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Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Gemeinsam mit der CDU-Landtagskandidatin und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Silke Kuhlemann (Wahlkreis 84 Leer/Borkum) sprach der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Wahlkreis 83) mit Vertreter*innen von Kindertagespflegeeinrichtungen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Leer. „Die privaten Kindertagespflegekräfte leisten auch im Landkreis Leer einen wichtigen Beitrag, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Betreuungsleistungen unserer Kleinsten zu erfüllen. Das scheint leider noch nicht überall angekommen zu sein“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Treffen mit Kindertagespflegepersonen aus der Regionalgruppe Leer ihrer Berufsvereinigung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018 und forderte deshalb eine bessere Unterstützung für diese Betreuungsform im Landkreis Leer.
Thiele hatte gemeinsam mit der Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann das Gespräch mit der Berufsvereinigung gesucht. Die Regionalgruppe Leer wurde nach Worten der Sprecherinnen Manuela Janßen und Heidi Schmidt zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 gegründet. Ihr gehören derzeit in Ostfriesland rund 25 Kindertagespflegekräfte an. Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsvereinigung mit Kuhlemann und Thiele, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegepersonen sehen leider anders aus: Zwar wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht, aber das bilde immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab. „Ich möchte an die Kreisverwaltung appellieren, die Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, und den Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern zu bemessen. Deren Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Silke Kuhlemann. Dazu ergänzte Janßen, dass inzwischen eine Mutter aus dem Landkreis Leer eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht hatte, um diesen Rechtsanspruch zu untermauern. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeitende im Einzelhandel oder Menschen im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder Einbindung im Familienbetrieb und einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie einen Teil der Kosten über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis für die gebuchten Stunden. Thematisiert wurde auch die Forderung nach einer verlässlichen Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. „Das muss ein wichtiger Bestandteil werden, um eine zuverlässige Betreuung auch bei Krankheit oder Fortbildungen zu gewährleisten. Diese Verlässlichkeit darf nicht wie bisher, zulasten der Gesundheit der Kindertagespflegepersonen gehen“, so Janßen. Aufgrund der steigenden Kosten für Lebensmittel, aber auch Strom und Heizung fordern die Kindertagespflegen zudem eine Anpassung der Sachkosten. Dafür hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereits grünes Licht gegeben. Ulf Thiele und Silke Kuhlemann machten zudem deutlich, dass in der neuen Legislaturperiode wieder eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes NKiTaG) anstehe. Sie wollen sich dafür einsetzen, dort den Status der Kindertagespflege zu stärken.
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Jugendfeuerwehr Weener: Führungswechsel nach mehr als 25 Jahren – Sven Fisser übernimmt
Auf dem Foto sind von links zu sehen: Stadtbrandmeister Jörg Fisser, stellvertretender Stadtbrandmeister Steffen Voss, ehemaliger Stadtjugendfeuerwehrwart Ewald Freese, Mario Haats, Florian Holtkamp, der neue stellvertretende Stadtjugendfeuerwehrwart Merten Lammers, Sven Lüürsen, der neue Stadtjugendfeuerwehrwart Sven Fisser, Ingo Wolters, Janna Schmehl, Julian Lüdemann, Julia Düring und Cyra Winands. Foto: Feuerwehr
Verabschiedung und Führungswechsel bei der Jugendfeuerwehr der Stadt Weener
Ewald Freese nach mehr als 25 Jahren als Stadtjugendfeuerwehrwart verabschiedet – Sven Fisser übernimmt das Amt
Bei der Jugendfeuerwehr der Stadt Weener ist eine langjährige Ära zu Ende gegangen. Während der jüngsten Sitzung des Stadtjugendfeuerwehrausschusses wurde Ewald Freese nach mehr als 25 Jahren engagierter Tätigkeit offiziell aus seinem Amt als Stadtjugendfeuerwehrwart verabschiedet. Die Verantwortung für die Feuerwehrnachwuchsarbeit liegt künftig in jüngeren Händen.
Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für seine jahrzehntelange Arbeit überreichte der Ausschuss Ewald Freese ein Fotoalbum, einen Blumenstrauß sowie einen präparierten kleinen Verteiler als Präsent.
Auch Stadtbrandmeister Jörg Fisser würdigte die langjährige Arbeit von Freese. Im Namen aller Führungskräfte der Stadtfeuerwehr Weener sprach er ihm seinen tiefsten Dank für seinen unermüdlichen Einsatz für die Feuerwehrjugend aus. Fisser wünschte Freese für die Zukunft alles Gute und dankte ihm herzlich für die Arbeit, die er über viele Jahre zum Wohle des Feuerwehrnachwuchses geleistet hat.
Sven Fisser wird neuer Stadtjugendfeuerwehrwart
Im Rahmen der Sitzung wurden zugleich die personellen Weichen für die Zukunft gestellt. Unter der Leitung des stellvertretenden Stadtbrandmeisters Steffen Voss wählte das Gremium in geheimer Wahl einstimmig Sven Fisser zum neuen Stadtjugendfeuerwehrwart.
Auch die Position seines Stellvertreters wurde neu besetzt. In geheimer Wahl wurde Merten Lammers ebenfalls einstimmig zum neuen stellvertretenden Stadtjugendfeuerwehrwart gewählt.
Die Aufgabe der Schriftwartin übernimmt künftig Julia Düring. Sie wurde in offener Wahl ebenfalls einstimmig von den Anwesenden bestätigt.
Stadtbrandmeister Jörg Fisser wünschte dem neuen Führungsteam für die bevorstehenden Aufgaben alles Gute und stets ein glückliches Händchen.
Zentrale Aufgabe für die Feuerwehrnachwuchsarbeit
Der Stadtjugendfeuerwehrausschuss bildet das zentrale Steuerungsgremium für die Feuerwehrnachwuchsarbeit in der Stadt Weener. In dem Gremium arbeiten die Jugendfeuerwehrwarte und deren Stellvertreter der vier Ortsfeuerwehren der Stadt Weener gemeinsam mit dem Stadtjugendfeuerwehrwart, dessen Stellvertreter, der Schriftwartin und dem Zeugwart.
Damit übernimmt der Ausschuss eine wichtige Funktion bei der Organisation und Weiterentwicklung der Jugendfeuerwehr in der Stadt Weener und bei der Förderung des Feuerwehrnachwuchses.
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Seniorenbeirat in Westoverledingen: Zehn Kandidaten stellen sich zur Wahl
Zehn Personen stellen sich zur Wahl des Seniorenbeirates in Westoverledingen
Kandidatinnen und Kandidaten präsentieren sich am 5. Oktober im Kleinen Campus in Ihrhove – Wahl ab dem 6. Oktober möglich
In der Gemeinde Westoverledingen stehen die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des neuen Seniorenbeirates fest. Insgesamt zehn Personen haben sich für die Wahl aufstellen lassen.
Zur Wahl stehen:
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Johann Baumann
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Theodora Boelsen
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Gudrun Dietz
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Ursula Korte
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Angelika Kremers
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Karl-Gerhard Laaken
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Karin Moch
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Host Neisius
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Gabriele Ostholthoff
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Jörg Wulst
Kandidaten stellen sich persönlich vor
Wer die Kandidatinnen und Kandidaten kennenlernen und sich über deren Vorstellungen informieren möchte, hat dazu am Montag, 5. Oktober 2026, um 19 Uhr Gelegenheit. Im Kleinen Campus in Ihrhove stellen sich die zehn Bewerberinnen und Bewerber persönlich vor.
Die Veranstaltung ist öffentlich. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich vor der Wahl ein Bild von den zur Wahl stehenden Personen zu machen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Wahl beginnt am 6. Oktober
Ab Dienstag, 6. Oktober 2026, kann die Stimme für den neuen Seniorenbeirat abgegeben werden. Die Wahl ist von Montag bis Freitag jeweils von 10 bis 12 Uhr im Rathaus möglich. Die Wahl findet im Fachbereich 4, Büro B12, statt.
Alternativ besteht die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Die erforderlichen Briefwahlunterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden.
Für Fragen und die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen folgende Kontakte zur Verfügung:
Katrin Habben
E‑Mail: katrin.habben@westoverledingen.de
Telefon: 04955/993 119 oder 04955/4989
Wahlabend am 20. Oktober
Auch nach der Wahl lädt die Gemeinde Westoverledingen zu einem gemeinsamen Wahlabend ein. Dieser findet am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Westoverledingen haben und das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Damit haben die wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren der Gemeinde die Möglichkeit, mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung des neuen Seniorenbeirates zu entscheiden.
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Leer: Dr.-vom-Bruch-Brücke während des Gallimarktes gesperrt
Dr.-vom-Bruch-Brücke in Leer während des Gallimarktes gesperrt
Wartungsarbeiten im Brückenkeller: Auch Fußgänger und Radfahrer müssen zwei Tage lang ausweichen
Im Zusammenhang mit der Straßensperrung zum diesjährigen Gallimarkt in Leer wird die Dr.-vom-Bruch-Brücke, auch Rathausbrücke genannt, für mehrere Tage vollständig für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.
Die Sperrung gilt von Mittwoch, 14. Oktober 2026, bis einschließlich Dienstag, 20. Oktober 2026. Die verkehrsbehördliche Anordnung erfolgt gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Wartungsarbeiten werden mit der Sperrung verbunden
Die ohnehin erforderliche Sperrung während des Gallimarktes wird gleichzeitig genutzt, um im Brückenkeller der Dr.-vom-Bruch-Brücke notwendige Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen.
Für diese Arbeiten muss die Brückenklappe geöffnet werden. Deshalb kommt es an zwei Tagen zu einer zusätzlichen Einschränkung: Am Montag, 19. Oktober, und Dienstag, 20. Oktober 2026, ist die Rathausbrücke jeweils von 8 Uhr bis 16.15 Uhr auch für Fußgänger und Radfahrer vollständig gesperrt.
Damit müssen in diesem Zeitraum nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer und Fußgänger auf eine andere Verbindung ausweichen.
Umleitungen für Auto, Fahrrad und zu Fuß
Für den Kraftfahrzeugverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Sie führt über:
Groninger Straße – An der Seeschleuse – Sägemühlenstraße – Nessestraße.
Fußgänger und Radfahrer werden während der zusätzlichen Sperrzeiten über die Nessebrücke geführt.
Für den Schiffsverkehr hat die Sperrung dagegen keine Auswirkungen: Boote und Schiffe können die Brückendurchfahrt während des gesamten Zeitraums uneingeschränkt nutzen.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Anbringung beziehungsweise Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Für Verkehrsteilnehmer bedeutet die Sperrung insbesondere während des Gallimarktes und der anschließenden Wartungsarbeiten, dass im Bereich der Innenstadt mit Umwegen und möglichen Behinderungen gerechnet werden muss.
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