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Thiele: Küstenfischer erhalten nach intensiven Verhandlungen Energiehilfen
Leer. „Es hat sich gelohnt, so intensiv zu verhandeln, um das Fortbestehen der traditionsreichen Familienbetriebe der Küstenfischerei zu sichern“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld) über die ab dem heutigen Montag (11. Juli) geltenden Hilfen zur Abmilderung der Energiekosten vom Bund. Konkret stellt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf Antrag Beihilfen von bis zu 35.000 Euro pro Betrieb bereit.
„Das hat einen guten Grund“, so Thiele. Aus den Gesprächen der vergangenen Monate mit den ostfriesischen Küstenfischern wisse er, dass viele von ihnen mit dem Rücken zur Wand stehen würden. Die Fangerträge der letzten Monate reichten nicht mehr aus, um die stark gestiegenen Energiekosten aufzufangen. Daher seien viele von ihnen in den zurückliegenden Monaten nicht mehr auf die Nord- oder Ostsee rausgefahren. „Zum einen sind hier Existenzen von mehreren Generationen bedroht. Anderseits würde auch ein Stück Kultur und Tradition wegbrechen, was auch Auswirkungen auf den Tourismus in den malerischen Küstenorten hätte“, so Thiele, der in diesen Hilfen daher mehrere Effekte sieht. Konkret betroffen sind nach Schätzungen rund 450 Betriebe. Um möglichst vielen helfen zu können, wird die Förderung auf 35.000 Euro pro Betrieb gedeckelt, unabhängig von der Anzahl der Kutter. Die pauschalen Zuwendungen umfassen sowohl kleine Kutter von bis zu zehn Metern Länge mit rund 450 Euro bis zu 35.000 Euro für Fahrzeuge über 24 Meter. Bei einem Krabbenkutter mit einer Länge von 16,50 Meter wäre nach Angaben des Ministeriums eine pauschale Zuwendung von 13.300 Euro möglich. Festgezurrt wurden die Förderungen in der seit Montag gültigen Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine. Das bundeseigene Thünen-Institut war an der Ermittlung der Fördersummen beteiligt, die allesamt Brutto ausgezahlt werden. Mit der Förderung soll sichergestellt werden, die Erhöhung der Dieselkosten in Höhe von 60 Prozent abzumildern. „Es hat sich gelohnt, hier am Ball zu bleiben. Denn mit diesen Strukturhilfen wird versucht, die hohe Kostenbelastung der kleinen Küstenfischerei, insbesondere Krabben- und Muschelfischer zu lindern und sie überhaupt noch zu motivieren unter diesen erschwerten Bedingungen Fischerei zu betreiben“, so Thiele.
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Lokal
Vollsperrung am Bahnübergang Logaer Weg in Leer
Sanierung der Schienenwege: Vollsperrung am Bahnübergang Logaer Weg erforderlich
Im Zuge notwendiger Gleisbauarbeiten auf der zentralen Bahnstrecke zwischen Leer und Emden kommt es in Kürze zu erheblichen Einschränkungen für den Straßenverkehr. Wie die zuständigen Stellen mitteilen, muss der Bahnübergang Logaer Weg für den gesamten Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.
Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage von § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und ist für den Zeitraum vom 14. April 2026 (ab 19:00 Uhr) bis zum 18. April 2026 (09:00 Uhr) angesetzt.
Weiträumige Umleitungen für den Kraftverkehr
Um ein Verkehrschaos im Nahbereich zu vermeiden, wurde ein umfassendes Umleitungskonzept erarbeitet. Autofahrer werden gebeten, den Bereich großräumig zu umfahren. Die offizielle Route führt über die Heisfelder Straße (B 70), die Einsinghausener Straße, den Seggeweg, die Feldstraße sowie die Logabirumer Straße und Hohe Loga.
Einschränkungen auch für Fußgänger und Radfahrer
Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt die Sperrung ausnahmslos. Auch wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann den Bahnübergang während der Bauarbeiten nicht passieren. Eine entsprechende Umleitung ist über den Bahnübergang Moorweg (via Parallelweg, Moorweg und Bahndamm) eingerichtet.
Gültigkeit der Maßnahmen
Die verkehrsbehördlichen Anordnungen treten unmittelbar mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Die Umleitungsstrecken sind für alle Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar ausgeschildert. Ortskundige werden dennoch gebeten, die Sperrung bei ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen und den Bereich nach Möglichkeit bereits frühzeitig zu umfahren.
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Millionenförderung — Chance für Schwimmbäder in Ostfriesland und dem Emsland
Ein Plädoyer für die blaue Infrastruktur: Warum der Bund jetzt in unsere Schwimmbäder investiert
Es ist eine Nachricht, die in den Rathäusern zwischen Leer und Lingen für Aufsehen sorgt und weit über die Grenzen Ostfrieslands und des Emslands hinausstrahlt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat eine neue Förderrunde des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) eingeläutet. Die Besonderheit diesmal: Zum ersten Mal stellt der Bund stolze 250 Millionen Euro ausschließlich für die Sanierung von kommunalen Schwimmbädern zur Verfügung.
Mehr als nur Beton und Wasser: Orte der Begegnung
Man mag sich fragen, warum der Bund in Zeiten knapper Kassen ein so spezifisches Programm auflegt. Doch wer Schwimmbäder nur als Sportstätten betrachtet, greift zu kurz. Sie sind, wie die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk treffend formuliert, „Orte der Begegnung für Jung und Alt“. Sie fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sind unverzichtbar für die Gesundheitsprävention und, vielleicht am wichtigsten, für den Schwimmunterricht unserer Kinder.
Ein Investitionsstau, der Baden geht
In vielen Kommunen besteht jedoch ein erheblicher Sanierungsbedarf. Viele Einrichtungen sind in die Jahre gekommen, marode und entsprechen nicht mehr den modernen Standards für Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Dieser Investitionsstau bedroht die Existenz vieler Bäder und damit ein Stück Lebensqualität vor Ort.
Der Bund als Rettungsanker: Förderkonditionen im Überblick
Das neue Bundesprogramm setzt genau hier an und bietet Städten, Gemeinden sowie Landkreisen eine substantielle Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur. Die Förderkonditionen sind dabei durchaus attraktiv:
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Förderquote: Der Bund übernimmt grundsätzlich bis zu 45 Prozent der Kosten. Kommunen in einer Haushaltsnotlage können sogar mit einer Förderung von bis zu 75 Prozent rechnen.
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Fördersummen: Die Förderung muss mindestens 250.000 Euro betragen, der Höchstbetrag pro Projekt liegt bei 8 Millionen Euro.
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Zielgruppe: Antragsberechtigt sind Kommunen, die Eigentümer der jeweiligen Einrichtung sind. Eine Weiterleitung der Mittel an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist möglich.
Ein Aufruf zur Tat: Die Region ist am Zug
Anja Troff-Schaffarzyk ermutigt die Kommunen im Landkreis Leer und im Emsland, diese Chance zu nutzen. „Ich möchte alle Verantwortlichen in unserer Region ermutigen, geeignete Projekte zu identifizieren“, so die Abgeordnete.
Fristen und Fakten
Interessierte Kommunen können ihre Projektskizzen bis zum 19. Juni 2026 digital beim Bundesinstitut für Bau‑, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Weitere Informationen zum Projektaufruf und den Förderrichtlinien sind unter www.bbsr.bund.de/sks-schwimmbaeder abrufbar.
Fazit: Eine Investition in die Zukunft
Die Investition in unsere Schwimmbäder ist weit mehr als nur eine kosmetische Korrektur. Es ist eine Investition in die Gesundheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Lebensqualität in unserer Region. Es ist ein klares Signal, dass der Bund die Bedeutung der blauen Infrastruktur erkannt hat und bereit ist, sie zu sichern. Es liegt nun an den Kommunen, dieses Angebot anzunehmen und ihre Schwimmbäder fit für die Zukunft zu machen.
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Vortrag in Leer: Biografien von Überlebenden des KZ Bergen-Belsen
Bildrechte: LBZH BS — Martin Bein
Überleben nach dem Grauen: Vortrag über Biografien aus dem KZ Bergen-Belsen in Leer
LEER. Die Folgen der nationalsozialistischen Verfolgung prägten Überlebende der Konzentrationslager oft ein Leben lang – sowohl physisch als auch psychisch. Am Sonntag, den 26. April, beleuchtet die Historikerin Diana Gring in der Ehemaligen Jüdischen Schule Leer die vielfältigen Lebenswege dieser Menschen zwischen Extremtraumatisierung und Bewältigung.
Einblick in lebensgeschichtliche Zeugnisse
Viele Verfolgte konnten erst Jahrzehnte nach ihrer Befreiung über das Erlittene sprechen. Einige von ihnen wurden zu aktiven Zeitzeugen, die es bis heute als ihre Aufgabe verstehen, vor Antisemitismus und Rechtsradikalismus zu warnen. Referentin Diana Gring, Kuratorin in der Gedenkstätte Bergen-Belsen (Stiftung niedersächsische Gedenkstätten), bringt eine besondere Expertise in diesen Nachmittag ein: Seit mehr als 20 Jahren führt sie lebensgeschichtliche Interviews mit Überlebenden des Holocaust und anderen Zeitzeugen durch. Ihr Vortrag ermöglicht einen tiefen Einblick in die Biografien von Überlebenden des KZ Bergen-Belsen.
Termin der Veranstaltung
Der Vortrag beginnt um 16:00 Uhr in der Gedenk- und Begegnungsstätte Ehemalige Jüdische Schule Leer. Der Eintritt ist frei, Interessierte sind herzlich eingeladen, an diesem wichtigen Austausch über die Aufarbeitung von Extremtraumatisierungen teilzunehmen.
Eckdaten der Veranstaltung:
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Was: Vortrag von Diana Gring über Überlebende des KZ Bergen-Belsen
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Wann: Sonntag, 26. April, 16:00 Uhr
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Wo: Ehemalige Jüdische Schule Leer























