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Sichtbar sicher: Nu süchst Du mi! Warnwesten-Pool für Kindergärten
Im Hause der Brandkasse wurden den „Verkehrswächtlern“ symbolisch die neuen Warnwesten übergeben (v.l.n.r.): Hans-Günter Jelting (Vorsitzender VW Leer), Jessyca Steffens (Leiterin der ev.-luth. Kita Lamberti), Klaus Wilbers (Vors. der VW Wittmund), Berthold Tuitjer (Vors. VW Emden), Hajo Reershemius (Gebietsbeauftragter der Ostfriesischen VWs und Vors. VW Norden), Sascha Nowak (VW Wittmund), Hans-Friedel Walther (Vors. VW Aurich) und Signe Foetzki (Pressesprecherin der Brandkasse)
Sicherheit im Fokus: Warnwesten-Pool für ostfriesische Kindergärten
Projekt 4.0 von Verkehrswacht und Brandkasse: Warnwesten-Pool für Kindergärten
Die ostfriesischen Verkehrswachten und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse setzen sich erneut für die Sicherheit der Kleinsten im Straßenverkehr ein. Mit dem „Nu süchst Du mi!“-Projekt 4.0 starten sie eine beeindruckende Initiative: einen Warnwesten-Pool für Kindergärten.
3.000 Warnwesten für Kinder unter 6 Jahren
Angesichts der positiven Resonanz und um etwaige Versorgungslücken zu schließen, werden in diesem Jahr 3.000 Warnwesten im Gesamtwert von 7.650 Euro an ostfriesische Kindergärten verteilt. Das Motto lautet diesmal „Nu süchst Du mi!“ – ein Aufruf zur Sichtbarkeit und Sicherheit der jungen Verkehrsteilnehmer.
Erfolgreiche Herbst-Projekte der letzten Jahre
Die vorangegangenen Herbst-Projekte, genannt „Warnwesten-Pool“, waren in den letzten drei Jahren ein voller Erfolg. Insgesamt erhielten Kindergärten in Ostfriesland beeindruckende 11.500 kostenlose Warnwesten für Kinder unter 6 Jahren. Die örtlichen Einrichtungen mussten lediglich ihren Bedarf signalisieren.
Hajo Reershemius, Gebietsbeauftragter der ostfriesischen Verkehrswachten, erklärt: „Unser Ziel ist es, Unfälle durch Sichtbarkeit der Verkehrsteilnehmenden zu vermeiden!“ Kinder und Warnwesten sind ein unschlagbares Duo.“
Aufruf an die Kindergärten: „Nu süchst Du mi!“
Die Verkehrswachten und die Brandkasse appellieren an ostfriesische Kindergärten, sich zu melden und ihren Bedarf an Warnwesten in den Größen XS oder S für Kinder unter 6 Jahren mitzuteilen. Der Fokus liegt auf der Schaffung von ‚Westen-Pools‘ vor Ort, um wechselweise einsetzbare Warnwesten für Kinder ohne eigene Ausstattung bereitzustellen.
Erfolgreiche Resonanz und hoher Bedarf
Die Nachfrage nach den Warnwesten ist so hoch, dass sie den Verkehrswachten quasi aus den Händen gerissen werden. Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse, betont: „Solch‘ einen Erfolg haben wir uns nicht träumen lassen, was aber auch zeigt, dass der Bedarf mehr als groß ist.“
Sichtbarkeit für Sicherheit im Straßenverkehr
Trotz Aufklärungsarbeit gibt es immer noch Kinder, die sich in der Dämmerung und Dunkelheit im Straßenverkehr quasi ‚unsichtbar‘ bewegen. Hans-Friedel Walther, Vorsitzender der Verkehrswacht Aurich, unterstreicht die Gefahr, besonders für diejenigen mit dunkler Kleidung. Er erklärt: „Die Erkennbarkeit von Personen mit dunkler Kleidung liegt bei ca. 25 m, mit heller bei etwa 40 m — und mit reflektierendem bei rund 140 m.“
Vorbildfunktion als Lerneffekt
Die Vorbildfunktion spielt eine entscheidende Rolle. Jessyca Steffens, Leiterin der ev.-luth. Kindertagesstätte Lamberti, berichtet von positiven Erfahrungen: „Wenn andere Kinder, wir Erzieherinnen und Erzieher oder andere Erwachsene eine so toll leuchtende und sinnvolle Warnweste tragen, möchten sie auch gerne eine solche Weste für sich haben.“
Fokus auf Verkehrsanfänger: Je früher, desto besser
Hans-Günter Jelting, Vorsitzender der Verkehrswacht Leer, betont die Bedeutung der Aufmerksamkeit auf kleine Verkehrsanfänger. Er sagt: „Je früher unsere Kinder lernen, sich richtig und sicher im Straßenverkehr zu verhalten, desto besser!“
Gemeinsame Bemühungen für mehr Sicherheit
Abschließend betont Hajo Reershemius die Wichtigkeit der gemeinsamen Anstrengungen und freut sich über die Unterstützung der Brandkasse. Die Bitten an alle Verkehrsteilnehmerinnen und ‑teilnehmer lauten: Die Fahrweise den Sichtverhältnissen anpassen, für saubere Frontscheiben und Scheinwerfer sorgen sowie selbst mit Kleidung und Verhalten ein Vorbild für die Kinder sein.
Kontakt zu Verkehrswacht-Anlaufstellen vor Ort:
- Aurich: info@verkehrswacht-aurich.de
- Emden: heinzwweber@aol.com
- Leer: verkehrswacht-leer@web.de
- Norden: verkehrswacht-norden@ewe.net
- Wittmund: klauswilbers@aol.com
Das „Nu süchst Du mi!“-Projekt 4.0 setzt ein starkes Zeichen für die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr und zeigt, wie gemeinsame Anstrengungen dazu beitragen können, Unfälle zu vermeiden.
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Wichtige Fragen im Alter? Der Senioren- und Pflegestützpunkt kommt zu Ihnen!
Gut beraten im Alter: Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Leer direkt vor Ort
Das Älterwerden und insbesondere das Thema Pflege bringen oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wo finde ich Unterstützung? Welche Leistungen stehen mir zu? Welche Wohnformen gibt es? Um Antworten auf diese wichtigen Fragen zu geben, hat das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer sein Beratungsangebot deutlich ausgebaut.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer versteht sich als zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle. Das Besondere: Die Expertinnen und Experten sind nicht nur im Amt in Leer erreichbar, sondern kommen direkt zu den Menschen in die Region.
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Das Angebot: Kostenfrei, unabhängig und neutral
Die Arbeit des Stützpunktes umfasst das gesamte Themenspektrum rund um Senioren und Pflege. Das Angebot richtet sich an:
-
Senioren
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Pflegebedürftige
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Angehörige
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alle Interessierten
In den Beratungsgesprächen werden individuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Beratung ist dabei stets kostenfrei, unabhängig und neutral.
Der Stützpunkt informiert unter anderem über:
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Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Pflegegerechte Wohnformen
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Seniorenrelevante Themen und Angebote
Termine vor Ort im April: Ansprechpartner sind für Sie da!
Damit Sie die Beratung unkompliziert in Anspruch nehmen können, ist der Senioren- und Pflegestützpunkt jeden Monat für mindestens zwei Stunden in zehn Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises vertreten.
Hier finden Sie die Sprechzeiten für den Monat April in der Übersicht:
Beratungen am Dienstag (jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr)
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Termin im April |
| Rhauderfehn | Treffpunkt Anleger / Familienstützpunkt | 1. Dienstag im Monat |
| Uplengen | Upkamer | 2. Dienstag im Monat |
| Ostrhauderfehn | Rathaus | 3. Dienstag im Monat |
| Jümme | Rathaus | 4. Dienstag im Monat |
Beratungen am Donnerstag
| Ort / Gemeinde | Treffpunkt / Einrichtung | Uhrzeit | Termin im April |
| Bunde | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Weener | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr | 1. Donnerstag im Monat |
| Moormerland | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr | 2. Donnerstag im Monat |
| Jemgum | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Westoverledingen | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 3. Donnerstag im Monat |
| Hesel | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr | 4. Donnerstag im Monat |
Nutzen Sie dieses wohnortnahe Angebot und lassen Sie sich kompetent und vertraulich beraten.
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Handwerk in Ostfriesland rüstet sich gegen Cybercrime
Betriebe rüsten sich gegen Cybercrime: Handwerkskammer lädt zu Informationsabend ein
Maschinen, Apps und Cloud-Dienste sind längst Standard im Handwerksalltag. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung wachsen auch die Risiken. Kriminelle haben es längst nicht mehr nur auf physische Werkzeuge und Maschinen abgesehen, sondern auch auf die Daten und Netzwerke von Betrieben. Einbruch ohne Brecheisen – die Gefahren lauern im Digitalen.
Um auf die wachsenden Bedrohungen durch Cyberangriffe aufmerksam zu machen und praxisnahe Lösungen aufzuzeigen, lädt die Handwerkskammer für Ostfriesland am Mittwoch, 8. April, um 17:30 Uhr zu einem kostenfreien Vortrag ein. Die Veranstaltung findet im Kammersaal der Handwerkskammer, Straße des Handwerks 2 in Aurich, statt.
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Referent Andreas Mühlbeier vom Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk wird unter dem Titel „Einbruch ohne Brecheisen: Die neuen Sicherheitsrisiken im Handwerk“ echte Beispiele aus dem Handwerk präsentieren, die zeigen, wie leicht Daten, Anlagen oder sogar Maschinen Ziel von Angriffen werden können. Im Fokus stehen typische Schwachstellen wie WLAN, Passwörter und Fernzugriffe. Auch die Verbindung von physischer und digitaler Sicherheit wird thematisiert. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Tipps und eine Checkliste für mehr Sicherheit im Betrieb.
Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Mitarbeitende und alle, die im Betrieb digitale Technik nutzen. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine Anmeldung bis zum 25. März erforderlich. Diese kann online unter http://www.hwk-aurich.de/sicherheitsrisiken erfolgen.
Bei Fragen steht Daniel Bigl, Berater für Innovation und Technologie der Handwerkskammer, telefonisch unter 04941 1797–60 oder per Mail an d.bigl@hwk-aurich.de gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich über die aktuellen Sicherheitsrisiken im Handwerk zu informieren und wertvolle Tipps für den Schutz Ihres Betriebs zu erhalten. Die Handwerkskammer freut sich auf Ihre Teilnahme!
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Leinenpflicht im Landkreis Leer: Schutz der Jungtiere ab April
Schutz der Kinderstube: Leinenpflicht im Landkreis Leer ab dem 1. April
Mit dem Einzug des Frühlings verwandeln sich Wälder, Wiesen und Parkanlagen in eine wichtige Kinderstube für zahlreiche wildlebende Tierarten. Um den Nachwuchs in dieser sensiblen Phase zu schützen, erinnert der Landkreis Leer an die gesetzliche Anleinpflicht, die jährlich vom 1. April bis zum 15. Juli gilt.
Rücksichtnahme in der Brut- und Setzzeit
Während der allgemeinen Brut‑, Setz- und Aufzuchtzeit sind Jungtiere besonders schutzbedürftig. Streunende oder stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr darstellen – oft reicht schon die bloße Störung aus, damit Elterntiere die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen. Auch das weite Entfernen eines Hundes von der Begleitperson auf den Wegen kann bei Wildtieren erhebliche Stressreaktionen auslösen.
Gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereiche
Gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) müssen Hunde in der freien Landschaft während dieses Zeitraums an der Leine geführt werden. Zur freien Landschaft zählen dabei:
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Waldflächen
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Flächen der übrigen freien Landschaft (auch innerhalb bebauter Ortsteile)
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Öffentliche Parks und Grünanlagen
In vielen Gebieten, wie etwa dem Evenburgpark, gilt aufgrund kommunaler Satzungen sogar eine ganzjährige Anleinpflicht. Ausnahmen bestehen lediglich für Hunde im rechtmäßigen Jagd‑, Rettungs- oder Polizeieinsatz.
Besonderheiten in Schutzgebieten
In zahlreichen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, wie dem LSG Rheiderland, ist das Anleinen von Hunden unabhängig von der Jahreszeit verpflichtend. In sensiblen Zonen wie dem Naturschutzgebiet Fehntjer Tief und Umgebung Süd untersagt die Verordnung das Betreten für die Öffentlichkeit teilweise sogar vollständig.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Detaillierte Informationen und die jeweiligen Gebietsverordnungen sind auf der Internetseite des Landkreises Leer unter der Rubrik „Schutzgebiete“ einsehbar.
Ein verantwortungsbewusster Umgang beim Spaziergang trägt maßgeblich dazu bei, die Artenvielfalt in der Region zu bewahren und den Wildtieren eine ungestörte Aufzucht ihres Nachwuchses zu ermöglichen.
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