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Ulf Thiele zum Programm Perspektive Innenstadt — Weener findet erneut Berücksichtigung
Ulf Thiele: Weener bekommt erneut Geld aus dem Programm „Perspektive Innenstadt“
Hannover. Gute Nachrichten für die Stadt Weener: Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld) mitteilte, erhält die Kommune zur „Attraktivitätssteigerung des Stadtgartens Marktstraße in Weener“ 77.700,60 Euro aus dem Programm „Perspektive Innenstadt“ des Landes Niedersachsen. Das hat ihm das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionalentwicklung jetzt mitgeteilt. Damit fließen aus dem Sofortprogramm, das zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie eingerichtet wurde, bisher rund 780.000 Euro in den Landkreis Leer.
„Dass die Unterstützung aus dem Programm nicht nur in die großen Städte fließt, sondern auch in den zentralen Orte unserer ostfriesischen Städte und Gemeinden, freut mich besonders. Dafür hatte ich mich seinerzeit stark gemacht, als das Programm konzipiert wurde. Jeder Euro, der in Ostfriesland ankommt, ist sehr gut investiertes Geld für den ländlichen Raum“, so Ulf Thiele. Das Land fördert mit diesem Programm Kommunen und kommunale Verbünde in Niedersachsen bei der Gestaltung von Projekten und Konzepten zur Innenstadtentwicklung. Ziel der Förderung ist die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in den Innenstädten. Konkret lassen sich so innovative und maßgeschneiderte Ansätze für lebenswertere Zentren umsetzen. Neben Weener haben die Gemeinden Bunde und Jemgum im Verbund sowie die Gemeinden Westoverledingen, Rhauderfehn, Ostrhauderfehn und Uplengen Anträge in Hannover gestellt. Bereits bewilligt wurde das Uplengener Vorhaben „Lichtgestalterische Aufwertung der historischen Ortsmitte Remels“ mit einer Zuwendungssumme von 255.331,75 Euro sowie in Remels die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Ortsmitte mit einer Förderung in Höhe von Zuwendungssumme: 27.738,90 Euro. Die Gemeinde Rhauderfehn erhielt einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 304.699,50 Euro für den Bau eines Mehrzweckgebäudes am Marktplatz – dort soll unter anderem eine Veranstaltungsbühne entstehen – und die Gemeinde Bunde 72.686,44 Euro für einen Generalplaner. Für das Projekt „Weener: Macht mit!“ flossen bereits 47.277,00 Euro. „Hier wird der Ideenreichtum gefördert. Denn mit diesen Geldern werden die Zentren unsere Gemeinden und Städte attraktiver für die Menschen, die hier leben, aber auch für alle Touristen, die das außergewöhnliche Erscheinungsbild der Region schätzen. Nachdem während der Corona-Lockdowns Einzelhandel und Gastronomie dort erhebliche Einbußen verkraften mussten, sollen diese Projekte jetzt gegensteuern“, so Thiele abschließend.
Beitragsbild: Jürgen Eden Büro für Kommunikation und Marketing
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Lokal
Exklusive Sonntagsführung: Das Kunsthaus Leer öffnet seine Türen
Hilke Deutscher, Ostfriesische Motive, 2020, Aquarell auf Papier, 66 x 75 cm, Foto: Jürgen Bambrowicz, © Kunsthaus Leer
Finissage im Kunsthaus Leer: Ein letzter Blick auf die „Neuen Werke“
Ein besonderer Termin für Kunstliebhaber: Am Sonntag, den 11. Januar 2026, lädt das Kunsthaus Leer zur feierlichen Abschlussführung der aktuellen Ausstellung ein. Ab 15 Uhr führt die Leiterin Susanne Augat persönlich durch die „Sammlungspräsentation – Neue Werke II“.
Wer die vielseitige Schau bisher verpasst hat, bekommt an diesem Sonntag die letzte Gelegenheit: Die Ausstellung endet mit diesem Tag. Im Mittelpunkt stehen bedeutende Neuzugänge und faszinierende Positionen regionaler Kunst, die die Vielfalt der nordwestdeutschen Kunstszene widerspiegeln.
Von idyllischen Landschaften bis zu industrieller Abstraktion
Die Besucher erwartet ein spannender Querschnitt durch verschiedene Stile und Techniken:
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Hilke Deutscher: Ihre Landschaftsaquarelle bestechen durch Leichtigkeit und fangen die besondere Atmosphäre unserer Region ein.
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Herbert Müller: Seine Werke widmen sich den klassischen Motiven Ostfrieslands – von historischen Gehöften über verträumte Dörfer bis hin zu markanten Stadtansichten.
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Uwe Schierholz: Einen modernen Kontrast bilden seine Arbeiten über Industrieanlagen, die er gekonnt in Strukturen und Farbflächen zergliedert.
Kunst zum Blättern und Verschicken
Neben der klassischen Malerei beleuchtet die Führung auch die intimeren Formate der Sammlung. Susanne Augat wird Einblicke in die Künstlerbücher und die Welt der Mail Art von Ahlrich van Ohlen geben. Diese Exponate zeigen, wie Kunst über den Rahmen hinausgeht und als kommunikatives Netzwerk funktioniert.
Eckdaten zur Veranstaltung
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Termin: Sonntag, 11. Januar 2026
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Beginn: 15:00 Uhr
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Ort: Kunsthaus Leer
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Leitung: Susanne Augat
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Eintritt: Frei
Nutzen Sie die Gelegenheit, den Sonntag bei einer inspirierenden Führung ausklingen zu lassen und mehr über die Hintergründe der Werke und die Künstler der Region zu erfahren.
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Lokal
Mehr Geld für “Saubermacher”: Lohnplus für 250 Reinigungskräfte im Kreis Leer
Saubere Arbeit, fairerer Lohn: Mehr Geld für Reinigungskräfte im Kreis Leer
Ob in den Büros lokaler Unternehmen, in den Klassenzimmern der Schulen oder auf den Fluren des Krankenhauses – ohne sie würde der Alltag im Landkreis Leer stillstehen. Rund 250 Reinigungskräfte sorgen in 29 Betrieben der Region täglich für Sauberkeit. Mit dem Jahreswechsel gibt es für diese wichtige Arbeit eine positive Nachricht: Die Löhne steigen spürbar.
Ab Januar tritt eine neue Lohnuntergrenze in Kraft, die das Portemonnaie der Beschäftigten in der Gebäudereinigung füllt. Wie die Gewerkschaft IG BAU Nordwest-Niedersachsen unter Berufung auf aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur mitteilt, steigt der Mindestlohn für die Innenreinigung auf 15 Euro pro Stunde.
Höhere Sätze für Spezialreinigungen
Besonders deutlich fällt das Plus für Fachkräfte aus, die in der Außen- oder Spezialreinigung tätig sind. Wer beispielsweise Fassaden oder Fenster reinigt, erhält ab sofort mindestens 18,40 Euro pro Stunde. Laut Gabriele Knue, Vorsitzende der IG BAU Nordwest-Niedersachsen, sind diese Sätze verbindliche Untergrenzen für alle 29 Gebäudereiniger-Unternehmen im Landkreis Leer.
„Gebäudereinigerinnen und Fassadenreiniger machen im Kreis Leer einen wichtigen und harten Job. Der wird durch die neuen Branchen-Mindestlöhne jetzt deutlich fairer bezahlt“, betont Knue.
Ausbildung im Handwerk wird attraktiver
Nicht nur für gestandene Kräfte, auch für den Nachwuchs in der Branche verbessern sich die Konditionen deutlich. Die Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk gehört mittlerweile zu den finanziell lukrativeren Einstiegswegen im Handwerk.
Auszubildende starten bereits im ersten Jahr mit einer Vergütung von 1.000 Euro pro Monat. In den Folgejahren steigt das Lehrlingsgehalt auf 1.150 Euro im zweiten und schließlich auf 1.300 Euro im dritten Ausbildungsjahr an. Damit setzt die Branche ein klares Zeichen gegen den Fachkräftemangel und für eine höhere Wertschätzung der handwerklichen Dienstleistung.
Das Beitragsbild wurde KI-generiert.
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Lokal
Winterdienst: Wer bei Schnee und Glätte wirklich haften muss
Früh übt sich: Maximillian Schaap (sitzend) und Luca Frisch vom Kinderparlament Rhauderfehn zeigen vollen Einsatz. Mit ihrem zum Winterdienst-Gespann umfunktionierten Kettcar samt Anhänger beweisen sie, dass Engagement und Teamgeist auch bei frostigen Temperaturen den richtigen Antrieb geben.
Winterdienst: Was Bürgerinnen und Bürger jetzt wissen müssen
Wenn der erste Schnee fällt, stellt sich für viele Hausbesitzer und Mieter die gleiche Frage: Wer muss wann wo räumen? Während die Kommunen, Bauhöfe und Stadtwerke mit ihren Teams und Großfahrzeugen vor allem die verkehrswichtigen Hauptstraßen, Busstrecken und Gefahrenpunkte (wie Brücken) sichern, liegt die Verantwortung für die Gehwege direkt bei den Anwohnern.
Hier erfahren Sie kompakt, welche Regeln für Sie gelten und wie Sie sicher durch den Winter kommen.
Die Räumpflicht: Wer, Wann und Wie?
Die Sicherung der Gehwege ist in den meisten Kommunen per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen worden.
1. Die Einsatzzeiten
Schnee und Glätte müssen zu den Zeiten beseitigt sein, in denen Fußgänger üblicherweise unterwegs sind:
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Werktags: In der Zeit von 07:30 bis 20:00 Uhr.
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Sonn- und Feiertage: In der Zeit von 09:00 bis 20:00 Uhr.
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Fällt nach 20:00 Uhr Schnee, muss dieser erst am nächsten Morgen zu den genannten Zeiten geräumt sein. Bei anhaltendem Schneefall am Tag muss ggf. auch mehrfach nachgeräumt werden.
2. Der Umfang der Reinigung
Es reicht nicht, nur einen schmalen Pfad zu trampeln. Es gelten klare Maße:
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Geh- und Radwege: Müssen in einer Breite von mindestens 1,50 Metern freigehalten werden, damit beispielsweise auch Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl aneinander vorbeikommen.
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Fehlende Gehwege: Gibt es keinen befestigten Bürgersteig, muss ein Streifen von mindestens 1,00 Meter Breite am Fahrbahnrand für Fußgänger geräumt werden.
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Verkehrsberuhigte Zonen: Auch hier sind Anwohner in der Pflicht, einen Streifen von mindestens 1,00 Meter Breite entlang des Grundstücks zu sichern.
3. Die Wahl der Streumittel (Umwelt zuerst!)
Für Privatpersonen gilt fast überall ein Salzverbot. Zum Schutz von Bäumen, Pflanzen und Tierpfoten sollten Sie folgende Mittel nutzen:
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Abstumpfende Mittel: Sand, Splitt oder Granulat sind die erste Wahl.
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Ausnahme Salz: Auftausalz darf meist nur in extremen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Treppenaufgängen) verwendet werden, wenn stumpfe Mittel keine Wirkung zeigen.
Wichtige rechtliche Hinweise
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Übertragbarkeit: Wer körperlich nicht in der Lage ist oder beruflich bedingt nicht räumen kann, muss für Ersatz sorgen (z. B. durch Nachbarn oder einen gewerblichen Winterdienst). Die Verantwortung bleibt letztlich beim Eigentümer.
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Kontrollen: Die Ordnungsämter kontrollieren die Einhaltung der Räumpflicht stichprobenartig.
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Bußgelder: Wer seine Pflichten vernachlässigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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Haftung: Viel schwerwiegender als ein Bußgeld können zivilrechtliche Folgen sein, wenn ein Passant vor Ihrem Grundstück stürzt und sich verletzt.
Kurz gefasst: So arbeiten die Kommunen
Während Sie vor Ihrer Haustür aktiv sind, koordinieren die Bauhöfe und Kommunalbetriebe den großflächigen Einsatz. Kontrolleure sind bereits ab ca. 04:00 Uhr nachts unterwegs, um über den Einsatz von Räumfahrzeugen und Kleintraktoren zu entscheiden. Dabei setzen die Profis auf effiziente Salzsole, um den Salzverbrauch zu minimieren, und konzentrieren sich auf Schulbusstrecken, Kreuzungen und wichtige Radwegeverbindungen.
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