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Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Gemeinsam mit der CDU-Landtagskandidatin und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Silke Kuhlemann (Wahlkreis 84 Leer/Borkum) sprach der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Wahlkreis 83) mit Vertreter*innen von Kindertagespflegeeinrichtungen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Leer. „Die privaten Kindertagespflegekräfte leisten auch im Landkreis Leer einen wichtigen Beitrag, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Betreuungsleistungen unserer Kleinsten zu erfüllen. Das scheint leider noch nicht überall angekommen zu sein“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Treffen mit Kindertagespflegepersonen aus der Regionalgruppe Leer ihrer Berufsvereinigung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018 und forderte deshalb eine bessere Unterstützung für diese Betreuungsform im Landkreis Leer.
Thiele hatte gemeinsam mit der Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann das Gespräch mit der Berufsvereinigung gesucht. Die Regionalgruppe Leer wurde nach Worten der Sprecherinnen Manuela Janßen und Heidi Schmidt zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 gegründet. Ihr gehören derzeit in Ostfriesland rund 25 Kindertagespflegekräfte an. Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsvereinigung mit Kuhlemann und Thiele, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegepersonen sehen leider anders aus: Zwar wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht, aber das bilde immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab. „Ich möchte an die Kreisverwaltung appellieren, die Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, und den Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern zu bemessen. Deren Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Silke Kuhlemann. Dazu ergänzte Janßen, dass inzwischen eine Mutter aus dem Landkreis Leer eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht hatte, um diesen Rechtsanspruch zu untermauern. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeitende im Einzelhandel oder Menschen im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder Einbindung im Familienbetrieb und einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie einen Teil der Kosten über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis für die gebuchten Stunden. Thematisiert wurde auch die Forderung nach einer verlässlichen Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. „Das muss ein wichtiger Bestandteil werden, um eine zuverlässige Betreuung auch bei Krankheit oder Fortbildungen zu gewährleisten. Diese Verlässlichkeit darf nicht wie bisher, zulasten der Gesundheit der Kindertagespflegepersonen gehen“, so Janßen. Aufgrund der steigenden Kosten für Lebensmittel, aber auch Strom und Heizung fordern die Kindertagespflegen zudem eine Anpassung der Sachkosten. Dafür hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereits grünes Licht gegeben. Ulf Thiele und Silke Kuhlemann machten zudem deutlich, dass in der neuen Legislaturperiode wieder eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes NKiTaG) anstehe. Sie wollen sich dafür einsetzen, dort den Status der Kindertagespflege zu stärken.
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“Gruß an Bord“ feiert Heiligabend mit neuer Stimme – Susanne Stichler erzählt Geschichten von Seeleuten weltweit
„Gruß an Bord“ mit neuer Stimme: Susanne Stichler präsentiert NDR Info Traditionssendung an Heiligabend für Seeleute weltweit
Hamburg – Philippinische Seeleute zwischen härtester Arbeit und Karaoke, eine Kommandantin der deutschen Marine mit ihrer Besatzung im NATO-Einsatz und der Kapitän eines Containerriesen auf Jungfernfahrt – sie alle verbringen Weihnachten auf See und sind Teil der NDR Info Sendung „Gruß an Bord“. Die traditionelle Radiosendung verbindet an Heiligabend weihnachtliche Grüße für Seeleute weltweit mit vielfältigen Perspektiven auf das Leben auf See. Wissenschaftler, die ausgerechnet an den Festtagen auf dem Nordpazifik forschen, oder junge Menschen, die den Alltag auf Schiffen kennenlernen, geben Einblicke in eine Welt, die viele nur vom Hörensagen kennen.

In diesem Jahr übernimmt Susanne Stichler die Moderation: „Wenn es ‚Gruß an Bord‘ nicht gäbe, müsste man es gerade jetzt erfinden. Wer sind die Menschen, die für uns auf den Meeren unterwegs sind, damit Waren aus aller Welt nicht nur an Weihnachten, sondern jederzeit verfügbar sind? Wie leben ihre Familien mit den monatelangen Abwesenheiten?“, sagt die NDR Info Moderatorin.
Adrian Feuerbacher, NDR Chefredakteur und Programmchef von NDR Info, betont: „‚Gruß an Bord‘ ist eine wunderbare norddeutsche Weihnachtstradition – und inzwischen noch so viel mehr! In den Tagen vor Heiligabend wird die Seefahrt zu einem großen Programmschwerpunkt, einem ‚NDR Info Thema‘. Uns ist wichtig: Wir wollen auf allen Kanälen – Radio, Fernsehen, online, YouTube und Instagram – Einblicke in den spannenden, aber oft auch harten Alltag von Seeleuten bieten.“
Weihnachtsstimmung im Hamburger Hafen
Aufgezeichnet wird die Sendung am 14. Dezember ab 16 Uhr in der Seemannsmission Duckdalben im Hamburger Hafen. Gäste sind unter anderem die Hamburger Senatorin für Wirtschaft und Innovation, Dr. Melanie Leonhard, sowie die Bischöfin Kirsten Fehrs. Musikalisch begleitet wird die Sendung von Frank Grischek und Ralf Lübke mit Akkordeon und Gitarre.
Seeleute können persönliche Grüße erhalten – Interessierte können Mails an gruss-an-bord@ndr.de senden oder Sprachnachrichten aufzeichnen. Eine Anleitung für Sprachnachrichten findet sich online unter „Auf hoher See: ‘Gruß an Bord’ sucht Ihre Geschichten 2025“ auf ndr.de. Die Ausstrahlung erfolgt am 24. Dezember ab 20 Uhr im Radioprogramm von NDR Info und auf NDR Info Spezial.
Empfang auch per Kurzwelle
Damit alle Besatzungen die Sendung empfangen können, werden erneut Kurzwellen-Frequenzen angemietet. Am Heiligabend wird zwischen 18 und 21 Uhr UTC (19 bis 22 Uhr MEZ) über folgende Frequenzen gesendet:
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15770 kHz – Atlantik Nordwest
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13830 kHz – Atlantik Süd
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6030 kHz – Atlantik Nordost
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9635 kHz – Indischer Ozean
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11650 kHz – Atlantik/Indischer Ozean/Südafrika
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6080 kHz – Europa
72 Jahre Radiogeschichte
„Gruß an Bord“ ist seit 1953 eine feste Weihnachtstradition des NDR. Die erste Sendung wurde an Heiligabend über Norddeich Radio, eine Seefunkstation in Ostfriesland, ausgestrahlt. Auch in Zeiten von Smartphones und Internet bleibt die Sendung eine wichtige Verbindung zwischen Seeleuten auf den Meeren und ihren Familien in Deutschland. Viele Angehörige senden persönliche Weihnachtsbotschaften an ihre Lieben, die den Festtag nicht zu Hause verbringen können.
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Friesenbrücke für Fußgänger und Radfahrer geöffnet – trotz laufender Bauarbeiten
Friesenbrücke: Geh- und Radweg während der Bauarbeiten eingeschränkt nutzbar
Die Deutsche Bahn (DB) hat in einer aktuellen Pressemitteilung über die Nutzung des Geh- und Radwegs an der Friesenbrücke während der laufenden Bauarbeiten informiert. Obwohl die Arbeiten an der Brücke und an der Bahnstrecke weiterhin andauern, steht die Friesenbrücke seit Anfang September 2025 bereits wieder Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung – allerdings unter besonderen Bedingungen.
Während der Nutzung gilt: Baufahrzeuge haben jederzeit Vorrang. Nutzer werden gebeten, stets den Anweisungen des Brückenpersonals zu folgen. Radfahrer müssen im gesamten Baustellenbereich sowie auf den Rampen absteigen und das Fahrrad über die Brücke schieben. Ergänzende Details zur Nutzung und zu den Zeiten stellt die Deutsche Bahn in speziellen Informationshandzetteln im Download-Bereich zur Verfügung.
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Große Playmobil-Sammlung in Weener: In einer ehemaligen Bundeswehrhalle direkt an der Friesenbrücke hat Florian Plawer seine über 20 Jahre gewachsene Playmobil-Sammlung untergebracht. Zwischen unzähligen Figuren und Sets entsteht eine bunte, kreative Landschaft, die kleine und große Besucher zum Staunen einlädt. Mehr lesen …
Ab Sonntag, 14. Dezember 2025, wird der Geh- und Radweg täglich von 8 bis 16 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum bleibt die Brücke grundsätzlich geschlossen. Möchten Schiffe passieren, müssen sie sich beim Brückenwärter melden. In diesem Fall wird die Brücke bei Bedarf geöffnet, Fußgänger und Radfahrer müssen dann warten, bis das Schiff die Passage beendet hat.
Zwischen 16 Uhr und 8 Uhr bleibt die Friesenbrücke hingegen dauerhaft für den Schiffsverkehr geöffnet. In dieser Zeit ist der Geh- und Radweg für Fußgänger und Radfahrer gesperrt.
Eine Sonderregelung gilt für die Feiertage:
Von Mittwoch, 24. Dezember, bis Freitag, 26. Dezember 2025, sowie von Mittwoch, 31. Dezember 2025, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, kann der Geh- und Radweg jeweils von 8 bis 12 Uhr genutzt werden.
Diese zeitlich begrenzten Regelungen bleiben laut Deutscher Bahn bestehen, bis voraussichtlich Mitte 2026 die sogenannte Wunderline in Betrieb genommen wird. Die DB bittet alle Betroffenen um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
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Warnstreik auf der Jann-Berghaus-Brücke: Vollsperrung am 16. Dezember 2025
Warnstreik: Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke am 16. Dezember 2025
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr informiert, dass die Jann-Berghaus-Brücke (B436) am Dienstag, 16. Dezember 2025, aufgrund eines Warnstreiks der Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten (VDStra) für sämtliche Verkehrsarten voll gesperrt wird.
Die Gewerkschaft hat die Beschäftigten des Geschäftsbereichs Aurich der Landesbehörde dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Während des gesamten Warnstreiks von 0 bis 24 Uhr bleibt die Brücke allerdings für den Schiffsverkehr geöffnet, um den rechtlichen Vorrang gegenüber dem Straßenverkehr einzuhalten.
Der Kraftfahrzeugverkehr wird über die BAB 31 (Emstunnel) umgeleitet. Für Radfahrer und Fußgänger kann keine Umleitung angeboten werden.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Sperrung frühzeitig einzuplanen und alternative Routen zu nutzen.
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