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Gemeinschaft in Blau – Brandkasse stärkt den Feuerwehr-Nachwuchs
Die Verantwortlichen der Feuerwehren freuen sich mit den Brandkassen-Vertretern auf das 19. Ostfriesische Zeltlager (v.l.n.r.): Dirk Jansen (Sprecher ostfriesischen Jugendfeuerwehren und Orga-Verantwortlicher), Tammo Keck (Fachverantwortlicher für das Feuerwehrwesen), Tanja de Freese und Friedhelm Tannen (Stellvertreterin und Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland), Gerold Mammen (Orga-Teammitglied) und Thomas Weiss und Signe Foetzki (Vorstandsvorsitzender und Pressesprecherin)
Ostfriesische Brandkasse unterstützt Jugendfeuerwehren mit 1.600 T‑Shirts und 115 Polohemden
Starke Förderung für starke Gemeinschaft: Brandkasse engagiert sich für das 19. Zeltlager der ostfriesischen Jugendfeuerwehren
Aurich-Tannenhausen – Vom 7. bis zum 12. Juli 2025 verwandelt sich das Mehrzweckgelände in Aurich-Tannenhausen in ein Meer aus Zelten, Feuerwehr-Action und Gemeinschaft: Das 19. Jugendfeuerwehr-Zeltlager des Feuerwehrverbands Ostfriesland steht an – mit über 1.700 angemeldeten Teilnehmern und Betreuern.
Ein besonderes Highlight: Die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse unterstützt die Veranstaltung mit 1.600 T‑Shirts und 115 Polohemden. Ein sichtbares Zeichen des Miteinanders und der Anerkennung für den Feuerwehrnachwuchs.
„Alle drei Jahre ist dieses großartige Zeltlager ein fester Bestandteil des Feuerwehrkalenders in Ostfriesland“, erklärt Friedhelm Tannen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland. „Wir freuen uns sehr über die Förderung durch die Brandkasse, die damit den kameradschaftlichen Geist in unserer Jugendfeuerwehr stärkt.“
Schirmherr der diesjährigen Veranstaltung ist Rico Mecklenburg, Präsident der Ostfriesischen Landschaft.
Einheit in Blau – Kleidung als Zeichen der Verbundenheit
„Jeder Jugendliche erhält ein eigens gestaltetes T‑Shirt mit dem Aufdruck ‚Aus Ostfriesland, für Ostfriesland‘ sowie dem Hinweis ‚Zeltlager 2025‘ auf dem Rücken“, berichtet Dirk Jansen, Sprecher der ostfriesischen Jugendfeuerwehren. „Auch die 115 Poloshirts für die Betreuer tragen dieses Design – ein starkes Symbol für den Teamgeist.“
Die T‑Shirts sind mittlerweile zu echten Sammlerstücken geworden – viele Feuerwehren bewahren sie als Erinnerung an die jeweiligen Lagerjahre auf.
Üben, erleben, zusammenwachsen
Neben Spiel, Spaß und Gemeinschaft stehen die Jugendlichen auch im Zeichen der feuerwehrtechnischen Ausbildung. Bereits um 6.45 Uhr beginnt der Tag mit Wecken – gefolgt von verschiedenen Wettkämpfen und Übungen.
„Retten, bergen, löschen, schützen – diese vier Worte stehen im Mittelpunkt“, so Friedhelm Tannen. „Was hier geübt wird, ist das, was im Ernstfall Leben retten kann. Dazu gehören vor allem Teamarbeit, Verlässlichkeit und gegenseitiges Vertrauen.“
Neben den Übungen sorgen gemeinsame Mahlzeiten, Nachtmärsche und Freizeitangebote für ein echtes Lagergefühl – mitunter sogar wie in einer zweiten Familie. „Und wenn mal jemand Heimweh bekommt, ist immer jemand da, der tröstet“, fügt Tannen hinzu.
Engagement, das verbindet
Thomas Weiss, Vorstandsvorsitzender der Brandkasse, unterstreicht die Bedeutung der Förderung:
„Für uns ist es selbstverständlich, die Jugendfeuerwehren zu unterstützen. Das Zeltlager zeigt, wie viel Herzblut im Ehrenamt steckt – sowohl bei den Jugendlichen als auch bei den Betreuern, die dafür Urlaub nehmen. Dieses Engagement verdient höchste Anerkennung.“
Dass viele Teilnehmer ihre Sommerferien gezielt für das Lager freihalten, sei ein Beleg für die Wertschätzung dieser Veranstaltung.
Gäste herzlich willkommen
Wer erleben möchte, wie über 1.700 Feuerwehr-T-Shirts in Aktion zu sehen sind, ist auf dem Gelände in Aurich-Tannenhausen herzlich willkommen. Besucher können sich selbst ein Bild vom Engagement und der Begeisterung der ostfriesischen Jugendfeuerwehren machen.
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Lokal
Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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