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Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Gemeinsam mit der CDU-Landtagskandidatin und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Silke Kuhlemann (Wahlkreis 84 Leer/Borkum) sprach der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Wahlkreis 83) mit Vertreter*innen von Kindertagespflegeeinrichtungen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Leer. „Die privaten Kindertagespflegekräfte leisten auch im Landkreis Leer einen wichtigen Beitrag, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Betreuungsleistungen unserer Kleinsten zu erfüllen. Das scheint leider noch nicht überall angekommen zu sein“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Treffen mit Kindertagespflegepersonen aus der Regionalgruppe Leer ihrer Berufsvereinigung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018 und forderte deshalb eine bessere Unterstützung für diese Betreuungsform im Landkreis Leer.
Thiele hatte gemeinsam mit der Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann das Gespräch mit der Berufsvereinigung gesucht. Die Regionalgruppe Leer wurde nach Worten der Sprecherinnen Manuela Janßen und Heidi Schmidt zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 gegründet. Ihr gehören derzeit in Ostfriesland rund 25 Kindertagespflegekräfte an. Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsvereinigung mit Kuhlemann und Thiele, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegepersonen sehen leider anders aus: Zwar wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht, aber das bilde immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab. „Ich möchte an die Kreisverwaltung appellieren, die Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, und den Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern zu bemessen. Deren Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Silke Kuhlemann. Dazu ergänzte Janßen, dass inzwischen eine Mutter aus dem Landkreis Leer eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht hatte, um diesen Rechtsanspruch zu untermauern. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeitende im Einzelhandel oder Menschen im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder Einbindung im Familienbetrieb und einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie einen Teil der Kosten über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis für die gebuchten Stunden. Thematisiert wurde auch die Forderung nach einer verlässlichen Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. „Das muss ein wichtiger Bestandteil werden, um eine zuverlässige Betreuung auch bei Krankheit oder Fortbildungen zu gewährleisten. Diese Verlässlichkeit darf nicht wie bisher, zulasten der Gesundheit der Kindertagespflegepersonen gehen“, so Janßen. Aufgrund der steigenden Kosten für Lebensmittel, aber auch Strom und Heizung fordern die Kindertagespflegen zudem eine Anpassung der Sachkosten. Dafür hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereits grünes Licht gegeben. Ulf Thiele und Silke Kuhlemann machten zudem deutlich, dass in der neuen Legislaturperiode wieder eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes NKiTaG) anstehe. Sie wollen sich dafür einsetzen, dort den Status der Kindertagespflege zu stärken.
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Trinkwasser als kostbares Gut: Ein Blick auf die aktuelle Lage in Leer
Trinkwasserversorgung stabil — Trinkwasser ist ein kostbares Gut: Stadtwerke Leer betonen bewussten Umgang
Leer, 26. Mai 2026 – Während in einigen Regionen Deutschlands aufgrund der sommerlichen Witterung bereits erste Kommunen zum bewussten Wassersparen aufrufen, präsentiert sich die Versorgungssituation in Leer weiterhin entspannt. Auf Anfrage bestätigt der Pressesprecher der Stadtwerke Leer AöR, Edgar Behrendt, dass die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet voll gewährleistet ist.
Nach einer aktuellen Auswertung durch das zuständige Wasserwerk lag der Trinkwasserverbrauch der vergangenen Tage, inklusive der erhöhten Beanspruchung über das Pfingstwochenende, in einem absolut normalen Bereich. „Wir haben bei den Stadtwerken keine Kapazitätsengpässe und sind sehr gut aufgestellt“, erklärt Edgar Behrendt.
Trinkwasser als wertvolle Ressource Trotz der stabilen Versorgungslage unterstreichen die Stadtwerke die Bedeutung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Wasser. „Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins und ein kostbares Gut. Wir raten daher grundsätzlich dazu, sparsam und bewusst damit umzugehen“, so Behrendt weiter. Ein nachhaltiger Konsum helfe dabei, die Ressource langfristig zu schützen und die hohe Qualität der Versorgung zu sichern.
Einfache Tipps für den Alltag Um den Trinkwasserverbrauch im Haushalt und Garten effizient zu gestalten, empfehlen die Stadtwerke Leer die folgenden Maßnahmen:
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Bewässerung optimieren: Gießen Sie Garten- und Balkonpflanzen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Dies minimiert die Verdunstung.
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Regenwasser nutzen: Der Einsatz von Regentonnen oder Zisternen stellt eine ideale und kostenlose Alternative für die Gartenbewässerung dar.
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Sparsame Armaturen: Der Einbau von Sparduschköpfen oder Strahlreglern an Wasserhähnen reduziert den Durchfluss spürbar, ohne den Komfort einzuschränken.
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Bewusstes Nutzungsverhalten: Das Schließen des Wasserhahns beim Zähneputzen oder beim Einseifen unter der Dusche sowie die Nutzung der Spartaste bei der Toilettenspülung sind einfache Gewohnheiten mit großer Wirkung.
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Effizienz in der Küche: Die Nutzung der Spülmaschine – idealerweise erst bei voller Beladung – ist in der Regel wassersparender als der Abwasch per Hand.
Die Stadtwerke Leer setzen auch künftig auf eine vorausschauende Infrastrukturplanung, um die Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu garantieren.
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Digitale Zukunft in Leer: KI, Robotik und Innovation bei der Digital-Tour 2026 erleben
Digitale Zukunft direkt vor der Haustür: Digital-Tour 2026 macht Station in Leer
LEER – Künstliche Intelligenz ist längst kein bloßes Schlagwort mehr, sondern der Motor für die Wettbewerbsfähigkeit von morgen. Wie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in der Region von diesen Technologien profitieren können, zeigt am 11. Juni das Mittelstand-Digital Zentrum Bremen-Oldenburg. Gemeinsam mit dem Digital Hub Ostfriesland lädt das Zentrum zu einem hochkarätigen Praxisevent nach Leer ein.
Wer glaubt, dass Innovationen nur in den großen Metropolen stattfinden, irrt. Am 11. Juni beweist das Mittelstand-Digital Zentrum, dass der ostfriesische Mittelstand am Puls der Zeit arbeitet. Ab 16:00 Uhr öffnet der Digital Hub Ostfriesland in der Gaswerkstraße 18 seine Türen für Unternehmerinnen und Unternehmer, die nicht nur über Digitalisierung sprechen, sondern diese erleben wollen.
Fachwissen trifft auf Anwendung
Das Programm der Digital-Tour 2026 ist gezielt auf die Bedürfnisse regionaler Betriebe zugeschnitten. Nach einer Begrüßung durch Ute Bley (Digital Hub Ostfriesland) und Heiko Rieken (Mittelstand-Digital Zentrum) steht der Nachmittag unter dem Zeichen der praktischen Anwendbarkeit.
Experten wie Stefan Wiesner und Fabian Reichwald beleuchten in ihren Vorträgen, wie KI den Sprung vom bloßen „Buzzword“ zum echten ökonomischen Vorteil schafft. Dabei geht es um weit mehr als um die Generierung von Texten oder Bildern: Strategische Geschäftsmodellentwicklung, Ressourceneffizienz und die notwendige „KI-Readiness“ – also die Bereitschaft und Vorbereitung des eigenen Unternehmens – stehen im Mittelpunkt.

Technologie zum Anfassen
Der absolute Höhepunkt des Nachmittags ist der interaktive Teil. In der Pause und während der Netzwerkphase verwandelt sich der Digital Hub in ein Innovationslabor. Zu den Highlights gehören:
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Robotik live: Das Institut OFFIS präsentiert ein „robotisches Zweigespann“, bestehend aus einem humanoiden Roboter (Unitree G1) und seinem vierbeinigen Kollegen (Unitree Go2), die eindrucksvoll die Kooperation zwischen Mensch und Maschine demonstrieren.
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Sicherheit im Fokus: Anhand von „Elite 2.0“-Demonstratoren und eines Deepfake-Tools erfahren Teilnehmende hautnah, wie Cyberangriffe funktionieren – und wie man sich effektiv davor schützt.
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Assistenzsysteme: Ein intelligentes System für Schiffe zeigt, wie KI komplexe Hafenmanöver sicher und präzise unterstützt.
„Nightmare Competitor“: Workshop für Strategen
Ein besonderes Highlight für Unternehmer ist der Workshop „Digital Disruptor“. Hier wird die Methode des „Nightmare Competitors“ genutzt: In Kleingruppen schlüpfen die Teilnehmenden in die Rolle eines hypothetischen Wettbewerbers, der ihr eigenes Unternehmen herausfordert. Dieser spielerische Ansatz fördert nicht nur das Erkennen von Risiken, sondern schult den Blick für ungenutzte Marktchancen.
Eine Einladung zum Netzwerken
„Wir wollen den Unternehmen zeigen, dass Digitalisierung kein Schreckgespenst ist, sondern ein Werkzeug, das man nutzen kann“, so das Credo der Veranstalter. Die Teilnahme an der Digital-Tour ist kostenfrei. Die Veranstaltung bietet eine Plattform für den Austausch mit Gleichgesinnten aus der Region sowie den Dialog mit der Wissenschaft.
Für Unternehmen aus Leer und Umgebung ist dieser Nachmittag eine ideale Gelegenheit, um neue Impulse für die strategische Ausrichtung zu gewinnen und gemeinsam die digitale Zukunft Ostfrieslands zu gestalten.
Veranstaltungsdetails:
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Datum: 11. Juni 2026
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Zeit: 16:00 – 19:30 Uhr
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Ort: Digital Hub Ostfriesland, Gaswerkstraße 18, 26789 Leer
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Anmeldung: digitalzentrum-hb-ol.de/events/digital-tour-2026-leer-ostfriesland/

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Schwerer Kindesmissbrauch in Ostfriesland: BGH bestätigt Haftstrafen gegen Ehepaar
Schwerer Kindesmissbrauch: Urteil gegen Ehepaar aus Südbrookmerland rechtskräftig
AURICH/KARLSRUHE. Ein erschütternder Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern hat nun ein endgültiges juristisches Ende gefunden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen eines Ehepaares aus Südbrookmerland bestätigt. Die Freiheitsstrafen von über sieben Jahren für den Haupttäter und über vier Jahren für die Mittäterin sind damit rechtskräftig.
Das Urteil der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Aurich vom 2. Oktober 2025 (Az.: 13 KLs 17/25) hat Bestand. Wie der BGH mit Beschluss vom 28. April 2026 (Az.: 3 StR 37/26) entschied, wurden die Revisionen der beiden Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Schicksal der Täter besiegelt: Der heute 35-jährige Mann muss für insgesamt sieben Jahre und drei Monate hinter Gitter, seine heute 33-jährige Ehefrau wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Systematische Ausbeutung im eigenen Wohnhaus
Die juristische Aufarbeitung brachte ein perfides System zutage. Die Kammer stellte fest, dass die Geschädigte das Ehepaar spätestens ab Ende Juli 2022 regelmäßig in deren Wohnhaus in Südbrookmerland besucht hatte. Über Monate hinweg, von Juli 2022 bis Februar 2023, kam es in diesen Räumlichkeiten zu den Missbrauchstaten.
Besonders schwer wiegt in der Urteilsbegründung die Rolle der Ehefrau. Sie hatte die Geschädigte aktiv an ihren Ehemann vermittelt – mit dem Ziel, ihre eheliche Beziehung zu ihm aufrechtzuerhalten. Dabei nahm sie billigend in Kauf, dass ihr Mann sexuelle Handlungen an der damals erst neunjährigen Geschädigten vollzog.
Der 35-Jährige wurde daraufhin wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen sexuellen Missbrauchs in sechs weiteren Fällen schuldig gesprochen. Seine Ehefrau wurde für die Beihilfe zu diesen Taten verurteilt.
Mit der Entscheidung des BGH ist das Verfahren abgeschlossen. Die Rechtskraft des Urteils setzt unter das jahrelange Leid der Geschädigten einen juristischen Schlussstrich.
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