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Thie­le: Küs­ten­fi­scher erhal­ten nach inten­si­ven Ver­hand­lun­gen Energiehilfen

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Leer. „Es hat sich gelohnt, so inten­siv zu ver­han­deln, um das Fort­be­stehen der tra­di­ti­ons­rei­chen Fami­li­en­be­trie­be der Küs­ten­fi­sche­rei zu sichern“, so der CDU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Ulf Thie­le (Stall­brüg­ger­feld) über die ab dem heu­ti­gen Mon­tag (11. Juli) gel­ten­den Hil­fen zur Abmil­de­rung der Ener­gie­kos­ten vom Bund. Kon­kret stellt die Bun­des­an­stalt für Land­wirt­schaft und Ernäh­rung auf Antrag Bei­hil­fen von bis zu 35.000 Euro pro Betrieb bereit.

„Das hat einen guten Grund“, so Thie­le. Aus den Gesprä­chen der ver­gan­ge­nen Mona­te mit den ost­frie­si­schen Küs­ten­fi­schern wis­se er, dass vie­le von ihnen mit dem Rücken zur Wand ste­hen wür­den. Die Fan­ger­trä­ge der letz­ten Mona­te reich­ten nicht mehr aus, um die stark gestie­ge­nen Ener­gie­kos­ten auf­zu­fan­gen. Daher sei­en vie­le von ihnen in den zurück­lie­gen­den Mona­ten nicht mehr auf die Nord- oder Ost­see raus­ge­fah­ren. „Zum einen sind hier Exis­ten­zen von meh­re­ren Gene­ra­tio­nen bedroht. Ander­seits wür­de auch ein Stück Kul­tur und Tra­di­ti­on weg­bre­chen, was auch Aus­wir­kun­gen auf den Tou­ris­mus in den male­ri­schen Küs­ten­or­ten hät­te“, so Thie­le, der in die­sen Hil­fen daher meh­re­re Effek­te sieht. Kon­kret betrof­fen sind nach Schät­zun­gen rund 450 Betrie­be. Um mög­lichst vie­len hel­fen zu kön­nen, wird die För­de­rung auf 35.000 Euro pro Betrieb gede­ckelt, unab­hän­gig von der Anzahl der Kut­ter. Die pau­scha­len Zuwen­dun­gen umfas­sen sowohl klei­ne Kut­ter von bis zu zehn Metern Län­ge mit rund 450 Euro bis zu 35.000 Euro für Fahr­zeu­ge über 24 Meter. Bei einem Krab­ben­kut­ter mit einer Län­ge von 16,50 Meter wäre nach Anga­ben des Minis­te­ri­ums eine pau­scha­le Zuwen­dung von 13.300 Euro mög­lich. Fest­ge­zurrt wur­den die För­de­run­gen in der seit Mon­tag gül­ti­gen Richt­li­nie zur Gewäh­rung von Klein­bei­hil­fen für Fische­rei­un­ter­neh­men wegen der wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen infol­ge der Aggres­si­on Russ­lands gegen die Ukrai­ne. Das bun­des­ei­ge­ne Thü­nen-Insti­tut war an der Ermitt­lung der För­der­sum­men betei­ligt, die alle­samt Brut­to aus­ge­zahlt wer­den. Mit der För­de­rung soll sicher­ge­stellt wer­den, die Erhö­hung der Die­sel­kos­ten in Höhe von 60 Pro­zent abzu­mil­dern. „Es hat sich gelohnt, hier am Ball zu blei­ben. Denn mit die­sen Struk­tur­hil­fen wird ver­sucht, die hohe Kos­ten­be­las­tung der klei­nen Küs­ten­fi­sche­rei, ins­be­son­de­re Krab­ben- und Muschel­fi­scher zu lin­dern und sie über­haupt noch zu moti­vie­ren unter die­sen erschwer­ten Bedin­gun­gen Fische­rei zu betrei­ben“, so Thiele.


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Zeit­um­stel­lung am 25. Okto­ber: Eine Stun­de mehr Schlaf – oder län­ger arbeiten!

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Zeit­um­stel­lung 2026: Eine Stun­de zurück – wor­auf Men­schen und Auto­fah­rer jetzt ach­ten sollten

In der Nacht zum Sonn­tag, 25. Okto­ber 2026, endet die Som­mer­zeit. Die Uhren wer­den um eine Stun­de zurück­ge­stellt. Damit beginnt die Mit­tel­eu­ro­päi­sche Zeit (MEZ). Für vie­le bedeu­tet das eine zusätz­li­che Stun­de Schlaf. Doch die Umstel­lung beein­flusst den Tages­rhyth­mus, ver­än­dert die Licht­ver­hält­nis­se im Stra­ßen­ver­kehr und kann auch für Wild­tie­re zur Her­aus­for­de­rung werden.

Wann wird die Uhr umgestellt?

Die Zeit­um­stel­lung fin­det in die­sem Jahr in der Nacht von Sams­tag, 24. Okto­ber, auf Sonn­tag, 25. Okto­ber, statt. Um 3 Uhr wer­den die Uhren auf 2 Uhr zurück­ge­stellt. Die Nacht ist damit eine Stun­de länger.

Vie­le Smart­phones, Com­pu­ter und Funk­uh­ren pas­sen sich auto­ma­tisch an. Bei ana­lo­gen Uhren, Back­öfen, älte­ren Radio­we­ckern und man­chen Fahr­zeug­an­zei­gen ist dage­gen eine manu­el­le Kor­rek­tur erforderlich.

Eine ein­fa­che Esels­brü­cke hilft beim Mer­ken: Im Früh­jahr wer­den die Uhren vor­ge­stellt, im Herbst zurück­ge­stellt. Wer die Uhr­zeit am Sonn­tag­mor­gen kon­trol­liert, ver­mei­det Miss­ver­ständ­nis­se bei Ver­ab­re­dun­gen und Terminen.

War­um gibt es die Zeit­um­stel­lung noch?

Die Umstel­lung zwi­schen Som­mer- und Nor­mal­zeit wird seit Jah­ren kon­tro­vers dis­ku­tiert. Befür­wor­ter ver­spre­chen sich eine bes­se­re Nut­zung des Tages­lichts in den Abend­stun­den. Kri­ti­ker bezwei­feln, dass die erhoff­ten Ener­gie­ein­spa­run­gen tat­säch­lich in rele­van­tem Umfang ein­tre­ten, und ver­wei­sen auf mög­li­che Aus­wir­kun­gen auf den mensch­li­chen Schlafrhythmus.

Das Euro­päi­sche Par­la­ment sprach sich 2019 dafür aus, die halb­jähr­li­che Zeit­um­stel­lung abzu­schaf­fen. Eine end­gül­ti­ge, EU-weit abge­stimm­te Rege­lung zur Been­di­gung der Umstel­lung wur­de jedoch bis­lang nicht umge­setzt. Des­halb blei­ben die bekann­ten Ter­mi­ne bestehen: Ende März wer­den die Uhren vor­ge­stellt, Ende Okto­ber zurückgestellt.

Zeit­um­stel­lung und Wild­tie­re: War­um Auto­fah­rer beson­ders auf­merk­sam sein sollten

Mit dem Ende der Som­mer­zeit ver­än­dern sich die Licht­ver­hält­nis­se im mor­gend­li­chen und abend­li­chen Berufs­ver­kehr. Was für Men­schen zunächst nur eine Stun­de Unter­schied auf der Uhr ist, kann im Stra­ßen­ver­kehr erheb­li­che Fol­gen haben: Vie­le Fahr­ten fin­den wie­der häu­fi­ger in der Däm­me­rung oder bei Dun­kel­heit statt.

Wild­tie­re wie Rehe, Hir­sche und Wild­schwei­ne sind beson­ders in den frü­hen Mor­gen­stun­den und am Abend aktiv. Ihre natür­li­chen Bewe­gungs­mus­ter rich­ten sich nicht nach der Uhr. Der Berufs­ver­kehr ver­schiebt sich dage­gen nach der Zeit­um­stel­lung im Ver­hält­nis zu den Licht­ver­hält­nis­sen. Dadurch kön­nen sich Zei­ten, in denen Tie­re Stra­ßen über­que­ren, stär­ker mit dem Auto­ver­kehr überschneiden.

Beson­ders auf­merk­sam soll­ten Auto­fah­rer auf Land­stra­ßen, an Wald­rän­dern, auf Stre­cken durch Fel­der und ent­lang von Hecken sein. Wild­tie­re kön­nen unver­mit­telt auf die Fahr­bahn lau­fen – nicht nur in unmit­tel­ba­rer Waldnähe.

So ver­rin­gern Sie das Risi­ko eines Wildunfalls

  • Geschwin­dig­keit anpas­sen: Fah­ren Sie in der Däm­me­rung und auf bekann­ten Wild­wech­sel­stre­cken beson­ders vorsichtig.

  • Stra­ßen­rän­der im Blick behal­ten: Ach­ten Sie auf Bewe­gun­gen am Fahr­bahn­rand und auf Wildwechsel-Warnschilder.

  • Aus­rei­chend Abstand hal­ten: So bleibt mehr Zeit, auf plötz­lich auf­tau­chen­de Tie­re zu reagieren.

  • Bei Wild auf der Fahr­bahn brem­sen: Redu­zie­ren Sie die Geschwin­dig­keit kon­trol­liert und blei­ben Sie mög­lichst in der Spur. Ris­kan­te Aus­weich­ma­nö­ver kön­nen zu schwe­ren Unfäl­len mit dem Gegen­ver­kehr oder an Bäu­men führen.

  • Mit wei­te­ren Tie­ren rech­nen: Wo ein Reh die Stra­ße über­quert, kön­nen wei­te­re Tie­re folgen.

Wich­tig: Fern­licht kann Wild­tie­re blen­den und ihre Reak­ti­on unbe­re­chen­ba­rer machen. Taucht ein Tier auf der Fahr­bahn auf, soll­ten Auto­fah­rer abblen­den, kon­trol­liert brem­sen und hupen, sofern dies gefahr­los mög­lich ist.

Kommt es zu einem Zusam­men­stoß, soll­ten Sie die Unfall­stel­le absi­chern und die Poli­zei ver­stän­di­gen. Ein ver­letz­tes oder getö­te­tes Tier soll­te nicht eigen­stän­dig ange­fasst oder mit­ge­nom­men wer­den. Bei einem Wild­un­fall kann die Poli­zei außer­dem Hin­wei­se zur wei­te­ren Vor­ge­hens­wei­se und gege­be­nen­falls zur Aus­stel­lung einer Wild­un­fall­be­schei­ni­gung geben.

Wie wirkt sich die Zeit­um­stel­lung auf den Schlaf aus?

Die zusätz­li­che Stun­de Schlaf klingt zunächst ange­nehm. Den­noch kann sich die Umstel­lung auf den Bio­rhyth­mus aus­wir­ken. Der mensch­li­che Kör­per ori­en­tiert sich nicht allein an der Uhr, son­dern auch an Tages­licht, Schlaf­ge­wohn­hei­ten und regel­mä­ßi­gen Abläufen.

Man­che Men­schen bemer­ken vor­über­ge­hend, dass sie frü­her müde wer­den, mor­gens eher auf­wa­chen oder zu unge­wohn­ten Zei­ten Hun­ger bekom­men. Auch Kin­der, älte­re Men­schen und Per­so­nen mit einem fes­ten Schicht- oder Arbeits­rhyth­mus kön­nen die Ver­än­de­rung als stö­rend empfinden.

Die­se Tipps hel­fen bei der Umstellung

  • Den Tages­rhyth­mus bei­be­hal­ten: Ste­hen Sie mög­lichst zu einer fes­ten Zeit auf und hal­ten Sie regel­mä­ßi­ge Schla­fens­zei­ten ein.

  • Tages­licht nut­zen: Ein Spa­zier­gang am Mor­gen unter­stützt die Anpas­sung der inne­ren Uhr.

  • Abends zur Ruhe kom­men: Redu­zie­ren Sie hel­les Licht und inten­si­ve Bild­schirm­nut­zung kurz vor dem Schlafengehen.

  • Kof­fe­in am spä­ten Tag ver­mei­den: Kaf­fee und ande­re kof­fe­in­hal­ti­ge Geträn­ke kön­nen das Ein­schla­fen erschweren.

  • Bewe­gung ein­pla­nen: Mode­ra­te Bewe­gung am Tag kann den Schlaf för­dern. Direkt vor dem Schla­fen­ge­hen soll­te inten­si­ve kör­per­li­che Belas­tung bei emp­find­li­chen Per­so­nen ver­mie­den werden.

Wer sich am Sonn­tag trotz der län­ge­ren Nacht müde fühlt, soll­te ins­be­son­de­re beim Auto­fah­ren auf­merk­sam sein und bei deut­li­cher Müdig­keit eine Pau­se einlegen.

Was müs­sen Bahn­rei­sen­de beachten?

Auch für Rei­sen­de mit der Bahn ist die Zeit­um­stel­lung rele­vant. Ins­be­son­de­re Züge, die wäh­rend der Umstel­lung in der Nacht unter­wegs sind, müs­sen den Wech­sel zwi­schen Som­mer- und Nor­mal­zeit im Fahr­plan berück­sich­ti­gen. Bei der Rück­stel­lung ent­steht eine zusätz­li­che Stun­de im zeit­li­chen Ablauf.

Wer in der Nacht auf Sonn­tag eine län­ge­re Zug­fahrt oder eine frü­he Ver­bin­dung geplant hat, soll­te die aktu­el­len Fahr­plan­an­ga­ben vor der Abrei­se prü­fen. Das gilt eben­so für Anschlüs­se, Nacht­zü­ge und den öffent­li­chen Nah­ver­kehr. Maß­geb­lich sind die Infor­ma­tio­nen des jewei­li­gen Verkehrsunternehmens.

Wird die Zeit­um­stel­lung bald abgeschafft?

Ob und wann die Zeit­um­stel­lung in Euro­pa endet, ist wei­ter­hin offen. Eine Abschaf­fung müss­te zwi­schen den EU-Mit­glied­staa­ten abge­stimmt wer­den, damit nicht unter­schied­li­che Zeit­re­ge­lun­gen zu zusätz­li­chen Pro­ble­men im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr und im Wirt­schafts­le­ben führen.

Bis zu einer ver­bind­li­chen Neu­re­ge­lung bleibt es daher bei der zwei­mal jähr­li­chen Umstel­lung. Der nächs­te Wech­sel steht bereits im Früh­jahr 2027 an: Dann beginnt die Som­mer­zeit, und die Uhren wer­den wie­der eine Stun­de vorgestellt.

Eine Stun­de mehr – aber auch mehr Aufmerksamkeit

Die Umstel­lung auf die Win­ter­zeit bringt eine län­ge­re Nacht und für vie­le Men­schen eine will­kom­me­ne zusätz­li­che Stun­de Schlaf. Gleich­zei­tig ändern sich die Licht­ver­hält­nis­se im Stra­ßen­ver­kehr. Gera­de in der Däm­me­rung soll­ten Auto­fah­rer des­halb beson­ders vor­aus­schau­end fah­ren und mit Wild­wech­sel rechnen.

Wer sei­ne Uhren recht­zei­tig kon­trol­liert, den eige­nen Schlaf­rhyth­mus im Blick behält und auf Land­stra­ßen vor­sich­tig unter­wegs ist, kommt gut durch die Zeitumstellung.

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Zeit­um­stel­lung im Schicht­dienst: Eine Stun­de län­ger arbeiten
 

Wäh­rend sich vie­le Men­schen in der Nacht auf Sonn­tag über eine zusätz­li­che Stun­de Schlaf freu­en kön­nen, müs­sen ande­re eine Stun­de län­ger arbei­ten. Betrof­fen sind zahl­rei­che Berufs­grup­pen, die auch nachts für Sicher­heit, Ver­sor­gung und einen rei­bungs­lo­sen Ablauf sor­gen: Ein­satz­kräf­te bei Poli­zei, Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst eben­so wie Pfle­ge­kräf­te in Kran­ken­häu­sern und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Ärz­te im Nacht­dienst, Beschäf­tig­te in Leit­stel­len sowie Bahn­per­so­nal und Mit­ar­bei­ter in ande­ren Berei­chen des öffent­li­chen Ver­kehrs. Auch in Indus­trie­un­ter­neh­men, Ener­gie­ver­sor­gungs­be­trie­ben und wei­te­ren Betrie­ben mit durch­ge­hen­dem Schicht­dienst kann die Zeit­um­stel­lung Aus­wir­kun­gen auf die Arbeits­zeit haben.

Wie wird die zusätz­li­che Stun­de berück­sich­tigt? Bei der Umstel­lung auf die Win­ter­zeit am 25. Okto­ber 2026 wer­den die Uhren um 3 Uhr auf 2 Uhr zurück­ge­stellt. Die Nacht dau­ert dadurch tat­säch­lich eine Stun­de län­ger. Wer wäh­rend die­ser Zeit Nacht­dienst hat, kann des­halb eine zusätz­li­che Arbeits­stun­de leis­ten. Wie die­se erfasst und aus­ge­gli­chen wird, hängt vom jewei­li­gen Arbeits- oder Tarif­ver­trag sowie von betrieb­li­chen oder dienst­li­chen Ver­ein­ba­run­gen ab. Die zusätz­li­che Stun­de kann bei­spiels­wei­se ver­gü­tet oder dem Arbeits­zeit­kon­to gut­ge­schrie­ben wer­den. Auch bei Nacht­zu­schlä­gen sind die gel­ten­den Rege­lun­gen maßgeblich.

Arbeit­ge­ber müs­sen bei der Dienst­pla­nung außer­dem die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zu Arbeits­zei­ten und Ruhe­zei­ten berück­sich­ti­gen. Bei der Umstel­lung auf die Som­mer­zeit im Früh­jahr wird die Nacht dage­gen um eine Stun­de ver­kürzt. Auch dann rich­tet sich der Umgang mit der feh­len­den Stun­de nach den jewei­li­gen Regelungen.

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Zei­tungs­grup­pe Ost­fries­land: Bun­des­kar­tell­amt geneh­migt Über­nah­me durch NOZ/mh:n Mediengruppe

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Bun­des­kar­tell­amt geneh­migt Über­nah­me der Zei­tungs­grup­pe Ost­fries­land durch die NOZ/mh Mediengruppe
 

Zusam­men­schluss trotz mög­li­cher Wett­be­werbs­pro­ble­me in Ost­fries­land frei­ge­ge­ben – im Rhei­der­land ent­fällt der bis­he­ri­ge Wett­be­werb zwi­schen zwei regio­na­len Tageszeitungen

Leer/Osnabrück, Okto­ber 2026 – Das Bun­des­kar­tell­amt hat die geplan­te Über­nah­me einer Mehr­heits­be­tei­li­gung an der Zei­tungs­grup­pe Ost­fries­land (ZGO) mit Sitz in Leer durch die NOZ/mh Medi­en­grup­pe aus Osna­brück frei­ge­ge­ben. Die Ent­schei­dung fiel am 21. Okto­ber 2026 im Vor­prüf­ver­fah­ren. Nach Ein­schät­zung der Wett­be­werbs­be­hör­de könn­te der Zusam­men­schluss in ein­zel­nen Regio­nen Ost­fries­lands zu erheb­li­chen Wett­be­werbs­pro­ble­men füh­ren. Eine Unter­sa­gung ist nach den gesetz­li­chen Vor­ga­ben jedoch nicht mög­lich, weil die maß­geb­li­che Umsatz­schwel­le nicht erreicht wird.

Die­se Tages­zei­tun­gen gehö­ren zur Zei­tungs­grup­pe Ostfriesland

Die Zei­tungs­grup­pe Ost­fries­land gibt meh­re­re regio­na­le Tages­zei­tun­gen her­aus. Dazu gehören:

  • die „Ost­frie­sen-Zei­tung“

  • die „Ost­frie­si­schen Nachrichten“

  • der „Gene­ral-Anzei­ger“

  • die „Bor­ku­mer Zeitung“

Die NOZ/mh Medi­en­grup­pe ver­brei­tet im Nord­wes­ten Deutsch­lands unter ande­rem die „Neue Osna­brü­cker Zei­tung“. Im süd­li­chen Ost­fries­land gehört außer­dem die „Rhei­der­land Zei­tung“ zu ihrem Angebot.

Bis vor Kur­zem gehör­te auch der im nörd­li­chen Ost­fries­land erschei­nen­de „Ost­frie­si­sche Kurier“ zur NOZ/mh Medi­en­grup­pe. Die­se Zei­tung wur­de zum 1. Sep­tem­ber 2026 an die OM-Medi­en­grup­pe veräußert.

 

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Bun­des­kar­tell­amt sieht erheb­li­che Wettbewerbsprobleme

Andre­as Mundt, Prä­si­dent des Bun­des­kar­tell­am­tes, erklär­te zur Entscheidung:

„Wir haben den Zusam­men­schluss frei­ge­ge­ben, obwohl er in ein­zel­nen Regio­nen Ost­fries­lands zu erheb­li­chen Wett­be­werbs­pro­ble­men füh­ren könn­te. Im Rhei­der­land wür­de der bis­he­ri­ge Wett­be­werb zwi­schen zwei regio­na­len Tages­zei­tun­gen sogar voll­stän­dig entfallen.“

Gleich­zei­tig ver­wies Mundt auf die gesetz­li­chen Gren­zen der Fusi­ons­kon­trol­le. Erreich­ten die betrof­fe­nen Märk­te eine bestimm­te Umsatz­schwel­le nicht, kön­ne das Bun­des­kar­tell­amt einen Zusam­men­schluss grund­sätz­lich nicht unter­sa­gen. Das sei bei der geplan­ten Über­nah­me der Fall.

War­um die Über­nah­me trotz Beden­ken geneh­migt wer­den musste

Ent­schei­dend ist die soge­nann­te Baga­tell­markt­schwel­le im Fusi­ons­kon­troll­recht. Bei Zusam­men­schlüs­sen im Zei­tungs­be­reich unter­sucht das Bun­des­kar­tell­amt sowohl den Wett­be­werb um Lese­rin­nen und Leser als auch den Wett­be­werb um Anzeigenkunden.

Grund­sätz­lich kann die Behör­de einen Zusam­men­schluss nicht unter­sa­gen, wenn die Umsät­ze auf den betrof­fe­nen Märk­ten im letz­ten Kalen­der­jahr ins­ge­samt weni­ger als 20 Mil­lio­nen Euro betru­gen. Die­se Rege­lung ergibt sich aus § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Geset­zes gegen Wett­be­werbs­be­schrän­kun­gen (GWB).

Für Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten gel­ten aller­dings beson­de­re Berech­nungs­re­geln: Ihre Umsät­ze wer­den bei der Ermitt­lung der Schwel­le mit dem Fak­tor vier mul­ti­pli­ziert. Dadurch kann eine Unter­sa­gung bei Zei­tungs­märk­ten bereits ab einem tat­säch­li­chen gemein­sa­men Markt­vo­lu­men von fünf Mil­lio­nen Euro mög­lich sein.

Auch die­se Schwel­le wird im vor­lie­gen­den Fall nach Anga­ben des Bun­des­kar­tell­am­tes nicht erreicht. Des­halb konn­te die Behör­de die Über­nah­me trotz der mög­li­chen Aus­wir­kun­gen auf den Wett­be­werb nicht untersagen.

Rhei­der­land: Wett­be­werb zwi­schen zwei Tages­zei­tun­gen entfällt

Beson­ders deut­lich sind die Aus­wir­kun­gen im Rhei­der­land. Dort ist die „Ost­frie­sen-Zei­tung“ bis­lang der ein­zi­ge Wett­be­wer­ber der „Rhei­der­land Zeitung“.

Durch die Über­nah­me gehö­ren künf­tig bei­de Zei­tun­gen zur sel­ben Unter­neh­mens­grup­pe. Damit ent­fällt der bis­he­ri­ge Wett­be­werb zwi­schen den bei­den regio­na­len Tageszeitungen.

Die Ent­schei­dung betrifft somit nicht nur die Eigen­tü­mer­struk­tur der Zei­tungs­ver­la­ge, son­dern auch die Wett­be­werbs­si­tua­ti­on auf einem regio­na­len Zeitungsmarkt.

Wett­be­werb im nörd­li­chen Ost­fries­land eben­falls Thema

Auch der Zei­tungs­markt im nörd­li­chen Ost­fries­land rund um die Stadt Nor­den und den frü­he­ren Land­kreis Nor­den wur­de im Ver­fah­ren betrachtet.

Dort steht der „Ost­frie­si­sche Kurier“ im Wett­be­werb mit den ZGO-Titeln „Ost­frie­sen-Zei­tung“ und „Ost­frie­si­sche Nachrichten“.

Ob die­ses Wett­be­werbs­ver­hält­nis durch den Ver­kauf des „Ost­frie­si­schen Kuriers“ an die OM-Medi­en­grup­pe erhal­ten bleibt, ließ das Bun­des­kar­tell­amt bei der Bewer­tung der geplan­ten Über­nah­me offen.

Der Grund: Selbst wenn die NOZ/mh Medi­en­grup­pe wei­ter­hin Ein­fluss auf den „Ost­frie­si­schen Kurier“ hät­te, wäre eine Unter­sa­gung des Zusam­men­schlus­ses auf­grund der nicht erreich­ten gesetz­li­chen Min­dest-Umsatz­schwel­le nicht mög­lich gewesen.

Ent­schei­dung mit Fol­gen für den regio­na­len Zeitungsmarkt

Mit der Frei­ga­be der Mehr­heits­be­tei­li­gung wird die Zei­tungs­grup­pe Ost­fries­land künf­tig Teil der NOZ/mh Medi­en­grup­pe. Das Bun­des­kar­tell­amt hat dabei mög­li­che Wett­be­werbs­pro­ble­me in ein­zel­nen Regio­nen berück­sich­tigt, sah auf­grund der gesetz­li­chen Umsatz­gren­zen jedoch kei­ne Mög­lich­keit, den Zusam­men­schluss zu untersagen.

Beson­ders im Rhei­der­land ver­än­dert sich die Wett­be­werbs­si­tua­ti­on: Die „Ost­frie­sen-Zei­tung“ und die „Rhei­der­land Zei­tung“, die bis­lang mit­ein­an­der im Wett­be­werb stan­den, gehö­ren künf­tig der­sel­ben Unter­neh­mens­grup­pe an.

Quel­le: Bun­des­kar­tell­amt — Okto­ber 2026.

 
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Wes­t­ov­er­le­din­gen sucht zwei neue Schieds­per­so­nen ab April 2027 – Bewer­bung bis 6. Novem­ber möglich

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Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen sucht zwei neue Schieds­per­so­nen ab April 2027
 

Die Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen sucht zum 1. April 2027 zwei neue Schieds­per­so­nen. Gesucht wer­den enga­gier­te und inte­gre Per­so­nen, die bei klei­ne­ren Rechts­strei­tig­kei­ten und Nach­bar­schafts­kon­flik­ten ver­mit­teln möch­ten. Inter­es­sier­te kön­nen sich noch bis zum 6. Novem­ber 2026 bewerben.

Schieds­per­so­nen ver­mit­teln bei Streitigkeiten

Schieds­frau­en und Schieds­män­ner über­neh­men eine wich­ti­ge Auf­ga­be bei der außer­ge­richt­li­chen Kon­flikt­lö­sung. Sie hel­fen dabei, Strei­tig­kei­ten in klei­ne­ren Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten und Baga­tell­fäl­len bei­zu­le­gen. Dadurch las­sen sich häu­fig kost­spie­li­ge und zeit­auf­wen­di­ge Gerichts­ver­fah­ren vermeiden.

Beson­ders oft geht es bei der Tätig­keit um Streit­fra­gen im Nach­bar­schafts­recht. Die Schieds­per­so­nen tref­fen dabei kei­ne eige­nen Ent­schei­dun­gen über den Streit­fall. Statt­des­sen ver­su­chen sie, zwi­schen den betei­lig­ten Par­tei­en zu ver­mit­teln und eine ein­ver­nehm­li­che Lösung her­bei­zu­füh­ren. Sie neh­men damit die Rol­le neu­tra­ler Mitt­ler ein.

Spe­zi­el­le Vor­kennt­nis­se sind für die Über­nah­me des Schieds­am­tes nicht zwin­gend erfor­der­lich. Für die Vor­be­rei­tung auf die Tätig­keit kön­nen Semi­nar­an­ge­bo­te zu ver­schie­de­nen The­men wahr­ge­nom­men werden.

Ehren­amt mit einer Wahl­zeit von fünf Jahren

Das Schieds­amt wird ehren­amt­lich und für einen fest­ge­leg­ten Zeit­raum aus­ge­übt. Der Rat der Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen wählt die Schieds­per­so­nen für eine Wahl­zeit von fünf Jah­ren. Anschlie­ßend bestä­tigt das Amts­ge­richt Leer die gewähl­te Schiedsperson.

Die Gemein­de ist in zwei Schieds­amts­be­rei­che unter­teilt. Für jeden Bereich wird eine geeig­ne­te Per­son gesucht. Bei­de Schieds­per­so­nen ver­tre­ten sich gegenseitig.

Die­se Ort­schaf­ten gehö­ren zu den Schiedsamtsbereichen

Schieds­amts­be­reich Nord:

  • Brei­ner­moor

  • Drie­ver

  • Esklum

  • Folm­husen

  • Gro­te­gas­te

  • Groß­wol­de

  • Ihren

  • Ihr­ho­ve

  • Steen­fel­de

Schieds­amts­be­reich Süd:

  • Flachs­meer

  • Mit­ling-Mark

  • Völ­len

  • Völ­len­er­fehn

  • Völ­len­er­kö­nigs­fehn

Bewer­ben kön­nen sich geeig­ne­te und inte­gre Per­so­nen, die min­des­tens 25 Jah­re alt sind und im jewei­li­gen Schieds­amts­be­reich wohnen.

Bewer­bung bis zum 6. Novem­ber 2026 möglich

Wer sich für die ehren­amt­li­che Tätig­keit als Schieds­per­son inter­es­siert, kann sich noch bis zum 6. Novem­ber 2026 bei der Gemein­de Wes­t­ov­er­le­din­gen melden.

Wei­te­re Aus­künf­te erteilt Flo­ri­an Tautrich unter der Tele­fon­num­mer 04955/933–190 oder per E‑Mail an Florian.Tautrich@westoverledingen.de.

Die Gemein­de sucht damit zwei Per­so­nen, die bereit sind, Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men, Kon­flikt­par­tei­en zusam­men­zu­brin­gen und einen Bei­trag zu einem guten Mit­ein­an­der in Wes­t­ov­er­le­din­gen zu leisten.

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