird.
Bei der Breuß-Massage handelt es sich um eine sanfte, energetische Rückenmassage mit hochwertigem Johanniskrautöl. Die Wirbelsäule soll dabei schrittweise und möglichst schmerzfrei gedehnt werden. Dadurch kann den Bandscheiben mehr Raum gegeben werden. Die Methode soll zudem die Regeneration unterstützen und eine tiefe muskuläre Entspannung fördern.
Wann kann die Dorn-Methode eingesetzt werden?
Die Dorn-Therapie wird insbesondere bei verschiedenen Beschwerden rund um Wirbelsäule und Gelenke eingesetzt.
Wirbelsäulenbeschwerden
Dazu gehören beispielsweise Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen im Bereich der:
- Halswirbelsäule
- Brustwirbelsäule
- Lendenwirbelsäule
Ausstrahlende Beschwerden
Auch Beschwerden, die von der Wirbelsäule in andere Körperbereiche ausstrahlen, können Anlass für eine Behandlung sein. Dazu zählen beispielsweise:
- ziehende Schmerzen
- Druckgefühle
- Beschwerden, die in Arme oder Beine ausstrahlen
- Beschwerden im Kopfbereich
Gelenkbeschwerden
Die Methode kann außerdem bei Bewegungseinschränkungen oder Beschwerden an verschiedenen Gelenken eingesetzt werden, beispielsweise an:
- Hüfte
- Knie
- Schulter
Welche Anzeichen können auf eine Wirbel- oder Gelenkblockade hindeuten?
Eine mögliche Blockade äußert sich nicht zwangsläufig ausschließlich durch Rückenschmerzen. Der Körper kann unterschiedliche Signale senden.
Mögliche Anzeichen sind:
- stechende, ziehende oder dumpfe Schmerzen
- Kribbeln oder andere Missempfindungen
- Taubheitsgefühle in Armen oder Beinen
- eingeschränkte Beweglichkeit
Bei neu auftretenden, starken oder anhaltenden Beschwerden sowie bei Taubheitsgefühlen oder anderen neurologischen Symptomen sollte grundsätzlich eine ärztliche Abklärung erfolgen.
Sanfte Unterstützung für Rücken und Beweglichkeit
Ob Dorn-Therapie, Breuß-Massage oder die Kombination aus beiden Methoden: Im Mittelpunkt steht eine möglichst sanfte Behandlung von Rücken, Gelenken und Muskulatur. Ziel ist es, die natürliche Beweglichkeit zu unterstützen und gleichzeitig für Entspannung und Wohlbefinden zu sorgen.
Wer mehr über die Dorn-Therapie und Breuß-Massage in Westoverledingen erfahren oder die Methode kennenlernen möchte, kann sich direkt an die Naturheilpraxis Astrid Frey wenden.
Naturheilpraxis Astrid Frey
Astrid Frey
Heilpraktikerin & Kinesiologin
Spiekerooger Str. 12
26810 Westoverledingen
E‑Mail: info@astridfrey.de
Telefon: 04955 / 989 98 44
Mobil: 0152 / 51 83 87 4
Hinweis: Die genannten Methoden gehören zur Naturheilkunde und ersetzen bei Erkrankungen, starken oder unklaren Beschwerden keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung.
Anzeige























