Lokal
Sichtbar sicher: Nu süchst Du mi! Warnwesten-Pool für Kindergärten
Im Hause der Brandkasse wurden den „Verkehrswächtlern“ symbolisch die neuen Warnwesten übergeben (v.l.n.r.): Hans-Günter Jelting (Vorsitzender VW Leer), Jessyca Steffens (Leiterin der ev.-luth. Kita Lamberti), Klaus Wilbers (Vors. der VW Wittmund), Berthold Tuitjer (Vors. VW Emden), Hajo Reershemius (Gebietsbeauftragter der Ostfriesischen VWs und Vors. VW Norden), Sascha Nowak (VW Wittmund), Hans-Friedel Walther (Vors. VW Aurich) und Signe Foetzki (Pressesprecherin der Brandkasse)
Sicherheit im Fokus: Warnwesten-Pool für ostfriesische Kindergärten
Projekt 4.0 von Verkehrswacht und Brandkasse: Warnwesten-Pool für Kindergärten
Die ostfriesischen Verkehrswachten und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse setzen sich erneut für die Sicherheit der Kleinsten im Straßenverkehr ein. Mit dem „Nu süchst Du mi!“-Projekt 4.0 starten sie eine beeindruckende Initiative: einen Warnwesten-Pool für Kindergärten.
3.000 Warnwesten für Kinder unter 6 Jahren
Angesichts der positiven Resonanz und um etwaige Versorgungslücken zu schließen, werden in diesem Jahr 3.000 Warnwesten im Gesamtwert von 7.650 Euro an ostfriesische Kindergärten verteilt. Das Motto lautet diesmal „Nu süchst Du mi!“ – ein Aufruf zur Sichtbarkeit und Sicherheit der jungen Verkehrsteilnehmer.
Erfolgreiche Herbst-Projekte der letzten Jahre
Die vorangegangenen Herbst-Projekte, genannt „Warnwesten-Pool“, waren in den letzten drei Jahren ein voller Erfolg. Insgesamt erhielten Kindergärten in Ostfriesland beeindruckende 11.500 kostenlose Warnwesten für Kinder unter 6 Jahren. Die örtlichen Einrichtungen mussten lediglich ihren Bedarf signalisieren.
Hajo Reershemius, Gebietsbeauftragter der ostfriesischen Verkehrswachten, erklärt: „Unser Ziel ist es, Unfälle durch Sichtbarkeit der Verkehrsteilnehmenden zu vermeiden!“ Kinder und Warnwesten sind ein unschlagbares Duo.“
Aufruf an die Kindergärten: „Nu süchst Du mi!“
Die Verkehrswachten und die Brandkasse appellieren an ostfriesische Kindergärten, sich zu melden und ihren Bedarf an Warnwesten in den Größen XS oder S für Kinder unter 6 Jahren mitzuteilen. Der Fokus liegt auf der Schaffung von ‚Westen-Pools‘ vor Ort, um wechselweise einsetzbare Warnwesten für Kinder ohne eigene Ausstattung bereitzustellen.
Erfolgreiche Resonanz und hoher Bedarf
Die Nachfrage nach den Warnwesten ist so hoch, dass sie den Verkehrswachten quasi aus den Händen gerissen werden. Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse, betont: „Solch‘ einen Erfolg haben wir uns nicht träumen lassen, was aber auch zeigt, dass der Bedarf mehr als groß ist.“
Sichtbarkeit für Sicherheit im Straßenverkehr
Trotz Aufklärungsarbeit gibt es immer noch Kinder, die sich in der Dämmerung und Dunkelheit im Straßenverkehr quasi ‚unsichtbar‘ bewegen. Hans-Friedel Walther, Vorsitzender der Verkehrswacht Aurich, unterstreicht die Gefahr, besonders für diejenigen mit dunkler Kleidung. Er erklärt: „Die Erkennbarkeit von Personen mit dunkler Kleidung liegt bei ca. 25 m, mit heller bei etwa 40 m — und mit reflektierendem bei rund 140 m.“
Vorbildfunktion als Lerneffekt
Die Vorbildfunktion spielt eine entscheidende Rolle. Jessyca Steffens, Leiterin der ev.-luth. Kindertagesstätte Lamberti, berichtet von positiven Erfahrungen: „Wenn andere Kinder, wir Erzieherinnen und Erzieher oder andere Erwachsene eine so toll leuchtende und sinnvolle Warnweste tragen, möchten sie auch gerne eine solche Weste für sich haben.“
Fokus auf Verkehrsanfänger: Je früher, desto besser
Hans-Günter Jelting, Vorsitzender der Verkehrswacht Leer, betont die Bedeutung der Aufmerksamkeit auf kleine Verkehrsanfänger. Er sagt: „Je früher unsere Kinder lernen, sich richtig und sicher im Straßenverkehr zu verhalten, desto besser!“
Gemeinsame Bemühungen für mehr Sicherheit
Abschließend betont Hajo Reershemius die Wichtigkeit der gemeinsamen Anstrengungen und freut sich über die Unterstützung der Brandkasse. Die Bitten an alle Verkehrsteilnehmerinnen und ‑teilnehmer lauten: Die Fahrweise den Sichtverhältnissen anpassen, für saubere Frontscheiben und Scheinwerfer sorgen sowie selbst mit Kleidung und Verhalten ein Vorbild für die Kinder sein.
Kontakt zu Verkehrswacht-Anlaufstellen vor Ort:
- Aurich: info@verkehrswacht-aurich.de
- Emden: heinzwweber@aol.com
- Leer: verkehrswacht-leer@web.de
- Norden: verkehrswacht-norden@ewe.net
- Wittmund: klauswilbers@aol.com
Das „Nu süchst Du mi!“-Projekt 4.0 setzt ein starkes Zeichen für die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr und zeigt, wie gemeinsame Anstrengungen dazu beitragen können, Unfälle zu vermeiden.
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Lokal
Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Lokal
Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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