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Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Gemeinsam mit der CDU-Landtagskandidatin und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Silke Kuhlemann (Wahlkreis 84 Leer/Borkum) sprach der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Wahlkreis 83) mit Vertreter*innen von Kindertagespflegeeinrichtungen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Leer. „Die privaten Kindertagespflegekräfte leisten auch im Landkreis Leer einen wichtigen Beitrag, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Betreuungsleistungen unserer Kleinsten zu erfüllen. Das scheint leider noch nicht überall angekommen zu sein“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Treffen mit Kindertagespflegepersonen aus der Regionalgruppe Leer ihrer Berufsvereinigung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018 und forderte deshalb eine bessere Unterstützung für diese Betreuungsform im Landkreis Leer.
Thiele hatte gemeinsam mit der Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann das Gespräch mit der Berufsvereinigung gesucht. Die Regionalgruppe Leer wurde nach Worten der Sprecherinnen Manuela Janßen und Heidi Schmidt zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 gegründet. Ihr gehören derzeit in Ostfriesland rund 25 Kindertagespflegekräfte an. Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsvereinigung mit Kuhlemann und Thiele, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegepersonen sehen leider anders aus: Zwar wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht, aber das bilde immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab. „Ich möchte an die Kreisverwaltung appellieren, die Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, und den Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern zu bemessen. Deren Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Silke Kuhlemann. Dazu ergänzte Janßen, dass inzwischen eine Mutter aus dem Landkreis Leer eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht hatte, um diesen Rechtsanspruch zu untermauern. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeitende im Einzelhandel oder Menschen im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder Einbindung im Familienbetrieb und einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie einen Teil der Kosten über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis für die gebuchten Stunden. Thematisiert wurde auch die Forderung nach einer verlässlichen Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. „Das muss ein wichtiger Bestandteil werden, um eine zuverlässige Betreuung auch bei Krankheit oder Fortbildungen zu gewährleisten. Diese Verlässlichkeit darf nicht wie bisher, zulasten der Gesundheit der Kindertagespflegepersonen gehen“, so Janßen. Aufgrund der steigenden Kosten für Lebensmittel, aber auch Strom und Heizung fordern die Kindertagespflegen zudem eine Anpassung der Sachkosten. Dafür hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereits grünes Licht gegeben. Ulf Thiele und Silke Kuhlemann machten zudem deutlich, dass in der neuen Legislaturperiode wieder eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes NKiTaG) anstehe. Sie wollen sich dafür einsetzen, dort den Status der Kindertagespflege zu stärken.
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Massive Fahrbahnschäden führen zu Tempo 10 auf der L 24 in Remels
Frost und Tauwetter haben tiefe Spuren im Asphalt hinterlassen: Auf der L 24 in Remels ist ab sofort nur noch Schritttempo erlaubt. (Symbolfoto: KI-generiert)
Massive Fahrbahnschäden auf der L 24: Schritttempo in Remels angeordnet
REMELS / AURICH – Der verhältnismäßig harte Winter mit seinen extremen Frost-Tau-Wechseln hinterlässt deutliche Spuren im Straßennetz des Landkreises Leer. Besonders schwer getroffen hat es die Landesstraße 24 (Ostertorstraße) in Remels. Wie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mitteilt, ist die Verkehrssicherheit dort massiv gefährdet. Als Sofortmaßnahme wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf lediglich 10 Stundenkilometer herabgestuft.
Obwohl der meteorologische Winter kalendarisch noch nicht beendet ist, ziehen die Straßenbauexperten bereits eine erste bittere Bilanz. Vor allem die dynamische Wetterlage der vergangenen Wochen hat der Substanz der L 24 stark zugesetzt. Das Schadensbild auf dem rund 600 Meter langen Abschnitt zwischen der Einmündung Bismarckstraße und der Brücke über den Nordgeorgsfehnkanal hat sich laut Behörde zuletzt „sehr dynamisch“ entwickelt.
Keine einfache Reparatur möglich
Die drastische Temporeduzierung auf Tempo 10 ist eine ungewöhnliche, aber derzeit unumgängliche Maßnahme. Eine herkömmliche Instandsetzung durch die zuständige Straßenmeisterei ist aufgrund der Art der Schäden aktuell nicht möglich. Die Behörde betont, dass die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer oberste Priorität habe und die Geschwindigkeitsbegrenzung derzeit das einzige Mittel sei, um die Strecke überhaupt für den Verkehr offenhalten zu können.
Unmut bei Pendlern – Prüfung läuft
Dass die Entscheidung bei Autofahrern und Anwohnern für Unmut sorgt, ist der Verwaltung in Aurich bewusst. Dennoch bittet die NLStBV um Verständnis für die Maßnahme. Der regionale Geschäftsbereich prüft nun unter Hochdruck, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen baulichen Eingriffen die Beschränkung wieder aufgehoben werden kann. Sobald neue Erkenntnisse zur Sanierung vorliegen, will die Landesbehörde die Öffentlichkeit zeitnah informieren.
Bis dahin müssen sich Verkehrsteilnehmer in Remels auf Verzögerungen einstellen und den betroffenen Bereich mit besonderer Vorsicht befahren.
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Beratungsangebote des Senioren- und Pflegestützpunktes im Landkreis Leer
Unterstützung nah bei den Menschen: Beratungsangebote im Landkreis Leer
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer weitet seine Präsenz im kommenden März deutlich aus. Um Ratsuchende dort zu unterstützen, wo sie leben, bietet das Amt für Teilhabe und Soziales kostenfreie und neutrale Beratungstermine direkt in zehn Städten und Gemeinden des Landkreises an.
Ein offenes Ohr für alle Lebenslagen im Alter
Die Themen Pflege und Älterwerden bringen oft komplexe Fragen mit sich. Der Senioren- und Pflegestützpunkt fungiert hierbei als zentrale Anlaufstelle. Das Angebot richtet sich nicht nur an Pflegebedürftige selbst, sondern ausdrücklich auch an Angehörige und Interessierte, die sich frühzeitig informieren möchten.
Die Schwerpunkte der Beratung umfassen:
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Pflegegrad und Anträge: Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Pflegekasse sowie Begleitung bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK).
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Wohnen im Alter: Informationen zu pflegegerechten Wohnformen und individueller Wohnberatung.
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Alltagsbewältigung: Aufzeigen von Unterstützungsmöglichkeiten, um die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.
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Ehrenamtliches Engagement: Vermittlung der Seniorenbegleitung (DUO) für Menschen, die sich aktiv für andere einsetzen möchten.
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Termine vor Ort im März
Damit lange Wege entfallen, finden die Beratungen monatlich in den Rathäusern, Familienzentren oder Gemeindetreffpunkten statt. Im März 2026 gelten folgende Termine:
| Region | Termin | Ort | Uhrzeit |
| Rhauderfehn | Di., 03. März | Treffpunkt Anleger | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Bunde | Do., 05. März | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr |
| Weener | Do., 05. März | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr |
| Uplengen | Di., 10. März | Upkamer | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Moormerland | Do., 12. März | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Ostrhauderfehn | Di., 17. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Jemgum | Do., 19. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Westoverledingen | Do., 19. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Jümme | Di., 24. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Hesel | Do., 26. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
Flexibilität und Vertraulichkeit
Alle Beratungen sind trägerunabhängig und unterliegen der Schweigepflicht. Neben den festen Sprechzeiten in den Gemeinden besteht zudem die Möglichkeit, individuelle Termine für Beratungen in den Büros des Landkreises oder direkt im eigenen Zuhause zu vereinbaren.
Ziel ist es, eine Brücke zu schlagen zwischen denjenigen, die Hilfe benötigen, und den vielfältigen regionalen Unterstützungsangeboten.
Beitragsbild: Symbolfoto, KI-generiert. @LeserECHO
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Vortrag in Moormerland thematisiert die Resilienzförderung bei Kindern
„So stark wie Pippi Langstrumpf“: Vortrag zur Resilienzförderung in Moormerland
Moormerland – Was macht Kinder eigentlich stark und wie entwickeln sie die nötige Widerstandskraft, um schwierige Lebenssituationen gesund zu meistern? Diesen Fragen widmet sich die ElternWerkstatt im Treffpunkt Anleger am 4. März 2026 um 19:30 Uhr. Unter dem Titel „So stark wie Pippi Langstrumpf – Resilienzförderung bei Kindern“ laden Anke Dettmer und Hanna Tuinmann zu einem informativen Vortragsabend in den Eschenweg 8 ein.
Die kindliche Widerstandskraft verstehen
Pippi Langstrumpf gilt als das Paradebeispiel eines resilienten Kindes. Doch Resilienz ist keine bloße Charakterfrage, sondern eine Fähigkeit, die gefördert werden kann. Die Referentinnen des Abends, die Diplom-Sozialarbeiterinnen Bärbel Auen und Elke Gassner, erläutern den Teilnehmenden, was genau sich hinter dem Begriff der kindlichen Resilienz verbirgt und welche Faktoren dazu beitragen, dass Kinder gestärkt durch das Leben gehen.
Praktische Impulse für den Erziehungsalltag
Neben der theoretischen Einordnung steht die praktische Umsetzung im Vordergrund. Der Vortrag gibt konkrete Antworten darauf, welches Verhalten von Eltern und Bezugspersonen die psychische Widerstandsfähigkeit von Kindern nachhaltig unterstützt. Ziel ist es, den Eltern Werkzeuge an die Hand zu geben, mit denen sie ihre Kinder aktiv dabei begleiten können, gesund und selbstbewusst heranzuwachsen.
Anmeldung und Informationen: Interessierte werden gebeten, sich bis zum 1. März telefonisch unter der Nummer 04954 937 262 für die Veranstaltung anzumelden.
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