Lokal
Sichtbar sicher: Nu süchst Du mi! Warnwesten-Pool für Kindergärten
Im Hause der Brandkasse wurden den „Verkehrswächtlern“ symbolisch die neuen Warnwesten übergeben (v.l.n.r.): Hans-Günter Jelting (Vorsitzender VW Leer), Jessyca Steffens (Leiterin der ev.-luth. Kita Lamberti), Klaus Wilbers (Vors. der VW Wittmund), Berthold Tuitjer (Vors. VW Emden), Hajo Reershemius (Gebietsbeauftragter der Ostfriesischen VWs und Vors. VW Norden), Sascha Nowak (VW Wittmund), Hans-Friedel Walther (Vors. VW Aurich) und Signe Foetzki (Pressesprecherin der Brandkasse)
Sicherheit im Fokus: Warnwesten-Pool für ostfriesische Kindergärten
Projekt 4.0 von Verkehrswacht und Brandkasse: Warnwesten-Pool für Kindergärten
Die ostfriesischen Verkehrswachten und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse setzen sich erneut für die Sicherheit der Kleinsten im Straßenverkehr ein. Mit dem „Nu süchst Du mi!“-Projekt 4.0 starten sie eine beeindruckende Initiative: einen Warnwesten-Pool für Kindergärten.
3.000 Warnwesten für Kinder unter 6 Jahren
Angesichts der positiven Resonanz und um etwaige Versorgungslücken zu schließen, werden in diesem Jahr 3.000 Warnwesten im Gesamtwert von 7.650 Euro an ostfriesische Kindergärten verteilt. Das Motto lautet diesmal „Nu süchst Du mi!“ – ein Aufruf zur Sichtbarkeit und Sicherheit der jungen Verkehrsteilnehmer.
Erfolgreiche Herbst-Projekte der letzten Jahre
Die vorangegangenen Herbst-Projekte, genannt „Warnwesten-Pool“, waren in den letzten drei Jahren ein voller Erfolg. Insgesamt erhielten Kindergärten in Ostfriesland beeindruckende 11.500 kostenlose Warnwesten für Kinder unter 6 Jahren. Die örtlichen Einrichtungen mussten lediglich ihren Bedarf signalisieren.
Hajo Reershemius, Gebietsbeauftragter der ostfriesischen Verkehrswachten, erklärt: „Unser Ziel ist es, Unfälle durch Sichtbarkeit der Verkehrsteilnehmenden zu vermeiden!“ Kinder und Warnwesten sind ein unschlagbares Duo.“
Aufruf an die Kindergärten: „Nu süchst Du mi!“
Die Verkehrswachten und die Brandkasse appellieren an ostfriesische Kindergärten, sich zu melden und ihren Bedarf an Warnwesten in den Größen XS oder S für Kinder unter 6 Jahren mitzuteilen. Der Fokus liegt auf der Schaffung von ‚Westen-Pools‘ vor Ort, um wechselweise einsetzbare Warnwesten für Kinder ohne eigene Ausstattung bereitzustellen.
Erfolgreiche Resonanz und hoher Bedarf
Die Nachfrage nach den Warnwesten ist so hoch, dass sie den Verkehrswachten quasi aus den Händen gerissen werden. Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse, betont: „Solch‘ einen Erfolg haben wir uns nicht träumen lassen, was aber auch zeigt, dass der Bedarf mehr als groß ist.“
Sichtbarkeit für Sicherheit im Straßenverkehr
Trotz Aufklärungsarbeit gibt es immer noch Kinder, die sich in der Dämmerung und Dunkelheit im Straßenverkehr quasi ‚unsichtbar‘ bewegen. Hans-Friedel Walther, Vorsitzender der Verkehrswacht Aurich, unterstreicht die Gefahr, besonders für diejenigen mit dunkler Kleidung. Er erklärt: „Die Erkennbarkeit von Personen mit dunkler Kleidung liegt bei ca. 25 m, mit heller bei etwa 40 m — und mit reflektierendem bei rund 140 m.“
Vorbildfunktion als Lerneffekt
Die Vorbildfunktion spielt eine entscheidende Rolle. Jessyca Steffens, Leiterin der ev.-luth. Kindertagesstätte Lamberti, berichtet von positiven Erfahrungen: „Wenn andere Kinder, wir Erzieherinnen und Erzieher oder andere Erwachsene eine so toll leuchtende und sinnvolle Warnweste tragen, möchten sie auch gerne eine solche Weste für sich haben.“
Fokus auf Verkehrsanfänger: Je früher, desto besser
Hans-Günter Jelting, Vorsitzender der Verkehrswacht Leer, betont die Bedeutung der Aufmerksamkeit auf kleine Verkehrsanfänger. Er sagt: „Je früher unsere Kinder lernen, sich richtig und sicher im Straßenverkehr zu verhalten, desto besser!“
Gemeinsame Bemühungen für mehr Sicherheit
Abschließend betont Hajo Reershemius die Wichtigkeit der gemeinsamen Anstrengungen und freut sich über die Unterstützung der Brandkasse. Die Bitten an alle Verkehrsteilnehmerinnen und ‑teilnehmer lauten: Die Fahrweise den Sichtverhältnissen anpassen, für saubere Frontscheiben und Scheinwerfer sorgen sowie selbst mit Kleidung und Verhalten ein Vorbild für die Kinder sein.
Kontakt zu Verkehrswacht-Anlaufstellen vor Ort:
- Aurich: info@verkehrswacht-aurich.de
- Emden: heinzwweber@aol.com
- Leer: verkehrswacht-leer@web.de
- Norden: verkehrswacht-norden@ewe.net
- Wittmund: klauswilbers@aol.com
Das „Nu süchst Du mi!“-Projekt 4.0 setzt ein starkes Zeichen für die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr und zeigt, wie gemeinsame Anstrengungen dazu beitragen können, Unfälle zu vermeiden.
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Lokal
Halbseitige Sperrung auf B70 sorgt für Verzögerungen
Geduldsprobe an der Ledabrücke: Halbseitige Sperrung der B70 ab Montag
Leer – Pendler und Autofahrer im Bereich der Papenburger Straße müssen sich ab der kommenden Woche auf Verzögerungen einstellen. Wie die Verkehrsbehörde der Stadt Leer bereits ankündigte, wird am Montag, den 27. April, ab 9:00 Uhr die halbseitige Sperrung der B70 südlich der Ledabrücke aktiviert.
Baustellenverkehr per Ampelschaltung
Für voraussichtlich drei Wochen wird der Verkehr in diesem Bereich mittels einer Lichtsignalanlage gesteuert. Grund für die Einschränkungen sind vorbereitende Arbeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den anstehenden Neubau der Ledabrücke. Konkret beginnt die beauftragte Fachfirma am Montag mit dem Rückbau des Radweges sowie umfangreichen Erdarbeiten.
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Sicherheit geht vor: Bagger im Schwenkbereich
Die Entscheidung für die halbseitige Sperrung ist laut Behörde unumgänglich. Da direkt am Fahrbahnrand gearbeitet und der Boden tief ausgekoffert wird, kommen schwere Geräte zum Einsatz. Insbesondere der Schwenkbereich der eingesetzten Bagger ragt in die Fahrbahn hinein, was aus Sicherheitsgründen Platz für Mensch und Maschine erfordert.
Sperrung bleibt auch nachts bestehen
Entgegen mancher Hoffnung wird die Sperrung auch in den Abend- und Nachtstunden nicht aufgehoben. Ein täglicher Auf- und Abbau sei im weiteren Bauablauf technisch nicht mehr machbar. Durch das Auskoffern des Erdreichs entsteht entlang der Fahrbahnkante eine offene Vertiefung. Eine Freigabe der Strecke außerhalb der Arbeitszeiten würde somit eine erhebliche Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verzögerungen in ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen oder den Bereich, wenn möglich, großräumig zu umfahren.
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Lokal
Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

Lokal
OVG Lüneburg weist Klage gegen Gasbohrungen ab
Beitragsbild / Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
OVG Lüneburg: Klage gegen Gasbohrungen vor Borkum abgewiesen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am 21. April 2026 die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Erdgasförderprojekt im niedersächsischen Küstenmeer abgewiesen (Az.: 7 KS 64/24). Damit bleibt der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittenen Richtbohrungen bestehen.
Hintergrund des Vorhabens
Gegenstand des Verfahrens war der Rahmenbetriebsplan für die Erdgasförderung in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze.
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Bohrvorgang: Geplant sind insgesamt neun Bohrungen, die aus dem niederländischen Sektor in Tiefen zwischen 1.500 und 4.000 Metern in deutsches Hoheitsgebiet eintreten.
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Infrastruktur: Die Förderung erfolgt über eine Plattform, die sich rund 500 Meter westlich der Grenze auf niederländischem Gebiet befindet.
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Betroffene Gebiete: Das Gasvorkommen lagert teilweise unter ökologisch sensiblen Flächen, darunter das Naturschutzgebiet „Borkum Riff“ (Teil des EU-Vogelschutzgebietes) sowie das FFH-Gebiet „Borkum Riffgrund“. Die Bohrungen selbst berühren diese Schutzgebiete jedoch nicht direkt.
Argumentation der Deutschen Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe sah durch das Vorhaben unzulässige Eingriffe in die angrenzenden Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete. Zudem wurde angeführt, dass das betroffene Areal aufgrund dortiger Riffformationen als potenzielles FFH-Gebiet einzustufen sei, was den Eingriff unzulässig mache.
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Die Entscheidung des Senats
Der 7. Senat folgte der Argumentation der Klägerin nicht und bewertete die Auswirkungen der Bohrungen als geringfügig:
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Bodenabsenkungen: Zwar besteht das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens um bis zu 7,6 cm über den gesamten Förderzeitraum. Im Vergleich zu den natürlichen Sedimentbewegungen von bis zu +/- 0,5 Metern pro Jahr seien diese jedoch praktisch nicht messbar und beeinträchtigen die Schutzzwecke nicht.
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Seismische Aktivitäten: Mögliche Erdbeben mit einer Magnitude von bis zu 2,9 könnten zwar spürbar sein und bei Fischen oder Vögeln kurzzeitige Schreckreaktionen auslösen, erhebliche Beeinträchtigungen für die Fauna seien jedoch nicht zu erwarten.
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Schutzstatus des Areals: Die Frage, ob es sich um ein potenzielles FFH-Gebiet handelt, ließ das Gericht offen, da die Einwirkungen ohnehin zu gering seien, um einen Schutzverstoß zu begründen.
Weitere rechtliche Schritte
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden.
Das vollständige Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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