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Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Gemeinsam mit der CDU-Landtagskandidatin und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Silke Kuhlemann (Wahlkreis 84 Leer/Borkum) sprach der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Wahlkreis 83) mit Vertreter*innen von Kindertagespflegeeinrichtungen. Foto: Jürgen Eden/Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Kindertagespflege im Landkreis Leer: Ulf Thiele und Silke Kuhlemann sprachen mit Berufsvereinigung
Leer. „Die privaten Kindertagespflegekräfte leisten auch im Landkreis Leer einen wichtigen Beitrag, um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Betreuungsleistungen unserer Kleinsten zu erfüllen. Das scheint leider noch nicht überall angekommen zu sein“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele bei einem Treffen mit Kindertagespflegepersonen aus der Regionalgruppe Leer ihrer Berufsvereinigung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018 und forderte deshalb eine bessere Unterstützung für diese Betreuungsform im Landkreis Leer.
Thiele hatte gemeinsam mit der Sprecherin der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Leer und Landtagskandidatin Silke Kuhlemann das Gespräch mit der Berufsvereinigung gesucht. Die Regionalgruppe Leer wurde nach Worten der Sprecherinnen Manuela Janßen und Heidi Schmidt zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 gegründet. Ihr gehören derzeit in Ostfriesland rund 25 Kindertagespflegekräfte an. Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsvereinigung mit Kuhlemann und Thiele, dass der individuelle Betreuungswunsch von Eltern für ein- bis dreijährige Kinder auch im Landkreis Leer ohne Bedarfsprüfung erfolgen müsse. „Darauf gibt es für alle Eltern nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern oftmals für berufstätige Eltern auch eine besonders dringende Notwendigkeit, wenn sie Familie und Beruf in Einklang bringen möchten“, machte Thiele deutlich. Dieser individuelle Betreuungsanspruch gelte im Übrigen auch für Eltern, die nicht berufstätig sind, mit dem Unterschied, dass der Landkreis die Kosten dann nicht nach dem individuellen Bedarf, sondern maximal für 30 Stunden anteilig übernimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Rechtsanspruch bereits im Jahr 2018 untermauert. Demnach müsse sich der Betreuungsumfang ausschließlich am Wunsch der Eltern orientieren. Die Erfahrungen vieler Kindertagespflegepersonen sehen leider anders aus: Zwar wurde per Satzungsänderung der nachweisfreie Anspruch von 20 auf 30 Wochenstunden erhöht, aber das bilde immer noch nicht vollumfänglich die aktuelle Rechtsprechung ab. „Ich möchte an die Kreisverwaltung appellieren, die Rechte der Eltern und Kinder zu stärken, und den Betreuungsumfang nach den individuellen Bedürfnissen der Eltern zu bemessen. Deren Lebenswirklichkeiten kann man nicht mit starren Verwaltungsvorgaben abbilden“, so Silke Kuhlemann. Dazu ergänzte Janßen, dass inzwischen eine Mutter aus dem Landkreis Leer eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht hatte, um diesen Rechtsanspruch zu untermauern. Derzeit sieht eine Satzung des Kreises für die Abrechnung der Betreuungszeit den Nachweis der konkreten Arbeitszeiten vor, wenn die Betreuungszeit über 30 Stunden beträgt und auch außerhalb der Regelzeit (8 bis 18 Uhr) liegt. Besonders betroffen sein können davon beispielsweise Mitarbeitende im Einzelhandel oder Menschen im Schichtdienst. Der Betreuungsbedarf könne sich auch aus anderen Bedarfen wie beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen, die Pflege von Angehörigen oder Einbindung im Familienbetrieb und einfach nur aus einer ganz individuellen Lebensplanung ergeben. Daher müsse man die Eltern in ihrer freien Entscheidung bei der Abdeckung des Betreuungsbedarfes ihrer Kinder bestärken. Letztlich tragen sie einen Teil der Kosten über die Zahlung von Elternbeiträgen an den Landkreis für die gebuchten Stunden. Thematisiert wurde auch die Forderung nach einer verlässlichen Vertretungsregelung in der Kindertagespflege. „Das muss ein wichtiger Bestandteil werden, um eine zuverlässige Betreuung auch bei Krankheit oder Fortbildungen zu gewährleisten. Diese Verlässlichkeit darf nicht wie bisher, zulasten der Gesundheit der Kindertagespflegepersonen gehen“, so Janßen. Aufgrund der steigenden Kosten für Lebensmittel, aber auch Strom und Heizung fordern die Kindertagespflegen zudem eine Anpassung der Sachkosten. Dafür hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises bereits grünes Licht gegeben. Ulf Thiele und Silke Kuhlemann machten zudem deutlich, dass in der neuen Legislaturperiode wieder eine Novelle des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes NKiTaG) anstehe. Sie wollen sich dafür einsetzen, dort den Status der Kindertagespflege zu stärken.
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Sicherheitstipps für ein sicheres „Paaskefüür“ in Ostfriesland
Damit das „Paaskefüür“ ohne Zwischenfälle gefeiert werden kann, erinnern Feuerwehr und Brandkasse an die wichtigen Sicherheitsregeln und den Schutz von Mensch und Tier. Foto: Tatjana Duden, Feuerwehr Wittmund
Paaskefüür – ein alter Brauch: Feuerwehr und Brandkasse raten zur Vorsicht und Rücksichtnahme
Das Osterfest steht vor der Tür und mit ihm eine der tief verwurzelten Traditionen in Ostfriesland: das „Paaskefüür“. In vielen Orten ist der Strauchschnitt und das Gehölz für die genehmigten Osterfeuer bereits gesammelt. Damit der lang ersehnte Ostersamstag für alle Beteiligten ein schönes und sicheres Erlebnis bleibt, haben die Feuerwehr und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse wichtige Sicherheitstipps veröffentlicht.
Was darf verbrannt werden?
Ein wesentlicher Aspekt für die Sicherheit und den Umweltschutz ist die Wahl des Brennmaterials. Verbrannt werden dürfen ausschließlich pflanzliche Stoffe. Dazu zählen insbesondere Sträucher, Reisig und Äste. Streng untersagt ist die Entsorgung von Abfällen im Osterfeuer. Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Altöl oder sonstige Abfälle haben im Feuer nichts zu suchen und stellen eine erhebliche Umweltbelastung dar.
Auch beim Entzünden ist Vorsicht geboten: Als Hilfsmittel eignet sich trockenes Stroh hervorragend. Der Einsatz von flüssigen Brandbeschleunigern wie Benzin oder Spiritus ist verboten, da hierbei eine unvorhersehbare Gefahr durch Verpuffungen besteht.
Sicherheitsabstände sind zwingend erforderlich
Bei einer maximalen Menge des brennbaren Materials von 150 m³ besteht für die Umgebung keine besondere Brandgefahr, sofern die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingehalten werden. Diese sind wie folgt festgelegt:
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Mindestens 50 m Abstand zu Gebäuden, die aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und eine harte Bedachung (z. B. Dachziegel) aufweisen.
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Mindestens 100 m Abstand zu allen sonstigen Objekten. Hierzu zählen Gebäude aus brennbaren Baustoffen oder mit weicher Bedachung (z. B. Reetdächer) sowie Fahrzeuge jeglicher Art.
Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Gefahrenanlagen wie Wäldern, Mooren, Wallhecken, Campingplätzen oder Energieversorgungsanlagen geboten. Bei größeren Mengen Brennmaterial oder Unsicherheiten bezüglich der Abstände wird geraten, Rücksprache mit den zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen zu halten.
Tierschutz durch Umschichten
Ein oft unterschätzter Punkt ist der Schutz von Kleintieren. Aufgeschichtete Holzhaufen dienen vielen Tieren als Unterschlupf. Daher sollte das Brennmaterial erst an dem Tag, an dem das Feuer angezündet wird, final aufgeschichtet oder zumindest gründlich umgeschichtet werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es Tieren, die dort Zuflucht gesucht haben, rechtzeitig zu flüchten.
Aufsicht und Löschmittel
Während des gesamten Abbrennens muss das Osterfeuer stetig von einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden. Es ist sicherzustellen, dass Feuer und Glut beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sind.
Zudem sollten einfache Löschmittel für den Ernstfall bereitgehalten werden. Hierzu eignen sich ein angeschlossener Gartenschlauch oder Schaufeln, um Sand zum Ersticken kleinerer Brandherde aufzuwerfen. Sollte ein Feuer trotz aller Vorsichtsmaßnahmen außer Kontrolle geraten, muss umgehend der Notruf 112 gewählt werden.
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Leer setzt ein Zeichen: Earth Hour 2026
Noch erstrahlt die historische Fassade des Leeraner Rathauses in vollem Glanz. Doch heute am Samstag, den 28. März 2026, heißt es hier pünktlich um 20:30 Uhr: „Licht aus!“ Die Stadt Leer setzt damit ein weithin sichtbares Zeichen für den globalen Klimaschutz.
Gemeinsam für den Klimaschutz: Leer setzt ein Zeichen bei der 20. Earth Hour
Am Sonnabend, den 28. März, wird es in Leer für eine Stunde merklich dunkler – und das aus einem wichtigen Grund. Die Stadt folgt auch in diesem Jahr dem Aufruf der Umweltstiftung WWF Deutschland und beteiligt sich an der weltweiten „Earth Hour“. Da die Aktion 2026 ihr 20. Jubiläum feiert, steht das gemeinsame Engagement für den Planeten besonders im Fokus.
Das Licht geht aus – die Botschaft leuchtet
Pünktlich um 20:30 Uhr setzen Kommunen, Unternehmen und Institutionen rund um den Globus ein sichtbares Signal für den Klimaschutz. In Leer bleibt die Beleuchtung an markanten Punkten der Stadt für 60 Minuten ausgeschaltet:
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Das Historische Rathaus: Das Wahrzeichen der Stadt versinkt symbolisch im Dunkeln.
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Stadtwerke Leer: Auch hier wird die Außenbeleuchtung am Hauptpumpwerk sowie am Faulturm abgestellt, um die Initiative aktiv zu unterstützen.
Ein Aufruf an die Bürgerschaft
Die Stadtverwaltung lädt alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein, Teil dieser globalen Bewegung zu werden. Die Teilnahme ist denkbar einfach: Es gilt, im eigenen Zuhause für eine Stunde das Licht auszuschalten.
Dieses bewusste Abschalten ist weit mehr als eine Stromsparmaßnahme; es ist ein gemeinsames Statement. Laut WWF bietet die Earth Hour die Chance, aktiv eine lebenswerte Zukunft einzufordern. Jede und jeder Einzelne kann durch diesen kleinen Beitrag zeigen, dass Klima- und Umweltschutz Priorität haben.
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esk‑o bietet kostenlose Energieberatung zur Kostenoptimierung in der Region
Das Büro in Weener als Anlaufstelle für Energiefragen: Das Team vom Energiesparkontor Ostfriesland (esk‑o) steht an den Standorten Weener und Leer für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur Verfügung. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist die Nachfrage nach Tarifoptimierungen hoch, weshalb eine frühzeitige Terminvereinbarung empfohlen wird, um individuelle Einsparpotenziale bei Strom und Gas voll auszuschöpfen.
Optimierung der Energiekosten: esk‑o bietet Orientierung in unsicheren Zeiten
Die weltpolitische Lage und die damit verbundenen Entwicklungen an den Energiemärkten bleiben ein zentrales Thema für Haushalte und Gewerbebetriebe in der Region. Da die Großhandelspreise für Strom und Gas weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau verharren, suchen viele Verbraucher nach Wegen, ihre Energiekosten langfristig zu stabilisieren. In Phasen wirtschaftlicher Unsicherheit empfiehlt es sich daher, bestehende Vertragsstrukturen systematisch zu prüfen.
Potenziale erkennen: Tarifprüfung durch esk‑o
Häufig verbleiben Verbraucher über Jahre hinweg in der lokalen Grundversorgung oder in veralteten Vertragskonstellationen. Da der Energiemarkt einer ständigen Dynamik unterliegt, ist ein regelmäßiger Vergleich der Konditionen ratsam. Oft ist eine Tarifoptimierung mit einer spürbaren Ersparnis verbunden, die – je nach Verbrauchsdaten und Haushaltsgröße – signifikant ausfallen kann. Das Ziel des Energiesparkontors Ostfriesland ist es, unnötige Ausgaben transparent zu machen und das Budget nachhaltig zu entlasten.
Fachkundige Unterstützung durch den regionalen Energiemakler
Der Energiemarkt mit seinen zahlreichen Anbietern und komplexen Vertragslaufzeiten erfordert detailliertes Fachwissen. Um hier fundierte Entscheidungen zu treffen, bietet esk‑o eine professionelle Unterstützung an. Als regional verwurzelter Energiemakler berät das Team individuell und neutral, um Licht in den Tarifdschungel zu bringen.
Die Vorteile einer unverbindlichen Beratung beim Energiesparkontor:
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Individuelle Analyse: Bestehende Verträge werden fachgerecht analysiert und mit aktuellen Marktangeboten abgeglichen.
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Strategische Marktorientierung: Die Experten informieren über aktuelle Trends und unterstützen dabei, Zeitpunkte für eine optimale Preissicherung zu nutzen.
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Begleitung beim Wechselprozess: Wird ein Optimierungspotenzial identifiziert, übernimmt esk‑o die Abwicklung des gesamten Prozesses – vom Vergleich bis zum erfolgreichen Abschluss.
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Kostenfreier Service: Das Beratungs- und Optimierungsangebot ist für Kunden vollständig kostenlos und unverbindlich. Die Finanzierung erfolgt über marktübliche Vermittlungsgebühren der Energielieferanten.
Planungssicherheit durch professionelle Beratung
Sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen in der Region ist es empfehlenswert, die Energiekosten proaktiv zu managen. Ein kostenloses Beratungsgespräch beim Energiesparkontor Ostfriesland bildet die Basis für eine sichere Entscheidungsgrundlage. Wer sich jetzt informiert, schafft die notwendigen Voraussetzungen, um auch bei künftigen Marktschwankungen wirtschaftlich stabil aufgestellt zu sein.
Kontakt für die Region
Für eine persönliche und kostenfreie Beratung stehen die Experten des Energiesparkontors Ostfriesland zur Verfügung:
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Büro Weener: 04951 6639490
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Büro Leer: 0491 20349855
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E‑Mail: info@esk‑o.de
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Website: www.esk‑o.de
























