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Ulf Thiele schlägt Solidaritätspartnerschaft des Landkreises Leer mit Region der Republik Ukraine vor
Ulf Thiele schlägt Solidaritätspartnerschaft des Landkreises Leer mit Region der Republik Ukraine vor
Leer. „Seit einem Jahr tobt jetzt der Angriffskrieg Russlands auf die unabhängige Republik der Ukraine. Seit einem Jahr wehrt sich das ukrainische Volk mit großer Tapferkeit gegen die Invasion der russischen Armee. Und seit einem Jahr nehmen wir in Deutschland – auch hier im Landkreis Leer – eine große Zahl vor dem Krieg flüchtender Menschen auf, leisten Hilfe und unterstützen die Ukraine in ihrem Freiheitskampf. Die Solidarität mit den Opfern dieses menschenverachtenden Angriffskrieges ist weiterhin ungebrochen groß“, ist der Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld) überzeugt.
Um dies nicht nur zu dokumentieren, sondern es auch in organisierter Form zu vertiefen, schlage er die Gründung einer Solidaritätspartnerschaft des Landkreises Leer mit einer Region in der Republik der Ukraine vor. Der Landkreises Leer solle in Zusammenarbeit mit dem Generalkonsulat der Republik Ukraine in Hamburg die Gründung der Partnerschaft vorbereiten. „Diese Solidaritätspartnerschaft sollte, als Zeichen der Solidarität der Menschen im Landkreis Leer mit der durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine geschundenen Bevölkerung dort, aber auch zur Organisation gezielter Hilfen für die Menschen im Kriegsgebiet und zur Vorbereitung administrativer und darüberhinausgehender Wiederaufbauhilfe nach dem Krieg, schnellstmöglich vorbereitet und gegründet werden“, fordert Thiele, der auch Mitglied des Kreistages Leer ist.
Mit dieser Solidaritätspartnerschaft solle der Landkreis Leer dem Vorbild der Landeshauptstadt Hannover folgen, die bereits am 15. September 2022 ein Memorandum über eine Zusammenarbeit mit der Stadt Mykolajiw unterschrieben habe.
Das Generalkonsulat der Ukraine in Hamburg unterstützt nach Thieles Worten die Gründung regionaler Partnerschaft, da nach dortiger Überzeugung solche praktischen und zielgerichteten Schritte der deutschen Kommunalverwaltungen am meisten durch die ukrainische Zivilbevölkerung gefragt seien. Dies habe die Generalkonsulin der Ukraine in Hamburg, Frau Dr. Iryna Tybinka, in einem Gespräch am Mittwochmorgen mit dem geschäftsführenden Vorstand der CDU-Landtagsfraktion, dessen Mitglied er ist, ausdrücklich unterstrichen und ihrer Hoffnung auf weitere Partnerschaften Niedersächsischer Städte und Regionen mit Ukrainischen Kommunen Ausdruck verliehen.
„Dieses Ansinnen unterstütze ich ausdrücklich. Ich hoffe sehr, dafür im Kreistag Leer Rückhalt zu finden. Mit einer solchen Partnerschaft können wir aus dem Landkreis heraus einen Beitrag zur Überwindung des Krieges und zur Festigung einer starken Friedensordnung in Europa leisten“, ist Ulf Thiele überzeugt.
Sprach im Rahmen einer geschäftsführenden Vorstandssitzung der CDU-Landtagsfraktion am vergangenen Mittwoch mit der Generalkonsulin der Republik der Ukraine, Dr. Iryna Tybinka (rechts), der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (links). Dr. Tybinka sprach anschließend vor dem Niedersächsischen Landtag zum Jahrestag des russischen Angriffskrieges gegen ihr Heimatland. Ulf Thiele schlägt jetzt eine Soldaritätspartnerschaft des Landkreises Leer mit einer Region in der Ukraine vor. Das Foto zeigt zwischen beiden die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann.
Foto: Pressestelle der CDU-Landtagsfraktion
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OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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Sicherheitskonzept für Maritime Konferenz in Emden
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Umfassendes Sicherheitskonzept für maritimes Spitzentreffen in Emden
Mit der 14. Nationalen Maritimen Konferenz (NMK) steht Emden am 29. und 30. April 2026 vor einer logistischen und sicherheitstechnischen Großaufgabe. Wenn rund 800 Entscheider aus Wirtschaft und Politik – darunter Bundeskanzler Friedrich Merz als Schirmherr sowie mehrere Bundes- und Landesminister – in der Seehafenstadt zusammenkommen, genießt der Schutz der Veranstaltung höchste Priorität.
Polizei setzt auf Präsenz und Kooperation
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zur Absicherung dieses bedeutenden Gipfeltreffens ein umfassendes Einsatzkonzept erstellt. Ziel der verstärkten Kräfte ist es, einen störungsfreien Ablauf für das hochkarätige Teilnehmerfeld zu garantieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hierfür stehen die Einsatzkräfte in kontinuierlichem Austausch mit den Veranstaltern sowie weiteren Sicherheitsbehörden.
Fokus: Öffentlicher Raum und Verkehrslage
Um die Veranstaltungsorte herum werden strikte Sicherheitsbereiche eingerichtet, was temporäre Einschränkungen im öffentlichen Raum erforderlich macht:
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Sperrungen im Stadtgebiet: Im direkten Umfeld der Nordseehalle sowie entlang des Früchteburger Weges werden Durchfahrtssperren errichtet. Insbesondere der Parkplatz vor der Halle ist für den allgemeinen Verkehr gesperrt.
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Wegeregelungen: Während der Gehweg am Früchteburger Weg (Höhe Sportplatz des Johannes-Althusius-Gymnasiums) für Passanten offen bleibt, ist für den Fußweg hinter der Nordseehalle entlang des Hinter Tiefs eine zeitweilige Sperrung vorgesehen.
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Empfehlung: Aufgrund der Kontrollen und Sperrmaßnahmen wird empfohlen, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren. Die Erreichbarkeit privater Grundstücke und der angrenzenden Schulen bleibt für Berechtigte gewährleistet.
Strenge Luftraumüberwachung und Drohnenverbot
Ein zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts betrifft den Luftraum. Für die Dauer der Konferenz wurde ein offizielles Flugbeschränkungsgebiet über dem Veranstaltungsareal eingerichtet. Der Einsatz von unbemannten Flugsystemen (Drohnen) oder Flugmodellen ist hier strikt untersagt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Überwachung des Luftraums konsequent erfolgt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können.
Begleitung von Versammlungen
Die Polizei stellt zudem die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Versammlungsrechte sicher. Mögliche Kundgebungen im öffentlichen Raum werden lageangepasst begleitet, wobei ein besonderes Augenmerk darauf liegt, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen.
Die Sicherheitslage wird während der gesamten zwei Tage fortlaufend überprüft und die Maßnahmen bei Bedarf unmittelbar angepasst. Die Polizei ist bestrebt, die Auswirkungen auf den Alltag der Emder Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und bittet um Verständnis für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
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Lokal
Wartungsarbeiten am Emssperrwerk in Gandersum gestartet
Koloss am Haken: Per Schwimmkran wurden die neuen Hydraulikzylinder eingehoben (Bild: Lippe/NLWKN).
Millimeterarbeit in der Mitte des Flusses: Arbeiten am Emssperrwerk angelaufen
Nach der Sturmflutsaison werden am Emssperrwerk in Gandersum per Schwimmkran Teile der Hydraulik erneuert. Der dauerhafte Kontakt mit dem Salzwasser der Ems hat an der Technik Spuren hinterlassen.
Sechs massive Pfeiler bilden das Rückgrat des Emssperrwerks bei Gandersum, das die Region bereits 20 Mal zuverlässig vor Sturmfluten geschützt hat. Doch die exponierte Lage mitten im Fluss fordert das Material heraus. Zu Beginn dieser Woche kam deshalb schwimmendes Spezialgerät zum Einsatz, um mehrere elf Meter lange Hydraulikzylinder auszutauschen. Ursache für diesen aufwändigen Einsatz sind Korrosionsschäden an den verbauten Kolbenstangen.
Rost als Gefahr für die Dichtungen
Der ständige Kontakt mit salzigem Wasser und wechselnden Umwelteinflüssen führte über die Jahre zu Rostbildung an den gigantischen Stangen, die für das Öffnen und Schließen der Hubtore verantwortlich sind. Abplatzende Beschichtungen bilden scharfkantige Ränder, die die empfindlichen Dichtungen beschädigen könnten. „Nach dreiundzwanzig Jahren Einsatz unter den hier herrschenden fordernden Bedingungen haben die Zylinder das Ende ihrer Einsatzzeit erreicht“, so ein Sprecher des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Aurich.
Präzisionseinsatz mit dem Schwimmkran
Da die Bauteile jeweils über 30 Tonnen wiegen und sich mitten in der Ems befinden, ist der Einsatz eines Schwimmkrans unumgänglich. Diese Arbeiten sind eine echte Millimeterarbeit, die nur außerhalb der Sturmflutsaison und bei ruhiger Witterung stattfinden kann. Bei starkem Wind oder Wellengang wäre das Risiko zu groß, das wichtige Küstenschutzbauwerk durch unbeabsichtigte Berührungen zu beschädigen.
Der NLWKN verfolgt dabei eine Strategie aus Austausch und Instandsetzung:
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Aktueller Schritt: Drei Zylinder wurden durch neu angefertigte Teile ersetzt.
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Instandsetzung: Die ausgebauten Altzylinder werden in den kommenden Monaten generalüberholt.
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Fortsetzung im August: Im Spätsommer werden die runderneuerten Zylinder wieder eingebaut, um die restlichen schadhaften Komponenten zu ersetzen.
Gute Nachrichten gibt es für den Schiffsverkehr: Die Arbeiten haben keine Auswirkungen auf die Schifffahrt. Die Drehsegmentverschlüsse der Hauptöffnungen funktionieren nach einem anderen Prinzip als die Hubtore der Nebenöffnungen und sind von der Maßnahme nicht betroffen.
Schutzfunktion und Wirtschaftsfaktor
Das Emssperrwerk ist für den Küstenschutz an der Ems sowie im Leda-Jümme-Gebiet essenziell. Es kehrt Sturmfluten ab einer Höhe von 3,70 Metern über Normalnull ab und bietet damit einen deutlich höheren Sicherheitsstandard als eine Deicherhöhung auf einer Länge von 110 Kilometern. Neben dem Schutz vor Naturgewalten sichert das Sperrwerk durch seine Staufunktion die Flexibilität bei Schiffsüberführungen (bisher 54 Durchführungen) und stärkt damit die Wirtschaftskraft zwischen Papenburg und Emden.
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