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Feuerwehr und Brandkasse warnen: Gefahren bei Silvester-Pyrotechnik-Zündung
Unfälle und Schäden lassen sich so einfach vermeiden!
Feuerwehr und Brandkasse warnen: Gefahren bei Silvester-Pyrotechnik-Zündung
Irreparable Hörschäden, Augenverletzungen, Verbrennungen oder gar abgetrennte Finger: Jahr für Jahr verletzen sich in der Silvesternacht viele hundert Menschen teils schwer beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Auch Gebäudebrände durch verirrte Raketen oder Böller sind in der Silvesternacht häufig zu beklagen … Hier warnen der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Brandkasse vor den leider oft unterschätzten Gefahren!
Gerd Diekena und Manuel Goldenstein, Präsident und Sprecher des Arbeitskreises Öffentlichkeitsarbeit des Feuerwehrverbandes Ostfriesland, und Signe Foetzki, Pressesprecherin der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse, informieren: „Bei allem Vergnügen, das ein Feuerwerk bereitet, erkundigen Sie sich bitte nach den regionalen Beschränkungen und bedenken Sie die Gefahren.“
Unfälle und Schäden lassen sich einfach vermeiden!
„Ursachen sind oft der unsachgemäße oder leichtsinnige Umgang mit Raketen und Knallkörpern. Wer auf ein Feuerwerk zu Silvester nicht verzichten möchte, muss unbedingt die Gebrauchsanweisung von Feuerwerkskörpern beachten!”, rät Gerd Diekena: „Raketen sind stets im Freien und niemals aus der Hand, sondern aus standsicheren Rohren oder Flaschen zu zünden. Und auch wenn es reizt: Selbstgebaute Böller verbieten sich von allein! Zudem gehört ein Feuerwerk nicht in Kinderhände und sollte niemals auf Menschen oder Tiere gerichtet werden! Und selbst ‚Jugendfeuerwerk‘, das ausdrücklich für Kinder vorgesehen ist, kann brennbare Materialien entzünden — Eltern sollten ihre Kinder im Auge behalten.“
Worauf man beim Umgang mit Feuerwerkskörpern achten muss:
- Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und
–prüfung (BAM) kaufen:
Klasse BAM‑P I: Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig verwendet werden
Klasse BAM‑P II: Feuerwerkskörper dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden - Finger weg von Feuerwerkskörpern unbekannter Herkunft oder „Billigimporten“ und niemals selbst gebastelte Böller benutzen
- Feuerwerkskörper, die nicht losgehen, niemals aufheben oder erneut zünden
- Feuerwerkskörper nicht bündeln, keine Zündschnüre verkürzen
- Silvesterraketen und Knaller nie aus der Hand und nur im Freien und mit großem Sicherheitsabstand unter Berücksichtigung der Windrichtung (!) zünden
- Raketen nur senkrecht aus sicheren Behältern abfeuern, etwa einer leeren Flasche im Getränkekasten
- Feuerwerkskörper stets sicher vor Kindern aufbewahren
- Raketen nicht auf Menschen oder Tiere richten
- Haustiere in der Silvesternacht im Haus halten
- Alkoholisierte Personen von Feuerwerkskörpern fernhalten
- Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, wie etwa in Jacken- oder Hosentaschen
- Auf Balkonen, Terrassen oder im Garten sollte vor Silvester gründlich aufgeräumt werden: Altpapierstapel, leicht brennbare Dekorationsmaterialien erhöhen die Brandgefahr, falls Raketen und Böller außer Kontrolle geraten
- Türen und Fenster sollten geschlossen bleiben – und auch nicht angekippt werden!
- Genaue Gebrauchsanweisung der Hersteller beachten
- Nur am 31.12. und am Neujahrstag ist das Böllern erlaubt! Verboten ist es allerdings in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen!
Eine Bitte hat Signe Foetzki auch: „Denken Sie bei dem Einsatz von Raketen, Feuerwerkskörpern und Knallern auch an die Tiere, die wesentlich sensiblere Gehörorgane besitzen als wir. Wenn unsere Schmerzgrenze durch den Knall schon fast erreicht ist, können sie in panische Angst versetzt werden und unberechenbar reagieren.“
„Die Feuerwehren befinden sich zu dieser Zeit immer in einer angespannteren Lage als sonst, denn die Wahrscheinlichkeit, einen oder gar mehrere Brände bekämpfen zu müssen, ist hoch“, schildert Manuel Goldenstein aus den Erfahrungen der zahlreichen Einsätze der Kameradinnen/ ‑en. „Die Bereitstellung von Löschmitteln in Form eines Gartenschlauches, Feuerlöschern, Eimern mit Wasser oder Sand und Schaufel, können Schlimmeres verhindern. Wichtig zu wissen ist, dass die Knall- und Leuchtkörper oft von Wasser ‚unbeeindruckt‘ sind. Sollte ein Feuer außer Kontrolle geraten oder eine Unsicherheit bei einem Brand bestehen, muss umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gerufen werden. Nähert sich ein Blaulicht, geben Sie die Straße frei und informieren Sie auch andere Personen, die sich auf der Straße befinden. Und auch, wenn es dann im Scherz oder guten Willen gemeint ist: Halten Sie sich an Einsatzstellen zurück und bitte behindern Sie die Kameradinnen/-en nicht bei ihrer Arbeit. Leider mussten wir schon mehrfach die Erfahrungen vom Beschießen unserer Einsatzkräfte und der Löschfahrzeuge machen.“
Versicherungsschutz „in der Silvesternacht“
Vorsorge ist besser als Nachsehen: Trotz größter Vorsicht kommt es auch bei der „erlaubten Pyrotechnik“ während der Silvester-Knallerei immer wieder zu Unfällen oder Bränden. Gegen den finanziellen Schaden bietet dann die richtige Versicherung Schutz. So ersetzt zum Beispiel die Hausratversicherung Schäden, die durch Feuer an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen entstehen. Für Schäden, die beispielsweise explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude anrichten, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Wenn ein Partygast in einer Wohnung mit einem Silvestergeschoss einen Schaden verursacht oder Kinder mit Böllern hantieren und es passiert ein Unfall, zahlt die Private Haftpflichtversicherung. Nicht selten werden auch Autos in der Silvesternacht durch Böller oder Raketen in Mitleidenschaft gezogen und können in Brand geraten — dann tritt die Teilkaskoversicherung ein. Verletzen sich Menschen beim Hantieren mit Pyrotechnik kommt in der Regel die Krankenversicherung für anfallende Heilbehandlungen auf. „Silvesterunfälle können leider so-gar zur Invalidität führen”, verdeutlicht Signe Foetzki. „In einem solchen Fall hilft eine zusätzliche Private Unfallversicherung – was aber nicht bedeutet, dass man nicht immer Vorsicht walten lassen sollte!“
Diekena, Goldenstein und Foetzki sind sich einig: „Wir wollen nicht als Bedenkenträger, Spaßverderber oder Besserwisser auftreten. Wir wünschen uns nur, dass das neue Jahr gut und vor allem gesund für alle Bürgerinnen und Bürger startet!“
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Wohnungsmarkt in Niedersachsen: Azubis und Rentner geraten unter Druck
Wohnungsmarkt im Kreis Leer: Junge und Alte geraten ins Abseits
Ein aktueller „Sozialer Wohn-Monitor“ des Pestel-Instituts verdeutlicht die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Besonders im Landkreis Leer zeigt sich, dass sowohl Auszubildende als auch die kommende Rentnergeneration der Baby-Boomer vor massiven Problemen stehen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert daher eine drastische Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus.
Ausbildung scheitert an Mietpreisen
Für viele der rund 2.490 Auszubildenden im Landkreis Leer ist der Auszug aus dem Elternhaus finanziell unmöglich. Gabriele Knue, Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordwest-Niedersachsen, warnt vor den wirtschaftlichen Folgen: Wenn junge Menschen eine Ausbildung nicht antreten können, weil sie keine bezahlbare Wohnung oder ein WG-Zimmer finden, gefährdet dies die lokale Wirtschaft.
Um gegenzusteuern, schlägt die Gewerkschaft vor:
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Gezielte Förderung: Bund und Land sollen den Bau von Azubi-Wohnungen nahe Ausbildungszentren unterstützen.
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Steueranreize: Betriebe, die Wohnraum für ihre Lehrlinge schaffen, sollten steuerlich entlastet werden.
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Studentisches Wohnen: Auch in Universitätsstädten ist eine verstärkte Förderung für Studi-Wohnheime notwendig.
Drohende Wohnarmut für Baby-Boomer
Ein weiteres Alarmsignal betrifft die rund 22.800 Baby-Boomer im Landkreis Leer, die bis 2035 in Rente gehen werden. Viele von ihnen blicken aufgrund von Niedriglohnphasen oder Arbeitslosigkeit auf eine geringe Rente. Steigende Mieten könnten dazu führen, dass die bisherige Wohnung unbezahlbar wird. Die IG BAU spricht hierbei von einer drohenden „Wohnarmut im Alter“.
Die Forderung: 14.900 neue Sozialwohnungen pro Jahr
Um den Druck vom Markt zu nehmen und Mieten wieder bezahlbar zu machen, sieht der „Soziale Wohn-Monitor“ einen enormen Nachholbedarf. Bundesweit wird eine Verdopplung des Bestands auf 2 Millionen Sozialwohnungen bis Mitte der 2030er-Jahre angestrebt.
Ziele für Niedersachsen:
| Zielmarke | Anzahl Wohnungen |
| Gesamtbestand bis 2035 | 168.500 Sozialwohnungen |
| Jährlicher Neubau-Bedarf | 14.900 Sozialwohnungen |
Strategien für mehr bezahlbaren Wohnraum
Damit diese Ziele erreicht werden können, fordert die IG BAU eine Kehrtwende in der Förderpolitik und beim Bauen selbst:
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Sofortige Finanzierung: Fördergelder des Bundes müssen bereits zu Baubeginn fließen und nicht über Jahre verteilt werden.
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„Erleichtertes Bauen“: Durch einfachere Standards – ohne Qualitätsverlust – soll mehr Wohnraum für das gleiche Budget entstehen. Dies senkt nicht nur die Baukosten, sondern hält auch die Instandhaltungskosten niedrig.
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Transparenz durch Statistik: Das Land Niedersachsen soll eine öffentliche Statistik führen, um monatlich zu dokumentieren, wo wie viele Sozialwohnungen fertiggestellt wurden.
Die Botschaft ist deutlich: Sozialer Wohnungsbau darf kein Randthema bleiben, sondern muss zur politischen Priorität werden, um den sozialen Zusammenhalt im Kreis Leer und ganz Niedersachsen zu sichern.
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Auflösung der Sterbekasse Meinersfehn: 1.000 Euro Spende für das Schutzengel-Huus
Symbolische Übergabe in Remels (v.l.n.r.): Sylvia Dojen (Diakonie), Gretchen Kiesow, Friedrich Menken, Gertrud Berneis (Sterbekasse) und Ulf Thiele (Förderverein Schutzengel-Huus).
Auflösung der Sterbekasse Meinersfehn: Restvermögen fließt in soziale Projekte und Dorfleben
Meinersfehn / Remels. Nach fast drei Jahrzehnten des Bestehens geht eine Ära zu Ende: Die Sterbekasse Meinersfehn wurde zum 31. Dezember 2025 offiziell aufgelöst. Doch das verbleibende Vermögen der Gemeinschaft verschwindet nicht einfach – es wird sinnvoll in die regionale Infrastruktur und in die Unterstützung schwerkranker Kinder investiert.
Das Ende einer langen Tradition
Die Sterbekasse wurde am 21. Mai 1997 mit einem klaren Ziel gegründet: Sie sollte die praktische Unterstützung im Trauerfall sicherstellen. Dazu gehörten die Finanzierung des Grabaushebens, das Tragen der Särge sowie der Transport der Kränze.
Wie Gretchen Kiesow, die bisherige Vorsitzende, erläutert, gestaltete sich die Suche nach freiwilligen Helfern für diese körperlich schweren Aufgaben seit etwa 2024 zunehmend schwierig. Da der ursprüngliche Zweck – die aktive Hilfe vor Ort – nicht mehr wie gewohnt erfüllt werden konnte, entschied die Mitgliederversammlung am 25. November 2025 die Auflösung der Kasse.
Spende für das Schutzengel-Huus in Remels
Ein bedeutender Teil des Restvermögens kommt dem Schutzengel-Huus „Michael“ in Remels zugute. Am Freitag, den 23. Januar 2026, übergaben Gretchen Kiesow, der zweite Vorsitzende Friedrich Menken und Kassenwartin Gertrud Berneis eine Spende in Höhe von 1.000 Euro an den Förderverein der Einrichtung.
Ulf Thiele, Vorsitzender des Fördervereins, und Sylvia Dojen, Teamleiterin der Diakoniestation Hesel-Jümme-Uplengen, nahmen den Scheck dankbar entgegen. „Wir werden das Geld für die Pflegearbeit und die Entlastung der Familien verwenden“, betonte Thiele. Das Schutzengel-Huus bietet eine hochprofessionelle Intensivpflege für Kinder und Jugendliche und fungiert als Brücke zwischen Klinikaufenthalt und der Rückkehr ins heimische Umfeld.
Unterstützung für Kapelle und Dorfgemeinschaft
Neben der Spende an das Schutzengel-Huus fließen die verbleibenden Mittel der Sterbekasse in lokale Projekte in der Gemeinde:
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Friedhofskapelle Stapel: Anschaffung einer neuen Pultlampe.
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Dorfgemeinschaftshaus Meinersfehn: Neue Bänke für den Pavillon, um die Aufenthaltsqualität im Dorf zu steigern.
Hintergrund: Das Schutzengel-Huus „Michael“
Das Ende Juli 2023 eröffnete Haus in Remels schließt eine kritische Versorgungslücke. Es ermöglicht Eltern eine Auszeit von der oft kräftezehrenden häuslichen Pflege und stellt sicher, dass intensivpflegebedürftige Kinder in einer wohnlichen Atmosphäre optimal betreut werden. Da die Krankenkassen nicht alle anfallenden Kosten decken, ist der Förderverein dauerhaft auf Spenden angewiesen, um Familien finanziell komplett zu entlasten.
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Warnstreik: Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke und Einschränkungen im Straßenbetriebsdienst
Warnstreik im Straßenbetriebsdienst: Einschränkungen in Ostfriesland und Friesland
Im Rahmen der angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Dienst der Länder ist am Mittwoch, den 4. Februar, und Donnerstag, den 5. Februar, mit spürbaren Auswirkungen auf den Straßenbetriebsdienst zu rechnen. Betroffen sind vor allem die Bundes- und Landesstraßen in den Regionen Ostfriesland und Friesland.
Mögliche Beeinträchtigungen im Winterdienst
Da der Streik den gesamten Betriebsdienst umfasst, kann es auch zu Einschränkungen beim Winterdienst kommen. Alle Verkehrsteilnehmer werden daher um erhöhte Vorsicht gebeten. Es empfiehlt sich, deutlich mehr Zeit für Fahrten einzuplanen und die Fahrweise den Gegebenheiten anzupassen.
Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke (B 436) in Leer
Besonders gravierend sind die Auswirkungen in Leer. Die Jann-Berghaus-Brücke bleibt an beiden Streiktagen jeweils in der Zeit von 6:00 bis 23:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.
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Verkehrsmittel: Die Sperrung gilt für Kraftfahrzeuge sowie für Fußgänger und Radfahrer.
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Brückenzustand: Um dem rechtlichen Vorrang des Schiffsverkehrs gerecht zu werden, bleibt die Brücke während der Streikzeiten dauerhaft in Hochlage (aufgeklappt).
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Notfallvorsorge: Trotz des Streiks bleibt die Brücke mit Brückenwärtern besetzt. So kann bei Notfällen – etwa einer Störung im Emstunnel – sofort reagiert werden.
Umleitungsinformationen
Für den motorisierten Verkehr ist eine Umleitung eingerichtet:
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Kfz-Verkehr: Die Umleitung erfolgt über die A 31 (Emstunnel).
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Fuß- und Radverkehr: Für Radfahrer und Fußgänger kann leider keine alternative Umleitung angeboten werden, da eine Überquerung der Ems an dieser Stelle nicht möglich ist.
Es wird empfohlen, die betroffenen Bereiche weiträumig zu umfahren oder auf nicht notwendige Fahrten in diesem Zeitraum zu verzichten.
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