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Wüst, Thiele und Kuhlemann: Arbeit muss sich weiterhin lohnen!
Sprach am Montagnachmittag auf Einladung der CDU-Landtagskandidaten Ulf Thiele (Vorderreihe, Zweiter von links) und Silke Kuhlemann (Vorderreihe, Dritte von links) bei einer Wahlkampfveranstaltung des CDU-Kreisverbandes Leer auf der Terrasse des Zollhaus in Leer zu Mitgliedern der CDU und Interessierten: Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).
Wüst, Thiele und Kuhlemann: Arbeit muss sich weiterhin lohnen!
Die Energiekrise und die sich aus ihr ergebenden Herausforderungen für Betriebe, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Bevölkerung dominierte des Besuch des nordrheinwestfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) in Leer. Der Südwestfale war auf Einladung des CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele und der Landtagskandidatin Silke Kuhlemann nach Ostfriesland gekommen.
Auf der Terrasse des Zollhaus kritisierte er, dass die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP ihr 65 Milliarden-Euro teures Paket zur Hälfte zu Lasten der Finanzen von Ländern und Kommunen konzipiert aber nicht einmal mit ihnen im Vorfeld besprochen habe. „Man muss mich nicht unbedingt fragen. Aber wenn wir was mitbezahlen sollen, hätte ich mich dazu schon gerne eingebracht“, so Wüst. Dem pflichtete Thiele bei. Denn den Anteil, den die Länder wie beispielsweise Niedersachsen aufbringen müssen, fehlt zur Gestaltung der eigenen Zukunftsfragen, beispielsweise an den Universitäten, Schulen und Kindertagesstätten. „Wer bestellt, muss es auch bezahlen“, so Thiele. Das Gießkannenprinzip der Ampel halte er zudem für falsch. „Das ist jetzt der dritte Versuch einer Entlastung. Und der muss jetzt sitzen“, so Wüst. „Die Menschen wollen jetzt Pragmatismus und eine klare, verlässliche Haltung“, sagte Wüst. Das müsse ideologiefrei geschehen.
Aber Wüst berichtete auch von einem Gespräch mit einem Bäcker aus Cloppenburg, der bereits Umsatzeinbußen verspüre, weil Menschen aufgrund von Sparzwängen beim Discounter kaufen müssten. Kaum einer der Handwerksbetriebe traue sich, die Mehrkosten für Energie und Rohstoffe vollends an die Kunden weiterzugeben, da dann noch mehr Kunden abwandern könnten. „Das Problem der hohen Energiekosten muss an der Wurzel seines Entstehens, also der Energiemenge gelöst werden, statt durch Umverteilung“, sagt der Gast und bekam dabei Unterstützung von Thiele. „Die Preisbildung an der Strompreisbörse funktioniert nicht, wenn dauerhaft mehr Strom nachgefragt als angeboten wird. Der Strompreis bildet sich dann am teuersten Energieträger, also derzeit am Gas. Und es macht doch keinen Sinn, in dieser Lage in Massen Gas zu verstromen“, so der Ostfriese. Das wertvolle Gas müsse gespart werden. Ministerpräsident Wüst verwies auf sein Bundesland, in dem CDU und Grüne sich verständigt hätten, in der aktuellen Krise die intensivere Verstromung von Braunkohle zu ermöglichen. Am Ende der Laufzeit der Kohlekraftwerke könne diese Menge wieder reduziert werden. Dies und die übergangsweise Weiternutzung der Kernkraft würden den Gasverbrauch senken und die Energiepreise dämpfen.
Eine Zuhörerin machte in der anschließenden Debatte deutlich, dass in den unteren Lohngruppen kaum noch Unterschiede zu den Sozialleistungen festzustellen sei. „Das trägt nicht gerade zur Motivation bei. Arbeit muss sich mehr lohnen, als zuhause zu bleiben“, so die Zuhörerin. Aber auch die sogenannte kalte Progression belaste die Arbeitnehmer. „Erst auf Drängen der CDU wurde das Problem von der Ampel angepackt. Die Ergebnisse werden allerdings frühestens im nächsten Jahr Auswirkungen haben“, sagte Thiele, der als stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Landtag auch finanzpolitischer Sprecher ist. Da es in Ostfriesland viele Pendler gebe, die dringend auf ihre Autos angewiesen seien, bedürfe es auch hier Entlastungen. Es darf doch nicht sein, dass ein Pendler derzeit einen Tageslohn zum Tanken aufwenden müssen, um zur Arbeit zu kommen“, monierte Wüst, der einst wie Thiele CDU-Generalsekretär in seinem Bundesland war.
Deutlich wurden auch die Sorgen der Landwirte um die zunehmende Bürokratisierung, die mit der Düngemittelverordnung einen neuen Höhepunkt erreichten. „Wir müssen die Arbeit für die Familien auf ihren Höfen wieder attraktiver gestalten. Sonst begeben wir uns, wie bei der Energie auch bei der Produktion von Lebensmitteln in eine Abhängigkeit“, sagte Wüst. Aktuell drohe bei der Produktion von Schweinefleisch eine Abwanderung, beispielsweise nach Spanien. Die Energiekrise zeige doch gerade sehr deutlich auf, dass Deutschland unabhängiger werden müsse. Dazu zähle auch die Lebensmittelproduktion.
Wüst und die CDU hatten am 15. Mai dieses Jahres in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl nach einer rasanten Aufholjagd mit 35,7 Prozent und neun Prozent Vorsprung vor der SPD gewonnen. Als Wüst am 27. Oktober 2021 zum Nachfolger von Armin Laschet gewählt wurde, lag die CDU in Umfragen noch abgeschlagen neun Prozentpunkte hinter der SPD. „In den Tagen vor der Wahl sagten die Demoskopen uns ein Kopf-an-Kopf-Rennen voraus. Das war vergleichbar mit der Situation heute in Niedersachsen. Es lohnt sich also, jetzt noch einmal richtig Gas zu geben. Dann liegt ihr auch in Niedersachsen am Wahlabend klar vorne. Und das ist wichtig für Niedersachsen, damit Bernd Althusmann mit seiner zupackenden Art Ministerpräsident werden kann. Und es ist wichtig für Deutschland. Denn wir alle schauen auf Niedersachsen und hoffen auf ein klares Signal an die Ampel, dass die Menschen das Zaudern und Zögern nicht länger akzeptieren“, motivierte Wüst, die Wahlkämpfer in Ostfriesland am Ende der Diskussion. Es lohne sich zu kämpfen. Silke Kuhlemann und Ulf Thiele verabschiedeten Ministerpräsident Wüst gemeinsam mit einem ostfriesischen Teegeschenk und dankten ihm für seine Unterstützung in diesem Landtagswahlkampf.
Kennen sich gut und schätzen sich aus früheren Zeiten: Der hiesige CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (links) und Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, waren zeitgleich Generalsekretäre ihrer CDU-Landesverbände und seitdem befreundet. Fotos: Jürgen Eden/CDU-Wahlkreisbüro Ulf Thiele
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Neustart in der Kreisverwaltung: Landkreis Leer besetzt Führungspositionen neu
Erste Kreisrätin Dr. Anna Meincke und Baudezernent Jörn Reich
Personalwechsel in der Kreisverwaltung: Neue Führungskräfte beim Landkreis Leer
Zum 1. Juli 2026 hat der Landkreis Leer zwei zentrale Führungspositionen neu besetzt. Mit Dr. Anna Meincke als Erste Kreisrätin und Jörn Reich als Baudezernent nehmen zwei erfahrene Fachkräfte ihre Arbeit in der Kreisverwaltung auf. Landrat Matthias Groote hieß die neuen Dezernenten offiziell willkommen und gab ihnen die besten Wünsche für ihre künftigen Aufgaben mit auf den Weg.
Dr. Anna Meincke: Erste Kreisrätin und Dezernentin für Zentrale Bereiche
In ihrer Funktion als Erste Kreisrätin fungiert Dr. Anna Meincke künftig als allgemeine Vertreterin des Landrats. Darüber hinaus übernimmt sie die Leitung des Dezernats I. Ihr Verantwortungsbereich umfasst damit eine breite Palette zentraler Aufgabenfelder:
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Finanzen
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Zentrale Verwaltung
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Digitalisierung
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Wirtschaft
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Kultur
Jörn Reich: Leitung des Dezernats III (Bauen und Umwelt)
Jörn Reich tritt die Nachfolge als Leiter des Dezernats III an. Er übernimmt damit die Steuerung maßgeblicher Infrastruktur- und Umweltressorts des Landkreises. Zu seinem Aufgabengebiet zählen unter anderem:
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Bauen und Planen
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Umwelt und Wasserwirtschaft
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Straßen- und Tiefbau
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Gebäudemanagement
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Abfallwirtschaftsbetrieb
Mit der Besetzung dieser Dezernentenstellen setzt die Kreisverwaltung Leer ein Signal für die kontinuierliche Fortführung der strategischen Verwaltungsthemen im Landkreis.
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Wer steht zur Wahl? Kreiswahlausschuss entscheidet über Landrats- und Kreiswahl-Kandidaten in Leer
Kreiswahlausschuss tagt zur Kommunalwahl: Entscheidung über Zulassung der Kandidaten
Leer. Am kommenden Mittwoch, den 22. Juli, tritt der Kreiswahlausschuss zusammen, um über die Zulassung der Wahlvorschläge für die diesjährige Landrats- und Kreiswahl zu entscheiden. Die Sitzung ist öffentlich und findet um 14 Uhr statt.
Zur Landratswahl im Landkreis Leer treten drei Kandidaten an:
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Der amtierende Landrat Matthias Groote (SPD), der sich zur Wiederwahl stellt.
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Jens Völker, der von der FDP ins Rennen geschickt wird.
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Der parteiunabhängige Kandidat Olaf Bade aus Bunde, der von der CDU und der Moin-Partei unterstützt und nominiert wird.
Über die endgültige Zulassung dieser drei Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juli.
Auf der Tagesordnung stehen zentrale Punkte im Vorfeld der Kommunalwahl:
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Bericht der Kreiswahlleiterin: Zunächst wird über das Ergebnis der Vorprüfung der eingegangenen Wahlvorschläge für beide Wahlen (Landratswahl und Kreiswahl) berichtet.
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Einsichtnahme und Anhörung: Die Beisitzer des Ausschusses haben die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen. Zudem werden die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge angehört.
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Entscheidung und Verkündung: Der wichtigste Teil der Sitzung ist die formelle Entscheidung des Ausschusses über die Zulassung oder Zurückweisung der eingegangenen Wahlvorschläge. Diese Entscheidung wird im Anschluss verkündet.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen.
Termin: Mittwoch, 22. Juli Uhrzeit: 14:00 Uhr Ort: Kreisverwaltung Leer, Bergmannstr. 37 in Leer, Saal 2.
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Neue Optionen bei der Heizungswahl und Fördermöglichkeiten für Käufer
Verlässliche Immobilienkompetenz in Ostfriesland: Anni Wiegand, Immobilienberaterin, setzt auf persönliche Begleitung und strategische Vermarktung – von der ersten Marktwerteinschätzung bis zum erfolgreichen Notartermin.
Immobilienverkauf in Ostfriesland: Mit frischem Wind durch das neue Modernisierungsgesetz – persönlich, modern und stark vernetzt
Ostfriesland. Wer in diesen Tagen mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu verkaufen, sieht sich mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert. Das kürzlich verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz bringt frischen Wind und vor allem mehr Freiheit für Eigentümer. Doch was bedeutet der Wegfall starrer Vorgaben konkret für den Immobilienmarkt in der Region? Und wie können Verkäufer und Käufer gleichermaßen von der überarbeiteten Förderlandschaft profitieren? Anni Wiegand, Ihre Immobilienberaterin in Ostfriesland, gibt Antworten und zeigt auf, wie eine moderne, persönliche und strategisch begleitete Vermarktung jetzt zum Erfolg führt.
Kurswechsel in der Klimapolitik: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gegeben. Es markiert einen entscheidenden Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor. Die zentrale und für viele Eigentümer erleichternde Nachricht: Die Pflicht, beim Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt.
Das bedeutet mehr Eigenverantwortung und Technologieoffenheit. Hauseigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Der Einbau von modernen Gas- und Ölheizungen bleibt weiterhin möglich, flankiert von einer schrittweisen Dekarbonisierung der Brennstoffe (Bioanteil ab 2029, Grüngasquote ab 2028). Klimafreundliche Lösungen wie Wärmepumpen oder Fernwärme bleiben attraktive Alternativen.
Gebrauchtimmobilien im Fokus: Jetzt verkaufen und von Nachfrage profitieren
Dieser Kurswechsel hat direkten Einfluss auf den Verkauf von Bestandsimmobilien. Für Verkäufer bedeutet dies: Die Unsicherheit, die potenzielle Käufer bei älteren Objekten bezüglich einer sofortigen, teuren Heizungssanierung hatten, weicht. Immobilien werden wieder planbarer.
„Das ist der ideale Zeitpunkt, um über einen Verkauf nachzudenken“, erklärt Anni Wiegand. „Wir analysieren gemeinsam die Stärken Ihrer Immobilie – sei es das Einfamilienhaus, die Kapitalanlage oder ein sanierungsbedürftiges Objekt. Eine realistische Einschätzung schafft Klarheit über den Marktwert und den passenden, individuellen Verkaufsfahrplan.“
Für Käufer: Maximalförderung bei Sanierung nutzen
Während die Heizungswahl freier wird, bleibt der Staat bei energetischen Sanierungen ein starker Partner. Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wurde fortgesetzt, neu strukturiert und tritt in weiten Teilen am 21. Juli 2026 in Kraft.
Hier liegt ein enormes Potenzial für Käufer von Bestandsimmobilien, die modernisieren wollen. Wer ein älteres Haus in Ostfriesland kauft, kann durch gezielte Sanierungsmaßnahmen von attraktiven Boni profitieren:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus auf bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Auch der Bonus für den vorzeitigen Tausch alter Heizungen bleibt ein Anreiz.
„Als Ihre persönliche Immobilienberaterin ist es mir wichtig, den Blick für das Gesamtbild zu schärfen“, betont Anni Wiegand. „Dazu gehört die realistische Einschätzung der Immobilie ebenso wie der frühe Blick auf die Finanzierung. Nur so lassen sich die maximalen Fördermittel passgenau in das Kauf- und Sanierungsvorhaben integrieren.“
Starkes Netzwerk: Immobilienkompass Nordwest sucht Partner
Gerade bei sanierungsbedürftigen Häusern oder Immobilien mit Entwicklungspotenzial ist eine fundierte Beratung entscheidend. Mit dem Immobilienkompass Nordwest steht ein regionales Netzwerk zur Verfügung, das Eigentümer, Kaufinteressenten, Finanzierungskompetenz und ausgewählte Fachpartner zusammenführt. Kontakte aus Bau, Sanierung, Planung und Immobilienentwicklung greifen hier ineinander.
Um dieses Netzwerk für die Region gezielt zu ergänzen, sucht Anni Wiegand aktuell nach einem zuverlässigen Bauunternehmer, Bauträger oder Projektentwickler aus Ostfriesland. Gesucht wird ein Partner für eine langfristige Zusammenarbeit, der Erfahrung im Neubau, in der Sanierung oder in der Entwicklung von Grundstücken und Bestandsimmobilien mitbringt.
Beratung schafft Klarheit
Ob Sie Ihre Bestandsimmobilie jetzt bestmöglich verkaufen möchten oder als Käufer ein Objekt suchen, das Sie mit maximaler Förderung modernisieren – fachkundige Beratung ist der erste Schritt.
„Vertrauen entsteht durch nachvollziehbare Arbeit und klare Kommunikation“, sagt Anni Wiegand. Sie lädt Eigentümer zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln und die Möglichkeiten einer persönlichen, modernen und vernetzten Vermarktung im Lichte der neuen Gesetzeslage zu besprechen.
Kontakt für Ihre Immobilienanliegen: Anni Wiegand Immobilienberaterin (Selbstständige Handelsvertreterin gemäß § 84 HGB für die TB Finanz & Immobilien GmbH) Telefon: 0151 23565999 E‑Mail: wiegand@tb-finanz-immobilien.de
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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.

























